Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Die Durchführung des Einspruchsverfahrens

Rz. 20 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der Einspruch ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts einzulegen (§ 355 Abs 1 Satz 1 AO). Vor der Bekanntgabe kann ein Rechtsbehelf nicht wirksam eingelegt werden (BFH 112, 107 = BStBl 1974 II, 433; BFH 138, 154 = BStBl 1983 II, 551). Über den Zeitpunkt der Bekanntgabe > Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten. Zur Bekann...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber

Rz. 89 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Preisvorteile unterliegen als sog unechte Lohnzahlung Dritter nach § 38 Abs 1 Satz 1 EStG dem LSt-Abzug, wenn der Dritte aufgrund besonderer Verhältnisse rechtlich oder tatsächlich in die Zahlung lediglich als Leistungsmittler des ArbG (praktisch als dessen Zahlstelle) eingeschaltet ist (> R 38.4 Abs 1 LStR; BFH/NV 2007, 1871 = DStRE 2007, 1...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Die Durchführung des Klageverfahrens

Rz. 45 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Klagefrist beträgt einen Monat. Für die Anfechtungsklage beginnt sie mit der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung durch das FA (§ 47 Abs 1 FGO). Wegen des Fristablaufs bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung vgl § 55 FGO (ergänzend > Rz 21). Die Sprungklage ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe der beanstandeten Verfügung, die Verpflic...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Überlässt der ArbG seinen ArbN Waren oder Dienstleistungen zu verbilligtem Preis, so kann der Unterschied zwischen dem vereinbarten und dem Marktpreis steuerrechtlich ein geldwerter Vorteil sein, der dem LSt-Abzug unterliegt, wenn er zum > Arbeitslohn gehört (> Rz 18; > Sachbezüge Rz 1, 7 ff). Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt ein Preis...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Sonstige Geschenke

Rz. 71 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Geschenke eines leitenden ArbN an andere ArbN desselben Betriebs (Kollegen, Mitarbeiter) hat die Praxis regelmäßig als nicht abziehbare Aufwendungen für die Lebensführung behandelt (§ 12 Nr 1 EStG). BFH 143, 21 = BStBl 1985 II, 286 versagte den Abzug von Aufwendungen eines Chefarztes für Geschenke an seine Mitarbeiter im Krankenhaus; ebenso ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Enge Beziehung des Dritten zum Arbeitgeber

Rz. 79 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Um eine Lohnzahlung durch Dritte handelt es sich jedoch, wenn Beispiel 3: Die Automobil-AG liefert den ArbN des mit ihr einem Konzern angehörende...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rechtsschutzversicherung

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Rechtsschutzversicherungen gewähren Rechtsschutz hinsichtlich der Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bei zivil-, verwaltungs- oder strafrechtlichen Verfahren. Beiträge zu derartigen Versicherungen sind keine > Sonderausgaben. Sie können aber > Betriebsausgaben oder > Werbungskosten sein, wenn die Versicherung im Rahmen eines ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Rechtsweg, Zulässigkeit

Rz. 32 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 In den Angelegenheiten, in denen der Einspruch statthaft ist (> Rz 4 ff), ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben. Das gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren regelt die FGO. Gegen Entscheidungen des FA kann der Stpfl Klage beim FG erheben (§ 40ff FGO). Soweit ein Einspruch statthaft ist (> Rz 4 ff), ist das Einspruchsverfahren Vorausse...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Geschenke des Arbeitnehmers

Rz. 67 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Das Abzugsverbot für Geschenke (> Rz 1) gilt auch für Aufwendungen eines ArbN als WK (vgl § 9 Abs 5 Satz 1 iVm § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 1 EStG). Deshalb ist auch bei den WK die Höchstgrenze für den steuerlich zulässigen Abzug von Geschenken zu beachten (> Werbungskosten Rz 84, 85). Die Höchstgrenze beträgt 35 EUR (Anschaffungskosten einschließlic...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Genossenschaften

