Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Kinder vom 18. bis zum 25. Lebensjahr

1. Ausbildung für einen Beruf a) Grundsätze Rz. 60 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Kind wird – über den 18. Geburtstag hinaus – bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt, wenn es für einen Beruf ausgebildet wird (§ 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst a EStG). Denn bis dahin wird typischerweise die Unterhaltspflicht der Eltern, die zivilrechtlich ihren Kindern zumindest "ei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 15. Elektro- und Hybridfahrzeuge

Rz. 89 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für Elektro- und Hybridautos ist der Listenpreis (> Rz 25 ff) regelmäßig pauschal zu mindern. Bei der Fahrtenbuchmethode ist die > Bemessungsgrundlage für die AfA ebenfalls je nach Zeitraum in unterschiedlicher Höhe zu mindern (> Rz 39/2). Die Höhe der Minderung bzw der einzubeziehende Anteil an der BMG sind abhängig vom Anschaffungszeitpunkt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VIII. Auszahlung des Kindergelds

1. Auszahlung durch die Familienkasse Rz. 75 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das KiG wird von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt (§ 70 Abs 1 Satz 1 EStG). Auf Antrag eines Berechtigten erteilt sie eine Bescheinigung über das für ein Kalenderjahr ausgezahlte KiG (§ 68 Abs 3 EStG). Den Antrag kann auch ein nachrangig Berechtigter stellen (BFH 244, 416 = BStBl 2014 II, 783). Rz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 7. Knappschaftsrenten

Rz. 88 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ehemals im Bergbau beschäftigte ArbN erhalten Rentenleistungen aus der knappschaftlichen RV. Träger ist die > Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (vgl § 132 SGB VI). Die Zielrichtung der Leistungen ist unterschiedlich und trägt den besonderen Verhältnissen der ArbN im Bergbau Rechnung. Im Einzelnen sind folgende Rentenarten zu un...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kinderbüro

Stand: EL 136 – ET: 11/2023 > Arbeitslohn Rz 71, > Kindergarten Rz 10. Zu § 3 Nr 34a EStG insbesondere > Steuerbefreiungen Rz 54 ff.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Sonderfälle

a) Besteuerung bei schädlicher Verwendung Rz. 67 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Eine schädliche Verwendung (> Private Altersvorsorge Rz 124 ff) liegt vor, soweit gefördertes Altersvorsorgevolumen nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (> Rz 56) ausgezahlt wird. Keine schädliche Verwendung ist hingegen die Auszahlung nicht geförderten Altersvorsorgevermögens entgegen den ges...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kinderschwester

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Aufwendungen für die Beschäftigung einer Kinderpflegerin werden im Rahmen von § 10 Abs 1 Nr 5 EStG als > Sonderausgaben berücksichtigt; zu Einzelheiten > Kinderbetreuung. Rz. 2 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wegen des Abzugs der Ausgaben als AgB > Krankheitskosten Rz 10 Hauspflegerin ; ferner > Kindergarten Rz 5.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Ausbildung für einen Beruf

a) Grundsätze Rz. 60 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Kind wird – über den 18. Geburtstag hinaus – bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt, wenn es für einen Beruf ausgebildet wird (§ 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst a EStG). Denn bis dahin wird typischerweise die Unterhaltspflicht der Eltern, die zivilrechtlich ihren Kindern zumindest "eine angemessene Vorbildung zu ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.4 Steuern in der E-Bilanz

Rz. 201 Gemäß § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG haben Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln, den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.[1] Die hierfür vorgesehenen (Kern-)Taxonomien sehen eine Differenzierung des Verpflichtungsgrads der einzeln...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Beginn und Abschluss der Berufsausbildung/des Studiums

aa) Beginn der Ausbildung Rz. 80 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Schulausbildung beginnt mit dem offiziellen Beginn des Schuljahres, ein Hochschulstudium beginnt idR mit dem Semesterbeginn (vgl BFH 197, 383 = BStBl 2002 II, 484; EFG 2003, 1483). Ein bereits vor Beginn des Jurastudiums besuchtes Repetitorium kann zur Berufsausbildung gehören (EFG 2013, 1772 = DStRE 2014, 788). ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 10. Wahl zwischen Pauschale und Einzelnachweis

Rz. 78 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der ArbG muss in Abstimmung mit dem ArbN für jedes Kalenderjahr oder bei Beginn der erstmaligen Überlassung eines betrieblichen Kfz zur Privatnutzung festlegen, ob der Nutzungswert pauschal (> Rz 20 ff) oder ausnahmsweise individuell (> Rz 38 ff) ermittelt werden soll. Dies ist für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tä...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Formelle Voraussetzungen

