Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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§ 2 Urheberrecht / 1. Systematik der Verwertungsrechte

Rz. 179 § 15 UrhG begründet ein allgemeines Verwertungsrecht, das nicht nur die einzelnen dort aufgeführten Verwertungsarten umfasst (es heißt dort in Abs. 1 S. 1 "insbesondere …"), sondern auch künftig erst entstehende Verwertungsarten (aus der Sicht der Werkvermittler und der Rezipienten Nutzungsarten).[293] Nach der herrschenden monistischen Theorie[294] sind die dem Urhe...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / A. Einleitende Darstellung

Rz. 1 Lebenssachverhalte zu gestalten ist Gegenstand einer Beratung. Im Gegensatz zur klassischen Jurisprudenz, die abgeschlossene Ereignisse ex post zu beurteilen hat, geht es dem Berater um Planung im Sinne einer ex ante Betrachtung. Dies bedingt eine strukturierte Sichtweise, die die Funktionalität der Beratungsmaterie in den Blick nimmt, also die Rechtssubjekte (Urheber ...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / H. Erbrechtliche Auswirkungen

Rz. 72 Mit der Zustellung des Scheidungsantrags wird der andere Ehepartner erbrechtlich ausgeschlossen, wenn die Voraussetzungen für die Ehescheidung gegeben sind (§§ 1933 BGB, 253 Abs. 1, 261 ZPO). Es entfällt dann auch das gesetzliche Pflichtteilsrecht des Ehegatten,[66] weil der dann nicht mehr von der Erbfolge ausgeschlossen werden konnte. Ein unschlüssiger Scheidungsantr...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / 4. Weitere Überlegungen bei einer erfolgreichen Versöhnung

Rz. 19 Kommt es zu einer erfolgreichen Versöhnung, ist daran zu denken, ggf. alle oben dargestellten Maßnahmen (Erbrecht, Versicherung, Vollmachten usw.) wieder rückgängig zu machen.mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Ob Ihr Mandant seine Ziele erreicht, hängt nicht zuletzt vom taktischen Vorgehen ab. Gerade angesichts der im Familienrecht typischen Verknüpfungen zwischen Scheidungsvoraussetzungen, Unterhalt, Zugewinn, Erbrecht, Steuerrecht usw. lauern hier besondere Fallstricke für den Anwalt. Rz. 2 Familienrechtliche Auseinandersetzungen beginnen meist im Zusammenhang mit der Trenn...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / W. Erbrechtliche Auswirkungen der Trennung

Rz. 248 Die Trennung der Ehegatten hat noch keine unmittelbaren automatischen Konsequenzen für das Ehegattenerbrecht bzw. die gewillkürte Erbfolge! Praxistipp:mehr

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Eine Abgrenzung zwischen so... / 3. Kunstgegenstände

Ebenfalls als sonstiges Verwaltungsvermögen zu qualifizieren sind gem. § 13b Abs. 4 Nr. 3 ErbStG Kunstgegenstände, Sammlungen, Edelmetalle, Oldtimer etc. Einzige Ausnahme bildet der überwiegende Betriebszweck der Herstellung, Verarbeitung oder entgeltlichen Nutzungsüberlassung in Bezug auf diese Gegenstände. Da die Frage des Hauptzwecks des Gewerbebetriebs auf einer Einzelfa...mehr

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ZErb 04/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Blaeschke, Praxishandbuch Notarprüfung, Geschäftsprüfungen nach § ...mehr

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ZErb 04/2022, Zur Aussetzun... / 1 Gründe

I. Der Kläger begehrt die vollständige Zahlung einer an die Beklagte ausgekehrten Versicherungsleistung. Der Kläger behauptet, alleiniger Erbe seiner am 19.12.2020 verstorbenen … zu sein. Die Erblasserin schloss vor ihrem Tod eine Sterbegeldversicherung zugunsten der Beklagten ab. Die Versicherungssumme wurde nach dem Versterben von … in Höhe von 20.575,37 EUR an die Beklagte ...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / aa) Ergänzungspfleger erforderlich?

