Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.8.3 Weitere Fälle

Rz. 173 Wird im Rahmen eines Freistellungsverfahrens gem. § 50d Abs. 3 (jetzt § 50d Abs. 2) EStG die Gesamtleistung einer Künstlergruppe im Einzelfall in die beiden Einzelleistungen der Künstlerüberlassung und der Übertragung des Namensrechts zur Nutzung aufgespalten, so ist kein Gestaltungsmissbrauch anzunehmen.[1] Missbräuchliche oder beliebige Transaktionen zu dem Zweck, "...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.5 Anteilsrotation

Rz. 124 Erwirbt eine Kapitalgesellschaft von deren nicht wesentlich beteiligten Gesellschaftern sämtliche Anteile an einer GmbH, um diese nach Vollausschüttung ihrer Gewinne und ausschüttungsbedingter Teilwertabschreibung zu liquidieren (Anteilsrotation), stellt die Teilwertabschreibung aufseiten der Erwerberin keinen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.3 Körperschaftsteuer

Rz. 141 Das sog. Schütt-aus-Hol-zurück-Verfahren, mit dem unter der Geltung des körperschaftsteuerrechtlichen Anrechnungsverfahrens die Gewinnthesaurierung zu einem günstigeren als dem für einbehaltene Gewinne geltenden Körperschaftsteuersatz ermöglicht werden sollte, stellte grundsätzlich keinen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts dar. Dies galt auch dann, we...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.1.3 Grundstücksgeschäfte

Rz. 103 Wird bei dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrags zwischen Angehörigen zugleich die (Rück-)Schenkung des Kaufpreises vereinbart, kann eine missbräuchliche Gestaltung vorliegen, die der steuerlichen Anerkennnung des Anschaffungsvorgangs entgegensteht.[1] Verkaufen Eltern ein Grundstück an ihr Kind und versprechen sie gleichzeitig, ihm einen bestimmten Geldbetrag zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 2.3 Umgehung

Rz. 32 Die Steuerumgehung ist ein Unterfall der Gesetzesumgehung. Sie besteht in einem Verhalten, das nach dem Wortlaut des Gesetzes andere Rechtsfolgen hat als dem Zweck des Gesetzes entspricht,[1] Ein belastendes Steuergesetz wird dadurch umgangen, dass ein Sachverhalt so gestaltet wird, dass er den Tatbestand des Gesetzes nicht erfüllt, obwohl die darin vorgesehene Rechts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.1 Verträge unter einander nahestehenden Personen

Rz. 100 Auch Angehörige und andere einander nahestehende Personen können ihre Rechtsbeziehungen so gestalten, dass möglichst geringe Steuern zu zahlen sind.[1] Wegen des in solchen Nähebeziehungen typischerweise fehlenden Interessengegensatzes liegt die Möglichkeit eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten bei ihnen allerdings näher als im Verhältnis zwischen Fr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Kleine/mittlere Betriebe iSd § 7g EStG (§ 4f Abs 1 S 3 EStG Alt 3)

Rn. 77 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Durch Alt 3 wird die Pflicht zur Aufwandsverteilung für Übertragungen durch kleine und mittlere Unternehmen suspendiert. § 4f EStG verweist insoweit auf die Gewinngrenze des § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 EStG und stellt auf deren Unterschreitung am Schluss des vorangehenden Wj, nicht auf den Übertragungszeitpunkt ab. Infolge der Änderung des § 7g EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Korrespondenzvoraussetzung: Anwendbarkeit des § 5 Abs 7 EStG beim Übernehmer

Rn. 48 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die Aufwandsverteilung nach § 4f EStG setzt nach Auffassung der FinVerw weiterhin voraus, dass der Übernehmer in den Anwendungsbereich des § 5 Abs 7 EStG fällt bzw fallen würde, wenn der Übernehmer dem deutschen Steuerrecht unterläge (BMF v 30.11.2017, BStBl I 2017, 1619 Rz 3). Mit dem formulierten Korrespondenzprinzip zwischen § 5 Abs 7 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Steuerabzug nach § 50a EStG

