Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 5.5 Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften

Rz. 119 Verwaltungsvorschriften zur Ausübung des Ermessens (sog. ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften) werden für verschiedene Bereiche der Besteuerung erlassen. Sie lenken und binden die Ausübung des den Finanzbehörden eingeräumten Ermessens. Derartige Verwaltungsvorschriften betreffen z. B. die Fristverlängerung zur Abgabe von Steuererklärungen durch einen steuerliche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Die Vorschrift enthält, obwohl im Zweiten Abschnitt ("Steuerliche Begriffsbestimmungen") platziert, keine Begriffsbestimmung, sondern eine Direktive für das Wie des von der Finanzbehörde auszuübenden Ermessens und die Grenzen der Ermessensausübung. Die Vorschrift stimmt wörtlich mit § 40 VwVfG überein. Es handelt sich nur um eine Rahmenvorschrift für die Anwendung des ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 3.2.2 Vorgeprägtes bzw. intendiertes Ermessen

Rz. 21 Ein sog. vorgeprägtes oder intendiertes Ermessen liegt vor, wenn das Ermessen in eine bestimmte Richtung vorgeprägt ist, d. h. die das Ermessen einräumende Vorschrift für den Regelfall von einer Ermessensausübung in einem bestimmten Sinne ausgeht und besondere Gründe vorliegen müssen, um eine abweichende Entscheidung zu rechtfertigen.[1] Für den Regelfall ist hier die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 4.3.1 Gleichheitssatz

Rz. 40 Eine Verletzung des Gleichheitssatzes[1] macht eine Ermessensentscheidung grundsätzlich fehlerhaft. Ermessensentscheidungen müssen gleichmäßig ergehen, wenn sie vielfach für gleichgelagerte Sachverhalte erlassen werden. Allerdings ist es im Bereich einer Massenverwaltung wie der Finanzverwaltung nicht immer möglich, solche Sachverhalte von verschiedenen Behörden gleic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.1.3 Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut bei Erwerbsgeschäft

Rz. 16 § 741 ZPO (Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut bei Erwerbsgeschäft) Betreibt ein Ehegatte, der in Gütergemeinschaft lebt und das Gesamtgut nicht oder nicht allein verwaltet, selbstständig ein Erwerbsgeschäft, so ist zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein gegen ihn ergangenes Urteil genügend, es sei denn, dass zur Zeit des Eintritts der Rechtshängigkeit der Einsp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 3.2 Rückwirkung von Gesetzen

Rz. 77 Ein für das Steuerrecht zentrales Verfassungsproblem ist das des zeitlich rückwirkenden Erlasses eines belastenden Gesetzes. Als Oberbegriff bedeutet die Rückwirkung die normative Festlegung des zeitlichen Anwendungsbereichs einer Rechtsnorm auf einen Zeitpunkt, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm Gültigkeit erlangt hat.[1] Zum verfassungsrechtlichen Problemf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.11.1 Allgemeines

Rz. 72 § 117c Abs. 1 AO ermächtigt das BMF zum Erlass von Rechtsverordnungen, die die systematische Erhebung und Übermittlung steuerlich relevanter Daten regeln, die im Rahmen der Amtshilfe zur Förderung der Steuerehrlichkeit anderen Staaten zur Verfügung gestellt werden können. Die Erhebung dieser Daten soll durch Dritte, d. h. insb. durch Finanzinstitute erfolgen, die die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4 Klageänderung nach § 68 FGO

Rz. 9 Mit der Neufassung des § 68 FGO ab 2001 wird nunmehr der neue bzw. geänderte Bescheid kraft Gesetzes, d. h. automatisch ohne Antragstellung, alleiniger Verfahrensgegenstand, und zwar auch im Revisionsverfahren. Es handelt sich um eine gesetzlich zugelassene Klageänderung.[1] Das gilt auch, wenn ein angefochtener Bescheid lediglich um einen Vorläufigkeitsvermerk ergänzt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Rücknahmeerklärung

Rz. 5 Die Rücknahme muss als Prozesshandlung klar und eindeutig erklärt werden.[1] Eine missverständliche Erklärung ist unwirksam, der BFH braucht sich nicht durch Rückfrage über den Inhalt der Erklärung zu vergewissern.[2] Die Rücknahme unter einer Bedingung ist daher unwirksam.[3] Nicht erforderlich ist die ausdrückliche Erklärung, die Revision zurücknehmen zu wollen; ausr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2.4 Vorschriften über Urteile und andere Entscheidungen (§§ 95–114 FGO)

