Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abgrenzung zur Lohnverwendungsabrede

Rn. 191 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine Lohnverwendungsabrede liegt vor, wenn ArbG und ArbN vereinbaren, einen bestimmten Teil der Bezüge gegen den Zahlungsanspruch des ArbG zu verrechnen oder unmittelbar an einen Dritten zu überweisen. Derartige Fälle sind zB Abtretung oder Verpfändung. Dieses gilt auch für eine Gehaltspfändung. Der Unterschied zur Gehaltsumwandlung liegt da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Zum Zusammenhang zwischen Arbeit und Lohn, DStZ 1975, 199; Dietrich, Entgeltlichkeit als Kriterium steuerbaren Arbeitslohns, DB 1976, 309; Labus, Steuerlicher Fragen zum Versorgungsausgleich bei Ehescheidung, BB 1977, 1041; Borggräfe, Betriebliche Sozialleistungen – ihre lohn- und umsatzsteuerrechtliche Behandlung auf der Grundlage arbeitsrechtlicher Überlegungen, DB 197...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) ArbN oder Mitunternehmer

Rn. 107 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ob jemand einem Gewerbebetrieb im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses Dienste leistet oder daran im Rahmen eines Gesellschaftsverhältnisses als Mitunternehmer beteiligt ist, hängt davon ab, ob die Würdigung aller Umstände die Annahme rechtfertigt, dass sich der Betreffende wenigstens stillschweigend zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks mit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Tätigkeiten in geringem Umfang

Rn. 125 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Auch bei sporadischen Diensten, insbesondere wenn es sich um eine wenig qualifizierte Tätigkeit handelt, kann ein Dienstverhältnis anzunehmen sein, dazu s Rn 89. Ergeben sich die Dienste aber nebenher aus einer selbstständigen Tätigkeit, so wird bei geringen Leistungsbeziehungen im Allgemeinen kein Arbeitsverhältnis begründet, s BFH BStBl I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Nebenkosten

Rn. 320 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nebenkosten, die während der Auswärtstätigkeit angefallen sind, zB für Taxen, Gepäckaufbewahrung, Parkplatz und Reiseunfallversicherung, können dem ArbN ebenfalls, soweit nachgewiesen oder glaubhaft gemacht, steuerfrei ersetzt werden, R 9.8 Abs 2 LStR 2023. Zu Parkgebühren BFH BFH/NV 1987, 241; FG Bre EFG 1977, 580; neben den Km-Sätzen der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Mehrere ähnliche Berufstätigkeiten

Rn. 130 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Setzt ein StPfl seine Kenntnisse und Fähigkeiten zu ähnlichen Tätigkeiten mehrfach ein, so sind die jeweiligen Tätigkeitsbereiche entgegen der früher vertretenen Abfärbe- bzw Ausflusstheorie grundsätzlich jeder für sich zu beurteilen, s BFH BStBl II 1979, 414, Apothekervertreter als ArbN. Das gilt bei Haupt- und Nebentätigkeiten auch, wenn ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Analoge Anwendung des UmwStG?

Tz. 83 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Eine Ausweitung des Regelungsbereichs des § 24 UmwStG auf andere dort nicht genannte Tatbestände oder die Anwendung einzelner Rechtsfolgen des § 24 UmwStG auf wirtsch vergleichbare Sachverhalte im Wege der Analogie ist nicht zulässig (glA s Herrmann, in F/M, § 24 UmwStG Rn 17; s R/H/vL, UmwStG 2008, § 24 Rn 11). Die analoge Gesetzesanwendung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Besteuerung der Tätigkeit des Treuhänders

