Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Begrenzter Steuersatz (Alt. 2)

"... oder nur zu einem durch das Abkommen begrenzten Steuersatz besteuert werden können; ..." Rz. 69 [Autor/Stand] Besteuerung zu einem begrenzten Steuersatz. Als zweite Alternative ("oder") wird normiert, dass der abkommensrechtliche (s. Rz. 61) Qualifikationskonflikt (s. Rz. 62) dazu führt, dass die Einkünfte "nur zu einem durch das Abkommen begrenzten Steuersatz besteuert ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

„... 1. der andere Staat die Bestimmungen des Abkommens ... anwendet, ...” Rz. 60 [Autor/Stand] Der andere Staat. Die gesamte Vorschrift stellt auf den anderen Vertragsstaat ab ("der andere Staat"). Das wird für gewöhnlich der abkommensrechtliche Quellenstaat sein, muss es aber nicht (s. Rz. 54). Rz. 61 [Autor/Stand] Die Bestimmungen des Abkommens. Aus der Formulierung "die Bes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) DBA-Steuersatz geringer als 15 % (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 53 [Autor/Stand] Keine Anwendung auf DBA-Entlastungsansprüche bis 15 % Reststeuersatz. Der Anwendungsbereich des § 50j EStG wird weiterhin dadurch beschränkt, dass gemäß § 50j Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG der im Verfahren des § 50d Abs. 1 EStG geltend gemachte DBA-Entlastungsanspruch eine Reduzierung des Steuersatzes auf unter 15 % des Bruttobetrags der Kapitalerträge vorseh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Keine Kapitalerträge aus Schachtelbeteiligungen (Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 46 [Autor/Stand] Keine Kapitalerträge aus qualifizierten Schachtelbeteiligungen. Auch wenn es sich um laufende Einkünfte aus Aktien oder Genussscheinen mit beteiligungsähnlichen Rechten handelt (s. Rz. 30 ff.), die in bestimmter Form verwahrt werden (s. Rz. 38 ff.), unterliegen diese Kapitalerträge nach § 50j Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht den zusätzlichen Entlastungsvor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerhinterziehung durch positives Tun (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 70 [Autor/Stand] Der tatbestandsmäßige Erfolg im Rahmen des § 370 Abs. 1 AO konkretisiert sich durch die Verkürzung von Steuern oder durch die Erlangung des ungerechtfertigten Steuervorteils (s. § 370 Rz. 376 ff., 424 ff.). Hinsichtlich der einzelnen Steuerarten ergeben sich folgende Besonderheiten: a) Veranlagungssteuern Rz. 71 [Autor/Stand] Zu den Veranlagungssteuern zäh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Redaktionelle Änderungen durch das JStG 2008 v. 20.12.2007

Rz. 6 [Autor/Stand] Redaktionelle Änderung in Satz 3. Die bei der Einfügung von § 50d Abs. 9 EStG in Satz 3 abhanden gekommene Gesetzesangabe zu " § 20 Abs. 2 " (s. Rz. 5) wurde durch das JStG 2008 v. 20.12.2007 [2] als redaktionelle Änderung wieder hinzugefügt.[3]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Abkommensrechtliche Steuerfreistellung

"..., die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen sind, ..." Rz. 103 [Autor/Stand] Verweis auf die abkommensrechtliche Steuerfreistellung ohne eigenständige Bedeutung. Die Dividenden (s. Rz. 102) müssen einer abkommensrechtlichen Steuerfreistellung unterfallen ("nach einem Abkommen zur Vermeidung de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Subjektive Beweislast

Rz. 129 [Autor/Stand] Subjektive Beweislast. Verfahrensrechtlich stellt sich zunächst die Frage, wer die Tatbestandsvoraussetzungen von § 50d Abs. 9 EStG nachzuweisen hat ("subjektive Beweislast").[2] Eine Regelung dazu enthält § 50d Abs. 9 EStG nicht,[3] weshalb allgemeine Grundsätze zur Anwendung kommen, nach denen die Finanzbehörde infolge des Amtsermittlungsgrundsatzes (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Sondervorschrift bei ausländischer "Nur-Geschäftsleitungsbetriebsstätte" (Satz 2)