Rz. 30 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Voraussetzung für den Abzug von Kinderbetreuungskosten ist außerdem, dass der Stpfl folgenden Nachweis gegenüber dem FA erbringt (vgl § 10 Abs 1 Nr 5 Satz 4 EStG):mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kindererziehungs- und Pflegezeiten

Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zuschläge an > Beamte und Soldaten (> Bundeswehr) sind steuerfrei gemäß § 3 Nr 67 Buchst d EStG; vgl BMF vom 08.03.2016, BStBl 2016 I, 278.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kulturwerte

Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Aufwendungen zur Erhaltung schutzwürdiger Kulturwerte werden uU gemäß § 10f oder § 10g EStG wie SA abgezogen (> Sonderausgaben Rz 113 f); nicht begünstigt sind jedoch die typischen Betriebskosten wie zB Heizung, Beleuchtung, Reinigung, Bewachung, Versicherung, Laub- und Rasenarbeiten. Ergänzend > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Denkmal.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kunst im Dienstzimmer

Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Aufwendungen des ArbN sind dem Grunde nach > Werbungskosten, deren Abzug aber idR durch § 12 Nr 1 Satz 2 EStG ausgeschlossen sein wird (vgl BFH 170, 443 = BStBl 1993 II, 506). Die Ausstattung des Dienstzimmers mit Kunstwerken durch den ArbG begründet keinen geldwerten Vorteil für den ArbN. Anders bei der Zuwendung eines Kunstwerks (> Kunstwerk).mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kuriere

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der Begriff bezeichnet ua Einzelpersonen, die haupt- oder nebenberuflich unter Einsatz des eigenen Kfz/Motorrads/Fahrrads und auf eigenes Risiko von Fall zu Fall kurzfristig Nachrichten/Briefe/Pakete/Waren als Eilboten zustellen. Trotz Rahmenvereinbarung sind sie in der Übernahme des meist kurzfristig erteilten Auftrags frei. Solche Kuriere s...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Erweiterung der abgeschlossenen Erstausbildung/des Erststudiums durch ein angeschlossenes Ausbildungsdienstverhältnis

Rz. 90 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Befindet sich das Kind in einem Ausbildungsdienstverhältnis, obwohl es bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hat (> Rz 87 ff), wird es bis zum Ablauf des 25. Lebensjahres begünstigt (§ 32 Abs 4 Satz 3 EStG). Das gilt auch bei mehr als 20 Stunden Wochenarbeitszeit (EFG 2013, 1055). Beispiel: Der B hat im A...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kraftfahrerverbände

Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Nur wenn ein Kfz ausschließlich beruflich genutzt wird (> Arbeitsmittel Rz 20 Kraftfahrzeug), gehören Beiträge zu einem Kraftfahrerverband zu den > Werbungskosten. Sie sind aber mit dem Km-Satz für Auswärtstätigkeiten (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a Satz 2 EStG; > Kilometer-Pauschalen Rz 5) abgegolten. Eine entsprechende Abgeltungswirkung hat die > Entfern...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Renten aus der landwirtschaftlichen Alterskasse und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Rz. 107 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Renten und andere Leistungen aus der > Landwirtschaftliche Alterskasse und den > Berufsständische Versorgungseinrichtungen der > Apotheker, > Rechtsanwälte, > Steuerberater ua werden zur Basisversorgung gezählt und den Leistungen aus der GRV gleichgestellt. Ob die Leistungen denen der GRV entsprechen, ist unerheblich (anders als beim SA-Abz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 14. Garagen

Rz. 88 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zahlungen, die der ArbG an seinen ArbN dafür leistet, dass dieser den Firmenwagen in einer Garage unterstellt, unterliegen nicht dem LSt-Abzug (vgl bereits > Rz 6). Es werden zwei Fälle unterschieden (vgl OFD Frankfurt/M vom 18.03.2003, DB 2003, 853 = DStZ 2003, 472):mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Nutzungsüberlassung für dienstliche Fahrten

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wird einem Stpfl für eine Auswärtstätigkeit ein betriebliches Fahrzeug zur Verfügung gestellt, so führt das nicht zu einem besteuerbaren Vorteil, weil die Benutzung für die Ausübung der Berufsarbeit im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des ArbG geschieht, solange sie betriebsfunktionalen Zielsetzungen dient (vgl BFH 192, 299 = BStBl ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kinderverschickung

Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Verschickt der > Arbeitgeber Kinder seiner > Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt in eigene oder fremde Kinderheime, so führt der damit verbundene geldwerte Vorteil grundsätzlich zu > Arbeitslohn. Es gelten ähnliche Grundsätze wie bei der Verschickung des ArbN selbst (> Deutsche Post Rz 6 Erholungsbeihilfen , > Erholung). Für nicht schulpflich...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kultussteuer

Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kultussteuern, die von Religionsgemeinschaften in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts von ihren Mitgliedern aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erhoben werden, sind Kirchensteuern iSd § 10 Abs 1 Nr 4 EStG und somit als > Sonderausgaben Rz 70 ff zu berücksichtigen. Das gilt auch für entsprechende Zahlungen an Religionsgemeinscha...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Beginn der Ausbildung

Rz. 80 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Schulausbildung beginnt mit dem offiziellen Beginn des Schuljahres, ein Hochschulstudium beginnt idR mit dem Semesterbeginn (vgl BFH 197, 383 = BStBl 2002 II, 484; EFG 2003, 1483). Ein bereits vor Beginn des Jurastudiums besuchtes Repetitorium kann zur Berufsausbildung gehören (EFG 2013, 1772 = DStRE 2014, 788). Zur Wartezeit bis zum Aus...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Andere Vorteile bei Nutzung betrieblicher Fahrzeuge

Rz. 5 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Befördert ein ArbG mehrere ArbN gemeinsam mit einem Beförderungsmittel zur Arbeitsstätte, wie zB mit einem Werksbus, ist ein geldwerter Vorteil steuerfrei, soweit die > Sammelbeförderung für den betrieblichen Einsatz des ArbN notwendig ist (§ 3 Nr 32 EStG). Ist die Sammelbeförderung für den betrieblichen Einsatz nicht notwendig, so ist der We...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Leibrente

Rz. 15 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Erfüllen wiederkehrende Bezüge die Voraussetzungen für eine Rente (> Rz 3–14), so sind mit dem EStG Leibrenten und Zeitrenten (> Rz 20 ff) zu unterscheiden. Leibrenten sind gleichbleibende, auf Lebenszeit einer Person regelmäßig wiederkehrend zu erbringende Geldzuwendungen. Sie sind folglich – anders als Zeitrenten – mit einem biometrischen ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Altersruhegeld

Rz. 76 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Altersruhegeld (Altersrente) erhalten ArbN aufgrund ihrer Beitragsleistungen zur GRV vom Erreichen der Altersgrenze an, die zwischen der Vollendung des 60./62. und des 65./67. Lebensjahres liegt (vgl §§ 35–42 SGB VI). Der Rentenanspruch erlischt mit dem Tode des Berechtigten. Sowohl die vorgezogene Altersrente (ab dem 60./62. Lebensjahr), al...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kreditinstitut

Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zur Bedeutung des Kreditinstituts bei der Übertragung von Vermögensbeteiligungen iSd § 3 Nr 39 EStG > Mitarbeiterkapitalbeteiligung Rz 12 sowie für das VermBG > Vermögensbildung der Arbeitnehmer Rz 94 ff. Auch > Bausparkassen Rz 1 sind Kreditinstitute. Außerdem > Bankgewerbe, > Deutsche Bundesbank, > Darlehen, > Europäische Bank für Wiederaufbau un...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kroatien

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Republik Kroatien (Hauptstadt: Zagreb, Amtssprache: Kroatisch) ist ein Staat im Südosten Europas. Kroatien grenzt im Norden an die > Slowakei und > Ungarn, im Osten an > Serbien, im Südosten an > Bosnien/Herzegowina sowie > Montenegro und im Westen an > Italien und die Adria. Seit dem 01.07.2013 ist Kroatien Mitglied der > Europäische Uni...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kreisbildstellen

Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der Leiter einer Kreisbildstelle (heutzutage: Medienzentrum) leistet öffentliche Dienste iSd § 3 Nr 12 Satz 2 EStG. Die an ihn gezahlten Aufwandsentschädigungen sind steuerfrei, soweit die ihr zugrunde liegenden Aufwendungen WK-Charakter haben und nicht als Entschädigung für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden oder den tatsächlichen Au...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Individuelle Bewertung (Fahrtenbuchmethode)

