Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltordnung

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.2.8 Haushalts-/Stellenplan

Ohne Bedeutung für die Eingruppierung des Beschäftigten ist die jeweilige Ausweisung einer entsprechenden Stelle im Haushalts- bzw. Stellenplan. Somit kann der Arbeitgeber tarifliche Ansprüche auf Bezahlung nach einer bestimmten Entgeltgruppe nicht unter Berufung auf haushaltsrechtliche Vorschriften oder unter Berufung auf den Stellenplan zurückweisen. Nach dem Urteil des Bu...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.3.5 Fortgeltende Zulagentarifverträge des Bundes

Im Bereich des Bundes gelten nachfolgend aufgeführten Zulagentarifverträge fort: Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte bei den obersten Bundesbehörden vom 21.11.1971, Tarifvertrag über Zulagen an Arbeiter bei den obersten Bundesbehörden vom 21.11.1971, Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte bei den Sicherheitsdiensten des Bundes vom 21.7.1977, Tarifvertrag über Zulagen an A...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.4 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit (§ 14 TVöD)

Im Berufsalltag ergeben sich regelmäßig Situationen, in denen aus personalwirtschaftlichen/organisatorischen (sachlichen) Gründen Mitarbeitern vorübergehend für einen überschaubaren Zeitraum eine Tätigkeit übertragen wird, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als der vorliegenden Entgeltgruppe entspricht. In diesen Fällen greift nicht der Grundsatz der Tarifautomatik. J...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.5 Auf Dauer übertragene höherwertige Tätigkeit – Arbeitsvertragsänderung

Grundlage der Eingruppierung ist die gesamte, nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit (§ 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (Bund). Danach bestimmt sich die tarifliche Wertigkeit und damit auch kraft Tarifautomatik die Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe. Damit ist zugleich die tarifliche Ebene des Direktionsrechts festgelegt. Der Arbeitgeber ist befugt, dem Arbeitnehmer...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.3.3 Atomisierungsverbot

Der Begriff Atomisierung (i. S. v. völlig zerstören, zerkleinern) wurde vom Bundesarbeitsgericht geschaffen. Atomisierung bedeutet, Arbeitsvorgänge in kleinstmögliche abgrenzbare Arbeitsleistungen zu zerstückeln mit der Folge, dass diese rechtswidrig gebildeten Bewertungseinheiten eine "schlechtere" Gesamtbewertung ermöglichen. Zu beachten ist hierbei, dass zur Vermeidung ein...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.3.5 Arbeitsplatzbeschreibung

Die Organisation der Ämter und die Verknüpfung der einzelnen Stellen ergibt sich aus den Geschäftsverteilungsplänen. Während Geschäftsverteilungspläne Aufgaben lediglich umfassend beschreiben, lassen sich aus den auf dieser Grundlage erstellten Arbeitsplatzbeschreibungen die konkreten auszuübenden Tätigkeiten des Beschäftigten bestimmen. Der Geschäftsverteilungsplan in Verbin...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.5 Rückwirkende "Höhergruppierung" bei Vorliegen eines Bewertungsirrtums

Es sind Fälle denkbar, dass Beschäftigte eine Überprüfung der Eingruppierung beantragt haben und die Überprüfung ergibt, dass die Tätigkeit schon von Beginn an zu niedrig bewertet war. Es stellt sich die Frage, ob – wie nicht selten praktiziert – die Korrektur dieses Bewertungsirrtums nach den Regeln einer Höhergruppierung nach § 17 Abs. 5 TVöD zu erfolgen hat, mit der Folge...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.2 Stufenzuordnung und Stufenlaufzeit bei der Herabgruppierung

Wird der Beschäftigte einer niedrigeren Entgeltgruppe zugeordnet (Herabgruppierung), erfolgt die Stufenzuordnung gem. § 17 Abs. 5 Satz 4 TVöD unter Beibehaltung der bisherigen Stufenlaufzeit stufengleich, d. h. er wird derselben Stufe zugeordnet, wie in der höheren Entgeltgruppe. Das Entgelt der niedrigeren Entgeltgruppe wird auch bei der Herabgruppierung ab Beginn des Monats...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.9 Rechtswirkungen der Arbeitsplatzbewertung – irrtümliche Eingruppierung