Die schenkweise Übertragung von GmbH-Anteilen ist im Hinblick auf die potenzielle Ausfallhaftung bzw. Haftung bei Kapitalrückzahlung des Minderjährigen gem. §§ 16, 24, 31 Abs. 3 GmbHG nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, sodass ein Ergänzungspfleger zu bestellen ist, wenn der Schenker gleichzeitig gesetzlicher Vertreter ist.[13] Dies gilt auch dann, wenn der Schenker mit e...mehr

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ZErb 04/2022, Anordnung von... / 2. Reichweite der Bindungswirkung

Um die Möglichkeiten nachträglicher Einflussnahme beurteilen zu können, bedarf es zunächst eines Blicks auf die Voraussetzungen und den Umfang der Bindungswirkung letztwilliger Verfügungen. Wechselbezügliche Verfügungen von Todes wegen in gemeinschaftlichen Testamenten erzeugen nach § 2271 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 BGB ebenso wie vertragsmäßige Verfügungen nach § 2289 Abs. 1 BGB e...mehr

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ZErb 04/2022, Anordnung von... / 6. Zuwendungsverzicht?

Dennoch kann die Bindungswirkung durch Rechtsgeschäft mit dem Begünstigten aufgehoben werden. § 2352 BGB lässt es nämlich in Durchbrechung der Bindungswirkung zu, dass der bindend eingesetzte Erbe, aber auch der bindend bedachte Vermächtnisnehmer, auf die betreffende Zuwendung verzichtet. Der Zuwendungsverzichtsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung unter persönlicher An...mehr

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FF 04/2022, Großeltern haft... / VI. Fazit

Der BGH hat durch seine Entscheidung Rechtssicherheit geschaffen und der Auslegung des § 1603 Abs. 2 BGB gegen seinen Wortlaut eine klare Absage erteilt. Zu begrüßen ist auch die Entscheidung darüber, dass der Pflichtige nunmehr beweisen muss, ob ein anderer leistungsfähiger Verwandter vorhanden ist. Die Verantwortung, ob er verschärft haften muss, obliegt nunmehr dem unterha...mehr

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ZErb 04/2022, 2021: Ein erb... / a) Die Entscheidung

Die Erblasser errichteten handschriftlich ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie u.a. folgende Regelung trafen: Zitat Erbteil P./I. fällt an eine Erbengemeinschaft auf 5 befreundeten Familien, da … [die Ehefrau] außer ihrem Ehemann keine Erben hat … Namen und Adressen für das Erbteil Italia sind im PC-Ausdruck angehängt und persönlich unterschrieben. …“ Dem Testament war e...mehr

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ZErb 04/2022, Schadensersat... / 4 Anmerkung

Zu Recht wird das Urt. des LG Hamburg zwischenzeitlich in zweiter Instanz überprüft. Es ist insbesondere in seiner Eindeutigkeit gelinde gesagt verkürzt bzw. wenig reflektiert, was die Praxis der Nachlasspflegschaft betrifft. Für diese, letztlich aber auch die der Insolvenzverwaltung, wäre gar eine zwischen Erbrechts- und Insolvenzrechtssenat abgestimmte Entscheidung des BGH...mehr

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ZErb 04/2022, 2021: Ein erb... / 8

Auf einen Blick Zusammenfassend lässt sich für den zweiten Teil des erbrechtlichen Jahresrückblicks festhalten:mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / a) Beschlussfassung/Stimmabgabe

Der Rechtsgedanke des § 181 BGB ist auch auf Gesellschafterbeschlüsse und die entsprechende Stimmrechtsabgabe anwendbar.[21] Dies gilt insbesondere für Grundlagenbeschlüsse (z.B. Änderungen des Gesellschaftsvertrags, Umstrukturierungen, Auflösung der Gesellschaft), welche die Grundlagen des Gesellschaftsverhältnisses und das Verhältnis der Gesellschafter untereinander betref...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / 4

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ZErb 04/2022, Zur Auslegung... / 1 Gründe

I. Der Erblasser errichtete am 23.7.1987 vor einem staatlichen Notariat zusammen mit seiner Ehefrau H.M. ein gemeinschaftliches Testament. Darin setzten sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben ein. Nach dem Ableben des Längstlebenden sollte der Antragsteller Eigentümer ihres Hausgrundstückes in B., das sie im Jahr 1973 für 4.360 Mark/DDR erworben hatten, werden. Genauere...mehr

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ZErb 04/2022, Schadensersat... / 3 Gründe

