Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Angemessenheit, 75 %-Grenze

Rn. 321 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Pensionszusage eines ArbN-Ehegatten wird nur anerkannt, wenn sie auch der Höhe nach angemessen ist. Auch insoweit ist ein Fremdvergleich mit nicht familienangehörigen ArbN des Betriebs vorzunehmen. Sind solche ArbN nicht vorhanden, ist nach Ansicht der FinVerw die Pensionszusage des ArbN-Ehegatten der Höhe nach angemessen, wenn die zuge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Nur-Pension/75 %-Grenze

Rn. 299 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wird der Gesellschafter-Geschäftsführer einer KapGes nur mit einer Pensionszusage (sog Nur-Pension) entlohnt, findet die Zusage nach der jüngeren Rspr des BFH keine steuerliche Anerkennung. Nach Auffassung des BFH vom 17.05.1995, BStBl II 1996, 204 sowie BFH vom 28.04.2010, BetrAV 2010, 586 Rz 35 ist eine solche Zusage unüblich, weil sich e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff ähnliche Verpflichtungen

Rn. 44 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Bei den in Art 28 Abs 1 S 2 EGHGB erwähnten ähnlichen unmittelbaren Verpflichtungen bezieht sich die "Ähnlichkeit" auf den Versorgungscharakter der Leistung, also auf ihre "Pensionsähnlichkeit" (Förschle/Klein, DB 1987, 341). Die "Pensionsähnlichkeit" bedingt, dass die Leistungen an Leib und Leben des Berechtigten gebunden sind und durch einen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Auflösungsverbot bei unverminderter Pensionsverpflichtung

Rn. 233 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Auflösung einer einmal gebildeten Pensionsrückstellung ist nur insoweit gestattet, als sie durch den Wegfall oder eine Minderung der Pensionsverpflichtung bedingt ist (R 6a Abs 21 S 1 EStR 2012). Eine Auflösung ist daher nur möglich, wenn die im vergangenen Wj gebildete Rückstellung über dem Teilwert der geminderten Pensionsverpflichtun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Verpflichtungen aus Lohnfortzahlung

Rn. 38 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach Ansicht des BFH (BFH vom 27.06.2001, BStBl II 2001, 758; BFH vom 07.06.1988, BStBl II 1988, 886) dürfen in der StB keine Rückstellungen für Lohnfortzahlungsverpflichtungen bei Krankheit gebildet werden, obwohl mit zunehmendem Alter der ArbN die Lohnfortzahlungsverpflichtungen zunehmen. Der BFH begründet das steuerliches Rückstellungsver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Abkommensregelung mit der Schweiz

Rn. 42 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 In dem Abkommen der EG mit der Schweizer Eidgenossenschaft vom 26.10.2004 (ABl EU L 385/30 vom 29.12.2004) über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind, wird nicht nur die ZinsinformationsRL umgesetzt, sondern auch die Mutter-/Tochter-Ric...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ausgleichsansprüche von Handelsvertretern gemäß § 89b HGB

Rn. 29 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Handelsvertretern steht gemäß § 89b HGB unter bestimmten Voraussetzungen ein Ausgleichsanspruch bei Beendigung des Vertretungsverhältnisses als Ersatz für die von ihnen geschaffenen Kundenbeziehungen zu. Nach Ansicht des BFH (BFH vom 28.04.1971, BStBl II 1971, 601; BFH vom 20.01.1983, BStBl II 1983, 375) besteht zwar handelsrechtlich für dies...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Rn. 322 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wird von einem Einzelunternehmer die Pensionszusage erteilt, hängt die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Zusage ua davon ab, in welchem Umfang der aus der Pensionszusage begünstigte ArbN-Ehegatte für das Unternehmen tätig wird. Beruht der Fortbestand des Einzelunternehmens in erheblichem Umfang auf der Arbeitskraft des ArbN-Ehegatt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Wertguthaben, Lebensarbeitszeitmodelle, Zeitwertkonten

