Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Scheingeschäft, mangelnde Ernsthaftigkeit, Unüblichkeit, Finanzierbarkeit

aa) Mangelnde Ernsthaftigkeit Rn. 77 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Eine Pensionszusage, die nicht ernsthaft und nur zum Schein erteilt wurde, ist gemäß § 117 Abs 1 BGB nichtig. Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien einverständlich den Schein eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, jedoch die mit dem Geschäft verbundenen Rechtsfolgen nicht eintreten lassen wollen (vgl BGH vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Schuldbefreiende Übertragung und Übernahme einzelner Pensionsansprüche beim ArbG-Wechsel

1. Besteuerung beim übertragenden Unternehmen (ursprünglich Verpflichteten, § 4f Abs 1 S 3 EStG 2. Alt) Rn. 331 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 4f Abs 1 S 3 EStG 2. Alt muss der Differenzaufwand (s Rn 324) aus den S 1 und 2 nicht auf das Wj der Übertragung und die 14 Folgejahre mit jeweils einem Fünfzehntel verteilt werden, wenn ein ArbN unter "Mitnahme seiner erworbenen Pe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Marschner, Der Übergang von Arbeitslosengeld auf Altersrente, BB 2001, 830; Kopp, Arbeitslosengeld II, NWB F 27, 5959; Louven, Insolvenzgeld bei Unternehmensinsolvenzen, NWB F 27, 5947; von Bornhaupt, LStR 2008, BB 2007, 2708; Marburger, Kurzarbeitergeld und Sozialversicherungsrecht, NWB 7/2017, 514; Hörster, Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 Teil 1, NWB 37/2020, 2730.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Europarecht, Schweiz

Rn. 1048 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Ausführungen zu s Rn 964a–964c gelten entsprechend.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der Umfang der Steuerbefreiung

ca) Das KSVG caa) Pflichtversicherte Rn. 2001 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach § 1 KSVG versichert sind selbstständige Künstler und Publizisten in der Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung), wenn sie (kumulativ)mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Besonderheiten für den LSt-Abzug

ga) Regelmäßige Lohnversteuerung Rn. 1038 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wie unter s Rn 1030 ausgeführt, ist § 3 Nr 26 EStG nicht zeitanteilig zu kürzen, sondern ein Jahresbetrag. Das gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis nicht während des ganzen Jahres besteht (H 3.26 EStH 2021 iVm R 3.26 Abs 10 S 1 LStR 2023). Der ArbN muss in diesem Fall aber (H 3.26 EStH 2021 iVm R 3.26 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Die erfasste Hardware zur Privatnutzung

fca) Allgemeines Rn. 1682 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 45 S 1 EStG betrifft die Privatnutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte sowie Zubehör dazu. fcb) Betriebliche Datenverarbeitungsgeräte Rn. 1682a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die ursprüngliche und jetzt rückwirkend geänderte Fassung (s Rn 1672) des § 3 Nr 45 S 1 EStG stellte nur die Vorteile ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Fortgeltung der Pauschalierungsregelung

ca) Regelung bis 31.12.2017 Rn. 2650 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Hinsichtlich der kapitalgedeckten Beiträge zur Altersversorgung löste § 3 Nr 63 EStG idF AltEinkG die ursprüngliche Pauschalierung nach § 40b Abs 1 und 2 EStG aF ab. Wurde jedoch eine Versorgungszusage in Form einer Direktversicherung, von Zuwendungen zu einem Pensionsfonds oder Pensionskasse vor dem 01.01.2005 e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsrecht, Europarecht

Rn. 8a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Inwieweit verfassungs- bzw europarechtliche Bedenken gegen die einzelnen Vorschriften des § 3 EStG bestehen, wird jeweils bei der Kommentierung der einzelnen Nr des § 3 EStG dargestellt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Umfang der Steuerbefreiung

ba) Der Ehrensold für Künstler (§ 3 Nr 43 EStG Fall 1) Rn. 1621 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Beim Ehrensold kommt es auf die Zahlung aus öffentlichen Mitteln wegen Bedürftigkeit des Künstlers nicht an, da der Hs "wenn" sich nur auf Fall 2 des § 3 Nr 43 EStG (s Rn 1622) bezieht. Rn. 1621a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nordrhein-Westfalen: Nach www.mkw.nrw.kultur.stipendien-und-ehren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ic) Der Umfang des Kostenersatzes

ica) Der Grundsatz Rn. 722 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei einem beruflich veranlassten Umzug konnte der ArbG grundsätzlich höchstens die Beträge steuerfrei erstatten, die nach dem Bundesumzugskostenrecht ( BUKG vom 11.12.1990, BGBl I 1990, 2682; AUV vom 25.11.2003, BGBl I 2003, 2360) für den öffentlichen Dienst gezahlt werden durften (BFH BStBl II 1992, 492). Dies gebot Art 3 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Konkurrenz zum Teileinkünfteverfahren

