Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 2150 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 In § 3 Nr 62 EStG wurde durch Art 9 Nr 2d des Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetz (BetriebsrentenG vom 17.08.2017, BGBl I 2017, 3214) mit Wirkung ab 01.01.2018 (Art 17 Abs 1 des Gesetzes) der S 4 aufgehoben. Die Regelung (eingefügt 1979) sollte eine Benachteiligung der Grenzgänger zur Sc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bca) Allgemeines

Rn. 1642 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Stipendium muss final ("zur") darauf gerichtet sein, die Forschung zu fördern (BFH BFH/NV 2013, 29). Der Begriff der Forschung ist in § 52 Abs 2 S 1 Nr 1 AO geregelt und meint die planmäßige (systematisch-methodische) Suche nach neuen Erkenntnissen (BFH BFH/NV 2013, 29).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cca) Überblick

Rn. 37 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei Leistungen aus einer Unfallversicherung ist zu unterscheiden zwischen (diese Differenzierung ist nicht verfassungswidrig, s Rn 30):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Aufwendungen in Zusammenhang mit steuerbefreiten Photovoltaikanlagen

Rn. 2600p Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Soweit Aufwendungen mit Einnahmen aus nach § 3 Nr 72 EStG steuerbefreiten Photovoltaikanlagen zusammenhängen, sind diese wegen § 3c Abs 1 EStG nicht abziehbar.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 599 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Formulierung findet sich oft in § 3 EStG, zB in Nr 11a, 11b, 33, 34, 34a, 37, 46. Demzufolge ist eine Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche nicht begünstigt (s Rn 1215 ff, 1232, 1246e, 1248, 1770g). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ 2020 durch § 8 Abs 4 EStG s Art 1 Nr 6 Buchst b JS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung

Rn. 753 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 1 Nr 1 Buchst b des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (vom 20.02.2013, BGBl I 2013, 285) änderte § 3 Nr 16 EStG mit Wirkung ab VZ 2014 (Art 1 Nr 10a des Gesetzes). Es handelt sich um Folgeänderungen zu dem ab diesem VZ in § 9 EStG neu geregelten Abzug von Reisekost...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Rechtsentwicklung

Rn. 960 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift gilt seit VZ 1980. Seit dem Jahre 2000 sind folgende Änderungen zu verzeichnen: StBerG 1999 vom 22.12.1999, BGBl I 1999,2601: Anhebung des Freibetrags in § 3 Nr 26 EStG von DM 2.400 auf DM 3.600 pa ab VZ 2000. StEuGlG vom 19.12.2000, BGBl I 2000, 1790: Umrechnung des Freibetrags in EUR 1 848 pa ab VZ 2002. Gesetz zur weiteren St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / n) Elektronische LSt-Bescheinigung

Rn. 752 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die nach § 3 Nr 16 EStG aF steuerfrei gezahlten Verpflegungszuschüsse und Vergütungen bei doppelter Haushaltsführung waren auf der elektronischen LSt-Bescheinigung auszuweisen (§ 41b Abs 1 S 2 Nr 10 EStG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Der Freibetrag

Rn. 1330 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Steuerfrei ist der (geldwerte) Vorteil des ArbN aus der unentgeltlichen/verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligungen bis zu einer Summe von EUR 360/EUR 1 440 (ab 01.07.2020, s Rn 1322) jährlich, dh es handelt sich um einen Jahresfreibetrag ("soweit"; H 19a LStH 2023 iVm BMF vom 16.11.2021, BStBl I 2021, 2308 Tz 22 29 S 1). Bei einem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift geht auf den früheren § 44d EStG zurück, mit dem ab 1992 die Richtlinie Nr 90/435/EWG, die sog Mutter-/Tochter-Richtlinie (MTR), in deutsches Recht umgesetzt wurde. Die Neufassung der Mutter-/Tochter-Richtlinie vom 30.11.2011 (ABl EU Nr L 345 S 9), zuletzt geändert durch RL 2015/121/EU vom 27.01.2015 (ABl EU Nr L 21 S 1) dient ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1340 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 1 Nr 3, Nr 41 UnternehmensteuerreformG 2008 (vom 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912) führte in § 3 Nr 40 EStG ab VZ 2009 im Zuge der Einführung einer AbgSt für (idR private) Kapitaleinkünfte zu umfangreichen Änderungen. Die bisherige Steuerfreistellungsquote von 50 % in § 3 Nr 40 EStG aF wurde auf 40 % abgesenkt, und zwar wegen der geringer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / efb) Vorrang bestimmter Vorschriften

