Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

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ZErb 03/2021, Auslegung ein... / 1 Tatbestand

I. Die Erblasserin und ihr vorverstorbener Ehemann schlossen am 24.10.1979 einen Ehe- und Erbvertrag, der in Ziffer. IV ("Erbvertrag") auszugsweise wie folgt lautet: "In erbvertragsmäßiger Form, d.h. in einseitig unwiderruflicher Weise, treffen die Vertragsteile folgende gemeinsame Verfügung von Todeswegen:" 1) Die Eheleute (…) setzen sich hiermit gegenseitig zu Alleinerben ei...mehr

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FoVo 03/2021, Ein im Erbsch... / 1 Der Fall kurz zusammengefasst

Vergleich im Erbscheinserteilungsverfahren Verfahrensgegenständlich ist die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Nachlassgerichts, in dem der Antrag der Bf., sie zur Ersatzvornahme gemäß § 887 ZPO zu ermächtigen, zurückgewiesen worden ist. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die am 26.10.2016 verstorbene Erblasserin errichtete am 1.1.2002 eine handschriftliche V...mehr

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FoVo 03/2021, Ein im Erbsch... / 3 Der Praxistipp

Handlungsoptionen sehen Es liegt auf der Hand, dass in einem am objektiven Recht orientierten Statusverfahren, wie einem Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins, der Abschluss eines Vergleiches nicht ohne Probleme ist. Notarieller Vergleichsvertrag Es erscheint deshalb sehr viel ratsamer, bei einer Einigung der Beteiligten in einem Erbscheinserteilungsverfahren eine materiell-...mehr

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ZErb 03/2021, Zur Enterbung... / 1 Tatbestand

I. Die Erblasserin ist am … ledig und kinderlos verstorben. Ihre Eltern sind vorverstorben. Der Beteiligte zu 1 ist der Bruder der Erblasserin, weitere Geschwister sind nicht vorhanden. Die Erblasserin hinterließ folgendes mit der Zeitangabe Februar 2007 versehenes, handschriftliches Testament: "Für nach meinem Tode." Meine letztwillige endgültige Bestimmung betr. unsere Hinter...mehr

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ZErb 03/2021, Auslegung ein... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde hat bereits deswegen in der Sache Erfolg, da – ungeachtet der zwischen den Beteiligten strittigen Frage, ob ein Pflichtteilverlangen der Beteiligten zu 1 und 2 gegeben ist – der von den Beteiligten zu 1 und 2 erstrebte Erbschein (Miterbinnen von jeweils ½) nicht die materielle Erbfolge abbildet. 1. Der Senat teilt nicht die Auffassung des Nachlassg...mehr

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ZErb 03/2021, Funktionelle ... / Leitsatz

1. Werden gegen die Einziehung eines Erbscheins Einwände erhoben, hat der Rechtspfleger das Verfahren nach dem landesrechtlichen Richtervorbehalt des § 14 Abs. 1 S. 2 Nds. ZustVO-Justiz dem Nachlassrichter zur weiteren Bearbeitung vorzulegen. 2. Hat statt des zuständigen Richters der unzuständige Rechtspfleger entschieden, ist die Sache – unabhängig von ihrer etwaigen inhaltl...mehr

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ZErb 03/2021, Zur Anfechtun... / 1 Tatbestand

I. Der Erblasser war geschieden und verstarb kinderlos; seine Eltern sind vorverstorben, Geschwister hatte er nicht. Der Beteiligte zu 1 war sein Cousin; der Beteiligte zu 2 ist damit befasst, weitere gesetzliche Erben zu ermitteln. Am 16.8.2018 wurde der Erblasser von der Polizei tot in seiner völlig vermüllten und verdreckten Wohnung aufgefunden; der Notarzt ging von einem n...mehr

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ZErb 03/2021, Negativtestam... / 2 Gründe

II. Der zulässigen Beschwerde bleibt der Erfolg versagt. Zu Recht hat das Nachlassgericht den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1) zurückgewiesen. 1. Die gemäß § 58 FamFG statthafte Beschwerde der Beteiligten 1) ist zulässig und insbesondere fristgerecht innerhalb eines Monats nach Zustellung des angefochtenen Beschlusses beim Nachlassgericht eingegangen, § 63 FamFG. Zudem is...mehr

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ZErb 02/2021, Voraussetzungen für den Erlass eines sog. quotenlosen gemeinschaftlichen Erbscheins