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Aufwandsentschädigungen an Vorstandsmitglieder gemeinnütziger Wohnungsbaugenossenschaften sind stpfl > Arbeitslohn (BFH 94, 366 = BStBl 1969 II, 185), ebenso Entschädigungen an ehren- und nebenamtlich tätige Vorstandsmitglieder landwirtschaftlicher Genossenschaften. Ein pauschaler Ansatz von Aufwendungen anhand der Schätzungsrichtlinien, in d...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Corona-Beihilfen und -Unterstützungen

Rz. 24 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Zur Linderung der Folgen der Corona-Pandemie darf der ArbG in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 > Beihilfen und Unterstützungen in Form von Zuschüssen und Sachbezügen bis zu einem Betrag von 1 500 EUR steuerfrei zahlen (vgl § 3 Nr. 11a EStG, neu eingefügt durch das Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020, BGBl 2020 I, 1385 = BStBl 2...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Genussmittel

Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Genussmittel wie der vom ArbG zum Verzehr am Arbeitsplatz kostenlos angebotene Kaffee, Tee oder andere Getränke zB aus dem Getränkeautomaten, sowie Zigaretten, Gebäck oder sonstige Süßigkeiten gehören nicht zum stpfl > Arbeitslohn, wenn und soweit sie nicht auf arbeitsrechtlicher Grundlage, sondern als im gesellschaftlichen Umgang übliche Darreichu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Verbilligte Wohnungsüberlassung

Rz. 48 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Überlässt der ArbG einem ArbN eine Wohnung verbilligt, handelt es sich bei der Differenz zwischen der ortsüblichen Miete und der tatsächlichen Miete um einen stpfl geldwerten Vorteil (> Sachbezugswerte Rz 31 ff). Aufgrund der Bewertungsregelung in § 8 Abs 2 Satz 12 EStG unterbleibt jedoch seit dem 01.01.2020 der Ansatz eines Sachbezugs für e...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Einzelrechtsnachfolger

Rz. 9 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Rechtsstellung des Einzelrechtsnachfolgers entspricht grundsätzlich der eines Gesamtrechtsnachfolgers (> Rz 4, 5), denn § 24 Nr 2 EStG gilt für > Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit wie zB einem früheren Dienstverhältnis auch bei Einzelrechtsnachfolge (BFH 173, 170 = BStBl 1994 II, 455). Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit iSd §...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Rechtliche Stellung des Erben

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Mit dem Tode einer Person, des Erblassers, geht deren Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben über (§ 1922 BGB). Als Gesamtrechtsnachfolger tritt der Erbe in die Rechtsposition des Erblassers ein. Steuerlich gehen auch die Steuerschulden und Steuerforderungen auf den Erben über (§ 45 AO); er wird – wie vor ihm der Erblasser – selbst Steuer...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 10. Aufbewahrungsfristen

Rz. 54 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Lohnkonten sind bis zum Ablauf des 6. auf die Lohnzahlung (nicht der letzten Eintragung im Lohnkonto) folgenden Kalenderjahres aufzubewahren (§ 41 Abs 1 Satz 9 EStG); der Tag der Lohnzahlung ist aufzuzeichnen (> Rz 20). Die vorgenannte Aufbewahrungsfrist gilt abweichend von § 93c Abs 1 Nr 4 AO auch für die dort genannten Aufzeichnungen u...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / e) Gesundheitsförderung

Rz. 37 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, soweit sie 600 EUR (bis zum 31.12.2019: 500 EUR) im Kalenderjahr nicht übersteigen (vgl § 3 Nr 34 EStG; > Betriebliche Gesundheitsförderung).mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Geschiedene Lebenspartner

Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Regelungen für > Geschiedene Ehegatten gelten auch für eingetragene > Lebenspartner (vgl § 2 Abs 8 EStG).mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gemeindebeamte

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 > Beamte, > Beamtenanwärter, > Ehrenamt, > Nebentätigkeit. Helfer in Gemeindesachen in Bayern sind > Arbeitnehmer (BFH 91, 565 = BStBl 1968 II, 430); in einigen Bundesländern auch die > Bürgermeister. Wegen der Aufsichtsratsvergütungen der Beamten, die von ihrer Behörde als Mitglieder eines Aufsichtsrats entsandt werden, > Aufsichtsrat Rz 6. Die...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Ersatz von Geldstrafen und Geldbußen durch den Arbeitgeber

