Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.1 Veräußerung als (dingliche) Übertragung

Rz. 108 Der Tatbestand des § 17 EStG fordert eine "Veräußerung" der Anteile. Der Begriff der Veräußerung ist im Gesetz nicht definiert. Sprachlich enthält der Begriff, dass ein "Entäußern" erfasst werden soll, auf die Anteile bezogen also ein sich Entäußern der Anteile. Steuerrechtlich bedeutet ein solches Entäußern die Weggabe der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 1.3.3 Veräußerung umwandlungsgeborener Anteile

Rz. 19 Für Umwandlungen nach dem 12.12.2006 stellt sich die Rechtslage wie folgt dar. Werden ein Betrieb, Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft eingebracht, kann dieser Vorgang nach § 20 UmwStG steuerneutral erfolgen (Einbringung zum Buchwert). Um die spätere Besteuerung der stillen Reserven sicherzustellen, werden jedoch n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.2 Übertragung des rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums

Rz. 113 Der Tatbestand des § 17 EStG erfordert also eine Übertragung des wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Eigentums. Der Übergang des rechtlichen Eigentums erfolgt, wenn eine zivilrechtlich wirksame Eigentumsübertragung vorliegt. Rz. 113a Das wirtschaftliche Eigentum geht über, wenn zwar das rechtliche Eigentum bei dem Veräußerer verbleibt, der Erwerber jedoch aufgrund e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.3.3 Systematik der Regelung

Rz. 298 Die Regelung über die Beschränkung des Verlustabzugs ist anteilsbezogen in dem Sinne, dass sie nur für den Verlust aus Anteilen gilt, für die einer der beiden Tatbestände in § 17 Abs. 2 S. 6 Buchst. a und b EStG vorliegt. Das bedeutet, dass die Beteiligung nicht als Gesamtheit beurteilt wird, sondern das Schicksal jedes einzelnen Anteils, der die Beteiligung bildet, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.2 Ersatztatbestand der verdeckten Einlage

Rz. 146 Umstritten war die Behandlung derjenigen Fälle, in denen die Beteiligung unentgeltlich oder zum Teil unentgeltlich auf eine Kapitalgesellschaft übertragen wird, an der der Übertragende oder eine ihm nahe stehende Person beteiligt ist, ohne dass hierfür Gesellschaftsrechte gewährt werden,[1] Der BFH[2] hatte entschieden, dass auf verdeckte Einlagen § 17 EStG nicht anwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht von EU- und EWR-Familienangehörigen

1 Allgemeines Rz. 1 § 1a EStG steht im Zusammenhang mit der Regelung der unbeschränkten Steuerpflicht in § 1 EStG und ergänzt sie. Die Regelung der unbeschränkten Steuerpflicht geht grundsätzlich davon aus, dass der Stpfl. sowie seine unmittelbaren Familienangehörigen im Inland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Steuerentlastende Regelungen sind daher in erheb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 5 Besteuerung bei Sitzverlegung der Kapitalgesellschaft

5.1 Besteuerung der Anteile bei Sitzverlegung Rz. 352 § 17 Abs. 5 EStG enthält die Regelung für den Fall, dass eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (§ 17 Abs. 7 EStG) ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einen anderen Staat verlegt, wenn sich die Anteile an der wegziehenden Kapitalgesellschaft im Privatvermögen befinden. Steuerliche Folgen treten nur ein, wenn die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.2 Anteile an einer Kapitalgesellschaft

2.2.1 Begriff der Kapitalgesellschaft Rz. 34 § 17 EStG erfasst nur die Veräußerung von Anteilen an einer "Kapitalgesellschaft". Der Ausdruck "Kapitalgesellschaft" verweist auf § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG, der eine Legaldefinition dieses Begriffs enthält, die auch für § 17 EStG gilt. Kapitalgesellschaften sind demnach die SE, Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.2.2 Anteile an Kapitalgesellschaften