Rn. 42 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aus Wertguthaben in der Form von "Lebensarbeitszeitmodellen" oder "Zeitwertkonten" (§ 7bff SGB IV) erhält der ArbN für seine Arbeit statt der sofortigen Vergütung einen Anspruch auf spätere Vergütung, so ua in einer Freizeit, die vor der Pensionierung genommen wird (§ 7c Abs 1 SGB IV). Da der ArbN seine Arbeit bereits viele Jahre vor dem Aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Rückforderung des Kindergelds in Fällen des Berechtigtenwechsels

Rn. 210 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Berechtigte hat einen Haushaltswechsel des Kindes der Familienkasse unverzüglich anzuzeigen, vgl BFH vom 19.05.1999, VI B 259/98, BFH/NV 1999, 1331. Unterlässt er diese Anzeige und wird das Kindergeld rechtsgrundlos gezahlt, hat der nicht mehr Berechtigte das Kindergeld gemäß § 37 Abs 2 AO an die Familienkasse zurückzuzahlen, vgl BFH vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Begriff und Rechtsfolgen der vGA

Rn. 286 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Bei Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sind nicht nur die Regelungen des § 6a EStG zu berücksichtigen, vielmehr ist auch noch die Vorschrift des § 8 Abs 3 S 2 KStG zu beachten. So wird eine Pensionszusage steuerlich nicht anerkannt, wenn die Pensionsrückstellungen und Pensionsleistungen als "verdeckte Gewinnauss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Altersteilzeitregelungen/Nachteilsausgleich

Rn. 46 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Es existieren in der Praxis zwei Altersteilzeitmodelle. Beim ersten Modell ist der ArbN während des gesamten Altersteilzeitraums bis zur Pensionierung halbtags tätig. Beim zweiten Modell arbeitet der ArbN während der ersten Hälfte des Altersteilzeitraums weiterhin ganztägig. Während der zweiten Hälfte des Zeitraums wird er von der Arbeitspflic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / df) Finanzierbarkeit

Rn. 301 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Eine unübliche Pensionszusage ist auch dann anzunehmen, wenn sie nicht finanzierbar ist. Von einer nicht finanzierbaren Pensionszusage ist nach der Rspr des BFH vom 07.11.2001, DB 2002, 123 nicht schon dann auszugehen, wenn im ungünstigsten Fall – zB beim Eintritt von Invalidität – die zu bildende Pensionsrückstellung auf einen Wert aufgest...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Auswirkungen dieser Rechtsprechung im Teileinkünfteverfahren

Rz. 228 In § 3c Abs. 2 Satz 2–5 EStG wurden durch das ZollkodexAnpG vom 22.12.2014 (BGBl I 2014, 2417 ff.) in Anlehnung an die in § 8b Abs. 3 Satz 3 ff. KStG enthaltenen Regelungen für qualifiziert (mehr als 25 %) an einer Kapitalgesellschaft beteiligte Gesellschafter, die die Beteiligung im Betriebsvermögen halten, Abzugsbeschränkungen für Betriebsvermögensminderungen und B...mehr

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Entgelt / 6.2 Pauschal besteuerte Leistungen

Eine pauschale Besteuerung kann z. B. für die folgenden Leistungen möglich sein[1]: Verpflegung mit 25 %[2], Betriebsveranstaltungen mit 25 %[3], Erholungsbeihilfen mit 25 %[4], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen mit 25 %[5], Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten mit 25 %[6], Internetzuschuss mit 25 %[7], Übereignung von und Zuschüsse zu Ladevorrichtungen für Elektrof...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / e) Steuerfolgen beim nichtgewerblichen Besitzunternehmen im Überblick

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Verknüpfung von Sonderbetriebsvermögen und Mitunternehmeranteil

