Fachbeiträge & Kommentare zu Einzelunternehmen

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.2.1 Handelsrecht

Rz. 13 Die Definition des Geschäftswerts findet sich in § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB, der folgenden Wortlaut hat: "Der Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt (entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenkapital im Abschluss n... / 3.1.4 Überentnahmen und eingeschränkter Schuldzinsenabzug (§ 4 Abs. 4a EStG)

Rz. 37 § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG schränkt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften den Abzug betrieblich veranlasster Schuldzinsen ein, wenn Überentnahmen vorliegen.[1] Überentnahmen liegen vor, wenn die Entnahmen höher sind als der Gewinn und die Einlagen des Wirtschaftsjahrs. Die Überentnahme eines Jahres ist zu erhöhen um Überentnahmen früherer Wirtschaftsjahre sowie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 1 Begriff und Zielsetzung der Bilanzanalyse

Rz. 1 Der Jahresabschluss ist – zusammen mit dem in jüngster Zeit immer wichtiger werdenden Lagebericht – für externe Interessenten ein zentrales, oft sogar das einzige Instrument zur Unterrichtung über die wirtschaftliche Lage von Unternehmen.[1] Bei Nichtkapitalgesellschaften besteht er aus der Bilanz und GuV,[2] bei Kapitalgesellschaften tritt der Anhang hinzu.[3] Von mit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nichtfinanzielle Erklärung / 4.3 Zusammenfassung von nichtfinanzieller Erklärung des Mutterunternehmens und des Konzerns bzw. kompletter Verzicht auf Einzelunternehmensebene

Rz. 30 Die Regelungen zur Zusammenfassung von Anhang und Konzernanhang aus § 298 Abs. 2 HGB werden in § 315b Abs. 1 Satz 2 HGB auf die nichtfinanzielle Erklärung auf Einzelunternehmens- und Konzernebene übertragen. Daher können diese zur Vermeidung von Doppelangaben zusammengefasst aufgestellt und veröffentlicht werden, soweit aus den Angaben jeweils klar hervorgeht, welche ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH: Maßgeblichkeit der Bilanzansätze bei der GmbH

Maßgeblichkeit der Bilanzansätze: Bringt ein Einzelunternehmer sein Unternehmen gegen Gewährung von neuen Anteilen in eine GmbH ein, so gilt nach § 20 Abs. 3 S. 1 UmwStG 2006 der Wert, mit dem die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt, für den Einbringenden als Veräußerungspreis und als Anschaffungskosten der Gesellschaftsanteile. Drittanfechtung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umlaufvermögen im Abschluss... / 3.3 Offenlegung des Umlaufvermögens in Abhängigkeit von Rechtsform und Unternehmensgröße

Rz. 32 Zu den nach § 325 HGB offenlegungspflichtigen Unterlagen rechnet in allen Fällen die Bilanz. Allerdings bestehen größenabhängige Erleichterungen für bestimmte Kapitalgesellschaften und den über § 264a HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften. Während große Gesellschaften dazu verpflichtet sind, eine ungekürzte Bilanz offenzulegen, genügt es nach § 326 HGB bei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft mit beschränkt... / 3.1 Gründung

Rz. 10 Eine GmbH kann von mehreren Personen gegründet werden. Jedoch ist nach § 1 GmbHG auch die Einpersonen-Gründung zulässig. Der Anwendungsbereich dieser sog. Einpersonen-GmbH ist nicht auf bestimmte Zwecke beschränkt, sondern entspricht dem der von mehreren Personen gegründeten GmbH. Die praktische Bedeutung und Verbreitung ist folglich nicht unbedeutend, insbesondere zu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.6 Wechsel der Vermögensart

Rz. 13 Ob ein Vermögensgegenstand dem Umlauf- oder Anlagevermögen zuzurechnen ist, entscheidet sich nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag des Zugangsjahrs. Ändert sich der betriebliche Zweck eines Vermögensgegenstands, ist es erforderlich, die ursprüngliche Zuordnung zu einer der Vermögenskategorien zu korrigieren und einen zunächst dem Anlagevermögen zugewiesenen Vermöge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umlaufvermögen im Abschluss... / 3.1 Zusammensetzung des Umlaufvermögens nach § 266 Abs. 2 HGB