Rz. 7 § 95 FGO: nicht anwendbar, wenn der BFH nur über die Revision entscheidet, z. B. bei Verwerfung oder Zurückweisung der Revision (hier gehen die Sondervorschriften §§ 126–127 FGO vor); anwendbar, wenn der BFH nach § 126 Abs. 3 Nr. 1 FGO zugleich durch Urteil über die Klage entscheidet. § 96 FGO: entsprechend anwendbar. Abs. 1 S. 1: Entscheidung nach freier Überzeugung.[1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Vorausgegangene unanfechtbare Entscheidungen (Abs. 2)

Rz. 7 Nach Abs. 2 hat der BFH als Revisionsgericht grds. auch die Entscheidungen des FG zu überprüfen, die dem Urteil vorausgegangen sind und die vorweggenommene Teile des FG-Urteils darstellen (Abs. 2 Hs. 1). Für die Rechtmäßigkeit dieser Vorentscheidungen ist deren Ergebnis, nicht die Begründung maßgebend. Rz. 8 Die Regelung gilt für das Beschwerdeverfahren entsprechend.[1]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6.5.1 Rüge mangelnder Sachaufklärung

Rz. 46 Mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung wird die Verletzung der dem FG (nicht dem FA) auferlegten Amtsermittlung[1] gerügt. Die Rüge ist nur dann schlüssig, wenn das FG-Urteil auf diesem Verfahrensmangel beruhen kann.[2] Die pauschale Behauptung, das FG habe gegen seine Sachaufklärungspflicht verstoßen, genügt dazu nicht. Erforderlich ist die Angabe der konkreten Tatsa...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 3 Mitwirkung eines ausgeschlossenen oder abgelehnten Richters, Nr. 2

Rz. 12 Zur Ausschließung von Gerichtspersonen oder Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit vgl. § 51 FGO. Ausgeschlossene oder mit Erfolg abgelehnte Richter dürfen an der Entscheidung nicht mitwirken.[1] Wurde hiergegen verstoßen, ist das angefochtene Urteil ohne Prüfung der materiell-rechtlichen Rechtslage auf Rüge aufzuheben und die Sache an das FG zurückzuverweisen.[2]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.7.3 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 20 Die Revisionsfrist ist eine gesetzliche Frist i. S. v. § 56 Abs. 1 FGO, sodass bei Versäumung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann. Dies ist der Fall, wenn der Revisionskläger ohne Verschulden verhindert war, die Revisionsfrist einzuhalten. Verschuldet ist die Säumnis, wenn die nach den Umständen gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen wurde. Jedes ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.2 Entscheidung in der Sache selbst (Abs. 3 S. 1 Nr. 1)

Rz. 15 Der BFH entscheidet in der Sache selbst, wenn die Sache entscheidungsreif (spruchreif) ist.[1] Das setzt voraus, dass der BFH anhand der festgestellten Tatsachen abschließend entscheiden kann, dass eine Rechtsverletzung vorliegt.[2] Dies ist nicht der Fall, wenn die Tatsachenfeststellungen, an die der BFH gebunden ist[3], eine abschließende Beurteilung nicht zulassen,...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 2.1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift dient dem in Art. 101 Abs. 1 GG normierten Verbot, jemanden seinem gesetzlichen Richter zu entziehen. Damit soll im Interesse der Unabhängigkeit der Rspr. und des Vertrauens in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gefahr vorgebeugt werden, dass die Justiz durch eine Manipulation der Recht sprechenden Organe sachfremden Einflüssen ausgesetzt wird, in...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.1 Fortgang des Verfahrens

Rz. 27 Mit der Zurückverweisung wird das ursprüngliche Verfahren vor dem FG fortgesetzt, es wird nicht neu anhängig.[1] Die mündliche Verhandlung ist aber nicht wiederzueröffnen; vielmehr hat das FG eine neue mündliche Verhandlung durchzuführen.[2] Diese bildet mit der früheren Verhandlung eine Einheit. Es gelten §§ 63–113 FGO mit der Einschränkung des Abs. 5 (vgl. Rz. 32ff....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.4 Selbstbindung des BFH im zweiten Rechtsgang

Rz. 42 Die Bindung erstreckt sich nach dem Wortlaut des Abs. 5 allein auf das FG. Der Gesetzeszweck, im Interesse der Rechtsprechungsstetigkeit ein Hin- und Herschieben der Sache in derselben Rechtsfrage zu vermeiden[1], kann durch eine Bindung allein des FG nicht erreicht werden, wenn der BFH beim erneuten Rechtsgang seine Auffassung ändern könnte. Es ist deshalb anerkannt,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Rechtsfolge der Revisionsrücknahme