Rz. 172 Es ist geklärt, dass im Vorfeld der tarifbegünstigten Übertragung einer Sachgesamtheit aufgrund des Erfordernisses gem. §§ 16 Abs. 4, 34 EStG, die stillen Reserven des Mitunternehmeranteils zusammengeballt aufzudecken, eine zeitraumbezogene Betrachtung anzuwenden ist.[328] S. zur Vertiefung § 23. Rz. 173 Gem. § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG führt auch die unentgeltliche Übertr...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (e) Beteiligung von Kapitalgesellschaften

Rz. 390 Nach § 6 Abs. 5 Satz 5 EStG ist abweichend von Satz 3 der Teilwert anzusetzen, soweit bei Übertragungen nach Satz 3 der Anteil einer Kapitalgesellschaft/Körperschaftsteuer an dem Wirtschaftsgut unmittelbar oder mittelbar begründet wird oder dieser sich erhöht. Es kommt insoweit zu einer Gewinnrealisierung in Höhe der stillen Reserven im abgebenden Betriebsvermögen. M...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Steuerfolgen der Liquidation

Rz. 965 Die Liquidation einer gewerblich oder freiberuflich tätigen KG ist eine nach § 16 Abs. 3 EStG (ggf. i.V.m. § 18 Abs. 3 EStG) steuerpflichtige Aufgabe des Betriebes.[1318] Soweit Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens veräußert oder in das Privatvermögen überführt werden, werden die darin vorhandenen stillen Reserven aufgedeckt.[1319] Der hierbei entstehende Gewinn is...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Steuerlicher Überblick

Rz. 583 Durch eine Realteilung kann eine Personengesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen gewinnneutral auseinandergesetzt werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine steuerneutrale Realteilung finden sich in § 16 Abs. 3 Satz 2–4 EStG .[1089] Danach muss der aufnehmende Gesellschafter im Rahmen einer Realteilung für die einzelnen Wirtschaftsgüter zwingend die Buchw...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Ertragsteuerrecht

Rz. 594 Die Gründung eines Stimmrechtspools in Form einer Innen-GbR ohne Gesellschaftsvermögen hat meist keine ertragsteuerlichen Auswirkungen. Die Gesellschafter der Familiengesellschaft bleiben selbst Inhaber der Anteile, die auf Ebene des Pools eingegangenen Bindungen berühren die Einkünfteerzielung durch diese Personen grds. nicht. Nicht abschließend geklärt ist allerdin...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Strukturelle Elemente der Steuerermäßigung

Rz. 293 Im Rahmen des § 35 EStG kommt es wegen der in Deutschland regelmäßig anzutreffenden Hebesätze vielfach zu "Überhängen" nicht anrechenbarer Steuerermäßigungsbeträge.[527] § 35 EStG gewährt nur eine Steuerbetragsermäßigung und keine Anrechnung der Gewerbesteuer i.S.d. § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG, obwohl die Vorschrift immer als "pauschalierte Gewerbesteueranrechnung" bezeic...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

Wegen der hier nicht aufgeführten Abkürzungen wird auf die Abkürzungshinweise in der Kommentierung, und auf Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 10. Auflage, Berlin 2021, verwiesen.mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / Literaturtipps

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FoVo 01/2024, Pfändung der ... / 2 II. Die Entscheidung

Behandlung nicht gesondert geregelt Der Antrag der Schuldnerin ist teilweise begründet. Mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19.10.2022 (BGBl 2022 I, S. 1743) hat der Gesetzgeber die Zahlung von Inflationsausgleichsprämien (Zuschüsse und Sachbezüge, die zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 8

Auf einen Blick Trotz eines grundsätzlich höheren Spitzensteuersatzes im Einkommensteuergesetz von 55 % kann ein Zuzug nach Österreich für in Deutschland Steuerpflichtige durchaus interessant sein. Hingewiesen sei auf den reduzierten Steuersatz von 27,5 % auf Kapitaleinkünfte. Aus einer kurz- bis mittelfristigen Perspektive ist dabei vor allem an Sportler, Künstler oder Fors...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.1.4 Unterstützende Stellen