Rn. 144 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Nach § 1 Abs 3 S 6 EStG ist bei Mitgliedern von Aufsichtsräten von inländischen KapGes, Genossenschaften und Personenvereinigungen des privaten und öffentlich Rechts, bei denen die Gesellschafter nicht als Unternehmer anzusehen sind, bei Künstlern, Sportlern, Artisten, Journalisten etc der Steuerabzug nach § 50a EStG ungeachtet der Begründu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ausnahmen (§ 4f Abs 1 S 3–6 EStG)

1. Ausnahmetatbestände a) Veräußerung/Aufgabe ganzer Betriebe oder gesamter Mitunternehmeranteile (§ 4f Abs 1 S 3 EStG Alt 1) Rn. 71 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Grundfall: Ausgenommen von der Aufwandsverteilung sind die im Zuge der Veräußerung bzw Aufgabe eines ganzen Betriebs oder eines gesamten Mitunternehmeranteils (einschließlich des gesamten Sonder-BV) realisierten stillen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Veräußerung/Aufgabe ganzer Betriebe oder gesamter Mitunternehmeranteile (§ 4f Abs 1 S 3 EStG Alt 1)

Rn. 71 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Grundfall: Ausgenommen von der Aufwandsverteilung sind die im Zuge der Veräußerung bzw Aufgabe eines ganzen Betriebs oder eines gesamten Mitunternehmeranteils (einschließlich des gesamten Sonder-BV) realisierten stillen Lasten, da Gestaltungsmissbrauch bei Beendigung des unternehmerischen Engagements grds nicht im Raum steht. Da die Übertragu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) ArbG-Wechsel unter Mitnahme von Pensionsansprüchen (§ 4f Abs 1 S 2 EStG Alt 2)

Rn. 76 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Wechselt ein ArbN unter Mitnahme von Pensionsansprüchen zu einem anderen ArbG, wird also die Pensionsverpflichtung vom alten auf den neuen ArbG übertragen, kehrt § 4f EStG ebenfalls zur Grundsystematik zurück: unmittelbare Aufwandswirksamkeit realisierter stiller Lasten. Da die Ausnahmeregel an den Vorgang des Wechsels zu einem neuen ArbG unt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Selektive Verweisung auf § 4f Abs 1 EStG

Rn. 85 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 § 4f Abs 2 EStG ordnet an, dass im Fall des Schuldbeitritts und der Erfüllungsübernahme mit ganzer oder teilweiser Schuldfreistellung für die vom Freistellungsberechtigten an den Freistellungsverpflichteten erbrachten Leistungen § 4f Abs 1 S 1, 2 u 7 EStG entsprechend gelten. Für einen resultierenden Aufwand ist damit ebenfalls eine Verteilu...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 7.5 Förderausschluss § 35c EStG

Energetische Sanierung Wer die Steuerermäßigung für die energetische Sanierung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung nach § 35c EStG in Anspruch nimmt, kann für dieselbe Leistung nicht auch die Steuerermäßigung des § 35a Abs. 3 EStG beanspruchen. Beide Steuervergünstigungen schließen sich gegenseitig aus. Sind die Leistungen unterschiedlich, beispielsweise eine normal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Eingeschränkte StPfl im Wohnsitzstaat (§ 1 Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 116 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die Regelungen der erweiterten unbeschränkten StPfl kommen für deutsche Auslandsbedienstete sowie ihre deutschen Angehörigen nach § 1 Abs 2 S 2 EStG allein dann zur Geltung, wenn diese in ihrem Wohnsitzstaat nur einer der beschränkten EStPfl vergleichbaren Besteuerung unterworfen sind (zur erweiterten unbeschränkten EStPfl der Ehefrau eines...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Teilbetriebsveräußerung/-aufgabe (§ 4f Abs 1 S 3 Alt 1, S 4–6 EStG)

Rn. 78 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Erfolgt im Zuge einer Teilbetriebsveräußerung/-aufgabe der Zurechnungswechsel einer Verpflichtung, ordnet § 4f Abs 1 S 4 EStG an, dass ein etwaiger Veräußerungs- oder Aufgabeverlust nur insoweit um den Aufwand aus der Realisation stiller Lasten zu vermindern ist, als dieser den Verlust begründet oder erhöht hat. Anders ausgedrückt: Die Verte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Beschränkte StPfl (§ 1 Abs 4 EStG)