Leitsatz Der Erlass eines sog. quotenlosen gemeinschaftlichen Erbscheins setzt voraus, dass alle Miterben dem Verzicht auf die Angabe der Erbteilsquoten zustimmen müssen (Anschluss an OLG München, Bes. v. 10.7.2019 – 31 Wx 242/19; entgegen OLG Düsseldorf, Bes. v. 17.12.2019 – 25 Wx 55/19). OLG Bremen, Beschl. v. 28.10.2020 – 5 W 15/20 1 Tatbestand I. Die Beteiligten streiten um d...mehr

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ZErb 02/2021, Zur Einziehun... / 1 Gründe

I. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zutreffend hat das Nachlassgericht den erteilten Erbschein des Amtsgerichts München vom 16.7.1970 als unrichtig eingezogen. 1. Die Einlegung der Beschwerde erfolgte mit dem Antrag, dem Beschwerdeführer einen neuen dem Erbschein vom 16.7.1970 gleichlautenden Erbschein zu erteilen. Nachdem der Erbschein vom 16.7.1970 a...mehr

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ZErb 02/2021, Zur Einziehung eines Erbscheins bei einem Verstoß gegen Art. 6 EGBGB aufgrund von geschlechterbezogener Diskriminierung

Leitsatz 1. Eine ausländische Rechtsvorschrift, wonach im Erbfall männliche Kinder einen doppelt so hohen Anteil am Nachlass erhalten als weibliche, verstößt gegen Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG und fällt daher unter die Vorbehaltsklausel des Art. 6 EGBGB. 2. Der für die Anwendung des Art. 6 EGBGB erforderliche Inlandsbezug liegt jedenfalls vor, wenn sich die wesentlichen Nachlasswer...mehr

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ZErb 02/2021, Zur Einziehun... / Leitsatz

1. Eine ausländische Rechtsvorschrift, wonach im Erbfall männliche Kinder einen doppelt so hohen Anteil am Nachlass erhalten als weibliche, verstößt gegen Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG und fällt daher unter die Vorbehaltsklausel des Art. 6 EGBGB. 2. Der für die Anwendung des Art. 6 EGBGB erforderliche Inlandsbezug liegt jedenfalls vor, wenn sich die wesentlichen Nachlasswerte im In...mehr

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ZErb 02/2021, Notwendiger I... / 1 Tatbestand

I. Das Land Niedersachsen – vertreten durch das Landesamt für Bau und Liegenschaften – und das Amtsgericht Wolfenbüttel – Nachlassgericht – sind in mehreren Nachlasssachen uneinig darüber, welche Anforderungen der Beschluss zur Feststellung eines Fiskuserbrechts gemäß § 1964 BGB einerseits (Beschwerdeverfahren 3 W 28, 29 und 33/20) sowie ein auf einen solchen Beschluss gestüt...mehr

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ZErb 02/2021, Voraussetzung... / 2 Gründe

II. Das gem. § 58 Abs. 1 FamFG statthafte und gem. §§ 59 Abs. 1, 61 Abs. 1, 63 Abs. 1 FamFG zulässige Rechtsmittel ist unbegründet. Nach § 352a Abs. 1 S. 1 FamFG ist auf Antrag ein gemeinschaftlicher Erbschein zu erteilen, wenn mehrere Erben vorhanden sind. Dieser Antrag kann nach § 352a Abs. 1 S. 2 FamFG von jedem der Erben gestellt werden. Gem. § 352a Abs. 2 S. 1 FamFG sind ...mehr

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ZErb 02/2021, Voraussetzung... / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligten streiten um die Erteilung eines sog. quotenlosen Erbscheins. Am […] 2019 verstarb in Bremerhaven die am […] 1930 geborene X. Diese war die Witwe ihres am […] 2008 vorverstorbenen Ehemannes Y. Aus der Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen, nämlich der Antragsteller und seine Schwester, die Beteiligte zu 2.), die die Mutter der Beteiligten zu 3.) und 4.) ist. Di...mehr

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ZErb 02/2021, Zur Grundbuch... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist zulässig, § 71 Abs. 1 GBO, und hat auch in der Sache Erfolg. Die angefochtene Zwischenverfügung des Grundbuchamts ist nicht veranlasst, weil das darin aufgezeigte Eintragungshindernis nicht besteht, vgl. § 18 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GBO. Die Berichtigung einer unrichtigen Grundbucheintragung erfolgt auf Antrag, § 13 Abs. 1 GBO, wenn die Unrichtigkeit durch öf...mehr

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ZErb 02/2021, Notwendiger I... / 2 Gründe