Rz. 18 § 266 Abs. 2 HGB sieht folgendes Gliederungsschema für den Ausweis des Umlaufvermögens in der Bilanz vor:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Besond... / 7. Zusätzliche Feststellungen ab dem 29.12.2020

Durch die Änderungen im ErbStG sind nach § 37 Abs. 18 ErbStG für Erwerbe mit einem Besteuerungsstichtag nach dem 28.12.2020 zusätzliche Feststellungen innerhalb der gesonderten Feststellung nach §§ 151 ff. BewG vorzunehmen, die bisher nur nachrichtlich waren. Damit können folgende Angaben festgestellt werden: Wert des Betriebsvermögens/Anteils am Betriebsvermögen (§§ 95, 96, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Besond... / 2. Der Verfahrenshergang in der Praxis

Im Folgenden werden ausschließlich die gesonderten Feststellungen nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2–3 BewG – Einzelunternehmen, Anteile an Personen- und nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften – betrachtet. Die nachfolgend betrachteten Grundsätze gelten dabei für Feststellungen nach §§ 13a Abs. 4, Abs. 9a, 13b Abs. 10 ErbStG entsprechend (zu den Feststellungen s.a. 7.). In d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Willensbildung der ... / 2. Rechtswidrigkeit

Rz. 46 Rechtswidrig ist ein Beschluss, der gegen das Gesetz oder gegen eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer verstößt, aber nicht nichtig ist. Man kann auch sagen, dass der Beschluss "(nur) anfechtbar" ist, um die Abgrenzung zur Nichtigkeit (die keiner Anfechtung bedarf) zu verdeutlichen. Ein rechtswidriger Beschluss ist. gem. § 23 Abs. 4 S. 2 WEG gültig (d.h. wirksam), s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Besond... / 5. Beteiligte im Feststellungsverfahren gem. § 154 BewG

§ 154 BewG gibt an, wer am Feststellungsverfahren beteiligt ist, um insb. die Frage zu beantworten, an wen eine Bekanntgabe zu erfolgen hat. Weiter sind Mitwirkungs-, Erklärungs- und Beweispflichten aber auch das Recht auf Anhörung oder Akteneinsicht betroffen (Halaczinsky in Rössler/Troll, BewG, 34. EL 1/2022, § 154 Rz. 4). Am Feststellungsverfahren sind diejenigen beteilig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1.2 Modifizierte Zugewinngemeinschaft

Rz. 3 Eine Kombination aus Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft stellt die sog. modifizierte Zugewinngemeinschaft dar. Hierbei werden die Berechnung des Zugewinns und der Ausgleich vertraglich den individuellen Verhältnissen der Ehegatten angepasst. Da es sich bei der modifizierten Zugewinngemeinschaft um keinen gesetzlich normierten Güterstand handelt, sind an die vertrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Nachlassverwaltung und... / c) Führung von Einzelunternehmen durch den Nachlassverwalter

Rz. 44 Gehört ein Einzelunternehmen zum Nachlass, kann dieses nach heute unstreitiger Auffassung vom Nachlassverwalter fortgeführt werden. Hierzu gehören kaufmännische Betriebe ebenso wie Handwerksbetriebe oder Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Die Nachlassverwaltung von – glücklicherweise mittelständischen – Unternehmen gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben, denen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Testamentsvollstreckun... / IV. Umsetzung der Testamentsvollstreckung bei Einzelunternehmen

Rz. 30 In der Praxis lässt die Rechtsprechung sowohl die Möglichkeit der Fortführung des Einzelunternehmens durch den Testamentsvollstrecker sowohl als Treuhänder im eigenen Namen und mit eigener Haftung als auch als Bevollmächtigter der Erben zu.[37] Enthält die letztwillige Verfügung keinen Hinweis darauf, in welcher Form der Erblasser die Fortführung seines Unternehmens w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Inhalte der Testamentsv... / A. Inhalte

