Fachbeiträge & Kommentare zu Einstweilige Verfügung

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.6.1 In stationären Einrichtungen und besonderen Wohnformen untergebrachte Menschen

Rz. 309 Wer in einer stationären Einrichtung untergebracht ist, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Es kommen Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB XII in Betracht. Das schließt die Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft nicht aus, was sich wiederum auf die Leistungen nach § 22 bei Anwendung des Kopfteilprinzips auswirken wird. Bei täglicher Rückkehr in d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 47 Die Leistungsberechtigung nach § 7 setzt grundsätzlich einen Antrag nach § 37 voraus, der allerdings an keine Form gebunden ist, sondern lediglich die Willenserklärung enthalten muss, dass Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende begehrt werden. Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirken auf den Beginn des Monats der Antragstellung zurüc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 303e Datenv... / 1 Allgemeines

Rz. 9 Die Vorschrift regelt die Datenverarbeitung durch das Forschungsdatenzentrum. Berechtigten Nutzern sind diese Daten zugänglich zu machen. Ihnen steht damit eine Datenbasis für gesundheitspolitische Entscheidungen zur Verfügung, um Finanzmittel zielgerichtet einzusetzen sowie Fehlsteuerungen rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Der Datenschutz der Versicherten und ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 14.4 Unmöglichkeit – Doppelvermietung

Rz. 75 Bei der Doppelvermietung sind beide Verträge wirksam, da sich jede Person mehrfach zur Erbringung derselben Leistung verpflichten kann (BGH VIII ZR 46/61, MDR 1962, 398; LG Berlin, Urteil v. 27.9.2013,63 S 127/13, GE 2013,1587), ohne dass darauf ankommt, welcher Mieter den Mietvertrag zuerst abgeschlossen hat (OLG Hamm, NJW-RR 2004,521), auch dann nicht, wenn untersch...mehr

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Eheähnliche Gemeinschaft / 3.2 Vertragsschluss mit einem Partner

Ist nur einer der Partner Partei des Mietvertrags, so ist der andere Partner in der Regel schutzlos dem Räumungsverlangen des Mieters ausgeliefert. Kündigungsschutzvorschriften sind zwischen den Partnern nämlich nicht anwendbar.[1] Bei Vorliegen besonderer Umstände kann ein solches Räumungsverlangen allerdings rechtsmissbräuchlich[2] sein (Räumung zur Unzeit; Verlangen nach ...mehr

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Herausgabeanspruch der Miet... / Zusammenfassung

Überblick Hat der Mieter den Gebrauch der Mietsache einem Dritten (z. B. einem Untermieter) überlassen, kann der Vermieter die Sache nach Beendigung des Mietverhältnisses unmittelbar von dem Dritten zurückfordern. Es handelt sich insoweit um ein gesetzliches Schuldverhältnis. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Maßgebliche Vorschrift ist § 546 BGB. Dieser Räumungs- und H...mehr

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Rechte und Pflichten des WE... / 3.4.2 Durchführung angefochtener Beschlüsse

Nach § 23 Abs. 4 WEG ist ein Beschluss so lange gültig, bis er rechtskräftig für ungültig erklärt wird und nicht von vornherein nichtig ist. Die Anfechtungsklage nach § 44 Abs. 1 WEG hat keinen Suspensiveffekt in der Weise, dass ein Beschluss mit Rechtshängigkeit der Klage nicht mehr durchgeführt werden dürfte. Vielmehr ist der Verwalter verpflichtet, auch angefochtene Besch...mehr

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Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 4.2.4 Einstweilige Verfügung

Nach § 650d BGB ist es zum Erlass einer einstweiligen Verfügung in Streitigkeiten über das Anordnungsrecht gemäß § 650b BGB oder die Vergütungsanpassung gemäß § 650c BGB nach Beginn der Bauausführung nicht erforderlich, dass der Verfügungsgrund glaubhaft gemacht wird. Das Erfordernis einer Entscheidung im Wege der einstweiligen Verfügung zur Abwendung wesentlicher Nachteile ...mehr

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U / 2 Unterbringung des Beschuldigten [Rdn 4628]

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P / 19 Pflichtverteidiger, Verfahren der Beiordnung [Rdn 3794]

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P / 13 Pflichtverteidiger, Entpflichtung/Verteidigerwechsel [Rdn 3642]

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D / 13 Durchsuchung, Behandlung von Zufallsfunden [Rdn 1896]

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P / 6 Pflichtverteidiger, Beiordnung nach § 140 Abs. 1 [Rdn 3514]

Rdn 3515 Literaturhinweise: Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185 Deutscher, Neue Regelungen zum Opferschutz und zur Stärkung der Beschuldigtenrechte im Strafverfahren, StRR 2013, 324 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, 65 R. Hamm, Notwe...mehr

