Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschaftsteuer

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 5.7 Einschränkung des Wirkungsbereichs der neuen Regelung

Rz. 16f § 5 Abs. 3 GrEStG dient der Vermeidung von Steuerausfällen, indem durch die dort geregelte Mindestbehaltefrist verhindert werden soll, dass Grundbesitz steuerbegünstigt in eine Gesamthand eingebracht und unter bestimmten Voraussetzungen im Wege der Anteilsübertragung steuerfrei weitergegeben wird (BR-Drs. 910/98, 203; BT-Drs. 14/265, 204). Die Vorschrift zielt somit ...mehr

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Erbschaftsteuer

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Erbschaftsteuer-Richtlinien

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Erbschaftsteuerreform

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuer

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Brexit

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerhinterziehung, Steueroasen

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.50 § 35b EStG (Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer)

• 2020 Doppelbelastung mit Einkommen- und Erbschaftsteuer/Einkünfte aus Kapitalvermögen/§ 20 EStG/§ 35b EStG Nach Auffassung der FinVerw ist eine Anrechnung der ErbSt nach § 35b EStG auf die ESt bei Einkünften aus Kapitalvermögen nur dann möglich, wenn die entsprechenden Einkünfte nicht der Abgeltungsteuer nach § 32d Abs. 1 EStG unterfallen, sondern dem allgemeinen Steuertari...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.2 Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG

Rz. 15 Die Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG wurde in der Kommentierung zu Recht schon seit geraumer Zeit in Zweifel gezogen. Besonders zweifelhaft war es, ob die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen in § 8 Abs. 1 und Abs. 2 GrEStG (Gegenleistung und – ausnahmsweise – Grundbesitzwert) im Hinblick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 GG mit der Verfassung in Einkla...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4 Grundbesitzwerte i. S. d. § 151 und § 157 BewG

Rz. 26 Nach dem bis einschließlich 1996 geltenden Recht diente in den Fallvarianten des § 8 Abs. 2 GrEStG der "Wert des Grundstücks" als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Nach § 10 Abs. 1 und 6 GrEStG a. F. war als Wert des Grundstücks der nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes festgestellte Einheitswert (Ersatzwirtschaftswert) anzusetzen. Anstatt nach die...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.12 § 13b ErbStG (Begünstigtes Vermögen)

• 2019 Bitcoins als Finanzmittel / § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG Umsatzsteuerlich sind Bitcoins Zahlungsmittel. Ertragsteuerlich sind Bitcoins im Privatvermögen als andere Wirtschaftsgüter i. S. v. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusehen. Im Betriebsvermögen dürfte es sich bei Bitcoins um sonstige Vermögensgegenstände bzw. immaterielle Vermögensgegenstände handeln. Fraglich ist die erbs...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.3 Sonderfälle

Rz. 37 Der Gesetzgeber hat dem Ertragswertverfahren gegenüber dem ursprünglich vorgeschlagenen vereinfachten Sachwertverfahren den Vorzug eingeräumt. Da aber typische Gewerbegrundstücke in aller Regel eigengenutzt sind und folglich weder Jahresmieten vorhanden noch übliche Mieten ermittelbar sind, musste für diese Grundstücke ein eigenständiges Bewertungsverfahren gefunden w...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 1.1 Ausgewertete Beiträge 2024

Loose , Schenkungsteuer beim Erwerb eigener Anteile durch eine GmbH – Zugleich Besprechung zu BFH II R 22/21, GmbHR 2024, 1187; Lehmann , Welche Auswirkungen hat der Lohnsummenverstoß nach § 13a Abs. 3 ErbStG auf den Entlastungsbetrag nach § 19a ErbStG?, DStR 2024, 2565; Weißenbacher , BFH schafft mehr Klarheit in Bezug auf § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG, DB 2024, 2718; Von Arps-Aube...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.4 § 3 ErbStG (Erwerb von Todes wegen)

