Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. PersGes und Gemeinschaften

Rn. 18 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 PersGes (OHG, KG, GbR, atypisch stille Gesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft) und Gemeinschaften (Gesamthands- und Bruchteilsgemeinschaften) unterliegen als solche nicht der ESt. Sie können allerdings als Unternehmer (§ 2 UStG) ustpfl (anders für die Bruchteilsgemeinschaft nunmehr BFH v 22.11.2018, V R 65/17, BFHE 263, 90; bestätigt durch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wohnung

Rn. 78 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Kennzeichnend für eine Wohnung ist, dass es sich – im Sinne einer bescheidenen Bleibe – um Räume handelt, die zum Bewohnen geeignet sind (BFH v 10.04.2013, I R 50/12, BFH/NV 2013, 1909). Nicht erforderlich ist, dass es sich um ein Gebäude oder einen baulich abgeschlossenen Gebäudeteil handelt. In rechtlicher Hinsicht reicht es aus, wenn die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begründung

Rn. 90 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der gewöhnliche Aufenthalt wird in dem Zeitpunkt begründet, in dem die Tatbestandvoraussetzungen des § 9 S 1 o 2 AO erfüllt sind. Das ist regelmäßig der Fall, wenn der StPfl ins Inland einreist und der Aufenthalt nicht nur zu einem vorübergehenden Verweilen führt. Zivil- und melderechtliche Begründungstatbestände sind unbeachtlich (Avvento i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. EU- und UN-Bedienstete

Rn. 99 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 EU-Bedienstete sowie deren nicht berufstätige Ehegatten und Kinder behalten bei Dienstantritt im Ausland ihren inländischen Wohnsitz (Art 13 Abs 1 Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der EU v 08.04.1965, BGBl II 1965, 1482, zuletzt geändert durch Protokoll Nr 1 zum Lissabonner Vertrag v 13.12.2007, ABl Nr C 306, 165). Damit ist der ...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 1 Vorbemerkungen

Die Vorschrift des § 35a EStG wurde erstmals 2003 in das Einkommensteuergesetz eingefügt, seitdem aber bereits einige Male geändert, zuletzt mit Wirkung zum 1.11.2011. Nachstehend dargestellt wird die aktuelle Rechtslage unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und der für die Finanzämter verbindlichen Anweisungen der Finanzverwaltung, insbesondere des BMF-Schreibens vom 9.1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 69 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der Begriff des Wohnsitzes ist nicht im EStG, sondern in § 8 AO definiert. Danach hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Rn. 70 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der Wohnsitzbegriff des § 8 AO setzt neben zum dauerhaften Wohnen geeign...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abgrenzung

a) Grundfall Rn. 20 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Eine Schuld kann von einem Dritten durch Vertrag des Dritten (Übernehmer) mit dem Gläubiger (§ 414 BGB) oder unter Zustimmungsvorbehalt des Gläubigers durch Vertrag des Dritten (Übernehmer) mit dem Schuldner (§ 415 BGB) in der Weise übernommen werden, dass der Übernehmer an die Stelle des bisherigen Schuldners tritt. Verpflichtungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Schuldbeitritt (kumulative Schuldübernahme)

1. Abgrenzung Rn. 26 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Durch einen (gesetzlich nicht geregelten) Schuldbeitritt (auch kumulative Schuldübernahme, Schuldmitübernahme, Sicherungsgesamtschuld) verpflichtet sich der Übernehmer, eine Schuld als eigene neben der des Schuldners zu übernehmen. Hierzu gehören auch Fälle des Beitritts zu Dauerschuldverhältnissen (Miet-/Leasingverhältnisse etc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Erfüllungsübernahme (Schuldfreistellung) (§ 329 BGB)

1. Abgrenzung Rn. 30 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der Erfüllungsübernahme liegt ein Vertrag zwischen Schuldner und (Erfüllungs-)Übernehmer zugrunde, durch den sich Letzterer verpflichtet, eine Verpflichtung des Schuldners zu erfüllen, ohne sie zu übernehmen. Im Gegensatz zur Schuldübernahme (s Rn 20) und zum Schuldbeitritt (s Rn 26) erwirbt der Gläubiger durch die Erfüllungsübe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

A. Struktur der Vorschrift Rn. 1 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 § 4f EStG ist eine Gewinnermittlungsvorschrift, durch die maßgeblichkeitsbrechend bei Übertragung von Verpflichtungen, die beim ursprünglich Verpflichteten Passivierungsbeschränkungen (Ansatzverboten, -beschränkungen, Bewertungsvorbehalten) unterlegen haben, die Aufwandswirkung der Realisation stiller Lasten zeitlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. (Befreiende) Schuldübernahme (§§ 414ff BGB)

