Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung ab 1975

Rn. 4 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Im Interesse von mehr Rechtssicherheit wurden durch das EStRG v 05.08.1974 (BGBl I 1974, 1769) mit Wirkung ab dem 01.01.1975 die in § 65 EStDV getroffenen Regelungen im Hinblick auf die Höhe und die materiellrechtlichen Voraussetzungen der Pauschbeträge für Körperbehinderte und Hinterbliebene in das EStG aufgenommen. Die Nachweisvoraussetzung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Voraussetzungen

Rn. 167 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Pflege-Pauschbetrag setzt bis VZ 2020 voraus, dass die pflegebedürftige Person nicht nur vorübergehend hilflos ist. Der Begriff Hilflosigkeit ist in S 3 des § 33b Abs 6 EStG entsprechend dem neu gefassten § 35 Abs 1 BVG geregelt. Diese Regelung gilt seit dem VZ 1995. Mit dieser entsprechenden Normierung hat der Gesetzgeber insb erreicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gemischte Aufwendungen

Rn. 77 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Soweit die Aufwendungen auch die Erwerbssphäre berühren, sind sie steuersystematisch nicht mehr dem Kernbereich der Lebensführungsaufwendungen zuzuordnen. Beispiele: Aufwendungen für einen Sprachkurs im Ausland, der auch dem beruflichen Fortkommen dienen soll (BFH VI B 133/12, BFH/NV 2013, 552; BFH VI R 12/10, BStBl II 2011, 796; BFH VI R 61/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Norm

Rn. 242 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 12 Nr 4 EStG beinhaltet ein Abzugsverbot für in einem Strafverfahren festgesetzte Geldstrafen (§ 12 Nr 4 EStG Alt 1), für sonstige Rechtsfolgen vermögensrechtlicher Art, bei denen der Strafcharakter überwiegt (§ 12 Nr 4 EStG Alt 2) und für Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen, soweit die Auflagen oder Weisungen nicht ledig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vom Pauschbetrag nicht erfasste Aufwendungen

Rn. 66 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Kosten für atypische, unregelmäßige und lediglich mittelbar durch die Behinderung verursachte Kosten unterfallen nicht der Typisierung der Pauschbetragsregelung. Rn. 67 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Folgende Aufwendungen werden daher nicht vom Behinderten-Pauschbetrag erfasst und können ggf als ag Belastung nach § 33 oder nach § 35a EStG abgezog...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 46 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 12 EStG gilt für alle Einkunftsarten. Die Vorschrift ist bei den verschiedenen Gewinnermittlungsmethoden ebenso anzuwenden wie bei der Ermittlung des Überschusses gemäß §§ 8 Abs 1, 9 Abs 1 EStG. Die Kriterien für die Abgrenzung gemäß § 12 Nr 1 EStG sind für die Gewinn- und Überschusseinkunftsarten einheitlich (s Rn 58). Allerdings erfolgt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 87 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 33b Abs 3 EStG enthält die Festsetzungen der einzelnen Pauschbeträge. In S 2 sind die Pauschbeträge in acht Stufen (ab VZ 2021 in neun Stufen) gestaffelt. Die Stufen richten sich nach dem GdB. S 3 enthält eine zusätzliche Regelung und damit eine weitere Stufe mit besonderem Betrag. Danach erhalten Menschen mit Behinderungen, die hilflos si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Regelung des § 33b EStG enthält drei verschiedene Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen (Abs 1–3), für Hinterbliebene (Abs 4) und für Pflegepersonen (Abs 6). In Abs 5 ist die Übertragung des Behinderten- und Hinterbliebenen-Pauschbetrages geregelt. Die Regelung des § 33b EStG steht im Zusammenhang zu § 33 EStG. Die drei Pauschbeträge de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Nachweis

Rn. 143 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Für den Nachweis der Hinterbliebenenbezüge fehlt es an Regelungen in § 65 EStDV. Die dort genannten Nachweismöglichketen betreffen nur den Nachweis bzgl Behinderungen. Deshalb dürfte es zutreffend sein, die entsprechenden VA, auf die die Hinterbliebenenbezüge beruhen, als Grundlagenbescheide iSv § 175 Abs 1 S 1 Nr 1 AO iVm § 171 Abs 10 S 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Persönlicher Geltungsbereich

Rn. 41 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 12 EStG gilt für alle unbeschränkt estpfl StPfl. Er greift auch bei beschränkt estpfl StPfl ein, soweit Aufwendungen zu beurteilen sind, die mit inländischen Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen (§ 50 Abs 1 S 1 EStG). Rn. 42 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Übernimmt eine PersGes für ihre Gesellschafter Aufwendungen, die von § 12 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Beweislast

