Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Problemfälle

Rn. 206 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Schwierigkeiten macht die Lösung derjenigen Fälle, in denen zweifelhaft ist, ob eine Einnahme vorliegt (keine Marktgängigkeit, aufgedrängte Vorteile, Bereicherung auf ideellem Gebiet, keine Möglichkeit den Vorteil weiterzugeben, keine individuelle Zurechenbarkeit eines Vorteils) oder ob der Vorteil für Dienstleistungen eingeräumt wird (kein B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Berechnung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags

Rn. 401 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Berechnung des Versorgungsfreibetrags nebst Zuschlag erfolgt nur einmal im Zeitpunkt der erstmaligen Zahlung von Versorgungsbezügen bzw bei StPfl, die am 01.01.2005 bereits in Pension sind, einmal in 2005. Der so ermittelte Wert muss dann für den LSt-Abzug vom ArbG und für die Veranlagung vom FA festgehalten werden. Bemessungsgrundlage ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Ordensangehörige

Rn. 68 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Dienstbezüge, die einem Ordensangehörigen für eine Tätigkeit außerhalb des Ordens aufgrund eigener Rechtsbeziehungen zu einem Dritten gewährt werden, sind Arbeitslohn, s BFH BStBl III 1962, 310. Übernimmt aber der Orden selbst die Verpflichtung zur Erbringung entgeltlicher Arbeitsleistungen, ohne dass er ein bestimmtes Ordensmitglied abzuste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nebentätigkeit, gemischte Tätigkeit

Rn. 124 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Zuordnung von Einnahmen zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit kann zweifelhaft sein wegen des geringfügigen Umfangs der Tätigkeit, wegen der Ausübung inhaltsgleicher oder ähnlicher Tätigkeiten in verschiedenen Funktionen und wegen des mehr oder weniger engen Zusammenhangs mit einer Tätigkeit als ArbN. IdR knüpft die Einor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Freies Parken und Kostenersatz

Rn. 261 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Kein geldwerter Vorteil und somit kein Arbeitslohn ist gegeben, wenn der ArbN auf dem Firmenparkplatz lediglich einen von den jeweils freien Plätzen nutzen kann, auch wenn es sich nicht um firmeneigene, sondern angemietete Plätze handelt. Es fehlt an einem konkretisierbaren geldwerten Vorteil. Mietet der ArbG Garagen- oder Stellplätze an un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Erbrechtliche Anordnungen

Rn. 67 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Arbeitslohn, der nach dem Tode des ArbN gezahlt wird, ist bei seinen Erben nach deren steuerlichen Merkmalen zu erfassen, s Rn 27ff. Erfolgen nach dem Tod des ArbG Zahlungen durch dessen Rechtsnachfolger an den ArbN, so sind diese Beträge, wenn sie auf dem Dienstverhältnis beruhen, beim ArbN als Arbeitslohn zu erfassen und unterliegen nicht d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

J. Bauer/von Werder, Die Überlassung von Firmenwagen – vorteilhaft für Unternehmer und Mitarbeiter?, DStR 1982, 250; Filges, Die steuerliche Behandlung von Einrichtungen zur persönlichen Sicherheit, DB 1983, 1166; E. Schmidt, Geldwerter Vorteil bei Kfz-Überlassung an ArbN, DB 1983, 2388; Polke, Gestellung eines Fahrers durch ArbG für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nachweis

Rn. 309 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Nachweis setzt nach R 9.5 Abs 2 LStR 2023 und BFH BStBl II 1980, 289 im Einzelnen Abrechnungen des ArbN voraus, aus denen die Dauer der Reise, deren Route und – soweit nicht die Pauschbeträge beansprucht werden – die Höhe der Kosten ersichtlich ist. Der ArbG habe diese Unterlagen zum Lohnkonto zu nehmen. Diese Rspr beruht auf Praktikabi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Restaurantschecks

Rn. 227a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Restaurantschecks, die ein ArbG seinen ArbN zur Verfügung stellt, damit diese ihr Mittagessen in bestimmten Restaurants oder Verkaufsstellen einnehmen können, sind als geldwerter Vorteil zu versteuern. Als Wert hierfür gilt grundsätzlich der Sachbezugswert für Mahlzeiten, s Rn 223. Kürzt der ArbG im Einverständnis mit seinen ArbN den zu zah...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Sicherheitsmaßnahmen des ArbG

