Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Zwangsvollstreckung und... / 2. Die Berechnung der Zinstage in der Zwangsvollstreckung

Rz. 30 In der Zwangsvollstreckung ist eine Besonderheit bei der Berechnung der Zinstage zu beachten: Im Gegensatz zu der bei der kaufmännischen Zinsrechnung üblicherweise gültigen Regel, dass der erste Tag – an dem z. B. das Kapital eingezahlt wird – nicht mitgerechnet wird, der letzte Tag aber mitgerechnet wird, gilt für die Zinsrechnung im Rahmen der Zwangsvollstreckung fo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 106 Nettoe... / 2.1.4 Pauschalierung

Rz. 20 Zur Feststellung der Nettoentgeltdifferenz ist der Unterschiedbetrag zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt aus Soll- und Istentgelt zu berechnen. Die pauschalierte Nettoarbeitsentgelte werden entsprechend den Vorschriften des Arbeitslosengeldes über die Berechnung des Leistungsentgelts vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales kalenderjährlich ermittelt. Nach d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Disziplinarische Ahndung vo... / 3.3.2.1 Maßnahmenverbot wegen Zeitablaufs, § 35 LDG BW

Unter die "sonstigen Gründe" fällt zunächst die Konstellation, dass kein Disziplinarverfahren eingeleitet wird, weil zu erwarten ist, dass eine Disziplinarmaßnahme wegen § 35 LDG BW nicht ausgesprochen werden darf. § 35 LDG BW enthält ein Maßnahmenverbot wegen Zeitablaufs (untechnisch gesprochen ist das Dienstvergehen hier also bereits "verjährt"[56]). Nach § 35 Abs. 1 LDG BW...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen nach EStG / 2.4 Abgrenzung zu Wertzugängen i. S. d. § 4 Abs. 3 EStG und §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 EStG

Rz. 17 Nur erfolgswirksame Wertzugänge können Betriebseinnahmen darstellen. Im Falle einer Darlehensaufnahme oder Darlehensgewährung handelt es sich um eine erfolgsneutrale Vermögensumschichtung.[1] Beim Betriebsvermögensvergleich ergibt sich dadurch eine erfolgsneutrale Bilanzverlängerung bzw. ein Aktivtausch.[2] Bei der Überschussrechnung wird dieser Geschäftsvorfall nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen nach EStG / 6 ABC besonderer Betriebseinnahmen

Rz. 46 Anzahlungen sind Betriebseinnahmen. Abschlagszahlungen sind Betriebseinnahmen. Darlehensrückzahlungen sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 17). Die vereinnahmten Zinsen können jedoch bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Betriebseinnahmen sein. Durchlaufende Posten sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 18). Forderungen sind nur beim Betriebsvermögensvergleich Betri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.3 Anwendung von § 8b KStG auf einen Übernahmegewinn (Abs. 2 S. 2)

Rz. 68 Nach § 12 Abs. 2 S. 2 UmwStG ist § 8b KStG anzuwenden, soweit der Gewinn i. S. d. Abs. 2 S. 1 abzüglich der anteilig darauf entfallenden Kosten für den Vermögensübergang dem Anteil der übernehmenden an der übertragenden Körperschaft entspricht. Abs. 2 S. 2 ist somit auf die Fälle der Aufwärtsverschmelzung beschränkt.[1] Insoweit stellt sich die Verschmelzung für die ü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2.2 Wert des übergegangenen Vermögens, Buchwert der Anteile

Rz. 56 Der Übernahmewert der übergegangenen Wirtschaftsgüter ergibt sich auch für Zwecke des Abs. 2 S. 1 aus der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft, gleich, ob darin der gemeine Wert, der Buch- oder ein Zwischenwert angesetzt wurde.[1] Zum Begriff und Umfang der übergegangenen Wirtschaftsgüter Rz. 7. Auch das ausl. Vermögen ist einzubeziehen, und zwar ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Haftungsinanspruchnahme des GmbH-GF infolge der Abgabe unrichtiger KSt-Erklärungen

Die Festsetzungsfrist für Haftungsbescheide wird gem. § 191 Abs. 3 S. 2 AO – abweichend von den allgemeinen Regelungen – unter der Voraussetzung einer Steuerhinterziehung ausdrücklich nur bei Haftungstatbeständen nach § 70 AO und § 71 AO auf zehn Jahre verlängert, in anderen Haftungsfällen – also z.B. bei der Haftung gem. § 69 AO – jedoch auch dann nicht, wenn Steuern hinter...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Festsetzungsverjährung bei Auswechslung der Haftungsnorm im Rb-Verfahren

Stützt das FA die Haftungsinanspruchnahme zunächst auf §§ 69 AO und wechselt ist im Rechtsbehelfsverfahren auf eine Haftungsinanspruchnahme nach § 71 AO, ist hinsichtlich des Eintritts der Festsetzungsverjährung die verlängerte Verjährungsfrist wegen der Haftungsinanspruchnahme nach § 71 AO im Zeitpunkt des Erlasses des ursprünglichen Haftungsbescheides prüfen. Es ist Sinn de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die wesentlichen Änderungen... / 1. Die Berechnung der Bemessungsgrundlage: Der "reale Wert" wird durch den Begriff "Marktwert" ersetzt