1. Abgrenzung a) Grundfall Rn. 20 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Eine Schuld kann von einem Dritten durch Vertrag des Dritten (Übernehmer) mit dem Gläubiger (§ 414 BGB) oder unter Zustimmungsvorbehalt des Gläubigers durch Vertrag des Dritten (Übernehmer) mit dem Schuldner (§ 415 BGB) in der Weise übernommen werden, dass der Übernehmer an die Stelle des bisherigen Schuldners tritt. Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Zeitlicher Umfang

1. Beginn der StPfl Rn. 32 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die unbeschränkte StPfl nach § 1 Abs 1 EStG beginnt grds mit der Geburt. Zur Begründung eines inländischen Wohnsitzes, wenn das Kind im Ausland geboren wird s BFH v 07.04.2011, III R 77/09, BFH/NV 2011, 1352. Ist der StPfl ein Ausländer, beginnt die unbeschränkte StPfl mit Begründung eines Wohnsitzes oder des gewöhnlichen A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Schuldzurechnung

a) Interne vollständige Erfüllungsübernahme Rn. 27 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Tritt ein Dritter gegenüber dem Gläubiger in eine bestehende Verpflichtung neben dem bisherigen Schuldner ein und verpflichtet sich im Innenverhältnis, den bisherigen Schuldner – abweichend von der gesetzlichen Grundregel (§ 426 Abs 1 S 1 BGB) – von der Verpflichtung vollständig freizustellen, ist d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Schuldbefreiungs-/Schuldentlastungsinstrumente

A. Verpflichtungsstruktur Rn. 17 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die Übernahme betrieblicher Schulden im Wege von Unternehmensverkäufen, Umstrukturierungen oder einzelvertraglichen Vereinbarungen gehört zu den Standardfällen betrieblicher Praxis. Eine befreiende Schuldübernahme iSd § 414 BGB, dh ein Schuldnerwechsel, ist (im Gegensatz zu einem Gläubigerwechsel) durch die mögliche ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Persönliche Steuerpflicht

1. Natürliche Personen Rn. 15 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der EStPfl unterliegen ausschließlich natürliche Personen. Dabei erstreckt sich die EStPfl auf jede natürliche Person einzeln, auch auf Kinder und bei Ehegatten oder Lebenspartnern (Individualprinzip). Durch die EStPfl wird das Einkommen natürlicher Personen unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen L...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung einzelner Rückstellungen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 87 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die unbeschränkte StPfl im Inland kann auch durch den gewöhnlichen Aufenthalt begründet werden. Die Formulierung "gewöhnlich" ist hier gleichbedeutend mit "dauernd", wobei jedoch keine ununterbrochene Anwesenheit erforderlich ist (BFH v 30.08.1989, I R 215/85, BStBl II 1989, 956). Der gewöhnliche Aufenthalt ist dann für die Begründung der unb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Grundsatz (§ 9 S 1 AO)

Rn. 91 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der StPfl muss sich an diesem Ort oder in diesem Gebiet tatsächlich, dh körperlich, aufhalten und verweilen. Ort ist jede beliebige Stelle, die bestimmbar ist. Das kann eine politische Gemeinde sein, aber auch ein anderer Ort, wie zB die Betriebsstätte, die Baustelle, ein Gebäude und Ähnliches (Drüen in Tipke/Kruse, § 9 AO Rz 5). Gebiet ist ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) In-substance-defeasance-Gestaltungen: Schuldübernahme gegen Übertragung von Vermögenswerten

Rn. 23 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Sog "In-substance-defeasance"-Gestaltungen umfassen die unwiderrufliche Übernahme der Verpflichtung(en) eines Schuldners durch einen Dritten (idR eine Bank), der seinerseits dem Schuldner die frist- und betragsgerechte Bedienung fälliger Tilgungs- und Zinszahlungsforderungen garantiert. Zu diesem Zweck erhält der Dritte unwiderruflich entspr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Vermeidung von Doppelbesteuerung

Rn. 161 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Aufgrund des Welteinkommensprinzips werden alle Einkünfte grds im Wohnsitzstaat besteuert. Aber auch der Quellenstaat (Tätigkeits-, Belegenheits- oder Betriebsstättenstaat) erhebt im Regelfall auf diese Einkünfte einen Besteuerungsanspruch, und zwar in folgenden Fällen: der StPfl hat in mindestens zwei Staaten einen Wohnsitz (Doppelwohnsitz)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. NATO-Truppenmitglieder