„ [2] Für Einkünfte der natürlichen Person, die weder durch deren ausländische Betriebsstätte noch durch deren in einem ausländischen Staat tätigen ständigen Vertreter erzielt werden, ist für die Anwendung dieser Vorschrift das Bestehen einer inländischen Geschäftsleitungsbetriebsstätte der natürlichen Person anzunehmen, der solche Einkünfte zuzuordnen sind.” Rz. 141 [Autor/S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Verhältnis zu DBA

Rz. 31 [Autor/Stand] Allgemeines. Im Regelfall schließt Deutschland mit typischen Niedrigsteuerstaaten i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 1 keine DBA. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen, wie die DBA mit der Schweiz, Singapur, Liechtenstein und (mit einem auf bestimmte Einkunftsarten beschränkten Geltungsbereich) Jersey[2] zeigen, und die Zahl der Ausnahmen scheint tendenziell zu st...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Tatbestand

"(1) War bei einem Erblasser oder Schenker ..." Rz. 28 [Autor/Stand] Erblasser oder Schenker. § 4 setzt einen Erblasser oder einen Schenker voraus, ohne diesen Personenkreis näher zu umschreiben. Beide Begriffe entstammen dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, woraus sich neben dem expliziten Bezug auf die beschränkte Erbschaftsteuerpflicht die dogmatische Verortung von § 4...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Grundgesetz

Rz. 23 [Autor/Stand] Kein Verstoß gegen Grundrechte. Ein Verstoß der Regelung des § 50j EStG gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG oder gegen andere Grundrechte ist nicht zu erkennen. Insbesondere ist die Regelung im Hinblick auf das mit ihr verfolgte Ziel (s. Rz. 8 ff.) nicht als unverhältnismäßig anzusehen.[2]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Überblick zur strukturellen Entwicklung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Überblick zur strukturellen Entwicklung. § 50d Abs. 9 EStG wurde durch das JStG 2007 v. 13.12.2006 (s. Rz. 2 ff.) eingefügt. Die damaligen Bestandteile (Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2, Satz 2 und Satz 3) enthält die Vorschrift nach wie vor. Satz 4 ist durch das "BEPSUmsG" v. 20.12.2016 hinzugekommen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 2 Einkommensteuer

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Johannes Baßler, Hamburg Literaturverzeichnis Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar – Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 2 AStG, ISR 2014, 73; Angermann/Anger, Der neue Erlass zum Außensteuergesetz – Erweitert bes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

1. Überblick zur strukturellen Entwicklung der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Überblick zur strukturellen Entwicklung. § 50d Abs. 9 EStG wurde durch das JStG 2007 v. 13.12.2006 (s. Rz. 2 ff.) eingefügt. Die damaligen Bestandteile (Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2, Satz 2 und Satz 3) enthält die Vorschrift nach wie vor. Satz 4 ist durch das "BEPSUmsG" v. 20.12.2016 hinzugekommen. 2. Einf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

1. Unionsrecht Rz. 21 [Autor/Stand] Grundfreiheiten des AEUV. Die Regelung des § 50j EStG verstößt grundsätzlich nicht gegen eine der Grundfreiheiten des AEUV. Bei den von § 50j EStG betroffenen Beteiligungen an inländischen Gesellschaften verbieten die Niederlassungsfreiheit des Art. 49 AEUV bzw. die Kapitalverkehrsfreiheit des Art. 63 AEUV die steuerliche Benachteiligung be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen

aa) Überblick „(1) [1] ... Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a ... [2] Satz 1 gilt entsprechend für Anteile oder Genussscheine, die zu inländischen Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Absatz 3 Satz 1 führen ...” Rz. 28 [Autor/Stand] In erster Linie: Dividenden aus börsengehandelten Aktien in Streubesitz. Die zusätzlichen Voraussetzungen für eine Entlastun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Ergänzende Voraussetzungen für bestimmte DBA-Entlastungsansprüche (Abs. 1)

