Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / g) Abfindungen für Verzicht oder Ausschlagung, Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f

Rz. 31 In vielen Fällen erfolgen erbrechtliche Verzichte oder Ausschlagungen sowie die Zurückweisung eines Rechts aus einem Vertrag des Erblassers zugunsten Dritter auf den Todesfall[95] gegen Abfindungen. Gewöhnlich entfällt dann die Erbschaftsteuer für das ausgeschlagene Erbrecht oder auf den Verzicht des Erbrechts rückwirkend. An die Stelle des Erbrechts tritt erbschaftst...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VIII. Nachweise darüber, wer Erbe geworden ist

Rz. 27 Es stellt sich im Steuerrecht die Frage, welche Nachweise darüber genügen, wer Erbe geworden ist, und inwieweit ein erteilter Erbschein auch für die Finanzverwaltung Bindungswirkung entfaltet. Im Zivilrecht entfaltet ein wirksam erteilter Erbschein beispielsweise für das Grundbuchamt und das Handelsregister Bindungswirkung,[41] nicht hingegen für das angerufene Prozes...mehr

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ZErb 01/2023, Die Rechtswir... / 1. Der Erbschein

Nach § 2353 BGB hat das Nachlassgericht dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht zu erteilen.[1] Demzufolge dient der Erbschein dem Erben als Nachweis seiner Rechtsstellung.[2] Die Notwendigkeit einer Legitimation als Erbe im Rechtsverkehr beruht auf der im Erbfall nach § 1922 Abs. 1 BGB eintretenden Universalsukzession und dem damit verbundenen sofortigen und umf...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / 4. Internationale Zuständigkeit

Rz. 22 Nach § 105 FamFG folgt die internationale Zuständigkeit aus der örtlichen Zuständigkeit. Demnach können die deutschen Gerichte auch dann zuständig sein, wenn materiell ausländisches Erbrecht zur Anwendung gelangt. Die Mittel der Nachlasssicherung richten sich dabei nach deutschem Recht.[27] Ungeklärt sind die Kompetenzen eines vom deutschen Gericht bestellten Nachlass...mehr

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ZErb 01/2023, Die Rechtswir... / 3. Verhältnis von Erbscheinsverfahren und Erbenfeststellungsprozess

Eine gesetzliche Regelung zum Verhältnis von Erbscheinsverfahren und Erbenfeststellungsprozess existiert nicht. Das Erbscheinsverfahren kann neben der zivilprozessualen Erbenfeststellungsklage betrieben werden. Seitens des Antragstellers im Erbscheinsverfahren ist die Anhängigkeit einer Erbenfeststellungsklage dem Nachlassgericht mitzuteilen (§ 352 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Abs. 1 Nr. 1

Rz. 33 Mit dem Eintritt des Erbfalls tritt der Erbe die Gesamtrechtsnachfolge des Erblassers nach § 1922 BGB an. Sämtliche Rechte und Pflichten des Erblassers gehen auf den Erben über. Eine partielle Ausschlagung ist nicht möglich; entweder schlägt der Erbe vollständig aus, dann gilt das Erbe als nicht angefallen, oder er nimmt die Erbschaft vollständig an. Eine ausdrücklich...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 4. Weitere Hinweise zum Anspruch bei vorehelicher Zuwendung

Der vom Familiengericht ermittelte Anspruch ergänzt den Zugewinnausgleichsanspruch, darf also nicht als Verbindlichkeit und Forderung in die beiderseitigen Vermögensbilanzen eingestellt werden. Das Familiengericht beschäftigt sich nicht mit der in der Literatur teilweise vertretenen "vereinfachten Berechnungsmethode", wonach die voreheliche Zuwendung aus dem Anfangsvermögen d...mehr

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ZErb 01/2023, Zum Widerruf ... / 2 Gründe