Rn. 2146 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 62 S 1 Hs 2 EStG regelt den Vorrang anderer, dort aufgezählter Steuerbefreiungsvorschriften: Rn. 2146a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die in s Rn 2146 genannten Vorschriften sind dem Grunde und der Höhe nach vorrangig (glA Ross in Frotscher/Geurts,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wahlrecht

Rn. 12 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift räumt dem StPfl (Unternehmen) bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 37b Abs 1 (und Abs 2) EStG nach allg Meinung ein Pauschalierungswahlrecht ("können") ein. Der in § 37b EStG zum StPfl erklärte Zuwendende kann die grundsätzlich beim Zuwendungsempfänger entstehende ESt im Wege der Pauschalierung als eigene übernehmen. Die S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cda) Übersicht

Rn. 39 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 1 Buchst b EStG befreit von der ESt: Rn. 40 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Man...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätze

Rn. 33 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Bemessungsgrundlage der pauschalen ESt, die nach § 37b Abs 3 S 1 EStG abgeltende Wirkung im Hinblick auf die Besteuerung der Zuwendungen beim Zuwendungsempfänger hat, sind nach § 37b Abs 1 S 2 Hs 1 EStG die Aufwendungen des StPfl einschließlich der USt. § 37b Abs 1 S 2 EStG enthält für die Bewertung der Zuwendungen nach § 37b Abs 1 S 1 EStG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Rechtsentwicklung

Rn. 1046 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 1 Nr 2b des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (vom 10.10.2007, BGBl I 2007, 2332) fügte mit Wirkung ab VZ 2007 (Art 9 Abs 1 des Gesetzes) einen neuen § 3 Nr 26a EStG ein. Wie § 3 Nr 26 EStG will auch § 3 Nr 26a EStG das ehrenamtliche Engagement von Bürgern fördern (s Rn 5). Er soll den Aufwand, der solch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Umfang der Begünstigung

Rn. 2641 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Alle ArbN, unabhängig davon, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder nicht (zB beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer, geringfügig Beschäftigte), gehören zu dem begünstigten Personenkreis des § 3 Nr 63 EStG, nicht jedoch ArbN mit LSt-Klasse IV. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist ein bestehend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Seifert, Die LSt-Änderungsrichtlinien 2001, DStZ 2001, 105; Strohner/Weber, Grundlegend neue BFH-Rspr zur Einsatzwechseltätigkeit und zur Entfernungspauschale, BB 2005, 2267; Tausch/Plenker, Steuerliche Änderungen durch das HaushaltsbegleitG 2006, das Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse und das SteueränderungsG 2007, DB 2006, 1512; Radschun, Pauschaler Kilometersatz bei D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Betriebliche Veranlassung

Rn. 22 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aus Sicht des Vorteilsgewährenden muss mithin zunächst eine betriebliche Veranlassung gegeben sein. Betrieblich veranlasste Zuwendungen iSd § 37b Abs 1 S 1 Nr 1 EStG und § 37b Abs 2 EStG sind nur solche Zuwendungen, die durch einen Betrieb des StPfl veranlasst sind. Nicht nur der Wortlaut, sondern auch die Materialien dazu thematisieren eige...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbc) Die begünstigten Aufwendungen

Rn. 2156 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 (1) Zuschüsse (allgemein) § 3 Nr 62 S 2 EStG stellt die dort genannten "Zuschüsse" steuerfrei. Das Wort "Zuschüsse" verlangt eine eigene Beitragspflicht des ArbN, die der ArbG bezuschusst (BFH BStBl II 2016, 675). Rn. 2156a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Zuschüsse des ArbG müssen sich beziehen auf Aufwendungen des ArbN für:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verwaltungsanweisungen

Rn. 5 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Mit BMF vom 19.05.2015, BStBl I 2015, 468 hat die FinVerw zu Zweifelsfragen bei der Auslegung des § 37b EStG abermals Stellung genommen und das Schreiben des BMF vom 29.04.2008, BStBl I 2008, 566 abgelöst. Die wesentliche Abweichung zum Vorgängerschreiben ist die Einbeziehung der BFH-Urteile vom 12.12.2013 und 16.10.2013 (s Rn 6, 7ff). Hinzu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anwendungsberechtigte Unternehmer