1. Betroffene Entlastungsansprüche (Satz 1 und 2) a) Überblick Rz. 25 [Autor/Stand] Beschränkter Anwendungsbereich. Der Anwendungsbereich des § 50j EStG ist in mehrfacher Hinsicht beschränkt. Die zusätzlichen Voraussetzungen, die ein Steuerpflichtiger erfüllen muss, um eine Erstattung von Kapitalertragsteuer auf der Grundlage des in seinem Fall anzuwendenden Steuersatzes zu er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Laufende Einkünfte aus Aktien oder Genussscheinen (Satz 1 und 2)

(1) Einkunftsquelle Rz. 30 [Autor/Stand] Nur Einkünfte aus Aktien oder Genussscheinen. § 50j EStG ist nur auf Einkünfte aus Aktien und Genussscheinen anwendbar. Dies ergibt sich zum einen durch die Bezugnahme in Satz 1 auf die Vorschrift des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG. Diese betrifft nur "Kapitalerträge[.] im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 aus Aktien und Genussscheinen". Zum...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Betroffene Entlastungsansprüche (Satz 1 und 2)

a) Überblick Rz. 25 [Autor/Stand] Beschränkter Anwendungsbereich. Der Anwendungsbereich des § 50j EStG ist in mehrfacher Hinsicht beschränkt. Die zusätzlichen Voraussetzungen, die ein Steuerpflichtiger erfüllen muss, um eine Erstattung von Kapitalertragsteuer auf der Grundlage des in seinem Fall anzuwendenden Steuersatzes zu erhalten (s. Rz. 58 ff.), gelten nur bei bestimmten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) Schädliches Besteuerungsergebnis

aa) Abkommensrechtliche Steuerfreistellung (Alt. 1) "..., dass die Einkünfte in diesem Staat von der Besteuerung auszunehmen sind ..." Rz. 65 [Autor/Stand] Einkünfte. Mit dem Begriff der "Einkünfte" ist die Behandlung der abkommensrechtlich freizustellenden Einkünfte (s. Rz. 46 ff.) im anderen Staat (s. Rz. 65) gemeint. Rz. 66 [Autor/Stand] In diesem Staat. Mit der Formulierung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Verhältnis zu anderen Vorschriften (Satz 3)

1. Aktuelle Rechtslage (seit dem AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013) a) Bestimmte Normenkonkurrenzen als Anwendungsbereich „ [3] Bestimmungen eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie Absatz 8 und § 20 Absatz 2 des Außensteuergesetzes ...” Rz. 108 [Autor/Stand] Allgemeines. § 50d Abs. 9 Satz 3 EStG regelt das Verhältnis von § 50d Abs. 9 EStG zu anderen (s. Rz. 109) V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Mindestwertänderungsrisiko (Abs. 3)

1. Definition des Mindestwertänderungsrisikos (Satz 1) „(3) [1] Der Gläubiger der Kapitalerträge muss unter Berücksichtigung von gegenläufigen Ansprüchen und Ansprüchen nahe stehender Personen das Risiko aus einem sinkenden Wert der Anteile oder Genussscheine im Umfang von mindestens 70 Prozent tragen (Mindestwertänderungsrisiko). ...” Rz. 83 [Autor/Stand] Legaldefinition des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Wesentliche Inlandsinteressen einer ausländischen Gesellschaft (Abs. 4)

"(4) Bei der Anwendung der Absätze 1 und 3 sind bei einer Person Gewerbebetriebe, Beteiligungen, Einkünfte und Vermögen einer ausländischen Gesellschaft im Sinne des § 5, an der die Person unter den dort genannten Voraussetzungen beteiligt ist, entsprechend ihrer Beteiligung zu berücksichtigen." Rz. 301 [Autor/Stand] Funktion. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht könnte l...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Alternative 1: Qualifikationskonflikte (Nr. 1)

a) Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen „... 1. der andere Staat die Bestimmungen des Abkommens ... anwendet, ...” Rz. 60 [Autor/Stand] Der andere Staat. Die gesamte Vorschrift stellt auf den anderen Vertragsstaat ab ("der andere Staat"). Das wird für gewöhnlich der abkommensrechtliche Quellenstaat sein, muss es aber nicht (s. Rz. 54). Rz. 61 [Autor/Stand] Die Bestimmungen d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Inhalt

