Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschaftsteuer

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.6.2 Anfechtungsform

Nach § 1955 Satz 1 BGB ist die Anfechtung zwingend gegenüber dem Nachlassgericht vorzunehmen. Die Erklärung der Anfechtung ist entweder zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder in öffentlich beglaubigter Form abzugeben.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.6.4 Wirkung der Anfechtung

Die Anfechtung hat folgende Wirkung: Wurde die Ausschlagung erfolgreich angefochten, so gilt die Anfechtung als Annahme der Erbschaft. Ist dagegen die Annahme erfolgreich angefochten worden, so gilt die Anfechtung als Ausschlagung der Erbschaft.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.7 Ausschlagung und Grunderwerbsteuer

Wird eine Erbschaft ausgeschlagen, dann führt dies zu keiner grunderwerbsteuerlichen Belastung.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2 Steuerrecht

2.1 Allgemeines Wird die Erbschaft oder das Vermächtnis ausgeschlagen, so ergeben sich die folgenden Punkten dargestellten erbschaftsteuerlichen Auswirkungen. Hinweis Ausschlagung gesetzlicher Erben Wird die Erbschaft durch alle gesetzlichen Erben ausgeschlagen, dann wird das Bundesland, dem der Erblasser im Zeitpunkt des Todes angehört hat, gem. § 1922, 1936 Abs. 1 Satz 1 BGB ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.1 Allgemeines

Der Tod des Erblassers führt dazu, dass dessen Erbschaft automatisch an den gesetzlichen oder testamentarischen Erben fällt (Vonselbsterwerb). Dieser wird damit Erbe, unabhängig davon, ob er dies will oder nicht. Will der Erbe die Erbschaft nicht behalten, dann besteht für ihn die Möglichkeit, diese auszuschlagen. Bei demjenigen, bei dem die Erbschaft danach anfällt, liegt ke...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.2.3.2 Ausschlagungsform

Der Erbe hat die Ausschlagung durch Erklärung gegenüber dem örtlich zuständigen Nachlassgericht vorzunehmen.[1] Hierbei ist die Ausschlagungserklärung entweder zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form abzugeben. Wirksam wird diese erst beim Zugang beim Nachlaßgericht.[2] Soll hingegen ein Vermächtnis ausgeschlagen oder angenommen werden, dan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.3 Zeitpunkt der Ausschlagung

Ein Erbe kann seine Erbschaft erst mit dem Eintritt des Erbfalls ausschlagen.[1] Das Gleiche gilt für die Annahme der Erbschaft. Auch beim Vermächtnis kann die Erklärung hinsichtlich Annahme oder Ausschlagung erst nach dem Eintritt des Erbfalls abgegeben werden.[2] Praxis-Beispiel Ausschlagungszeitpunkt Erblasser E hat seinen Neffen N zum Alleinerben eingesetzt. E verstirbt am...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.5 Vererblichkeit

Das Ausschlagungsrecht ist nach § 1952 Abs. 1 BGB vererblich. Das bedeutet, dass wenn ein Erbe innerhalb der Ausschlagungsfrist von 6 Wochen bzw. 6 Monaten verstirbt, kann dessen Erbe die Erbschaft ausschlagen. Sind mehrere Erben eines Erben vorhanden, so kann jeder Erbe entsprechend seinem Erbteil die Erbschaft ausschlagen.[1] Praxis-Beispiel Vererbtes Ausschlagungsrecht Erbl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.6.1 Allgemeines

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Annahme oder die Ausschlagung anfechtbar. Ein möglicher Anfechtungsgrund ist zum Beispiel, wenn sich die jeweilige Person entweder in einem Erklärungs- oder Inhaltsirrtum befunden hat. Der Erbe kann auch die Versäumung der Ausschlagungsfrist wie auch die Annahme der Erbschaft anfechten.[1] Praxis-Beispiel Anfechtung der Annahme der Erb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.9 Ausschlagung durch eine minderjährige Person