Rz. 11 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Ersetzt der ArbG dem ArbN Geldstrafen und > Bußgelder, die der ArbN verwirkt hat, so führt der Ersatz grundsätzlich zu stpfl Arbeitslohn (BFH 222, 448 = BStBl 2009 II, 151) und ist als sonstiger Bezug zu versteuern (> Sonstige Bezüge und > R 39b.6 LStR). Das gilt selbst dann, wenn der ArbN im Interesse des ArbG zu handeln glaubte und die Gel...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder

Rz. 36 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Leistungen zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen (§ 3 Nr 33 EStG; > Kindergarten).mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1.2 Aufmerksamkeiten

Rz. 12 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Aufmerksamkeiten sind Sachleistungen des ArbG, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung des ArbN führen. Sie gehören nicht zum stpfl > Arbeitslohn (BFH 143, 539 = BStBl 1985 II, 641; > R 19.6 Abs 1 LStR), weil sie keine Gegenleistung für die Zurverfügungstellung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1.2 Auskunftsverweigerung

Rz. 2 § 102 AO begründet für die hier aufgezählten Träger von Berufsgeheimnissen ein Auskunftsverweigerungsrecht und erweitert für das gesamte Verwaltungsverfahren in Abgabenangelegenheiten[1] den zur Auskunftsverweigerung berechtigten Personenkreis über § 101 AO hinaus. § 102 AO enthält eine abschließende Aufzählung der geschützten Berufsgeheimnisse [2] und ist unanwendbar, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Geschäftsleitung

Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Zur Geschäftsleitung iSv § 38 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG > Betriebsstätte Rz 7.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gemeindebehörden

Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Über die behördeninterne Mitwirkung der Gemeindebehörden bei der Bildung der ELStAM nach § 39e Abs 2 EStG > Kommunale Meldebehörde, > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 1, > Lohnsteuerabzugsmerkmale Rz 13. Ergänzend > Behörden als Arbeitgeber.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / g) Überlassung von Fahrrädern

Rz. 41 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads, das kein Kraftfahrzeug ist, zu privaten Zwecken (§ 3 Nr 37 EStG). Diese Steuerbefreiung, die durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (UStAVermG) vom 11.12.2018 (BGBl 2018 I, 2338, BStBl 2018 I,...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Überlassung von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsmitteln

Rz. 46 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen Überlassung von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsmitteln sind steuerfrei (§ 3 Nr 45 EStG). Darunter fallen neben Telefon, PC, Smartphone, Tablet, Drucker, Kopierer etc auch die Software, die im Betrieb verwendet wird, nicht jedoch Computer-Spiele und vergleichbare Unterhaltungs-Software, es...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Versorgungsbezüge

Rz. 30 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Erhält der ArbN > Versorgungsbezüge iSv § 19 Abs 2 EStG (das sind Bezüge, die nicht auf eigenen Beiträgen des ArbN beruhen, wie eine Werks- oder Betriebsrente, Beamtenpension), sind die für die zutreffende Berechnung der > Freibeträge für Versorgungsbezüge erforderlichen Angaben aufzuzeichnen (vgl § 4 Abs 1 Nr 4 LStDV). Dazu gehören die BMG ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Rabatte von Dritten

Rz. 71 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Bietet ein fremder Unternehmer (Dritter) der Belegschaft insgesamt oder einem einzelnen ArbN eines bestimmten privaten oder öffentlichen ArbG seine Waren oder Dienstleistungen zu günstigeren Bedingungen an als seinen anderen Kunden, so werden diese Angebote entweder von dem Dritten unmittelbar oder unter Beteiligung des ArbG, des Betriebsrat...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Historischer Hintergrund

Rz. 52 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Anfangs unterschied sich das Lohnsteuerrecht erheblich von den Regelungen des EStG zu den übrigen Einkunftsarten (vgl > Lohnsteuer Rz 3 ff). Gelegenheitsgeschenke wurden in einem weitaus höheren Maße als nicht zum Arbeitslohn gehörend angesehen. Rz. 53 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs hatte den Kreis der Gele...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VII. Aufzeichnungspflichten