Rz. 38 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Anstelle einer pauschalen Bewertung kann der geldwerte Vorteil mit dem auf die Privatnutzung (> Rz 28) und die Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (> Rz 30 ff zur Pauschalmethode) entfallenden Teil der gesamten Aufwendungen für das Kfz angesetzt werden, wenn die durch das Kfz insgesamt entstehenden Aufwendungen du...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Fahrergestellung

Rz. 60 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wird neben dem Kfz auch der Fahrer gestellt, so führt dies idR zu einem zusätzlichen besteuerbaren geldwerten Vorteil (> Rz 2, > Rz 3/3). Der Vorteil bemisst sich nach der Rechtsprechung des BFH grundsätzlich nach dem üblichen Endpreis am Abgabeort einer vergleichbaren von fremden Dritten erbrachten Leistung (§ 8 Abs 2 Satz 1 EStG; BFH 241, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Barlohnumwandlung/Leasingmodelle

Rz. 49 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kein Nutzungsentgelt (> Rz 48/1) ist insbesondere der Barlohnverzicht des ArbN im Rahmen einer > Gehaltsumwandlung (BMF vom 03.03.2022, Rz 55, BStBl 2022 I, 232). In diesen Fällen wird das Bruttogehalt arbeitsrechtlich verbindlich vermindert und der ArbN erhält anstelle von Barlohn den Sachbezug Pkw (BFH 183, 568 = BStBl 1997 II, 667; dazu T...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Nutzungsverbot

Rz. 4 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Eine dem ArbN ausdrücklich verbotene Privatnutzung führt nicht zu > Einnahmen des ArbN "für eine Beschäftigung" iSv § 19 EStG (BFH 229, 228 = BStBl 2010 II, 848), sondern zu einer Schädigung des ArbG mit ggf arbeitsrechtlichen Folgen (> Arbeitslohn Rz 126). Arbeitslohn kann aber gegeben sein, wenn der ArbG auf den Ersatz des Schadens verzicht...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1.2 Abbildung

Rz. 130 Ertragsteuern sind grundsätzlich erfolgswirksam in der GuV-Rechnung zu erfassen. Ertragsteuern werden ausnahmsweise erfolgsneutral, d. h. ohne Berührung der GuV-Rechnung, abgebildet, wenn der Sachverhalt, auf den die Ertragsteuern zuzurechnen sind, erfolgsneutral im sonstigen Gesamtergebnis oder ergebnisunwirksam, d. h. außerhalb der Gesamtergebnisrechnung, abgebilde...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Irrtümliche Zuwendung und Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis (vGA)

Leitsatz Für die Frage, ob eine Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, ist bei der Prüfung eines möglicherweise fehlenden Zuwendungswillens aufgrund Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht darauf abzustellen, ob einem ordentlich und gewissenhaft handelnden Geschäftsleiter der Irr...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.2.1 Effektive Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 61 Für Kapitalgesellschaften (Rz. 56a)[1] ist die GuV-Gliederung des § 275 HGB grundsätzlich (vgl. auch § 276 HGB) verbindlich. Zu den unter Position Nr. 14 GKV bzw. Nr. 13 UKV auszuweisenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gehören nur solche, die auf das gesamte Ergebnis des Unternehmens entfallen. Hierzu zählen derzeit bei Kapitalgesellschaften: Steuern vom Einkomm...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.4.2 Abbildung der aufwandswirksam zu verrechnenden sonstigen Steuern

Rz. 94 Bei den als Aufwand zu verrechnenden nicht ertragsabhängigen Steuern kann man folgende 3 Fallgruppen unterscheiden: Steuern in direktem Zusammenhang mit einer bestimmten Aufwandsart, direkt mit dem Umsatz verbundene Verbrauch- und Verkehrsteuern, für die das Unternehmen branchentypisch Steuerschuldner ist, und restliche aufwandswirksam zu verrechnende nicht ertragsabhäng...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Geldwerter Vorteil aus Privatnutzung

Rz. 27 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bei Überlassung des betrieblichen Kfz zur Privatnutzung (> Rz 28) beträgt der geldwerte Vorteil 1 % des maßgebenden Listenpreises iSv > Rz 25–26/3 pro Monat (§ 8 Abs 2 Satz 2 iVm § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG). Beispiel 1: Dem Unternehmen Y, für das C im Außendienst tätig ist, sind für den von C beruflich und privat benutzten Pkw unter Berücksic...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 13 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die zuvor dargestellten und seit 1996 im Grundsatz unverändert geltenden gesetzlichen Regelungen zur Firmenwagenbesteuerung (> Rz 8 f) hatten Vorläufer. Bis 1995 war der private Nutzungswert betrieblicher Kfz nach folgenden Methoden zu bewerten (vgl A 31 Abs 7 LStR 1993):mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Sachspenden aus dem Betrieb... / 3.1 Unentgeltliche Wertabgabe gem. § 3 Abs. 1 b UStG