Rn. 182 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der BFH ist bei der Frage, wer nachzuweisen hat, ob der Pflegende Einnahmen aus der Pflege nach § 33b Abs 6 S 1 EStG erzielt, streng. Danach trägt der StPfl die Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen des die Gewährung des Pflegepauschbetrages ausschließenden Tatbestands in § 33b Abs 6 S 1 EStG ("wenn die Pflegeperson dafür keine Einnahm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 36 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Höhe der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen sind verfassungsgemäß (BFH BFH/NV 2003, 1164; Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, s BVerfG v 17.01.2007, 2 BvR 1095/03, nv; bisheriger Vorläufigkeitsvermerk der Verwaltung wurde gestrichen, s BMF BStBl I 2007, 438; Hufeld i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 136 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag nach § 33b Abs 4 EStG beträgt 370 EUR. Der StPfl kann beim Hinterbliebenen-Pauschbetrag nicht alternativ einen Abzug von ag Belastungen nach § 33 EStG wählen. Es handelt sich um eine Sozialzwecknorm (Schüler-Täsch in H/H/R, § 33b EStG Rz 5). Von einer Anhebung des Pauschbetrages bei der Steuerreform 1974 wur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kanzler, Familienarbeit, Erziehungs- u Pflegeleistung im Steuerrecht FR 1988, 205; Fischer, Hilflosigkeit iSd § 33b Abs 3 S 3 EStG, DB 1988, 1574; Kanzler, Der Pflege-Pauschbetrag des § 33b Abs 6 EStG u die damit zusammenhängende Änderung des § 33a Abs 3 EStG – Bemerkungen zu einer neuen durch das StReformG 1990 eingeführten Ermäßigung, FR 1992, 669; Kanzler, Scheidungsfolgen i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Grds keine Aufteilung im Kernbereich der Lebensführungskosten

Rn. 158 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Kernbereich der Lebensführungskosten (Wohnen, Kleidung, Ernährung, Hobby, Freizeit; s Rn 71ff) ist von der geänderten Rspr zum Aufteilungsgebot regelmäßig nicht betroffen. Derartige Aufwendungen werden zur Wahrung des (Familien-)Existenzminimums (subjektives Nettoprinzip) bereits pauschal im Grundfreibetrag (§ 32a Abs 1 S 2 Nr 1 EStG) o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Mehrere Pflegepersonen und Pflegebedürftige

Rn. 173 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Pflegen mehrere Personen denselben Pflegebedürftigen, so müssen sie sich den Pauschbetrag nach Köpfen teilen (§ 33b Abs 6 S 6 EStG aF; § 33 Abs 6 S 9 EStG nF). Dies gilt auch dann, wenn sich der Pauschbetragsanteil bei einer Person nicht einkommensteuerlich auswirkt (BFH BStBl II 1998, 20; H 33b EStH 2020 "Pflege-Pauschbetrag"). Zwar erford...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Voraussetzungen

1. Von § 33b Abs 1–3 EStG erfasste und nicht erfasste Aufwendungen a) Vom Pauschbetrag erfasste Aufwendungen Rn. 64 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Den Behinderten-Pauschbetrag kann geltend machen, wer Aufwendungen für einen behinderten Menschen hat. Dem Grund nach muss es sich um eine ag Belastung handeln. Aus der Funktion des Pauschbetrages folgt, dass § 33b Abs 1–3 EStG nur den ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Grundsätze für die Behandlung gemischter Aufwendungen

a) Vollständiger Abzug bei unbedeutender privater Mitveranlassung Rn. 139 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Eine unbedeutende private Mitveranlassung hindert – wie schon nach der früheren Rspr – den vollständigen Abzug der Aufwendungen als BA/WK nicht. Hierbei handelt es sich um eine gewisse Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips für Bagatellfälle. Wenn die betrieblichen oder be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die Methode zur Abgrenzung der Erwerbssphäre von der Privatsphäre: das Veranlassungsprinzip

1. Allgemeines Rn. 90 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Abgrenzung zwischen der Erwerbssphäre und der Privatsphäre wird wegen der Vielgestaltigkeit möglicher Sachzusammenhänge in § 12 Nr 1 EStG nicht mittels eines trennscharf formulierten (geschlossenen) Tatbestands vorgenommen. Der offene Begriff der "Aufwendungen für die Lebensführung" mit beispielhaft erläuternder Normstruktu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Nachweisanforderungen im Einzelnen