Rz. 36 Die Behörden der Zollverwaltung sind regelmäßig auf das Fachwissen der sie unterstützenden Stellen im Rahmen der Prüfungen nach § 2 SchwarzArbG angewiesen.[1] Das SchwarzArbG spricht von Stellen, da die Sozialversicherungsträger keine Behörden sind. Nach § 2 Abs. 2 SchwarzArbG wird der Zoll unterstützt von Rz. 37mehr

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§ 14 Nichteheliche Lebensge... / A. Keine Zusammenveranlagung und Ehegattensplitting

Rz. 1 Ehegatten, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, eröffnet § 26 Abs. 1 S. 1 EStG das Verfahrenswahlrecht zwischen Zusammenveranlagung nach § 26b EStG und Einzelveranlagung[1] nach § 26a EStG. Wird das Wahlrecht zugunsten der Zusammenveranlagung nach § 26b EStG ausgeübt, so folgt als Automatismus, dass das Splittingverfahren gem...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (b) Verzinsungsfolgen bei einem späten Erst-Antrag

Rz. 289 Der weite zeitliche Rahmen einer erstmalige Antragstellung i.S.v. § 34a Abs. 1 EStG hat Auswirkungen auf die Verzinsung i.S.d. § 233a AO. Relevant ist dies, wenn sich – wie bei Antragsstellung zu erwarten – zugunsten des Steuerpflichtigen ein Unterschiedsbetrag zwischen erstmaliger Steuerfestsetzung (ohne § 34a EStG) und späterer Steuerfestsetzung (unter Berücksichti...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Ertragsteuerliche Unterschiede

Rz. 608 Die zivilrechtlichen Unterschiede zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften haben – auch wenn sie nach wie vor unübersehbar vorhanden sind – in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich abgenommen. Die wichtigste Entwicklung hierbei ist die Zulassung und starke Verbreitung der GmbH & Co. KG, welche im Ergebnis dazu führt, dass eine wirtschaftliche Tätigk...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (a) Definition der "enthaltenen gewerblichen Einkünfte"

Rz. 300 Das Merkmal der "positiven gewerblichen Einkünfte" erfasst die der Gewerbesteuer unterliegenden Gewinne und Gewinnanteile, soweit sie nicht nach anderen Vorschriften von der Steuerermäßigung gem. § 35 EStG ausgenommen sind (§ 35 Abs. 1 Satz 3 EStG). Da die Gewerbesteuer an die Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S.d. § 15 EStG anknüpft (§ 7 Satz 1 GewStG), handelt es sich...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XI. Gewinnverwendung/Ergebnisverteilung

Rz. 756 Die vormaligen Sonderregeln für die Gewinn- und Verlustbeteiligung von Kommanditisten in den §§ 167, 168 HGB a.F. wurden in der Praxis regelmäßig abbedungen und galten als antiquiert. Der Gesetzgeber hat dieser Regelungen daher aufgehoben. Grundnorm für die Gewinnverteilung ist nunmehr § 709 Abs. 3 BGB, wonach in erster Linie die "vereinbarten Beteiligungsverhältnisse...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Einkommensteuer

Rz. 175 Die Beachtung der zivilrechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen sind auch einkommensteuerlich von Bedeutung, weil im Bereich der Verträge zwischen Angehörigen die Rspr. der zivilrechtlichen Wirksamkeit, Klarheit, Eindeutigkeit, Üblichkeit unter Fremden und tatsächlichen Durchführung derartiger Verträge indizielle Wirkung bei der Frage der steuerlichen Anerkennung, die...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Zweite Gewinnermittlungsstufe

Rz. 356 Zu dem in Ermittlungsstufe eins ermittelten Steuerbilanzergebnis der Personengesellschaft werden in Ermittlungsstufe zwei die Ergebnisse (Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben) des Sonderbereichs hinzuaddiert. Diese werden in Form der Sonderbilanz und -GuV für jeden Gesellschafter gesondert ermittelt. In § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbs. 2 EStG werd...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Entgeltliches Ausscheiden aus der Gesellschaft

