Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Referenten-Entwurf für ein ... / b) Einführung einer Zinshöhenschranke

Neben die Zinsschranke soll eine weitere Regelung zur Beschränkung des Abzugs von Zinsaufwendungen treten. Die in § 4l EStG-E vorgesehene sog. Zinshöhenschranke soll für den Abzug von Zinsaufwendungen aufgrund einer Geschäftsbeziehung zwischen nahestehenden Personen i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG gelten und ist dabei beschränkt auf Fälle, in denen der Gläubiger in dem Staat, in dem ...mehr

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Referenten-Entwurf für ein ... / a) Änderungen bei der Zinsschranke

Hintergrund: Die i.R.d. Zinsschrankenregelung in § 4h EStG vorgesehenen Änderungen dienen insbesondere dazu, die Regelung an die Vorgaben der sog. ATAD-Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12.7.2016 anzupassen. Freibetrag als einziger Grund für die Nichtanwendung der Zinsschranke: Derzeit kommt die Zinsschranke nur zur Anwendung, wenn die die Zinserträge übersteigenden Zi...mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / b) Steuerbefreiung

Der Gesetzgeber hat mit dem JStG 2022 v. 16.12.2022[14] eine Steuerbefreiung für Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb bestimmter Photovoltaikanlagen eingeführt. BMF-Schreiben v. 17.7.2023: Die Finanzverwaltung hat dazu mit Schreiben v. 17.7.2023 Stellung genommen (BMF v. 17.7.2023 – IV C 6 - S 2121/23/10001 :001 – DOK 2023/0659709, EStB 2023, 301 [Schumann] [in dieser Ausg...mehr

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Referenten-Entwurf für ein ... / a) Anwendungsbereich und Förderzeitraum

Einen Anspruch auf Gewährung der Investitionsprämie sollen unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige i.S.d. EStG und KStG haben, soweit sie steuerpflichtige (Gewinn-)Einkünfte i.S.d. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3 EStG aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielen und nicht von der Besteuerung befreit sind. Auch müssen die weiteren Voraussetzun...mehr

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Wann liegt die Nutzung einer Immobilie zu "eigenen Wohnzwecken" vor? (estb 2023, Heft 8, S. 315)

Übersicht der jüngeren Rechtsprechung zu privaten Veräußerungsgeschäften bei Grundstücken Dipl.-Finw. (FH) Matthias Ulbrich[*] Die Frage, ob es sich bei der Veräußerung einer Immobilie um ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft handelt, beschäftigt Steuerpflichtige und die Finanzgerichtsbarkeit regelmäßig, was möglicherweise auch mit dem starken Anstieg des Preis...mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / c) Personengesellschaft als Vermieterin

Drohende Abfärbung: Bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft als Vermieterin droht bei einer Lieferung von Strom gegen Entgelt eine Abfärbung. Wenn eine Personengesellschaft nicht nur eine vermögensverwaltende, sondern auch eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, erzielt sie in vollem Umfang gewerbliche Einkünfte (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Die Lieferung von Strom gegen...mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / cc) Lieferung von Mieterstrom durch einen Dritten (Vermietung einer Dachfläche)

Beispiel 3 Die vermietende Person eines Gebäudes überlässt einem Dritten gegen Entgelt eine Dachfläche des Gebäudes zur Installation und zum Betrieb einer Solaranlage. Der Dritte installiert und betreibt die Solaranlage. Er schließt mit den Mietenden einen Mieterstromvertrag und liefert auch den vor Ort erzeugten Strom. Die Mietenden zahlen dem Dritten ein Entgelt. Überlassun...mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / dd) Lieferung von Mieterstrom durch einen Dritten (Vermietung der Solaranlage)

Beispiel 4 Die vermietende Person eines Gebäudes installiert auf dem Dach des Gebäudes eine Solaranlage. Anschließend vermietet sie die Solaranlage an einen Dritten. Letzterer schließt mit den Mietenden einen Mieterstromvertrag und liefert auch den vor Ort erzeugten Strom. Die Mietenden zahlen dem Dritten ein Entgelt. Die vermietende Person hat die Solaranlage nicht in eigen...mehr

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Referenten-Entwurf für ein ... / 2. Änderungen im Gewerbesteuergesetz

Erweiterte Grundstückskürzung: Bei der erweiterten Grundstückskürzung (§ 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG) wird die Schwelle für unschädliche Nebeneinnahmen aus dem Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie aus dem Betrieb von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge und Elektrofahrräder von 10 % auf 20 % der Einnahmen aus der Grundstücksüberlassung angehoben (§ 9 Nr...mehr