Angesichts der Komplexität der Arbeitsplatzbewertung empfiehlt es sich, die Eingruppierung einer ständigen Bewertungskommission zu übertragen. Das Ergebnis der Bewertung ist lediglich die Äußerung einer Rechtsmeinung, da der Beschäftigte kraft Tarifautomatik gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (Bund) in der Entgeltgruppe eingruppiert ist, deren Tätigkeitsmerkmale der gesamten von i...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.4.4 Stufenregelung bei anschließender Übertragung der Tätigkeit auf Dauer

Wurde einem Beschäftigten bislang im Anschluss einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit die Tätigkeit auf Dauer übertragen, wurde er höhergruppiert, wobei die bisherige Zeit der Tätigkeit in der nun auf Dauer übertragenen Tätigkeit nicht berücksichtigt wurde. Dies wurde mit Änderungsvereinbarung Nr. 14 zum TVöD vom 14.8.2019 (Tarifpflege) mit Wirkung zu...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5.2 Gliederung der Vergütungsordnung Bund/Länder

Die Vergütungsordnung Bund/Länder ist in 4 Teile gegliedert: Die Teile II, III und IV sind wieder in Abschnitte unterteilt. Teil II sieht wie folgt aus: Te...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.2.4 Einstufung vergleichbarer Beamter

In vielen Aufgabenbereichen der Kommunen wie auch der Bundesverwaltung werden gleiche Tätigkeiten sowohl von Beschäftigten wie von Beamten ausgeübt. Der Beschäftigte vergleicht deshalb oft seine Entgeltgruppe mit der Besoldungsgruppe eines Beamten. Im BAT/BAT-O war in § 11 auch ein derartiger Vergleich enthalten. Vergleich (§ 11 BAT/BAT-O)mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10 Eingruppierungserhebliche Tätigkeiten

Nach § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (Bund) bildet die "... gesamte nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit" die Eingruppierungsgrundlage. Die "... gesamte Tätigkeit" bedeutet, dass es nicht zulässig ist, Teile einer Tätigkeit außer Betracht zu lassen. Auch Tätigkeiten mit nur einem geringeren Anteil an der Gesamttätigkeit fließen also in die Bewertung ein. Höherwertige, etwa n...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.3.6 Arbeitsplatzaufzeichnungen

In Ergänzung einer Arbeitsplatzbeschreibung bzw. als konkreter Nachweis der auszuübenden Tätigkeiten haben sich in der Praxis – vorrangig für den Verwaltungsbereich – Arbeitsaufzeichnungen als geeignetes Instrument erwiesen. Durch Arbeitsaufzeichnungen lassen sich insbesondere die Zeitanteile eines Arbeitsvorganges konkret bestimmen. Praxis-Tipp Die Arbeitsplatzbeschreibung w...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.5 Grundsatz der Tarifautomatik

Nach § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (Bund) ist der Beschäftigte in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte, von dem Beschäftigten nicht nur vorübergehende auszuübende Tätigkeit entspricht. Diese Kernvorschrift für die Eingruppierung enthält den Grundsatz der Tarifautomatik. Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG besagt der Grundsatz der Tarifautomat...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.3 Hineinwachsen in eine höherwertige Tätigkeit (§ 13 TVöD (Bund))

Die Aufgaben in den öffentlichen Verwaltungen unterliegen einem steten Wechsel. Die von den Beschäftigten auszuübenden Tätigkeiten können sich ohne Einflussnahme des Personalamts in der Weise ändern, dass sie gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (Bund) den tariflichen Anforderungen einer höheren Entgeltgruppe entsprechen. Diesem Sachverhalt haben die Tarifvertragsparteien durch § 13...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.1.4 Ständige Vertreter (§ 4 TV EntgO Bund)

Ein paar wenige Tätigkeitsmerkmale setzen voraus, dass es sich bei Beschäftigten um "ständige Vertreter" handelt (z. B. Entgeltgruppe 9a Fallgr. 3 des Teils III Abschn. 5 [geprüfte Meisterinnen und Meister für Bäderbetriebe]). Hierfür enthält § 4 TV EntgO Bund die Klarstellung, dass damit nicht die Vertreter in Urlaubs- und sonstigen Abwesenheitsfällen gemeint sind. In solche...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.4.1 Die Grundregelung des § 14 TVöD