Rn. 9 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zuwendendes Unternehmen iSd § 37b EStG kann jedes Unternehmen bzw jeder Unternehmer sein, nicht erfasst werden jedoch Zuwendungen aus dem privaten Bereich des Unternehmers, auch wenn eine betriebliche Motivation vorliegt ( BFH vom 12.12.2013, BStBl II 2015, 490; s Rn 8b ). Die Pauschalierungsmöglichkeit des § 37b EStG kann unabhängig von der Rec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Wahlrecht und Widerruf

Rn. 79 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Wahlrecht zur Pauschalierung der ESt auf Sachzuwendungen und Geschenke kann nur einheitlich für das Wj oder das Kj ausgeübt werden: für Zuwendungen an Dritte (Wj) nach Abs 1 und für ArbN (Kj) nach Abs 2 des § 37b EStG (BFH vom 15.06.2016, BStBl II 2016, 1010). Das Schreiben des BMF vom 19.05.2015, BStBl I 2015, 468 Tz 4 eröffnet jedoch die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

1. Überblick über die fünf Sondervoraussetzungen Rn. 65 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Gemäß § 6a Abs 1 Nr 1–3 EStG darf eine Pensionsrückstellung nur gebildet werden, wenn und soweit der Pensionsberechtigte einen Rechtsanspruch auf einmalige oder laufende Pensionsleistungen hat und die Pensionszusage keine Pensionsleistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zuführung zur Pensionsrückstellung

1. Höchstzulässige Zuführung (§ 6a Abs 4 S 1 und 3 EStG) Rn. 235 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 6a Abs 4 S 1 EStG darf eine Pensionsrückstellung Zitat "in einem Wj höchstens um den Unterschied zwischen dem Teilwert der Pensionsverpflichtung am Schluss des Wj und am Schluss des vorangegangenen Wj erhöht werden". Folglich darf der Pensionsrückstellung in einem Wj höchstens die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

a) Grundsatz Rn. 18 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 EStG gilt grds für alle Einkunftsarten nach § 2 Abs 1 Nr 1–7 EStG. b) Ausnahmen Rn. 18a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Einzelne Vorschriften sind jedoch aufgrund ihrer Formulierung nur für bestimmte Einkunftsarten anwendbar. Beispiele: § 3 Nr 40 Buchst a S 1 EStG und § 3 Nr 70 Buchst a S 1 EStG gilt nur für Gewinneinkünfte nach § 2 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Gleichmäßige Verteilung der Zuführung auf mehrere Jahre

1. Übergang auf neue, geänderte und gewechselte Rechnungsgrundlagen a) Gleichmäßige Verteilung auf mindestens drei Jahre (§ 6a Abs 4 S 2 EStG) Rn. 257 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Gesetzgeber hat im StÄndG 1998 (BGBl I 1998, 3816) § 6a Abs 4 EStG um einen neuen S 2 erweitert. Soweit der Unterschiedsbetrag zum Teilwert der Pensionsverpflichtung am vorangegangenen Wj auf der e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Verwaltungsanweisungen: BMF vom 06.12.2017, BStBl I 2018, 147 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Sonstige nationale Vorschriften

a) Die Aufzählung in H 3.0 EStH 2021 Rn. 2622 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Danach sind steuerfrei: Unterschiedsbeträge nach § 17 Abs 1 ArbeitssicherstellungsG (vom 09.07.1968, BGBl I 1968, 787 – betreffend Verpflichtung in ein Arbeitsverhältnis im Spannungs- und Verteidigungsfall) Leistungen nach § 17 ConterganstiftungsG (vom 25.06.2009, BGBl I 2009, 1537): § 17 Conterganstiftung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Drittelungswahlrecht für die Zuführung in vier Sonderfällen

a) Die vier Fallgruppen (§ 6a Abs 4 S 3–5 EStG) Rn. 268 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Gesetzgeber hat in bestimmten Fällen für jede einzelne Pensionsverpflichtung eine gleichmäßige Verteilung (Drittelung) der höchstzulässigen Zuführung eines Wj auf dieses und die beiden folgenden Jahre zugelassen. Damit wollte er verhindern, dass ein außerordentlich hoher Aufwand die Unterne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 2076 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht, es handelt sich um eine sozialpolitische Vorschrift zur sozialen Abfederung des Kohleausstiegs (s § 57 Abs 1 S 1 KohleverstromungsbeendigungsG vom 08.08.2020, BGBl I 2020, 1818).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. § 3 Nr 56: Altersversorgung über umlagefinanzierte Pensionskassen