Rn. 281 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Vom ArbG getragene Aufwendungen für Sicherheitsmaßnahmen bei sicherheitsgefährdeten ArbN (zB Einbau von Sicherheitseinrichtungen in Privathäuser von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern) sind kein stpfl Arbeitslohn, da kein geldwerter Vorteil gegeben ist. Derartige Aufwendungen werden im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Nachweisfragen

Rn. 289 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Grundsätzlich sind nach der Rspr, so BFH BStBl III 1957, 149, durchlaufende Posten nur anzuerkennen, wenn Rechnung gelegt wird, gerade im Interesse des ArbG, da sie für dessen Rechnung ausgegeben werden; BFH BStBl III 1958, 16: Auslagenersatz bzw durchlaufende Gelder setzen Einzelabrechnung voraus; ferner BFH BStBl II 1972, 137; 1976, 134. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Albert/Heitmann, Das überwiegend eigenbetriebliche Interesse als Abgrenzungskriterium des Arbeitslohns, DB 1985, 2524; Strasser, Annehmlichkeit als Arbeitslohn? FR 1985, 640; Benner/Bals, Arbeitsentgelt iSd Sozialversicherung und Arbeitslohn iSd Lohnsteuerrechts, BB Beilage 15 zu Heft 34/1985; Seibold, Aufmerksamkeiten und Leistungsaustausch, UStR 1986, 1; Offerhaus, Gesetzlose ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Zusammentreffen von Dienstreisen und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, BB 1981, 1886; Offerhaus, WK-Ersatz durch den ArbG, BB 1982, 978; Ulbrich, Pauschalen durch Verwaltungsanweisungen, der Verfahrensgrundsatz der Objektivität und Begründungszwang, FR 1983, 322; Seeger, Pauschalen für Verpflegungsaufwand bei Dienst- und Geschäftsreisen und doppelter Haushaltsf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 185 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Gemäß § 2 Abs 2 Nr 3 S 4 LStDV kein Arbeitslohn ist die Versicherung des ArbG zur Rückdeckung, bei der der ArbG eine Versorgung aus eigenen Mitteln zusagt, sich aber zur Erfüllung dieser Versorgungszusage durch eine Versicherung deckt, ohne dass der ArbN etwa einen Anspruch aus der Versicherung erhält (vgl RFH RStBl 1942, 561). Nach BFH BSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

von Bornhaupt, Zehn Jahre Rspr des VI. Senats des BFH zu stpfl Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, DStZ 1990, 496; Offerhaus, Auslagenersatz – WK-Ersatz, BB 1990, 2017; Giloy, Zur Neuregelung der Besteuerung von ArbN-Einkünften, DStZ 1995, 289; Flies, Besteuerung von Zuwendungen des ArbG an ArbN, FR 1997, 630; von Bornhaupt, Leistungen Dritter als stpfl Einnahme, BB 1999...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Scholz, Bewertung und steuerliche Behandlung von Sachbezügen, insbesondere von Werkswohnungen und Mahlzeiten, NSt Lohnsteuersachbezüge Darstellung I (01.03.1984); Offerhaus, Gesetzlose Steuerbefreiungen zulässig?, DB 1985, 565; E. Schmidt, LStPfl des Essensfreibetrags?, BB 1985, 1709; Klüting, Ist die Geltung der SachBezV von der Höhe der Verkehrswerte der Sachbezüge abhängig?,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Rechtslage bis Kj 2014

Rn. 238 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Den Teilnehmern einer Betriebsveranstaltung zuwendete Vorteile sind nur dann im weit überwiegend betrieblichen Interesse des ArbG, wenn sie einen bestimmten Wert nicht übersteigen. Für die Jahre 1983–1992 hat der BFH die Freigrenze auf DM 150 pro Teilnehmer beziffert (BFH BStBl II 1997, 331). Mit Urteil vom 16.11.2005 (BFH BStBl II 2006, 43...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Aufkommen

Rn. 1 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Unter den estpfl Einkünften sind die aus nichtselbstständiger Arbeit vom Aufkommen her die wichtigsten. Der Anteil der LSt am Gesamthaushalt hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen. Dabei stand zwischen 1970 und 1982 einer Steigerung der Bruttolohn- und Gehaltssumme von knapp 140 % eine Steigerung des LSt-Aufkommens um über 25...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Organschaft

