Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1.1 Beschluss der Aufsichtsbehörde (Art. 78 Abs. 1 DSGVO)

Rz. 7 Nach Art. 78 Abs. 1 DSGVO hat jede natürliche oder juristische Person – unbeschadet eines anderweitigen "verwaltungsrechtlichen" oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs – das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen einen sie betreffenden rechtsverbindlichen Beschluss einer Aufsichtsbehörde. Dies betrifft insbesondere die Ausübung von Untersuchungs-, Ab...mehr

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ZErb 04/2022, Verzicht eine... / 1 Gründe

I. Der Kläger macht aus übergeleitetem Recht im Wege der Stufenklage – hier auf der Auskunftsstufe – Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche nach dem am 24.2.2017 verstorbenen Erblasser K A geltend. Die Beklagte (geb. 0.0.1934) war mit dem Erblasser verheiratet. Die Eheleute hatten zwei Kinder, L und B A. Der am 0.0.1967 geborene B A ist aufgrund eines cerebralen Geb...mehr

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Grundsteuer: Feststellung d... / Zusammenfassung

Überblick Grundsteuerwerte sind für inländischen Grundbesitz, namentlich für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für Grundstücke, gesondert festzustellen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. Grundsteuerwerte sind i. d. R. für die Besteuerung von Bedeutung, soweit eine Grundsteuerpflicht besteht. Die Grundsteuerwerte werden nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ...mehr

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Grundsteuer: Feststellung d... / 3.3.3 Anpassung des Folgebescheids

Soweit ein Grundlagenbescheid, dem Bindungswirkung für einen Folgebescheid zukommt, erlassen, aufgehoben oder geändert wird, ist auch der Folgebescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern.[1] Die Anpassung eines Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid steht nicht im Ermessen der Finanzbehörde. Der vom Grundlagenbescheid ausgehenden Bindungswirkung muss das Finanzamt du...mehr

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zfs 04/2022, Fahrerlaubnis ... / 1 Aus den Gründen:

Zitat Der gemäß § 80 Abs. 5 S. 1 2. Alt. i.V.m. Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO statthafte und auch ansonsten zulässige Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs vom 2.12.2021 gegen die mit Bescheid des Antragsgegners vom 19.11.2021 für sofort vollziehbar erklärte Entziehung der Fahrerlaubnis hat in der Sache keinen Erfolg. Das Inte...mehr

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FF 04/2022, Vorzeitige Aufh... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten sind getrenntlebende Ehegatten und streiten um die vorzeitige Beendigung ihrer Zugewinngemeinschaft. [2] Die als Hebamme ausgebildete Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) und der als freiberuflicher Notar tätige Antragsgegner (im Folgenden: Ehemann) haben im Dezember 2009 die Ehe geschlossen, aus der zwei minderjährige Kinder hervorgegangen s...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Hallenbauvereine

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Ein Hallenbauverein, dessen alleiniger Zweck darin besteht, eine Halle zu errichten und diese anderen steuerbegünstigten Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke zu überlassen, kann keine Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit erhalten. § 58 Nr. 5 AO (Anhang 1b) kommt nicht in Betracht, da § 58 Nr. 5 AO (Anhang 1b) weder einen eigenstän...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Einbauküche

Der Einbau einer neuen Einbauküche in eine vermietete Wohnung führt zu WK. Es handelt sich dabei um ein einheitliches WG mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren (Änderung der Rspr s BFH BStBl II 2017, 437; hierzu Erlass mit Übergangsregelung zur Anwendung dieser Entscheidung s BMF v 16.05.2017, BStBl I 2017, 775). Soweit die Einbauküche eingepasst wird (= Einbauküche durch ums...mehr

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FF 04/2022, Freistellung vo... / 2 Anmerkung

Der Entscheidung liegt der Fall einer gesamtschuldnerischen Verbindlichkeit von Ehegatten gegenüber einem Kreditinstitut zugrunde, zu der sich der Ehemann (M) im Alleininteresse der Ehefrau (F) mitverpflichtet hatte, um deren Immobilienerwerb zu finanzieren. Nach der Trennung stritten beide – bis zu einem Anerkenntnis der F – darum, ab wann der Befreiungsanspruch des M gegen...mehr