Rn. 72 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Besteuerung der Einkünfte, die der Treuhänder durch seine Tätigkeit erzielt, wirft keine besonderen Probleme auf. Sie hängt davon ab, ob die treuhänderische Tätigkeit i. V. m. einer anderen Tätigkeit steht oder nicht. Verwaltet z. B. ein Unternehmer neben der Führung seines eigenen Betriebs treuhänderisch einen anderen Betrieb des gleiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5.3 Billigkeitsmaßnahmen zur Milderung von Liquiditätsbelastungen für die Unternehmen bei Entstrickung sowie besondere Maßnahmen zur Vermeidung internationaler Besteuerungskonflikte

455 Sind Billigkeitsmaßnahmen nach § 163 AO in Betracht zu ziehen, weil wegen des Inkrafttretens der BsGaV erstmals ein Zuordnungsgegenstand einer ausländischen Betriebsstätte zuzuordnen ist (Entstrickung), so ist für eine Billigkeitsmaßnahme in jedem Fall Voraussetzung, dass die grundsätzlich aufzudeckenden stillen Reserven festgestellt werden. 456 Ist der ausländischen Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.1 Antragserfordernis für Einbringung zum Buch- oder Zwischenwert – Grundsätze

Tz. 118 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Ist die Einbringung einer betrieblichen Sachgesamtheit in eine Pers-Ges iSd § 24 Abs 1 UmwStG gegeben, "gelten für die Bewertung des eingebrachten BV die nachfolgenden Abs 2 bis 4" (s § 24 Abs 1 UmwStG). § 24 Abs 2 S 1 UmwStG bestimmt den zwingenden Bewertungsansatz mit dem gW (s § 24 Abs 2 S 1 UmwStG: "Die … Pers-Ges hat …anzusetzen; …"). D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4 Einbringung im Schnittpunkt der Jahre

Tz. 161 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 IdR erfolgen bei kalendergleichem Wj Einbringungen nach § 24 UmwStG zum Jahreswechsel. Hier bildet nämlich die reguläre Schluss-Bil (oder Schluss-Rechnung inkl der Verzeichnisse iSd § 4 Abs 3 S 5 EStG) die Grundlage für die Umstrukturierungsmaßnahme. Auf diese Weise werden Zwischenabschlüsse zur unterjährigen Ergebnisabgrenzung, des Bestand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Vorrang der Grundsätze der verdeckten Gewinnausschüttung und verdeckten Einlage

Tz. 84 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Bringt eine Kap-Ges einen Sacheinlagegegenstand iSd § 24 Abs 1 UmwStG in eine Pers-Ges ein und erhält die einbringende Kap-Ges einen MU-Anteil an der Übernehmerin, unterfällt der Vorgang grds § 24 Abs 1 UmwStG. Erreicht jedoch der Wert der erlangten MU-Beteiligung nicht den Wert des eingebrachten BV, so dass es zu einer Vermögensverschiebung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.7.1 Allgemeines

Tz. 192 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Natürliche Pers können ab dem VZ 2008 auf Antrag bei der ESt eine Tarifvergünstigung (Anwendung eines Sonder-St-Satzes) bei Eink aus L + F, Gew oder selbständiger Arbeit für den nicht entnommenen Teil des Gewinns aus einem Einzelunternehmen oder einem MU-Anteil in Anspruch nehmen (s § 34a EStG). Bei späterer Entnahme der thesaurierten Gewin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2 Mitunternehmeranteil

Tz. 162 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach ständiger Rspr des BFH zu § 16 EStG (s Urt des BFH v 27.05.1981, BStBl II 1982, 211; v 15.07.1986, BStBl II 1986, 896; v 24.08.1989, BStBl II 1990, 132; und v 06.11.1991, BStBl II 1992, 335) ist auch ein Teil eines MU-Anteils ein Teilbetrieb (s UmwSt-Erl 2011 Rn 15.04). Dies gilt auch nach der Änderung in § 16 S 2 EStG durch das UntStF...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1 Einbringung nach § 24 Abs 1 UmwStG als Veräußerungsvorgang