Rn. 138 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei einer Organschaft besteht ein Arbeitsverhältnis nur zwischen der Organgesellschaft und den bei ihr beschäftigten ArbN. Der Organträger wird auch nicht dadurch ebenfalls ArbG, dass er den ArbN der Organgesellschaft zB bestimmte Sozialleistungen gewährt, s BFH BStBl II 1986, 768. Auch die Sozialleistungen des Organträgers sind allein durc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / af) Freie Unterkunft und Verpflegung

Rn. 228 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Freie Unterkunft und Verpflegung an ehrenamtliche Helfer von Wohlfahrtsverbänden hält BFH BStBl II 1976, 134 für keinen stpfl Sachbezug, wenn die Helfer die Teilnehmer von Jugendferienreisen im Wesentlichen beim Essen und Schlafen zu überwachen haben. Die Entscheidung ist mit Tipke, StuW 1976, 158–159 und Baumdicker, DStR 1977, 688 abzulehn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3 Gesetzliche Umsetzung, (Methode, Unterschiede zur Einbringung in eine Kapitalgesellschaft, Fortführung der unternehmerischen Aktivität)

Tz. 7 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die stliche Systematik der Einbringung von BV in eine Pers-Ges und damit auch der Gesetzesaufbau des § 24 UmwStG ist dem des § 20 UmwStG angenähert. Dies folgt daraus, dass sowohl die Sacheinlagetatbestände bei Einbringungen in eine Kap-Ges (s § 20 UmwStG) und eine Pers-Ges (s § 24 UmwStG) als auch die Rechtsfolgen weitgehend kongruent geregel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Einbringung eines (Teil-)Betriebs in das Sonderbetriebsvermögen

Tz. 44 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs lediglich in das Sonder-BV einer Pers-Ges, an der der Einbringende bereits als MU beteiligt ist, erfüllt die Voraussetzungen einer Einbringung iSd § 24 UmwStG nicht. Zum einen ist fraglich, ob dieser Vorgang schon aus dem sachlichen Anwendungsbereich des § 24 UmwStG iVm § 1 Abs 3 UmwStG herausf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.5 Einbringungsgegenstand: 100%ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 95 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Eine 100%ige Beteiligung an einer Kap-Ges (s § 1 Abs 1 Nr 1 KStG), die im rechtlichen oder wirtsch Eigentum (zB als Treugeber) des Einbringenden steht und zu dessen BV gehört, kann uE unter Anwendung des § 24 UmwStG st-neutral gegen eine MU-Beteiligung an der aufnehmenden Pers-Ges getauscht werden (str, hA s Schmitt, in S/H, 9. Aufl, § 24 Um...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 56 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Veräußerung gegen Entgelt an die Pers-Ges Wird ein WG des PV an eine mitunternehmerische Pers-Ges gegen einen Kaufpreis in Geld oder anderen WG veräußert, ist ein Veräußerungs-/Erwerbsgeschäft gegeben. Dies gilt unabhängig davon, ob der Veräußerer MU der Pers-Ges ist oder nicht. Ernstlich gewollte und rechtswirksam abgeschlossene Rechtsgeschä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Einkommensteuer/Körperschaftsteuer

Tz. 228 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der Siebte Teil des UmwStG (s § 24 UmwStG) enthält im Gegensatz zum Sechsten Teil des UmwStG (s §§ 20ff UmwStG) keine Regelung zur Besteuerung eines Gewinns aus der Veräußerung von (einbringungsgeborenen) Anteilen an der Übernehmerin, die aus einer Sacheinlage gem § 24 Abs 1 UmwStG hervorgegangen sind. Die Entbehrlichkeit spezieller Bestimmu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5.2 Steuerpflicht

Tz. 142 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Eine spezielle ESt-Befreiung für den Einbringungsgewinn enthält weder das UmwStG noch das EStG. § 3 Nr 40 EStG stellt jedoch 40 % (bzw bis 2008: 50 %) der Einnahmen aus der Veräußerung sowie die Entnahmen von WG stfrei, wenn es sich dabei um Anteile an Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen handelt, deren Leistungen zu Einnahmen iSd § 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.4 Einbringung von Mitunternehmeranteilen (mit Zuzahlung in das Vermögen des einbringenden Mitunternehmers)