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A / 56 Auskunft über/Erhebung von Telekommunikationsdaten, Verkehrsdaten/Vorratsdatenspeicherung [Rdn 711]

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B / 19 Beschwerde [Rdn 1164]

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten Das Wichtigste in Kürze:mehr

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V / 53 Vorführung des Beschuldigten [Rdn 5479]

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Wohnungseigentümerversammlu... / 3.5.3.3 Einstweilige Verfügung zur Verhinderung vollendeter Tatsachen

Aufgrund der vorläufigen Gültigkeit des Beschlusses können auch vollendete Tatsachen geschaffen werden, wie z. B. bei der Genehmigung einer baulichen Veränderung und deren alsbaldiger Durchführung. In solchen Fällen hat der Anfechtende zwar die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung gemäß §§ 935 ff. ZPO auf Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Indes fehlt aber aufgrun...mehr

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Wohnungseigentümerversammlu... / 1.10.2.2 Beschlussanträge von Wohnungseigentümern

Auf die Tagesordnung sind auch Beschlussanträge von Wohnungseigentümern zu setzen, soweit deren Behandlung in der Wohnungseigentümerversammlung ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht.[1] Dies ergibt sich zwar nicht direkt aus dem Gesetz, gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG hat aber jeder Wohnungseigentümer Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung. Sollte sich der Verwalter weigern, der...mehr

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Wohnungseigentümerversammlu... / 1.2.3.8 Übergangsregelung bis 2028

Sachlicher Anwendungsbereich Fassen die Wohnungseigentümer vor dem 1.1.2028 einen Beschluss über die Durchführung der Eigentümerversammlungen in rein virtueller Form, muss nach § 48 Abs. 6 WEG bis einschließlich 2028 mindestens einmal im Jahr eine Präsenzversammlung durchgeführt werden. Hierauf können die Wohnungseigentümer nur durch einen einstimmigen Beschluss verzichten. W...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestellung und Abberufung d... / 2.8 Gerichtliche Bestellung

Da jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung gem. § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG hat, hat er auch einen Anspruch auf Bestellung eines Verwalters. Die Bestellung entspricht stets ordnungsmäßiger Verwaltung. Ein Anspruch auf gerichtliche Bestellung eines Verwalters besteht auch in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die nur aus 2 Parteien besteht.[1] In dr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.2 Wirkung

Rz. 33 Im erzwingbaren Verfahren ersetzt der Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen den Betriebspartnern. Wird eine Regelung getroffen, die an die Stelle einer Betriebsvereinbarung tritt, hat sie auch die Wirkungen einer Betriebsvereinbarung. Sie bindet die Betriebspartner und wirkt für die Arbeitsverhältnisse der betroffenen Arbeitnehmer als verbindliche Norm. Sow...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.15 § 75 Abs. 1 Nr. 12 LPVG BW: ordentliche Kündigung durch die Dienststelle

Die Vorschrift gilt nur für Arbeitnehmer. Sie gilt nicht bei einer Kündigung in der Probezeit (d. h. für ordentliche Kündigungen, die dem Arbeitnehmer spätestens am letzten Tag der Probezeit zugehen). Bei solchen Kündigungen steht dem Personalrat nur ein Anhörungsrecht zu, vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 9 Fall 1 LPVG BW. Wird die Kündigung noch während der 6-monatigen Wartezeit des § 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.1 Beschaffungspflicht

Rz. 55 Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber die für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Sachmittel zur Verfügung zu stellen. Hier ist er – anders als bei § 40 Abs. 1 BetrVG – zur Naturalleistung verpflichtet. Der Gesetzgeber wollte damit unangemessene Eigenanschaffungen des Betriebsrats ausschließen. Nicht der Betriebsrat, sondern der Arbeitgeber hat die freie Wahl ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Grundsatz der Kostentragung durch den Arbeitgeber gilt nicht nur für die Tätigkeit des Betriebsrats. An vielen Stellen wird auf § 40 BetrVG verwiesen. So gilt die Vorschrift entsprechend für den Gesamtbetriebsrat[1] , den Konzernbetriebsrat[2], die Jugend- und Auszubildendenvertretung[3], allerdings nicht in einem Verfahren nach § 78a Abs. 4 BetrVG [4] die Gesamt-Jugend...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.4 Rechtsanwaltskosten

Rz. 34 Der Betriebsrat kann einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen in einem Rechtsstreit betrauen, wenn er dies nach pflichtgemäßer, verständiger Würdigung aller Umstände für erforderlich halten durfte.[1] Dies ist bei der Durchführung von Beschlussverfahren in aller Regel der Fall. Nur in Ausnahmefällen kann etwas anderes gelten, wenn z. B. die Durchführun...mehr