Rn. 104 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Für Mitglieder von NATO-Truppen, von zivilen Gefolgen oder technischen Fachkräften sowie deren Angehörige gelten Zeitabschnitte, in denen sie sich nur in dieser Eigenschaft im Inland aufhalten, nicht als Zeiten des Aufenthalts im Inland oder als Änderung des Aufenthaltsorts oder Wohnsitzes (Art X Abs 1 S 1 NATO-Truppenstatut v 19.06.1951 so...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 2 Fördertatbestände

Unterschiedliche Höchstbeträge Die Vorschrift des § 35a EStG enthält 5 verschiedene Steuerermäßigungstatbestände. Gefördert werden: Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse[1], bei denen es sich um eine geringfügige Beschäftigung i. S. d. § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) handelt (sog. Minijobs), Steuerermäßigung 20 %, maximal 510 EUR; andere haushaltsnahe Beschä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sechsmonatsfrist (§ 9 S 2 AO)

Rn. 93 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Bei zeitlich zusammenhängenden Aufenthalten von mehr als sechs Monaten liegt nach § 9 S 2 AO stets ein gewöhnlicher Aufenthalt vor. Dabei verlangt § 9 S 2 AO lediglich den Aufenthalt im Geltungsbereich der AO, dh im Inland. Demzufolge ist es ausreichend, wenn sich der StPfl während der sechsmonatigen Frist irgendwo im Gebiet der Bundesrepubl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Innehaben

Rn. 79 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Für das Innehaben (Beibehaltung und Benutzung) einer Wohnung ist es erforderlich, dass sie dem StPfl in objektiver Hinsicht jederzeit (wann immer er es wünscht) als Bleibe zur Verfügung steht und zudem in subjektiver Hinsicht von ihm zu einer entsprechenden Nutzung – dh für einen jederzeitigen Wohnaufenthalt – bestimmt ist (BFH v 10.04.2013,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Aufgabe

Rn. 82 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die Aufgabe eines Wohnsitzes ist dann objektiv erfolgt, wenn die Tatbestandsmerkmale des § 8 AO nicht mehr vorliegen, dh, die Wohnung muss durch den StPfl oder dessen Angehörige tatsächlich und endgültig nicht mehr benutzt werden können oder sollen, wie zB bei Auflösung. Zivil- und melderechtliche Aufgabetatbestände, wie zB der Wille oder di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vertragsübernahme

Rn. 22 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Gesetzlich geregelt ist die Abtretung einzelner Forderungen (§§ 398ff BGB) sowie die Übernahme einzelner Schulden (§§ 414ff BGB), nicht hingegen die rechtgeschäftliche Übertragung eines Schuldverhältnisses im Ganzen, dh der Eintritt in ein inhaltlich unverändertes Vertragsverhältnis an die Stelle eines bisherigen Vertragspartners. Die Zuläss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Erbfall

Rn. 25 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die persönliche StPfl erlischt mit dem Tod. Die Einkünfte, die der Verstorbene zu Lebzeiten der Besteuerung hätte unterwerfen müssen (einschließlich der Einnahmen, die bis zum Todeszeitpunkt entstanden sind, aber dem Erben erst nach dem Todeszeitpunkt zufließen) werden nicht mit den Einkünften des Erben zusammengerechnet, sondern separat ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abgrenzung

Rn. 26 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Durch einen (gesetzlich nicht geregelten) Schuldbeitritt (auch kumulative Schuldübernahme, Schuldmitübernahme, Sicherungsgesamtschuld) verpflichtet sich der Übernehmer, eine Schuld als eigene neben der des Schuldners zu übernehmen. Hierzu gehören auch Fälle des Beitritts zu Dauerschuldverhältnissen (Miet-/Leasingverhältnisse etc). Der Schuld...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Zusammenfassung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundfall

Rn. 20 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Eine Schuld kann von einem Dritten durch Vertrag des Dritten (Übernehmer) mit dem Gläubiger (§ 414 BGB) oder unter Zustimmungsvorbehalt des Gläubigers durch Vertrag des Dritten (Übernehmer) mit dem Schuldner (§ 415 BGB) in der Weise übernommen werden, dass der Übernehmer an die Stelle des bisherigen Schuldners tritt. Verpflichtungen können einz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sonstige Steuerpflichtige

