Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 16 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Wegen des Verhältnisses von § 13 zu den §§ 11 und 12 UmwStG s Tz 1. Über § 15 Abs 1 gilt § 13 UmwStG entspr in Fällen der Auf- und Abspaltung von Kö auf andere Kö (hierzu s Tz 61 ff). Sofern die Tatbestandsvoraussetzungen des § 15 Abs 1 S 2 UmwStG auf der Ebene der übertragenden Kö (hierzu s § 15 UmwStG Tz 53ff) nicht vorliegen, scheidet ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Die Anteile an der Übernehmerin treten an die Stelle der Anteile an der Übertragerin (§ 13 Abs 2 S 2 UmwStG)

Tz. 55 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Während für den Fall des § 13 Abs 1 UmwStG das frühere Konzept der Veräußerungs- und Anschaffungsfiktion weiter gilt (s Tz 21 ff), ist durch das SEStEG in § 13 Abs 2 S 2 UmwStG erstmals klar und umfassend die sog Infizierungs- oder Fußstapfentheorie ins Ges geschrieben worden. Wird ein Antrag nach § 13 Abs 2 S 1 UmwStG gestellt und werden di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.1 Begriffsbestimmung und Betriebstypen

Tz. 22 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Betrieb als Sachgesamtheit Der in § 20 Abs 1 UmwStG verwendete Begriff "Betrieb" als möglicher Einbringungsgegenstand ist – wie im übrigen UmwStG (s §§ 18 Abs 3, 24 Abs 1) – nicht weiter erläutert. § 20 UmwStG idF ab SEStEG ist ua durch eine "Europäisierung" und Umsetzung von EU-RL geprägt (s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 6). Auch die EU-RL enthalte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.4.1 Grundsatz: Tarifermäßigung für den Einbringungsgewinn

Tz. 277 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bei einer Einbringung zum gW werden alle stillen Reserven des Sacheinlagegegenstands (inkl eines selbst geschaffenen Geschäftswerts) aufgedeckt, wenn der gW höher als der Bw des Sacheinlagegegenstands ist (s Tz 199ff). Es kommt zu einer zusammengeballten Aufdeckung der stillen Reserven, so dass bei Vorliegenden der in § 34 Abs 2 Nr 1 EStG g...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.15 Vermögenswirksame Leistungen (§ 18 TVHöD)

§ 18 Abs. 1 Satz 1 TVHöD regelt einen Rechtsanspruch der Studierenden auf eine vermögenswirksame Leistung i. H. v. 13,29 EUR monatlich. Dieser Anspruch besteht für die gesamte Dauer des dualen Hebammenstudiums. Die vermögenswirksame Leistung steht den Studierenden ungekürzt auch in Monaten zu, in denen ihnen im Rahmen des fortbestehenden Studienverhältnisses nicht für alle Ta...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.2 Veräußerungspreis (§ 20 Abs 3 S 1 UmwStG)

Tz. 250 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der Veräußerungspreis für das gem § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachte Vermögen entspr nicht dem gW der im Tauschwege erworbenen Anteile an der übernehmenden Gesellschaft zum Einbringungsstichtag (zuz ggf sonstiger Gegenleistungen; so die allg Grundsätze zu § 16 Abs 2 EStG; ständige Rspr, zB s Urt des BFH v 25.06.2009, BStBl II 2010, 182). Der Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.4.2 Entnahmen

Tz. 344 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Für "Entnahmen" (s Tz 345) aus dem eingebrachten BV nach dem rückbezogenen Übertragungsstichtag gilt die Rückwirkungsfiktion nicht, s § 20 Abs 5 S 2 UmwStG. Dadurch soll vermieden werden, dass durch die für die Übernehmerin anzuwendenden kstlichen Vorschriften Vorgänge im Rückwirkungszeitraum als vGA besteuert werden, die nach dem (ESt-)Rech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Gemeiner Wert als Regelmaßstab der Bewertung

Tz. 9 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Im UmwStG idF des SEStEG ist in den §§ 20–23 als Regelbewertung und zugleich betragsmäßige Bewertungsobergrenze für übergehendes Vermögen der Ansatz der gW eingeführt worden (s §§ 20 Abs 2 S 1, 21 Abs 1 S 1, 22 Abs 1 S 3 und Abs 2 S 3 UmwStG). Dies gilt nicht nur für diese Einbringungsvorschriften, sondern generell bei den übrigen im UmwStG g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.8.3 Stichtagsbetrachtung oder zeitraumbezogene Beurteilung (Gesamtplan)?