II. 1. Die Beschwerden sind statthaft und auch ansonsten zulässig (vgl. Firsching/Graf/Krätzschel, Nachlassrecht, 11. Auflage 2019, § 42 Rn 25); insbesondere sind sie jeweils innerhalb der Monatsfrist des § 63 FamFG – die auch für den Fiskus gilt (BGH, Beschl. v. 23.11.2011 – IV ZB 15/11, NJW 2012, S. 453 [454 Rn 5]) – eingelegt worden. 2. Nur eine der vier Beschwerden hat im ...mehr

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ZErb 02/2021, Zur Angabe ei... / 2 Gründe

II. Das Rechtsmittel der Beteiligten zu 1 ist dem Senat infolge der mit weiterem Beschl. v. 10.7.2020 ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe zur Entscheidung angefallen, § 68 Abs. 1 S., 1, 2. Halbsatz FamFG. Es ist als befristete Beschwerde nach Maßgabe der §§ 58 ff. FamFG statthaft und auch im übrigen zulässig. In der Sache bleibt es ohne Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender B...mehr

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ZErb 02/2021, Voraussetzung... / Leitsatz

Der Erlass eines sog. quotenlosen gemeinschaftlichen Erbscheins setzt voraus, dass alle Miterben dem Verzicht auf die Angabe der Erbteilsquoten zustimmen müssen (Anschluss an OLG München, Bes. v. 10.7.2019 – 31 Wx 242/19; entgegen OLG Düsseldorf, Bes. v. 17.12.2019 – 25 Wx 55/19). OLG Bremen, Beschl. v. 28.10.2020 – 5 W 15/20mehr

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ZErb 02/2021, Zur Grundbuch... / 1 Tatbestand

I. Der Beteiligte und seine am x 2019 verstorbene Ehefrau sind seit dem x 1982 zu je ½ als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Die Eheleute errichteten am 18.5.2006 zur UR-Nr. x der Notarin x in Berlin ein Testament, worin sie sich gegenseitig zu "alleinigen Vollerben" einsetzten. Unter IV. der Urkunde heißt es wörtlich: "Für den Fall, dass unsere Ehe vor dem Tode eines Ehegat...mehr

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ZErb 02/2021, Zur Grundbuch... / Leitsatz

Der Senat hält daran fest, dass eine in einem öffentlichen Ehegattentestament enthaltene Scheidungsklausel, wonach u.a. bereits der Antrag auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe die Unwirksamkeit des Testaments zur Folge haben sollen, für sich keine Zweifel an dem behaupteten Erbrecht zu begründen vermag, die das Verlangen des Grundbuchamts nach Vorlage eines Erbscheins rechtf...mehr

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ZErb 01/2021, Zur Ausschlag... / 2 Gründe

II. Das Rechtsmittel ist als unbeschränkte Beschwerde statthaft (§ 11 Abs. 1 RPflG, § 71 Abs. 1 GBO) und auch im Übrigen zulässig, §§ 73, 15 Abs. 2 GBO, § 10 Abs. 2 Nr. 3 FamFG. Beschwerdeführer sind die zur Antragstellung Berechtigten. Das sind diejenigen unmittelbar Beteiligten, deren dingliche Rechtsstellung durch die Eintragung einen Verlust erleidet oder einen Gewinn erfä...mehr

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ZErb 01/2021, Grundbuchberi... / 2 Gründe

II. 1. Die gemäß § 71 Abs. 1 GBO statthafte Beschwerde gegen die Zwischenverfügung des Grundbuchamts (§ 18 Abs. 1 GBO) ist auch im Übrigen zulässig eingelegt (§ 73 GBO, § 10 Abs. 2 S. 1 FamFG). 2. Die Beschwerde hat auch in der Sache vorläufig Erfolg. Die angefochtene Zwischenverfügung hätte aus formalen Gründen nicht ergehen dürfen. Eine Zwischenverfügung soll es dem Antragste...mehr

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ZErb 12/2020, Kostenerstattungsanspruch gegen Miterben für die Erteilung eines Erbscheins

Leitsatz Die Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag finden neben der Regelung über die Verwaltung des Nachlasses gemäß § 2038 BGB Anwendung. BGH, Urt. v. 7.10.2020 – IV ZR 69/20 1 Tatbestand Die Klägerin nimmt den Beklagten zu 2 (im Folgenden: Beklagter) auf anteilige Kostenerstattung für die Erteilung eines Erbscheins in Anspruch. Der am 25.2.2015 verstorbene Vater...mehr