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AGS 04/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtspfleger Werner Klüsener, Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse bei PKH für den Nebenkläger, JurBüro 2021, 617 Unter den in § 397a Abs. 2 S. 1 StPO genannten Voraussetzungen kann dem Nebenkläger Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt und ein Rechtsanwalt beigeordnet werden. Klüsener weist in seinem Beitrag darauf hin, dass Voraussetzung hierfür die Bedürftigkeit des Neben...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Persönliche Haftung aufgrund des Spendenrechts

Tz. 25 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Spendenhaftung betrifft jeden Spenden empfangenden Verein bzw. im Hinblick auf die Veranlasserhaftung jede für den Verein entsprechend handelnde Person. Der Vertrauensschutz kann also im Hinblick auf den Spendenabzug einen Haftungstatbestand beim begünstigten Verein begründen. Hierbei sind nach § 10b Abs. 4 EStG (Anhang 10), § 9 Abs. 3 K...mehr

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FoVo 04/2022, Entgeltumwand... / 2 II. Aus der Entscheidung

BAG lässt pfändungsschädliche Entgeltumwandlung zu Die monatlich von der Beklagten aufgrund der mit der Streitverkündeten vereinbarten Entgeltumwandlung zu zahlende Versicherungsprämie in die von der Beklagten zugunsten der Streitverkündeten abgeschlossene Lebensversicherung (Direktversicherung) gehört nicht zum pfändbaren Einkommen der Streitverkündeten i.S.v. § 850 Abs. 2 Z...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Steuerbefreiung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Tz. 3 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Zuwendungen an steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51–68 AO (Anhang 1b) erfüllen, sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG (Anhang 12e) steuerbefreit. Folgende Voraussetzungen müssen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung gegeben sein: die Steuerbegünstigung wegen Verfolgung gemeinnützi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zur Aussteller- und Veranlasserhaftung

Tz. 28 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Mit FG Baden-Württemberg vom 14.07.1998, DStR 1999, XII hat der Senat entschieden, dass die Verwendung von Zuwendungen zur Bezahlung von Sportlern und Trainern über die Grenze von 358 EUR im Durchschnitt pro Monat sowie die Zahlung von Ablöseentschädigungen, die mehr als 2 556 EUR betragen, eine gemeinnützigkeitsschädliche Mittelverwendung v...mehr

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zfs 04/2022, Unzulässige Be... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die gemäß § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG statthafte und auch sonst zulässige Rechtsbeschwerde erweist sich als unbegründet. 1. Ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG ist grundsätzlich nur mit einer Verfahrensrüge angreifbar, die den Anforderungen nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG genügen muss. Diesen strengen Anforderungen genügt das Recht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Mietzahlung aus Barunterhalt

Rn. 213 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Auch bei der Problematik des Gestaltungsmissbrauchs hat der BFH seine Rspr zu Gunsten des StPfl geändert: Früher ging der BFH bei Mietverhältnissen von Eltern mit unterhaltsberechtigten ledigen Kindern von Gestaltungsmissbrauch aus mit der Begründung, dass durch die Wohnungsüberlassung lediglich ein bestehender Unterhaltsanspruch (vgl § 161...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte des § 52 EStG

Rn. 6 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Gesetzgeber hat § 52 EStG durch das Kroatien-AnpG v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266 mit Wirkung zum 31.07.2014 geändert. Dabei erfuhr die Vorschrift dadurch, dass alle durch Zeitablauf erledigten Regelungen gestrichen worden sind, eine erhebliche Kürzung. Dabei handelte es sich um eine rein redaktionelle Maßnahme, die die Fortgeltung der bi...mehr

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zfs 04/2022, 25 Jahre Europ... / III. Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie

Wenn 25 Jahre Fahrerlaubnisrecht in der Überschrift steht, sind die Monate Juni/Juli im Jahr 1996 von entsprechender Bedeutung. Da eine Komplettumsetzung bis zu den in Art. 12 genannten Daten in Deutschland nicht erfolgt ist, musste im Juni 1996 reagiert werden. Erlassen wurde die "Verordung zur Umsetzung der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29.7.1991 über den Führerschei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Katastrophenschaden

Schäden durch Naturkatastrophen können WK bei den Einkünften aus VuV sein. Es handelt sich um AfaA (s im Einzelnen Grube, DStZ 2000, 469). StPfl, die Katastrophenschäden am Vermietungsobjekt haben, können Billigkeitsmaßnahmen geltend machen. So können zB beim Wiederaufbau von ganz oder teilweise zerstörten Gebäuden StPfl Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden an Gebäud...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 2.2 Befreiungsverfahren

Rz. 26 Die Befreiung von der Pflegeversicherungspflicht tritt nicht schon deshalb ein, weil eine Versicherungspflicht nach § 20 Abs. 3 entsteht und das Risiko der Pflegebedürftigkeit anderweitig adäquat abgesichert ist. Erforderlich ist, obwohl im Gesetz so nicht ausdrücklich vorgeschrieben, der Erlass eines Befreiungsbescheides durch die Pflegekasse nach Abschluss eines Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 2.2.4 Rechtsschutz

Rz. 40 Durch den Eingang des Befreiungsantrags wird ein förmliches Verwaltungsverfahren (§ 8 SGB X) in Gang gesetzt, das mit einem Verwaltungsakt (§ 31 SGB X) abzuschließen ist. Die Pflegekasse hat in diesem Verfahren von Amts wegen (§ 20 SGB X) die besonderen Voraussetzungen des Befreiungsrechts nach § 22 zu prüfen. Die Pflegekasse ist dabei darauf angewiesen, dass der Antr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 2.2.3 Wirksamkeit und Unwiderruflichkeit der Befreiung

Rz. 32 Die Regelung über die Wirksamkeit der Befreiung in zeitlicher Hinsicht ist der Regelung des § 8 Abs. 2 SGB V nachgebildet. Die Befreiung wirkt nach Abs. 2 Satz 2 (auch für die berechtigten Angehörigen oder Lebenspartner) vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, andernfalls vom Beginn des Kale...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.5 Brandenburg

§ 70 Abs. 1, 2, 3 LPVG-BB – Dienstvereinbarungen Eine Regelung über Dienstvereinbarungen enthält § 70 LPVG-BB. Diese Bestimmungen sind grds. vergleichbar mit den entsprechenden Bundesregelungen, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Ergänzend gelten folgende Besonderheiten: Die Vorschrift gewährleistet im Unterschied zu § 63 BPersVG in Abs. 1 Satz 1 eine...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.5 Inhalt einer Dienstvereinbarung

Bezüglich des zulässigen Inhalts einer Dienstvereinbarung besteht auf Bundesebene nur eine beschränkte Regelungsautonomie. Dienstvereinbarungen sind nur möglich, soweit dies im BPersVG ausdrücklich vorgesehen sind. Hierbei entsprechen die in Abs. 1 Satz 1 in Bezug genommenen Mitbestimmungstatbestände den bislang in § 75 Abs. 3 BPersVG a. F. und § 76 Abs. 2 BPersVG a. F. aufge...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.7 Geltungsbereich einer Dienstvereinbarung

Hier kann man unterscheiden zwischen räumlichem, persönlichem und zeitlichem Geltungsbereich. Grds. gilt eine Dienstvereinbarung für die Dienststelle, für die sie geschlossen wurde. Erfasst werden hierbei grds. alle Beschäftigten i. S. d. § 4 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 5 BPersVG der Dienststelle bzw. Dienststellen, die vom Geltungsbereich erfasst sind. Auf die in § 4 Abs. 2 BPersVG...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.8 Hessen

§ 113 Abs. 1-5 HPVG In Hessen enthält § 113 HPVG Bestimmungen über Dienstvereinbarungen. § 113 HPVG ist grds. vergleichbar mit der entsprechenden Bundesregelung, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Ergänzend gelten folgende Besonderheiten: Gemäß § 113 Abs. 2 HPVG sind Dienstvereinbarungen nur insoweit zulässig, als sie in diesem Gesetz ausdrücklich zug...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.14 Sachsen