Das BV eines lebenden Unternehmens ist infolge der Geschäftsvorfälle ständigen Veränderungen unterlegen. Diese Veränderungen betreffen auch den Zeitraum bis zur Einbringung bzw den Rückbezugszeitraum (dh die Zeitspanne zwischen dem rückbezogenen stlichen Übertragungsstichtag und der tats Einbringung des Betriebs oder Eintragung der Umw). Scheiden in einem zeitlichen Zusammen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5 Anteilseinbringung (§ 21 UmwStG) als Veräußerung

Tz. 55 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Einbringung von Anteilen an Kap-Ges oder Gen in eine aufnehmende Kap-Ges/Gen gem § 21 Abs 1 UmwStG (Anteilstausch) ist – ebenso wie die Betriebseinbringung nach § 20 Abs 1 UmwStG (s Tz 52f) – ertragstlich dem Grunde nach eine Veräußerung der Anteile durch einen tauschähnlichen Vorgang. Der ein direktes Gegenseitigkeitsverhältnis zwischen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.5 Wert der Entnahmen und Einlagen im Rückbezugszeitraum (§ 20 Abs 5 S 3 UmwStG)

Tz. 299 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die AK der erhaltenen Anteile an der Übernehmerin sind im Fall einer rückwirkenden Einbringung gem § 20 Abs 5 S 3 UmwStG um die Bw der Entnahmen zu mindern und die sich nach § 6 Abs 1 Nr 5 EStG ergebenden Werte der Einlagen zu erhöhen, die der Einbringende bezogen auf das eingebrachte BV noch im Rückbezugszeitraum getätigt hat und die ihm s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Einbringung von nichtqualifizierten Sachgesamtheiten (Einzelwirtschaftsgütern) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Tz. 12a Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Wird BV in eine Kap-Ges/Gen eingebracht und liegen die Voraussetzungen für eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG nicht vor, gelten für den Einbringenden und die aufnehmende (erwerbende) Kap-Ges die allg Grundsätze. Denn die Sonderregelungen des § 20 Abs 2 bis 9 UmwStG sowie der §§ 22 und 23 UmwStG sind nur anzuwenden, wenn sämtliche Tatbes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.1 Besteuerung nach allgemeinen Regeln

Tz. 264 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Unbeschränkte StPflicht Das UmwStG enthält keine Regelungen, wie und in welchem Umfang ein der inl Besteuerung unterliegender Einbringungsgewinn zu versteuern ist. Der Gewinn aus dem eingebrachten BV rechnet nach den für unbeschr stpfl Einbringende geltenden allg Besteuerungsgrundsätzen für VG zu denselben Eink, denen auch die betriebliche S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4.3 Wesentliche Betriebsgrundlagen im Sonderbetriebsvermögen

Tz. 135 Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Die zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb der MU-Schaft überlassenen WG des Sonder-BV I (s Tz 127ff) gehören zu den wes Betriebsgrundlagen des MU-Anteils, wenn sie ein wes wirtsch Gewicht für das Unternehmen besitzen. Hier kommen insbes Rechte; Erfindungen und Patente (s Tz 49ff) sowie Grundstücke in Frage (s Tz 52ff). Eine Forderung des MU au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.1 Materiell-rechtliche Einschränkungen des Antrags auf Minderbewertung

Tz. 215 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Das Wahlrecht des § 20 Abs 2 S 2 UmwStG auf antragsgem Bewertung der übernommen WG unterhalb des gW unterliegt bei gewissen Sachverhalten ges Einschränkungen (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 1 bis 4 und S 4 UmwStG). Diese Vorbehalte beim Bewertungsansatz ergeben sich einerseits aus der Grundsystematik der §§ 20ff UmwStG ; nämlich die Einbringung selbst n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Besteuerungsfolgen bei den Beteiligten (Mitglieder/Bezugsberechtigte)

Tz. 36 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Soweit die Realgemeinde Gewinne aus einem nach vorstehenden Ausführungen gew Bereich an ihre Beteiligten/Mitglieder oder sonstige vergleichbare Bezugsberechtigte ausschüttet, ist im Einzelfall zu prüfen, auf welcher Grundlage ein derartiger Gewinntransfer erfolgt. Erhalten die Mitglieder die Bezüge wegen einer kap-mäßigen Beteiligung und ist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4 Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG als Betriebsveräußerung

