Fachbeiträge & Kommentare zu Einstellung

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§ 11 Datenschutz / 1. Pflicht zur Information gegenüber den Beschäftigten

Rz. 33 Maßgebliche Bedeutung, auch für die Zulässigkeit der Verarbeitung von Beschäftigtendaten, kommt der Information der Beschäftigten über die Verarbeitung ihrer Daten zu. Art. 13 DSGVO sieht hierzu in Absätzen 1 und 2 umfangreiche Informationspflichten gegenüber Betroffenen vor, die nur über eine ausführliche Datenschutzerklärung (wie sie bislang z.B. auf Websites und in...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / 2. Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Rz. 58 Diese nach den §§ 1, 5 ASiG schriftlich bestellten Fachkräfte sind aufgrund ihrer Fachkompetenz die fachkundigen Berater vor allem des Arbeitgebers, aber auch der Beschäftigten und des Betriebsrats, in allen Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes. Gem. § 6 ASiG sind sie insbesondere zu folgenden Aufgaben berufen:mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / 2. Rechtslage

Rz. 61 Nach § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung oder zur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einem Tarifvertrag, einer Betriebs- oder Dienstvere...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Seit dem 25.5.2018 ist die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung/DSGVO) anzuwenden. Die DSGVO ist bereits am 24.5.2016 in Kraft getreten und hat die bis dahin geltende R...mehr

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Zweiradmechatroniker (Profe... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung bei Zweiradmechatronikern anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / 3. Betriebsarzt

Rz. 65 Nach §§ 1, 2 ASiG erfolgt die Bestellung des Betriebsarztes in schriftlicher Form. Seine Aufgabe besteht in der Unterstützung des Arbeitgebers in allen Fragen des Unfallschutzes und umfasst insbesondere die Beratung beimehr

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§ 3 Herausforderungen der D... / 2. Auswirkungen des Ausschlusses der leitenden Angestellten vom Anwendungsbereich des ArbZG auf Arbeiten 4.0

Rz. 12 Die Tatbestände von § 5 Abs. 3 S. 2 BetrVG können alternativ vorliegen.[10] Selbst wenn ein Mitarbeiter also nicht über eine eigene Personaleinstellungs- und Entlassungsbefugnis oder eine handelsrechtliche Bevollmächtigung verfügt, kann er leitender Angestellter i.S.d. § 5 Abs. 3 S. 2 BetrVG sein. Insoweit unterscheidet sich die Definition des leitenden Angestellten i...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / c) Rechtsfolgen des Formverstoßes, Klagefrist und Verwirkung

Rz. 96 Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Form des § 623 BGB hat gem. § 125 S. 1 BGB die Nichtigkeit der Kündigung zur Folge.[64] Eine Heilung ist nicht möglich. Die Kündigung muss unter Beachtung der anzuwendenden Kündigungsfristen sowie sonstiger rechtlicher Erfordernisse (z.B. Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG) wiederholt werden. Deshalb kann eine wiederholte außer...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / c) Erlaubte private Nutzung

Rz. 93 Hat der Arbeitgeber die Internet-/E-Mail-Nutzung während der Arbeitszeit erlaubt, besteht zunächst kein Anlass für Sanktionen. Denn durch die erlaubte Nutzung hat der Arbeitgeber grundsätzlich dokumentiert, mit der Nutzung während der Arbeitszeit einverstanden zu sein. Lediglich für den Fall, dass der Arbeitnehmer die Grenzen der erlaubten Privatnutzung überschreitet,...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / III. Kontrolle bei erlaubter privater E-Mail-Nutzung

Rz. 49 Gewährt der Arbeitgeber den Arbeitnehmern das Recht, das E-Mail-Programm auch privat zu nutzen, stellt sich ebenfalls die Frage der richtigen Ermächtigungsgrundlage für die Kontrolle durch den Arbeitgeber. Nach der früher herrschenden Ansicht in der Literatur wird der Arbeitgeber durch die Erlaubnis privater Nutzung zum Diensteanbieter i.S.d. § 88 TKG a.F. und habe da...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 2.4 Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Europäische Genossenschaften sowie Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sind Gewerbebetriebe kraft Rechtsform.[1] Unabhängig davon, ob die Kapitalgesellschaft eine gewerbliche oder eine andere Tätigkeit ausübt, gilt ihre Tätigkeit stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Eine Kapitalgesellsc...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.13 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrec...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.1 Allgemeines zu den Eintragungen

