Fachbeiträge & Kommentare zu Einspruch

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sofern Meinungsverschiedenheiten über den Eintritt der Zahlungsverjährung bestehen, entscheidet das FA durch Abrechnungsbescheid gem. § 218 Abs. 2 AO (BFH v. 08.01.1998, VII B 137/97, BFH/NV 1998, 686; s. § 218 AO Rz. 14 ff.) Sofern das FA den Abrechnungsbescheid nicht von Amts wegen erlässt, sollte sein Erlass beantragt werden. Gegen de...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Inhalt der Erklärung

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ob und in welchem Umfang eine Einspruchsrücknahme erklärt wurde, ist nach den Regeln der Auslegung von Willenserklärungen zu ermitteln. Aus ihr muss sich ergeben, dass das Einspruchsverfahren nicht weiter verfolgt wird (BFH v. 08.06.2000, IV R 37/99, BStBl II 2001, 162). Die Erklärung soll inhaltlich klar und eindeutig sein. Im Zweifel ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Wirkung gegenüber dem Rechtsnachfolger (§ 182 Abs. 2 AO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 182 Abs. 2 Satz 1 AO normiert die dingliche Wirkung der EW-Bescheide auf Rechtsnachfolger. Sie wirken auch gegenüber dem Rechtsnachfolger, auf den der Gegenstand der Feststellung nach dem Feststellungszeitpunkt mit steuerlicher Wirkung übergeht; dies betrifft Haftungsschuldner nicht (AEAO zu § 182, Nr. 3). Der Rechtsnachfolger kann nu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsschutz

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unmittelbar kann die Aufrechnungserklärung des FA vom Stpfl. nicht angefochten werden. Dies beruht auf dem Charakter der Aufrechnungserklärung als rechtsgeschäftliche Willenserklärung (s. Rz. 14). Von Amts wegen oder auf Antrag hat das FA durch Abrechnungsbescheid zu entscheiden. Denn Meinungsverschiedenheiten zwischen der Finanzbehörde...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Rz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Festsetzung des Zwangsmittels (Verwaltungsakt) kann der Betroffene Einspruch (s. § 347 AO (Abs. 1 Nr. 1)) und ggf. Anfechtungsklage (s. § 40 FGO (Abs. 1)) erheben. Im Anfechtungsverfahren kann der Betroffene mit Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des durchzusetzenden Verwaltungsakts und gegen die Rechtmäßigkeit der Zwangsmit...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Erledigung des Steuerverwaltungsakts durch Zeitablauf oder auf andere Weise

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Wirkung des Verwaltungsakts kann auch ohne besonderes Zutun durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt sein. So endet eine Stundung mit Ablauf des Stundungszeitraums, eine Aussetzung der Vollziehung mit dem Eintritt des im Verwaltungsakt bezeichneten Beendigungsgrundes oder ein Leistungsgebot durch Erlöschen des Zahlungsanspruc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Befugnis der Feststellungsbeteiligten in Fragen der Verteilung (§ 352 Abs. 1 Nr. 4 AO)

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Jeder Gesellschafter, Gemeinschafter oder Mitberechtigter ist selbstständig einspruchsbefugt, soweit Gegenstand des Verfahrens ist, ob und wie er an dem im Feststellungsbescheid festgestellten Betrag beteiligt ist. Darüber hinaus ist er nicht einspruchsbefugt. Die Einspruchsbefugnis beschränkt sich daher auf die Frage, wer an einem fest...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Rechtsbehelfsfrist für Steueranmeldungen

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Steueranmeldung steht nach § 168 Satz 1 AO einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Die Festsetzungswirkung tritt mit Eingang der Steueranmeldung bei der Finanzbehörde ein, ohne dass ein Verwaltungsakt ergeht. Da es an einer Bekanntgabe i. S. von § 355 Abs. 1 Satz 1 AO fehlt, wurde in diesen Fällen der Ta...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsschutz

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen Feststellungsbescheide ist der Einspruch (§ 347 AO) gegeben. Das gilt gleichermaßen für positive, negative und kombiniert positiv-negative Feststellungsbescheide sowie für Ergänzungsbescheide nach § 179 Abs. 3 AO und die Ablehnung des Antrags auf Erlass dieser Bescheide. Wegen der gesonderten Anfechtung der einzelnen Feststellunge...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 245 Sicherheitsleistung durch andere Werte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der zur Sicherheitsleistung Verpflichtete kann der Finanzbehörde auch andere als die in § 241 AO genannten Arten der Sicherheitsleistung anbieten. In Betracht kommen insbes. ausländische Zahlungsmittel, die Sicherungsübereignung beweglicher Sachen, die (Sicherungs-)Abtretung und Verpfändung von Forderungen, die Hinterlegung nicht in § 24...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Klageverfahren