Rn. 147 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz (§ 8 AO, s Rn 69ff) noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO, s Rn 87ff) haben, sind, insoweit die (vorrangigen) Voraussetzungen des § 1 Abs 2 u 3 EStG oder des § 1a EStG nicht vorliegen, beschränkt stpfl, wenn sie inländische Einkünfte iSv § 49 EStG erzielen. Rn. 148 Stand: EL 151 – ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Bindung des Rechtsnachfolgers (§ 4f Abs 1 S 7 EStG)

Rn. 84 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der Rechtsnachfolger des ursprünglich Verpflichteten muss die Aufwandsverteilung nach Maßgabe des § 4f Abs 1 S 1–6 EStG weiterführen. Der Übergang noch nicht steuerwirksam verbrauchten Aufwands gilt bei Übergang von Sachgesamtheiten durch Erbfolge oder nach § 6 Abs 3 EStG, ebenso für Umwandlungen und Einbringungen zum Buchwert, soweit der üb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Aufwandsverteilung (§ 4f Abs 1 S 1, 2 EStG)

1. Tatbestände Rn. 42 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 § 4f Abs 1 S 1 EStG spricht zunächst das Transfersubstrat an, nämlich infolge eines Ansatzverbots, einer Ansatzbeschränkungen und/oder eines Bewertungsvorbehalts nicht oder nicht zum "vollen Wert" ausgewiesene Verpflichtungen (s Rn 43ff). Weiteres Tatbestandsmerkmal ist die Übertragung solcher Verpflichtungen unter Realisation ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Saldierungsgebot für Aufwand und Ertrag aus dem Wegfall von Passivposten (§ 4f Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 66 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Sofortiger BA-Abzug iH des aufgelösten Passivpostens: Ist aufgrund der Übertragung einer Verpflichtung wegen des damit bewirkten Zurechnungswechsels der Schuld ein Passivposten gewinnerhöhend aufzulösen, ordnet § 4f Abs 1 S 2 EStG an, dass im Wj der Übertragung iH des aufgelösten Passivpostens sofort abzugsfähiger Aufwand gegeben ist. Dieser...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Unbeschränkte StPfl (§ 1 Abs 1 EStG)

A. Inland 1. Allgemeines Rn. 51 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Unter Inland iSv § 1 Abs 1 S 1 EStG ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu verstehen. Hinsichtlich der Abgrenzung sind die hoheitlichen Grenzen maßgebend, nicht die Zollgrenzen (BFH v 13.04.1989, IV R 196/85, BStBl II 1989, 614). Daher gehören zum Inland auch das Küstenmeer (Zwölf-Seemeilen-Zone), die Freihäfe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Erweiterte unbeschränkte StPfl (§ 1 Abs 2 EStG)

A. Allgemeines Rn. 106 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Nach dem Wortlaut des § 1 Abs 2 EStG unterliegen alle natürlichen Personen, die im Inland weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der unbeschränkten StPfl, wenn sie deutsche Staatsangehörige sind, zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen, dafür Arbei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / N. Literaturverzeichnis

Rn. 928 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (1995), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, bearbeitet von Forster, Karl-Heinz u. a., 6. Aufl., Stuttgart 1995. Ahrend, Peter (1986), Die betriebliche Altersversorgung und das Bilanzrichtlinien-Gesetz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Fiktive unbeschränkte StPfl (§ 1 Abs 3 EStG)

A. Allgemeines Rn. 118 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Gemäß § 1 Abs 3 S 1 u 2 EStG werden auf Antrag natürliche Personen als unbeschränkt StPfl behandelt, die die Voraussetzungen des § 1 Abs 1 EStG (Vorhandensein von Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, s Rn 69 ff und s Rn 87ff) nicht erfüllen, aber nahezu ihr gesamtes Einkommen im Inland erzielen. Ohne Antrag verblei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Steuerliche Behandlung von Schuldbeitritt und Erfüllungsübernahme (§ 4f Abs 2 EStG)

