Fachbeiträge & Kommentare zu Einspruch

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / XV. Insolvenzverfahren (§ 171 Abs. 13 AO)

Tz. 114 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 13 AO enthält eine besondere Ablaufhemmung für Steuern, die vor Ablauf der Festsetzungsfrist im Insolvenzverfahren als Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) geltend gemacht werden. Während des Insolvenzverfahrens dürfen keine Steuerbescheide erlassen (BFH v. 13.05.2009, XI R 63/07, BStBl II 2010, 11) oder geändert werden (BFH v. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Befugnis des Geschäftsführers bzw. des Einspruchsbevollmächtigten (§ 352 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Befugt, einen Einspruch gegen einheitliche und gesonderte Feststellungsbescheide einzulegen, ist zunächst der zur Vertretung berufene Geschäftsführer oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, der Einspruchsbevollmächtigte i. S. des § 352 Abs. 2 AO. I. Geschäftsführerbefugnis Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Diese Einspruchsbefugnis ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Entscheidung über die Frage des Erlöschens

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Entsteht zwischen der Finanzbehörde und dem Verpflichteten Streit darüber, ob ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis erloschen ist, so ist diese Frage im Fall der Festsetzungsverjährung Gegenstand des Festsetzungsverfahrens bzw. des nachfolgenden Rechtsbehelfsverfahrens (s. Rz. 8). Lehnt die Behörde eine abweichende Steuerfestsetzu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Verfahrensrechtliche Fragen

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch die Maßnahmen der Steueraufsicht nach § 210 Abs. 1 bis 3 AO wird der Ablauf der Festsetzungsfrist nicht gehemmt; sie stellen keine die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4, 5 AO auslösenden Prüfungen dar. Die Steueraufsichtsmaßnahmen sind aber steuerliche Prüfungen i. S. von § 371 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a AO, die die Straffreiheit aufgru...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Rechtsbehelfsfrist für Steueranmeldungen

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Steueranmeldung steht nach § 168 Satz 1 AO einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Die Festsetzungswirkung tritt mit Eingang der Steueranmeldung bei der Finanzbehörde ein, ohne dass ein Verwaltungsakt ergeht. Da es an einer Bekanntgabe i. S. von § 355 Abs. 1 Satz 1 AO fehlt, wurde in diesen Fällen der Ta...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Das Rechtsmittelverfahren der RAO 1919/1931

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Rechtsmittelverfahren der RAO vom 13.12.1919, auch i. d. F. v. 22.05.1931, war dreifach gegliedert. Gegen Steuerbescheide und diesen gleichstehende Bescheide in Besitz- und Verkehrsteuersachen fand das Berufungsverfahren statt; dieses führte vom Einspruch an das FA über die Berufung an das FG als Tatsacheninstanz zur Rechtsbeschwerde...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Bekanntgabe bei Rechtsnachfolge

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Erreicht im Fall der Gesamtrechtsnachfolge ein an den Rechtsvorgänger adressierter Bescheid den Rechtsnachfolger, so liegt keine wirksame Bekanntgabe vor (BFH v. 21.10.1985, GrS 4/84, BStBl II 1986, 230). Ein an ein nicht mehr existierendes Steuersubjekt gerichteter Verwaltungsakt ist unwirksam (BFH v. 25.01.2006, I R 52/05, BFH/NV 2006...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde muss die Anordnung von Amts wegen aufheben, wenn die Voraussetzungen des § 325 AO erfüllt sind. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Arrestanordnung noch mit dem Einspruch oder der Klage angefochten ist oder bereits bestandskräftig ist (BFH v. 10.03.1983, V R 143/76, BStBl II 1983, 401; BFH v. 17.12.2003, I R 1/02, BSt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsbehelfe

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Anordnung der Verfahrensruhe bzw. der Aussetzung des Verfahrens sind Verwaltungsakte, die selbstständig mit dem Einspruch angefochten werden können. Für den Widerruf der Aussetzung bzw. des Ruhens sowie für die Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung gilt dies nicht. Obgleich es sich auch hierbei um Verwaltungsakte handelt, sind dies...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Entstehung und Festsetzung des Zinsanspruchs

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Zinsanspruch entsteht erst im Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes oder der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung. Dies ist regelmäßig der Zeitpunkt, zu dem die Erfolglosigkeit des Rechtsbehelfs feststeht. Dementsprechend ist ein vor Beendigung des Rechtsmittelverfahrens ergangener Zinsbescheid rech...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 406 Mitwirkung der Finanzbehörde im Strafbefehlsverfahren und im selbständigen Verfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt, bis zu welchem Stadium des gerichtlichen Strafverfahrens der Finanzbehörde die Rechte und Pflichten der Staatsanwaltschaft gem. § 399 AO zustehen, wenn die Behörde nach § 400 AO einen Strafbefehl oder nach § 401 AO die Einziehung im selbstständigen Verfahren beantragt hat. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hat d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Kein grobes Verschulden nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO (Aufhebung oder Änderung zugunsten des Steuerpflichtigen)