Rn. 1535 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 S Rn 1376 Rn. 1536–1539 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

aa) Rechtsentwicklung Rn. 960 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift gilt seit VZ 1980. Seit dem Jahre 2000 sind folgende Änderungen zu verzeichnen: StBerG 1999 vom 22.12.1999, BGBl I 1999,2601: Anhebung des Freibetrags in § 3 Nr 26 EStG von DM 2.400 auf DM 3.600 pa ab VZ 2000. StEuGlG vom 19.12.2000, BGBl I 2000, 1790: Umrechnung des Freibetrags in EUR 1 848 pa ab VZ 2002. G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Hörster, Das Amtshilferichtlinie-UmsetzungsG – ein Überblick, NWB 26/2013, 2052; Paintner, Das Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften im Überblick Teil1, DStR 2013, 1629.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Besteuerung bei Schuldbeitritten oder Erfüllungsübernahmen mit ganzer oder teilweiser Schuldfreistellung

1. Besteuerung beim übertragenden Unternehmen (Freistellungsberechtigten, § 4f Abs 2 EStG) Rn. 342 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 4f Abs 2 EStG gilt die fünfzehnjährige Verteilung des Differenzaufwands (s Rn 324) für Schuldbeitritte oder Erfüllungsübernahmen mit ganzer oder teilweiser Schuldfreistellung wegen des Verweises auf § 4f Abs 1 S 1 und 2 EStG entsprechend. Die do...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Die Umzugskosten

ia) Der Begriff der Umzugskosten Rn. 720 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Weder § 3 Nr 16 EStG aF noch andere Vorschriften des EStG definierten den Begriff "Umzugskosten". H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.9 Abs 1 LStR 2011 besagte, dass nur die Kosten, die durch einen beruflich veranlassten Wohnungswechsel entstanden, WK waren. Die berufliche Veranlassung (abzugrenzen von der privaten, § 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Umzugskostenvergütungen

ga) Allgemeines Rn. 520 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das BundesumzugskostenG (BUKG idF vom 11.12.1990, BGBl I 1990, 2682) regelt die Umzugskostenvergütung für die Bundesbeamten, die Richter im Bundesdienst und die Soldaten. Für die Landesbeamten und Landesrichter gelten die länderrechtlichen Vorschriften, zB das Bayerische UmzugskostenG idF vom 24.06.2005, GVBl S 192. gb) Der Um...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die private Nutzung

da) Der Ort der privaten Nutzung Rn. 1675 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 45 S 1 EStG kann nur die Privatnutzung der Geräte erfassen, da die betriebliche Nutzung derselben kein stpfl Arbeitslohn sein kann. Wo die Privatnutzung erfolgt, ist ohne Belang, dh entweder am Arbeitsplatz des ArbN im Betrieb oder zuhause in seiner Wohnung (glA R 3.45 S 3 LStR LStR 2023; Ross in Frot...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Überblick über den Inhalt der Regelung

aba) § 3 Nr 26 S 1 EStG Rn. 960a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 S 1 EStG (sog "Übungsleiterpauschale" – der Begriff ist allerdings mE irreführend) befreit folgende Einnahmen aus nebenberuflicher (s Rn 1010ff) Tätigkeit in gewissem Umfang (s Rn 961) von der ESt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 1514b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht, die steuerliche Förderung von Wagniskapital liegt innerhalb des gesetzgeberischen Spielraums.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Die künstlerische Tätigkeit

eca) Allgemeines Rn. 1021 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG definiert den Begriff nicht, genauso wenig wie § 18 Abs 1 Nr 1 EStG. Die dortigen Ausführungen können entsprechend herangezogen werden (BFH BStBl II 2007, 702; OFD Ffm vom 06.09.2006, DStR 2007, 72, s § 18 Rn 90ff (Güroff)). Eine künstlerische Tätigkeit liegt nach BFH BStBl II 1992, 353 (ähnlich BFH BStBl II ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Paintner, Das Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG und das Dritte Gesetz zur Änderung des UStG im Überblick, DStR 2012, 105. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 06.12.2017, BStBl I 2018, 147 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 1815 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Auch gegen die Neuregelung bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 219o Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nicht. Insbesondere durfte der Gesetzgeber im Rahmen seines Spielraums auch die Leistungen nach § 5 WehrsoldG (s Rn 219o) in den Kreis der Begünstigungen einbeziehen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 1065 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Der Umfang der Steuerbefreiung