1. Schwerbehinderte und minderbehinderte Menschen Rn. 190 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Schwerbehinderte (GdB von mindestens 50) haben den Nachweis grds durch einen Ausweis über die Eigenschaft als Mensch mit schweren Behinderungen nach § 69 Abs 5 SGB IX (früher SchwbG) zu erbringen. Anstelle des Ausweises können sie auch den Nachweis durch einen Bescheid der für die Durchführun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nachweisanforderungen

Rn. 55 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 33b Abs 7 EStG enthält die Ermächtigung, das Nachweisverfahren durch Rechts-VO zu regeln. Dies ist durch § 65 EStDV erfolgt (s Rn 186).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 26 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Vorschrift des § 33b EStG ist nicht Teil der Tarifvorschriften. Sie trägt dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Rechnung und dient wie die übrigen Vorschriften zum Abzug ag Belastungen der Berücksichtigung aller lebensnotwendigen Aufwendungen, die nicht durch den Grundfreibetrag abgegolten sind. Rn. 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsatz

Rn. 61 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Regelung des Behinderten-Pauschbetrages dient der Vereinfachung. Sie soll die Anwendung in einem Grenzgebiet der ag Belastung erleichtern. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang mit ihrer Behinderung typischerweise Sonderaufwendungen entstehen, die als ag Belastung zu qualifizieren sind (s BFH BSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der Kernbereich der Lebensführungsaufwendungen

Rn. 71 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die in § 12 Nr 1 S 1 EStG genannten Aufwendungen für den "Haushalt" und für den "Unterhalt der Familienangehörigen" sind Bsp für den Kernbereich der Aufwendungen für die Lebensführung. Hierunter fallen Aufwendungen für Wohnung, Kleidung, Ernährung, Körperpflege, Gesundheitsvorsorge, Freizeit, Hobby, allg Bildung, kulturellen Genuss, sportlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Bedeutung des Pflege-Pauschbetrages für andere Rechtsnormen

Rn. 181 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Pflege-Pauschbetrag kann auch im Rahmen anderer steuerlicher Regelungen von Bedeutung sein. So besteht iRd §§ 62 Abs 1, 63 Abs 1 S 2 EStG iVm § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG für ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, Anspruch auf Kindergeld, wenn es wegen"körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 186 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Nachweis der Voraussetzungen eines Pauschbetrages nach § 33b EStG richtet sich gemäß § 33b Abs 7 EStG nach der Rechts-VO, wozu die Bundesregierung ermächtigt wird. In § 65 EStDV wurde dieser Nachweis geregelt. Diese Nachweisvorschriften gelten für alle Pauschbeträge (BFH BStBl II 2003, 476; BFH/NV 2015, 975). Auch lässt § 65 EStDV keine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die frühere Rspr des BFH

Rn. 127 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach der früheren Rspr des BFH enthielt § 12 Nr 1 S 2 EStG nicht nur ein Abzugsverbot für sog Repräsentationsaufwendungen, sondern darüber hinaus ein generelles Aufteilungs- und Abzugsverbot für gemischte Aufwendungen (BFH GrS 2/70, BStBl II 1971, 17; BFH GrS 3/70, BStBl II 1971, 21; BFH GrS 8/77, BStBl II 1979, 213). Ausgangspunkt der Über...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Zur steuerrechtlichen Abgrenzung zwischen betrieblich (beruflich) veranlassten und durch die Lebensführung veranlassten Aufwendungen, BB 1979, 617 und 667; Tipke, Zur Abgrenzung der Betriebs- oder Berufssphäre von der Privatsphäre im ESt-Recht, StuW 1979, 193; Drenseck, Die Abgrenzung der BA und WK von den Lebenshaltungskosten, DB 1987, 2483; Prinz, Grundfragen und A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bordewin, Gesetz zur Änderung des EStG und des KStG v 25.07.1984 – Ausschluss des BA- und WK-Abzugs für Geldbußen und Geldstrafen, FR 1984, 405; Döllerer, Geldbußen als BA, BB 1984, 545; Göhler, Steuerliches Abzugsverbot für Spenden auf Grund einer Auflage nach § 153a StPO, wistra 1985, 219; Grezesch, Auflagen gemäß § 153a StPO als Spenden, wistra 1985, 183; Kuhlmann, Zur Abzugs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Übertragung des Pauschbetrages