Tz. 38 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berücksichtigung für den Stpfl. günstiger Tatsachen oder Beweismittel ist durch § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 AO jedoch grundsätzlich von der Voraussetzung abhängig, dass den Stpfl. kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden. Grobes Verschulden bedeutet Vorsatz oder grobe ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Unwirksamkeit

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Rücknahme ist bedingungsfeindlich, nicht widerrufbar und nicht anfechtbar. Sie kann aber nach den allgemeinen Grundsätzen unwirksam sein (§ 362 Abs. 2 Satz 2 AO). Die Rücknahme eines Rechtsbehelfes ist unwirksam, wenn sie durch bewusste Täuschung, Drohung oder bewusst falsche Auskunft veranlasst worden ist (BFH v. 17.09.2002, X S 4/...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsschutz

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen einen Verwaltungsakt in Abgabeangelegenheiten ist gem. § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO der Einspruch gegeben. Die Frage, ob die Behörde in der Form eines Steuerverwaltungsaktes handelt ist daher für den Rechtschutz von besonderer Bedeutung. Der Verwaltungsakt wird unanfechtbar (formell bestandskräftig), wenn der zulässige Rechtsbehelf nicht ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Rz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Androhung und Pfändung sind selbständig mit dem Einspruch und ggf. der Anfechtungsklage anfechtbare Verwaltungsakte (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 40 Abs. 1 FGO). Rz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da die Androhung keinen vollziehbaren Inhalt hat, kann gegen sie vorläufiger Rechtsschutz nur im Wege einer einstweiligen Anordnung (§ 114 FGO) ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei dem Nachweisverlangen handelt es sich ebenso wie beim Benennungsverlangen nach § 160 AO (s. Rz. 5; § 160 AO Rz. 13) um einen mit dem Einspruch anfechtbaren Verwaltungsakt (Seer in Tipke/Kruse, § 159 AO Rz. 18; Frotscher in Schwarz, § 159 AO Rz. 31; a. A. st. Rspr. des BFH, u. a. BFH v. 11.05.1992, I R 8/91, BFH/NV 1994, 357; Schmies...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung (§ 164 Abs. 3 AO)

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Vorbehalt kann jederzeit durch Bescheid von Amts wegen oder auf Antrag des Stpfl. aufgehoben werden (§ 164 Abs. 3 Satz 1 AO). Die Aufhebung muss ausdrücklich erfolgen, da für sie als Steuerfestsetzung ohne Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 3 Satz 2 AO) § 157 Abs. 1 Satz 1 und 3 AO sinngemäß gilt, d. h. die Aufhebung schriftlich ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Rz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als Rechtsbehelf gegen die Ablehnung der begehrten Verwertungsaussetzung ist der Einspruch gegeben (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO), im Klageverfahren die Verpflichtungsklage (§ 40 FGO). Im Hinblick auf den Charakter der Entscheidung als Ermessensentscheidung (s. Rz. 3), ist das FG zu Maßnahmen nach § 297 AO aber nur befugt, wenn das Ermessen des...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Verfahrensfragen; Rechtsschutz

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Aufhebung oder die Änderung der verbindlichen Zusage erfolgen durch Verwaltungsakt. Entsprechend § 205 Abs. 1 AO ist Schriftform erforderlich (h. M., u. a. Hendricks in Gosch, § 207 AO Rz. 21 m. w. N.; Schallmoser in HHSp, § 207 AO Rz. 25). Vor Aufhebung oder Änderung ist der Stpfl. zu hören (AEAO zu § 207, Nr. 2 a. E.). Tz. 10 Stand:...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verstöße gegen Pfändungsbeschränkungen und -verbote berühren die Wirksamkeit der ausgebrachten Pfändung nicht (Seiler in Thomas/Putzo, Vorbem. zu § 704 ZPO Rz. 57 ff., § 850 ZPO Rz. 5; Hartmann in B/L/A/H, Einf. §§ 850–852 ZPO Rz. 8; Beermann in HHSp, § 319 AO Rz. 13; Loose in Tipke/Kruse, § 319 AO Rz. 4). Der Vollstreckungsschuldner od...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Rz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sofern der Vollstreckungsschuldner geltend macht, die Art und Weise der Vollstreckung durch den Vollziehungsbeamten verstoße gegen § 287 AO, ist ein Einspruch gegen die Vollstreckungsmaßnahme "Durchsuchung" möglich. Im Regelfall ist die Durchsuchung im Zeitpunkt der Prüfung jedoch abgeschlossen ist. Die Rechtswidrigkeit der Vollstreckung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 290 Aufforderungen und Mitteilungen des Vollziehungsbeamten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung entspricht weitgehend § 763 ZPO. S. Abschn. 24 VollzA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift sieht vor, dass alle Aufforderungen und Mitteilungen des Vollziehungsbeamten, die zu den Vollstreckungshandlungen gehören, mündlich erlassen werden. Zum Ausgleich dafür müssen sie vollständig in der Niederschrift (§ 291...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Festsetzung der Zinsen