• 2019 Unternehmertestament / § 3 ErbStG Das Unternehmertestament gibt es im eigentlichen Sinne nicht. Gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten können nach dem Tod des Erstversterbenden nicht mehr geändert oder aufgehoben werden. Soll bereits zu Lebzeiten der Ehegatten eine Bindungswirkung erreicht werden, bietet sich eine erbvertragliche Regelung an. Ungünstige Verfügungen...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.9 § 10 ErbStG (Steuerpflichtiger Erwerb)

• 2020 Pflichtteilsansprüche als Nachlassverbindlichkeiten / § 10 Abs. 5 ErbStG Insbesondere nach einem bereits eingetretenen Erbfall kann sich im Rahmen der generationenübergreifenden Nachfolge die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen empfehlen, um die Gesamtsteuerbelastung zum einen über die entsprechenden Freibeträge und zum anderen über die Berücksichtigung als Nachl...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 3.3 Inhalt und Bewertung der Gegenleistung

Rz. 11 Das Grunderwerbsteuergesetz enthält bezüglich der Bestimmung des gem. § 8 Abs. 1 GrEStG anzusetzenden Werts der Gegenleistung, d. h. für die Bewertung der Gegenleistung, keine näheren Regelungen. Für diese Bewertung ist daher auf die einschlägigen Vorschriften des Bewertungsgesetzes zurückzugreifen. Inhalt der Gegenleistung kann jede geldwerte Leistung sein, also z. B....mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.3.2 Umwandlungen, Einbringungen und andere Erwerbsvorgänge auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GrEStG)

Rz. 18 Die nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes ermittelten Grundbesitzwerte bzw. Grundstückswerte sollen auch in den Fällen der Umwandlung, Einbringung sowie bei anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage als Bemessungsgrundlage dienen (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GrEStG). Die durch das Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996 (BGBl. I 1996, 2049, 206...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.10 § 13 ErbStG (Steuerbefreiungen)

• 2019 Steuerfreie Übertragung von Kunst/§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG/§ 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG/§ 13b Abs. 4 Nr. 3 ErbStG/§ 28a ErbStG Fraglich ist, welche Möglichkeiten im Rahmen des ErbStG bestehen, Kunst steuerfrei zu übertragen. In Betracht kommen kann die Steuerbefreiung der Kunst als Hausrat nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 Buchst. a ErbStG. Ausgeschlossen sein dürfte dies bei We...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.15 § 19 ErbStG (Steuersätze)

• 2019 Erbschaftsteuerreform / Verfassungsmäßigkeit der Tarifvorschrift / Steuerpause / § 19 ErbStG Das FG Köln hat mit Urteil vom 8.11.2018, 7 K 3022/17 (Az. des BFH: II R 1/19) entschieden, dass das rückwirkende Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016 mangels Vertrauenstatbestands nicht zu einer verfassungswidrigen echten Rückwirkung führt. Eine Steuerpause zwi...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.6.1 Die Einschränkungen in § 6 a S. 4 GrEStG

Rz. 35 Unternehmen sollen nach der Gesetzesbegründung flexibel auf Veränderungen der Marktverhältnisse reagieren können. Dies bedeutet insbesondere, dass sie schnell reagieren können müssen. Vor diesem Hintergrund erscheinen die 5-jährigen Vor- und Nachbehaltensfristen im Zusammenhang mit Steuervergünstigungen bei Umwandlungen als kontraproduktiv. Welcher Missbrauch sich dar...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.7 § 7 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden)

• 2019 Disquotale verdeckte Gewinnausschüttung an einen Gesellschafter / § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG Der BFH hat mit Urteil v. 13.9.2017, II R 54/15, II R 32/16, II R 42/16 entschieden, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung an eine dem Gesellschafter nahestehende Person als Schenkung des an der Vorteilsgewährung mitwirkenden Gesellschafters an die nahestehende Person zu werten i...mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / 2. Erbschaftsteuer-Finanzamt = Erhebliche Administrationsfolgen

Allerdings sind auch erhebliche Administrationsfolgen bei der Durchführung der Besteuerung durch das Erbschaftsteuer-Finanzamt zu bedenken, denen die schwerlich vollziehbare Aufgabe der unerlässlichen Beurteilung ertragsteuerlicher Folgen einer Veräußerungsgewinnbesteuerung zukommt, wenn sich Besteuerungsfragen rund um den Zugewinnausgleich oder einen Pflichtteilsanspruch stell...mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / bb) Fiktiver Zugewinn gem. § 5 Abs. 1 ErbStG (mit fiktiver Ertragsteuerbelastung)