Wird ein minderjähriges Kind als Erbe eingesetzt, gilt für die Annahme und Ausschlagung Folgendes: a) Annahme der Erbschaft Die Annahme kann, ohne dass das Familiengericht zustimmt, von den Eltern als gesetzliche Vertreter des Kindes vorgenommen werden. b) Ausschlagung der Erbschaft Wurde ein minderjähriges Kind zum Erben berufen und wollen die Eltern als dessen gesetzliche Vert...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.2.3.1 Allgemeines

Will der gesetzliche oder testamentarische Erbe nicht Erbe sein, muss er die Erbschaft form- und auch fristgerecht ausschlagen. Wurde ein gesetzlicher Erbe testamentarisch bedacht, dann hat er die Möglichkeit, die testamentarische Erbeinsetzung auszuschlagen und diese als gesetzlicher Erbe anzunehmen.[1] Grund dafür kann sein, dass sich die gesetzliche Erbfolge für den Erben ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.2.3.3 Ausschlagungsfrist

Grundsätzlich kann die Ausschlagung nur innerhalb einer Frist von 6 Wochen vorgenommen werden.[1] Die Ausschlagungsfrist beträgt nach § 1944 Abs. 3 BGB 6 Monate, wenn der Erblasser seinen Wohnsitz nur im Ausland hatte oder der Erbe sich beim Beginn der Frist im Ausland aufgehalten hat. Die Frist für die Ausschlagung beginnt erst dann, wenn der Erbe von dem Anfall und dem Grund d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.4 Umfang der Ausschlagung

Ein Erbe kann seine Ausschlagung oder seine Annahme nicht auf einen Teil der Erbschaft beschränken.[1] Er hat also nur die Möglichkeit, die ganze Erbschaft auszuschlagen oder sie im Ganzen anzunehmen. Eine vorgenommene Teilausschlagung ist unwirksam. Hiermit soll verhindert werden, dass der Erbe die Erbquoten beeinflussen kann.[2] Als Gestaltungsmaßnahme bietet sich hier aber...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.12 Mehrere Erbteile

Ist ein Erbe zu mehreren Erbteilen berufen, dann kann er den einen Erbteil annehmen und den anderen ausschlagen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Berufung auf verschiedenen Gründen beruht.[1] Mehrere Erbteile Mehrere Erbteile können z. B. gegeben sein beim Ehegatten. Gehört der überlebende Ehegatte zu den erbberechtigten Verwandten, dann erbt er nach § 1934 BGB zugleich auc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.8 Wirkung der Ausschlagung des Vermächtnisses und weitere Vorschriften

Wird das Vermächtnis ausgeschlagen, so ergeben sich folgende Auswirkungen: Der Vermächtnisanfall gilt als nicht erfolgt.[1] Wurde ein Ersatzvermächtnisnehmer eingesetzt, so erhält dieser das Vermächtnis. Ist kein Ersatzvermächtnisnehmer berufen worden, so fällt das Vermächtnis grundsätzlich weg. Praxis-Beispiel Wegfall des Vermächtnisses Erblasser E hat seinen Neffen N zum Allei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.10 Ausschlagung und Pflichtteilsrecht

Wird vom Erben die Erbschaft ausgeschlagen, so verliert dieser auch grundsätzlich sein Pflichtteilsrecht.[1] Es sei denn, die folgenden Bestimmungen kommen in Betracht: Schlägt ein überlebender Ehegatte seine Erbschaft aus, so bleibt ihm nach § 1371 Abs. 3 BGB sein Pflichtteilsrecht erhalten. Praxis-Beispiel Pflichtteil bei Ausschlagung Die Ehegatten EM und EF leben im gesetzli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.2.2 Annahme der Erbschaft

Die Erbschaft kann in der folgenden Weise angenommen werden: Der Erbe erklärt die Erbschaft ausdrücklich als angenommen. Der Erbe nimmt die Erbschaft durch ein schlüssiges Verhalten an. Dies kann z. B. in der Weise geschehen, dass er einen Erbschein beantragt oder dass er die Erbschaft verkauft. Der Erbe lässt die Ausschlagungsfrist verstreichen. Praxis-Beispiel 6 Wochen Ausschl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.7 Wirkung der Ausschlagung einer Erbschaft