da) Übersicht über die steuerbefreiten Bezüge Rn. 220i Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 6 EStG: S 1 regelt, welche gezahlten Bezüge an welche Personen steuerfrei sind; S 2 ergänzt den Kreis der begünstigten Personengruppe. Rn. 220j Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Regelungsinhalt des § 3 Nr 6 S 1 EStG (ab VZ 2014, s Rn 220b):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die begünstigten ArbG-Leistungen

ea) Übersicht Rn. 1250 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 34a EStG zählt abschließend auf, welche Leistungen des ArbG steuerfrei sind:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Der Kreis der Software

ga) Allgemeines Rn. 1686 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Auch die Privatnutzung von überlassenen System- und Anwendungsprogrammen ist für den ArbN steuerfrei, falls dieser sie auch in seinem Betrieb einsetzt. Letzteres ist das Pendant zur "betrieblichen" Hardware. Dieser Fall wurde in § 3 Nr 45 S 1 EStG rückwirkend (s Rn 1672) eingefügt. Bislang war die Überlassung von Software nu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) ArbN mit privater Kfz-Nutzung

ga) Geldwerter Vorteil wird durch 1 %-Methode ermittelt Rn. 1770o Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wird der geldwerte Vorteil durch die sog 1 %-Methode ermittelt (s R 8.1 Abs 9 Nr 1 LStR 2023), ist die elektrische Aufladung beim ArbG bereits abgegolten, dh, § 3 Nr 46 EStG wirkt sich dort nicht aus (BMF vom 29.09.2020, BStBl I 2020, 972 Tz 12). gb) Geldwerter Vorteil wird durch Fahrt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Übergangsregelungen

1. Übergangsregelung für das übertragende Unternehmen (§ 52 Abs 8 EStG) Rn. 350 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 52 Abs 8 EStG idF vom 04.08.2019 ist der § 4f EStG erstmals für Wj anzuwenden, die nach dem 28.11.2013 enden. An jenem Tag wurde das AIFM-StAnpG vom Deutschen Bundestag beschlossen. Aus S 1 folgt, dass die Regeln des § 4f EStG selbst dann gelten, wenn eine Übertrag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Sonstiges

ia) Zu § 28 Abs 2 BerlinFG Rn. 474 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei der Bemessung der Berlin-Zulage nach § 28 Abs 2 BerlinFG für ArbN in Berlin (West) ist auch der Arbeitslohn einzubeziehen, der nach § 3 Nr 26 EStG als Aufwandsentschädigung für die dort genannten nebenberuflichen Tätigkeiten gezahlt wird (BFH BStBl II 1989, 288; BFH/NV 1994, 371). Der BFH begründet dies damit, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Anwendungszeitraum

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Leistungen aufgrund des BundeskindergeldG

ba) Der begünstigte Personenkreis Rn. 921 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das BundeskindergeldG (BKGG idF vom 28.01.2009, BGBl I 2009, 142, 3177) will die geminderte Leistungsfähigkeit, die durch die Versorgung von Kindern entsteht, berücksichtigen (vgl BFH BStBl II 1989, 278; BVerfG BStBl II 1977, 526). Allerdings betrifft es nur noch einen eingeschränkten Personenkreis (s Rn 920...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Der Kreis der Hardware

fa) Betriebliche Hardware Rn. 1680 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Es muss sich um "betriebliche" Hardware handeln, dh muss zum Betrieb des ArbG "gehören" (BT-Drucks 14/4626, 3), einerlei, ob diese im Eigentum des ArbG stehen oder von diesem nur geleast/gemietet sind (glA H 3.45 LStH 2023 Bsp. 1; Harder-Buschner, NWB F 6, 4207; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 45 EStG Rz 6). Nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Barlohnumwandlung

ja) Steuerrecht Rn. 1692 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Da § 3 Nr 45 S 1 EStG die Formulierung "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" im Gegensatz zu § 3 Nr 33, 34, 34a, 46 EStG nicht enthält, ist eine Barlohnumwandlung möglich (FG München vom 20.11.2020, 8 K 2654/19, DStRK 2021, 281, Rev als unbegründet zurückgewiesen durch BFH vom 23.11.2022, VI R 49/20, BFH/NV 2023,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Die Höhe des Freibetrages

Rn. 404 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Höhe des Freibetrages liegt mE im weiteren Spielraum des Gesetzgebers und ist daher nicht zu beanstanden.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

aa) Rechtsentwicklung Rn. 1046 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 1 Nr 2b des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (vom 10.10.2007, BGBl I 2007, 2332) fügte mit Wirkung ab VZ 2007 (Art 9 Abs 1 des Gesetzes) einen neuen § 3 Nr 26a EStG ein. Wie § 3 Nr 26 EStG will auch § 3 Nr 26a EStG das ehrenamtliche Engagement von Bürgern fördern (s Rn 5). Er soll d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 2051c Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Zulässigkeit der Barlohnumwandlung?

