Einstellung

Die Einstellung von Arbeitnehmern bezeichnet die Schritte von der Stellenausschreibung, der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses bis zum endgültigen Vertragsschluss und der Aufnahme der Beschäftigung.

Die Einstellung eines Mitarbeiters ist der Abschluss eines vorausgegangenen breit gefächerten Prozesses mit einem hohen Grad an Verantwortung für den Betrieb wie auch dem Bewerber gegenüber. Aus Zeit- und Kostengründen werden oftmals schnelle Einstellungsentscheidungen getroffen, die bei einer näheren Betrachtung zu einem gegensätzlichen Effekt führen können.