Tz. 52 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Kap-Ges oder Gen gegen Erhalt von neuen Anteilen an der aufnehmenden Gesellschaft (Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG) entspr der Tatbestandsmäßigkeit einer Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 EStG (ggf iVm § 8 Abs 1 KStG, §§ 14, 18 Abs 3 EStG). Die Übertragung von Vermögen a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Rechtsgrundlagen

Tz. 245 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Jede Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG ist aus Sicht des Einbringenden dem Grunde nach die entgeltliche Übertragung des Sacheinlagegegenstands gegen Erhalt von neuen Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft und damit im Grunde ein Gewinnrealisierungsakt (tauschähnlicher Vorgang, s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff). Je nach Art und St-Verstrick...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.5 Bruchteil eines Mitunternehmeranteils

Tz. 142 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 20 Abs 1 UmwStG enthält weder eine ausdrückliche Aussage dazu, ob der Bruchteil eines MU-Anteils begünstigter Sacheinlagegegenstand ist, noch, ob der Teilanteil von der Sacheinlage ausgenommen wird (anders als in § 16 Abs 1 EStG). Die EG-FRL enthält hierzu keine Regelung. Nach überwiegender Auff kann der Bruchteil eines MU-Anteils Gegenst...mehr

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Beiträge an einen Solidarverein zur Absicherung im Krankheits- und Pflegefall als Sonderausgaben

Leitsatz Die zur Vorsorge für den Krankheitsfall geleisteten Beiträge an einen Solidarverein, der kein Versicherungsunternehmen ist und dem auch keine Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erteilt ist, können als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a Satz 1 EStG berücksichtigt werden, soweit die Beiträge zur Erlangung eines durch das SGB XII bestimmten s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.2 Einbringung zu Buchwerten

Tz. 274 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bei der antragsgem Bewertung des eingebrachten BV gem § 20 Abs 2 S 2 UmwStG unter Fortführung der Bw ergibt sich kein (positiver) Einbringungsgewinn (ieS). Die Aufdeckung stiller Reserven kann sich hier nur aus der Überführung unwes WG in das PV anlässlich der Einbringung (durch (Vorab-)Entnahme oder Zurückbehaltung) ergeben (s Tz 255ff). E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.1 Natürliche Personen als Einbringende

Tz. 34 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Auch gewstlich kann es durch eine Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG zu einer Verdoppelung der stillen Reserven kommen. Dies ist der Fall, wenn BV eingebracht wird, das zu einem Gew gehörte und der Einbringende die erhaltenen Anteile wiederum in einem gew BV hält. In der übernehmenden Gesellschaft ist das zu Bw eingebrachte BV weiterhin stvers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.2.1 Genussrechte im Privatvermögen

Tz. 169 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bis zum Jahr 2008 unterlagen die Ausschüttungen auf Genussrechte dem Halbeink-Verfahren; s § 3 Nr 40 S 1 Buchst d EStG (iVm § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG). Ab dem Jahr 2009 gelten die Regelungen der AbgeltungSt. Mit dem KapSt-Abzug von 25 % (s § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 iVm § 43a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG) ist also die Besteuerung beim AE abgegolten (s § 43 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.11 Gemeinsam genutzte wesentliche Betriebsgrundlagen

Tz. 110 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nicht selten werden WG – insbes Grundstücke, Maschinen oder Betriebsvorrichtungen – für mehrere Betriebsbereiche gemeinschaftlich genutzt (in Frage kommen aber auch immaterielle WG: zB Patente, Erfindungen, Marken, technische Entwicklungen, Produktionsverfahren). Dies resultiert häufig aus der historischen Entwicklung eines Unternehmens, das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.3 Rechtsfolgen obligationsähnlicher Genussrechte

Tz. 176 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Genussrechte, die nicht unter § 8 Abs 3 S 2, 2. Alt KStG fallen (zB weil keine Beteiligung am Liquidationserlös vorliegt oder weil eine feste Mindestverzinsung im Vordergrund steht), haben die üblichen Konsequenzen einer Fremdfinanzierung; dazu s auch Feldgen (in vGA/vE, F 4 "Genussrechte" Rn 15ff): Die Vergütungen sind bei der leistenden Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.6 Stundung