Die Beteiligte B. ist die Schwester des am … 8.2021 ehelos verstorbenen Erblassers. Der Beteiligte G. ist sein unehelich geborener Sohn, zu dem er jedoch keinen Kontakt hatte. Der Erblasser lebte seit seiner Geburt fast sein gesamtes Leben mit seiner Schwester in einer Haushaltsgemeinschaft. Das elterliche Wohnanwesen wurde ihm im Jahr 197 … überschrieben, seine Schwester, d...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / (1) Kopien und unterschiedliche Versionen

Rz. 187 Eine Patientenverfügung muss schriftlich erstellt und eigenhändig unterschrieben worden sein. Eine Beglaubigung oder Beurkundung[219] ist möglich, m.E. nach aber in den seltensten Fällen angezeigt. Leider verbindet das Vorsorgeregister, in das man die Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung registrieren lassen kann, die Patientenverfügung ausschließlich mit diesen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IX. Einführung des Europäischen Nachlasszeugnisses (Abs. 9)

Rz. 14 Der mit Inkrafttreten des Eu-ErbVO begründete Umsetzungspflicht in nationales Recht ist der Gesetzgeber durch das Gesetz zum internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften[45] nachgekommen und hat das Europäische Nachlasszeugnis im Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG) umfassend gerege...mehr

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ZErb 01/2023, Zum Entfallen... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten über erbrechtliche Ansprüche nach dem Tod der am xx.xx.2021 verstorbenen Erblasserin P. W. Der Kläger ist deren Sohn, der Beklagte deren Ehemann. Der Beklagte hat die Erblasserin aufgrund notariellen Ehe- und Erbvertrags vom xx.xx.1958 allein beerbt. Zugunsten des Klägers ist in diesem Vertrag unter Nr. IV. folgende Regelung enthalten: Zitat "Der überleb...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VII. Nachlassvergleich

Rz. 26 In der Praxis schließen die Beteiligten eines Nachlasses zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung oder als Abschluss einer gerichtlichen Auseinandersetzung einen Vergleich darüber ab, wie bei einer unklaren erbrechtlichen Situation die Beteiligung der Parteien am Nachlass sein soll. Auch vor den Gerichten der freiwilligen Gerichtsbarkeit kann während des ...mehr

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ZErb 01/2023, Die Rechtswir... / 2. Erbenfeststellungsprozess

Für die Erhebung der Erbenfeststellungsklage gelten die allgemeinen Zuständigkeitsregeln (§§ 12, 13 ZPO).[19] Darüber hinaus besteht hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit ein besonderer Gerichtsstand der Erbschaft. Örtlich zuständig ist das Gericht, bei dem der Erblasser zur Zeit seines Todes den allgemeinen Gerichtsstand gehabt hat (§ 27 Abs. 1 ZPO). Hierbei handelt es s...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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ZErb 01/2023, Die Rechtswir... / 3. Unterschiede zwischen Erbscheinsverfahren und Erbenfeststellungsprozess

Dem zivilprozessualen Erbenfeststellungsverfahren kommt insoweit eine Vorrangstellung gegenüber dem Verfahren vor dem Nachlassgericht zu, als das Urteil des Prozessgerichts bezüglich der Erbenstellung in materielle Rechtskraft erwachsen kann. Dies ist bei dem Beschluss des Nachlassgerichts zwecks Erteilung des Erbscheins nicht der Fall. Die Erteilung eines zur Legitimation d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Rücktrittsvorbehalt

Rz. 14 Die Gestaltung eines vertraglichen Rücktrittsrechts[23] nach §§ 346 ff. BGB ist für den Schenker die sicherste Variante eines vertraglichen Rückforderungsrechts in der Praxis der Vermögensübertragung zu Lebzeiten. Der Rücktritt führt zur Rückabwicklung des gesamten Vertragsverhältnisses. Sämtliche gezogenen Nutzungen sind herauszugeben, die getätigten Aufwendungen sin...mehr

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ZErb 01/2023, Erbeinsetzung... / 1 Gründe