Tz. 68 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Wird ein MU-Anteil tw auf eigene Rechnung des Einbringenden und tw auf Rechnung eines Dritten gegen Zuzahlung in das Vermögen des Einbringenden (PV oder BV, s Tz 62) erbracht, liegt die Veräußerung des Teils eines MU-Anteils (s § 16 Abs 1 S 2 EStG) vor. Es handelt sich nämlich um einen Kombinationssachverhalt von Einbringung nach § 24 Abs 1 U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.5 Fortführung von Ergänzungsbilanzen

Tz. 182 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Sind im Fall der Einbringung eines MU-Anteils Ergänzungs-Bil vorhanden (zB aus einem früheren Erwerb der Beteiligung durch den Einbringenden oder der Übertragung einer § 6b-EStG-Rücklage), schließt die stliche Rechtsnachfolge auch die Fortführung der Ansätze in den Ergänzungs-Bil ein. Denn die Ergänzungs-Bil gehört mit zu dem Wert des MU-An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.3.3 Wahl/Wechsel der Gewinnermittlungsart

Tz. 176 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Erfolgt eine Einbringung mit Aufdeckung stiller Reserven, wird der Ansatz der eingebrachten WG (dem Umfang und der Höhe nach) in einer Einbringungs-Bil oder Eröffnungs-Bil dargestellt (s Tz 125). Dies gilt auch bei einer Bw-Einbringung, wenn der Einbringende seinem Gewinn nach den §§ 4 Abs 1, 5 Abs 1 EStG ermittelt oder wenn dieser freiwill...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Aufnehmende Gesellschaft

Tz. 99 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Aufnehmende Gesellschaft nach dem Siebten Teil des UmwStG kann nur eine "Pers-Ges" sein (s § 24 Abs 1 UmwStG). Die Wortbedeutung der Pers-Ges iSd § 24 Abs 1 UmwStG unterscheidet sich jedoch von dem gleichlautenden Begriff nach dem Gesellschaftsrecht. Wie sich nämlich aus dem weiteren Tatbestandsmerkmal der von § 24 UmwStG erfassten Einbringu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.3 Einbringung eines (Teil-)Betriebs zum gemeinen Wert

Tz. 66 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Wird die Sacheinlage insgesamt zum gW angesetzt, ist der Gewinn grds nach den §§ 16, 34 EStG begünstigt (s Urt des BFH v 25.11.1980, BStBl II 1981, 419; v 26.01.1994, BStBl II 1994, 458; v 18.10.1999, BStBl II 2000, 123 unter C. II. 1. und v 21.09.2000, BStBl II 2001, 178; s Schr des BMF v 21.08.2001, BStBl I 2001, 543 unter Rn 24.12a; s UmwS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.4 Betriebseinbringung im Ganzen: Einbeziehung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen

Tz. 90 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Einbringung eines Betriebs (im Ganzen) ist nur dann gegeben, wenn sämtliche wes Betriebsgrundlagen in das BV der Übernehmerin gelangen (ständige Rspr; s Urt des BFH v 09.11.2011, BStBl II 2012, 638 unter Rn 29; ebenso Rspr zum inhaltsgleichen Einbringungsgegenstand in eine Kap-Ges s § 20 UmwStG Tz 40; hA, zB s Schmitt, in S/H, 9. Aufl, §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4.1 Gewinnrealisierende Übertragung (Übersicht und Grundsätze)

Tz. 52 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Übersicht (Gewinn oder Verlust aus Tw-Ansatz) Abw von der Rechtsfolge der Bw-Übernahme gem § 6 Abs 5 S 3 iVm S 1 EStG sind in folgenden Ausnahmefällen die stillen Reserven/stillen Lasten (ggf nachträglich) im Zeitpunkt der Übertragung (dazu s Tz 46a) wegen eines zwingenden Ansatzes des übertragenen WG zum Tw aufzudecken: wenn die Besteuerung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Eigentumsübergang an Sachgesamtheit

Tz. 159 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Eine ges Bestimmung zur zeitlichen Realisierung des Einbringungstatbestands iSd § 24 Abs 1 UmwStG im Fall der Einbringung durch Einzelrechtsnachfolge enthält § 24 UmwStG nicht. § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG, der die Bestimmungen des stlichen Übertragungsstichtags bei Sacheinlagen in eine Kap-Ges gem § 20 Abs 5 und 6 UmwStG als entspr anwendbar erk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Behandlung der Anteilseigner der Übertragerin