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Festsetzung der Zinsen erfolgt durch Zinsbescheid (§ 239 Abs. 1 Satz 1 AO i. V. m. §§ 155ff. AO). Dies gilt auch, wenn sich der Zinsanspruch unmittelbar aus Unionsrecht (s. Rz. 6) ergibt. Im Zuge der Festsetzung der Erstattungszinsen hat die Anrechnung nach § 236 Abs. 4 AO (Zinsen nach § 233a AO) zu erfolgen (BFH v. 30.08.2010, VIII...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Erlassener Verwaltungsakt

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verzicht kann nur nach der Bekanntgabe des Verwaltungsaktes erklärt werden, auf dessen Überprüfung verzichtet werden soll. Wie bei der Einspruchseinlegung kommt es auch hier auf den tatsächlichen Zugang an. Wird der Verwaltungsakt postalisch übermittelt, gilt auch hier die Drei-Tages-Fiktion des § 122 Abs. 2 AO insoweit, als bereits ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Untersagen des Gewerbebetriebes (§ 361 Abs. 4 AO)

Tz. 63 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Rechtsbehelf gegen die Untersagung des Gewerbebetriebes oder der Berufsausübung hat gem. § 361 Abs. 4 AO aufschiebende Wirkung. Die Schwere des Eingriffs in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) führt hier zu einem überwiegenden Interesse an der Aussetzung der Untersagungsverfügung gegenüber dem öffentlichen Vollzugsinteresse. Auch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsschutz

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Besteht Streit darüber, ob und in welcher Höhe Säumniszuschläge entstanden sind, entscheidet die Finanzbehörde durch Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO (BFH v. 09.09.1999, VIII B 76/98, BFH/NV 1999, 1058). Bei missbräuchlicher Antragstellung entfällt der Anspruch auf Erteilung eines Abrechnungsbescheids über Säumniszuschläge (BFH ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsbehelfe, Zwangsmittel

Tz. 41 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Auskunftsersuchen nach § 93 Abs. 1 und Abs. 1a AO ist ein Verwaltungsakt, gegen den als außergerichtlicher Rechtsbehelf gem. § 347 AO der Einspruch gegeben ist. Rechtsbehelfsbefugt ist zum einen der vom Auskunftsersuchen betroffene Steuerpflichtige (BFH v. 04.12.2012, VIII R 5/10, BStBl II 2014, 220; BFH v. 19.07.2015 X R 4/14, BStB...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Rz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verstöße gegen § 295 AO bewirken keine Nichtigkeit der Vollstreckungshandlung, jedoch ihre Anfechtbarkeit mit dem Einspruch (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO; Wiese in Beermann/Gosch, § 295 AO Rz. 48). Im Rahmen der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Pfändung ist auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung bzw. auf den Zeitpunkt der let...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 248 Nachschusspflicht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 248 AO sieht eine Nachschusspflicht vor, wenn eine Sicherheit nachträglich unzureichend wird. Ist die Sicherheit von Anfang an unzureichend, liegt kein Fall des § 248 AO vor. Verlangt das FA in einem solchen Fall weitere Sicherheit, ändert sie den VA, mit dem sie die Sicherheit ursprünglich angenommen hat. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET:...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Erfasste Angelegenheiten

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die §§ 347, 348 AO regeln in diesem Sinne, in welchen Fällen der Einspruch statthaft ist. Im Einzelnen sind dies: Abgabenangelegenheiten (Rz. 4–13), Vollstreckungsangelegenheiten (Rz. 14–16), Steuerberatungsangelegenheiten (Rz. 17, 18), Sonstige Verwaltungsangelegenheiten (Rz. 19, 20). I. Abgabenangelegenheiten (§ 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO) ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Klageverfahren