Rz. 1 Die Inhalte einer Testamentsvollstreckeranordnung können nur individuell und auf den konkreten Einzelfall bezogen bestimmt werden. Musterformulierungen können immer nur Anhaltspunkte bieten. Gleichwohl haben sich in der Praxis zehn Punkte herauskristallisiert, die bei einer Testamentsvollstreckeranordnung immer bedacht werden sollten: Rz. 2 1. Interessenkonflikte vermei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Testamentsvollstreckun... / 2. Möglichkeiten zur Haftungsbegrenzung im Handelsrecht

Rz. 6 Das Handels- und Gesellschaftsrecht gesteht dem Erben eines Unternehmens im Erbfall Möglichkeiten zu, seine Haftung für Altverbindlichkeiten zu beschränken, allerdings nur in klar begrenztem Umfang und mit unterschiedlichen Folgen für Einzelunternehmen und Gesellschaften. Ein Einzelunternehmen ist ein solches, das von einem einzelnen (eingetragenen) Unternehmer geführt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung / 2.1 Haftung bei Teilhaberaufnahme

Tritt jemand als persönlich haftender Gesellschafter oder als Kommanditist in das Unternehmen eines Einzelkaufmanns[1] ein, haftet die Gesellschaft, auch wenn sie die frühere Firma nicht fortführt[2], für alle im Betrieb des Unternehmens entstandenen Verbindlichkeiten des früheren Unternehmers.[3] Die neu gegründete Gesellschaft haftet demnach für alle betrieblich bedingten S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Muster und Checklisten / III. Unternehmensbezogene Generalvollmacht

Rz. 32 Muster 24.15: Unternehmensbezogene Generalvollmacht Muster 24.15: Unternehmensbezogene Generalvollmacht Ich, _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________, – nachfolgend "Vollmachtgeber" genannt – erteile hiermit _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________, – nachfolgend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Steuerliche Verantwort... / 1. Regelungsmechanismus

Rz. 97 Auf Basis der richtungsweisenden Entscheidung des BVerfG[159] hatte der Gesetzgeber mit einem Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts [160] einerseits die Wertermittlungsvorschriften mit der Zielvorgabe einer rechtsformneutralen Ermittlung von Verkehrswerten modifiziert, andererseits aber auch ein komplexes System zur Begünstigung von Betriebsvermög...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung / 1.4 Haftung des Betriebsübernehmers

Wird ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet, haftet der Erwerber für Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet, und für Steuerabzugsbeträge.[1] Bittet ein Kaufinteressent das Finanzamt um Auskunft über Rückstände an Betriebssteuern und Steuerabzugsbeträgen, für di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.3.1 Schulden

Rz. 30 § 8 Nr. 1 Buchst. a S. 1 GewStG setzt zunächst das Vorliegen einer betrieblichen Schuld voraus. Ob eine Schuld betrieblich oder privat veranlasst ist, richtet sich nach den Grundsätzen des ESt-Rechts.[1] Auf den Inhalt der Schuldverpflichtung kommt es nicht an. Die Form der Schuldaufnahme ist ebenso irrelevant wie ihr Ausweis in der Bilanz. Erforderlich ist auch nicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Testamentsvollstreckun... / V. Umsetzung der Testamentsvollstreckung bei Anteilen an Personenhandelsgesellschaften

Rz. 32 Zusätzlich zu den bei der Testamentsvollstreckung am Einzelunternehmen aufgezeigten Fragestellungen sind bei der Testamentsvollstreckung an Gesellschaftsanteilen die Besonderheiten zu berücksichtigen, die sich daraus ergeben, dass dritte Personen, regelmäßig die Mitgesellschafter, beteiligt sind. Rz. 33 In der Praxis ist in Gesellschaftsverträgen meist geregelt, dass d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 10 Freibetrag (§ 8 Nr. 1 GewStG)

Rz. 297 Der Freibetrag von 200.000 EUR bezieht sich nur auf die Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. a bis f GewStG. Zu gewähren ist er ab dem Ez 2020. Sein Zweck besteht darin, kleinere und mittlere Unternehmen zu entlasten. Gewährt wird er jedem einzelnen selbstständigen Gewerbebetrieb.[1] Ein Antrag ist nicht erforderlich. Rz. 298 Die Summe der Beträge nach § 8 Nr. 1 Buc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Steuerliche Verantwort... / 4. Erwerbsfolgezeitraumbezogene Lohnsummenregelung