Fiktive Ertragsteuerbelastung (persönlicher Steuersatz: 40 %)mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / 3. Weitere erbschaftsteuerliche Aspekte

In erbschaftsteuerlicher Hinsicht ist ansonsten der Abzug einer latenten Einkommensteuerbelastung sowohl auf Bewertungsebene[13] als auch als Nachlassverbindlichkeit gem. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG ausgeschlossen[14]. Aus dem Stichtagsprinzip nach § 11 ErbStG folgt deshalb eine "Brutto-Betrachtung" unter Ausschluss von latenten Steuern, ohne dass sich daraus ein Wertungswiderspruc...mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / 3. Hinweise für die Beratungspraxis

Der versierte Berater wird sich vermutlich darauf einstellen müssen, dass sich die Angaben in der Erbschaftsteuererklärung zu § 5 Abs. 1 ErbStG deutlich intensivieren werden, weil die Auskunft in der "Anlage Erwerber"[15] einen schlichtweg unzureichenden Informationsbeitrag zu dieser ohnehin fehlerlastigen Besteuerungsgrundlage leistet. Gegebenenfalls ist bis dahin auch eine ...mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / aa) Fiktiver Zugewinn gem. § 5 Abs. 1 ErbStG (ohne fiktive Ertragsteuerbelastung)

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 8 Erbschaftsteuer

8.1 Erhöhung des Erbfallkostenpauschbetrags (10 Abs. 5 Nr 3 Satz 2 ErbStG) - neu gegenüber Regierungsentwurf Der Erbfallkostenpauschbetrags wird von 10.300 EUR auf 15.000 EUR erhöht. Gilt für Erwerbe, für die die Steuer ab dem 1.1.2025 (Monat, der der Verkündung des Gesetzes folgt) entsteht. 8.2 Nachlassverbindlichkeiten in Fällen der beschränkten Steuerpflicht (§ 10 Abs. 6 un...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 2. Erwerbe von Todes wegen/Nachlassverbindlichkeiten

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 8.3 Verminderter Wertansatz für Wohnimmobilien in Drittstaaten (§ 13d Abs. 3 Nr. 2 ErbStG)

Mit der Neuregelung der Nummer 2 kann der Befreiungsabschlag bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen auch gewährt werden, wenn das Grundstück in einem Drittstaat belegen ist und in Bezug auf die Erbschaftsteuer ein Informationsaustausch mit diesem Drittstaat sichergestellt ist. Das BMF veröffentlicht im Bundessteuerblatt eine Liste der Staaten, die diese Voraussetzungen e...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 8.2 Nachlassverbindlichkeiten in Fällen der beschränkten Steuerpflicht (§ 10 Abs. 6 und 6b ErbStG)

Nachdem der EuGH entschieden hatte, dass die bisher durch § 10 Abs. 6 Satz 2 ErbStG geregelte Nichtabzugsfähigkeit von Pflichtteilsverbindlichkeiten bei beschränkter Steuerpflicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt (EuGH, Urteil v. 21.12.2021, Rs. C-394/20), wirdl nun eine anteilige Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten in Fällen der beschränkten Steuerpflich...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 8.4 Steuerstundung bei Wohnimmobilien (§ 28 Abs. 3 ErbStG)

Nach § 28 Abs. 3 ErbStG wird auf Antrag eine Stundung bis zu zehn Jahre gewährt, soweit der Erwerber die Steuer nur durch Veräußerung des zu Wohnzwecken genutzten Grundbesitzes aufbringen kann. Von der bisherigen Stundungsregelung wurden lediglich Grundstücke erfasst, die im Erwerbszeitpunkt die Voraussetzungen des § 13d Abs. 3 ErbStG erfüllen. Mit den Änderungen in § 28 Abs...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 8.1 Erhöhung des Erbfallkostenpauschbetrags (10 Abs. 5 Nr 3 Satz 2 ErbStG) - neu gegenüber Regierungsentwurf