Tz. 37 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist der Einspruch gegen die Vorbehaltsfestsetzung erfolglos, ist gegen die Vorbehaltsfestsetzung die Anfechtungsklage gegeben (§ 40 Abs. 1 FGO). Eine Anfechtungsklage, mit der allein die Aufhebung des Vorbehalts erstrebt wird, ist unzulässig (BFH v. 30.10.1980, IV R 168 – 170/79, BStBl II 1981, 150). Im Klageverfahren darf sich das FG w...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Besondere Auswirkungen

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 364 AO begründet anders als § 29 VwVfG keinen Anspruch auf Akteneinsicht. Die Gewährung von Akteneinsicht ist jedoch nicht unzulässig, sondern steht im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde und der Einsichtsuchende hat einen gerichtlich überprüfbaren Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung (BFH v. 28.05.2003, VII B 119/01, A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Dauer der Ablaufhemmung

Tz. 39 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 171 Abs. 3a Satz 1 AO läuft die Festsetzungsfrist ab, wenn über den Einspruch oder die Klage unanfechtbar entschieden worden ist. Zur Unanfechtbarkeit, s. Rz. 28. Tz. 40 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach Ansicht des BFH findet § 171 Abs. 3a Satz 1 AO auch Anwendung, wenn die Finanzbehörde während eines finanzgerichtlichen Verfa...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Rechtsschutz

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Jede Aufforderung, einen bestimmten Datenzugriff (Rz. 27) zu dulden oder daran mitzuwirken, ist erzwingbar (§ 328 AO) und stellt – ebenso wie das Verlangen zum Ausdruck der Geschäftsunterlagen (dazu s. Rz. 19) – jeweils einen Verwaltungsakt dar, der mit dem Einspruch angefochten werden kann (BFH v. 16.12.2014, VIII R 52/12, BFH/NV 2015,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Rechtsbehelfe

Tz. 40 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In der Regel erfolgt die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Zurückweisung des nachgeholten Rechtsbehelfs bzw. der Ablehnung des nachgeholten befristeten Antrags. Die Entscheidung ist damit unselbstständiger Teil der Hauptsacheentscheidung (BFH v. 26.10.1989, IV R 82/99, BStBl II 1990, 277). Eine selbstständige E...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Antrag der Vollstreckungsbehörde kann Einspruch und ggf. Anfechtungsklage erhoben werden (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 40 FGO), denn zumindest die mit dem Antrag verbundene Bestätigung, dass die gesetzlichen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen, verleiht dem Antrag die Rechtnatur eines Verwaltungsakts (BFH v. 17.10.1989, VII R ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sofern Meinungsverschiedenheiten über den Eintritt der Zahlungsverjährung bestehen, entscheidet das FA durch Abrechnungsbescheid gem. § 218 Abs. 2 AO (BFH v. 08.01.1998, VII B 137/97, BFH/NV 1998, 686; s. § 218 AO Rz. 14 ff.) Sofern das FA den Abrechnungsbescheid nicht von Amts wegen erlässt, sollte sein Erlass beantragt werden. Gegen de...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsschutz

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung über die Verbuchung geleisteter Zahlungen ist kein selbstständig anfechtbarer Verwaltungsakt (BFH v. 27.10.1972, VI R 310/68, BStBl II 1973, 89). Bei Streitigkeiten über die Tilgungswirkung geleisteter Zahlungen, die auch die Frage der pflichtgemäßen Ermessensausübung der Finanzbehörde bei den ihr eingeräumten Bestimmung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für nach dem 01.01.2013 angeordnete Vermögensauskünfte gilt die vorstehende Fassung des § 284 AO. Die bis zum 31.12.2012 geltende Altfassung des § 284 AO (Eidesstattliche Versicherung) und die dort in Bezug genommenen Vorschriften der ZPO finden auch nach dem 31.12.2012 weiter Anwendung, wenn die Auskunftserteilung vor dem 01.01.2013 ang...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 364 AO gewährt rechtliches Gehör im finanzbehördlichen Rechtsbehelfsverfahren. Das rechtliche Gehör ist ein aus rechtsstaatlichen Grundsätzen abgeleitetes Verfahrensrecht, welches unverzichtbarer Bestandteil eines jeden Verwaltungsverfahrens ist. § 364 AO ergänzt den Informationsanspruch des § 91 AO, wonach ein Beteiligter die Gelegenh...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Einspruchsbegründung