Durch eine erfolgreiche Ausschlagung verliert der vorläufige Erbe seine Erbenstellung. Der Anfall der Erbschaft gilt als nicht erfolgt.[1] Im Ergebnis wird der vorläufige Erbe so behandelt, als wäre dieser nie Gesamtrechtsnachfolger gewesen. Dabei ergeben sich die folgenden Rechtsfolgen[2]: Schlägt der eingesetzte Erbe aus, tritt an seine Stelle der Ersatzerbe.[3] Ist ein solc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.8 Schuldenabzug

Zu beachten sind die Änderungen des Schuldenabzugs durch das Jahressteuergesetz 2020. Hiernach gilt Folgendes: a) Es liegt bei den Schulden und Lasten ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit steuerbefreitem Vermögen vor Liegen Schulden und Lasten vor, die mit dem befreiten Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind diese nur anteilig abziehbar. Dies ergibt sich aus d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / Zusammenfassung

Überblick Ein Erbe wird nicht gezwungen, die ihm angefallene Erbschaft zu behalten. Das Erbrecht eröffnet ihm die Möglichkeit, sein Erbe auszuschlagen. Dies wird er immer dann tun, wenn die Erbschaft überschuldet ist. Als weiterer Grund die Erbschaft auszuschlagen ist der Wille des Erben, dass diese der Nächstberufene erhalten soll. Dies wird er insbesondere immer dann tun, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2024, Die Erbeinset... / f. Erbschaftsteuer

Das ErbSt-Recht kümmert sich nicht um die Gesamtrechtsnachfolge, sondern legt eine Sondererbfolge der Besteuerung zugrunde. Nach § 10 Abs. 1 S. 1 ErbStG wird die jeweilige Bereicherung des Empfängers besteuert, nicht der gesamte Nachlass (das wäre eine Nachlasssteuer, die es zum Teil im Ausland gibt, z.B. USA, nicht aber in Deutschland).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / i. Europäisches Nachlasszeugnis, "acte de notoriété" und … der Erbschein

Dem "tribunal judiciaire" fallen lediglich punktuelle Zuständigkeiten beim Nachlass zu. Der Terminus "Nachlassgericht" wird nicht gebraucht, weil das französische Notariat Protagonist in der "liquidation de la succession" ist. Die Erbrechtsreform von 2001 verankerte die notarielle Nachlassabwicklung in Art. 730-1 CC. Besprechen wir folgende Schritte der Erbauseinandersetzung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2024, Der bedenkliche Erbe

Es gibt viele Fragen, an die der Berater in der Situation der Testamentsgestaltung bei der Sachverhaltsaufklärung denken muss. Die Frage nach den vorehelich gezeugten Kindern ist ebenso zu nennen wie die Frage nach dem möglicherweise noch bestehenden Immobiliendarlehen, welches mancher Mandant in der Erwartung unerwähnt lässt, dass es ja bei seinem späteren Versterben längst...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Spendenabzug

Tz. 67 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Ein Stifter kann bei Errichtung einer Stiftung im Hinblick auf das zugewendete Vermögen von der Möglichkeit des Spendenabzuges gemäß § 10b EStG bzw. § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG profitieren. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Stiftung handelt, die gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreit ist. Die Möglichkeit, Spenden als Sonderausgaben abzuzie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2 Erbschaftsteuer

2.1 Allgemeines Im Gegensatz zum Zivilrecht, nach dem nur ein Erbfall vorliegt, wird erbschaftsteuerlich von 2 Vermögensübergängen ausgegangen. Dies ist so, als wenn keine Vor- und Nacherbschaft angeordnet wäre, sondern das Vermögen zunächst einem Erben anfällt und anschließend dessen Erben. Die Besteuerung sowohl des Vor- als auch des Nacherben ist verfassungsgemäß.[1] 2.2 Bes...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Übernahme ... / 3 Erwerbe von Todes wegen