I. Am 10.10.2021 ist A. P. J. R. (im Folgenden: Erblasser) verstorben. Er war in zweiter Ehe verheiratet mit der Beteiligten zu 1). Die Beteiligte zu 2) ist seine Tochter aus seiner ersten (geschiedenen) Ehe. Der Erblasser hatte unter dem 5.11.2016 ein privatschriftliches Testament errichtet, das u.a. folgenden Inhalt hat: Zitat Nach meinem Tode möchte ich mein Vermögen wie folg...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Freibetragsberechtigte Personen

Rz. 2 Die Personen, für die der Freibetrag zu gewähren ist, ergeben sich aus dem Gesetz (§ 15 ErbStG und H E 15.1 und 15.2 ErbStH 2019). Mit der Zuordnung zu einer Steuerklasse wird inzident auch über den zutreffenden Freibetrag entschieden.[3] Näheres dazu siehe § 15 ErbStG Rdn 4 ff. Bei den Kindern[4] (im Rechtssinne[5]) ist eigentlich nur die Einordnung als Stiefkind,[6] ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Erbvertrag gem. §§ 2274 ff. BGB

Rz. 22 Ein Erbvertrag bedarf zu seinem wirksamen Zustandekommen der notariellen Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Vertragsteile vor dem Notar nach § 2276 Abs. 1 BGB. Die Verbindung eines Erbvertrages zusammen mit einem anderen Vertrag, wie beispielsweise einem Erbverzicht nach § 2348 BGB, ist zulässig.[25] Der Erbvertrag ist die einzige Form, nach der auch ni...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Steuerentstehung mit dem Erbfall

Rz. 12 Die Forderung des Vermächtnisnehmers entsteht – unbeschadet des Rechtes zur Ausschlagung – mit dem Erbfall (§ 2176 BGB). Entsprechend entsteht die Erbschaftsteuer des Vermächtnisnehmers am Todestag des Erblassers. Gleichzeitig entsteht beim Erben die Steuer durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Fall 1 ErbStG i.V.m. § 1922 BGB), allerdings mindert der Wert des Vermächtniss...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (3) Verpachtung des Betriebs im Ganzen

Rz. 209 § 13b Abs. 4 S. 2 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG nimmt von der Qualifikation als Verwaltungsvermögen auch solchen Grundbesitz aus, der im Rahmen der Verpachtung eines ganzen Gewerbebetriebs an Dritte überlassen wird. Allerdings ist diese Ausnahme an weitere Voraussetzungen geknüpft: Rz. 210 Grds. muss die Nutzungsüberlassung im Rahmen der Verpachtung eines ganzen Betrieb...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Sachliche Verfügungsbeschränkungen

Rz. 40 Sachliche Verfügungsbeschränkungen gelten für jeden Eigentümer des Wirtschaftsguts. Auch sie können sich aus dem Gesetz[41] oder einem Rechtsgeschäft ergeben. Rz. 41 Gesetzliche Verfügungsbeschränkungen bestehen im Recht der Personengesellschaften. Hier können die Gesellschafter unter Lebenden nicht über ihre Gesellschafterrechte verfügen (§ 717 S. 1 BGB, §§ 105 Abs. 3...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (2) Verfügungsbeschränkung

Rz. 124 Die Verfügungsbeschränkung nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG hat zwei Facetten; zum einen die Verpflichtung, "über die Anteile nur einheitlich zu verfügen", und zum anderen die Verpflichtung, die Anteile "ausschließlich auf andere derselben Verpflichtung unterliegende Anteilseigner zu übertragen". Rz. 125 Der Begriff der "Verfügung" ist in diesem Zusammenhang etwas ...mehr

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ZErb 01/2023, Zur Eröffnung... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte ist die Ehefrau des Erblassers und sie hat die Kopie eines vom Erblasser unter dem Datum des 2.1.1976 errichteten Testaments, das sie als Alleinerbin bestimmt, zur Eröffnung beim Nachlassgericht eingereicht. Dazu hat sie vorgetragen, der Erblasser habe diese Kopie gefertigt und ihr zur Aufbewahrung überreicht. Aus welchem Grund er ihr nicht auch das Original...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Ausschlagung des Nacherben/Übertragung des Anwartschaftsrechts des Nacherben/Tod des Nacherben