Rn. 23 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die Besteuerung von Kartellen und Syndikaten bzw deren Mitgliedern richtet sich nach deren Rechtsform. Je nachdem kann EStPfl oder KStPfl eintreten. Rn. 24 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) unterliegt gemäß § 1 EWIV-AusführungsG (BGBl I 1988, 514) den für die OHG geltenden Rechtsvorschrift...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wohnungsbegriff

Rz. 201 [Autor/Stand] Das Grundsteuergesetz definiert trotz Verwendung an verschiedener Stelle den Begriff der Wohnung nicht. Auch aus den allgemeinen Vorschriften des Bewertungsgesetzes lässt sich keine Definition des Begriffs der Wohnung entnehmen. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Tatbestandsmerkmals Wohnung ist nicht von der Einheitlichkeit der Rechtsordnung auszuge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 26 GrStG ist unverändert in der Fassung des Gesetzes vom 29.10.1997[2] gültig. Eine Anpassung erfolgte auch im Rahmen der Grundsteuerreform nicht. Die Änderung im Jahr 1997 – die Streichung des Hinweises auf die Lohnsummensteuer – war lediglich eine bereinigende Folgeänderung, da die Lohnsummensteuer bereits durch das Steueränderungsg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Einbringungsgeborene Anteile

Tz. 17 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG aF entstehen insbes durch (s Tz 3, weiter s § 21 UmwStG [vor SEStEG] Tz 14ff): Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils nach § 20 Abs 1 S 1 UmwStG aF zu Bw oder Zwischenwerten. Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges nach § 25 UmwStG aF; Einbringung einer mehrheitsvermittelnden Kap...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Anteile, die von einem nicht nach § 8b Abs 2 KStG begünstigten Einbringenden unter dem Teilwert erworben worden sind (§ 8b Abs 4 S 1 Nr 2 KStG aF)

Tz. 27 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 4 S 1 Nr 2 KStG aF ist Abs 2 nicht anzuwenden, wenn die Anteile durch eine Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse unmittelbar oder mittelbar über eine MU-Schaft von einem Einbringenden, der nicht zu den von Abs 2 begünstigten Stpfl gehört, zu einem Wert unter dem Tw erworben worden sind. § 8b Abs 4 S 1 Nr 2 KStG aF betrifft au...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 6.4 Pflege- und Betreuungsleistungen

Bis 4.000 EUR Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG kommt auch in Betracht für Pflege- und Betreuungsleistungen (s. unten) sowie Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen wegen der Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege erwachsen, soweit darin – die allgemeinen Unterbringungskost...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 7.1 Überblick

Zusätzliche Vergünstigung Neben den haushaltsnahen Dienstleistungen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, um 20 % der Arbeitskosten, höchstens ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Steuerliche Behandlung von Rückstellungen

Rn. 25 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Nach dem Grundsatz der MGB der HB für die SB, der sich aus § 5 Abs. 1 EStG ergibt (vgl. Herzig, HdR-E, Kap 3, Rn. 3ff.), ist das handelsrechtl. Vermögen regelmäßig auch stl. anzusetzen. Damit orientiert sich das StR am handelsrechtl. Rückstellungsbegriff. Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Der Große Senat des BFH entschied durch Beschl. ...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 5.4 Andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

Mehr als 450 EUR monatlich Beträgt das monatliche Entgelt eines Beschäftigten mehr als 450 EUR , muss der Steuerpflichtige als Arbeitgeber die Bezüge dem normalen Lohnsteuerabzug nach dem ELStAM-Verfahren unterwerfen. Neben der Lohnsteuer müssen auch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Die gesamten Zahlungen stellen den Aufwand dar, der im Rahmen des § 35a Abs. 1 bz...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 5.3 Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs)

450-EUR-Jobs Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 1 EStG kann ein Steuerpflichtiger nur beanspruchen, wenn es sich bei dem haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis um eine geringfügige Beschäftigung i. S. d. § 8a SGB IV handelt. Das ist nur der Fall, wenn der Steuerpflichtige am Haushaltsscheckverfahren teilnimmt. Haushaltshilfen, Putzfrauen, angestellte Hausmeister etc., die r...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 7.3 Begünstigte Aufwendungen