Wie oben schon angesprochen, findet die Übernahme der Steuer auch auf Erwerbe von Todes wegen Anwendung. Beispielsweise ist dies dann der Fall, wenn der Erbe verpflichtet wird, die Steuer für den Vermächtnisnehmer zu übernehmen.[1] Für den Erben ist die auferlegte Steuer eine Nachlassverbindlichkeit, die dieser von seinem Erwerb abziehen kann.[2] Praxis-Beispiel Erwerbe von T...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Übernahme ... / 4.3 Steuerübernahme durch den Erben

Hat der Erblasser ein Vermächtnis ausgesetzt und dem Erben die auf das Vermächtnis entfallende Erbschaftsteuer auferlegt, kann durch entsprechende Gestaltung ebenfalls eine Steuerersparnis erreicht werden. Praxis-Beispiel Steuerübernahme durch den Erben Großvater GV hat seine Enkelin EN zur Alleinerbin eingesetzt. Dem Sohn A seiner verstorbenen Lebensgefährtin hat er ein Vermä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 5 Begrenzung der Steuerermäßigung

In § 27 Abs. 3 ErbStG ist eine Begrenzung für die Steuerermäßigung vorgesehen. Hiernach darf die für den Letzterwerb errechnete Steuerermäßigung den Betrag nicht überschreiten, der sich ergibt, wenn auf die Steuer für das begünstigte Vermögen des Vorerwerbs der entsprechende Vomhundertsatz des Letzterwerbs angewandt wird. Es muss also eine Vergleichsberechnung angestellt werde...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.3 Besteuerung des Nacherben

2.3.1 Allgemeines Die jeweilige Besteuerung des Nacherbfalls ist davon abhängig, ob der Nacherbfall durch den Tod des Vorerben ausgelöst wird (immer dann, wenn der Erblasser nichts anderes bestimmt hat) oder aufgrund eines anderen Ereignisses. Hat der Vorerbe die Erbschaft ausgeschlagen, dann fällt die Erbschaft direkt beim Nacherben an und dieser hat sie dann auch der Besteu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.5 Übertragung der Nacherbenanwartschaft

2.5.1 Unentgeltliche Übertragung der Nacherbenanwartschaft Gibt der Nacherbe nach dem Vorerbfall, aber vor dem Eintritt der Nacherbfolge seine Nacherbenanwartschaft unentgeltlich an einen Dritten weiter, löst das bei ihm keine Erbschaftsteuer aus.[1] Das Gleiche gilt bei der unentgeltlichen Übertragung an den Vorerben. Dieser wird dadurch zivilrechtlich zum Vollerben. Im Zeitp...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.8 Besonderheiten

2.8.1 Vor- und Nacherbschaft und die Verschonungsmaßnahmen für Betriebsvermögen 2.8.1.1 Rechtslage bis zum 30.6.2016 a) Tod des Vorerben Da es sich bei der Vor- und Nacherbschaft um 2 selbstständige Erwerbsvorgänge handelt, werden auch für jeden Erwerb die Begünstigungen des § 13a ErbStG (Verschonungsabschlag von 85 % bzw. 100 % und Abzugsbetrag) und § 19a ErbStG (Entlastungsbe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 2.3.1 Allgemeines

Erbschaft- und schenkungsteuerlich betrifft die Problematik von Gemeinschaftskonten insbesondere Ehegatten und eingetragene Lebenspartner.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2 Erbschaftsteuer

2.1 Besteuerung des Vermächtnisnehmers 2.1.1 Allgemeines Das Vermächtnis unterliegt beim Vermächtnisnehmer als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer.[1] Die Erbschaftsteuer für den Vermächtnisanfall entsteht nicht erst mit der Erfüllung durch die beschwerte Person, sondern schon mit dem Tod des Erblassers.[2] Praxis-Beispiel Erbschaftsteuer Vater V hat seine Tochter T zur Al...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 4.1 Übergang von nur begünstigten Vermögen

Geht beim Letzterwerb nur nach § 27 ErbStG begünstigtes Vermögen über, lässt sich der Ermäßigungsbetrag relativ einfach errechnen. Praxis-Beispiel Übergang von nur begünstigtem Vermögen Vater V schenkt seinem Sohn S, der nur ein geringes eigenes Vermögen besitzt, am 1.11.2022 Wertpapiere mit einem gemeinen Wert in Höhe von 1.600.000 EUR. Am 7.10.2023 verstirbt S und wird von s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 1 Grundbeispiel