Rz. 12 Schlägt der Nacherbe die Nacherbschaft nach Eintritt des Nacherbfalls gem. § 2142 Abs. 1 BGB aus, wird der Vorerbe zum Vollerben nach § 2142 Abs. 2 BGB. Hat der Nacherbe erst nach dem Eintritt des Nacherbfalls ausgeschlagen, wird das nach § 2139 BGB weggefallene Erbrecht des Vorerben, der damit zum Vollerben wird, wiederhergestellt, sofern der Erblasser nicht einen Er...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Anfall und Ausschlagung

Rz. 6 Das deutsche Erbrecht wird vom Anfallsrecht bestimmt. Es bedarf also keiner ausdrücklichen Annahmeerklärungen wie dies in vielen ausländischen Erbrechtsordnungen der Fall ist.[11] Verstirbt eine Person, so findet nach § 1922 BGB Gesamtrechtsnachfolge statt, dergestalt, dass ein oder mehrere Personen die Vermögensnachfolge der verstorbenen Person antreten. Dabei kann si...mehr

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ZErb 01/2023, Die Rechtswir... / 2. Erbenfeststellungsprozess

Das Urteil des Prozessgerichts, mit dem festgestellt wird, ob der Kläger Erbe geworden ist, erwächst gleichfalls in formelle Rechtskraft (§ 705 ZPO) und kann sodann nicht mehr mit einem Rechtsmittel angegriffen werden. Darüber hinaus ist das Erbenfeststellungsurteil im Gegensatz zum Erbschein auch der materiellen Rechtskraft fähig (§ 322 ZPO). Die materielle Rechtskraft setz...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Erwerbe von Todes wegen

Rz. 25 Richtet sich beim Erwerb von Todes wegen die unbeschränkte Steuerpflicht nach der Inländereigenschaft des Erblassers, ist allein auf den Zeitpunkt seines Todes abzustellen.[63] Dies gilt auch bei Eingreifen aufschiebender Bedingungen, wenn also die Steuer gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erst mit dem Eintritt der aufschiebenden Bedingung entsteht,[64] oder auch dann, wenn...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / III. Widerruf durch den bzw. die Erben

Rz. 21 Der Erbe oder einzelne Miterben können die Vorsorgevollmacht unter denselben Voraussetzungen wie der Erblasser widerrufen;[65] das ergibt sich aus dem Grundsatz der Universalsukzession.[66] Miterben können eine Vorsorgevollmacht jedenfalls gemeinschaftlich widerrufen.[67] Nach ganz h.M. und ständiger Rechtsprechung hat aber ein jeder Miterbe ein eigenes Widerrufsrecht...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 7. Erbersatzanspruch

Rz. 59 Bis zum Inkrafttreten des NEhelG zum 1.7.1970 wurden nichteheliche Kinder als nichtverwandt mit ihrem Vater behandelt, so dass sie bei Erbfällen vor dem 1.7.1970 weder erb- noch pflichtteilsberechtigt waren. Mit Einführung des NEhelG zum 1.7.1970 wurden auch die nichtehelichen Kinder als Abkömmlinge ihres Vaters behandelt, dies galt jedoch nur für seit dem 1.7.1949 ge...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 5 ErbStG befasst sich mit den Folgen der Beendigung einer Zugewinngemeinschaft durch Tod eines Ehegatten oder aus sonstigen Gründen. Bei der Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögensmassen beider Partner grds. während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft getrennt. Anders als bei den Güterständen der Gütertrennung bzw. der Gütergemeinschaft entsteht mit Beendigung der Zu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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ZErb 01/2023, Die Rechtswir... / 2. Das Erbenfeststellungsurteil