Für jede wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist eine Anlage Land- und Forstwirtschaft abzugeben. Die Angaben sind erforderlich, um über die erklärten Merkmale den zutreffenden Grundsteuerwert für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu ermitteln. Abweichend von der bisherigen Einheitsbewertung wird auf das sog. vergleichende Verfahren ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 2.3 Personenunternehmen

Auch bei der Personengesellschaft beginnt die Gewerbesteuerpflicht unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister erst, wenn der Gewerbebetrieb erstmals in Gang gesetzt wird. Bloße Vorbereitungshandlungen sind nicht ausreichend. Die Gewerbesteuerpflicht endet mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebs, d. h. mit der Aufgabe jeglicher werbenden Tätigkeit. Au...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 719 Einstweilige Einstellung bei Rechtsmittel und Einspruch

1 Grundsatz – Zweck Rz. 1 Die Bestimmung betrifft die widerstreitenden Interessen von Gläubiger und Schuldner, wenn der Bestand eines vorläufig vollstreckbaren Urteils wegen der Einlegung eines Rechtsmittels oder Einspruchs ungewiss ist. Es muss sich der Schuldner vor den Folgen einer Zwangsvollstreckung schützen können, andernfalls seinem Rechtsmittel oder Einspruch die Effe...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Einstweilige Einstellung im Revisionsrechtszug (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 enthält eine eigenständige Regelung für die Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren. Sie bezweckt, verzögernde Revisionseinlegungen soweit wie möglich zu verhindern, und schließt daher die Anwendung von §§ 707, 719 Abs. 1 ZPO aus und schränkt die Einstellungsmöglichkeit sowohl nach ihren Voraussetzungen als auch inhaltlich ein. Damit wird dem V...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.1 Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 1 ZPO

Rz. 15 An das Amts-/Landgericht In Sachen X ./. Y wird namens und mit Vollmacht des Beklagten beantragt: Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Amts-/Landgerichts ... vom ... (Az.: ...) wird gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR ..., die durch selbstschuldnerische, unbedingte und unbefristete Bürgschaft in vorgenannter Höhe der Bank in ... erbracht werden kann, einstweil...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.3 Antrag auf Einstellung nach § 719 Abs. 1 Satz 2 ZPO in Verbindung mit § 707 Abs. 1 ZPO

Rz. 20 An das Landgericht In Sachen X ./. Y wird namens und mit Vollmacht des Beklagten beantragt: Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil des Landgerichts ... vom ... (Az.: ...) wird ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt. Begründung Durch das im Antrag näher bezeichnete Versäumnisurteil wurde der Beklagte verurteilt, an den Kläger EUR 7.000 nebst Zinsen in Höh...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Materielle Voraussetzungen

Rz. 8 Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil Revision eingelegt, so ordnet das Revisionsgericht auf Antrag an, dass die Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt wird, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde, und nicht ein überwiegendes Interesse des Gläubigers entgegensteht. Bei Einlegung der Nichtzulassu...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.8 Rechnungen zum Nachweis der vorzeitigen Verfahrenseinstellung

Rz. 72 Im Laufe des Verfahrens können zahllose Umstände eintreten, die eine Weiterführung des Verfahrens sinnlos werden lassen. Es kommt dann zur Einstellung des Verfahrens. Unter der Einstellung versteht das Gesetz die vorzeitige Beendigung des Verfahrens. Die InsO nennt vier Einstellungsgründe: Rz. 73 Einstellung wegen mangelnder Deckung der Verfahrenskosten [1] Nach § 207 Abs...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.2 Hinweise

Rz. 16 Der Antrag geht davon aus, dass der Beklagte Sicherheit leistet, und regt deshalb zugleich an, die Sicherheit durch Bürgschaft erbringen zu dürfen, weil ansonsten ein entsprechender Betrag hinterlegt werden müsste. Eine Einstellung ohne Sicherheitsleistung ist der Ausnahmefall und nur in seltenen Fällen praktisch. Rz. 17 Der Antrag geht von der hier vertretenen Auffass...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Allgemeines – Berufung