§ 14 TVöD sieht grundsätzlich für die vorübergehende, aus sachlichen Gründen notwendige Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit keine zeitliche Begrenzung vor. Wichtig Die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit beinhaltet eine zeitliche Begrenzung und damit eine Befristung. Nach früherer Rspr. des BAG erfolgte eine Rechtsmissbrauchskontrolle.[1] Die nu...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.6 Gesamtbetrachtung – Addition der zeitlichen Anteile der nach gleichen Tätigkeitsmerkmalen bewerteten Arbeitsvorgänge

Nach der Bewertung der einzelnen Arbeitsvorgänge sowie nach einer evtl. vorgenommenen zusammenfassenden Beurteilung ist als nächster Schritt festzustellen, welche Eingruppierungsnorm (Tätigkeitsmerkmal) der bewertete Aufgabenbereich erfüllt. Hierzu bestimmt § 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD (Bund): "Die gesamte auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltgrupp...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 15 Darlegungs- und Beweislast in Eingruppierungsstreitigkeiten

Ist ein Beschäftigter der Auffassung, er sei zu niedrig eingruppiert, kann er seinen Anspruch durch eine Eingruppierungsfeststellungsklage geltend machen. In diesem Prozess hat der Beschäftigte diejenigen Tatsachen vorzubringen, die den Schluss darauf zulassen, dass die ihm übertragene Tätigkeit die Merkmale der von ihm in Anspruch genommenen Vergütungsgruppe/Entgeltgruppe e...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.2.10 Sonstige für die Eingruppierung unerhebliche Kriterien

Weitere für die Eingruppierung unerhebliche Kriterien sind u. a.: die Wertung, Einschätzung eines Vorgesetzten. Vielmehr entscheidend ist, wie die Tätigkeit unter die Tätigkeitsmerkmale subsumiert wird. Eine frühere, jedoch zwischenzeitlich nicht mehr ausgeübte Tätigkeit, die Eingruppierung des Vorgängers auf dem Arbeitsplatz, die Eingruppierungspraxis anderer öffentlicher Arbei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.2.3 Die Beispielsmerkmale im Einzelnen

Bei der Auslegung des Oberbegriffs "einfachste Tätigkeiten" ist die sich aus den Beispielstätigkeiten ergebende Wertungsebene zu berücksichtigen, weil die Tarifvertragsparteien mit den Tätigkeitsbeispielen Maß und Richtung für die Auslegung des maßgeblichen Oberbegriffs gegeben haben.[1] Daher wird nachfolgend deren Bedeutung und Geltungsbereich näher betrachtet. Beschäftigte...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.4 Tarifvertrag

Tarifverträge sind das Ergebnis der grundrechtlich gesicherten Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG). Diese beinhaltet die Befugnis der Tarifvertragsparteien, die Arbeitsbedingungen mit zwingender Wirkung für ihre Mitglieder zu vereinbaren. Die Regelungen der Tarifverträge können daher auch den verbandsgebundenen Arbeitgeber bei der Ausübung seines Weisungsrechts beschränken, ab...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 3.2.1.1 Bemessungssatz Tarifgebiet West

Die Jahressonderzahlung beträgt für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TVöD-VKA Tarifgebiet West fallen, im Kalenderjahr 2022 des im Bemessungszeitraum Juli, August und Se...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.5 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitnehmers

Rz. 360 Arbeitnehmer benötigen in gleicher Weise wie Arbeitgeber einen wichtigen Grund i. S. v. § 626 BGB, um zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber berechtigt zu sein. Auch dabei gilt die Ausschlussfrist aus § 626 Abs. 2 BGB. Der Arbeitnehmer hat im Zweifel den wichtigen Grund für die Kündigung darzulegen und nachzuweisen. Wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Begriff von Eingruppierung und Umgruppierung