Mit dem Erbenfeststellungsurteil wird die bestehende Rechtsunsicherheit bezüglich des Erbrechts des Klägers im Verhältnis zu dem oder den Beklagten behoben. Das auf eine Erbenfeststellungklage ergehende Feststellungsurteil wirkt im Gegensatz zum Erbschein nur inter partes und erzeugt damit keine über die Parteien des Erbprätendentenstreits hinausgehende Rechtskraftwirkung. A...mehr

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ZErb 01/2023, Die Rechtswir... / 3. Wesentliche Unterschiede zwischen Erbscheinsverfahren und Erbenfeststellungsprozess

Das Nachlassgericht hat zwar ebenso wie das Prozessgericht die Frage zu klären, wer Erbe geworden ist. Im Gegensatz zum Erbschein erzeugt das nur zwischen den Prozessparteien wirkende Erbenfeststellungsurteil allerdings keine allgemeingültige Wirkung. Insofern ist es folgerichtig, wenn das Nachlassgericht aufgrund der Wirkung des Erbscheins inter omnes auch die schutzwürdige...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Andere Steuerklasse aus Billigkeitsgründen

Rz. 11 Soweit ersichtlich, hat es die Rechtsprechung bisher abgelehnt, Personen aus Billigkeitsgründen einer günstigeren Steuerklasse zuzuordnen bzw. die Steuersätze der günstigeren Steuerklasse anzuwenden.[23] Nach den Wertungen des Gesetzgebers, wie sie in den §§ 9, 11, 15 und 16 ErbStG zum Ausdruck kommen, sollen vor allem familiäre Beziehungen zwischen dem Erblasser und ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / g) Pflichtteilsberechtigte als Erwerber

Rz. 27 Der Pflichtteilsberechtigte hat nach § 2303 Abs. 1 BGB einen Anspruch gegen den Erben auf seinen Pflichtteil, sofern er durch letztwillige Verfügung von Todes wegen durch den Erblasser von der Erbfolge ausgeschlossen ist. Der Pflichtteilsanspruch ist nach § 2317 BGB ein bloßer Geldforderungsanspruch.[34] Dieser Anspruch ist nach § 2317 Abs. 2 BGB vererblich und übertr...mehr

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ZErb 01/2023, Die Rechtswir... / 1. Erbscheinsverfahren

In dem der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugeordneten Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins ist das Amtsgericht als Nachlassgericht sachlich zuständig (§ 23a Abs. 2 Nr. 2 GVG). Die grundsätzliche funktionelle Zuständigkeit des Rechtspflegers beruht auf der Ermächtigung der Landesregierungen zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 RPflG zur Aufhebung des Ri...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Zuweisungsverfahren

Rz. 43 Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts stellt das Grundstückszuweisungsverfahren in der Landwirtschaft dar. Das Grundstücksverkehrsgesetz wurde 1963 erlassen, um damit den Schutz von erhaltenswerten landwirtschaftlichen Betrieben zu fördern. Sofern eine Höfeordnung keine Anwendung findet, kann ein Erbe nach §§ 13 ff. GrdstVG bei Vorhandensein eines Hofes im Nachlas...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Allgemeine Erklärungspflicht und Erklärungsfrist

Rz. 3 Erklärungspflichtig ist mit Ausnahme der unter Absatz 3 fallenden Vermögenswerte jedenfalls derjenige, der den Vermögenswert der Erbschaft- oder Schenkungsteuer zu unterwerfen hat, mithin, wer die Steuer schuldet. Die zivilrechtliche Zuordnung ist hierfür maßgeblich. Die Durchführung des Feststellungsverfahrens steht im Ermessen des anfordernden Finanzamtes und hängt i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Erbschaftsteuer-Berater... / 2. Erwerbe von Todes wegen/Nachlassverbindlichkeiten

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ZErb 12/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Blau Die Haftung des Erbschaftserwerbers im Außenverhältnis Eine Überprüfung der Regelungen unter Berücksichtigung des Kaufrechts 2022 Duncker & Humb...mehr

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ZErb 12/2022, Deutsches Erbrecht-Symposium