§ 84 Abs. 1-6 SächsPersVG – Dienstvereinbarungen – Tarifverträge Die Regelungen über Dienstvereinbarungen in Sachsen entsprechen im Wesentlichen den Regelungen auf Bundesebene, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Ergänzend gelten folgende Besonderheiten: Vorschriften über Dienstvereinbarungen befinden sich in § 84 SächsPersVG. Gemäß § 84 Abs. 1 Satz 1 ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3 Bayern

Art. 73 Abs. 1, 2, 3, 4 BayPVG In Bayern enthält Art. 73 BayPVG eine Vorschrift über Dienstvereinbarungen. Zunächst besteht auch in Bayern nur eine beschränkte Regelungsautonomie. Art. 73 Abs. 1 Satz 1 BayPVG lässt Dienstvereinbarungen nur in den Fällen der Art. 75 Abs. 4, Art. 75a Abs. 1 und Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 2, 7, 8 und 10 und Abs. 2 Nr. 1-3 BayPVG zu. Dies umfasst...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Überlange Verfahrensdauer und Wiedergutmachung auf andere Weise als durch Entschädigung

Leitsatz 1. Ein PKH-Verfahren, das gleichzeitig neben einem rechtshängigen Hauptsacheverfahren geführt wird, ist entschädigungsrechtlich kein eigenständiges Gerichtsverfahren i.S. von § 198 Abs. 6 Nr. 1 Halbsatz 1 GVG. Dessen Bearbeitung ist dann als verfahrensfördernde Maßnahme des Hauptsacheverfahrens anzusehen, wenn es sich um eine solche handelt, die erkennbar eine verfa...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.3.2 Versetzungs- und Abordnungsschutz

Versetzung, Abordnung, Zuweisung bzw. Umsetzung bedürfen nach § 55 Abs. 2 BPersVG nur dann der Zustimmung des Personalrats, soweit sie gegen den Willen des Betroffenen durchgesetzt werden sollen. Nicht unter den Schutz des § 55 Abs. 2 BPersVG fallen Maßnahmen, die mit Einverständnis des betroffenen Personalratsmitglieds erfolgen. Die Einverständniserklärung ist von der Diens...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. § 193 Abs. 1 AO – Zulässigkeit einer dritten Betriebsprüfung

Der BFH hat bestätigt, dass nach § 193 Abs. 1 AO Außenprüfungen u.a. bei Steuerpflichtigen, die – wie im Streitfall der Kläger- freiberuflich tätig sind, zulässig seien. Es sei auch geklärt, dass die Vorschrift keine weiteren Anforderungen enthalte. Sie stelle insoweit eine tatbestandlich voraussetzungslose Prüfungsermächtigung dar. Im Rahmen des § 193 Abs. 1 AO seien daher ...mehr

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Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 2 Erlass bei bebauten Grundstücken (Abs. 1)

Rz. 10 Nach § 34 Abs. 1 S. 1 und 2 GrStG besteht ein Rechtsanspruch auf teilweisen Erlass von der Grundsteuer, wenn bei bebauten Grundstücken (s. § 2 GrStG, Rz.??) der normale Rohertrag nach § 34 Abs. 1 Satz 3 und 4 GrStG (s. Rz. 13) um mehr als 50 % oder um 100 % gemindert ist (s. Rz. 21) und der Steuerschuldner diese Minderung nicht zu vertreten hat (s. Rz. 17 f.). Bei eig...mehr

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Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 4 Erlass bei unterschiedlich genutzten bebauten Grundstücken (Abs. 3)

Rz. 35 In § 34 Abs. 3 GrStG wird bestimmt, wie die Ertragsminderung in Fällen zu ermitteln ist, in denen ein bebautes Grundstück sowohl für eigengewerbliche Zwecke .S.d. § 34 Abs. 2 GrStG (s. Rz. 24 ff.) als auch zu anderen Zwecken i. S. d. § 34 Abs. 1 GrStG (s. Rz. 9 ff.), insbesondere zu Wohnzwecken, genutzt wird. Für die Ermittlung der Ertragsminderung sind die unterschied...mehr