Tz. 5 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 24 UmwStG ermöglicht die Änderung der Rechtsform eines Unternehmens in eine Pers-Ges oder die Einbringung eines Teilbetriebs, MU-Anteils oder einer 100%igen Beteiligung an einer Kap-Ges des BV in eine Pers-Ges ohne Belastung mit ESt, KSt oder GewSt. § 24 UmwStG regelt nämlich vorrangig (s Tz 81) einen Unterfall des § 16 Abs 1 EStG und somit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.10 Entgeltliche Änderung der Beteiligungsverhältnisse

Tz. 80 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Ändern sich die Beteiligungsverhältnisse in einer Pers-Ges dergestalt, dass ein Gesellschafter von den übrigen Gesellschaftern gegen eine Zahlung in deren pers Vermögen eine zusätzliche Gewinnbeteiligung und ggf Stimmrechte erwirbt, ist kein Fall des § 24 UmwStG gegeben. Es fehlt an einem Einbringungsvorgang in eine "neue Pers-Ges" als Überne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Einbringungsgegenstand: Teilbetrieb

Tz. 91 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 24 Abs 1 UmwStG enthält keine Definition des Begriffs "Teilbetrieb". Allg wird – uE zutr – die von der Rspr zu § 16 EStG entwickelte Begriffsbestimmung herangezogen (s Urt des BFH v 11.12.2001, BStBl II 2002, 420 unter B. I. 3 a) und v 17.07.2008, BStBl II 2009, 464 unter B. II. 1. mwNachw zu § 24 Abs 1 UmwStG aF; dies gilt auch für den un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 "Wahlrecht" auf Minderbewertung (Buchwert oder Zwischenwert)

Tz. 115 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Auf Antrag kann die Übernehmerin eine Bewertung zum Bw oder Zwischenwert wählen, wenn und soweit dieser niedriger als der gW der Sacheinlage (s Tz 113 iVm s § 20 UmwStG Tz 203) und soweit aus ges Gründen eine Minderbewertung nicht ausgeschlossen ist (s § 24 Abs 2 S 2 UmwStG). Buchwert Bw ist der Wert, der sich unter Beachtung der stlichen Gewi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Umsatzsteuer auf Entnahmen

Tz. 26 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Ustlich wird eine stbare Entnahme nur dann angenommen, wenn der "entnommene" verwendete Gegenstand mit USt belastet, dem unternehmerischen Bereich zugeordnet und der Unternehmer hinsichtlich dieser St zum vollen oder tw VorSt-Abzug berechtigt war (s BT-Drs 14/265, 197 und Abschn 3.3 Abs 2 S 1 UStAE). Damit werden ustlich nur Vorgänge iSd § 3...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Kurze Rückbeziehung aus Vereinfachungsgründen

Tz. 160a Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Ist im Einbringungsvertrag geregelt, dass das eingebrachte Vermögen (schuldrechtlich) rückwirkend auf Rechnung der aufnehmenden Pers-Ges übergehen soll, ist diese Vereinbarung wegen des (stlichen) Rückwirkungsverbots grds – mangels ges zugelassener Rückwirkung (s Tz 159) – für stliche Zwecke unbeachtlich. Es stellt sich jedoch die Frage, o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Gesetzliche Regelung durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451)

Tz. 49a Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Mit dem Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften v 12.12.2019 (aaO) hat der Ges-Geber § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG dergestalt geändert, dass zukünftig auch von EU-Mitgliedstaaten festgesetzte Geldbußen vom Abzugsverbot umfasst sind. Hintergrund waren Kartellrechtsverstöße, bei denen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.1 Betriebliche Sachgesamtheit

Tz. 89 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der Begriff des Betriebs ist in § 24 Abs 1 UmwStG – wie im übrigen UmwStG; zB: §§ 18 Abs 3, 20 Abs 1 – nicht weiter erläutert. Daraus wird zu Recht hergeleitet, dass die allg Grundsätze des ErtragSt-Rechts gelten und die Rspr zu den §§ 16 iVm 13, 15 und 18 EStG heranzuziehen ist. Nach dem Wortlaut des § 24 Abs 1 UmwStG wird nicht danach diffe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.2.1 § 1 Absatz 5 AStG