Rz. 1140 Eine Eingruppierung i.S.v. § 99 BetrVG besteht in der rechtlichen Beurteilung des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Tätigkeit einer bestimmten Vergütungsgruppe zuzuordnen ist. Rz. 1141 Eine Eingruppierung oder Umgruppierung liegt aber nur dann vor, wenn es sich um die erstmalige Einreihung oder die Änderung der Zuordnung einer Tätigkeit des Arbeitne...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 6.1 Die Entgeltordnung als Instrument der Arbeitsbewertung

Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 TVöD (VKA) richtet sich die Eingruppierung der Beschäftigten nach den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA). Die Entgeltordnung ist die Grundlage der Arbeitsbewertung. In der Entgeltordnung ist die Differenzierung der Arbeitsentgelte für die Beschäftigten im Geltungsbereich des TVöD in insgesamt 17 Entgeltgruppen festgelegt. Dabei ke...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 25.2 Auswirkungen durch die neue Entgeltordnung ab 1.1.2017

Für die Zulage nach § 14 TVöD ist Voraussetzung, dass vorübergehend eine andere Tätigkeit übertragen ist, die dem Tätigkeitsmerkmal einer höheren Entgeltgruppe entspricht. Ob ein Tätigkeitsmerkmal einer höheren Entgeltgruppe erfüllt wird, richtet sich ab dem 1.1.2017 nach der Entgeltordnung VKA. Es ist also in jedem Einzelfall festzustellen, ob die übertragene andere Tätigke...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.2 Rechtscharakter der Entgeltordnung

Nach § 4 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz (TVG) enthält die Entgeltordnung Rechtsnormen und ist Gesetz im materiellen Sinne. Hingegen haben Eingruppierungsrichtlinien der Arbeitgeberverbände bzw. des Bundes in seinen Rundschreiben weder eine tarifrechtliche noch eine arbeitsrechtliche Bedeutung, da es sich hierbei lediglich um einseitige Empfehlungen einer Tarifvertragspartei an ih...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 23.2 Besonderheiten aufgrund der Überleitung in die neue Entgeltordnung

Nach Einführung der Entgeltordnung umfasst das Weisungsrecht grundsätzlich alle Tätigkeiten, die unter die Tätigkeitsmerkmale der jeweiligen Entgeltgruppe fallen. Erfolgt im Rahmen der Überleitung der Beschäftigten in die Entgeltordnung auf Antrag eine Höhergruppierung nach § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA , richtet sich das Direktionsrecht ausschließlich nach der neuen Entgeltgruppe. Beso...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2 Eingruppierung in der Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung

Die Tarifvertragsparteien gingen anfangs von einem Zwischenzeitraum bis zur Einführung der Entgeltordnung von etwa 2 Jahren aus. In der Zwischenphase zwischen Inkrafttreten des TVöD am 1.10.2005 und Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung am 1.1.2017 fanden die bisherigen Eingruppierungs- bzw. Einreihungsvorschriften gemäß den §§ 22, 23, 25 BAT und Anlage 3 BAT-O/BAT-Ostdeutsc...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.2 Geltungsbereich der Entgeltgruppe 1 in der Entgeltordnung

Das Tätigkeitsmerkmal "einfachste Tätigkeiten" gilt für alle Sparten der Entgeltordnung und ist daher in Teil A Abschn. I Ziffer 2 und 3, Teil A Abschn. II und in Teil B nicht mehr gesondert aufgeführt.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.3 Vollständigkeitsprinzip der Entgeltordnung

Mit der Entgeltordnung sollen wie schon zuvor mit der Vergütungsordnung zum BAT/BAT-O alle im Geltungsbereich des TVöD-VKA anfallenden Tätigkeiten erfasst werden, um sie tarifrechtlich zu bewerten. Das Bundesarbeitsgericht sprach bei der Vergütungsordnung daher vom "universalen" Charakter der Vergütungsordnung.[1] Dies gilt gleichermaßen für die Entgeltordnung. Der universal...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7 Übersicht über Aufbau und Struktur der neuen Entgeltordnung

Schematische Übersicht Wie im TV-L und anders als beim Bund wird die neue Entgeltordnung nicht als eigenständiger Tarifvertrag, sondern als Anlage 1 zum TVöD konzipiert. Die Entgeltordnung gliedert sich in 4 Bereiche: Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) Teil A. Allgemeiner Teil Teil B. Besonderer Teil Anhang. Regelungskompetenzen Die Grundsätzlichen Eingruppie...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6 Die Entgeltordnung – Allgemeine Grundsätze