Die zulässige Klage ist begründet. I. Der Kläger kann von dem Beklagten Schadensersatz i.H.v. 8.862,75 EUR nebst Zinsen verlangen. 1. Die unbekannten Erben des H.- W. E. R. haben gegen den Beklagten einen Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 1915 Abs. 1 S. 1, 1833 Abs. 1 S. 1 BGB (a). Diesen kann der Kläger in seiner Eigenschaft als Nachlassinsolvenzverwalter geltend machen, da ...mehr

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ZErb 04/2022, Schmid, Steuerfallen im Erbbrecht

2. Auflage 2022 352 Seiten, 49 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-119-3 Vererben und flankierend vorbereitende und vorweggenommene Erbregelungen sind schon für sich eine (fachliche und menschliche) Herausforderung. Es gilt für – ggf. in weiter Zukunft liegende – Verhältnisse Anordnungen zu treffen bzw. diese Anordnungen in gewissen Abständen an veränderte Verhältnisse anzupassen...mehr

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ZErb 04/2022, 2021: Ein erb... / b) Folgerungen für die Praxis

Es wird in der Praxis sicherlich des Öfteren ein Konsens zwischen Schenker und Beschenktem bestehen, dass der Beschenkte den Schenkenden durch Besuche und gemeinsame Unternehmungen die Eintönigkeit eines Heimaufenthalts und/oder der allein bewohnten Wohnung unterbricht und die sozialen Kontakte des Schenkers pflegt bzw. einbezieht.[43] Entsprechend den Ausführungen des OLG K...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / aa) Beschlüsse über Gesellschaftsgrundlagen

Für Beschlüsse, welche die Grundlagen des Gesellschaftsverhältnisses berühren, findet der § 181 BGB Anwendung, da solche stets das Verhältnis der Gesellschafter untereinander sowie die Struktur der Gesellschaft betreffen, sodass potenziell ein Ergänzungspfleger zu bestellen ist.[23] Im Einzelnen gilt Folgendes: (1) Änderungen des Gesellschaftsvertrags Änderungen des Gesellscha...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Der Prozessvergleich ist zum einen eine materiell-rechtliche Vereinbarung (privatrechtlicher Vertrag, § 779 BGB) und zum anderen ein das Verfahren beendender Prozessvertrag (sog. Doppelnatur des Prozessvergleichs; OLG Hamm, Beschluss v. 12.10.2020, 5 W 46/20, juris; BAG ArbR 2011, 586 = NJW-Spezial 2011, 692; BGHZ 164, 190; BGH, NJW 1980, 1753). Er ist Prozesshandlung,...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Von der endgültigen Haftungsbeschränkung auf den Nachlass sind die aufschiebenden Einreden der §§ 2014 und 2015 BGB zu unterscheiden. Die Erhebung der sog. Dreimonatseinrede (§ 2014 BGB) und der Einrede des Aufgebotsverfahrens (§ 2015 BGB) bewirken, dass in das Urteil der Vorbehalt (§ 305 Abs. 1 ZPO) der beschränkten Erbenhaftung aufgenommen wird (vgl. Damrau/Tank/Gott...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verfahren

Rz. 7 Der Gläubiger kann die Erteilung an Stelle des Schuldners verlangen. Er hat ein gleiches Antragsrecht wie der Schuldner. Seine Gläubigerstellung hat er hinreichend darzutun und nachzuweisen. Er kann auch an der Stelle des Schuldners die Glaubhaftmachung der Erteilungsvoraussetzungen (z. B. durch Vorlage von eidesstattlichen Versicherungen, § 294 ZPO) betreiben. Der Glä...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Voraussetzungen – Kosten

Rz. 2 "Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung" ist dabei nicht eng auszulegen. Die Urkunde kann benötigt werden etwa Rz. 3 zum Zwecke der Klauselerlangung, wie z. B. der Erbschein (§§ 2353 ff. BGB) im Falle des § 727 ZPO (OLG Hamm, FamRZ 1985, 1185); das Zeugnis über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft (§ 1507 BGB) im Falle des § 745 ZPO; das Testamentsvollstreckerzeugnis (§ 2368 ...mehr

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ZErb 03/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Beck'sches Prozessformularbuch, Handbuch, 15. Auflage 2022, Mit Fre...mehr

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ZErb 03/2022, Aufklärung de... / 1 Gründe

I. Die Erblasserin ist die Mutter der Beteiligten zu 1) bis 3). Sie verstarb am … 2020. Ihr Ehemann, der Vater der Beteiligten zu 1) bis 3), ist … 2016 vorverstorben. 1. Am 27.7.2020 hat das Amtsgericht – Nachlassgericht – ein durch den Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 3) geöffnet abgeliefertes eigenhändiges, mit dem Namen der Erblasserin unterschriebenes Testamen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / 3. Ist eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich?