Rz. 2 Durch die Verweisung auf § 707 ZPO ist im Falle der Berufung gegen ein für vorläufig vollstreckbares Urteil die Einstellung der Zwangsvollstreckung unter den Voraussetzungen des § 707 ZPO möglich (vgl. die Ausführungen zu § 707 ZPO). Neben dem Antrag des Schuldners ist Zulässigkeitsvoraussetzung eine statthafte Berufung und ein Rechtsschutzinteresse. Antragsberechtigt ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Besonderheiten beim Versäumnisurteil und Vollstreckungsbescheid (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 6 Die Frage, ob im Falle der Berufung (§ 514 Abs. 2 ZPO) oder des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil bzw. einen Vollstreckungsbescheid (§ 700 Abs. 1 ZPO) die Zwangsvollstreckung eingestellt werden kann, beurteilt sich nach den allgemeinen Kriterien. Allein für die Modalitäten der Einstellung enthält Abs. 1 Satz 2 Besonderheiten. Grundsätzlich darf die Zwangsvollstreck...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Kein Rechtsmittel

Rz. 13 Gegen die Entscheidung des Revisionsgerichts, die nach Anhörung des Gegners und grundsätzlich ohne mündliche Verhandlung ergeht, ist ein Rechtsmittel nicht statthaft (OLGR Saarbrücken 2008, 441). Möglich bleiben Gegenvorstellungen, auch mit dem Ziel, die Einstellung der Zwangsvollstreckung wieder ganz aufzuheben. Dazu müssen allerdings neue Tatsachen oder rechtliche B...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.1.5 Schlussbilanz für das Geschäftsjahr der Verfahrensbeendigung oder Betriebseinstellung

Rz. 107 Mit Beendigung des Insolvenzverfahrens durch Aufhebung[1] gemäß § 200 oder § 258 InsO oder Einstellung[2] gemäß § 207 ff. InsO schließt das letzte Geschäftsjahr in der Insolvenz ab. Die InsO verlangt nicht ausdrücklich die Erstellung einer Schlussbilanz bei Beendigung des Insolvenzverfahrens. In entsprechender Anwendung des § 155 Abs. 2 Satz 1 InsO, wonach mit der Er...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Besonderheiten bei Arrest und einstweiliger Verfügung

Rz. 5 Für Arrest und einstweilige Verfügung ist zu unterscheiden: Bei Aufhebung nach Widerspruch durch Urteil kann die Anordnung im Berufungsverfahren nicht wieder hergestellt werden (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 138). Ein Urteil, welches einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung anordnet oder bestätigt, ist auch ohne Ausspruch der vorläufigen Vollstreckbarkeit vollstrec...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Bestimmung betrifft die widerstreitenden Interessen von Gläubiger und Schuldner, wenn der Bestand eines vorläufig vollstreckbaren Urteils wegen der Einlegung eines Rechtsmittels oder Einspruchs ungewiss ist. Es muss sich der Schuldner vor den Folgen einer Zwangsvollstreckung schützen können, andernfalls seinem Rechtsmittel oder Einspruch die Effektivität genommen w...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzrechnungslegung na... / 2.1.2 Rechnungen zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag

Rz. 18 Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 InsO weist das Insolvenzgericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens zu decken.[1] Die Prüfung dieser Frage der Masselosigkeit bzw. Massekostendeckung erfolgt von Amts wegen. Liegt ein zulässiger Insolvenzantrag vor, hat das Inso...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Das Verfahren und die Voraussetzungen der Rückgabe einer geleisteten Sicherheit ist allgemein geregelt in der Vorschrift des § 109 ZPO. Für alle Fälle, in denen der Gläubiger eine Sicherheit nach den §§ 709, 711, § 712 Abs. 2 Satz 2 ZPO geleistet hat, regelt die Bestimmung ein vereinfachtes Verfahren zur Rückgabe der geleisteten Sicherheit, wenn das Urteil rechtskräfti...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. Mitteilungspflicht (§ 243 Abs. 4 StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO)

Nach § 243 Abs. 4 S. 1 und 2 StPO ist über Erörterungen zu berichten, die außerhalb der Hauptverhandlung stattgefunden haben und deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung (§ 257c StPO) gewesen ist. Davon ist auszugehen, sobald bei im Vorfeld oder neben der Hauptverhandlung geführten Gesprächen ausdrücklich oder konkludent die Möglichkeit einer Verständigung im Rau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerdienstliches Verhalten / 2 Freiheitsstrafe