Der Erbfallkostenpauschbetrags wird von 10.300 EUR auf 15.000 EUR erhöht. Gilt für Erwerbe, für die die Steuer ab dem 1.1.2025 (Monat, der der Verkündung des Gesetzes folgt) entsteht.mehr

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Weilbach, GrEStG § 18 Anzei... / 2 Muster der Veräußerungsanzeigen, Beistandspflichten

Rz. 2 Gerichte, Behörden und Notare haben dem zuständigen Finanzamt Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstatten. Rz. 3 Auf der Grundlage dieses Musters wird ein Vordrucksatz hergestellt, wovon je eine Durchschrift bestimmt ist für das nach §§ 19, 20 AO für den Erwerber zuständige Finanzamt, das nach §§ 19, 20 AO für den Veräußerer zuständige Finanzamt, das Lagefi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verminderung des Nachversteuerungsbetrags um Entnahmen für die Erbschaftsteuer bzw Schenkungsteuer (§ 34a Abs 4 S 3 EStG)

Rn. 139 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der § 34a Abs 4 S 3 EStG stellt einen Ausnahmetatbestand dar, wonach eine Nachversteuerung nach § 34a Abs 4 S 1 EStG nicht durchzuführen ist, soweit sie durch Entnahmen für die Erbschaft-/Schenkungsteuer anlässlich der Übertragung des Betriebs oder Mitunternehmeranteils ausgelöst wird (s BMF v 11.08.2008, BStBl I 2008, 838 Rz 30f). Dies gil...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / bb) Erbschaftsteuer

Rz. 29 Der veräußernde Miterbe bleibt auch nach der Veräußerung Schuldner der Erbschaftsteuer, § 20 Abs. 1 S. 1 ErbStG. Der Erwerber haftet daneben gem. § 20 Abs. 3 ErbStG bis zur Auseinandersetzung mit dem erworbenen Erbanteil, selbst wenn im Innenverhältnis zwischen Käufer und Miterbe etwas andere geregelt sein mag.mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 1. Erbschaftsteuer

Rz. 26 Disputabel bleibt die Frage, ob die Erbschaftsteuer zu den Nachlassverbindlichkeiten i.S.d. § 1967 BGB gehört.[35] Allgemein wird die Meinung vertreten, dass der Erbe für die Erbschaftsteuerschuld mit seinem persönlichen Vermögen haftet. Dabei stehen ihm keine Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten gem. §§ 1975 ff. BGB zu.[36] In § 20 Abs. 1 ErbStG ist die Steuerschuldner...mehr

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§ 6 Haftung / 6. Erbschaftsteuer

Rz. 36 Ob die Erbschaftsteuer eine Nachlassverbindlichkeit nach § 1967 BGB in Form der Erbfallschuld oder eine Eigenschuld des Erben darstellt, war und ist umstritten.[74] Handelt es sich um eine Erbfallschuld, haben die Erben die Möglichkeit, die Haftung für die Steuer auf den Nachlass zu beschränken. Handelt es sich um eine Eigenschuld, ist dies nicht der Fall. Der Bundesfi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.3 Vermeidung der Erbschaftsteuer durch Rückforderungsansprüche?

Tz. 674 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Zur Vermeidung der Problematik wird vorgeschlagen, in den jeweiligen Vertrag einen Rückforderungsvorbehalt für den Fall aufzunehmen, dass das FA die Leistung ganz oder tw als GA beurteilt; zB s Janssen (BB 2008, 928, 931) und s Berizzi/Guldan (BB 2011, 1052). Der Rückforderungsvorbehalt bringe die ErbSt im Fall der Rückgewähr der Leistung n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.4 Doppelbelastung einer verdeckten Gewinnausschüttung mit Ertragsteuern und Erbschaftsteuer?