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Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 2.2 Leistungen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen (Abs. 1a)

Rz. 9a Mit der mit Wirkung zum 1.1.2012 eingefügten Regelung wird der Inhalt des Beschlusses des BVerfG v. 6.12.2005 (1 BvR 347/98 ) aufgegriffen und inhaltlich als zulässige Abweichung von Abs. 1 Satz 3 über die Qualität und Wirksamkeit von Leistungen nach dem anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse geregelt. In der Sache handelt es sich auch um eine durch das BVerf...mehr

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Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Vgl. auch Literatur und Rechtsprechung zu §§ 11, 12, 13 und 27. Becker, Off-Label-Use: Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung nur bei Todesgefahr?, SGb 2004, 594. Bockholdt, Gesundheitsspezifische Bedarfe von gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfängern nach dem SGB II, NZS 2016, 881. ders., Die "Nikolaus-Rechtsprechung" des BVerfG – Eine Be...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.3.3 Wettbewerb (Abs. 3 Satz 2 a. F. bis zum 31.3.2020)

Rz. 18 Die Rechtspflicht zur Zusammenarbeit war auch nach Einführung der Wahlfreiheit der Mitglieder und der Möglichkeit der Öffnung von Betriebs- und Innungskrankenkassen (ab 1996) beibehalten worden, obwohl die Wahl- und Wechselmöglichkeiten zwischen den einzelnen Krankenkassen zu weiterem notwendigen Wettbewerb um Mitglieder zwischen den Krankenkassen führte, der über ges...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / III. Einstweilige Verfügung

Rz. 378 In diesem Eilverfahren kommt es auf die Sicherung von Individualansprüchen an. Der Erlass einer einstweiligen Verfügung setzt regelmäßig einen Verfügungsanspruch und einen Verfügungsgrund voraus. Rz. 379 Es wird unterschieden[241] zwischen:mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / G. Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 368 Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Gläubiger auch per Eilverfahren seine Ansprüche geltend machen oder zumindest sichern. Dafür stehen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes hauptsächlich der Arrest (§§ 916 ff. ZPO) und die einstweilige Verfügung (§§ 935–945 ZPO) als Verfahrensarten zur Verfügung. I. Effektiver Rechtsschutz Rz. 369 Die Eilverfahren dienen eine...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 2. Regelungsverfügung

Rz. 384 Die Regelungsverfügung klärt einstweilen ein streitiges Rechtsverhältnis, z.B. Rz. 385 Der gesetzlich geforderte Verfügungsgrund liegt in der objektiven Notwendigkeit einer einstweiligen Regelung zur Wahrung des Rechtsfriedens, insbesondere zum Abwenden wesentlicher...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / II. Verfahren bei der Vollziehung

§ 153 Dinglicher Arrest (1) Bei der Vollziehung des dinglichen Arrestes wirkt der Gerichtsvollzieher in gleicher Weise mit wie bei der sonstigen Zwangsvollstreckung. (2) In bewegliche körperliche Sachen wird der Arrest durch Pfändung nach den Vorschriften vollzogen, die für die Zwangsvollstreckung gelten (§§ 928, 929 ZPO). Zu den beweglichen Sachen rechnen in diesem Fall auch ...mehr

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FF 09/2024, Keine einstweil... / 2 Anmerkung

Eines der Reformziele des FamFG bestand in der Vereinfachung des Verfahrens des einstweiligen Rechtschutzes, ein anderes in die Überlegung, durch die "neue" einstweilige Anordnung nach Möglichkeit ein Hauptsacheverfahren in vielen Fällen entbehrlich zu machen. Schon vor der Gesetzesreform hatte es den Hinweis auf die Anordnung als "scharfes Schwert" gegeben, mit dem man vors...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 3. Leistungsverfügung

Rz. 386 Die Leistungsverfügung wird im Allgemeinen auf § 940 ZPO gestützt und ermöglicht zur Existenzsicherung die – ausnahmsweise zulässige – vorläufige Anspruchsbefriedigung. Der Verfügungsanspruch ist gegeben etwamehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 1. Sicherungsverfügung

Rz. 381 Die Sicherungsverfügung sichert einen Individualanspruch auf eine gegenständliche Leistung. Rz. 382 Ein Verfügungsanspruch ist z.B. vorhanden bei: Rz. 383 Der erforderliche Verfügungsgr...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / I. Allgemeines

§ 152 (§§ 916 bis 945 ZPO) (1) Arrestbefehle und einstweilige Verfügungen sind Schuldtitel, die nicht eine Befriedigung des Gläubigers, sondern nur eine Sicherung seines Anspruchs oder die einstweilige Regelung eines rechtlichen Zustandes bezwecken. Der dingliche Arrest wird durch Beschlagnahme des gesamten Vermögens des Schuldners oder eines in dem Befehl näher bezeichneten ...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 13 Menschenrechtsbeschwerde, Einstweiliger Rechtsschutz [Rdn 150]