Tz. 37 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist der Einspruch gegen die Vorbehaltsfestsetzung erfolglos, ist gegen die Vorbehaltsfestsetzung die Anfechtungsklage gegeben (§ 40 Abs. 1 FGO). Eine Anfechtungsklage, mit der allein die Aufhebung des Vorbehalts erstrebt wird, ist unzulässig (BFH v. 30.10.1980, IV R 168 – 170/79, BStBl II 1981, 150). Im Klageverfahren darf sich das FG w...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Kostenansatz kann Einspruch eingelegt, ggf. Klage erhoben werden (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 40 Abs. 1 FGO). Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zulässige Einwendungen sind etwa, wenn geltend gemacht wird, die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen hätten (noch) nicht vorgelegen (§§ 249 Abs. 1 AO i. V. mit § 254 AO; z. B. kei...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Rz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das FA muss den Wegfall oder die Einschränkung der Vollstreckbarkeit von Amts wegen berücksichtigen. Der Stpfl. kann aber auch einen Antrag auf Aufhebung der Vollstreckung stellen (BFH v. 04.08.2006, VII B 251/05, BFH/NV 2006, 2227). Lehnt das FA diesen Antrag ab, kann der Stpfl. gegen die Ablehnung Einspruch und nach Ablehnung Anfechtun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Besondere Auswirkungen

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 364 AO begründet anders als § 29 VwVfG keinen Anspruch auf Akteneinsicht. Die Gewährung von Akteneinsicht ist jedoch nicht unzulässig, sondern steht im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde und der Einsichtsuchende hat einen gerichtlich überprüfbaren Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung (BFH v. 28.05.2003, VII B 119/01, A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Empfänger der Verzichtserklärung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verzichtserklärung ist gegenüber der zuständigen Finanzbehörde abzugeben. Zuständig ist dabei die Finanzbehörde, bei der auch der Einspruch (§ 357 AO) einzulegen wäre (so auch: Keß in Schwarz/Pahlke, § 354 AO Rz. 34; Brandis in Tipke/Kruse, § 354 AO Rz. 4; a. A. Rätke in Klein, § 354 AO Rz. 10). Für den Einspruchsverzicht kann nicht...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Rechtsschutz

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Festsetzung des Verspätungszuschlags steht dem Betroffenen ebenso wie gegen die Ablehnung der Überprüfung des bisher festgesetzten Verspätungszuschlags nach Änderung der Steuerfestsetzung – unter Beachtung des § 68 FGO – der Einspruch gem. § 347 AO offen (nach BFH vom 18.08.2015, V R 2/15, BFH/NV 2015, 1665 soll auch eine Verb...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 133 Rückgabe von Urkunden und Sachen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die aus dem VwVfG (§ 52 VwVfG) übernommene Vorschrift betrifft Verwaltungsakte, bei denen zum Nachweis der aus ihnen hergeleiteten Rechte oder zu deren Ausübung Urkunden erteilt oder Sachen von der Verwaltungsbehörde ausgehändigt werden. Der Besitzer dieser Urkunden oder Sachen ist zu ihrer Herausgabe verpflichtet, wenn die Wirksamkeit d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 190 Zuteilungsverfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während über die Zerlegung eines Steuermessbetrags im Zerlegungsverfahren nach den §§ 185 bis 189 AO entschieden wird, regelt die Vorschrift die nur auf Antrag eines Beteiligten (§ 186 AO) zu – nicht von Amts wegen – zu treffende Entscheidung über den Anspruch eines Steuerberechtigten auf Zuteilung des vollen Steuermessbetrags. § 190 AO ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Ruhen des Verfahrens (§ 363 Abs. 2 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In den in § 363 Abs. 2 AO genannten Fällen kann das Ruhen des Verfahrens angeordnet werden. Das Ruhen des Verfahrens kann durch Antrag des Einspruchsführers oder Mitteilung der Finanzbehörde jederzeit wieder fortgeführt werden (§ 363 Abs. 2 Satz 4 AO). Wird das nach § 361 Abs. 2 Satz 1 AO angeordnete Ruhen widerrufen, ist der Widerruf nu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Gebührenpflicht (§ 178a Abs. 1 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Bearbeitung eines Antrags auf Durchführung eines Vorabverständigungsverfahrens erhebt das BZSt Gebühren. Sie fällt auch an, wenn der APA-Antrag nur beim ausländischen Vertragsstaat gestellt wurde und dieser sich an das BMF oder BZSt wendet (BT-Drs. 16/2712). Die Gebühr entsteht mit Eingang des APA-Antrags ggfs. auch beim örtlich ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / XV. Insolvenzverfahren (§ 171 Abs. 13 AO)