Rz. 125 Um den 85 %-igen oder den 100 %-igen Verschonungsabschlag in voller Höhe behalten zu können, wird in der Regel nach Ablauf von fünf Jahren bzw. sieben Jahren geprüft, ob – taggenau gerechnet vom Zeitpunkt des Erwerbs[213] – die in den Folgeperioden addierten Lohnsummen 400 % bzw. 700 % (oder in Abhängigkeit von den Mitarbeiterzahlen die anderen Prozentsätze) der Ausg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Adams, Interessenkonflikte des Testamentsvollstreckers, jur. Diss. 1997 Ahlbory/Suchan, Die haftungsrechtliche Bedeutung des Testamentsvollstreckerzeugnisses, ErbR 2017, 464 Armbrüster, Keine Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments sowie eines Pflichtteilsverzichtsvertrags – Anmerkung zum Urteil des OLG Köln vom 9.12.2009, ZEV 2010, S. 88–89 Armbrüster, Noch einmal: Zur Si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 15.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 391 Nach § 8 Nr. 10 GewStG werden dem Gewinn aus Gewerbebetrieb i. S.d. § 7 S. 1 GewStG Gewinnminderungen wieder hinzugerechnet, die durch Ansatz des niedrigeren Teilwerts des Anteils an einer Körperschaft[1] oder durch Veräußerung oder Entnahme des Anteils an einer Körperschaft oder bei Auflösung oder Herabsetzung des Kapitals der Körperschaft[2] entstanden sind, soweit de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Steuerliche Verantwort... / A. Einführung

Rz. 1 Wer als Testamentsvollstrecker tätig ist, sieht sich umfangreichen steuerlichen Verpflichtungen ausgesetzt, die ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko in sich bergen.[1] Die Besonderheit der Testamentsvollstreckung besteht darin, dass Vermögen zivilrechtlich einer bestimmten Person zugeordnet ist, nämlich dem Erben, die Verwaltungsbefugnis hingegen bei einer anderen Pe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufwendungen für freiwillig... / 3. Gleichbehandlung der Unternehmensformen

Nach den gleichen zuvor geschilderten Grundsätzen würde bei einer Personengesellschaft oder einem Einzelunternehmen nicht abzugsfähiger Aufwand für die Lebensführung bzw. eine Entnahme anzunehmen sein. Zahlungen, die bei einem Personenunternehmen nicht unter § 4 Abs. 4 EStG fallen, begründen bei Kapitalgesellschaften regelmäßig eine vGA. Stellt eine CO2-Kompensation bei eine...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Unter... / 4 Erste Betriebsstätte bei Fahrten eines Unternehmers zwischen Wohnung und Betrieb

Durch die steuerliche Förderung der Elektromobilität haben sich Änderungen auf die Entfernungspauschale ergeben. Das BMF hat nunmehr seine Gesamtdarstellung vollständig überarbeitet[1] Zur Höhe der Entfernungspauschale hat das BMF wie folgt Stellung genommen: Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 EUR für jeden vollen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeits...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Konkrete Aktivierungsfähigkeit

Rn. 10 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Ein zum Vermögen gehöriger Gegenstand, der die Voraussetzungen der abstrakten Aktivierungsfähigkeit aufweist, kann nur dann in das Vermögen aufgenommen werden, wenn der Aktivierung kein Aktivierungsverbot gegenübersteht. Nach § 240 Abs. 1 hat jeder Kaufmann "seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sow...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine Abgrenzung zwischen so... / 2. Junge Finanzmittel

Abschließend stellt sich die Frage, ob junge Finanzmittel durch Umstrukturierungen im Verbund entstehen können. Nach dem Wortlaut des Gesetzes gem. § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 2 ErbStG definieren sich junge Finanzmittel als der positive Saldo der eingelegten und der entnommenen Finanzmittel, welche dem Betrieb im Zeitpunkt der Steuerentstehung weniger als zwei Jahre zuzurechnen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine Abgrenzung zwischen so... / 1. Umstrukturierungen und junges sonstiges Verwaltungsvermögen