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Referenten-Entwurf für ein ... / b) Steuerabzug auf Kapitalerträge von beschränkt steuerpflichtigen gemeinnützigen Organisationen (§ 32 Abs. 6 KStG-E)

Mit dem neu geschaffenen § 32 Abs. 6 KStG-E soll die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG für ausländische, in EU- und EWR-Staaten ansässige, gemeinnützige Organisationen auch im Bereich der Kapitalertragsteuerentlastung nachvollzogen werden. Aufgrund der Kapitalverkehrsfreiheit soll auch gemeinnützigen Drittstaaten-Organisationen ein Erstattungsanspruch gewährt werden...mehr

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Referenten-Entwurf für ein ... / d) Ertragsteuerliche Behandlung der Investitionsprämie

Die Investitionsprämie unterliegt nicht sofort, sondern erst infolge der Minderung der Abschreibungen für das Wirtschaftsgut der Besteuerung. Wurden die Anschaffungs-/Herstellungskosten einer begünstigten Investition in der Bemessungsgrundlage nach § 4 Abs. 2 Klimaschutz-InvPG-E berücksichtigt, soll die AfA nach § 7 EStG für die begünstigte Investition – mithin die begünstig...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zulassung

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zur Zulassung der > Lohnsteuer-Hilfevereine Rz 24 ff. Zur Zulassung der Lohnsteuer-Pauschalierung nach § 40 Abs 1 EStG vgl > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 92 ff. Zur Frist, innerhalb der über die Zulassung einer Streitbeilegungsbeschwerde zu entscheiden ist, sowie zu deren Voraussetzungen > Doppelbesteuerung Rz 85 f.mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zweifel

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Hat ein > Arbeitgeber Zweifel, in welcher Höhe er die > Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen hat, muss das > Betriebsstätten-Finanzamt ihm Auskunft dazu geben, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind (vgl § 42e EStG; > Auskünfte und Zusagen des Finanzamts). Rz. 2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erbschaftsteuer-Ermäßigung

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 In bestimmten Fällen kann die ESt ermäßigt werden, wenn Einkünfte sowohl mit ESt als auch mit > Erbschaftsteuer belastet sind. Dadurch soll ein Ausgleich dafür geschaffen werden, dass bei der ErbSt die latente Belastung mit ESt nicht berücksichtigt wird. Die zurzeit gültige Regelung ist durch das Erbschaftsteuer-Reformgesetz vom 24.12.2008 (B...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr 62 Sätze 2ff EStG

Rz. 28 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ist ein ArbN auf Antrag von der Versicherungspflicht in der (deutschen) GRV befreit (vgl § 6 SGB VI; weitere Vorschriften zählt > R 3.62 Abs 3 Satz 1 LStR auf; zu einer Auflistung befreiter Personen vgl zudem BMF vom 21.12.2017 – Anlage 1 C Nr 2 –, BStBl 2018 I, 93, > Anh 2 Private Altersvorsorge (Riester) ), so kann der ArbG anstelle des weg...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung zu § 3 Nr 62 EStG

Rz. 10 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die gesetzliche Sozialversicherung ist für die Masse der ArbN die grundlegende Form der Zukunftssicherung (> Rz 1). Sie besteht aus der Rentenversicherung (GRV), der Krankenversicherung (GKV), der Pflegeversicherung (GPflV) und der Arbeitslosenversicherung (GAV). Zur Unfallversicherung (GUV) > Rz 57 ff. Zu ihren Trägern > Sozialversicherung ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Fälle des § 33a Abs 1 Satz 3 EStG

Rz. 94 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Dem gesetzlich Unterhaltsberechtigten gleichgestellt ist eine Person, wenn bei ihr zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel (zB Arbeitslosengeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung für Arbeitsuchende [Bürgergeld], Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) aufgrund der Unterhaltsleistungen des Stpfl gekürzt werden...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht des Berechtigten – Berücksichtigung nach § 1a Abs 1 Nr 1 EStG und bestimmten DBA

Rz. 30 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Empfänger des Unterhalts (der Berechtigte) muss diesen versteuern. Dazu muss er unbeschränkt steuerpflichtig sein. Nur durch > Unbeschränkte Steuerpflicht des Berechtigten kann das Prinzip des Realsplittings (SA-Abzug beim Leistenden/Versteuerung beim Berechtigten) verwirklicht werden (> Rz 12). Dieses Prinzip ist verfassungsgemäß (BFH 1...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr 62 Satz 1 EStG