Tz. 114 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 13 AO enthält eine besondere Ablaufhemmung für Steuern, die vor Ablauf der Festsetzungsfrist im Insolvenzverfahren als Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) geltend gemacht werden. Während des Insolvenzverfahrens dürfen keine Steuerbescheide erlassen (BFH v. 13.05.2009, XI R 63/07, BStBl II 2010, 11) oder geändert werden (BFH v. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Rechtsbehelfe

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Rechtsbehelf gegen das Ersuchen der Finanzbehörde ist der Einspruch (§ 347 AO). Gegen die Entscheidung des Gerichts ist der Rechtsbehelf der Beschwerde nach § 128 FGO gegeben, da § 128 Abs. 2 FGO keine Unanfechtbarkeit voraussetzt. Eine Beschwerdebefugnis setzt voraus, dass der Betroffene beschwert (§ 350 AO) bzw. in seinen Rechten verl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 406 Mitwirkung der Finanzbehörde im Strafbefehlsverfahren und im selbständigen Verfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt, bis zu welchem Stadium des gerichtlichen Strafverfahrens der Finanzbehörde die Rechte und Pflichten der Staatsanwaltschaft gem. § 399 AO zustehen, wenn die Behörde nach § 400 AO einen Strafbefehl oder nach § 401 AO die Einziehung im selbstständigen Verfahren beantragt hat. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hat d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Rechtsbehelfe

Tz. 40 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In der Regel erfolgt die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Zurückweisung des nachgeholten Rechtsbehelfs bzw. der Ablehnung des nachgeholten befristeten Antrags. Die Entscheidung ist damit unselbstständiger Teil der Hauptsacheentscheidung (BFH v. 26.10.1989, IV R 82/99, BStBl II 1990, 277). Eine selbstständige E...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verstöße gegen Pfändungsbeschränkungen und -verbote berühren die Wirksamkeit der ausgebrachten Pfändung nicht (Seiler in Thomas/Putzo, Vorbem. zu § 704 ZPO Rz. 57 ff., § 850 ZPO Rz. 5; Hartmann in B/L/A/H, Einf. §§ 850–852 ZPO Rz. 8; Beermann in HHSp, § 319 AO Rz. 13; Loose in Tipke/Kruse, § 319 AO Rz. 4). Der Vollstreckungsschuldner od...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Entscheidung über die Frage des Erlöschens

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Entsteht zwischen der Finanzbehörde und dem Verpflichteten Streit darüber, ob ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis erloschen ist, so ist diese Frage im Fall der Festsetzungsverjährung Gegenstand des Festsetzungsverfahrens bzw. des nachfolgenden Rechtsbehelfsverfahrens (s. Rz. 8). Lehnt die Behörde eine abweichende Steuerfestsetzu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 290 Aufforderungen und Mitteilungen des Vollziehungsbeamten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung entspricht weitgehend § 763 ZPO. S. Abschn. 24 VollzA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift sieht vor, dass alle Aufforderungen und Mitteilungen des Vollziehungsbeamten, die zu den Vollstreckungshandlungen gehören, mündlich erlassen werden. Zum Ausgleich dafür müssen sie vollständig in der Niederschrift (§ 291...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde muss die Anordnung von Amts wegen aufheben, wenn die Voraussetzungen des § 325 AO erfüllt sind. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Arrestanordnung noch mit dem Einspruch oder der Klage angefochten ist oder bereits bestandskräftig ist (BFH v. 10.03.1983, V R 143/76, BStBl II 1983, 401; BFH v. 17.12.2003, I R 1/02, BSt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Verfahrensrechtliche Fragen

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch die Maßnahmen der Steueraufsicht nach § 210 Abs. 1 bis 3 AO wird der Ablauf der Festsetzungsfrist nicht gehemmt; sie stellen keine die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4, 5 AO auslösenden Prüfungen dar. Die Steueraufsichtsmaßnahmen sind aber steuerliche Prüfungen i. S. von § 371 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a AO, die die Straffreiheit aufgru...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsbehelfe

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Anordnung der Verfahrensruhe bzw. der Aussetzung des Verfahrens sind Verwaltungsakte, die selbstständig mit dem Einspruch angefochten werden können. Für den Widerruf der Aussetzung bzw. des Ruhens sowie für die Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung gilt dies nicht. Obgleich es sich auch hierbei um Verwaltungsakte handelt, sind dies...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für nach dem 01.01.2013 angeordnete Vermögensauskünfte gilt die vorstehende Fassung des § 284 AO. Die bis zum 31.12.2012 geltende Altfassung des § 284 AO (Eidesstattliche Versicherung) und die dort in Bezug genommenen Vorschriften der ZPO finden auch nach dem 31.12.2012 weiter Anwendung, wenn die Auskunftserteilung vor dem 01.01.2013 ang...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Einspruchsbegründung

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Einspruchsführer "soll" die Tatsachen, die zur Begründung dienen und die Beweismittel anführen (§ 357 Abs. 3 Satz 3 AO). Diese Aufforderung bezieht sich in erster Linie auf tatsächliche Ausführungen und Sachverhaltsaufklärungen. Da das Einspruchsverfahren Teil des Verwaltungsverfahrens ist, kann der Einspruchsführer auch Tatsachen v...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Teilrücknahme

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine teilweise Rücknahme eines Einspruchs ist grundsätzlich unzulässig und demgemäß wirkungslos (Brandis in Tipke/Kruse, § 362 AO Rz. 6; Keß in Schwarz/Pahlke, § 362 AO Rz. 17; a. A. Birkenfeld in HHSp, § 362 AO Rz. 107, für den die teilweise Rücknahme eines Einspruchs möglich ist, wenn der Verfahrensgegenstand teilbar ist). Die Finanzb...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Adressat

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Rücknahmeerklärung ist an die Finanzbehörde zu richten, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat oder bei der ein Antrag auf Erlass eines Verwaltungsaktes gestellt worden ist. Über § 362 Abs. 1 Satz 2 AO gilt § 357 Abs. 2 AO entsprechend. Danach kann die Rücknahme eines Einspruchs der sich gegen die Feststellung von Besteue...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Zulässigkeitsvoraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 358 AO selbst nennt nur Form und Frist als Zulässigkeitsvoraussetzungen. Die Aufzählung ist insoweit nicht abschließend. Wesentliche Zulässigkeitsvoraussetzungen sind: die Zulässigkeit des Finanz-Einspruchswegs (§ 347 AO), die Statthaftigkeit des Einspruchs (§§ 347, 348 AO), das Vorliegen der Einspruchsbefugnis (§ 350 AO, §§ 352, 353 AO),...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Grundlagenbescheid

Tz. 94 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundlagenbescheide sind nach der Legaldefinition des § 171 Abs. 10 Satz 1 AO Feststellungsbescheide, Steuermessbescheide oder andere Verwaltungsakte, die für die Festsetzung einer Steuer bindend sind. Obwohl der Wortlaut des § 171 Abs. 10 AO eine Bindungswirkung für die "Steuer" verlangt, findet die Norm auch auf ein zweistelliges Fest...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 364 AO gewährt rechtliches Gehör im finanzbehördlichen Rechtsbehelfsverfahren. Das rechtliche Gehör ist ein aus rechtsstaatlichen Grundsätzen abgeleitetes Verfahrensrecht, welches unverzichtbarer Bestandteil eines jeden Verwaltungsverfahrens ist. § 364 AO ergänzt den Informationsanspruch des § 91 AO, wonach ein Beteiligter die Gelegenh...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 98 Einnahme des Augenscheins

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Beweismittel der Einnahme des Augenscheins ist als eines der klassischen Beweismittel in § 92 Nr. 4 AO aufgeführt. Die Inaugenscheinnahme ist in allen Stadien des Besteuerungsverfahrens möglich; insbes. kann auch die Steuerfahndung von diesem Mittel Gebrauch machen, soweit sich ihre Ermittlungsbefugnis nach den Vorschriften der AO ri...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 289 Zeit der Vollstreckung

Schrifttum App, Vollstreckungsmaßnahmen des Vollziehungsbeamten des Finanzamts zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen, DStZ 1992, 273; App, Rücksichtnahme auf jüdische Festtage bei der Zwangsvollstreckung, DGVZ 1995, 181. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung nimmt Bezug auf den seit 01.07.2002 geltenden § 758a Abs. 4 Satz 2 ZPO. S. Abschn. 10 VollzA. § 758a ZPO...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Fremdsprachliche Eingaben