Ob und in welchem Umfang ein Arbeitnehmer bei den Einstellungsverhandlungen Freiheitsstrafen offenbaren muss, hängt vom Einzelfall ab.[1] Muss ein Arbeitnehmer eine Freiheitsstrafe verbüßen, braucht der Arbeitgeber keinen Lohn zu zahlen.[2] Die rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren ist an sich geeignet, eine meist ordentliche Kündigung de...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten der neuen Insolvenzordnung (InsO) am 1.1.1999, die die Konkurs- und Vergleichsordnung in den alten Bundesländern sowie die Gesamtvollstreckungsordnung der neuen Bundesländer ablöste, wurden auch die Rechnungslegungspflichten in der Insolvenz neu geregelt. Ein Bedürfnis für eine Reform des Insolvenzrechts bestand insbesondere, da das bis dahin geltende...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Prüfungskompetenz – Entscheidung

Rz. 3 Obwohl die Vorschrift als "Soll-Bestimmung" ausgestaltet ist, handelt es sich um zwingendes Recht. Das Gericht hat die Entscheidung von Amts wegen zu treffen. Ihm steht dabei ein Beurteilungsspielraum zu. Es muss demnach von den genannten Schutzanordnungen absehen, wenn es die Voraussetzungen der Norm annimmt (Zöller/Herget, § 713 Rn. 1). Die Anordnung von Schutzmaßnah...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zahlungsverjährung (AO-StB ... / b) Unterbrechungshandlungen

Die Zahlungsverjährung wird durch eine schriftliche Geltendmachung des Anspruchs unterbrochen. Hierunter fällt die schriftliche Zahlungsaufforderung, die schriftliche Mahnung (§ 259 AO), wobei auch ein Postnachnahmeauftrag als Mahnung gilt (§ 259 S. 2 AO) sowie jedes andere wirksam bekannt gegebene Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung an den Steuerpflichtigen (BFH v. 27.4.19...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.1.1 Schlussbilanz für das letzte Geschäftsjahr vor Verfahrenseröffnung

Rz. 94 Die Schlussbilanz der werbenden Gesellschaft erfasst das Rumpfgeschäftsjahr zwischen Beginn des letzten Geschäftsjahres und dem Tag vor dem Eröffnungsbeschluss. Als abschließende Rechnungslegung der werbenden Gesellschaft für den verkürzten Zeitraum zwischen dem Schluss des letzten regulären Geschäftsjahrs und dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung ist auf den Tag vor I...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Außer-Kraft-Treten der vorläufigen Vollstreckbarkeit (Abs. 1)

Rz. 2 Die vorläufige Vollstreckbarkeit eines Urteils tritt zunächst außer Kraft, wenn das vorläufig vollstreckbare Urteil rechtskräftig wird. Nun ist es endgültig vollstreckbar. Der Schuldner kann die Vollstreckbarkeit nicht mehr abwenden. Dieser Fall allerdings hat keinen Schadensersatzanspruch zur Folge, da die Vollstreckung des Gläubigers, soweit er sie betrieben haben ma...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Anwendungsbereich

Rz. 5 § 717 Abs. 2 ZPO soll gewährleisten, dass derjenige, der aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils in Anspruch genommen wird, seine Leistung zur Abwehr der Vollstreckung nach Aufhebung des Titels sogleich zurückerhält (BGH, ZInsO 2014, 1438 = NZI 2014, 709 = MDR 2014, 929). Eine Leistung zur Abwendung der Vollstreckung i. S. d. § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO ist nur an...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Abwendungsbefugnis des Schuldners (Absatz 3)

Rz. 10 Der Schuldner ist befugt, die Zwangsvollstreckung nach Abs. 1 durch Leistung einer Sicherheit in Höhe des Hauptanspruchs abzuwenden, wegen dessen der Gläubiger vollstrecken kann, wenn nicht der Gläubiger vorher die ihm obliegende Sicherheit geleistet hat (§ 720a Abs. 3 ZPO). Die Regelung lehnt sich an die Bestimmung des § 711 Satz 1 ZPO an. Anders als dort ist jedoch ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 111 Transf... / 2.2 Dauerhafter Arbeitsausfall (Abs. 2)

Rz. 13 Im Gegensatz zum Kug ist beim Transferkurzarbeitergeld ein dauerhafter Arbeitsausfall Anspruchsvoraussetzung. Liegt nur ein vorübergehender Arbeitsausfall vor, kommt das normale Kug nach den §§ 95ff. in Betracht. Nach Abs. 2 liegt ein dauerhafter Arbeitsausfall vor, wenn infolge einer Betriebsänderung i. S. v. § 110 Abs. 1 Satz 3 die Beschäftigungsmöglichkeiten für di...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.3.1 Betriebsübliche Bedingungen/Unübliche Pausen und Arbeitsunterbrechungen