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ZErb 12/2020, Kostenerstatt... / 2 Gründe

Die Revision hat keinen Erfolg. Über die Revision der Klägerin ist, obwohl der Beklagte im Verhandlungstermin vor dem Senat nicht erschienen war, durch streitiges Urteil (unechtes Versäumnisurteil) zu entscheiden, da sich die Revision auf der Grundlage des vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts als unbegründet erweist (Senatsurteil vom 23.5.2012 – IV ZR 250/11, ZEV...mehr

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ZErb 12/2020, Kostenerstatt... / 1 Tatbestand

Die Klägerin nimmt den Beklagten zu 2 (im Folgenden: Beklagter) auf anteilige Kostenerstattung für die Erteilung eines Erbscheins in Anspruch. Der am 25.2.2015 verstorbene Vater der Parteien, der kein Testament hinterlassen hatte, wurde im Wege der gesetzlichen Erbfolge von seiner Ehefrau zu 1/2, den Parteien des Revisionsverfahrens sowie einem weiteren Bruder, dem früheren ...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Auslegung... / 1 Tatbestand

I. Der Beteiligte zu 1 und Beschwerdeführer war ein Freund der am 3.11.2019 verstorbenen Erblasserin. Der Beteiligte zu 2 war ihr langjähriger Lebensgefährte, mit dem sie seit April 2006 bis einige Wochen vor ihrem Tod zusammenlebte. Am 29.8.2011 errichtete die Erblasserin vor dem Notar Dr. J. L. in N. ein Testament, in dem sie den Beteiligten zu 2 zu ihrem Alleinerben einset...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Bindungsw... / 1 Tatbestand

I. Der Erblasser war verheiratet mit der am 19.5.2013 vorverstorbenen C. L. (fortan auch nur: Ehefrau). Aus der Ehe war der Beteiligte zu 1 als einziges Kind hervorgegangen. Mit gemeinschaftlichem Testament vom 18.8.1999 (künftig nur: Testament I) – nach über 50jähriger Ehezeit – hatten beide Eheleute den Beteiligten zu 1 zum Alleinerben nach dem Tod des Letztversterbenden vo...mehr

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ZErb 12/2020, Voraussetzung... / 2 Gründe

II. 1. Die im Namen der Beteiligten zu 1 erhobene Beschwerde ist zulässig, § 71 Abs. 1 GBO, führt in der Sache aber zu keinem Erfolg. a) Steht einer beantragten Eintragung ein Hindernis entgegen, so hat das Grundbuchamt entweder den Antrag unter Angabe der Gründe zurückzuweisen oder dem Antragsteller eine angemessene Frist zur Hebung des Hindernisses zu bestimmen, § 18 Abs. 1 ...mehr

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ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / 2. Erbfallkosten

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / I. Nacherbenvermerk im Erbschein

Rz. 32 Der Erbschein hat, soweit es um das Erbrecht des Vorerben geht, den üblichen Inhalt eines Erbscheins. Darüber hinaus müssen gem. § 352b Abs. 1 FamFG drei Dinge angegeben werden, die die Verfügungsbeschränkung des Vorerben deutlich machen:[30]mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / II. Rechte des Nacherben in Bezug auf einen unrichtigen Erbschein des Vorerben

Rz. 34 Der Nacherbe kann Einfluss auf den dem Vorerben erteilten Erbschein nehmen, wenn der Nacherbenvermerk fehlt oder unrichtig ist und dadurch seine Rechtsstellung nicht zutreffend wiedergeben ist. Er hat dann folgende Möglichkeiten:mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / B. Erbschein, ENZ und öffentliche Register bei der Nacherbfolge

I. Nacherbenvermerk im Erbschein Rz. 32 Der Erbschein hat, soweit es um das Erbrecht des Vorerben geht, den üblichen Inhalt eines Erbscheins. Darüber hinaus müssen gem. § 352b Abs. 1 FamFG drei Dinge angegeben werden, die die Verfügungsbeschränkung des Vorerben deutlich machen:[30]mehr

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§ 1 Grundsatz mit Ausnahmen / c) Nasciturus und Erbschein

Rz. 34 Dem oder den bereits lebenden Erben kann über ihr Erbrecht ein Teilerbschein erteilt werden, der sog. Nasciturus-Erbschein.[46] Hat ein Erbe zunächst einen Teilerbschein erwirkt und stellt sich später heraus, dass er Alleinerbe ist, so kann er entweder einen weiteren Teilerbschein über den restlichen Erbanteil oder einen Vollerbschein über sein Alleinerbrecht beantrag...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / 3. Grundbuchberichtigungsanspruch des Nacherben bei fehlendem Nacherbenvermerk im Grundbuch