6.1 Die Entgeltordnung als Instrument der Arbeitsbewertung Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 TVöD (VKA) richtet sich die Eingruppierung der Beschäftigten nach den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA). Die Entgeltordnung ist die Grundlage der Arbeitsbewertung. In der Entgeltordnung ist die Differenzierung der Arbeitsentgelte für die Beschäftigten im Geltungsbereich de...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.4 Aufbau der Entgeltordnung in Teile, Abschnitte, Unterabschnitte, Entgeltgruppen und Fallgruppen

Die Entgeltordnung ist in 4 Bereiche gegliedert wie folgt: Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) Teil A. Allgemeiner Teil Teil B. Besonderer Teil Anhang. Regelungskompetenzen Die Teile A und B sind in Abschnitte und zum Teil in Unterabschnitte gegliedert. Die weitergehende Gliederung erfolgt nach Entgeltgruppen, diese sind nochmals nach Fallgruppen (= Berufsgr...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 1 Einleitung

Vorbemerkung Nachfolgend wird hinsichtlich der Berufs- und Tätigkeitsbezeichnungen die männliche Form verwendet. Dies geschieht ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Transparenz. Eine Diskriminierung ist hiermit weder verbunden noch beabsichtigt. Am 1.1.2017 ist die Entgeltordnung im Bereich der VKA in Kraft getreten. Sie löste die Eingruppierungsregelungen de...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 21 Zulagen

Mit der Entgeltordnung wurde die bisherige unübersichtliche und völlig intransparente Zulagengestaltung beseitigt. In der Entgeltordnung finden sich nur noch wenige Zulagenregelungen. 21.1 Techniker-, Meister- und Programmiererzulage Die Techniker-, Meister- und Programmiererzulage ist aufgrund der Vereinbarung höherer Eingruppierungen entfallen. Für Bestandsfälle gilt für die...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.6.2 Funktionsbezogene Tätigkeitsmerkmale

Enthält ein Tätigkeitsmerkmal nur eine Funktionsbezeichnung (z. B. Leiter von Kassen, Vorsteher von Kanzleien), so sind alle zu dieser Funktion gehörenden Tätigkeiten pauschal bewertet. Somit ist es nicht nötig, den zeitlichen Anteil jeder Einzeltätigkeit zu ermitteln, sondern alle zu diesem Aufgabenbereich gehörenden Einzeltätigkeiten sind zu einem Arbeitsvorgang zusammenzu...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.12.3 Zulagen der Entgeltordnung

Beschäftigte der Entgeltgruppen P 5 bis P 9, die die Grund- und Behandlungspflege[1] zeitlich überwiegend bei an schweren Infektionskrankheiten erkrankten Patienten (z. B. Tuberkulose-Patienten), die wegen der Ansteckungsgefahr in besonderen Infektionsabteilungen oder Infektionsstationen untergebracht sind, Kranken in geschlossenen oder halbgeschlossenen (Open-door-system) psy...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.5 Redaktionelle Änderungen

Im TVöD-VKA verfolgt die neue Entgeltordnung – wie zuvor schon im TV-L und im Bund – zunächst einmal einen redaktionellen Ansatz. Die Tätigkeitsmerkmale sind sprachlich/redaktionell vereinheitlicht und aktualisiert worden. Die bisherigen Tätigkeitsmerkmale wurden sprachlich überarbeitet, z. B. "Beschäftigte" statt "Arbeiter" und "Angestellte", "Entgeltgruppe" anstatt "Vergütu...mehr

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Eingruppierung – Entgeltordnung (VKA)

1 Einleitung Vorbemerkung Nachfolgend wird hinsichtlich der Berufs- und Tätigkeitsbezeichnungen die männliche Form verwendet. Dies geschieht ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Transparenz. Eine Diskriminierung ist hiermit weder verbunden noch beabsichtigt. Am 1.1.2017 ist die Entgeltordnung im Bereich der VKA in Kraft getreten. Sie löste die Eingruppierungsr...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.1 Einführung der EG 1 am 1.10.2005