A. Selektive Verweisung auf § 4f Abs 1 EStG Rn. 85 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 § 4f Abs 2 EStG ordnet an, dass im Fall des Schuldbeitritts und der Erfüllungsübernahme mit ganzer oder teilweiser Schuldfreistellung für die vom Freistellungsberechtigten an den Freistellungsverpflichteten erbrachten Leistungen § 4f Abs 1 S 1, 2 u 7 EStG entsprechend gelten. Für einen resultierende...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 7 Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG)

7.1 Überblick Zusätzliche Vergünstigung Neben den haushaltsnahen Dienstleistungen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, um 20 % der Arbeitskoste...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 5 Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (§ 35 a Abs. 1 und 2 EStG)

5.1 Umfang Rechtslage bei Minijobs Die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich um 20 % der Aufwendungen höchstens 510 EUR für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, bei denen es sich um eine geringfügige Beschäftigung i. S. d. § 8a SGB IV handelt[1] und für andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen maximal 4.000 EUR.[2] Die Höchstbeträ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Steuerliche Behandlung durch Übertragung von Verpflichtungen realisierter stiller Lasten (§ 4f Abs 1 S 1, 2 EStG)

A. Aufwandsverteilung (§ 4f Abs 1 S 1, 2 EStG) 1. Tatbestände Rn. 42 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 § 4f Abs 1 S 1 EStG spricht zunächst das Transfersubstrat an, nämlich infolge eines Ansatzverbots, einer Ansatzbeschränkungen und/oder eines Bewertungsvorbehalts nicht oder nicht zum "vollen Wert" ausgewiesene Verpflichtungen (s Rn 43ff). Weiteres Tatbestandsmerkmal ist die Übertrag...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 6 Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG)

6.1 Begünstigte Maßnahmen Für Eigentümer und Mieter Eigentümer von zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden und Wohnungen sowie Mieter können für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, die keine Minijobs i. S. d. § 35a Abs. 1 EStG sind, und für haushaltsnahe Dienstleistungen, die keine Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG [1] sind, auf Antra...mehr

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ZErb 06/2021, Keine Unbilli... / 1 Tatbestand

I. Streitig ist, ob der Beklagte verpflichtet ist, eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen vorzunehmen. Der Kläger zu 1. ist Miterbe der am 0.0.2013 verstorbenen Frau C. Zum Nachlass gehörten Investmentanteile an einem Geldmarktfonds (XXX). Der thesaurierende Fonds investiert in kurzfristige festverzinsliche Wertpapiere. Zum Todestag befanden sich 1.045 Antei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 1 Steuerpflicht

Schrifttum: Lang, Zum Inlandsbegriff des EStG 1975, StuW 1974, 293 u 304; Streck, StPfl der Diplomaten, FR 1975, 261; Schmidt, Neue "Inlands-" und "Auslands-"Begriffe im Steuerrecht, DB 1977, 2016; Schieber, Steuerfragen bei einer Tätigkeit im Ausland, DStR 1991, 269; Feuerstein/Michel, EStPfl bei NATO-Beschäftigungsverhältnissen, DB 1993, 1211; Schön, Die beschränkte StPfl zwisch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 4f Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen

Schrifttum: Prinz, Die Besteuerung der Schuldbefreiung, FR 2011, 445 (Teil I), 551 (Teil II); Benz/Placke, Die neue gesetzliche Regelung durch das AIFM-Steuer-AnpassungsG zur "angeschafften Drohverlustrückstellung" in § 4f u § 5 Abs 7 EStG, DStR 2013, 2653; Schlotter/Hörhammer Schuldübernahme, Schuldbeitritte und stille Lasten, StbJb 2013/2014, 292; Dannecker/Rudolf, Veräußerung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Relative Wesentlichkeitsgrenze (90 %)

Rn. 131 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die relative Einkunftsgrenze führt dazu, dass je geringer die der deutschen ESt unterliegenden Einkünfte sind, auch der Grenzwert, der ggf die beschränkte StPfl auslöst, proportional sinkt, weil die 90 %-Grenze überschritten wurde. Beispiel: Ein StPfl, der inländische Gesamteinkünfte von 50 000 EUR erzielt, kann ausländische Einkünfte von bi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Progressionsvorbehalt