Schrifttum: Verwaltungsanweisungen: BMF vom 06.12.2017, BStBl I 2018, 147 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung). a) Allgemeines Rn. 2639 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 § 3 Nr 56 EStG wurde mit JStG 2007 vom 13.12.2006 (BGBl I 2006, 2878) mWv 01.01.2007 in das EStG eingefügt. Die Vorschrift war erstmals auf nach dem 31.12.2007 geleistete Zuwendungen anwendbar. Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übergang auf neue, geänderte und gewechselte Rechnungsgrundlagen

a) Gleichmäßige Verteilung auf mindestens drei Jahre (§ 6a Abs 4 S 2 EStG) Rn. 257 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Gesetzgeber hat im StÄndG 1998 (BGBl I 1998, 3816) § 6a Abs 4 EStG um einen neuen S 2 erweitert. Soweit der Unterschiedsbetrag zum Teilwert der Pensionsverpflichtung am vorangegangenen Wj auf der erstmaligen Anwendung neuer oder geänderter biometrischer Rechnungsg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sonstige Vorschriften

ba) Investitionszulagengestz Rn. 2623 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 12 InvZulG 2007 und § 13 InvZulG 2010 (inzwischen durch Zeitablauf obsolet) regeln, dass die InvZul nicht zu den Einkünften iSd EStG gehörte, sie minderte nicht die steuerlichen AK/HK. bb) Fünftes Vermögensbildungsgesetz Rn. 2624 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 13 Abs 3 5. VermbG regelt, dass die ArbN-Sparzulage we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Nachholverbot

1. Fehlbetrag und Nachholverbot nur für Altzusagen (§ 6a Abs 4 S 1 EStG) Rn. 240 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wenn in einem Wj die höchstzulässige Zuführung zur Pensionsrückstellung in Ausübung des Passivierungswahlrechts für Altzusagen (s Rn 235) nicht vorgenommen wird, entsteht ein Fehlbetrag. Er darf nicht durch spätere Zuführungen nachgeholt werden (Nachholverbot, zu den Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ausnahmen vom Nachholverbot für Altzusagen

a) Änderungen des Verpflichtungsumfanges Rn. 243 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Grds können Fehlbeträge aus einer ganz oder teilweise unterlassenen Zuführung für Altzusagen (s Rn 18) erst dann getilgt werden, wenn der Pensionsberechtigte mit aufrechterhaltener Anwartschaft ausscheidet oder wenn der Versorgungsfall eintritt (s Rn 247ff). Rn. 244 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verminder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 60a. Anpassungsgeld für ArbN in Kohlekraftwerken (§ 3 Nr 60 nF ab 14.08.2020)

a) Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Allgemeines Rn. 2074 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 3 Nr 1, Art 11 Abs 1 des Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (KohleausstiegsG vom 08.08.2020, BGBl I 2020, 1818) mit Wirkung ab 14.08.2020 fasste den § 3 Nr 60 EStG neu und stellt nunmehr das Anpassungsgeld für ArbN im Ber...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Kundenbindungszwecke

Rn. 1315a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der StPfl soll durch die Prämie einen Anreiz haben, genau von diesem Unternehmen weiterhin = dauerhaft Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Dabei dürften mE einmalige Sachprämien nicht ausreichen (glA Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 38 EStG Rz 8).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Einnahmen/Entnahmen