Rz. 68 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Aufgrund des Dienstverhältnisses überlassene Waren und Dienstleistungen sind grundsätzlich unter Angabe des Abgabetags oder – bei laufenden Sachbezügen – des Abgabezeitraums, des Abgabeorts und des Entgelts mit dem nach § 8 Abs 3 EStG maßgebenden und um das vom ArbN gezahlte Entgelt geminderten Wert im > Lohnkonto einzutragen; der einzutrage...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Geldumtausch

Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Zur Zahlung von > Arbeitslohn in ausländischer Währung > Devisen sowie > Sachbezüge Rz 70 Devisen. Wird eine im > Inland gültige Währung (> Geld) in eine nur im > Ausland Rz 1 gültige Währung getauscht, um damit ausschließlich beruflich veranlasste Aufwendungen zu bezahlen, zB die Reisekosten in der steuerlich anzusetzenden Höhe, handelt es sich be...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Trinkgelder

Rz. 66 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Bei Trinkgeldern handelt es sich nicht um Geschenke, sondern um Zusatzvergütungen für erbrachte Leistungen. Üblich sind derartige Geschenke insbesondere in bestimmten Branchen. Sie sind steuerfrei nach § 3 Nr 51 EStG, wenn sie von Dritten, dh nicht vom ArbG, freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betra...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Einspruchsbefugter und Einspruchsadressat

Rz. 15 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Einspruch kann nur einlegen (Aktivlegitimation), wer geltend macht, durch einen > Verwaltungsakt oder dessen Unterlassung beschwert zu sein (§ 350 AO); zu den Rechtsfolgen vgl BFH/NV 2008, 9 = HFR 2008, 323. Zur Einspruchsbefugnis des ArbN in ArbG-Angelegenheiten > Rz 7–11. Rz. 16 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der Einspruch ist an die Finanzbehö...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Geschwister

Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Geschwister sind > Angehörige Rz 5. Über Arbeitsverhältnisse zwischen Geschwistern > Arbeitnehmer Rz 125 f. Der Geschwistern geleistete Unterhalt wird nicht steuermindernd berücksichtigt, denn sie sind nicht gesetzlich unterhaltsberechtigt (§ 33a Abs 1 Satz 1 EStG; > Unterhaltsleistungen Rz 85). Über die steuerliche Zuordnung von Geschwistern als > ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Genossenschaftsanteile

Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Aufwendungen des ArbN zur Begründung eines Geschäftsguthabens bei einer Genossenschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im > Inland sind vermögenswirksame Leistungen (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst g und Nr 3 iVm § 6 5. VermBG [> Anh 5.1]; Abschn 4 Abs 7 VermBErl [> Anh 5.3]; zu Einzelheiten > Vermögensbeteiligungen Rz 40 und > Vermögensbildung der Arbeitnehme...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / f) Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen

Rz. 38 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Leistungen zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen (> Angehörige), wenn die Betreuung aus zwingenden und beruflich veranlassten Gründen notwendig ist, soweit sie 600 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigen (vgl § 3 Nr 34a EStG). Rz. 39 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der zusätzliche Betreuungsbedarf muss aus Anlass einer zwingend...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / h) Strom und Ladevorrichtung für E-Fahrzeuge

Rz. 43 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Zur Förderung der Elektromobilität ist auch das Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs an einer Einrichtung des ArbG oder eines verbundenen Unternehmens und die Überlassung betrieblicher Ladevorrichtungen zur privaten Nutzung steuerfrei (§ 3 Nr 46 EStG). Das gilt nicht nur für die private Nutzung eines Dienstfahrzeugs, s...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Aufstockung des Kurzarbeitergeldes

Rz. 28 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Ebenfalls zur Linderung der finanziellen Folgen der Corona-Pandemie bleiben Zuschüsse des ArbG zum > Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld (zu diesem > Kurzarbeitergeld Rz 58 ff) steuerfrei, soweit sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt nach § 106 SGB III nicht ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Überlassung von Vermögensbeteiligungen