Rn. 144 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag eines Kindes kann gemäß § 33b Abs 5 S 1 EStG auf die Eltern übertragen werden (entsprechende Erläuterungen hierzu s Rn 111ff). Rn. 145–155 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Weber-Grellet, BA im Zusammenhang mit schenkweise begründeten Rechtspositionen zugunsten naher Angerhöriger – zur Bedeutung des § 12 Nr 2 EStG, DStR 1993, 1010; Strahl, Übertragung existenzsichernden Vermögens als Tatbestandsmerkmal des Rechtsinstituts Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, Stbg 1996, 263; Horn, Einkommensteuerliche Behandlung wiederkehrender Leistunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Antrag

Rn. 54 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Zur Inanspruchnahme der Pauschbeträge des § 33b EStG ist nur im Fall des Hinterbliebenen-Pauschbetrages und im Fall der Übertragung nach § 33b Abs 5 EStG ein Antrag erforderlich. Dies bedeutet, dass das FA von Amts wegen den Behinderten- und Pflege-Pauschbetrag zu berücksichtigen hat. Jedoch erfordert dies die Geltendmachung durch den StPfl.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Behinderung

Rn. 69 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die persönlichen Voraussetzungen für die Gewährung des Pauschbetrages richten sich nach der Behinderung, und zwar ihrem Grad nach. Die Fassung des § 33b Abs 1–3 EStG berücksichtigt seit Änderung durch das StReformG 1990 die Terminologie des SchwerbehindertenG. Insofern ist für die wesentlichen Grundlagen des Behindertenbegriffs auf § 2 SGB I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Voraussetzungen

Rn. 141 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Den Hinterbliebenen-Pauschbetrag kann nur erhalten, wem laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden sind. § 33b Abs 4 S 1 EStG nennt die einzelnen Hinterbliebenenbezüge. Im Einzelnen kommen folgende Leistungen in Betracht: Leistungen nach dem BundesversorgungsG – BVG (Nr 1). Hierzu gehören die Witwenrente (§ 38 BVG), Geschiedenen-Witwenr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drenseck, Aufwendungen für berufliche Bildungsmaßnahmen, DStR 2004, 1766; Jochum, Zur einkommensteuerlichen Behandlung von erstmaliger Berufsausbildung, Erststudium und Promotion, DStZ 2005, 260; Prinz, Bildungsaufwendungen im Ertragsteuerrecht: Koordinatenverschiebung durch den BFH, Rspr-Durchbrechung durch den Gesetzgeber, FR 2005, 229; Rimmler, Berufliche Bildungsaufwendunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Beschluss des GrS des BFH v 21.09.2009

Rn. 132 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Auf Vorlagebeschluss des VI. Senats des BFH (BFH VI R 94/01, BStBl II 2007, 121) hat der GrS des BFH mit Beschluss v 21.09.2009 die Rspr zum allg Aufteilungs- und Abzugsverbot aufgegeben (BFH GrS 1/06, BStBl II 2010, 672). Obwohl in dem Verfahren nur die Aufteilbarkeit von Aufwendungen einer teilweise beruflich und teilweise privat veranlas...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verfassungsrecht

Rz. 28 [Autor/Stand] Maßstab der Art. 3, 20 Abs. 3 und 19 Abs. 4 GG . In verfassungsrechtlicher Sicht ist § 4j EStG an dem in Art. 3 GG verankerten Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit einschließlich des Grundsatzes der Steuergerechtigkeit bzw. der Folgerichtigkeit sowie dem, aus dem Rechtsstaatsprinzip i.S.d. Art. 20 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4 GG abgele...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen bei Deduction/No-Inclusion-Inkongruenzen (Satz 1)

"Aufwendungen für die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Übertragung von Kapitalvermögen sind insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als die den Aufwendungen entsprechenden Erträge auf Grund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Qualifikation oder Zurechnung des Kapitalvermögens nicht oder niedriger als bei dem deutschen Recht entsprechender Qualifika...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 90 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Abgrenzung zwischen der Erwerbssphäre und der Privatsphäre wird wegen der Vielgestaltigkeit möglicher Sachzusammenhänge in § 12 Nr 1 EStG nicht mittels eines trennscharf formulierten (geschlossenen) Tatbestands vorgenommen. Der offene Begriff der "Aufwendungen für die Lebensführung" mit beispielhaft erläuternder Normstruktur gebietet ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Konkretisierung des Veranlassungsprinzips anhand der "Verwendung" des WG

Rn. 114 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Erwirbt der StPfl ein WG, lässt sich aus der objektiven Beschaffenheit des WG regelmäßig nicht feststellen, ob die Anschaffung aus betrieblichen/beruflichen oder aus privaten Gründen erfolgt ist. Kauft sich beispielsweise ein Lehrer, der einen Ski-Kurs an seiner Schule leitet, eine neue Ski-Ausrüstung, so ist der Erwerb privat veranlasst, w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Kein Abzug bei unbedeutender betrieblicher oder beruflicher Mitveranlassung