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / I. Effektiver Rechtsschutz

Rz. 369 Die Eilverfahren dienen einem effektiven Rechtsschutz. Maßgebend für die Auswahl der Verfahrensart ist das Begehren des Antragstellers. Zwischen dem Arrest und der einstweiligen Verfügung ist wie folgt zu unterscheiden: Rz. 370 Der Arrest besteht nach § 916 Abs. 1 ZPO bei Ansprüchen zur Sicherung der Zwangsvollstreckung wegenmehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 36 Nichtigkeitsklage, Dringlichkeitsmaßnahmen [Rdn 478]

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 5. Schadensersatzansprüche

Rz. 404 Der Antragsgegner hat gegen den Antragsteller einen Schadensersatzanspruch, wenn der Arrest oder die einstweilige Verfügung von Anfang an ungerechtfertigt war, oder eine angeordnete Maßregel aufgehoben wird. Dies bedeutet für den Gläubiger: Wenn zwar die Erfolgsaussichten für das einstweilige Verfahren günstig sind, weil der Antragsgegner eventuell nicht über präsent...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / IV. Prozessuales Vorgehen

Rz. 388 Die Auswahl der richtigen Verfahrensart im einstweiligen Rechtsschutz (Arrest oder einstweilige Verfügung) ist wichtig, weil ein unzutreffend gewählter Antrag unzulässig ist und das Gericht ihn nur ausnahmsweise bei einer einstweiligen Verfügung im Rahmen des § 938 ZPO umdeuten kann. Für das Verfahren gelten, wie für jeden anderen Rechtsstreit auch, die allgemeinen P...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / c) Vollzug

Rz. 402 Die richterliche Eilentscheidung wird beim Arrest mit der Pfändung oder in der Eintragung einer Hypothek oder auch mit der Durchführung einer Haft vollzogen. Bei der einstweiligen Verfügung kommt es auf die angeordnete Maßnahme an. Rz. 403 Bemerkt der Antragsgegner, dass der Antragsteller die Zustellung versäumt hat, kann er nach Fristablauf des § 929 Abs. 2, 3 ZPO Wi...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 6. Schutzschrift, Widerspruch und Berufung

Rz. 406 Befürchtet der Schuldner, dass der Gläubiger einen Antrag im einstweiligen Verfahren stellt, kann für den Schuldner vorsorglich bei dem/den zuständigen Gericht/en eine sog. Schutzschrift – ein in der Rechtspraxis entwickeltes Rechtsinstitut – eingereicht werden. Das mehrfache Einreichen von Schriftsätzen – bei etwaig diversen örtlichen Zuständigkeiten (z.B. bei Verst...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 2. Hemmung

Rz. 8 Bei der Fristenberechnung ist ferner von Bedeutung, ob die Verjährungsfrist ausnahmsweise gehemmt worden ist, §§ 203 bis 211 BGB. Rz. 9 Gehemmt wird die Verjährung vor allem durch Verhandlungen über den Anspruch, § 203 BGB, und die gerichtliche Verfolgung des Anspruchs, § 204 BGB, u.a. aber auch durch die Vereinbarung eines Leistungsverweigerungsrechts, § 205 BGB, wegen...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 24 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Allgemeines [Rdn 323]

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 1. Auswahl des zuständigen Gerichts

Rz. 390 Zuständig ist dasjenige Gericht, welches auch in der Hauptsache, also bei einer Klage zuständig wäre. Beim Arrest ist auch das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk sich der mit dem Arrest zu belegende Gegenstand oder sich die in ihrer persönlichen Freiheit zu beschränkende Person befindet (§ 919 ZPO). Dasselbe gilt bei der einstweiligen Verfügung, soweit Gegenstän...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / 4. Ersatz von Anwaltsgebühren für Forderungsabwehr

Rz. 136 Mit unberechtigten Ansprüchen konfrontiert zu werden, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko.[136] Die Kosten der Rechtsverteidigung gegen eine grundlose Inanspruchnahme sind daher grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Liegen indes die Voraussetzungen einer speziellen Haftungsnorm vor, §§ 280, 311, 823, 826 BGB, eventuell auch §§ 677 ff. BGB, kommt ein materiell-rechtli...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 1. Allgemeines

§ 35 (1) Die Zwangsvollstreckung ist nur zulässig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 2. Antragstellung

Rz. 391 Bei dem zu stellenden Arrestgesuch (§ 920 ZPO) ist zu beachten:mehr