Tz. 675 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Grds kann derselbe Sachverhalt sowohl ertragstpfl sein (mit KSt, GewSt und ESt) als auch der ErbSt unterliegen (dagegen zB s Viskorf/Löcherbach, DStR 2016, 789 und s Krieg, DStR 2017, 2705, 2710); zur Problematik s auch Gosch (in Gosch, 4. Aufl, § 8 Rn 230), der auch noch auf Konstellationen hinweist, bei denen sich eine dreifache Besteueru...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / VI. Forderungen des Finanzamtes

Rz. 151 Gemäß § 45 Abs. 1 S. 1 AO gehen die Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis des Erblassers im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben über. Nach Abs. 2 der Vorschrift haftet der Erbe für die aus dem Nachlass zu entrichtenden Schulden nach den Vorschriften des BGB über die Erbenhaftung.[127] Von praktischer Relevanz ist insbesondere die Frage, wie...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / F. Republik Frankreich

Rz. 30 Erbstatut: Frankreich hat die Europäische Erbrechtsverordnung ratifiziert, womit diese für alle Erbfälle ab dem 17.8.2015 Anwendung findet. Damit wird zur Bestimmung des Erbstatuts gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes abgestellt.[80] Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 wird unbewegliches Vermögen nach...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / D. Königreich Dänemark

Rz. 16 Erbstatut: Dänemark ist Mitglied der Europäischen Union, jedoch nicht Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) geworden und damit Drittstaat im Sinne der Verordnung. In Dänemark galt aber bereits vor Einführung der EuErbVO das Domizilprinzip. Dies ist auf alle in Dänemark wohnenden und dauerhaft lebenden Personen, ohne Rücksicht auf ihre Staatsangeh...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / C. Bulgarien

Rz. 9 Erbstatut: Für Erbfälle seit dem 17.8.2015 gilt auch in Bulgarien die Europäische Erbrechtsverordnung. Vor Einführung der EuErbVO galt das IPRG von 2005. Danach folgte Bulgarien gemäß Art. 89 IPRG dem Grundsatz der Nachlassspaltung. Unbewegliches Vermögen wurde nach dem Recht der Sache am Belegenheitsort vererbt (lex rei sitae), sofern sich das unbewegliche Vermögen in ...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / K. Großherzogtum Luxemburg

Rz. 65 Erbstatut: Das Großherzogtum Luxemburg ist Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung. Demzufolge wird für Erbfälle ab dem 17.8.2015 die EuErbVO unmittelbar angewandt, wonach sich das Erbstatut gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt bestimmt. Es gilt ferner der Grundsatz der Nachlasseinheit. Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 folgt da...mehr

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§ 23 Steuerrecht / I. Rechtslage ab dem 1.1.2009

Rz. 1 Nach der Neufassung des ErbStG durch das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz – ErbStRG) [1] sowie der Neuregelung des Erbschaftsteuergesetzes vom 4.11.2016 [2] aufgrund der Entscheidung des BVerfG v. 17.12.2014 [3] ergeben sich Fragestellungen für die Steuerfreistellung des Betriebsvermögens in § 13a ErbStG und des Erwe...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / B. Königreich Belgien

Rz. 2 Erbstatut: Für Erbfälle ab dem 17.8.2015 findet die Europäische Erbrechtsverordnung uneingeschränkt Anwendung sowohl in Bezug auf Mitgliedstaaten als auch in Bezug zu Drittstaaten. Staatsvertragliche Regelungen sind vorrangig zu beachten.[1] Danach wird das Erbstatut gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO bestimmt, also anhand des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers, ...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / E. England und Wales

Rz. 23 Erbstatut: Auch England und Wales haben seinerzeit, als sie noch Mitglied der Europäischen Union waren, die Europäische Erbrechtsverordnung nicht ratifiziert. Inzwischen ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgetreten. Damit ist Großbritannien ein Drittstaat im Sinne der EuErbVO, was Auswirkungen auf die Möglichkeit der Rückverweisung gem. Art. 34 ...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / G. Hellenische Republik (Griechenland)

Rz. 37 Erbstatut: Griechenland hat die Europäische Erbrechtsverordnung ratifiziert und bestimmt das Erbstatut demzufolge gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Für alle Erbfälle vor dem 17.8.2015 stellte Griechenland, wie auch Deutschland, zur Bestimmung des Erbstatuts auf die Staatsangehörigkeit des Er...mehr