Rn. 146 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Bei StPfl, die unter der Maßgabe des § 1 Abs 3 EStG zur fiktiven unbeschränkten StPfl optieren und damit die personen- und familienbezogenen Entlastungen der unbeschränkten StPfl in Anspruch nehmen, ist bei der Veranlagung der Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG in gleicher Weise wie bei unbeschränkt StPfl iSv § 1 Abs 1 u 2 EStG zu berück...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) und Festlandsockel

Rn. 59 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 § 1 Abs 1 S 2 EStG bestimmt in der ab dem VZ 2016 geltenden Fassung des StÄndG 2015, dass bei Ausübung der dort genannten Tätigkeiten der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil an der sog ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) sowie am Festlandsockel zum Inland gehört; das Küstenmeer (die Zwölf-Seemeilen-Zone) gehört bereits nach §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachlicher Umfang

Rn. 127 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der unbeschränkten StPfl nach § 1 Abs 3 EStG unterliegen nur inländische Einkünfte iSv § 49 EStG . Nur mit diesen Einkünften wird der einzelne StPfl der unbeschränkten StPfl unterworfen ("soweit"). Daher sind von der fiktiven unbeschränkten StPfl sämtliche ausländische Einkünfte und auch die nicht im § 49 EStG abschließend aufgeführten inländi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Folgen für Erfüllungsübernahme

Rn. 90 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Da mangels Zurechnungswechsel der Verpflichtung eine "Übertragung" iS des § 4f Abs 1 EStG nicht vorliegt, läuft § 4f EStG im Fall der Erfüllungsübernahme leer. Die Anordnung der entsprechenden Anwendung des § 4f Abs 1 S 1, 2, 7 EStG auf "für die vom Freistellungsberechtigten an den Freistellungsverpflichteten erbrachten Leistungen" durch § 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 16 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 § 4e EStG: Übernimmt ein Pensionsfonds eine bestehende Versorgungsverpflichtung oder Versorgungsanwartschaft vollständig oder teilweise, ordnet § 4e Abs 3 EStG eine Aufwandsstreckung über 10 Jahre an. Als lex specialis geht § 4e EStG den (stärker belastenden) Anordnungen des § 4f EStG vor. § 5 Abs 7 EStG: Bei der Übertragung von Verpflichtung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ausnahmetatbestände

a) Veräußerung/Aufgabe ganzer Betriebe oder gesamter Mitunternehmeranteile (§ 4f Abs 1 S 3 EStG Alt 1) Rn. 71 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Grundfall: Ausgenommen von der Aufwandsverteilung sind die im Zuge der Veräußerung bzw Aufgabe eines ganzen Betriebs oder eines gesamten Mitunternehmeranteils (einschließlich des gesamten Sonder-BV) realisierten stillen Lasten, da Gestaltung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Ansatzverboten, -beschränkungen oder Bewertungsvorbehalten unterliegende Verpflichtungen

Rn. 43 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 § 4f EStG adressiert Verpflichtungen (nur) dann, wenn diese einem Ansatzverbot, einer Ansatzbeschränkungen und/oder einem Bewertungsvorbehalt unterliegen. Tatbestandlich erfasst sind damit insb Verpflichtungen, die (mindestens) einer der folgenden Passivierungsbeschränkung unterliegen: Ansatzverbote § 5 Abs 2a EStG (bedingte Verpflichtungen) § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Rechtliche Übertragung versus Zurechnungswechsel der Verpflichtung

Rn. 52 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Nach überwiegend vertretener Auffassung im Schrifttum erfasst der Tatbestand der "Übertragung" einer Verpflichtung iS des § 4f Abs 1 EStG nur Vorgänge, in denen der Originärschuldner seine Schuldnerstellung zivilrechtlich verliert (zB Benz/Placke, DStR 2013, 2655; Korn/Strahl, KÖSDI 2014, 18 747; Förster/Staaden, Ubg 2014, 5; Hörner in Frots...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Außen- versus Innenverpflichtung