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Roscher, GrStG § 32 Erlaß f... / 1.2 Erlass für Kulturgut und Grünanlagen (§ 32 GrStG)

1.2.1 Regelungsgegenstand Rz. 4 Die Vorschrift enthält besondere grundsteuerrechtliche Erlassregelungen für unrentablen Grundbesitz, an dessen Erhaltung aufgrund seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz ein öffentliches Interesse besteht. Zwischen dem öffentlichen Erhaltungsinteresse (Kulturguteigenschaft) und der Unrentabilität des Grundbesitzes ...mehr

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Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 3 Erlass bei eigengewerblich genutzten bebauten Grundstücken (Abs. 2)

Rz. 25 § 34 Abs. 2 GrStG enthält besondere Tatbestandsvoraussetzungen für einen Teilerlass von der Grundsteuer i. S. d. § 34 Abs. 1 S. 1 und 2 GrStG bei eigengewerblich genutzten bebauten Grundstücken (s. Rz. 26). Einerseits gilt bei diesen Grundstücken als Minderung des Rohertrages die Minderung der Ausnutzung des Grundstücks (s. Rz. 28) und anderseits muss in diesen Fällen...mehr

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Roscher , GrStG § 33 Erlass wegen wesentlicher Reinertragsminderung bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft

1 Allgemeines Rz. 1 Im Rahmen der Grundsteuerreform 2019 wurde die Regelungsmatierie des bisherigen § 33 GrStG zum Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung aufgespalten in die Normen: § 33 GrStG: Erlass wegen wesentlicher Reinertragsminderung bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sowie § 34 GrStG: Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken. Norm...mehr

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Roscher, GrStG § 34 Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken

1 Allgemeines 1.1 Übersicht Rz. 1 Die Vorschrift beschließt die in §§ 32-34 GrStG geregelten Ausnahmefälle, in denen wegen Ertragslosigkeit oder wesentlicher Ertragsminderung ein Erlass von der Grundsteuer in Betracht kommt.[1] Von diesen Erlasstatbeständen hat der Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken in der Praxis die größte Bedeutung. 1.2 Regel...mehr

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Roscher, GrStG § 32 Erlaß f... / 3 Erlass für öffentlichen Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 23 Die Grundsteuer ist nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 GrStG auch für unrentable, dem öffentlichen Erholungs-, Spiel- und Sportzweck gewidmete Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze zu erlassen. Die Vorschrift hat insbesondere für Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze im Privatbesitz Bedeutung, da dieser Grundbesitz – im Gegensatz zu entsprechend genutzten Grundbesitz der nach § 3 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher , GrStG § 33 Erlass... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Im Rahmen der Grundsteuerreform 2019 wurde die Regelungsmatierie des bisherigen § 33 GrStG zum Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung aufgespalten in die Normen: § 33 GrStG: Erlass wegen wesentlicher Reinertragsminderung bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sowie § 34 GrStG: Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken. Normadressaten di...mehr

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Roscher , GrStG § 33 Erlass... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 2 Die Vorschrift begründet einen Rechtsanspruch auf teilweisen Erlass von der Grundsteuer, wenn bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft der tatsächliche Reinertrag um mehr als 50 % gemindert ist und der Steuerschuldner diese Minderung nicht zu vertreten hat. Die Einziehung der Grundsteuer muss außerdem nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betriebs unbillig sei...mehr

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Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 1.2 Regelungsgegenstand

Rz. 2 Die Vorschrift begründet einen Rechtsanspruch auf teilweisen Erlass der Grundsteuer, wenn bei bebauten Grundstücken der normale Rohertrag um mehr als 50 % oder um 100 % gemindert ist und der Steuerschuldner diese Minderung nicht zu vertreten hat. Bei eigengewerblich genutzten bebauten Grundstücken muss die Einziehung der Grundsteuer außerdem nach den wirtschaftlichen V...mehr