Art. 4 Ziff. 1 des span. Gesetzes zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken schreibt eine Neuregelung für die in Art. 9 span. ErbStG vorgesehene Berechnung der Bemessungsgrundlage vor. Die steuerliche Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist der Nettowert der unentgeltlich erhaltenen oder dem Nachlassvermögen hinzuzurechnenden Wirtschaftsgüter abzgl....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / VI. Zu §§ 60, 60a, 64 AO – u.a. satzungsmäßige Voraussetzungen

AEAO zu § 60 Nr. 9: Hinsichtlich der Anforderungen an die Satzung stellt die Finanzverwaltung klar, dass Bestandssatzungen zum Stichtag 29.12.2020 aufgrund der neuen Regelungen in §§ 52 und 58 AO nicht geändert werden müssen, "wenn die bisherige satzungsgemäße steuerbegünstigte Tätigkeit weiterhin in gleichem Umfang durchgeführt wird." Die tatsächliche Geschäftsführung ist g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 Der Gesetzgeber kann nach Art. 80 Abs. 1 S. 1 GG die Bundesregierung durch formelles Gesetz ermächtigen, Rechtsverordnungen – hierbei handelt es sich um Gesetze im materiellen Sinn und nicht um Verwaltungsvorschriften – zu erlassen. Das Ermächtigungsgesetz muss nach Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung bestimmen. Genügt das Ermächt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3 Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Rz. 5 Die Auflistung der einzelnen Ermächtigungsgrundlagen in § 35c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a bis e und Nr. 2 Buchst. a bis g GewStG ist abschließend. Weitere Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Rechtsverordnungen für gewerbesteuerliche Zwecke existieren nicht. Rz. 6 In Ausfüllung der in § 35c Abs. 1 GewStG genannten Ermächtigungsgrundlagen wurde die GewStDV erlassen. Geltung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / Strafbefehlsverfahren [Rdn 4204]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Z / Zwangsmittel bei Ausbleiben des Angeklagten [Rdn 4336]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
U / Untersuchungshaft des Beschuldigten [Rdn 4461]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
H / Haftprüfung durch das Oberlandesgericht [Rdn 2556]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / Strafbefehlsverfahren [Rdn 2981]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 08+09/2022, Die fehlen... / 2 II. Die Entscheidung

BGH folgt dem LG im Ergebnis Das hält der rechtlichen Nachprüfung im Ergebnis stand. Zu Recht hat das LG dem Begehren des Schuldners, den PfÜB vom 30.1.2017 aufzuheben, obwohl die in Vertretung der Gläubigerin handelnde Inkassodienstleisterin dem Antrag auf seinen Erlass keine Vollmacht beigefügt hatte, nicht entsprochen. Der Mangel ist geheilt. Inkassodienstleister ist postul...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
H / Haftfragen [Rdn 2030]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung [Rdn 449]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Bußgeldbescheid/Einspruch [Rdn 1566]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / Vorführung des Beschuldigten [Rdn 5218]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / Einstellung des Verfahrens nach § 205 wegen Abwesenheit des Angeklagten oder anderer Hindernisse [Rdn 1648]

Rdn 1649 Literaturhinweise: Bischoff/Kusnik/Bünnigmann, Die Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten im Strafverfahren, StraFo 2015, 222 Krause, Die vorläufige Einstellung von Strafsachen praeter legem, GA 1969, 97 Rieß, Beschwerdebefugnis des Nebenklägers bei vorläufiger Verfahrenseinstellung nach § 205 StPO, NStZ 2001, 355 s.a. die Hinw. bei → Einstellung des Verfahrens, Allge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / Einstellung des Verfahrens nach § 205 durch das Gericht wegen Abwesenheit des Angeschuldigten oder anderer Hindernisse [Rdn 2205]

Rdn 2206 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Einstellung des Verfahrens nach § 154f durch die Staatsanwaltschaft wegen Abwesenheit des Beschuldigten oder anderer Hindernisse, Teil E Rdn 2179 und bei → Einstellung des Verfahrens, Allgemeines, Teil E Rdn 2043. Rdn 2207 1. Nach § 205 kann das Verfahren durch das Gericht bei vorübergehenden Hindernissen tatsächlicher oder rechtl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / Einstellung des Verfahrens nach § 154f durch die Staatsanwaltschaft wegen Abwesenheit des Beschuldigten oder anderer Hindernisse [Rdn 2178]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / Eröffnungsbeschluss [Rdn 2332]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / Anhörungsrüge [Rdn 390]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
T / Täter-Opfer-Ausgleich [Rdn 3005]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
T / Täter-Opfer-Ausgleich [Rdn 4232]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
H / Hauptverhandlungshaft [Rdn 2070]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
P / Pflichtverteidiger, Beiordnung in sonstigen Fällen [Rdn 3357]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten [Rdn 2695][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
M / Mündliche Haftprüfung [Rdn 3120]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
D / Durchsuchung, Rechtmäßigkeits-Checkliste [Rdn 1970]