Rz. 15 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nicht zum stpfl > Arbeitslohn gehören Beiträge für die Zukunftssicherung, wenn sie der ArbG leistet, verpflichtet ist. Diese Verpflichtung beruht in den mei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Entfernungspauschale für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 EStG)

Rz. 103 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Für Heimfahrten bei einer > Doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 EStG) gilt ebenfalls die Entfernungspauschale: Der Abzug von WK wird für die Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte allerdings auf eine Familienheimfahrt pro Woche beschränkt (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 5 EStG). Das ist die Heimfahrt vom auswärtig...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Ab dem VZ 2023 nach § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6c EStG

Rz. 93 Mit Wirkung ab dem VZ 2023 wurde der Abzug der Homeoffice-Pauschale durch das JStG 2022 (> Rz 14/2) in § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6c EStG neu geregelt. Es wird nunmehr unterschieden, ob für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (> Rz 95) oder doch zumindest zeitweise (> Rz 94). In beiden Fällen beträgt die Homeoffi...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen (§ 33a Abs 1 EStG)

I. Einführung 1. Voraussetzungen im Überblick Rz. 50 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Erwachsen einem im > Inland ansässigen Stpfl Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung (> Rz 55 ff) einer Person, für die im VZ niemand Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Kinderfreibetrag hat (> Rz 70 ff), so wird auf Antrag (> Rz 75) die ESt/LSt dadurch ermäßigt, dass di...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Grenzen des Abzugsverbots aus § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b EStG

I. Vollabzug – Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung Rz. 40 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, so ist der Abzug der Aufwendungen der Höhe nach nicht beschränkt (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz HS 2 EStG aF und nunmehr § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz 2 EStG). Das kommt zB für eine kleine ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Für die VZ 2020 bis 2022 nach § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz 4 EStG aF

Rz. 90 Die Homeoffice-Pauschale wurde ursprünglich durch das JStG 2020 als Reaktion auf die Corona-Pandemie eingeführt (> Rz 14/1). Sie schafft eine Abzugsmöglichkeit auch für "Arbeitsecken-Fälle" (vgl BT-Drs 20/3879 S 76) oder sonstige Formen der Tätigkeit zu Hause (ebenso in sonst privat genutzten Räumen wie zB Küche, Wohn- oder Schlafzimmer). Dementsprechend "soll die ste...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 6. Eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person

Rz. 29 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Hat die unterhaltene Person andere eigene Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, so vermindert sich der Höchstbetrag um die eigenen Einkünfte und Bezüge, soweit diese den Betrag von insgesamt 624 Euro jährlich übersteigen sowie um die vom Unterhaltsempfänger als Ausbildungshilfe aus öffentlichen...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 7. Nachweiserfordernisse

Rz. 37 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei Bargeldzahlungen ist die Rz. 17 des BMF-Schreibens "Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)" vom 06. April 2022 sinngemäß anzuwenden.mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / Zusammenfassung

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die steuerliche Behandlung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / Zusammenfassung

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Berücksichtigu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Anrechnung von Arbeitgeberleistungen

Rz. 72 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Höhe der Entfernungspauschale ist grundsätzlich unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen des ArbN. Keine oder allenfalls sehr geringe Aufwendungen entstehen zB, wenn der ArbN zu Fuß geht oder ein (Elektro-)Fahrrad benutzt (BFH 240, 570 = BStBl 2013 II, 735). Entsprechendes gilt aber auch, wenn der ArbN betriebliche Leistungen erhält...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Einkünfte und Bezüge

Rz. 120 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 "Andere Einkünfte oder Bezüge" des Unterstützten iSv § 33a Abs 1 Satz 5 EStG sind alle Leistungen, die er vom Stpfl, von dessen Ehegatten oder Dritten aus anderen Rechtsgründen als solchen aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltspflicht iSd § 33a Abs 1 EStG erhält (zB eine durch Hingabe von Vermögen erworbene Leibrente des Unterstützten [BFH ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Hinweise zur Rechtssystematik und zur Verfassungsmäßigkeit