Tz. 263 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Eine spezielle Vorschrift zur Stundung der St auf einen Einbringungsgewinn enthalten weder § 20 UmwStG (anders noch die Vorgängerregelung, s § 20 Abs 6 UmwStG aF) noch die anderen Einbringungsvorschriften des UmwStG. Daher gelten die allg Grundsätze des § 222 AO. Selbst in den Fällen, in denen wegen Wegfall oder Beschränkung des inl Besteuer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Buchwertansatz (Untergrenze der Bewertung)

Tz. 194 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Bw iSd § 20 Abs 2 S 2 UmwStG ist nach der Legaldefinition des § 1 Abs 5 Nr 4 UmwStG (die für das gesamte UmwStG gilt) der nach den stlichen Gewinnermittlungsvorschriften für das eingebrachte BV in einer für den stlichen Übertragungsstichtag aufzustellenden St-Bil anzusetzende Wert. Damit sind insbes die Bewertungsvorschriften des § 6 EStG, d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Gemeiner Wert (Regelbewertung und Bewertungsobergrenze)

Tz. 199 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Der Bewertungsrahmen ist hinsichtlich der Obergrenze (s § 20 Abs 2 S 2 UmwStG: "... höchstens jedoch mit dem Wert iSd S 1 ...") gegenüber der bisherigen Rechtslage geändert. Statt des Tw ist nunmehr der gW (im Wirtschaftsleben auch: Verkehrswert oder Marktwert) gem § 20 Abs 2 S 1 UmwStG als Höchstbewertung maßgebend (dazu s Vor §§ 20–23 UmwS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Sonderfall der Einbringung einer steuerlich transparenten ausländischen Gesellschaft (§ 20 Abs 8 UmwStG)

Tz. 372 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 § 20 Abs 8 UmwStG ist die Umsetzung der Regelung in Art 10a EG-FRL (nunmehr Art 11 der kodifizierten Fassung der EG-FRL; ausführlich s Menner, in H/M/B, 5. Aufl, § 20 UmwStG Rn 703) in inl StR. Hier wird ein Sonderfall angesprochen, bei dem zwingend der gW iRd Sacheinlage anzusetzen ist (bei Verlust des inl Besteuerungsrechts, s § 20 Abs 2 S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 13 UmwStG enthält die Regelungen für die Gesellschafter der übertragenden Kö, wobei der Sache nach nur Kö betroffen sein können, an denen "Anteile" bestehen (Kap-Ges, Gen und VVaG). Das sind Kö, bei deren Anteilsinhabern die GA zu den Eink aus KapV gem § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG gehören. § 13 UmwStG ist nur anzuwenden auf im BV des AE gehalt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.5 Verlust des Besteuerungsrechts für die Sacheinlage (§ 20 Abs 2 S 2 Nr 3 UmwStG)

Tz. 226 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Wird durch die Einbringung von BV in die übernehmende Gesellschaft das inl Besteuerungsrecht für die stillen Reserven einzelner WG der Sacheinlage "geschmälert", ist insoweit als diese WG betroffen sind, eine Minderbewertung unterhalb des gW ausgeschlossen (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 3 UmwStG; inwieweit dieser Sachverhalt auch unter § 20 Abs 2 S 2 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6 Veräußerung der aus einer Einbringung erhaltenen Anteile

Tz. 56 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die §§ 20ff UmwStG enthalten – anders als die bisherige Rechtslage (s § 21 UmwStG aF) – weder Sonderregelungen für die stliche Verstrickung der aus einer Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG oder dem Anteilstausch gem § 21 Abs 1 UmwStG erworbenen (Geschäfts-)Anteile noch für die Ermittlung und StPfl eines Anteils-VG (Ausnahme nur s § 22 Abs 4 U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3 Gewinnausschüttungen (Dividenden) im Rückbezugszeitraum

Tz. 335 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Das BV der eingebrachten Sachgesamtheit geht in seiner zum rückbezogenen Einbringungsstichtag vorhandenen Zusammensetzung auf die Übernehmerin für stliche Zwecke über (s § 20 Abs 5 S 1 UmwStG). Wird durch den Einbringenden nach diesem Einbringungsstichtag im Rückbezugszeitraum die Beteiligung an einer Kap-Ges von einem Dritten erworben, wird...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.10 Sonderproblem Betriebsaufspaltung