In einem Grundbeispiel soll die erhöhte steuerliche Belastung, welche durch den mehrfachen Übergang desselben Vermögens ausgelöst wird, deutlich gemacht werden. Dies soll zunächst ohne Anwendung des § 27 ErbStG geschehen. Praxis-Beispiel Keine Anwendung des § 27 ErbStG Großvater G verstirbt am 1.09.2015 und hinterlässt ein Vermögen in Höhe von 1.300.000 EUR. Zur Alleinerbin ha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 4.2 Übergang von begünstigtem und nicht begünstigtem Vermögen

Der Fall, dass nur begünstigtes Vermögen übergeht, dürfte wohl die Ausnahme sein. In der Regel wird der Letzterwerb sowohl begünstigtes Vermögen als auch eigenes Vermögen des Erblassers beinhalten. Hier ist zunächst die Steuer zu ermitteln, welche auf das begünstigte Vermögen entfällt. Denn nur auf diese Steuer ist letztendlich der jeweilige Vomhundertsatz des § 27 Abs. 1 Erb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.3.4 Nacherbfolge in anderen Fällen

Wird die Nacherbfolge nicht durch den Tod des Vorerben ausgelöst, dann gilt die Vorerbfolge als auflösend bedingter und die Nacherbfolge als aufschiebend bedingter Erwerb.[1] Mögliche Fälle für das Eintreten der Nacherbfolge zu Lebzeiten des Vorerben können z. B. die Wiederheirat des überlebenden Ehegatten (bzw. Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft), die Volljäh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Übernahme Erbschaft- und Schenkungsteuer

Zusammenfassung Überblick Kann der Beschenkte bzw. der Erbe die Schenkung- oder Erbschaftsteuer nicht selbst aufbringen, übernimmt möglicherweise der Schenker diese neben der eigentlichen Schenkung oder der Erblasser auferlegt einem anderen die Entrichtung der Steuer. Diese Vorgehensweise eignet sich darüber hinaus auch, um gezielt die Steuer zu reduzieren. Gesetze, Vorschrif...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Vermächtnis

Zusammenfassung Überblick Viele Testamente enthalten neben der Erbeinsetzung die Zuwendung von einzelnen Vermögensgegenständen an Personen, die nicht Erben werden sollen. Diese Zuwendung eines Vermögensvorteils ist als Vermächtnis anzusehen. Oder der Erblasser beabsichtigt, dem Erben neben seinem Erbteil noch einen einzelnen Vermögensgegenstand zukommen zu lassen (sog. Voraus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.7.1 Allgemeines

Die Regelung des § 6 Abs. 4 ErbStG führt 3 Fallgestaltungen auf. Dies sind im Einzelnen: das Nachvermächtnis, weiterhin Vermächtnisse, die beim Tod des Beschwerten fällig werden und die Auflage.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Gemeinschaftskonten, Einzelkonten

Zusammenfassung Überblick In vielen Fällen räumt der vermögendere Ehegatte dem anderen Ehegatten die Verfügungsmöglichkeit an seinem Konto ein, d. h. das bisherige Einzelkonto wird in ein Gemeinschaftskonto umgewandelt. Ziel ist meist die Absicherung des nicht vermögenden oder nicht verdienenden Ehegatten. Hieraus können sich jedoch erbschaft- und schenkungsteuerliche Problem...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.7 Nachvermächtnisse und beim Tod des Beschwerten fällige Vermächtnisse

2.7.1 Allgemeines Die Regelung des § 6 Abs. 4 ErbStG führt 3 Fallgestaltungen auf. Dies sind im Einzelnen: das Nachvermächtnis, weiterhin Vermächtnisse, die beim Tod des Beschwerten fällig werden und die Auflage. 2.7.2 Nachvermächtnisse Wurde vom Erblasser der vermachte Gegenstand von einem erst nach dem Anfall des Vermächtnisses eintretenden bestimmten Zeitpunkts oder auch Ere...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.3.3 Schema der Vor- und Nacherbschaft im Erbschaftsteuerrecht