Rz. 3 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zu den Grundentscheidungen des deutschen Steuerrechts gehört es, die steuerrechtlich erhebliche Berufssphäre nicht erst "am Werkstor" beginnen zu lassen (vgl BVerfG vom 04.12.2002 – 2 BvR 400/98 – 2 BvR 1735/00, BStBl 2003 II, 534; vgl Wolf/Schäfer, DB 2003, 2402). Ebenso geht auch der BFH bisher davon aus, dass die berufliche Sphäre bereits ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Entlassungsabfindungen

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Verlust des Arbeitsplatzes ist für die Betroffenen oftmals folgenschwer. Häufig besteht jedoch die Möglichkeit, zumindest die wirtschaftlichen Folgen durch Zahlung einer Abfindung zu mildern. Diese gehört zum stpfl > Arbeitslohn und unterliegt grundsätzlich dem LSt-Abzug; bei einer Veranlagung zur ESt führt sie zu Einkünften aus nichtselb...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bedeutung des Zuflusses von > Einnahmen für die Besteuerung: Grundsätzlich gilt für die Überschusseinkünfte, dass die innerhalb eines Kalenderjahres (VZ) zugeflossenen > Einkünfte die > Bemessungsgrundlage für die Veranlagung der ESt sind. Der Zufluss bestimmt also rechtstechnisch eine Voraussetzung für die > Abschnittsbesteuerung . Wird die E...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Exkurs: Steuerfreiheit bei Auslandssachverhalten

Rz. 35 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug ist vorweg zu klären, ob Deutschland überhaupt das Besteuerungsrecht hat (zur > Doppelbesteuerung vgl BMF vom 03.05.2018, Rz 16 ff, BStBl 2018 I, 643, > Anh 2 Doppelbesteuerung/Behandlung von Arbeitslohn ). Kann der ArbN in Deutschland nicht besteuert werden, bedarf es keiner Steuerbefreiung für Beiträge iS...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Unterhaltsleistungen

Rz. 18 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unterhaltsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 1 EStG sind alle zur Deckung des persönlichen Lebensbedarfs geeigneten Zuwendungen ohne Gegenleistung (vgl §§ 1601, 1610 BGB; zur Abgrenzung > Rz 22). Ohne Bedeutung ist, ob und für welchen Zweck der Empfänger die Zuwendungen tatsächlich verwendet (vgl Erläuterungen zur Anlage U). Zum Unterhalt iSd § 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Tatbestandsmerkmal

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine Reihe von Steuerbefreiungen und anderen Begünstigungen bei der Besteuerung des Arbeitslohns werden nur dann gewährt, wenn > Arbeitslohn zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Hierbei handelt es sich zurzeit um die folgenden Bestimmungen: Die Steuerbefreiung von Corona-Beihilfen iSv § 3 Nr 11a EStG (> Steuerbefreiun...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtssystematik

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ein zu Erwerbszwecken und zu Nichterwerbszwecken, also gemischt genutztes "Arbeitszimmer" im häuslichen Umfeld wird von § 12 Nr 1 EStG insgesamt der privaten Sphäre zugeordnet; die Aufwendungen sind nicht abziehbar (> Lebensführung Rz 3/2), sofern nicht ggf die Homeoffice-Pauschale (> Rz 4, 90 ff) zum Ansatz kommen kann. Für solche Fälle beda...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung

Rz. 55 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Begünstigt sind Aufwendungen für den Unterhalt und (oder) die Berufsausbildung des Empfängers. Aufwendungen sind > Aufwand, dh alle Güter in Geld oder Geldeswert (Sachleistungen). Eine wirtschaftliche Belastung iS eines verbleibenden wirtschaftlichen Nachteils wird nicht (mehr) unbedingt vorausgesetzt (vgl BFH 150, 41 = BStBl 1987 II, 629). B...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Sachliche Zuständigkeit

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die sachliche Zuständigkeit der Finanzbehörden richtet sich, soweit in der AO und anderen Gesetzen nichts anderes bestimmt ist, nach dem Gesetz über die Finanzverwaltung – FVG – (§ 16 AO, AEAO zu § 16). Dieses überträgt grundsätzlich den Finanzämtern als örtlichen Landesfinanzbehörden ua die Verwaltung der ESt einschließlich LSt (§ 17 Abs 2 F...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Gesetzeskonkurrenzen

Rz. 53 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 § 33a EStG ist nicht anwendbar,mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Voraussetzungen im Überblick