Tz. 390 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bei Aufspaltung einer Kö können die AE der übertragenden Kö Anteile an mehreren übernehmenden Kö, im Falle der Abspaltung neben Anteilen an der übertragenden auch Anteile an der übernehmenden Kö erhalten (s UmwSt-Erl 2011 Rn 15.42). Wegen der stlichen Folgen der Spaltung für die AE der übertragenden Kö erklärt § 15 Abs 1 UmwStG den § 13 UmwS...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.2.2 Verhältnis des § 1 Absatz 5 AStG zu anderen innerstaatlichen Vorschriften, insbesondere zu den Entstrickungs-/Verstrickungsregelungen

20 Führt die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes entsprechend § 1 Absatz 5 AStG zu weitergehenden Berichtigungen als andere Einkünfteermittlungs- oder Korrekturvorschriften (z.B. § 4 Absatz 1 Satz 3 und 4 EStG oder § 12 Absatz 1 KStG in Entstrickungssachverhalten; § 4 Absatz 1 Satz 8 Halbsatz 2 EStG in Verstrickungssachverhalten; § 49 i.V.m. § 50 Absatz 1 EStG hinsicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.2 Einbringung eines (Teil-)Betriebs zum Buchwert oder Zwischenwert

Tz. 65 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Wird im Fall der Einbringung eines (Teil-)Betriebs gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und Zuzahlung in das PV (oder in das Rest-BV oder ein anderes BV) des Einbringenden hinsichtlich des Teils des Einbringungsvorgangs, für den § 24 UmwStG anwendbar ist (Einbringung für eigene Rechnung), der Bw fortgeführt oder ein Zwischenwert angesetzt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4 Einbringungsgegenstand: Mitunternehmeranteil

Tz. 94 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Gegenstand einer Einbringung gem § 24 Abs 1 UmwStG kann auch "ein MU-Anteil" sein. Der Einbringungsgegenstand "MU-Anteil" ist neben dem "Betrieb" und "Teilbetrieb" gleichrangiges Übertragungsobjekt iSd § 24 Abs 1 UmwStG und behält seine Eigenständigkeit auch dann, wenn der MU-Anteil zusammen mit dem BV eines (Teil-)Betriebs eingebracht wird ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.7 Anwachsung auf eine Personengesellschaft (einfache Anwachsung)

Tz. 76 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Ist eine Pers-Ges I an einer anderen Pers-Ges II als MU beteiligt und wächst der Pers-Ges I als letzt verbliebener Gesellschafterin das Vermögen der Pers-Ges II an (gem § 738 BGB), kann der Vermögensübergang nicht als Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG beurteilt werden. Ein derartiger Anwachsungsvorgang (sog einfache Anwachsung) ist (zB) anzut...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Nichtvorliegen der in § 15 Abs 1 UmwStG genannten Voraussetzungen

Tz. 401 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Kommt es trotz einer gesellschaftsrechtlich nicht wirksamen Auf- und Abspaltung bzw einer Teilübertragung zum Vermögensübergang von der übertragenden auf die übernehmende Kö, sind die §§ 11–13 UmwStG insges nicht anzuwenden. (Rückschluss aus § 15 Abs 1 S 1 UmwStG). Anzuwenden bleibt jedoch § 2 UmwStG (s Tz 377; weiter s Neumann, GmbHR 2012,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.3 Steuerliche Rechtsnachfolge (§ 24 Abs 4 Hs 1 iVm §§ 23 Abs 1 und 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG)

Tz. 180 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die aufnehmende Pers-Ges tritt im Fall der Einbringung durch Bw-Übernahme als stliche Rechtsnachfolgerin in die Rechtsposition des Einbringenden ein. Die Rechtsnachfolge erfasst die Gewinnermittlung für Zwecke der ESt/KSt und die Ermittlung des Gewerbeertrags der aufnehmenden MU-Schaft. Dies ergibt sich unmittelbar aus § 24 Abs 4 Hs 1 iVm §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.1 Veräußerungsgewinn: Ermittlung und Entstehung

Tz. 63a Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Der Gewinn aus der Einbringung gegen Zuzahlung in das Vermögen des Einbringenden durch einen (künftigen) Gesellschafter (s Tz 62, 63) ermittelt sich aus der Gegenüberstellung des Betrags der Zuzahlung und dem anteiligen Bw des (eingebrachten) BV. Die anteiligen Bw entspr dem Teil des BV, das von dem Einbringenden für Rechnung des Zuzahlenden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Grundsätze und Rechtsentwicklung