Die erbschaftsteuerliche Konzeption der Vor- und Nacherbschaft beim Tod des Vorerben soll die folgende Darstellung veranschaulichen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.8.1 Vor- und Nacherbschaft und die Verschonungsmaßnahmen für Betriebsvermögen

2.8.1.1 Rechtslage bis zum 30.6.2016 a) Tod des Vorerben Da es sich bei der Vor- und Nacherbschaft um 2 selbstständige Erwerbsvorgänge handelt, werden auch für jeden Erwerb die Begünstigungen des § 13a ErbStG (Verschonungsabschlag von 85 % bzw. 100 % und Abzugsbetrag) und § 19a ErbStG (Entlastungsbetrag) gewährt.[1] Somit kann der Vorerbe für seinen Erwerb vom Erblasser die Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.3.1 Allgemeines

Die jeweilige Besteuerung des Nacherbfalls ist davon abhängig, ob der Nacherbfall durch den Tod des Vorerben ausgelöst wird (immer dann, wenn der Erblasser nichts anderes bestimmt hat) oder aufgrund eines anderen Ereignisses. Hat der Vorerbe die Erbschaft ausgeschlagen, dann fällt die Erbschaft direkt beim Nacherben an und dieser hat sie dann auch der Besteuerung zu unterwer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.8.2 Verschonungsabschlag nach § 13d ErbStG

Seit 2009 wird für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke ein Verschonungsabschlag von 10 % gewährt. Die entsprechende Regelung fand sich bis zum 30.6.2016 in § 13c ErbStG und wurde mit der Erbschaftsteuerreform 2016 ab dem 1.7.2016 in die Vorschrift § 13d ErbStG überführt. Eine inhaltliche Änderung hat § 13d ErbStG dabei aber nicht erfahren.[1] Dieser dürfte wohl im Vorerbfa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Übernahme ... / 12.6 Verschonungsbedarfsprüfung

Wird das Erlassmodell nach § 28a ErbStG beantragt, dann wird in der Literatur von der Übernahme der Steuer durch den Schenker abgeraten werden. Da in diesem Fall die Hälfte des übernommenen Schenkungsteuerbetrags das verfügbare Vermögen mindern würde. Gleiches gilt auch für den Fall, dass der Erblasser einem Dritten die Zahlung der Erbschaftsteuer auferlegt.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.5.3 Veräußerung des Anwartschaftsrechts

Veräußert der Nacherbe vor dem Eintritt des Nacherbfalls sein Anwartschaftsrecht entweder ganz oder teilweise, dann verwirklicht er vorzeitig den Wert seiner Nacherbschaft. Das erhaltene Entgelt wird dabei als Erwerb vom Erblasser angesehen und unterliegt nach § 3 Abs. 2 Nr. 6 ErbStG der Erbschaftsteuer. Die Besteuerung (Steuerklasse, persönlicher Freibetrag) richtet sich hie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.4 Besonderheiten

2.4.1 Alleinerben-Vermächtnis-Modell Das Alleinerben-Vermächtnis-Modell eignet sich besonders gut zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Hierbei wird die Person, die Unternehmensnachfolger werden soll, zum Alleinerben eingesetzt und die anderen gesetzlichen Erben erhalten Vermächtnisse. 2.4.2 Ausschlagung des Vermächtnisses Schlägt der Vermächtnisnehmer das ihm zugewendete Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.5.1 Unentgeltliche Übertragung der Nacherbenanwartschaft

Gibt der Nacherbe nach dem Vorerbfall, aber vor dem Eintritt der Nacherbfolge seine Nacherbenanwartschaft unentgeltlich an einen Dritten weiter, löst das bei ihm keine Erbschaftsteuer aus.[1] Das Gleiche gilt bei der unentgeltlichen Übertragung an den Vorerben. Dieser wird dadurch zivilrechtlich zum Vollerben. Im Zeitpunkt der Nacherbfolge hat dann der Dritte die Nacherbschaf...mehr