Energieversorgung
Unter dem Begriff Energieversorgung versteht man die Belieferung mit Nutzenergie, also mit elektrischem Strom oder mit Wärme.
Die im Rahmen der Energieversorgung bereitgestellten, direkt nutzbaren Formen von Energie können aus fossilen – und somit begrenzt verfügbaren – Trägern (Erdöl, Kohle) freigesetzt oder aus regenerativen Quellen (z. B. Windkraft, Photovoltaik, Solar- und Geothermie, Gezeitenkraftwerke) erschlossen werden. Zudem ist die Gewinnung von Energie via Kernspaltung zu nennen.
Die Belieferung des Endnutzers mit Energie übernehmen verschiedene Energieversorgungsunternehmen, z. B. kommunale Stadtwerke. Über die vergangenen Jahre wuchs jedoch das Interesse von Wohnungsunternehmen an diesem Wirtschaftszweig.
Energieversorgung als Wettbewerbsfaktor
Die Energieversorgung ist für Wohnungs- und Immobilienwirtschaft ein relevantes Thema, weil die Belastung durch Nebenkosten, umgangssprachlich auch als „zweite Miete“ bezeichnet, heutzutage für Mieter zu einem wichtigen Entscheidungskriterium bei der Wahl ihrer Wohnung geworden ist.
Dezentrale Energieversorgung
Inzwischen bieten viele Wohnungsunternehmen Mietern zu günstigeren Konditionen dezentral gewonnene Energie, die entweder im Rahmen eines Contractings vom Energieversorger oder aber von einer Energietochter des Wohnungsunternehmens vertrieben wird. Stabilität und Effizienz der dezentralen Energiegewinnung fußen hierbei auf der strategischen Kombination geeigneter komplementärer Verfahren, zum Beispiel der Kombination von Kraft-Wärme-Kopplung in Blockheizkraftwerken (BHKW) mit Photovoltaikanlagen.