8 Dieses BMF-Schreiben regelt die Grundsätze der Finanzverwaltung für die Prüfung der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes im Regelungsrahmen des § 1 Absatz 1 AStG in allen grenzüberschreitenden Fällen "einfacher Betriebsstätten" (s. Rn. 13), unabhängig davon, ob im jeweiligen Fall ein DBA anwendbar ist oder nicht (s. aber § 1 Absatz 5 Satz 8 AStG, der ggf. die Anwendbar...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Berücksichtigung in der Bilanz des Treugebers

Rn. 36 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wenn das wirtschaftliche Eigentum dem Treugeber zugerechnet werden muss, weil er neben der Verfügungsmacht auch das Recht auf Aussonderung und Widerspruchsklage hat, so muss die Bilanzierung bei ihm erfolgen. Diese Zurechnungsregel gilt in verstärktem Maß, wenn der Treugeber auch rechtlicher Eigentümer bleibt. Treuhandverhältnisse sind in der...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.3.2 Bestandteile der Hilfs- und Nebenrechnung (§ 3 Absatz 2 BsGaV)

58 In der Hilfs- und Nebenrechnung sind die der Betriebsstätte zuzuordnenden Vermögenswerte, ihr Dotationskapital und die übrigen Passivposten zu erfassen (s. auch OECD-Betriebsstättenbericht, Teil I Tz. 72 ff. und Tz. 224 ff.). 59 Ein selbst geschaffener immaterieller Wert, der bisher weder in der Bilanz noch in der Hilfs- und Nebenrechnung zu erfassen war, wird dann Besta...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5.1.1 Zuordnungsänderung zu einer ausländischen Betriebsstätte eines inländischen Unternehmens

452 Sind Zuordnungsgegenstände i.S.d. §§ 5 ff. BsGaV zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der BsGaV vom übrigen inländischen Unternehmen dessen ausländischer Betriebsstätte zuzuordnen, liegt eine fiktive Entnahme i.S.d. § 4 Absatz 1 Satz 3 und 4 EStG bzw. eine fiktive Veräußerung nach § 12 Absatz 1 KStG vor. Zum Entnahme- bzw. Veräußerungszeitpunkt ist der Zuordnungsgege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5 Auswirkungen des Einbringungsstichtags bei Einzelübertragung

Tz. 165a Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Mit Ablauf des Einbringungsstichtags (s Tz 159) gehen die WG des eingebrachten BV auf die Pers-Ges über (wie bei § 16 EStG). Es endet die stliche Zurechnung beim Einbringenden; gleichzeitig wird der (stliche) Erwerbszeitpunkt bei der Übernehmerin bestimmt. Nicht mit eingebrachte WG der Sachgesamtheit werden zum Einbringungsstichtag vom Ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3 Entstehung und Ermittlung des nachträglichen Einbringungsgewinns

Tz. 263 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Wird innerhalb der Sperrfrist über die maßgebenden Anteile durch die Pers-Ges schädlich verfügt (Veräußerung oder Verwirklichung gleichwertiger Ersatztatbestände), kommt es zu einer nachträglichen Einbringungsgewinnbesteuerung nur dann, wenn durch diesen Vorgang ein positives Ergebnis resultiert und somit auch ein "Gewinn aus der Veräußerung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Regeln (Wirtschaftsjahr, Fortführung der Besteuerungsmerkmale des eingebrachten Vermögens)