Praxisrelevante Themen, erläutert von namhaften Experten. Das 25. Deutsche Erbrecht-Symposium am 7. und 8. Oktober diesen Jahres in Heidelberg war ein großer Informationsgewinn sowie sehr netter Austausch unter Kollegen. FAErbR Michael Rudolf, Vorstand der DVEV, stimmte das Publikum schon bei seiner Eröffnung auf spannende zwei Tage ein. Anschließend führte FAErbR Jan Bittle...mehr

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ZErb 12/2022, Zur Ableitung eines Erbrechts aus einer Testamentskopie

Leitsatz Allein aus einer vorgelegten Testamentskopie kann kein Erbrecht abgeleitet werden, sodass die Fotokopie eines Testaments als solche die Anforderungen an ein formgültiges privatschriftliches Testament nicht erfüllt. Der Nachweis, dass der Erblasser ein formgerechtes Testament mit dem aus der Kopie ersichtlichen Inhalt errichtet hat, kann aber auf andere Weise geführt ...mehr

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ZErb 12/2022, Relativität von Prozessverhältnissen: Prüfungsumfang des Gerichts bei Klagen auf Feststellung des Erbrechts

Leitsatz 1. Die Relativität von Prozessrechtsverhältnissen beschränkt bei Klagen, die auf Feststellung des Erbrechts gerichtet sind, nicht den Prüfungsumfang des Gerichts hinsichtlich der Auslegung von Verfügungen von Todes wegen. Verfügungen des Erblassers dürfen auch dann der Entscheidung zugrunde gelegt werden, wenn sie das konkrete Prozessrechtsverhältnis nur mittelbar be...mehr

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ZErb 12/2022, Verstoß englischen Erbrechts gegen den deutschen ordre public wegen Fehlen eines Pflichtteilsrechts von Kindern - Besprechung von BGH, Urt. v. 29.6.2022 - IV ZR 110/21

1 In dem zu besprechenden Urteil bestätigt der BGH erstmals die Unvereinbarkeit der Anwendung ausländischen Erbrechts mit dem deutschen ordre public, soweit hierdurch Kindern des Erblassers ihr Pflichtteil abgeschnitten würde. Die Entscheidung wird erheblichen Einfluss auf die Nachfolgegestaltungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten haben, sodass es sich lohnt, Begründ...mehr

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ZErb 12/2022, Verstoß englischen Erbrechts gegen den deutschen ordre public wegen Fehlen eines Pflichtteilsrechts von Kindern

Leitsatz Die Anwendung des gem. Art. 22 Abs. 1 EuErbVO gewählten englischen Erbrechts verstößt jedenfalls dann gegen den deutschen ordre public i.S.v. Art. 35 EuErbVO, wenn sie dazu führt, dass bei einem Sachverhalt mit hinreichend starkem Inlandsbezug kein bedarfsunabhängiger Pflichtteilsanspruch eines Kindes besteht. BGH, Urt. v. 29.6.2022 – IV ZR 110/21 1 Tatbestand Der Kläge...mehr

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ZErb 12/2022, Verstoß engli... / c) Frankreich

Dass der Ausschluss von Pflichtteilsrechten nicht gegen den französischen ordre public verstoße, entschied auch der französische Kassationsgerichtshof mit zwei Urteilen vom 27.9.2017.[19] In beiden Fällen unterfiel der jeweilige Nachlass nach den Vorgaben des französischen Internationalen Privatrechts kalifornischem Erbrecht, das einen Pflichtteil für die jeweils testamentar...mehr

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ZErb 12/2022, Verstoß engli... / 4. Falscher Klagegegner

Bislang außer von Bühler [45] unbemerkt geblieben ist, dass es sich bei der Beklagten zu 1, d.h. der Erbin nach deutschem Verständnis, um den falschen Klagegegner handeln dürfte. Nach dem zulässig gewählten und – abgesehen von zwingenden ordre public Durchbrechungen – vorrangig anzuwendendem englischen Erbrecht geht der gesamte Nachlass zunächst auf die Beklagte zu 2 als exec...mehr