Rz. 115 Zwar liegt die Frage, wie das Ausscheiden aus einer Gesellschaft steuerlich behandelt wird, am genau entgegengesetzten Ende einer Gesellschaftsbeteiligung, gleichwohl muss auch bei Gründung berücksichtigt werden, wie das spätere Ausscheiden besteuert wird. Entgeltliche Veräußerungen eines Personengesellschaftsanteils hängen ebenso wie das Ausscheiden gegen Abfindung ...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 2.3 Umwandlung in pauschalierungsfähigen Arbeitslohn

In den Fällen der Pauschalierung führt eine Entgeltumwandlung zu dem Ergebnis, dass Arbeitslohn, der bis dahin der Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz unterlag, nur noch mit 20 % zu versteuern ist. Der Bruttobarlohn kann so weit herabgesetzt werden, dass aus der Barlohnkürzung zugleich auch die pauschalen Steuerbeträge (LSt, SolZ, KiSt) finanziert werden können. Die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Fehlmaßnahmen

Rz. 200 [Autor/Stand] Eine Fehlmaßnahme liegt vor, wenn der mit der Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts verbundene Nutzen aus objektiver Sicht wesentlich unter dem durch die Anschaffung oder Herstellung verursachten Kostenaufwand liegt und der gedachte Erwerber des ganzen Unternehmens diesen Kostenaufwand folglich nicht (voll) entgelten würde.[2] Als Fehlmaßna...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Besteuerung eines Betriebsaufgabegewinns

Rz. 249 Liegen keine Auffangtatbestände vor und kommt es zu den Rechtsfolgen einer Betriebsaufgabe ist zunächst eine Schlussbilanz (ggf. nach Übergang von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zum Betriebsvermögensvergleich aufzustellen, vgl. § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG) und anschließend gem. § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG das Betriebsvermögen des Besitzunternehmens zu gemeinen Werten abzü...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Steuerrecht

Rz. 235 Aus steuerrechtlicher Sicht ist auf Ebene der Betriebs-Kapitalgesellschaft die Frage erheblich, ob eine passivierte Verbindlichkeit durch den Rangrücktritt mangels gegenwärtiger Belastung (§ 247 Abs. 1 HGB i.V.m. § 5 Abs. 1 EStG) ertragswirksam auszubuchen ist oder ob dies nur in der Steuerbilanz zu erfolgen hat, wenn die qualifizierten Voraussetzungen gem. § 5 Abs. ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (a) Begünstigung und Nachversteuerung

Rz. 285 Die Besteuerung des begünstigten nicht entnommenen Gewinns erfolgt im Begünstigungsjahr mit 28,25 % + SolZ. Diese Tarifbegünstigung wird nur auf Zeit gewährt und hat den Effekt einer Steuerstundung. Anlassbezogen, bspw. bei einer Überentnahme, d.h. die Entnahmen übersteigen die Einlagen und den Gewinn, kommt es zu einer Nachversteuerung des bislang begünstigten Gewin...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (3) Grundstruktur des Entlastungsmechanismus

Rz. 295 Die Steuerermäßigung nach § 35 EStG steht nur natürlichen Personen offen, die Einkünfte aus § 15 EStG beziehen. Sie gilt für unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige. § 35 EStG ist seit dem VZ 2001 anzuwenden. Aktuelles Anwendungsschreiben ist das BMF-Schreiben vom 3.11.2016,[530] welches durch das BMF-Schreiben vom 17.4.2019 [531] teilweise angepasst wurde. Zur E...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (b) Einkommensteuerrechtliche Einordnung als entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung

Rz. 385 Zu klären ist für die Anwendung von § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG zunächst, ob die Übertragung der Wirtschaftsgüter als "normale" Veräußerung zum Verkehrswert, als Einbringung/Entnahme gegen Gewährung/Minderung von Gesellschaftsrechten, als unentgeltliche Übertragung oder als teilentgeltliche Übertragung ("Mischentgelt") ausgestaltet ist. Die Veräußerung schließt eine Anwen...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / bb) Einkommensteuer