Nach dem Wortlaut des § 13b Abs. 9 Satz 2 ErbStG sind junge Finanzmittel und junges, sonstiges Verwaltungsvermögen i.R.d. Verbundvermögensaufstellung auf oberster Ebene zusammenzufassen und gesondert aufzuführen. Unter dem Aspekt dieser "transparenten Betrachtungsweise" der Verbundvermögensaufstellung könnte geschlussfolgert werden, dass im Verbund befindliches nicht junges ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6.2 Bedarfsbewertung der Einzelunternehmen

Rz. 85 Das Betriebsvermögen von Einzelgewerbetreibenden ist mit dem nach den Bewertungsregelungen des BewG gesondert festgestellten Betriebsvermögenswert (Bedarfswert) anzusetzen (§ 12 Abs. 5 ErbStG i. V. m. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 1. Alt. BewG). Es gelten die (aktuellen) tatsächlichen Verhältnisse und Wertverhältnisse zum Bewertungsstichtag (Besteuerungszeitpunkt, § 11 un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Definition und Ermittlung des nicht entnommenen Gewinns

Rn. 67 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der Gesetzgeber definiert den nicht entnommenen Gewinn in § 34a Abs 2 EStG wie folgt: Zitat "Der nicht entnommene Gewinn des Betriebs oder Mitunternehmeranteils ist der nach § 4 Absatz 1 Satz 1 oder § 5 ermittelte Gewinn vermindert um den positiven Saldo der Entnahmen und Einlagen des Wirtschaftsjahres." Dies soll auf Basis der nachfolgenden Sc...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 18.2.1.3 Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 816 Der Fall der unentgeltlichen Vermögensübergabe zu Lebzeiten des Erblassers wird jedoch in der Praxis nur dann eintreten, wenn der Übergeber entweder noch sonstige Einkunftsquellen hat, die er sich zum Lebensunterhalt zurückbehält, oder wenn die Vermögensübergabe mit einem Nutzungsvorbehalt, meist Vorbehaltsnießbrauchs, belastet wird, durch den sich der Übergeber die ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.4.3 Die Abwicklung der Miterbengemeinschaft, insbesondere die Realteilung

Rz. 173 Im gesellschaftsrechtlichen Idealfall folgt der rechtlichen Auflösung einer Personengesellschaft deren faktische Abwicklung (Liquidation). Danach ist die Gesellschaft handelsrechtlich beendigt. Während dieser Vorgang für Kapitalgesellschaften ausdrücklich in § 11 KStG geregelt ist, gibt es für Personengesellschaften kein Pendant. Die Miterbengemeinschaft kann durch ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rn. 28 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die im § 34a EStG normierte Thesaurierungsbegünstigung begegnet in mehreren Punkten verfassungsrechtlichen Bedenken. Rn. 29 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Tatsache, dass sich die Vorschrift vorwiegend die Begünstigung ertragsstarker PersGes zum Gegenstand nimmt, ist mE verfassungsrechtlich unbedenklich, da § 34a EStG als Tarifvorschrift zur R...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.4 Betriebsvermögen

Rz. 11 Inländisches BV oder Anteile daran sind nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG gesondert festzustellen (s. a. § 151 Rn. 11). Für die Zuordnung zum BV verweist § 157 Abs. 5 BewG auf die §§ 95 bis 97 BewG, welche grds. auf die ertragsteuerliche Zuordnung abstellen. Insb. fallen gewerblich tätige Einzelunternehmen, entsprechende freiberufliche Einzelunternehmen und mitunter...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung ErbStG / 2.1 Die wirtschaftlichen Auswirkungen auf der Planungs- und Belastungsebene des Steuerbürgers

Rz. 10 Nachdem die Vorschriften des ErbStG auch für Schenkungen gelten (s. § 1 Abs. 2 ErbStG und insb. s. § 1 Rn. 19 ff.), kommt der jeweiligen Gesetzesfassung eine große Bedeutung für die Dispositionen der Steuerbürger zu. Manchmal nimmt der Zufall den Beteiligten die Entscheidung ab. Ein der Praxis entnommener prototypischer Fall erzählt die stürmische Entwicklung der Refo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ausnahmen von der Nachversteuerung (§ 34a Abs 5 S 2 EStG)