Rn. 2600e Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 72 S 1 EStG aA stellt steuerfrei "die Einnahmen" und "Entnahmen". Entsprechend der allgemeinen Begrifflichkeiten sind: "Einnahmen" Zuflüsse von Gütern in Geld oder Geldeswert vor Abzug der Ausgaben (s § 2 Rn 1896 (Handzik)). Das Wort "Einnahmen" bezieht sich auf den veräußerten Strom. ME fällt darunter auch der Kaufpreis bei spätere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 220 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 6 S 1 EStG nF (ab VZ 2014, s Rn 220b) stellt aus sozialpolitischen Gründen (s Rn 5) Bezüge, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften aus öffentlichen Mitteln versorgungshalber an Wehrdienstbeschädigte, im Freiwilligen Wehrdienst Beschädigte, Zivildienstbeschädigte, im Bundesfreiwilligendienst Beschädigte oder ihre Hinterbliebenen, Krie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuerfreie Verluste

Rn. 13 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Steuerfreie Verluste" dürfen nicht mit positiven Einkünften verrechnet werden; dies benachteiligt den Empfänger der Einkünfte, die Befreiung verkehrt sich ins Gegenteil. Dies ist aber zwingend, weil § 3 EStG es nicht ermöglicht (wie etwa § 9 UStG unter den dortigen Voraussetzungen), auf die Steuerfreiheit zu verzichten.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Nicht begünstigte Übertragungen

Rn. 2635 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Eine begünstigte Übertragung ist nur zwischen dem alten und dem neuen ArbG möglich, eine Übertragung an andere Dritte ist weiterhin ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt im Falle der Unternehmensliquidation: hier kann an Stelle eines neuen ArbG eine Pensionskasse oder ein Lebensversicherungsunternehmen als Rechtsträger auftreten, wenn die Anp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gda) Hoheitsverwaltung/Fiskalverwaltung

Rn. 444 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Öffentliche Dienste" iSd § 3 Nr 12 S 2 EStGmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Bindung der Wahlrechtsausübung

Rn. 162 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Auswirkungen der Wahlrechtsausübung werden unterschiedlich beurteilt. So wird davon ausgegangen, dassmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Jedermann zugängliches planmäßiges Verfahren

Rn. 1315c Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Ferner setzt § 3 Nr 38 EStG voraus, dass diese Sachprämien in einem "jedermann zugänglichen planmäßigen Verfahren" gewährt werden. Sachprämien, die jemand aufgrund seiner Arbeitsleistung erhält, sind somit nicht davon erfasst (Gersch, FR 2004, 938).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Die Höhe des Freibetrags

Rn. 1118 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aus der Formulierung "soweit sie" (wie zB auch ähnlich in § 3 Nr 39 EStG) ergibt sich, dass es sich um einen Freibetrag und nicht eine Freigrenze handelt. Überschießende Zuschüsse des ArbG sind daher stpfl Arbeitslohn; es greifen weder § 3 Nr 11, Nr 11a noch Nr 2 Buchst a EStG (BMF vom 26.10.2020, BStBl I 2020, 1227). Rn. 1119 Stand: EL 170...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Die betriebliche Gesundheitsförderung (§ 20b SGB V)

Rn. 1246k Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 20b Abs 1 SGB V beschreibt die Anforderungen an Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Im Bereich des § 20b SGB V ist eine Zertifizierung jedoch grds nicht vorgesehen (H 3.34 LStH 2023 iVm BMF vom 20.04.2021, BStBl I 2021, 700 Tz 4).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cnc) Allgemeine Grundsätze des SGB II (§§ 1–6d SGB II) im Überblick

Rn. 118r Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im 1. Kapitel mit dem Titel "Fördern und Fordern" finden sich allgemeine Grundsätze der Neuregelung: Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitssuchende (§ 1 SGB II) der Grundsatz des Forderns (§ 2 SGB II) die Leistungsgrundsätze (§ 3 SGB II) die Leistungsformen (§ 4 SGB II) das Verhältnis zu anderen Leistungen (§ 5 SGB II) die Träger der Gr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Leistungen des ArbG

Rn. 1249 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 34a EStG begünstigt nur Leistungen des ArbG, also nicht eines Dritten, auch wenn sich der ArbG bei Buchst a eines Dritten ("Dienstleistungsunternehmen") bedienen muss.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Sonstige Fälle

Rn. 122 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Existenzgründungszuschüsse nach dem Sofortprogramm des Landes Brandenburg "Qualifizierung und Arbeit für Brandenburg" (BFH BStBl II 1997, 125). Zu beachten ist aber, dass Existenzgründungszuschüsse nach § 421l SGB III steuerfrei waren (s Rn 105). Existenzgründungszuschüsse aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Landesmitteln iR...mehr