Rz. 18 Die Frage, ob Versicherte unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts arbeiten können, wurde vom BSG im Rahmen seiner Rechtsprechung zur früheren Erwerbsunfähigkeit und den hierbei entwickelten sog. Katalogfällen im Ergebnis bereits unter dem Gesichtspunkt der betriebsüblichen Arbeitsbedingungen geprüft. Nur der noch vollschichtig leistungsfähige Vers...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.2 Material-, Personal- und Fremdleistungskosten

Unter die "Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich Nebenkosten" laut Zeile 26 fallen alle Positionen, die bei einer Buchführung nach dem SKR 04 auf den Konten 5000 bis 5885 gebucht werden. Trotz der Erfassung in einer Zeile des Vordrucks müssen in der Buchhaltung unverändert die Einzelkonten angesprochen werden, andernfalls kann es z. B. zu Problemen bei Hinzuschätzu...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / I. Einstellung des Verfahrens (Erledigungsgebühr)

Rz. 49 Nach Nr. 4141 VV RVG ist vorgesehen, dass ein Verteidiger, der durch seine Bemühungen dazu beiträgt, dass das Strafverfahren endgültig eingestellt und damit die Hauptverhandlung entbehrlich wird, zur Belohnung eine zusätzliche Gebühr verdient. Das Gleiche gilt, wenn sich das Verfahren durch Zurücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbefehl, der Berufung oder der Revi...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / 2. Die Gebühren im Vorverfahren

Rz. 103 Für Tätigkeiten im Vorverfahren vor der Verwaltungsbehörde erhält der Verteidiger eine Verfahrensgebühr nach Nrn. 5101, 5103 oder 5105 VV RVG. Außerdem können Terminsgebühren für jeden Tag gemäß Nrn. 5102, 5104 oder 5106 VV RVG anfallen. Das Besondere an diesen Gebühren im Vorverfahren ist, dass sie von der Höhe der Geldbuße abhängig sind. Hinweis: Dadurch, dass die G...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / IV. Sonstige Hinweise zum Bußgeldverfahren

Rz. 118 Die Verwaltungsbehörde kann auch, wenn sie die Mitwirkung eines RA für geboten hält, dem Beschuldigten einen Verteidiger bestellen (§ 60 OWiG). Der RA erhält dann die Gebühren in der für den Pflichtverteidiger vorgesehenen Höhe (rechte Randspalte des VV) aus der Staatskasse. Für Vorschusszahlungen des Mandanten an den gerichtlich bestellten Verteidiger ist die Anrechn...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / II. Verschiedene Angelegenheiten (§ 17 RVG)

Rz. 151 Den Gegensatz zu § 16 RVG regelt § 17 RVG in einer vollständigen Aufzählung die Fälle, in denen verschiedene Angelegenheiten bestehen. Selbst wenn der RA nur einen Auftrag erhalten hat, liegen bei diesen Sachverhalten also verschiedene Angelegenheiten vor, in denen die Gebühren jeweils getrennt berechnet werden. Im Wesentlichen handelt es sich bei den folgenden in § ...mehr

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Aufgabenteil / 22. Gebühren in Strafsachen und Bußgeldsachen (→ § 10 Rdn 1 ff.)

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / 3. Das Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht

Rz. 109 Nach § 17 Ziff. 11 RVG sind das Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde und ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren verschiedene Angelegenheiten. Das heißt, dass für die Tätigkeit des RA im Vorverfahren und im nachfolgenden Hauptverfahren jeweils eine gesonderte Vergütungsrechnung anzufertigen ist. Die Vorverfahrensgebühr wird nicht auf eine Verfahrensgebühr im...mehr

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Disziplinarische Ahndung vo... / 1.5 Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Ein Beamter[14] muss aus dem Dienst entfernt werden, wenn er durch ein schweres Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit in die pflichtgemäße Amtsführung endgültig verloren hat (§ 31 LDG BW). Sind diese tatbestandlichen Voraussetzungen gegeben, steht dem Dienstherrn kein Ermessen zu – er muss den Beamten entlassen. Fällt dem Beamten ein sogenanntes Zug...mehr