1. Norminhalt a) Allgemeines Rz. 21 [Autor/Stand] Allgemeine Kritik. § 50d Abs. 9 EStG ist erheblicher Kritik ausgesetzt.[2] Neben verfassungsrechtlicher (s. Rz. 38), abkommensrechtlicher (s. Rz. 40) und steuerpolitischer Kritik[3] wird auf die Komplexität der Vorschrift hingewiesen[4] und sie als "unklar", "misslungen"[5] oder "‚mystisch‘ verklausuliert"[6] bezeichnet. Dem is...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Bezüge zu anderen Vorschriften

1. Doppelbesteuerungsabkommen Rz. 12 [Autor/Stand] Treaty Override. Nach seinem Abs. 1 Satz 1 gelten die zusätzlichen Voraussetzungen, die § 50j EStG für einen DBA-Entlastungsanspruch normiert, "ungeachtet dieses Abkommens". Damit sollen, wie der Finanzausschuss des Bundestages im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens klarstellte, "soweit erforderlich die DBA überschrieben werde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Anwendungsbereich

aa) Persönlich Rz. 25 [Autor/Stand] Persönlicher Anwendungsbereich. Für die Grundregeln in § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG wird ausdrücklich normiert, dass sie "nur" bei unbeschränkt Steuerpflichtigen anzuwenden sind (s. ausf. Rz. 51 ff.). Grund dafür ist, dass sie auf eine abkommensrechtliche Steuerfreistellung gerichtet sind (s. Rz. 55), die sich vor allem im abkommensrechtlichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) Rechtsfolge

Rz. 36 [Autor/Stand] Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen einer der Grundregeln vor, wird als Rechtfolge die (und nur die) abkommensrechtliche Steuerfreistellung eingeschränkt (s. Rz. 96).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Grundregeln (Satz 1)

1. Gemeinsame Tatbestandsvoraussetzungen a) Erfassung von Einkünften „(9) [1] Sind Einkünfte ...” Literatur Cloer/Hagemann, Der Einkünftebegriff i.S.v. § 50d Abs. 9 EStG, IStR 2015, 489; Pohl, Zur Diskussion des Einkünftebegriffs im Sinne des § 50d Abs. 9 EStG, DB 2012, 258. Rz. 46 [Autor/Stand] Allgemeines. § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG erfasst alle Einkünfte (s. Rz. 47 ff.), die ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Verwahrung der Aktien oder Genussscheine

(1) Inländische Girosammelverwahrung u. a. (Satz 1) Rz. 38 [Autor/Stand] Nur Aktien und Genussscheine in bestimmter Verwahrform. Die zusätzlichen Entlastungsvoraussetzungen des § 50j EStG gelten durch die Bezugnahme des Satzes 1 auf § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG – vorbehaltlich der Erweiterung des Anwendungsbereichs durch Satz 2 (s. dazu Rz. 43 f.) – nur für Einkünfte aus Ak...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Sonderregelung für Doppelbesteuerungsabkommen (Satz 4)

1. Anwendung auf Doppelbesteuerungsabkommen „ [4] Bestimmungen eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, ...” Rz. 119 [Autor/Stand] Hintergrund. § 50d Abs. 9 Satz 4 EStG enthält eine gesonderte Regelung für Doppelbesteuerungsabkommen, auch wenn die Vorschrift aufgrund ihrer systematischen Stellung zunächst den Eindruck macht, unmittelbar zum Anwendungsbereich von §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Ausnahme (Satz 2)

1. Dividenden „ [2] Nummer 2 gilt nicht für Dividenden, ...” Rz. 101 [Autor/Stand] Allgemeines. Von § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG kann auch der Fall erfasst sein, bei dem Dividenden über das abkommensrechtliche Schachtelprivileg steuerfrei zu stellen sind, der unbeschränkt Steuerpflichtige mit diesen Einkünften aber im anderen Staat nicht beschränkt steuerpflichtig ist. Die d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) Grundlage und Inhalt des Entlastungsanspruchs

aa) DBA-Grundlage (Satz 1) „(1) [1] ... Kapitalerträgen ..., die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht oder nur nach einem Steuersatz unterhalb des Steuersatzes des § 43a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 besteuert werden, ...” Rz. 47 [Autor/Stand] Nur DBA-Ansprüche. Allein Ansprüche auf Entlastung von Kapitalertragsteuer, die sich aus DBA ergeben, haben die be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Mindesthaltedauer (Abs. 2)