2.2.2.1 Gesellschaftstypische Anteile Rz. 35 Erfasst wird von § 17 EStG die Veräußerung von "Anteilen". Der Begriff der "Anteile" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der durch § 17 Abs. 1 S. 3 EStG näher erläutert wird. Diese Erläuterung ist jedoch keine abschließende Aufzählung, sondern muss sich ihrerseits mit den Begriffen "ähnliche Beteiligungen" und "Anwartschaften" wied...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 4 Auflösung der Kapitalgesellschaft, Kapitalherabsetzung, Rückzahlung von Gesellschaftereinlagen

4.1 Erweiterung des Tatbestands des § 17 Abs. 1 EStG 4.1.1 Allgemeines und Systematik Rz. 321 § 17 Abs. 4 EStG erweitert die Anwendung der Abs. 1 bis 3 auf die Fälle der Auflösung der Kapitalgesellschaft[1], der Herabsetzung von Nennkapital und der Ausschüttung oder Rückzahlung von Beträgen aus dem steuerlichen Einlagekonto , soweit die ausgekehrten Beträge die Anschaffungskos...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4 Veräußerung der Anteile

2.4.1 Begriff der Veräußerung 2.4.1.1 Veräußerung als (dingliche) Übertragung Rz. 108 Der Tatbestand des § 17 EStG fordert eine "Veräußerung" der Anteile. Der Begriff der Veräußerung ist im Gesetz nicht definiert. Sprachlich enthält der Begriff, dass ein "Entäußern" erfasst werden soll, auf die Anteile bezogen also ein sich Entäußern der Anteile. Steuerrechtlich bedeutet ein s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3 Rechtsfolgen

3.1 Besteuerung des Veräußerungsgewinns als gewerblicher Gewinn Rz. 175 Als Rechtsfolge ordnet § 17 Abs. 1 EStG an, dass der Gewinn aus der Verwirklichung des Tatbestands des § 17 EStG unter dieEinkünfte aus Gewerbebetrieb fällt. In der Privatsphäre realisierte Vermögensmehrungen werden daher in gewerbliche, und damit in stpfl. Gewinne umqualifiziert (Rz. 1ff). In die Ermittlu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.2 Veräußerungspreis

3.2.2.1 Veräußerungspreis bei entgeltlicher Veräußerung Rz. 180 Veräußerungspreis i. S. d. § 17 EStG ist das Entgelt, d. h. alles, was der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft als Gegenleistung erhält.[1]. Ab Inkrafttreten des Teileinkünfteverfahrens ist für die Berechnung des Veräußerungsgewinns nicht der gesamte Veräußerungspreis, sondern nur 60 % des Veräußerungspreises ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

1.3.1 Betriebliche Veräußerungsgewinne (§ 16 EStG) Rz. 15 Entsprechend seinem Zweck, bei einer Veräußerung realisierte Vermögensmehrungen zu erfassen, die im privaten Bereich anfallen (vgl. Rz. 1), ist § 17 EStG nur anwendbar, wenn die Anteile im Privatvermögen gehalten werden. Wurden die Anteile in einem Betriebsvermögen gehalten, wird der durch die Veräußerung realisierte V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3 Unbeschränkte Steuerpflicht von Bürgern der EU und des EWR (Abs. 1)

3.1 Anwendungsvoraussetzungen Rz. 12 § 1a Abs. 1 EStG beseitigt Einschränkungen von Steuervergünstigungen für unbeschränkt Stpfl., die sonst bei nicht im Inland lebenden Familienangehörigen (Nrn. 1 und 2) gelten.[1] Auf den Abzug von Sonderausgaben i. S. d. § 10 Abs. 1a EStG wird verwiesen (§ 10 EStG, Rz. 170ff.). Bis zum 31.12.2014 galten § 1a Abs. 1 Nrn. 1a und 1b EStG inso...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2 Veräußerungsgewinn

3.2.1 Gewinnermittlungsart, Zeitpunkt des Entstehens Rz. 176 § 17 EStG enthält keine umfassende Regelung der Gewinnermittlung. Nach Abs. 2 ist Veräußerungsgewinn der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die Anschaffungskosten übersteigt. Eine Regelung über den Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung fehlt jedoch. Da es sich bei den Einkünften aus ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2 Tatbestand der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung

2.1 Persönlicher Anwendungsbereich des § 17 EStG 2.1.1 Natürliche Person als Veräußerer Rz. 26 § 17 EStG schränkt nach seinem Wortlaut seinen Anwendungsbereich in persönlicher Hinsicht nicht ein. Von der Vorschrift erfasst werden daher sowohl unbeschränkt als auch beschr. Stpfl. Direkt anwendbar ist § 17 EStG nur auf natürliche Personen; durch die Verweisung in § 8 Abs. 1 KStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.2 Steuervergünstigungen

3.2.1 Überblick Rz. 18 Bei den Steuervergünstigungen, deren Tatbestandsvoraussetzungen durch § 1a Abs. 1 EStG erweitert werden, handelt es sich um folgende Regelungen: § 1a Abs. 1 Nr. 1 EStG: Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a EStG § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG: Ehegattensplitting nach § 26 Abs. 1 S. 1 EStG 3.2.2 Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a EStG Rz. 19 Zu den nach § 10 Abs. 1a EStG u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.3 Höhe der Beteiligung

2.3.1 Beteiligung in bestimmter Höhe Rz. 54 § 17 EStG greift nur ein, wenn der Stpfl. (d. h. der Veräußerer) in bestimmter Höhe am Kapital der Gesellschaft beteiligt war. Nach § 17 Abs. 1 S. 3 bzw. S. 1 EStG muss die Beteiligung des Stpfl. ab Vz 2001/2002: 1 % oder mehr betragen. Dies gilt, wenn der Stpfl. unmittelbar oder mittelbar an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1 Begriff der Veräußerung

2.4.1.1 Veräußerung als (dingliche) Übertragung Rz. 108 Der Tatbestand des § 17 EStG fordert eine "Veräußerung" der Anteile. Der Begriff der Veräußerung ist im Gesetz nicht definiert. Sprachlich enthält der Begriff, dass ein "Entäußern" erfasst werden soll, auf die Anteile bezogen also ein sich Entäußern der Anteile. Steuerrechtlich bedeutet ein solches Entäußern die Weggabe ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 8 Mitteilungspflichten

Rz. 376 Zur Sicherung der Besteuerung bei der Veräußerung wesentlicher Beteiligungen legt § 54 EStDV den Notaren besondere Mitteilungspflichten auf.[1] Nach § 54 Abs. 1 EStDV haben (inländische) Notare dem für die Besteuerung zuständigen FA (§ 20 AO) eine beglaubigte Abschrift aller von ihnen aufgrund gesetzlicher Vorschrift aufgenommenen oder beglaubigten Urkunden zu übersen...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) v. 8.9.1972 (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450) Rz. 2 1. Leitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970 (DB 1971, 16) II. Auswanderung in niedrigbesteuernde Gebiete 1. Gesetzesleitsatz: Eine natürliche Person, die als Deutscher insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war un...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) v. 8.9.1972 (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450) Rz. 2 1. Leitsätze der Bundesregierung mit Begründung v. 17.12.1970 (DB 1971, 16) II. Auswanderung in niedrigbesteuernde Gebiete [...] 4. Gesetzesleitsatz: Unterliegt ein Erblasser zur Zeit seines Todes oder ein Erwerber einer Schenkung zur Zeit...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BMF, Schr. v. 12.11.2008 – IV B 5-S 1300/07/10080 – DOK 2008/0278947 (§ 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG; Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugpersonal britischer und irischer Fluggesellschaften – Deutsch-britisches Doppelbesteuerungsabkommen; Deutsch-irisches Doppelbesteuerungsabkommen), BStBl. I 2008, 988 Hinweis: Das BMF-Schreiben ist für bis zum 31.12.2014 v...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 50j Versagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern in bestimmten Fällen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Regierungsdirektor Dipl.-Kfm. Dr. iur. Lars Dobratz, Berlin[1] Literaturverzeichnis Dahm in Korn, Einkommensteuergesetz, § 50j EStG (Stand: Juli 2017); Gosch in Kirchhof/Seer, Einkommensteuergesetz, 20. Auflage 2021, § 50j EStG; Holthaus in Lippross/Seibel, Basiskommentar Steuerrecht, § 50j EStG (Stand: Juni 2017); Klein/Link in Herrma...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge (Satz 1)

"... ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem ihre unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat, ..." Rz. 71 [Autor/Stand] Fristberechnung. Das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG (Wegzug) determiniert neben dem retrospektiven Zehnjahreszeitraum des Tatbestands einen prospektiven Zeitraum auf der Rechtsfolgenseite. Für die Dauer...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 – 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1974, 442 [Auszug § 2 AStG betreffend] Inhaltsübersicht 2. Wohnsitzwechsel in niedrigbesteuernde Gebiete 2.0 Anwendungsbereich 2.01 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht 2.02 Auswirkungen der Doppelbesteuerungsabkommen 2.1 Persönliche Voraussetzungen 2.2 Niedrige B...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen v. 20.12.2016 (BGBl. I 2016, 3000 = BStBl. I 2017, 5) Rz. 2 1. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) v. 30.11.2016 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 18/9536, 18/9956, 18/10102 Nr. 17 (...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Vorschriften des EStG

Rz. 15 [Autor/Stand] Schwestervorschrift des § 36a EStG. § 50j EStG steht in einem engen Zusammenhang mit der nahezu zeitgleich in Kraft getretenen Vorschrift des § 36a EStG. Beide Vorschriften verfolgen dasselbe Ziel, nämlich die Verhinderung von sog. Cum/Cum-Gestaltungen in Bezug auf die Entlastung von Kapitalertragsteuer (s. Rz. 11),[2] und stellen für diesen Zweck nahezu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) Erstattungsverfahren nach § 50d Abs. 1 EStG (Satz 1)

„(1) [1] ... völlige oder teilweise Entlastung nach § 50d Absatz 1, ...” Rz. 54 [Autor/Stand] Nur im Erstattungsverfahren für beschränkt Steuerpflichtige gemäß § 50d EStG. Die besonderen Voraussetzungen des § 50j EStG gelten allein für das Erstattungsverfahren für Abzugsteuern, das § 50d Abs. 1 Satz 2 bis 12 EStG für beschränkt Steuerpflichtige vorsieht. Da die Regelung des §...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006 (BGBl. I 2006, 2878 [2885]) Rz. 2 1. Referentenentwurf v. 10.7.2006 [nicht dauerhaft veröffentlicht] Änderung – Auszug (S. 12) § 50d wird wie folgt geändert: b) Nach Absatz 8 wird folgender Absatz 9 angefügt: „(9) Sind Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerun...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. Merkblatt des BZSt zur Versagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern in bestimmten Fällen gem. § 50j EStG – Besondere Nachweispflichten für Kapitalerträge, die einem geringeren Steuersatz als 15 v. H. unterliegen, www.bzst.de Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 wurde der § 50j EStG eingeführt.[1] Gläubiger mit Kapitalerträgen aus Streubesitzbeteiligungen müssen ab sof...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 50d Abs. 9 Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen und der §§ 43b und 50g

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Prof. Dr. Jens Schönfeld, Bonn Dr. Gary Rüsch, Köln Literaturverzeichnis Kommentare: Cloer/Hagemann in Bordewin/Brand, § 50d EStG (Stand: Juli 2017); Boochs in Lademann, KStG, § 50d EStG (Stand: Oktober 2020); Frotscher in Frotscher/Geurts, § 50d EStG (Stand: Februar 2018); Gebhardt in Kanzler/Kraft/Bäuml/Marx/Hechtner, 6. Aufl. 2021, §...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einfügung von § 50d Abs. 9 EStG durch das JStG 2007 v. 13.12.2006

Rz. 2 [Autor/Stand] § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 EStG. Mit dem seit der Einfügung durch das das JStG 2007 v. 13.12.2006 [2] unverändert bestehenden § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 EStG soll ausweislich der Gesetzesbegründung "zur Verhinderung von Steuerausfällen" eine abkommensrechtliche Steuerfreistellung von Einkünften eingeschränkt werden, wenn es aufgrund von „ Qualifikationskonfl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / A. Allgemeine Erläuterungen zu § 50j EStG