Tz. 177 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Mit Ablauf des (ggf rückwirkend bestimmten) stlichen Einbringungszeitpunkts geht das gem § 24 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV auf die Pers-Ges über. Dieses BV ist ab stlicher Wirksamkeit der Einbringung in die Gewinnermittlung der Übernehmerin einzubeziehen (s Tz 172ff; zu den Konsequenzen auf die Art der Gewinnermittlung der Übernehmerin s Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Nicht verhältniswahrende Spaltung; Wertverschiebung zwischen den Anteilseignern infolge der Spaltung

Tz. 411 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Anders als bei einer verhältniswahrenden Spaltung, bei der sich die relativen Beteiligungsverhältnisse der AE der Überträaerin in den Anteilen an dem (den) übernehmenden Rechtsträger(n) fortsetzen, kommt es bei einer nicht verhältniswahrenden Spaltung infolge der Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse zu einer Verschiebung der Beteiligungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.5 Aufnahme eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen gegen Entgelt

Tz. 69 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Bei der Aufnahme einer (oder mehrerer) natürlichen Person(en) als Gesellschafter in einen Einzel-Gew, landwirtsch Betrieb oder der Aufnahme eines Sozius in eine freiberufliche Einzelpraxis mit Zuzahlung in das Vermögen des (einbringenden) Betriebsinhabers ist stlich eine kombinierte Einbringung in die neu entstehende Pers-Ges und zugleich Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Bei Abspaltung Verringerung eines verrechenbaren Verlusts, verbleibenden Verlustvortrags, nicht ausgeglichener negativer Einkünfte, eines Zinsvortrags, eines EBITDA-Vortrags (§ 15 Abs 3 UmwStG) sowie des steuerlichen Einlagekontos (§ 29 Abs 3 KStG)

Tz. 436 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Durch das SEStEG ist der frühere Abs 4 des § 15 UmwStG zu Abs 3 geworden und wurde inhaltlich deutlich verändert. Die aF regelte für den Fall der Auf- und Abspaltung die Aufteilung eines verbleibenden Verlustabzugs nach Maßgabe des sog Spaltungsschlüssels. Die geltende Fassung betrifft nur noch den Fall der Abspaltung und regelt die Kürzung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Verlust oder Beschränkung des inländischen Besteuerungsrechts (§ 24 Abs 2 S 2 Nr 1 UmwStG)

Tz. 128 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Eine von der Regelbewertung mit dem gW abw Minderbewertung (mit dem Bw oder Zwischenwert) ist gem § 24 Abs 2 S 2 UmwStG aF/§ 24 Abs 2 S 2 Nr 1 UmwStG ausgeschlossen, wenn und soweit das inl Besteuerungsrecht hinsichtlich des eingebrachten BV ausgeschlossen (s Tz 128a) oder beschr (s Tz 128b) wird. Beispiel aus der Ges-Begr (s BT-Drs 16/2710...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5.1.2 Zuordnungsänderung von einer inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens zum übrigen Unternehmen

453 Sind Zuordnungsgegenstände i.S.d. §§ 5 ff. BsGaV zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der BsGaV von einer inländischen Betriebsstätte dem übrigen ausländischen Unternehmen, zu dem die Betriebsstätte gehört, zuzuordnen, liegt eine fiktive Entnahme i.S.d. § 4 Absatz 1 Satz 3 und 4 EStG bzw. eine fiktive Veräußerung nach § 12 Absatz 1 KStG vor, auch wenn zu diesem Zeitp...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 22. BMF, Schr. v. 29.3.2011 – IV B 5 - S 1341/09/10004 – DOK 2011/0203248, BStBl. I 2011, 277 (Anwendung des § 1 AStG auf Fälle von Teilwertabschreibungen und anderen Wertminderungen auf Darlehen an verbundene ausländische Unternehmen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 1 AStG auf Fälle von Teilwertabschreibungen und anderen Wertminderungen auf Darlehen an verbundene ausländische Unternehmen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Vorsteuer auf nicht abziehbare Aufwendungen