Tz. 45 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 In einem Entw des B-Rats zum Gesetz zur Änderung des Umwandlungssteuerrechts ab 1995 wurde vorgeschlagen, die Einbringung einzelner WG in die Definition der Sacheinlage nach § 24 Abs 1 UmwStG aufzunehmen (s BT-Drs 12/7263, Anlage 2, 9). Dies wurde mit dem Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für die Stpfl begründet. Eine Einbezie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Materieller Gehalt und Zweck

Tz. 1 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 10 KStG ist mit "nabzb Aufwendungen" überschrieben; die Vorschrift untersagt den Abzug bestimmter Aufwendungen bei der Einkommensermittlung der Kö. Sie ergänzt die allg estlichen Bestimmungen betreffend die nabzb Ausgaben (§ 3c, § 4 Abs 5–7 und § 50 Abs 1 EStG), die über § 8 Abs 1 KStG auch bei der KSt gelten. Die Aufzählung in § 10 KStG is...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 23. BMF, Schr. v. 18.11.2011 – IV C 6 - S 2134/10/10004 – DOK 2011/0802578, BStBl. I 2011, 1278 (Finale Entnahme und finale Betriebsaufgabe; BFH-Urteile vom 17. Juli 2008 – I R 77/06 – [BStBl 2009 II S. 464] und vom 28. Oktober 2009 – I R 99/08 – [BStBl 2011 II S. 1019])

Mit Urteil vom 28. Oktober 2009 – I R 99/08 – (BStBl. 2011 II S. 1019) hat der BFH – abweichend von seiner jahrzehntelangen Rechtsprechung – entschieden, dass die Verlegung des Betriebs in das Ausland nicht zur Annahme einer (fiktiven) Betriebsaufgabe führt. Die Aufgabe der Rechtsprechung zur "Theorie der finalen Betriebsaufgabe" steht im Zusammenhang mit dem Urteil vom 17. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.2 Keine Maßgeblichkeit der Handelsbilanz bei der Wahlrechtsausübung

Tz. 119 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Frage der Maßgeblichkeit der H-Bil für die St-Bil in Einbringungsfällen stellt sich nur dann, wenn die aufnehmende Pers-Ges eine OHG oder KG ist. Unabhängig davon, dass durch die Aufstellung von (rein stlichen) Ergänzungs-Bil abweichend von den Ansätzen in der H-Bil jeder stliche Bewertungsansatz möglich ist, stellen die Bewertungsregeln...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Begriff der Betriebsveranstaltung

Rn. 236 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter haben, zB Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Jubiläumsfeiern. Ob die Veranstaltung vom ArbG, Betriebsrat oder Personalrat durchgeführt wird, ist unerheblich. Die Veranstaltung muss ein gewisses Eigengewicht haben. Eine Betriebsveranstaltun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzungsfragen

Rn. 186 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zur Frage der Abgrenzung von Beiträgen zu einer Versicherung als Arbeitslohn gegenüber der Rückdeckungsversicherung vgl noch FG Ka EFG 1954, 289 betreffend Beiträge zu einem Sammellebensversicherungsvertrag mit Hinweisen auf die Rspr; für Arbeitslohn RFH RStBl 1931, 644; 1932, 544; 1939, 777; 1942, 417. Nach RFH RStBl 1933, 762; 1939, 741 s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Polke, Lohnsteuer bei Incentive-Reisen, DB 1984, 197; Polke, Fortbildung als Incentive?, FR 1987, 344; Albert, Zur Besteuerung von Incentive-Reisen als Arbeitslohn, FR 1990, 413; Albert, Bewertung von Sachzuwendungen, insbesondere von Incentive-Reisen, FR 2002, 712; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Belohnungen" (August 2021), "Diensterfindung" (April 2017). Rn. 172 Stand: EL...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zivilrechtliche Wirksamkeit

Rn. 44 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ob das Dienstverhältnis bürgerlich-rechtlich wirksam begründet wurde, hat – abgesehen von Vereinbarungen unter Angehörigen, s Rn 56ff – keine wesentliche Bedeutung. Maßgebend ist vielmehr die tatsächliche Gestaltung des Verhältnisses, die Verkehrsauffassung und ggf die Auffassung der beteiligten Kreise. Wie die Beteiligten das Verhältnis, in...mehr