Rz. 55 Sollte in einem Erbschein fälschlicherweise der Nacherbenvermerk fehlen und wäre dieser deshalb nicht im Grundbuch eingetragen worden, so wäre insofern das Grundbuch unrichtig. Die Nacherben hätten einen Grundbuchberichtigungsanspruch, § 894 BGB i.V.m. § 892 Abs. 1 S. 2 BGB. Liegt ein Erbschein vor, der eine Nacherbschaft nicht ausweist, so ist es dem Grundbuchamt weg...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / 1. Die Verfügungsbeschränkung des Vorerben

Rz. 47 Das Recht des Vorerben ist insbesondere gefährdet durch Verfügungen des Vorerben. Diese sind dem Nacherben gegenüber grundsätzlich wirksam (§ 2112 BGB), soweit dem Vorerben nicht bestimmte Arten von Verfügungen über den Nachlass in den §§ 2113 bis 2115 BGB untersagt sind. Ein Rechtsverlust des Nacherben droht ihm im Hinblick auf die Möglichkeiten eines gutgläubigen Er...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / 3. Der Widerruf eines unrichtigen ENZ

Rz. 44 Da die Urschrift des ENZ stets bei Gericht verbleibt und nur beglaubigte Abschriften zirkulieren, arbeitet die EuErbVO nicht mit dem deutschen Konzept der Einziehung und Kraftloserklärung (eines Erbscheins), sondern sieht nur Änderung und Widerruf eines unrichtigen ENZ vor (Art. 71 EuErbVO). So tritt an die Stelle der Einziehung die Information der Personen, denen ein...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / 1. Formalien

Rz. 130 Der Verkauf und die Übertragung des Nacherbenanwartschaftsrechts erfolgen nach den Regeln des Erbschaftskaufs und der Erbteilsübertragung (§§ 2371 ff., 2033 Abs. 1 BGB). Auch eine Übertragung der Anwartschaft auf den Vorerben ist möglich. Dieser erlangt damit die Rechtsstellung eines Vollerben. Eine Übertragung und Verpfändung des Nacherbenanwartschaftsrechts bedarf de...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / 2. Die Anerkennung eines in Deutschland erteilten ENZ in allen Mitgliedstaaten

Rz. 43 Aus Art. 69 Abs. 5 EuErbVO ergibt sich, dass das in einem Mitgliedstaat ausgestellte ENZ im Hinblick auf Eintragungen in ein nationales Register die vollen Legitimationswirkungen entfaltet, also auch in Bezug auf ein ausländisches Grundbuch bzw. Grundstücksregister. Damit überwindet das ENZ die innerhalb der Mitgliedstaaten ganz unterschiedlichen Systeme im Erbrecht, ...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / 1. Die Vor- und Nacherbschaft im Verhältnis zur EuErbVO

a) Rechtsunsicherheit wg. Verfügungsbeschränkungen des Vorerben Rz. 36 Die Vor- und Nacherbfolge wird in der EuErbVO an keiner Stelle erwähnt. Die EuErbVO schafft im Hinblick auf die Vor- und Nacherbschaft neue Probleme, weil nicht alle Mitgliedstaaten die Vor- und Nacherbschaft kennen. Der Vorerbe kann nicht ohne Weiteres über die Vorerbschaft verfügen. Solche Verfügungsbesch...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / III. Nacherbenvermerk im Europäischen Nachlasszeugnis

1. Die Vor- und Nacherbschaft im Verhältnis zur EuErbVO a) Rechtsunsicherheit wg. Verfügungsbeschränkungen des Vorerben Rz. 36 Die Vor- und Nacherbfolge wird in der EuErbVO an keiner Stelle erwähnt. Die EuErbVO schafft im Hinblick auf die Vor- und Nacherbschaft neue Probleme, weil nicht alle Mitgliedstaaten die Vor- und Nacherbschaft kennen. Der Vorerbe kann nicht ohne Weiteres...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / IV. Nacherbenvermerk im Grundbuch