Rn. 145 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Auf der anderen Seite eröffnet eine bloß unbedeutende betriebliche oder berufliche Mitveranlassung nicht die (teilweise) Abzugsmöglichkeit der Aufwendungen (BFH IV B 57/09, BFH/NV 2010, 880 und BFH X B 115/09, BFH/NV 2010, 1248: privat motivierte Reisen). Auch insoweit liegt eine geringfügige Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips vor (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Mehrere Behinderungen

Rn. 194 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Ist ein StPfl mehrfach behindert, so ist der Nachweis bei Schwerbehinderten durch einen aufgrund einer Feststellung nach § 69 Abs 3 S 1 SGB IX bzw ab 01.01.2018 nach § 152 Abs 3 S 1 SGB IX (Gesamtbeurteilung) ausgestellten Ausweis zu erbringen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung bis 1974

Rn. 2 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Körperbehinderten entstehen aufgrund ihrer Behinderung besondere Aufwendungen. Aus diesem Grunde anerkannten schon Abschn 153 EStR 1953 und Abschn 40 LStR 1954 aus Vereinfachungsgründen den Körperbehinderten wegen ag Belastung gewisse Pauschbeträge. Eine Rechtsgrundlage für derartige Vereinfachungsregeln brachte dann das StNeuOG 1954 vom 16.1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jestädt, Erbschaftsteuerzahlungen im voraus auf den Jahreswert nach § 23 ErbStG als dauernde Last?, DStR 1993, 1620; Söffing, Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Nichtabziehbarkeit von Nachforderungszinsen nach § 233a AO, BB 2002, 1456; Eggesiecker/Ellerbeck, Zinsen auf Steuern – Guthabenzinsen versteuern, Schuldzinsen nicht absetzen?, BB 2004, 745; von Wedelstädt, Die Änd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Vom Aufteilungs- und Abzugsverbot zum Aufteilungsgebot

Rn. 126 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Zuordnung der Aufwendungen zur Erwerbs- oder Privatsphäre mithilfe des Veranlassungsprinzips, führt in vielen Fällen nicht zu eindeutigen Ergebnissen. Aufwendungen werden häufig nicht nur aus betrieblichen/beruflichen Gründen oder nicht nur aus privaten Gründen geleistet. Oftmals besteht ein Mix aus beruflicher und privater Motivation, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. LSt-Ermäßigungsverfahren und Ehegatten

Rn. 53a Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Pauschbeträge können auf der LSt-Karte eingetragen werden (s Rn 56). Für die Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags nach § 33b EStG ist es bei Ehegatten, die beide unbeschränkt estpfl sind und nicht dauernd getrennt leben, unerheblich, wer von ihnen die Voraussetzungen erfüllt (R 39a.3 Abs 4 S 1 LStR 2015). Liegen bei beiden Ehegatte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Todesfälle

Rn. 195 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach § 65 Abs 4 EStDV kann das FA im Fall des Todes des Menschen mit Behinderung anstelle der Unterlagen nach Abs 1 und 2 des § 65 EStDV eine gutachterliche Stellungnahme bei der nach § 152 Abs 1 SGB IX zuständigen Stelle einholen.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundregel bei importierter Besteuerungsinkongruenz (Satz 1)

"Soweit nicht bereits die Voraussetzungen für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach den vorstehenden Absätzen vorliegen, sind Aufwendungen auch insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als den aus diesen Aufwendungen unmittelbar oder mittelbar resultierenden Erträgen Aufwendungen gegenüberstehen, deren Abzug beim Gläubiger, einem weiteren Gläubiger oder einer a...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen bei Deduction/No-Inclusion-Inkongruenzen in Inbound-Situationen (Satz 1)

"Soweit nicht bereits die Voraussetzungen für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach Absatz 1 vorliegen, sind Aufwendungen auch insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als die den Aufwendungen entsprechenden Erträge auf Grund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Behandlung des Steuerpflichtigen oder auf Grund einer vom deutschen Recht abweichende...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung

1. Rechtsentwicklung bis 1974 Rn. 2 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Körperbehinderten entstehen aufgrund ihrer Behinderung besondere Aufwendungen. Aus diesem Grunde anerkannten schon Abschn 153 EStR 1953 und Abschn 40 LStR 1954 aus Vereinfachungsgründen den Körperbehinderten wegen ag Belastung gewisse Pauschbeträge. Eine Rechtsgrundlage für derartige Vereinfachungsregeln brachte d...mehr