Rz. 75 Im Fall der Fortsetzungsklausel liegt grds. ein entgeltlicher und damit gewinnrealisierender Veräußerungsvorgang vor. Noch der versterbende Gesellschafter veräußert seinen Gesellschaftsanteil. Es ergibt sich ein Veräußerungsgewinn i.H.d. Unterschiedsbetrages zwischen der Höhe seiner Abfindung und dem Buchwert seines Kapitalkontos, der ggf. mit gesondert festgestellten...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Abschreibungsarten

Rz. 303 Im Steuerrecht wird zwischen verschiedenen Abschreibungsmethoden unterschieden. So erfolgt die lineare Abschreibung nach gleichbleibenden Jahresbeträgen, d.h. die Kosten eines Wirtschaftsgutes werden auf die durchschnittliche Haltbarkeitszeit gleichmäßig verteilt (§ 7 Abs. 1 EStG). Bei der degressiven Abschreibung hingegen erfolgt die Abschreibung in fallenden Jahres...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Steuerliche Folgen

Rz. 932 Bei entgeltlicher Übertragung[1265] erzielt der Veräußerer einen Veräußerungsgewinn oder -verlust i.H.d. Mehr- bzw. Minderbetrags des Kaufpreises, abzgl. der Veräußerungskosten ggü. dem steuerlichen Kapitalkonto, der nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG besteuert wird.[1266] Wird nur ein Teil der Beteiligung veräußert, entfällt die steuerliche Privilegierung durch die ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Erste Gewinnermittlungsstufe

Rz. 355 In der Steuerbilanz sind Ansatz- und Bewertungswahlrechte einheitlich für die Mitunternehmerschaft auszuüben. Personenbezogene Steuervergünstigungen z.B. nach § 6b EStG sind demgegenüber in den Ergänzungsbilanzen der einzelnen Gesellschafter abzubilden. Die zur Ermittlung des Steuerbilanzgewinns auf der ersten Stufe notwendigen außerbilanziellen Korrekturen (vgl. Rdn...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Steuerrecht

Rz. 981 Die GmbH & Co. KG bietet heute auch zahlreiche steuerliche Vorteile.[1347] Dazu gehören u.a.:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / g) Verbindlichkeiten

Rz. 147 Der Begriff des Vermögensgegenstandes umfasst nicht Schulden (vgl. §§ 240 Abs. 1, 246 Abs. 1 HGB). Aus § 247 Abs. 1 HGB ergibt sich die Zusammensetzung der Passivseite der Bilanz: Eigenkapital, Schulden und transitorische (passive) RAP (§ 250 Abs. 2 HGB). Schulden wiederum können Verbindlichkeiten und Rückstellungen sein. Rz. 148 Die Verbindlichkeit ist vom Rückstellu...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / jj) Tarifbegünstigungen bei Veräußerung und Betriebsaufgabe

Rz. 311 Eine Veräußerung des ganzen Betriebs nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG liegt vor, wenn der Betrieb mit seinen wesentlichen Grundlagen gegen Entgelt auf einen Erwerber übertragen wird. Dieselben Kriterien gelten auch für Teilbetriebe.[547] Der infolge der Veräußerung entstandene Gewinn ist nur dann nach den nachstehenden Begünstigungsmöglichkeiten (vgl. Rdn 313 f.) begünsti...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (3) Ermittlung des Übernahmeergebnisses

Rz. 484 Nach §§ 4 Abs. 4–6 UmwStG ist auf Ebene der formgewechselten/übernehmenden Personengesellschaft ferner ein personenbezogenes Übernahmeergebnis zu ermitteln.[850] Es liegt aus Sicht des Anteilseigners eine Quasi-Veräußerung seines Anteils neben einer Quasi-Liquidation der GmbH vor. Rz. 485 Das Übernahmeergebnis ist für fiktiv eingelegte Anteile wie folgt zu ermitteln:[...mehr