Rdn 1971 Literaturhinweise: S.a. die Hinw. bei → Beschlagnahme, Allgemeines, Teil B Rdn 892, bei → Beschlagnahme, Beschlagnahmeverbote, Teil B Rdn 946, bei → Durchsuchung, Allgemeines, Teil D Rdn 1742, und bei den jeweils dort genannten weiteren Stichworten. Rdn 1972 1. Die Tätigkeit des Verteidigers für den Beschuldigten beschränkt sich bei der Durchsuchung im Wesentlichen a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2022, Gegenstandswer... / I. Sachverhalt

Der Gläubiger hatte gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid wegen einer Geldforderung i.H.v. 929,91 EUR nebst Zinsen und Kosten betrieben. Der gesamte Vollstreckungsbetrag belief sich auf 1.404,85 EUR. Zur Durchführung der Zwangsvollstreckung hatte der Gläubiger beim AG Berlin-Schöneberg auf elektronischem Wege einen Vollstreckungsauftr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / Ablehnungsverfahren [Rdn 59]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / Ablehnungsverfahren, Rechtsmittel [Rdn 162]

Rdn 163 Literaturhinweise: S. die Hinweise bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 8. Rdn 164 1. Im Ablehnungsverfahren steht dem Beschuldigten ein Rechtsmittel gegen die auf sein Ablehnungsgesuch hin ergangene Entscheidung nur beschränkt zu. Im Einzelnen gilt: Rdn 165 2. Nicht anfechtbar ist nach § 28 Abs. 1 der Beschluss, durch den die Ablehnung für begründet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / Steuerstrafverfahren, Besonderheiten [Rdn 4155]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / Abschluss der Ermittlungen [Rdn 120]

Rdn 121 Literaturhinweise: Bottke, Rechtsbehelfe der Verteidigung im Ermittlungsverfahren – eine Systematisierung, StV 1986, 120 ders., Rechtsschutzsystem gegen strafprozessuale Zwangsmaßnahmen, NStZ 2001, 120 Füßer/Viertel, Der Anspruch auf Abschlußverfügung im Ermittlungsverfahren und seine Durchsetzung, NStZ 1999, 116 Hildenstab, Das Ende der Ermittlungsbefugnis der Staatsan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
D / DNA-Untersuchung, Zukünftige Verfahren [Rdn 1706]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / Vorführungsbefehl [Rdn 5246]

Rdn 5247 Literaturhinweise: Lampe, Grenzen des Festhalterechts gegenüber vorgeführten Beschuldigten und Zeugen im Ermittlungsverfahren, MDR 1974, 535. Rdn 5248 1. Kommt der Beschuldigte einer Ladung zur → Richterlichen Vernehmung des Beschuldigten, Teil R Rdn 4009, bzw. zur → Staatsanwaltschaftlichen Vernehmung, Beschuldigter, Teil S Rdn 4133, nicht nach, kann sein Erscheinen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / Verfahrensverzögerung, Allgemeines [Rdn 3292]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / Beschwerde [Rdn 1169]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / Berufung, Berufungseinlegung [Rdn 684]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Vergütungsvereinbarung

Rz. 161 Üblicherweise schließen die Mediatoren mit den Medianten eine Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis.[173] Im Hinblick auf § 4 Abs. 1 RVG ist Schriftform erforderlich. Die Vereinbarung über das Zeithonorar wird entweder in den Einigungsvertrag oder in eine separate Urkunde aufgenommen. Die üblichen Sätze liegen zwischen 180 EUR und 750 EUR pro Stunde, zuzüglich Umsat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2022, Akteneinsicht ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 EGGVG hat, da er eine unter den weit zu fassenden, auch Maßnahmen der Justizbehörden auf dem Gebiet der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten umfassenden Begriff der Strafrechtspflege im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG fallende Angelegenheit betrifft (vgl. KK-StPO/Mayer, 8. Aufl., § 23 EGGVG R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / Europäischer Haftbefehl [Rdn 2390]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / Entbindung des Angeklagten vom Erscheinen in der Hauptverhandlung [Rdn 1714]

Rdn 1715 1. Nach § 233 kann ohne den Angeklagten verhandelt werden, wenn er vom Erscheinen in der HV entbunden worden ist. ☆ Ob der Angeklagte von der Pflicht zum Erscheinen in der HV entbunden werden kann, ist an sich eine Frage, die vom Verteidiger schon bei der → Vorbereitung der Hauptverhandlung , Teil V Rdn 3944 , zu prüfen ist, so z.B. wenn der Angeklagte weit vom Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
F / Fragerecht des Verteidigers, Zurückweisung einzelner Fragen [Rdn 1909]

mehr