Tz. 69 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Besitzunternehmen als Einbringungsgegenstand iSd § 20 Abs 1 UmwStG Überlässt eine natürliche Pers entgeltlich oder unentgeltlich eine wes Betriebsgrundlage an eine Kap-Ges, in der die natürliche Pers ihren geschäftlichen Betätigungswillen bestimmen kann, liegt eine gew qualifizierte Nutzungsüberlassung iRd Betriebsaufspaltung vor (s Wacker, i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3 Keine Maßgeblichkeit der Handelsbilanz der Übernehmerin

Tz. 210 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Stliche Wahlrechte bei der Gewinnermittlung sind gem § 5 Abs 1 S 2 EStG (aF) in Übereinstimmung mit der hr-lichen Jahres-Bil auszuüben (sog umgekehrte Maßgeblichkeit bis VZ 2008). Dieser Grundsatz ist gem § 8 Abs 1 KStG auch für die Einkommensermittlung von Kö und damit für die übernehmende Kap-Ges oder Genossenschaft iSd § 20 Abs 1 UmwStG z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7. Andere unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften und Personenvereinigungen (§ 29 Abs 5 KStG)

Tz. 55 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 29 Abs 5 KStG, dessen Wortlaut mit dem des § 27 Abs 7 KStG übereinstimmt (hierzu s Tz 250ff), gelten die Abs 1–4 sinngem für andere unbeschr stpfl Kö und Pers-Vereinigungen, die Leistungen iSd § 20 Abs 1 Nr 1, 9 und 10 EStG gewähren können (s Rn K.18 UmwSt-Erl 2011). Da § 29 Abs 5 KStG keine Einschränkung enthält, führt er uE zu einer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Andere Gegenleistungen als Anteile an der übernehmenden Körperschaft

Tz. 14 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Rechtsfolgen des § 13 UmwStG treten nur für den Anteilstausch iRd Umw ein. Soweit die Gegenleistung an die AE der übertragenden Kö für die wegfallenden Anteile an der Übertragerin nicht in Anteilen an der Übernehmerin, sondern in Geld oder Sachwerten besteht, kommt nicht die Bw-Fortführung nach § 13 Abs 2 UmwStG in Betracht, sondern für ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Erste Alternative: Keine Einschränkung des deutschen Besteuerungsrechts (§ 13 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG)

Tz. 36 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 13 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG sind auf Antrag die Anteile an der übernehmenden Kö mit dem Bw bzw mit den AK der Anteile an der übertragenden Kö anzusetzen, wenn das Recht der BRep hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile an der übernehmenden Kö nicht ausgeschlossen oder beschr wird. UE kommt es auf den konkr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Orth, Umwandlungskosten – Bilanzielle und stliche Behandlung, GmbHR 1998, 511; Patt, GewSt als Veräußerungskosten, EStB 2002, 285; Mühle, Stliche Behandlung von Umwandlungskosten bei Unternehmenstransaktionen, DStZ 2006, 63; Stimpel, Behandlung von Umwandlungskosten bei Verschmelzungen und Spaltungen bei Kap-Ges, GmbHR 2012, 199; Schmitz, Bilanzierung von GrESt bei Umstrukturier...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.4.2 Steuerliche Beurteilung der verschleierten Sachgründung/Sachkapitalerhöhung

Tz. 182 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach der BGH-Rspr führte die verdeckte Sacheinlage in eine GmbH/AG bis zum Inkrafttreten des MoMiG als nichtiges Umgehungsgeschäft auch zur Unwirksamkeit des dinglichen Erfüllungsgeschäfts (s Tz 180). Die Anwendung des § 20 Abs 1 UmwStG auf diesen Vorgang scheitert schon an der erforderlichen "Einbringung" des Sacheinlagegegenstands. Die "au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.3 Einbringung zu Zwischenwerten

Tz. 275 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Für Sacheinlagevorgänge, bei denen eine Minderbewertung auf Antrag ("freiwillig" oder aufgr ges Einschränkung des Bewertungswahlrechts) zum Zwischenwert (zum Begriff s Tz 197 und 205ff) erfolgt ist, kommt eine Tarifermäßigung für den Einbringungsgewinn aus den aufgedeckten stillen Reserven nach § 34 Abs 1 und 3 EStG nicht in Betracht. § 20 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.3 Der Organträger leistet die Ausgleichszahlungen