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Auf Antrag des Stpfl (> Rz 10 ff) werden Unterhaltsleistungen (> Rz 18 ff) an den unbeschränkt steuerpflichtigen (> Rz 30 ff) dauernd getrennt lebenden (> Dauernd getrennt lebende Ehegatten) oder geschiedenen Ehegatten sowie in Fällen der Nichtigkeit oder Aufhebung der Ehe (> Familienstand Rz 3/5) im Rahmen eines sog begrenzten Realsplittings...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Rechtsentwicklung – Verfassungsmäßigkeit

Rz. 10 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer war bis 1995 lediglich durch § 12 Nr 1 Satz 2 EStG begrenzt (> Rz 2/2). Es kam also auf eine so gut wie ausschließliche berufliche Nutzung an; die dafür erforderliche Abgrenzung hat zu einer umfangreichen Rechtsprechung geführt. Mit dem JStG 1996 vom 11.10.1995 (BGBl 1995 I, 1250 = ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Alleinstehend

Rz. 9 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Alleinstehend sind nur solche Stpfl, die nicht die Voraussetzungen des § 26 Abs 1 EStG für die Anwendung des > Splitting (> Ehegattenbesteuerung Rz 1) erfüllen. Das sind nicht verheiratete Stpfl oder > Dauernd getrennt lebende Ehegatten oder Verheiratete, deren Ehegatte nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Im Heiratsjahr kommt eine zeitant...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Grundsätzlich gilt für die steuerliche Berücksichtigung von Leistungen für den Unterhalt: Der eigene Unterhalt wird mit dem > Grundfreibetrag Rz 1 abgegolten. Für ein Kind gibt es > Kindergeld oder die > Kinderfreibeträge. Die gegenüber dem > Ehegatten oder eingetragenen > Lebenspartner bestehende > Unterhaltspflicht Rz 2 ist im Normalfall eb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 5.3 Ermittlung der abziehbaren Unterhaltsaufwendungen bei einer sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft

Rz. 24 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei einer bestehenden sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft mit der unterhaltenen Person ist die Opfergrenze nicht anzuwenden (BFH-Urteil vom 29. Mai 2008, BStBl 2009 II Seite 363). Für die Ermittlung der nach § 33a Absatz 1 EStG maximal abziehbaren Unterhaltsaufwendungen sind die verfügbaren Nettoeinkommen des Unterhaltsleistenden und der u...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 5.2 Anwendung der Opfergrenze auf das verfügbare Nettoeinkommen

Rz. 22 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unter Berücksichtigung seiner Verhältnisse ist ein Steuerpflichtiger nur insoweit zu Unterhaltsleistungen verpflichtet, als diese in einem vernünftigen Verhältnis zu seinen Einkünften stehen und ihm nach Abzug der Unterhaltsaufwendungen genügend Mittel zur Bestreitung des Lebensbedarfs für sich und ggf. für seinen Ehegatten und seine Kinder ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Kinderfreibetrag oder Kindergeld

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zum Haushalt des alleinstehenden Stpfl (> Rz 9) muss – mindestens – ein Kind gehören, für das ihm ein Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder > Kindergeld zusteht. Weil § 24b Abs 1 Satz 1 EStG auf § 32 Abs 6 EStG verweist, kommen nicht nur die in § 32 Abs 1 EStG genannten leiblichen, angenommenen oder Pflegekinder des Stpfl in Betracht. Auch ein...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Gesetzlich Unterhaltberechtigte

Rz. 81 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Voraussetzung für den Abzug von Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer anderen Person nach § 33a Abs 1 EStG ist, dass der Empfänger gegenüber dem Stpfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigt ist (§ 33a Abs 1 Satz 1 EStG; vgl BFH 201, 31 = BStBl 2003 II, 187). Zivilrechtliche Grundlage ist vor al...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 11.2 Opfergrenzenregelung

Rz. 38 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine Abzugsbeschränkung von Unterhaltsaufwendungen kann sich auch durch die Berücksichtigung der Verhältnisse des Steuerpflichtigen selbst und die Anwendung der sog. Opfergrenze ergeben (vgl. hierzu Rz. 16–21 des BMF-Schreibens "Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (ESt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Kein Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag

Rz. 70 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unterhalt für ihre Kinder leisten besonders Eltern. Für diese Unterhaltszahlungen bedarf es einer dem § 33a EStG vorgehenden (> Rz 53) Sonderregelung zur vereinfachenden Typisierung solcher Massenfälle: Zur Abgeltung der den Eltern entstehenden Belastungen für den üblichen Unterhalt ihrer Kinder wird ein Einkommensbetrag in Höhe des > Existe...mehr