Nur Arbeitslöhne Nach § 35a Abs. 3 EStG sind nur die Aufwendungen für Handwerkerleistungen einschließlich der in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten sowie der Verbrauchsmittel (z. B. Schmier-, Reinigungs- oder Spülmittel, Streugut) begünstigt. Materialkosten oder sonstige im Zusammenhang mit den Handwerkerleistungen gelieferte Waren (z. B. Fliesen, Tapeten, Farbe o...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 6.1 Begünstigte Maßnahmen

Für Eigentümer und Mieter Eigentümer von zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden und Wohnungen sowie Mieter können für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, die keine Minijobs i. S. d. § 35a Abs. 1 EStG sind, und für haushaltsnahe Dienstleistungen, die keine Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG [1] sind, auf Antrag eine Steuerermäßigung v...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Unmaßgeblichkeit steuerrechtlicher Passivierungsvoraussetzungen

Rn. 635 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Hinsichtlich der Zulässigkeit der Rückstellungsbildung ist zwischen den steuerrechtlichen und den handelsrechtlichen Anforderungen zu unterscheiden. So ist die Bildung einer Pensionsrückstellung in der StB gemäß § 6a Abs. 1 EStG u. a. nur dann zulässig, wenn die Zusage schriftlich erteilt und dem Versorgungsberechtigten ein Rechtsanspruch ei...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 4.2 Haushaltsbegriff

Keine gesetzliche Definition Eine der Voraussetzungen für die Steuerermäßigung nach § 35a (4) EStG ist, dass das Beschäftigungsverhältnis, die Dienstleistung bzw. die Handwerkerleistung in einem inländischen oder in einem anderen in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt bzw. erbracht wird.[1] Der Begriff ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Anwendungsbereich

Rz. 3 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Freibetrag gilt für alle unbeschr und beschr – ggf partiell (s R 24 Abs 1 S 1 und 2 KStR 2015; hierzu s Tz 7) – stpfl Kö mit Ausnahme derjenigen, deren Leistungen bei den Empfängern zu den Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 oder 2 EStG gehören. Anders ausgedrückt, steht er nicht zu Kap-Ges iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG, Erwerbs- und Wirtschaftsgen iSd...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 7.2 Begünstigte Arbeiten

Handwerkliche Tätigkeiten Begünstigt sind handwerkliche Tätigkeiten, die von Eigentümern von zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnungen und Gebäuden sowie von Mietern in Auftrag gegeben werden, wie z. B. Arbeiten an Innen- und Außenwänden (z. B. Putzerneuerung, Anstrich- und Tapezierarbeiten), Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern (innen und außen), Wandschränken, Heizkörpern...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 6.5 Höhe der Steuerermäßigung

Pauschal 20 % Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG ist unabhängig vom persönlichen Steuersatz. Sie beträgt 20 % der bezahlten Aufwendungen für die Dienstleistung, höchstens 4.000 EUR jährlich. Somit können Aufwendungen bis zu einer Höhe von 20.000 EUR berücksichtigt werden. Der Höchstbetrag gilt für alle nach § 35a Abs. 2 EStG begünstigten Leistungen insgesamt, also fü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abgrenzung

Rn. 30 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der Erfüllungsübernahme liegt ein Vertrag zwischen Schuldner und (Erfüllungs-)Übernehmer zugrunde, durch den sich Letzterer verpflichtet, eine Verpflichtung des Schuldners zu erfüllen, ohne sie zu übernehmen. Im Gegensatz zur Schuldübernahme (s Rn 20) und zum Schuldbeitritt (s Rn 26) erwirbt der Gläubiger durch die Erfüllungsübernahme keine ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Regelungszweck

Rn. 9 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Den Regelungszweck konkretisiert die Gesetzesbegründung wie folgt (BT-Drucks 17/13562, 9): Die im Wege entgeltlicher Übertragung von Verpflichtungen mögliche steuerwirksame Realisation stiller Lasten (vgl BFH v 17.10.2007, I R 61/06, BStBl II 2008, 555; BFH v 26.04.2012, IV R 43/09, BStBl II 2017, 1228) führt zu "Steuerausfallrisiken in Milli...mehr

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ZErb 06/2021, Änderbarkeit ... / 1 Tatbestand

I. Streitig ist die Änderbarkeit einer Erbschaftsteuerfestsetzung zur steuermindernden Berücksichtigung von Pflichtteilsverbindlichkeiten sowie Gerichtskosten und Prozesszinsen gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 und Nr. 3 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Die Klägerin ist ausweislich des vom Amtsgericht N-Stadt am 1.6.2005 erteilten Erbscheins Alleinerbin ihres am 10./11.1.2005 verstorbene...mehr