Rz. 45 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Überlässt der ArbG seinen ArbN Vermögensbeteiligungen ganz oder teilweise unentgeltlich, bleibt der geldwerte Vorteil bis zu einem Betrag von 360 EUR jährlich steuerfrei, wenn die Beteiligung mindestens allen Arbeitnehmern offensteht, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis z...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Anzeigepflicht des Arbeitnehmers

Rz. 92 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 § 38 Abs 4 Satz 3 HS 1 EStG verpflichtet den ArbN, seinem ArbG für jeden > Lohnzahlungszeitraum die ihm von einem Dritten aus Anlass seines Dienstverhältnisses gewährten Preisvorteile anzuzeigen (> Anzeigepflichten Rz 5). Auf die Anzeigepflicht muss der ArbG den ArbN hinweisen (> R 38.4 Abs 2 Satz 3 LStR; > Lohnzahlung durch Dritte Rz 10). D...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Rabatte als erkennbare Belohnung

Rz. 84 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Hat der ArbG an der Verschaffung der Preisvorteile nicht mitgewirkt, können die den ArbN von einem Dritten eingeräumten Preisvorteile gleichwohl nach den Gesamtumständen erkennbare Belohnung für die Leistung sein, die sie im Rahmen ihres Dienstverhältnisses für den ArbG erbringen (BMF vom 20.01.2015, Rz 1, BStBl 2015 I, 143; > Rz 72). Beispi...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rechtsanwaltskammer

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 RA-Kammern werden grundsätzlich für den Bezirk eines OLG gebildet und haben ihren Sitz am Ort des OLG (§ 60 BRAO). Wenn im Bezirk eines OLG mehr als 500 RA zugelassen sind, kann eine weitere RA-Kammer eingerichtet werden (§ 61 BRAO). Neben den regionalen RA-Kammern gibt es eine Kammer beim BGH. Dachorganisation für alle RA-Kammern ist die Bun...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Regisseure

Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die für Hörfunk, Fernsehen und ähnliche Medienangebote tätigen Regisseure sind im Allgemeinen als > Arbeitnehmer zu besteuern (vgl BMF vom 05.10.1990, BStBl 1990 I, 638). Das gilt auch bei der Herstellung von Werbefilmen. Zur ArbN-Eigenschaft > Fernsehen Rz 1, > Filmgewerbe Rz 3, > Künstler Rz 1 ff. Zur Besteuerung im > Ausland Rz 1 ansässiger und ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 9. Abschluss des Lohnkontos

Rz. 53 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Das Lohnkonto ist bei unterjährigem Ausscheiden des ArbN, spätestens aber am Ende des Kalenderjahres, aufzurechnen (§ 41b Abs 1 Satz 1 EStG; ergänzend > Rz 4). Zu diesem Zeitpunkt ist bei ggf erbrachten Abschlagzahlungen oder Vorschüssen auf Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (> Lohnzuschläge Rz 53, 54) zu entscheiden, auf ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, GEMA

Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Mitarbeiter im Außendienst der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (kurz: GEMA), die mit der Überprüfung und vollständigen Erfassung von urheberrechtlich geschützten öffentlichen Musiknutzungen befasst sind, behandelt die FinVerw als > Arbeitnehmer (OFD Hannover vom 21.02.2000, DStZ 2000, 426 = DB 2000...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Zum Rechtsbehelf in Kirchensteuersachen

Rz. 98 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 In Angelegenheiten der > Kirchensteuer ist in einzelnen KiStG der Rechtsweg zu den Finanzgerichten (FG/BFH) gegeben, und zwar in BY, HH, MV, NW, SL, SN und TH; in BW und HB, soweit die FÄ die KiSt verwalten (für ev KiSt in BW vgl BFH 184, 167 = BStBl 1998 II, 126). Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten (VG/OVG/BVerwG) ist vorgesehen für ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1.3 Steuerfreie Geschenke als zusätzliche Leistung

Rz. 18 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 In einer Reihe von Fällen werden Geschenke des ArbG von der Besteuerung ausgenommen oder durch eine niedrige Bewertung begünstigt. Der Gesetzgeber verlangt vielfach, dass diese Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Rz. 19 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Zu der Frage, wie die Formulierung "zusätzlich zum ohnehin...mehr