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Roscher , GrStG § 33 Erlass... / Literaturtipps

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Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 1 Allgemeines

1.1 Übersicht Rz. 1 Die Vorschrift beschließt die in §§ 32-34 GrStG geregelten Ausnahmefälle, in denen wegen Ertragslosigkeit oder wesentlicher Ertragsminderung ein Erlass von der Grundsteuer in Betracht kommt.[1] Von diesen Erlasstatbeständen hat der Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken in der Praxis die größte Bedeutung. 1.2 Regelungsgegenstan...mehr

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Roscher, GrStG § 32 Erlaß f... / 4 Erlass für Gegenstände von wissenschaftlicher, künstlerischer oder geschichtlicher Bedeutung (Abs. 2)

Rz. 25 Für Grundbesitz, in dessen Gebäuden Gegenstände von anerkannt wissenschaftlicher, künstlerischer oder geschichtlicher Bedeutung dem Zweck der Forschung oder Volksbildung nutzbar gemacht sind, ist die Grundsteuer im Ausmaß der nachhaltigen Minderung des Rohertrags, das durch die Benutzung der Gegenstände zu den begünstigten Zwecken veranlasst ist, nach § 32 Abs. 2 GrSt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher , GrStG § 33 Erlass... / 2 Wesentliche Reinertragsminderung bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Abs. 1)

Rz. 9 Nach § 33 Abs. 1 GrStG besteht ein Rechtsanspruch auf teilweisen Erlass von der Grundsteuer, wenn bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (siehe § 2 GrStG, Rz.) der tatsächliche Reinertrag (siehe Rz. 13) um mehr als 50 % oder um 100 % gemindert ist (siehe Rz. 11, 19) und der Steuerschuldner diese Minderung nicht zu vertreten hat (siehe Rz. 17). Die Einziehung der G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher , GrStG § 33 Erlass... / 4 Erlassausschluss bei möglicher Wertfortschreibung (Abs. 3)

Rz. 23 Nach § 33 Abs. 3 GrStG ist eine Ertragsminderung i. S. d. § 33 Abs. 1 GrStG kein Erlassgrund, wenn sie für den Erlasszeitraum durch Fortschreibung des Grundsteuerwerts berücksichtigt werden kann oder bei rechtzeitiger Stellung des Antrags auf Fortschreibung hätte berücksichtigt werden können. § 33 Abs. 5 GrStG normiert insoweit einen Erlassausschluss bei Berücksichtigu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 1.1 Übersicht

Rz. 1 Die Vorschrift beschließt die in §§ 32-34 GrStG geregelten Ausnahmefälle, in denen wegen Ertragslosigkeit oder wesentlicher Ertragsminderung ein Erlass von der Grundsteuer in Betracht kommt.[1] Von diesen Erlasstatbeständen hat der Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken in der Praxis die größte Bedeutung.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 5 Erlassausschluss bei möglicher Wertfortschreibung (Abs. 4)

Rz. 37 Nach § 34 Abs. 4 GrStG ist eine Ertragsminderung i. S. d. § 34 Abs. 1 bis 3 GrStG kein Erlassgrund, wenn sie für den Erlasszeitraum durch Fortschreibung des Grundsteuerwerts berücksichtigt werden kann oder bei rechtzeitiger Stellung des Antrags auf Fortschreibung hätte berücksichtigt werden können. Die Forderung nach der rechtzeitigen Stellung des Antrags auf Wertfort...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher , GrStG § 33 Erlass... / 2.2 (Nicht-)Vertretenmüssen der wesentlichen Reinertragsminderung

Rz. 17 Ein Erlass der Grundsteuer nach § 33 GrStG setzt des Weiteren voraus, dass der Steuerschuldner gem. § 33 Abs. 1 Satz 1 und 2 GrStG die Minderung des tatsächlichen Reinertrags (siehe Rz. 11) nicht zu vertreten hat. Ein Steuerschuldner hat eine Ertragsminderung nicht zu vertreten, wenn sie auf Umständen beruht, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen, d. h. wenn er...mehr