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Einspruchsführer "soll" die Tatsachen, die zur Begründung dienen und die Beweismittel anführen (§ 357 Abs. 3 Satz 3 AO). Diese Aufforderung bezieht sich in erster Linie auf tatsächliche Ausführungen und Sachverhaltsaufklärungen. Da das Einspruchsverfahren Teil des Verwaltungsverfahrens ist, kann der Einspruchsführer auch Tatsachen v...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Grundlagenbescheid

Tz. 94 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundlagenbescheide sind nach der Legaldefinition des § 171 Abs. 10 Satz 1 AO Feststellungsbescheide, Steuermessbescheide oder andere Verwaltungsakte, die für die Festsetzung einer Steuer bindend sind. Obwohl der Wortlaut des § 171 Abs. 10 AO eine Bindungswirkung für die "Steuer" verlangt, findet die Norm auch auf ein zweistelliges Fest...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Teilrücknahme

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine teilweise Rücknahme eines Einspruchs ist grundsätzlich unzulässig und demgemäß wirkungslos (Brandis in Tipke/Kruse, § 362 AO Rz. 6; Keß in Schwarz/Pahlke, § 362 AO Rz. 17; a. A. Birkenfeld in HHSp, § 362 AO Rz. 107, für den die teilweise Rücknahme eines Einspruchs möglich ist, wenn der Verfahrensgegenstand teilbar ist). Die Finanzb...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Adressat

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Rücknahmeerklärung ist an die Finanzbehörde zu richten, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat oder bei der ein Antrag auf Erlass eines Verwaltungsaktes gestellt worden ist. Über § 362 Abs. 1 Satz 2 AO gilt § 357 Abs. 2 AO entsprechend. Danach kann die Rücknahme eines Einspruchs der sich gegen die Feststellung von Besteue...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Zulässigkeitsvoraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 358 AO selbst nennt nur Form und Frist als Zulässigkeitsvoraussetzungen. Die Aufzählung ist insoweit nicht abschließend. Wesentliche Zulässigkeitsvoraussetzungen sind: die Zulässigkeit des Finanz-Einspruchswegs (§ 347 AO), die Statthaftigkeit des Einspruchs (§§ 347, 348 AO), das Vorliegen der Einspruchsbefugnis (§ 350 AO, §§ 352, 353 AO),...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Hinzuziehung im Masseverfahren (§ 360 Abs. 5 AO)

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 360 Abs. 5 AO trifft Regelungen über die Hinzuziehung von mehr als 50 Personen. Dabei ist der § 360 Abs. 5 AO ein besonderer Fall der notwendigen Hinzuziehung nach § 360 Abs. 3 AO. Die Regelung entspricht weitgehend der Vorschrift des § 60a FGO für das finanzgerichtliche Verfahren, wobei dort die Möglichkeit einer Einzelbekanntgabe ni...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Regelung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Vorliegen eines Verwaltungsakts setzt eine Regelung voraus, durch die einseitig verbindlich Rechtverhältnisse festgestellt oder gestaltet (begründet, geändert, aufgehoben) werden. Eine rechtliche Regelung liegt auch bei der Ablehnung eines Antrags auf Begründung, Änderung oder Aufhebung, bzw. auf Feststellung eines Rechtsverhältniss...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / J. Einstweiliger Rechtsschutz gegen Grundlagenbescheide und Folgebescheide

Tz. 66 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundlagenbescheide werden durch Übernahme ihrer Feststellungen in den Folgebescheid vollzogen. Dies hätte die denkbare verfahrensrechtliche Konsequenz, dass Folgebescheide nach AdV des Grundlagenbescheides nicht mehr erlassen werden dürften. Der Gesetzgeber hat jedoch ausdrücklich bestimmt, dass der Erlass eines Folgebescheides auch na...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 407 Beteiligung der Finanzbehörde in sonstigen Fällen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit der Rechtsstellung der Finanzbehörde in den Fällen des gerichtlichen Steuerstrafverfahrens nach Anklageerhebung (s. §§ 151ff. StPO) oder wenn im Strafbefehlsverfahren Hauptverhandlung anberaumt oder Einspruch erhoben ist. Die Befugnisse der Finanzbehörde sind nun auf ein bloßes Anhörungs- und Fragerecht be...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Festsetzung der Zinsen

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zinsen sind durch Zinsbescheid festzusetzen (§ 239 Abs. 1 Satz 1 AO i. V. m. §§ 155ff. AO; s. auch die Erläuterungen zu s. § 239 AO). Ein Ermessensspielraum besteht nicht (BFH v. 27.04.1991, V R 9/86, BStBl II 1991, 822). Der Zinsbescheid muss eindeutig erkennen lassen, wer Bekanntgabe- oder Inhaltsadressat ist (BFH v. 03.11.2005, V...mehr