Gem. §§ 1643, 1915, 1821 ff. BGB bedürfen die Eltern bzw. der Ergänzungspfleger für die Rechtswirksamkeit bestimmter Rechtsgeschäfte zusätzlich einer Genehmigung des Familiengerichts.[12] Die Frage nach dem Erfordernis einer familiengerichtlichen Genehmigung stellt sich dabei völlig unabhängig von der Frage des Erfordernisses einer Ergänzungspflegschaft. Die genehmigungsbedür...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / a) Die Entscheidung

Der Kläger macht gegen die Beklagten einen Anspruch auf seinen Zusatzpflichtteil nach § 2305 BGB geltend.[80] Die Erblasserin hatte in ihrem eigenhändigen Testament u.a. verfügt: "Wenn alles Verkauft ist, bekommen alle 10 % + 5 % die ich jetzt Namentlich schreibe. Der Rest ist für die Beerdigung und, 20 Jahre Pflege des Grabes." Die Beklagte, die von der Erblasserin als Test...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 1. Hintergrund

Das Kaufrechtsvermächtnis soll nachfolgend unmittelbar nach Steuerarten übergreifend dargestellt werden: Beim Kaufrechtsvermächtnis treffen Erbrecht und schuldrechtliches Vertragsrecht zusammen. Testamentarisch muss einem Vermächtnisnehmer das Recht eingeräumt worden sein, einen Nachlassgegenstand zu übernehmen, und zwar zu einem testamentarisch vorgegebenen, also bereits fix...mehr

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ZErb 03/2022, Erbscheinsert... / 1 Gründe

I. 1. Zu einem unbekannten Zeitpunkt zwischen dem 17.12.2020 und dem 21.12.2020 verstarb der am xx.xx.1979 geborene ledige Erblasser. Die Eltern und der einzige Bruder des Erblassers sind vorverstorben, leibliche Abkömmlinge existieren nicht. Hinsichtlich des Verwandtschaftsverhältnisses der Beteiligten zu 1) und 4) – 9) zum Erblasser wird auf die Feststellungen der Rechtspfl...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / 3. Sittenwidrigkeit der Erbeinsetzung der Betreuerin

Eine Entscheidung des OLG Celle[50] wirft nicht nur ein helles Licht auf die besonderen Verführungen, die rund um die Erbeinsetzungen lauern und zu "unlauterem Verhalten" einladen können,[51] sie verdeutlicht auch eine bedeutsame Neuerung im mit dem Erbrecht traditionell eng verbundenen Familienrecht, die alsbald unmittelbare Auswirkungen auch auf die gestaltende erbrechtlic...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / 8

Auf einen Blick Zusammenfassend lässt sich für den ersten Teil des erbrechtlichen Jahresrückblicks festhalten:mehr

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ZErb 03/2022, Aufklärung de... / Leitsatz

1. Der Erbscheinsantrag kann nicht mit prozessualer Bindungswirkung für das Nachlassgericht auf einen konkreten Berufungsgrund beschränkt werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Erbschaft ohne Rücksicht auf den Berufungsgrund von allen Erben angenommen wurde bzw. von keinem mehr ausgeschlagen werden kann. 2. Der Berufungsgrund ist bis auf den Ausnahmefall der mehrfachen B...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / c) Auslandsbezüge

Vor dem Einsatz des Bestimmungsvermächtnisses in grenzüberschreitenden Erbfällen ohne Abklärung der Rechtslage im Ausland kann nur ausdrücklich gewarnt werden: Ausländische Staaten, die das dinglich wirkende Vindikationslegat kennen, werden kaum zivilrechtlich eine voluntative Veränderung dinglicher Rechtsfolgen nach dem Erbfall mit Rückwirkung akzeptieren, so wie auch in Deu...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / 5

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / b) Folgerungen für die Praxis