In der Regel liegt bei der Spende von noch brauchbaren Waren durch einen Unternehmer eine unentgeltliche Wertabgabe gem. § 3 Abs. 1b UStG vor. Damit wird die Spende einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt und unterliegt der Umsatzsteuer. Eine Umsatzversteuerung erfolgt jedoch nur, wenn de gespendete Gegenstand/die gespendete Ware zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Ermittlung der Gesamtkosten

Rz. 39 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Gesamtkosten sind für jedes einzelne Kfz zu ermitteln und (lückenlos) zu belegen. Eine > Schätzung von belegmäßig nicht nachgewiesenen Aufwendungen schließt die Anwendung der Fahrtenbuchmethode aus (BFH 279, 181 = BStBl 2023 II, 442). Im Urteilsfall waren zur Berechnung der tatsächlichen Treibstoffkosten geschätzte Werte hinsichtlich der...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.1 Ansatz

Rz. 137 Latente Steuern sind auf temporäre Differenzen und ungenutzte steuerliche Verlustvorträge abzugrenzen. Im Gegensatz zur Regelung des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, nach dem die aus Einzelabschlüssen resultierenden Überhänge der aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern nur aktiviert werden dürfen, besteht für latente Steuern nach IAS 12 bei Vorliegen der ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Verfassungsrechtliche Vorgaben

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Stpfl mit Kindern wenden einen Teil ihrer > Einkünfte für deren Unterhalt, Betreuung, Erziehung und Ausbildung auf. Dieser Lebensbedarf der Kinder mindert die steuerliche Leistungsfähigkeit der unterhaltsverpflichteten Eltern. Das > Existenzminimum ihres Kindes von der Besteuerung bei den zum Unterhalt verpflichteten Eltern freizustellen, ist...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 13. Kraftfahrzeuggestellung nach Auflösung des Dienstverhältnisses

Rz. 84 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Neben einer Abfindung wird einem ausscheidenden ArbN gelegentlich der Firmenwagen weiterhin zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt. Einer tarifermäßigten Besteuerung der Abfindung (vgl § 34 Abs 1, 2 Nr 2 iVm § 24 Nr 1 Buchst a EStG) steht es nach BFH-Rechtsprechung nicht entgegen, wenn neben der Hauptentschädigungsleistung in einem spätere...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.7 Exkurs: Abbildung steuerlicher Nebenleistungen, Steuerbußen und Steuerstrafen

Rz. 107 § 3 Abs. 4 AO regelt abschließend den Umfang steuerlicher Nebenleistungen. Zu den steuerlichen Nebenleistungen zählen Verzögerungsgelder (§ 146 Abs. 2c AO), Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zuschläge gem. § 162 Abs. 4 und 4a AO, Mitwirkungsverzögerungsgeld, einschl. Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld (§ 200a Abs. 2 und 3 AO), Zinsen (§§ 233–237 AO) und Zinsen n...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Unterbrechung der Ausbildung

Rz. 81 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Ausbildung wird erst unterbrochen, wenn das Kind nicht mehr am Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen im Hinblick auf die Ausübung des angestrebten Berufs arbeitet. Unschädlich ist es aber, wenn die Arbeit an der Ausbildung nicht möglich oder unzumutbar ist (BFH/NV 2006, 2067). Deshalb wird während eines Ausbildungsabschnitt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kriegsflüchtlinge

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Meldet sich ein Kriegsflüchtling bei der Ausländerbehörde oder einer Meldebehörde, wird dadurch auch die Vergabe der steuerlichen > Identifikationsnummer veranlasst. Rz. 2 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kriegsflüchtlinge aus der > Ukraine erhalten idR sofort die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit. Sie können damit ein > Dienstverhältnis eingehen und >...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Führung des Fahrtenbuchs

Rz. 40 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Art und Umfang der Nutzung müssen für eine individuelle Nutzungswertermittlung im Einzelnen anhand eines Fahrtenbuchs nachgewiesen werden. Ein Einzelnachweis setzt voraus, dass die einzelnen Gruppen von Nutzungsarten voneinander abgegrenzt werden. Zu unterscheiden sindmehr