Tz. 70 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Wie die nachstehenden Ausführungen zeigen, treten bei Gewährung der Az durch den OT (nach der Ges-Systematik ein Sonderfall, uE jedoch der Hauptanwendungsfall des § 16 KStG, s Tz 28, 49) eine Reihe ungelöster Probleme bei der Anwendung des § 27 KStG bis hin zur KapSt auf. Beispiel: Sachverhalt: Stliche Behandlung nach hM: Die OG hat ein eigenes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Umfang, Grundsätze und Gegenstand der Bewertung

Tz. 190 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Das iRd Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV ist mit dem gW als Grundbewertungsmaßstab in der St-Bil der übernehmenden Gesellschaft anzusetzen (s § 20 Abs 2 S 1 UmwStG). Dies entspr der allg Behandlung der Einbringung als tauschähnlicher Veräußerungsvorgang und somit Realisierungsakt (s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff). Nur als Ausn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.2 Begriff und Merkmale der wesentlichen Betriebsgrundlage

Tz. 41 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Wesentlichkeit eines (materiellen oder immateriellen) WG richtet sich zum einen danach, ob es in dem Unternehmen tats eingesetzt wird, aufgr seiner Funktion im Betriebsablauf zur Erreichung des Unternehmenszwecks erforderlich und auch von einem besonderen Gewicht für die Führung des Betriebs ist oder dem Betrieb das Gepräge gibt (sog fun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Zweite Alternative: Anwendung des Art 8 FRL (§ 13 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG)

Tz. 49 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Der Verlust oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts auf AE-Ebene nach § 13 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG führt bei einer Verschmelzung im Anwendungsbereich von Art 8 FRL nicht zwingend zum Ansatz des gW. Vielmehr kann hier nach § 13 Abs. 2 UmwStG auf Antrag der Anteilstausch st-neutral zum Bw abgewickelt werden, da D nach § 13 Abs 1 S 1 Nr 2 iV...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.3 Keine Sacheinlage bei Umwandlung ohne neue Anteile

Tz. 176 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG liegt mangels Gewährung neuer Anteile bei einer Umwandlung im Wege der Verschmelzung oder Spaltung (Auf- oder Abspaltung) nicht vor, wenn ein vollständiges Kap-Erhöhungsverbot nach §§ 54 Abs 1 S 1, 68 Abs 1 S 1 UmwG (ggf iVm § 125 UmwG) besteht (glA s S/H/S, 7. Aufl, § 20 UmwStG Rn 211, s R/H/vL, 2. Auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.4.3 Gewerblicher Charakter

Tz. 88 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Der Teilbetrieb muss für sich gesehen alle Merkmale eines Betriebs enthalten. Dies bedeutet, dass nach den Anforderungen des BFH an die Sachgesamtheit "Teilbetrieb" die Tätigkeit im Teilbetrieb – isoliert betrachtet – einen gew Charakter haben muss (ständige Rspr s Urt des BFH v 19.08.1998, BFH/NV 1999, 176 mwNachw; v 04.07.2007, BStBl II 200...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Streck/Schwedhelm, Fälle vGA bei Umwandlungsvorgängen, BB 1988, 1639; Oppermann, Verschleierte Sachgründung und § 20 UmwStG, DB 1989, 753; Elschen/Trompeter, Der Zwischenwertansatz – Das verkannte Optimum bei der Einbringung in eine Kap-Ges, DB 1990, 2533; Diers, Wertansätze bei Unternehmenseinbringung in GmbH in ihren Folgewirkungen; GmbHR 1994, 683; Hollatz, Bw-Fortführung bei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.3 Betriebe mit Anteilen an einer Mitunternehmerschaft

Tz. 34 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Gehört ein MU-Anteil zum Vermögen des eingebrachten Betriebs der natürlichen Pers (s Tz 24–27), einer Kö (s Tz 28–29) oder einer Pers-Ges (s Tz 39) und wird der Betrieb im Ganzen inkl der Beteiligung an der MU-Schaft in eine Kap-Ges/Gen eingebracht, sind – unabhängig von der Höhe der MU-Beteiligung – stets mehrere eigenständige Sacheinlagevo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Erhaltene Anteile als Besteuerungsgegenstand für den Einbringenden

Tz. 19 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die St-Vergünstigungen der §§ 20ff UmwStG sollen nicht so weit reichen, dass die ertragstliche Erfassung der bisher dem einbringenden St-Subjekt zugerechneten in Inl st-verstrickten stillen Reserven im eingebrachten Vermögen verloren geht (ebenso Begründung des Ges-Gebers, s Tz 16). Vielmehr wird die Besteuerung nur in die Zukunft verschoben...mehr