Der am 1.10.2005 in Kraft getretene TVöD enthielt keine eigenständigen Eingruppierungsvorschriften. Bis zum Inkrafttreten der neuen Eingruppierungsregelungen mit einer Entgeltordnung galten die bisherigen Eingruppierungsvorschriften für Angestellte und Arbeiter gem. § 17 Abs. 1 TVÜ-VKA in Verbindung mit Anlage 3 als Übergangsregelung fort. Sie fanden nach § 17 Abs. 1 Satz 3 ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.4.1 Bewertungsgrundlage: jeder einzelne Arbeitsvorgang

Der Arbeitsplatz ist auf Grundlage des § 12 TVöD (VKA) zu bewerten. Bewertet wird dabei jeder einzelne Arbeitsvorgang der gesamten auszuübenden Tätigkeit. Es ist somit erforderlich, dass der Bewerter die gesamte Tätigkeit, die am Arbeitsplatz anfällt, zunächst in Arbeitsvorgänge zerlegt. Grundlage für die Bestimmung des Arbeitsvorgangs ist die Arbeitsplatzbeschreibung. Diesb...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.5 Mischtätigkeiten – Entgeltgruppenbetrachtung

Eine Mischtätigkeit ist eine Gesamtheit von selbstständig zu bewertenden Arbeitsvorgängen, die unterschiedlichen Tätigkeitsmerkmalen in unterschiedlichen Teilen, Abschnitten oder Unterabschnitten der Entgeltordnung zuzuordnen sind. Eine Anforderungsbetrachtung ist hier nur vorzunehmen, wenn Arbeitsvorgänge innerhalb derselben untersten Gliederungseinheit vorliegen. Ist dies ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 3 Entfallene Regelungen

Mit Inkrafttreten der Entgeltordnung wurde das Übergangsrecht zur vorübergehenden Eingruppierung (§ 17 TVÜ-VKA sowie Anlage 1 und 3 TVÜ-VKA ) obsolet. Allerdings wird die Anlage 3 TVÜ-VKA in modifizierter Form als neue Anlage 3 zum TVÜ-VKA vereinbart, um weiterhin eine Zuordnung der Lohngruppen zu den Entgeltgruppen zu ermöglichen. Die bisherige Vergütungsordnung (VKA) wurde...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.5 Protokollerklärungen, Klammerzusätze, Niederschriftserklärungen

6.5.1 Protokollerklärungen Protokollerklärungen sind an zahlreichen Stellen des TVöD wie der Entgeltordnung angefügt. Teils normieren sie selbstständige Tatbestände und sind nur aus Gründen der Verständlichkeit der eigentlichen Tarifnorm in Protokollerklärungen "ausgelagert" worden, teils handelt es sich um authentische Interpretationen der jeweiligen tariflichen Regelung. Si...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.10 Ausbildung zur Intensivpflegekraft

Beschäftigte, die ohne vorherige 3-jährige Pflegeausbildung und anschließender DKG-Fachweiterbildung eine gesetzlich nicht geregelte 3-jährige Ausbildung zur Intensivpflegekraft absolviert haben, sind nicht nach den Tätigkeitsmerkmalen des Teils B Abschn. XI, Ziffer 1 der Entgeltordnung eingruppiert.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 21.1 Techniker-, Meister- und Programmiererzulage

Die Techniker-, Meister- und Programmiererzulage ist aufgrund der Vereinbarung höherer Eingruppierungen entfallen. Für Bestandsfälle gilt für die Dauer der Ausübung der anspruchsbegründenden Tätigkeit Bestandsschutz (§ 29a Abs. 3 TVÜ-VKA). Bei einer Höhergruppierung aufgrund der neuen Entgeltordnung entfällt die Zulage (§ 29b Abs. 4 TVÜ-VKA).mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 6.5.1 Protokollerklärungen

Protokollerklärungen sind an zahlreichen Stellen des TVöD wie der Entgeltordnung angefügt. Teils normieren sie selbstständige Tatbestände und sind nur aus Gründen der Verständlichkeit der eigentlichen Tarifnorm in Protokollerklärungen "ausgelagert" worden, teils handelt es sich um authentische Interpretationen der jeweiligen tariflichen Regelung. Sie haben Tarifcharakter und...mehr