Der BGH stärkt in seiner Entscheidung erneut die Stellung des Pflichtteilsberechtigten. Die Kosten für die Grabpflege könne zwar immer dann, wenn eine entsprechende letztwillige Anordnung im Sinne einer Auflage (§ 1940 BGB) durch den Erblasser getroffen wurde, als Nachlassverbindlichkeit (§ 1967 Abs. 2 BGB) qualifiziert werden. Sie sind jedoch bei der Berechnung des Pflichtt...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / b) Folgerungen für die Praxis

Die besondere Bedeutung dieser für die amtliche Sammlung vorgesehenen Entscheidung verdeutlichen bereits die bemerkenswert zahlreichen – zumeist zustimmenden – Besprechungen.[7] Dies mag auch daran liegen, dass die erfolgte Klarstellung nicht nur für die Fälle des Rücktritts vom beurkundungspflichtigen Erbvertrag, sondern, wie gesehen, über § 2271 Abs. 1 S. 1 BGB auch für de...mehr

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ZErb 03/2022, Unwirksamkeit... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beteiligten zu 1 und 2 Miterben des am 24.4.2017 verstorbenen Erblassers geworden sind. Die Beteiligte zu 3 ist die Tochter des Erblassers aus erster Ehe. Der Erblasser und seine zweite Ehefrau (im Folgenden: Ehefrau) erstellten unter dem 10.3.2011 ein gemeinschaftliches eigenhändiges Testament, das von beiden unterzeichnet wurde. ...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / b) Folgerungen für die Praxis

Augenfällig sind zunächst die Konsequenzen der Entscheidung für den gegen einen Erben vorgehenden Gläubiger. Dieser sollte, wenn er sich die Möglichkeit einer Vollstreckung in das Eigenvermögen des Beklagten trotz dessen Vorbehalts nach § 780 Abs. 1 ZPO bewahren möchte, bereits in erster Instanz des Erkenntnisverfahrens substantiiert darlegen, dass die Voraussetzungen einer ...mehr

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ZErb 03/2022, Wertermittlun... / 2 Anmerkung

Wertermittlungsanspruch gem. § 2314 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB betreffend eines im Nachlass befindlichen Grundstücks kann in Hessen durch Vorlage einer durch Ortsgerichte vorgenommenen Schätzung erfüllt werden. Gem. § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB kann der Pflichtteilsberechtigte der nicht Erbe ist, vom Erben verlangen, dass dieser ihm über den Bestand des Nachlasses Auskunft erteilt. Neben...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / 2. Die Bestellung des Ergänzungspflegers

Sind die Eltern von der Vertretung des Minderjährigen ausgeschlossen, beantragt üblicherweise der beurkundende Notar bei dem zuständigen Familiengericht[7] die Bestellung eines Ergänzungspflegers. Meist schlägt der Notar in Abstimmung mit den Eltern auch direkt eine geeignete Person als Ergänzungspfleger vor. Das Gericht ist an diesen Vorschlag jedoch nicht gebunden. Überwie...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 2. ErbStG

Nicht alle Vermächtnisse lassen sich mit Ewigkeitsgarantie uneingeschränkt einsetzen. Auch bewährte Institute können durch die Rechtsprechung einmal Einschränkungen erfahren: Dies gilt in Teilbereichen auch für das sog. Zweckvermächtnis (nach § 2156 BGB), das oft bei gemeinsamen Testamenten u.a. zur wiederholten Nutzung von Freibeträgen gewählt wird. Dabei wird zum Todeszeit...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / a) Die Entscheidung

Die Klägerin im Ausgangsstreitverfahren war ein regionales Energie- und Wasserversorgungsunternehmen, das den damaligen Beklagten wegen der Lieferung von Gas, Strom und Wasser i.H.v. 12.975,29 EUR nebst Zinsen in Anspruch nahm. Eigentümer des betreffenden Anwesens war zunächst der Vater des Beklagten, der vom Beklagten und seinen zwei Brüdern zu jeweils einem Drittel beerbt ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Persönliche Arbeitsleistungspflicht

Rz. 2 Die Arbeitsleistung hat der Dienstverpflichtete im Zweifel in Person zu leisten. Im Grundsatz ist ihm daher nicht gestattet, die Arbeitsleistung durch andere Personen (Ersatzleute bzw. betriebsfremde Personen) zu erbringen.[1] Das gilt auch, wenn er sich zur Arbeitsleistung lediglich einer Hilfsperson bedient.[2] Ob der Dienstverpflichtete in Ausnahmefällen bei Verhind...mehr