Tz. 31 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 10 Nr 2 KStG enthält des Weiteren ein Abzugsverbot für VorSt auf Aufwendungen, die dem BA-Abzugsverbot nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 1–4, 7 oder Abs 7 EStG unterliegen. Konkret sind das Nr 1: Aufwendungen für Geschenke an Persn, die nicht Arbeitnehmer der Stpfl sind (soweit deren AK/HK 35 EUR je Empfänger und Kj übersteigen), Nr 2: Aufwendungen für d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Einbringung für eigene (dh § 24 UmwStG) oder fremde Rechnung gegen Entgelt (dh Veräußerung)

Tz. 58 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Von der Einbringung einer betrieblichen Sachgesamtheit in eine Pers-Ges nach § 24 Abs 1 UmwStG abzugrenzen (dh entgeltliche Übertragungen im Wege der offenen Einlage, s Tz 5) sind die übrigen Veräußerungsvorgänge von BV an eine Pers-Ges. Bei einer solchen Veräußerung erfolgt die Übertragung gegen Entgelt, das nicht in der Gewährung von Gesell...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. OFD Koblenz, Vfg. v. 10.8.1995 – S 1341 A - St 34 1 (Anwendung des § 1 AStG durch die Außenprüfung auf den Technologietransfer in Entwicklungsländern)

Es ist seit langem zu beobachten, daß eine Reihe von Entwicklungsländern i.S. von § 3 AIG Vergütungen für Lizenzen und Beratungsleistungen (technologische Dienstleistungen) und für Darlehen durch dort ansässige Tochtergesellschaften an ihre deutsche Muttergesellschaft beschränken. Unter anderem geschieht dies durch gesetzliche Verbote des Abschlusses solcher Verträge, durch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Nicht abziehbare Geldstrafen, Nebenleistungen vermögensrechtlicher Art und Leistungen zur Erfüllung von Auflagen und Weisungen (§ 10 Nr 3 KStG)

Tz. 58 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Während sich das Verbot des Abzuges von Geldbußen etc aus § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG ergibt, der über § 8 Abs 1 KStG auch für Kö gilt, war für Geldstrafen etc eine Parallelregelung im KStG notwendig, da § 12 Nr 4 EStG bei der KSt nicht anwendbar ist (s Tz 6). Das entspr Abzugsverbot in § 10 Nr 3 KStG betrifft die in einem Strafverfahren festges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.4 Ansatz mit dem gemeinen Wert

Tz. 187 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Im Fall des Ansatzes mit dem gW für das eingebrachte BV (s Tz 113–114) gelten hinsichtlich der Auswirkungen bei der übernehmenden Pers-Ges die Regelungen des § 24 Abs 4 Hs 1 iVm § 23 Abs 4 UmwStG entspr. Die Bewertung des Einbringungsgegenstands mit dem gW ist gegeben, wenn die aufnehmende Pers-Ges die (gesamten) stillen Reserven aller WG (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5 Veräußerung oder gleichgestellte Weiterübertragung durch die übernehmende Personengesellschaft

Tz. 249 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Veräußerung iSd § 24 Abs 5 UmwStG ist die (freiwillige oder erzwungene, s Tz 253) entgeltliche (dh gegen Geld, andere WG oder Gewährung von Gesellschaftsrechten) Übertragung des zivilrechtlichen oder wirtsch Eigentums an den Anteilen auf einen anderen Rechtsträger (Einzelheiten s § 22 UmwStG Tz 27ff). Die Veräußerung muss gem § 24 Abs 5 UmwSt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.36.2 Zuordnung zum übrigen Unternehmen (§ 36 Absatz 2 BsGaV)

399 Nach § 36 Absatz 2 BsGaV ist das Explorationsrecht dem übrigen Unternehmen zuzuordnen, wenn es der ausländischen Förderbetriebsstätte nicht nach § 36 Absatz 1 BsGaV zugeordnet werden kann. Das Explorationsrecht gilt als vom übrigen Unternehmen für die Dienstleistung der ausländischen Förderbetriebsstätte unentgeltlich zur Verfügung gestellt (Beistellung). Da in den Fäll...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. BMF, Schr. v. 14.5.2004 – IV B 4 - S 1340 - 11/04, BStBl. I 2004, Sondernummer 1/2004, 3(Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes – Auszug: § 1 AStG betreffend)