Rn. 49 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 "Verpflichtungen" iS der Norm werden im Schrifttum zT weit gefasst, indem neben Außenverpflichtungen (Verpflichtungen gegenüber Dritten) auch reine Innenverpflichtungen (Verpflichtungen des Bilanzierenden gegenüber sich selbst) dem Anwendungsbereich der Norm zugeordnet werden, sofern die Innenverpflichtung passviert wurde, Bsp Innenverpflich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Außer- versus innerbilanzielle Korrektur

Rn. 64 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Außer- versus innerbilanzielle Korrektur: Wird eine passvierungsbeschränkte Schuld entgeltlich übertragen, wird mit dem Zurechnungswechsel der Schuld ein Verlust innerhalb der Steuerbilanz realisiert. Die Nichtabziehbarkeit von 14/15 des Verlusts als BA im Wj der Realisation der stillen Lasten wird (wie etwa in den Fällen nicht abziehbarer B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Entgeltlichkeit

Rn. 57 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der Wortlaut der Norm schränkt den Anwendungsbereich zwar nicht ausdrücklich auf entgeltliche Übertragungen ein, setzt aber mit der Anknüpfung an einen Aufwand aus dem Übertragungsvorgang gleichwohl Entgeltlichkeit voraus (vgl Riedel, FR 2014, 8 Fn 43; Dommermuth in Kanzler/Kraft/Bäuml, § 4f EStG Rz 19 (6. Aufl 2021) Schober in H/H/R, § 4f E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Wechsel der Art der StPfl

Rn. 44 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Ursachen für die Anwendung einer anderen Art der StPfl können vielfältig sein, wie zB die Verlegung des Wohnsitzes vom Inland ins Ausland unter Beibehaltung inländischer Einkünfte iSv § 49 EStG und umgekehrt oder zB die Versetzung eines Diplomaten ins Ausland. Wechselt der StPfl von der beschränkten zur unbeschränkten StPfl oder umgekehrt, so...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Verfahrensfragen

Rn. 164 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Unbeschränkt StPfl haben unter den Voraussetzungen des § 56 EStDV für den abgelaufenen VZ eine ESt-Erklärung abzugeben (§ 25 Abs 3 EStG). Wenn die Steuer nicht nach § 50 Abs 2 EStG durch den Steuerabzug abgegolten ist, sind auch beschränkt StPfl zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet. EU-/EWR-Staatsangehörige können unter der Voraussetzung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Änderung des Durchführungswegs einer betrieblichen Altersversorgungszusage

Rn. 58 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Ändert sich bei einer betrieblichen Altersversorgungszusage der Durchführungsweg (Direktzusage, Unterstützungskassenzusage, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds), ist § 4f EStG (ebenso wie § 5 Abs 7 EStG) nicht anwendbar (BMF v 30.11.2017, BStBl I 2017, 1619 Rz 4). Das bei einer Übertragung von Versorgungsleistungen auf Pensionsf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Geltungsbereich

Rn. 12 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Sachlicher Geltungsbereich: § 4f EStG gilt für die steuerliche Gewinnermittlung durch BV-Vergleich, nicht dagegen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG. Bei EÜR ist der Anwendungsbereich der Norm nicht eröffnet, da Verpflichtungen hier mangels Passivierung auch keinen Passivierungsbeschränkungen unterliegen, die zur Prolongation zur Dispo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsfolgen

a) Aufwandsverteilung Rn. 59 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Realisation stiller Lasten im Übertragungszeitpunkt: Die Realisation stiller Lasten durch Übertragung der Verpflichtung wird vom Gesetzgeber in Übereinstimmung mit der Rspr (vgl BFH v BFH v 17.10.2007, I R 61/06, BStBl II 2008, 555; BFH v 26.04.2012, IV R 43/09, BFH/NV 2012, 1248; s Rn 4) nicht in Frage gestellt. Dies er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Verpflichtungen

aa) Ansatzverboten, -beschränkungen oder Bewertungsvorbehalten unterliegende Verpflichtungen Rn. 43 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 § 4f EStG adressiert Verpflichtungen (nur) dann, wenn diese einem Ansatzverbot, einer Ansatzbeschränkungen und/oder einem Bewertungsvorbehalt unterliegen. Tatbestandlich erfasst sind damit insb Verpflichtungen, die (mindestens) einer der folgenden Pas...mehr