1. Die Verfügungsbeschränkung des Vorerben Rz. 47 Das Recht des Vorerben ist insbesondere gefährdet durch Verfügungen des Vorerben. Diese sind dem Nacherben gegenüber grundsätzlich wirksam (§ 2112 BGB), soweit dem Vorerben nicht bestimmte Arten von Verfügungen über den Nachlass in den §§ 2113 bis 2115 BGB untersagt sind. Ein Rechtsverlust des Nacherben droht ihm im Hinblick a...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / IV. Unwirksamwerden der Nacherbschaft durch Zeitablauf

Rz. 19 Die Einsetzung eines Nacherben wird mit dem Ablauf von 30 Jahren nach dem Erbfall unwirksam, wenn nicht vorher der Fall der Nacherbfolge eingetreten ist, § 2109 BGB. Sie bleibt auch nach dieser Zeit wirksam,mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / I. Grundsatz

Rz. 102 Ein Nacherbenrecht hindert die Teilungsversteigerung auf Antrag eines – auch nicht befreiten – Vorerben nicht.[99] Eine Zwangsvollstreckung im Sinne des § 2115 BGB liegt hier nicht vor, denn es geht nicht um die Geltendmachung einer Verbindlichkeit gegen den Vorerben, sondern um die Durchsetzung des auch dem Mitvorerben zustehenden Rechts auf Aufhebung der Erbengemei...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / b) Zuständigkeiten für die Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses

Rz. 40 Deshalb sind in diesem Zusammenhang Zuständigkeitsfragen von entscheidender Bedeutung. Insbesondere sind von Bedeutung die Zuständigkeitsregeln für die Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ). Das Nachlassgericht eines Mitgliedstaates, der die Vor- und Nacherbschaft kennt, wird die Vor- und Nacherbschaft in das ENZ aufnehmen, nicht aber das Nachlassgerich...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / V. Nacherbschaft und Handelsregister

Rz. 57 Der Vorerbe ist als Rechtsnachfolger des Erblassers im Handelsregister einzutragen. Im Gegensatz zum Grundbuchrecht (§ 51 GBO) kennt das Handelsregisterrecht den Nacherbenvermerk nicht. Nach Eintritt des Nacherbfalls wird der Nacherbe Unternehmensinhaber. Seine Eintragung ist vom Vorerben, bzw. nach seinem Tod von den Erben des Vorerben und dem Nacherben, in letzterem ...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / 2. Die Rechtswirkungen des Nacherbenvermerks

Rz. 52 Durch den Nacherbenvermerk werden der Nacherbe und dessen Erben vor Verfügungen des Vorerben geschützt, die ihm gegenüber unwirksam sind. Er ist keine Grundbuchsperre, Verfügungen des Vorerben werden eingetragen, da ein gutgläubiger Erwerb ausgeschlossen ist, solange der Nacherbenvermerk eingetragen bleibt. Rz. 53 Grundsätzlich ist der Vorerbe bis zum Eintritt des Nach...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / a) Rechtsunsicherheit wg. Verfügungsbeschränkungen des Vorerben

Rz. 36 Die Vor- und Nacherbfolge wird in der EuErbVO an keiner Stelle erwähnt. Die EuErbVO schafft im Hinblick auf die Vor- und Nacherbschaft neue Probleme, weil nicht alle Mitgliedstaaten die Vor- und Nacherbschaft kennen. Der Vorerbe kann nicht ohne Weiteres über die Vorerbschaft verfügen. Solche Verfügungsbeschränkungen kennen nicht alle Rechtsordnungen. Die Vor- und Nache...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / I. Erbteilung

Rz. 95 Hat der Erblasser mehrere Personen zu Vorerben eingesetzt, so entsteht zwischen ihnen eine Vorerbengemeinschaft.[88] Jeder Vorerbe kann jederzeit gem. § 2042 Abs. 1 BGB die Auseinandersetzung der Vorerbengemeinschaft verlangen. Einer Mitwirkung des Nacherben bedarf es hierfür nur, wenn zum Vollzug der Auseinandersetzung Verfügungen notwendig sind, die unter die Vorschr...mehr

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ZErb 11/2020, Testamentswid... / 1 Tatbestand:

I. Die am … im Alter von … Jahren verstorbene Erblasserin war verwitwet und kinderlos. Ihr Ehemann … … ist am … vorverstorben, ebenso sind ihre Eltern vorverstorben. Die Beteiligte Ziff. 1 ist die (einzige) Schwester der Erblasserin. Beim Beteiligten Ziff. 2 handelt es sich um einen gemeinnützigen Verein mit Sitz in Ulm. Am … haben die Erblasserin und ihr (späterer) Ehemann …...mehr