1. Definition der Mindesthaltedauer (Satz 1) „(2) [1] Die Mindesthaltedauer umfasst 45 Tage und muss innerhalb eines Zeitraums von 45 Tagen vor und 45 Tagen nach der Fälligkeit der Kapitalerträge erreicht werden. ...” Rz. 77 [Autor/Stand] Legaldefinition der Mindesthaltedauer für die Zwecke des 50j Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG. Zu den ergänzenden Entlastungsvoraussetzungen d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Anwendungsbereich (Abs. 4)

1. Ausschluss der DBA-Steuersätze ab 15 % (Satz 1 Nr. 1) „(4) [1] Die Absätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn 1. die Steuer auf die dem Antrag zu Grunde liegenden Kapitalerträge nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung 15 Prozent des Bruttobetrags der Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und des Absatzes 1 Satz 2 unterschreitet und ...” R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Norminhalt

a) Allgemeines Rz. 21 [Autor/Stand] Allgemeine Kritik. § 50d Abs. 9 EStG ist erheblicher Kritik ausgesetzt.[2] Neben verfassungsrechtlicher (s. Rz. 38), abkommensrechtlicher (s. Rz. 40) und steuerpolitischer Kritik[3] wird auf die Komplexität der Vorschrift hingewiesen[4] und sie als "unklar", "misslungen"[5] oder "‚mystisch‘ verklausuliert"[6] bezeichnet. Dem ist weitestgehe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Steuerberechnung und -erhebung (Abs. 5)

Rz. 321 [Autor/Stand] Funktion und Systematik. Abs. 5 ergänzt die in Abs. 1 enthaltene Rechtsfolgenanordnung einer beschränkten Steuerpflicht der erweiterten Inlandseinkünfte im Hinblick auf die Steuererhebung. Als Spezialfall der beschränkten Steuerpflicht (vgl. Rz. 82 ff.) bestimmt sich die Rechtsfolgenseite der erweiterten beschränkten Steuerpflicht nach § 50 EStG (vgl. R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Inhalt, Zweck und Systematik der Vorschrift

Rz. 6 [Autor/Stand] § 4 im System des AStG. §§ 2–5 betreffen die Besteuerung von natürlichen Personen, die früher einmal in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren, es jetzt aber nicht mehr sind ("Auswanderer", "Wegzügler"); Personen, die auch im Inland unbeschränkt steuerpflichtig sind, werden nicht erfasst (vgl. § 2 AStG Rz. 11). Mit der Aufgabe ihres Wohnsitzes ode...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Konkreter Belastungsvergleich als Ausnahme (Abs. 2)

Rz. 96 [Autor/Stand] Überblick. § 4 Abs. 1 basiert auf der Vermutung, dass ein Staat, der eine (nach Maßgabe von § 2 Abs. 2) "niedrige" Einkommensteuer erhebt, auch unentgeltliche Erwerbe nur gering besteuert.[2] Diese Vermutung kann – parallel zu § 2 Abs. 2 – durch einen konkreten Belastungsvergleich widerlegt werden. Wird der Vergleich erfolgreich geführt, findet § 4 keine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: StBVV-Abrechnung bei Ermittlung Veräußerungsgewinn § 17 Abs. 4 EStG

Frage: Sieht die StBVV eine Vergütung für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 Abs. 4 EStG vor? Ich konnte nichts unmittelbar Passendes finden. Antwort: Eine direkte Position in der StBVV gibt es hierfür nicht. Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 Abs. 4 EStG ist jedoch nach h. M. mit einer (ggf. weiteren) Gebühr nach § 25 Abs. 1 StBVV abrechenbar (vgl. ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen an die BAföG-beziehende Lebensgefährtin als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz Unterhaltsleistungen an die Lebensgefährtin sind nicht nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn diese nicht wegen der Unterhaltsleistungen, sondern wegen des Bezugs von BAföG keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat. Normenkette § 33a, § 33 EStG, § 11 BAföG, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 7 Abs. 5, § 9 Abs. 1 SGB II, § 22 Abs. 1 SGB ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 6 Kollegenecke: Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags

Frage: Wie kann ich Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) nach § 7g EStG, z. B. weil nicht rechtzeitig investiert wurde, nach der StBVV abrechnen? Antwort: Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bildung oder (planmäßigen) Auflösung eines IAB nach § 7g EStG sind grundsätzlich nicht separat abrechenbar, sondern im Rahmen des § 35...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grundstücksentnahme bei Bestellung von Erbbaurechten

Leitsatz 1. Die Bestellung von Erbbaurechten an land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken und die anschließende Bebauung durch die Berechtigten führt zur Entnahme der Grundstücke, falls die endgültige Nutzungsänderung mehr als 10 % der Gesamtfläche des Betriebs betrifft. 2. Ist die Geringfügigkeitsgrenze von 10 % überschritten, kommt es für das Vorliegen einer Entn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Erstellung einer E-Bilanz abrechnen

Frage: Der vorherige Steuerberater hat unserem jetzigen Mandanten (eingetragener Kaufmann) unter anderem Folgendes in Rechnung gestellt: Aufstellung Jahresabschluss, § 35 Abs. 1 Nr. 1a StBVV Schriftlicher Erläuterungsbericht, § 35 Abs. 1 Nr. 6 StBVV Entwicklung einer Steuerbilanz aus der Handelsbilanz, § 35 Abs. 1 Nr. 3b StBVV Tatsächlich erhalten hat der Mandant vom Vorberater e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 4 Literaturhinweise

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Teilbd. 1, 6. Aufl. 1995. Beck’scher Bilanz-Kommentar, Handels- und Steuerbilanz, §§ 238 bis 339, 342 bis 342e HGB mit IFRS-Abweichungen, 12. Aufl. 2020. Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.), Haufe HGB Bilanz Kommentar, 11. Aufl. 2020. Blümich, EStG, KStG, GewStG, Loseblatt-Kommentar, 155. EL, Nov. 2020. Groh, DB 1985...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 16 ... / 3.3 Besteuerung bei dem Anteilseigner

Rz. 73 Bei dem Anteilseigner sind die Ausgleichszahlungen, die die Organgesellschaft leistet, wie Gewinnauskehrungen zu behandeln. Sie werden gezahlt, weil der Gesellschafter Anteilseigner der Gesellschaft ist und stellen damit einen Ertrag aus den Anteilen dar. Die Ausgleichszahlungen werden anstelle der wegen der Ergebnisabführung ausfallenden Dividende gezahlt. Sie sind d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 2.3.2 Wiederherstellungskosten

Die Wiederherstellungskosten sind für Zwecke der steuerlichen Gewinnermittlung stets auf Vollkostenbasis zu ermitteln. Sie umfassen sämtliche aktivierungsfähigen Herstellungskostenbestandteile nach § 255 Abs. 2 HGB sowie bereits angefallene Verwaltungsgemein- und Vertriebskosten.[1] Maßgeblich sind die betriebsindividuellen Verhältnisse. Günstigere Produktionsmöglichkeiten i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 16 ... / 3.1 Versteuerung durch die Organgesellschaft

Rz. 41 Das herrschende Unternehmen, das unabhängig davon, wer die Ausgleichszahlung leistet, der zivilrechtlich Verpflichtete ist, verpflichtet sich zur Leistung der Ausgleichszahlungen, um den Ergebnisabführungsvertrag abschließen zu können. Da das herrschende Unternehmen damit seine wirtschaftlichen Beziehungen zu der Tochtergesellschaft ordnet, kann die Ansicht vertreten ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 2.2 Teilwertvermutungen und Möglichkeiten ihrer Widerlegung

Zur Vereinfachung der Teilwertschätzung in der Praxis hat die Finanzrechtsprechung Vermutungen aufgestellt, die als Ausdruck allgemeiner Erfahrungssätze gelten (vgl. Tab. 3). Diese Vermutungen deuten den Teilwert ganz überwiegend beschaffungsorientiert. Der Grund liegt in der gesetzlichen Definition dieses Wertmaßstabs, die auf die Wertschätzung eines potenziellen Betriebserw...mehr