Rn. 168 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Es gibt jedoch Ausnahmen vom oben aufgestellten Grundsatz, nämlich dergestalt, dass eine Nachversteuerung nicht stattfindet, wenn der StPfl beantragt, den nachversteuerungspflichtigen Betrag in Höhe des Buchwerts des übertragenen oder überführten WG, höchstens jedoch in Höhe des Nachversteuerungsbetrags, den die Übertragung oder Überführung...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 17 Das Feststellungsverfahren (§ 13b Abs. 10 ErbStG)

Rz. 294 Die für die Besteuerung relevanten Werte werden im Rahmen eines Feststellungsverfahrens gesondert und einheitlich festgestellt. Festzustellen sind gemäß § 13b Abs. 10 ErbStG die Summe der gemeinen Wertemehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Bereinigung des Ausgangswertes

Rz. 7 Der Ausgangswert (Bilanzgewinn) ist bewertungsrechtlich ggf. noch zu bereinigen, um nur solche Vermögensminderungen oder Vermögensmehrungen zuzulassen, die durch den "gewöhnlichen" Betrieb verursacht werden. Damit wird der Ausgangswert des einzelnen Betriebsergebnisses hinsichtlich solcher Vermögensminderungen oder Vermögensmehrungen korrigiert, die einmalig sind oder ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Abzüge

Rz. 11 Ausführungen zu ausgewählten Punkten: B) § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b BewG: Einmalige Veräußerungsgewinne und außerordentliche Erträge sind zu korrigieren. Hierbei sind diese Veräußerungsgewinne von Veräußerungen zu unterscheiden, die im Geschäftsbetrieb immer wieder vorkommen. Sich regelmäßig ereignende Veräußerungen führen nicht zu einer Kürzung (s. Mannek in S...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.3.1 Die Steuerpflicht des Übergangs

Rz. 325 § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG ist nur auf den Anwachsungserwerb der/des Alt-Gesellschafter/s anzuwenden. In den oben diskutierten Fällen kommt diese Folge nur bei der Fortsetzungsklausel oder bei der gesetzlichen Nachfolge bei einer OHG zum Tragen. Weitere Voraussetzung für einen steuerpflichtigen Erwerb ist, dass der Steuerwert des erworbenen Anteils höher ist als ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Mehr- und Minderabführungen iSd § 14 Abs 3 und/oder Abs 4 KStG bei Beteiligung einer Organgesellschaft an einem Umwandlungsvorgang

Literaturhinweise: S § 14 KStG Tz 855ff und s § 14 KStG Tz 910ff. Tz. 60 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Bei einem umwandlungsbedingten Vermögensübergang auf eine OG können sich, wie die nachstehenden Ausführungen zeigen, Probleme hinsichtlich der Anwendung des § 14 Abs 3 KStG (Mehr- und Minderabführungen mit Verursachung in vororganschaftlicher Zeit) und des § 14 Abs 4 KStG (Mehr-...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6.1 Allgemeines

Rz. 84 Das Erbschaftsteuergesetz zielt innerhalb der Bewertungsebene auf eine verfassungskonforme und realitätsgerechte Verkehrswertbewertung aller Vermögensarten ab. Dabei wird (auch) die Bewertung des Betriebsvermögens (Einzelunternehmen sowie Anteile an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft) und der nicht notierten Anteile an Kapitalgesellschaften am gemeinen Wert...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift gilt unmittelbar nur für den gewerblichen Einzelunternehmer i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG, die in § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG aufgeführten gewerblich tätigen PersG (OHG, KG oder andere PersG wie die atypisch stille Gesellschaft oder die atypische Unterbeteiligung, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind (s. dazu auch § 97 Abs. 1 Nr. 5 B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 § 34a EStG räumt Einzelunternehmern und Mitunternehmern unter bestimmten Voraussetzungen das Wahlrecht ein, nicht entnommene Gewinne auf Antrag mit einem (Sonder-)Steuersatz von 28,25 % (zzgl SolZ und ggf KiSt) zu versteuern. Werden thesaurierte Gewinne zu einem späteren Zeitpunkt entnommen oder ein entnahmeunabhängiger Nachversteuerungstatbe...mehr