I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Neu seit 1.1.2017. Die Vorschrift ist gem. Art. 19 Abs. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen[2] am 1.1.2017 in Kraft getreten. In das Gesetzgebungsverfahren wurde sie durch den Finanzausschuss des Bundestages eingeführt.[3] Dies gi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / B. Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des § 50j EStG

I. Ergänzende Voraussetzungen für bestimmte DBA-Entlastungsansprüche (Abs. 1) 1. Betroffene Entlastungsansprüche (Satz 1 und 2) a) Überblick Rz. 25 [Autor/Stand] Beschränkter Anwendungsbereich. Der Anwendungsbereich des § 50j EStG ist in mehrfacher Hinsicht beschränkt. Die zusätzlichen Voraussetzungen, die ein Steuerpflichtiger erfüllen muss, um eine Erstattung von Kapitalertra...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Vermögensartbezogene Interessen (Nr. 1)

„... wenn 1. sie zu Beginn des Veranlagungszeitraums Unternehmer oder Mitunternehmer eines im Geltungsbereich dieses Gesetzes belegenen Gewerbebetriebs ist ...” Rz. 261 [Autor/Stand] Maßgeblicher Zeitpunkt der (Mit-)Unternehmerstellung. Jeder Unternehmer oder Mitunternehmer eines inländischen Gewerbebetriebs hat hier wesentliche wirtschaftliche Interessen i.S. des Gesetzes. Ma...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Veranlagung (Satz 2)

„ [2] Auf Einkünfte, die dem Steuerabzug auf Grund des § 50a des Einkommensteuergesetzes unterliegen, ist § 50 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes nicht anzuwenden.” Rz. 331 [Autor/Stand] Funktion von Satz 2. Satz 2 hebt für eine genau umrissene Gruppe von Einkünften, die einem Steuerabzug an der Quelle unterliegen, die in § 50 Abs. 2 EStG angeordnete Abgeltungswirkung auf. Da...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / B. Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des § 50d Abs. 9 EStG

I. Grundregeln (Satz 1) 1. Gemeinsame Tatbestandsvoraussetzungen a) Erfassung von Einkünften „(9) [1] Sind Einkünfte ...” Literatur Cloer/Hagemann, Der Einkünftebegriff i.S.v. § 50d Abs. 9 EStG, IStR 2015, 489; Pohl, Zur Diskussion des Einkünftebegriffs im Sinne des § 50d Abs. 9 EStG, DB 2012, 258. Rz. 46 [Autor/Stand] Allgemeines. § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG erfasst alle Einkünfte (...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / A. Allgemeine Erläuterungen zu § 50d Abs. 9 EStG

I. Entstehungsgeschichte 1. Überblick zur strukturellen Entwicklung der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Überblick zur strukturellen Entwicklung. § 50d Abs. 9 EStG wurde durch das JStG 2007 v. 13.12.2006 (s. Rz. 2 ff.) eingefügt. Die damaligen Bestandteile (Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2, Satz 2 und Satz 3) enthält die Vorschrift nach wie vor. Satz 4 ist durch das "BEPSUmsG" v. 20.12.20...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Abgeltungswirkung des Kapitalertragsteuerabzugs (Satz 3)

„ [3] § 43 Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes bleibt unberührt.” Rz. 335 [Autor/Stand] Funktion und Inhalt. Der durch das AmtshilfeRLUmsG[2] neu eingefügte Satz 3 betrifft das Veranlagungsverfahren und steht in engem Zusammenhang mit der Änderung des Satzes 2. Nach der bis dahin geltenden Rechtslage hob Satz 2 die Abgeltungswirkung des § 50 Abs. 2 EStG auch hinsichtlich des...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Progressionsvorbehalt (Satz 1)

„(5) [1] Ist Absatz 1 anzuwenden, kommt der Steuersatz zur Anwendung, der sich für sämtliche Einkünfte der Person ergibt; ...” Rz. 322 [Autor/Stand] Funktion von Satz 1: Progressionsvorbehalt. Satz 1 enthält als wichtige Sonderregelung zum Steuertarif einen Progressionsvorbehalt, der für "normal" beschränkt steuerpflichtige Einkünfte in § 50 EStG nicht vorgesehen ist. Der Sin...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge

"... so tritt ... die Steuerpflicht über den dort bezeichneten Umfang hinaus ... ein, ..." Rz. 50 [Autor/Stand] Rechtsfolge. Auf einen nach § 4 steuerpflichtigen Erwerb i.S. von §§ 3, 7 oder 8 ErbStG sind die Bestimmungen des ErbStG anzuwenden.[2] Für den Erwerb durch den Ehegatten gilt unter den entsprechenden Voraussetzungen § 5 ErbStG. Wie bei der beschränkten Steuerpflich...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Allgemeines

Rz. 21 [Autor/Stand] Allgemeine Kritik. § 50d Abs. 9 EStG ist erheblicher Kritik ausgesetzt.[2] Neben verfassungsrechtlicher (s. Rz. 38), abkommensrechtlicher (s. Rz. 40) und steuerpolitischer Kritik[3] wird auf die Komplexität der Vorschrift hingewiesen[4] und sie als "unklar", "misslungen"[5] oder "‚mystisch‘ verklausuliert"[6] bezeichnet. Dem ist weitestgehend zuzustimmen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Konkreter Belastungsvergleich (Nr. 1 Halbs. 2, Nr. 2 Halbs. 2)

"..., es sei denn, die Person weist nach, ..." Rz. 191 [Autor/Stand] Funktion. Die durch den abstrakten Belastungsvergleich (§ 2 Abs. 2 Nr. 1) aufgestellte Vermutung, der betroffene Stpfl. sei in einem ausländischen Gebiet ansässig, in dem er mit seinem Einkommen einer niedrigen Besteuerung i.S. von § 2 Abs. 1 unterliegt, kann widerlegt werden. Diese Möglichkeit eines Gegenbe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Aktuelle Rechtslage (seit dem AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013)

a) Bestimmte Normenkonkurrenzen als Anwendungsbereich „ [3] Bestimmungen eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie Absatz 8 und § 20 Absatz 2 des Außensteuergesetzes ...” Rz. 108 [Autor/Stand] Allgemeines. § 50d Abs. 9 Satz 3 EStG regelt das Verhältnis von § 50d Abs. 9 EStG zu anderen (s. Rz. 109) Vorschriften. Eine solche Anordnung ist nur dann erforderlich, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Gemeinsame Tatbestandsvoraussetzungen

a) Erfassung von Einkünften „(9) [1] Sind Einkünfte ...” Literatur Cloer/Hagemann, Der Einkünftebegriff i.S.v. § 50d Abs. 9 EStG, IStR 2015, 489; Pohl, Zur Diskussion des Einkünftebegriffs im Sinne des § 50d Abs. 9 EStG, DB 2012, 258. Rz. 46 [Autor/Stand] Allgemeines. § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG erfasst alle Einkünfte (s. Rz. 47 ff.), die einer abkommensrechtlichen Steuerfreistellu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Tatbestand (Satz 1)

Rz. 41 [Autor/Stand] Überblick. Der in Satz 1 normierte Tatbestand der erweitert beschränkten Steuerpflicht lässt sich in vier Tatbestandsmerkmale unterteilen, die in einem bestimmten chronologischen Verhältnis zueinanderstehen. Die wichtige Zäsur bildet der Wegzug, das Ende der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht. Diesem Wegzug geht das Erfordernis voraus, dass die Person...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Gesetzgebungsgeschichte. § 2 gehört zu der eher seltenen Gattung von Steuernormen, deren Entstehungsgeschichte bewegter ist als ihre spätere Gesetzesgeschichte. Immerhin drei Referentenentwürfe gingen einem Kabinettsentwurf voraus, wobei jeder nachfolgende Entwurf textliche Änderungen gegenüber dem vorangehenden enthielt, und selbst der Finanzausschuss de...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ausschluss der Schachtelbeteiligungen (Satz 1 Nr. 2)

„(4) [1] ... 2. es sich nicht um Kapitalerträge handelt, die einer beschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft, die am Nennkapital einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 des Körperschaftsteuergesetzes zu mindestens einem Zehntel unmittelbar beteiligt ist und im Staat ihrer Ansässigkeit den Steuern vom Einkommen oder Ge...mehr