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fremdsprachliche Anträge, Eingaben, Belege, Urkunden oder sonstige Dokumente (einschließlich elektronischer Dokumente, s. § 87a AO), die bei einer Finanzbehörde vorgelegt werden, sind nicht allein deshalb unbeachtlich; sie müssen aber auf Verlangen der Finanzbehörde unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, in Übersetzung vorgelegt w...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 213 Besondere Aufsichtsmaßnahmen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 213 AO ermöglicht es, Betriebe und Unternehmen, deren verantwortliche Personen sich in bestimmter Weise als steuerlich besonders unzuverlässig erwiesen haben, einer besonderen Aufsicht zu unterstellen. Der Schwerpunkt der praktischen Bedeutung liegt auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der besondere...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift findet in allen Fällen der Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden und ihnen gleichgestellten Bescheiden (s. Vor §§ 172–177 AO Rz. 3 ff.) Anwendung, gleichgültig, ob die Aufhebung oder Änderung durch konkrete, in den §§ 172 bis 177 AO aufgeführte Voraussetzungen oder allgemein dadurch gerechtfertigt ist, dass der Besc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Entscheidung über den Antrag auf Wiedereinsetzung

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand obliegt dem Gericht, das über die versäumte Rechtshandlung zu befinden hat (§ 56 Abs. 4 FGO), und zwar in der hierfür erforderlichen Besetzung (BFH v. 11.05.2009, VIII R 81/05, BFH/NV 2009, 1447). Die Entscheidung ergeht in Verbindung mit der Entsch...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 100 Vorlage von Wertsachen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in der Praxis unbedeutende Vorschrift regelt die Vorlagepflicht für bestimmte Fälle der Augenscheinseinnahme. Nach § 100 Abs. 1 Satz 1 AO besteht die Verpflichtung der Beteiligten und anderen Personen, der Finanzbehörde auf Verlangen Wertsachen, also Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten (s. auch § 372 BGB), vorzulegen, soweit dies erfo...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Sicherstellung (§ 215 Abs. 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Sicherstellung erfolgt durch Wegnahme, Anbringen von Siegeln oder durch ein Verfügungsverbot. Die Entscheidung über die Durchführung und die Art der Sicherstellung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde. Die Sicherstellung ist Verwaltungsakt, sofern der Adressat nicht bekannt oder nicht aufzufinden ist, anderenfalls Reala...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 87c Nicht amtliche Datenverarbeitungsprogramme für das Besteuerungsverfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87c tritt an die Stelle von §§ 3 und 4 SteuerdatenübermittlungsVO, deren Regelungen er weitgehend übernommen hat. Die Vorschrift regelt die Pflichten von Herstellern und Vertreibern nicht amtlicher Datenverarbeitungsprogramme, die im Besteuerungsverfahren für die Erhebung, die Verarbeitung (einschließlich der Übermittlung an Finanzbehö...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Gesonderte Feststellung (§ 179 Abs. 1 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die gesonderte Feststellung erfolgt durch Feststellungsbescheid. Gegenstand des Feststellungsbescheids sind die i. d. R. mehreren Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen (s. Rz. 2), die jede für sich einen selbstständigen Ausspruch ("Tenor") bilden. Die einzelne Feststellung ist jedoch kein gesonderter Verwaltungsakt, Verwaltungsakt is...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Nachweis der Vollmacht

Tz. 9a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei Angehörigen der steuerberatenden Berufe, die für den Steuerpflichtigen handeln, wird nach Abs. 2 eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung vermutet. Im Abs. 2 Satz 1 wird diese Vollmachtsvermutung für Personen und Vereinigungen, die nach den §§ 3 oder 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) befugt sind, geschäftsmäßig Hilfe in Steu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Berichtigung bei Rechtsnachfolge (§ 182 Abs. 3 AO)

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist ein Feststellungsbeteiligter in einem Feststellungsbescheid i. S. des § 179 Abs. 2 Satz 2 AO unrichtig bezeichnet, weil Rechtsnachfolge eingetreten ist, kann dies durch einen besonderen Bescheid gegenüber dem Rechtsnachfolger (Richtigstellungsbescheid) berichtigt werden. Die Vorschrift betrifft gesonderte und einheitliche Feststellu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann gestellt werden, wenn die Voraussetzungen für die Einzelzwangsvollstreckung vorliegen und ein Insolvenzgrund glaubhaft gemacht wird. Insolvenzgründe sind die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) – in diesem Fall ist aber nur der Schuldner antra...mehr