Inhaltsübersicht 0. Verhältnis des Außensteuergesetzes zu anderen steuerlichen Vorschriften...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5.2 Zuordnungsänderung vom Ausland ins Inland

454 Fallkonstellationen, die mit denen der Rn. 453 vergleichbar sind, können vorliegen, wenn ein bisher einer ausländischen Betriebsstätte (z.B. auch der ausländischen Geschäftsleitungsbetriebsstätte) zugeordneter Zuordnungsgegenstand zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der BsGaV einer inländischen Betriebsstätte (z.B. auch der inländischen Geschäftsleitungsbetriebsstät...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13 Sperrung des Übergangs eines Zins- und EBITDA-Vortrags (§ 24 Abs 6 UmwStG)

Tz. 268 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Durch das URefG 2008 ist in den Bestimmungen zur Einbringung von BV in eine Kap-Ges/Gen die Regelung des § 20 Abs 9 UmwStG angefügt worden. Danach kann ein Zinsvortrag nach § 4h Abs 1 S 5 EStG des eingebrachten Betriebs nicht von der übernehmenden Gesellschaft verwertet werden, weil ein derartiger Vortrag nicht auf die Übernehmerin übergeht....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5.3.2 Zwischenwertansatz

Tz. 144 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Der Einbringungsgewinn im Fall des Zwischenwertansatzes ist ebenso wie der Entnahmegewinn aus der Zurückbehaltung unwes WG ein lfd Gewinn. § 24 Abs 3 S 2 UmwStG erklärt die Tarifvergünstigungsvorschrift des § 34 EStG ausdrücklich nur für anwendbar, wenn das eingebrachte BV mit dem gW angesetzt wird. Nach allgemeinen Grundsätzen scheidet eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Persönlicher Geltungsbereich

Tz. 11 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Es ergibt sich aus dem Gebot der Besteuerung nach der wirtsch Leistungsfähigkeit und fand seinen Vorläufer deshalb schon in § 8 Nr 1 KStG 1920 (RGBl 1920, 393), dass eine stlich irrelevante Einkommensverwendung auch die stliche BMG nicht mindern darf. Zuwendungen iSd § 10 Nr 1 KStG sind bereits von ihrem Charakter her keine (die wirtsch Leist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.1 Regelbewertung und Bewertungsobergrenze: Gemeiner Wert

Tz. 113 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Das unter den Voraussetzungen des § 24 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV wird durch die Übernehmerin iR eines tauschähnlichen Erwerbsvorgangs angeschafft (s Tz 5). Abweichend vom dem allgemeinen AK-Prinzip des § 6 Abs 1 EStG hat die erwerbende Pers-Ges das eingebrachte BV in ihrer St-Bil hinsichtlich der Pensionsrückstellung mit dem Wert gem § 6a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. BMF, Schr. v. 30.12.1999 – IV B 4 - S 1341 - 14/99, BStBl. I 1999, 1122 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge international verbundener Unternehmen Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.12.2 Höhe des Eigenkapitals des ausländischen Unternehmens (§ 12 Absatz 2 BsGaV)

133 Zur Anwendung der Kapitalaufteilungsmethode ist grundsätzlich die Höhe des Eigenkapitals des ausländischen Unternehmens (§ 12 Absatz 2 BsGaV) nach deutschem Steuerrecht zu bestimmen. Die exakte Ableitung des Eigenkapitals nach deutschem Steuerrecht aus dem Ansatz in der ausländischen Bilanz kann im Einzelfall unangemessenen Aufwand verursachen. Deshalb ist es aus Verein...mehr