fa) Steuerrecht Rn. 1157 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Eine Umwandlung von bisher stpfl Arbeitslohn in steuerfreies Werkzeuggeld ist zulässig (Umkehrschluss aus zB § 3 Nr 33, 34, 34a, 46 EStG wegen der dortigen Formulierung "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn"; glA Thomas, DStR 1997, 1841). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Umfang der steuerfreien Leistungen

ba) Leistungen nach dem HäftlingshilfeG Rn. 901 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Leistungen nach dem HäftlingshilfeG (= HHG, idF vom 02.06.1993, BGBl I 1993, 838) erhalten deutsche Staatsangehörige und Volkszugehörige (vgl § 6 BVFG), wenn sie (§ 1 Abs 1 Nr 1–3 HHG) nach der Besetzung ihres Aufenthaltsortes oder nach dem 08.05.1945 in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Kopp, Arbeitslosengeld II, NWB F 27, 5959; Richter/Köhler/Klatt, Blick ins Sozialversicherungsrecht, DStR 2004, 236; Louven, Hartz-IV-Gesetz, NWB 7/2009, 470.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Der Grundsatz

Rn. 2112 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift bestehen grds nicht (inzident BFH BStBl II 2010, 194).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbc) Unmaßgebliche Kriterien

Rn. 1014b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nicht maßgeblich ist (BFH BStBl II 1990, 854; BFH/NV 1991, 296): woraus der StPfl seinen Lebensunterhalt bestreitet und wie sich in der Person des StPfl Haupt- und Nebenberuf zueinander verhalten.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

aa) Sinn und Zweck der Vorschrift Rn. 70 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 EStG will die staatliche Leistungsgewährung absichern. Aufgrund § 3 Nr 2 EStG sind bestimmte Lohnersatzleistungen steuerfrei, der Arbeitslohn selbst dagegen ist stpfl. ab) Rechtsentwicklung Rn. 70a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 20 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Dienst-/Auftraggeber können nur sein

cca) Eine inländische oder in EU-/EWR-Ausland/in der Schweiz belegene juristische Person des öffentlichen Rechts Rn. 966a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zur Erweiterung auf EU-/EWR-ausländische juristische Personen des öffentlichen Rechts s Rn 964a, 964b, zur Erweiterung auf schweizerische juristische Person des öffentlichen Rechts s Rn 964c. Rn. 967 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Regelungen in den EStR zu steuerschädlichen und steuerunschädlichen Widerrufsvorbehalten

a) Katalog unschädlicher Vorbehalte Rn. 89 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Regelungen in R 6a Abs 3–6 EStR 2012 gelten im Wesentlichen unverändert seit 1959, wurden also der in der Zwischenzeit eingetretenen arbeitsrechtlichen Entwicklung nicht angepasst. Dies zeigt sich insbesondere daran, dass auf eine alte Entscheidung des BAG vom 14.12.1956, BStBl I 1959, 258 Bezug genomme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hc) Die Begrenzung des Reisekostenersatzes

hca) Arten von Reisekosten Rn. 666 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zu den Reisekosten gehörten: hcb) Die Fahrtkosten im Allgemeinen Rn. 667 Stand: EL 169 – ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Steuerbefreiung für Konsularbeamte im Allgemeinenn

ca) Nach dem WÜK Rn. 1124 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach dem WÜK ist ein Konsularbeamter einer ausländischen konsularischen Vertretung, sofern er weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt noch im Inland ständig ansässig ist, von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Personal- und Realsteuern oder -abgaben grds befreit (Art 49 Abs 1, Art 71 Abs 1 WÜK). Zu weiteren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

ba) Der Kreis der Einrichtungen, in denen die ArbN tätig sein müssen Rn. 402 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11b S 2 EStG definiert den Kreis der Einrichtungen, in denen die ArbN tätig sein müssen (sog Einrichtungsbezug), damit sie in den Genuss der Steuerfreiheit der Vorschrift kommen. Zum Kreis der begünstigten Einrichtungen s Rn 409hff. Im Umkehrschluss sind ArbN, die in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Begünstigte Leistungen

ba) Umfang der Begünstigung Rn. 2641 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Alle ArbN, unabhängig davon, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder nicht (zB beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer, geringfügig Beschäftigte), gehören zu dem begünstigten Personenkreis des § 3 Nr 63 EStG, nicht jedoch ArbN mit LSt-Klasse IV. Voraussetzung für die Steuer...mehr