Rz. 16 Die Rücknahme der Revision bewirkt nur den Verlust der jeweils eingelegten Revision, nicht des Rechtsmittels überhaupt. Das angefochtene Urteil bleibt bestehen. Das Recht, Revision einzulegen, kann deshalb, sofern die Revisionsfrist noch nicht abgelaufen ist, erneut (theoretisch mehrfach) wahrgenommen werden.[1] Deshalb wird das FG-Urteil, wenn die fristgerecht eingel...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 5.6 Schenkungsteuer

Der BFH[1] hat entschieden, dass es im Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihren Gesellschaftern oder zu den Gesellschaftern einer an ihr beteiligten Kapitalgesellschaft neben betrieblich veranlassten Rechtsbeziehungen lediglich offene und verdeckte Gewinnausschüttungen sowie Kapitalrückzahlungen, aber keine freigebigen Zuwendungen gibt. Die FinVerw wendet diese Rechtspr...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 4.6 Einzelfälle

Rz. 31 Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs kann verletzt sein, wenn das FG eingereichte Schriftsätze oder das Vorbringen eines Beteiligten nicht zur Kenntnis nimmt[1], auch wenn der rechtzeitig eingegangene Schriftsatz dem FG verspätet vorgelegt wurde[2]; es sei denn, der Beteiligte kommt seiner prozessualen Verantwortung nicht nach[3]; das FG entscheidet, ohne dass ...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 4.2 Versagung des rechtlichen Gehörs

Rz. 17 Die Pflicht zur Gewährung des rechtlichen Gehörs bedeutet insbesondere, dass das FG gem. § 96 Abs. 2 FGO seiner Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweismittel zugrunde legen darf, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten[1]; der Beteiligte muss Gelegenheit haben, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und Beweismitteln zu äußern. dass das FG – über d...mehr

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Die "GmbH-Geschäftsführerha... / 9. Akzessorietät der Haftung

Grundsätzlich ist die Haftung nach § 69 AO vom Bestehen der Steuerschuld bei Erlass des Haftungsbescheides abhängig (§ 191 Abs. 5 S. 1 AO). Insofern können im Haftungsverfahren Einwendungen gegen die Steuerschuld vorgebracht werden, auch wenn dieser bereits in Bestandskraft erwachsen ist. Dies gilt aber nicht gem. § 166 AO, wenn der Geschäftsführer es verabsäumte, dies im Be...mehr

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Die "GmbH-Geschäftsführerha... / 10. Geltendmachung der Haftung und Festsetzungsverjährung

Die Haftung nach § 69 AO wird durch Haftungsbescheid gem. § 191 AO geltend gemacht. Vom Haftungsbescheid ist die Zahlungsaufforderung nach § 219 AO zu unterscheiden. Diese bildet einen eigenständigen Verwaltungsakt. Gleichzeitig wird dem § 219 AO das Prinzip der Subsidiarität entnommen (vgl. Punkt 7), welches m.E. wenn nicht als eigenständiges Kriterium, so im Zuge der Ermes...mehr

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Gerichtliches Verfahren in ... / 3.2 Räumungsfrist

Hinweis Angemessene Räumungsfrist Im Fall der fristlosen Kündigung durch den Vermieter sollte dem Mieter eine angemessene Frist zur Räumung gesetzt werden, da sich der Mieter erst nach Ablauf dieser Frist in Verzug befindet und damit Anlass zur Erhebung der Räumungsklage gibt.[1] Die sofortige Erhebung der Räumungsklage, welche die fristlose Kündigung enthält, kann nach diese...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 3 Einbeziehung von Steuerordnungswidrigkeiten in Strafbefehle

Rz. 3 Zwischen einer Steuerstraftat i. S. d. § 369 Abs. 1 AO und einer steuerlichen Ordnungswidrigkeit kann ein Zusammenhang i. S. d. § 42 Abs. 1 S. 2 OWiG bestehen. Dies ist der Fall, wenn eine Person zugleich einer Straftat und einer Ordnungswidrigkeit in Tatmehrheit beschuldigt wird oder wenn mehrere Personen eine Tat begehen, wobei einem der Beteiligten eine Straftat[1] un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.3 Einordnung

Rz. 19 § 90 Abs. 4 EStG ist eine Korrekturvorschrift eigener Art, die Elemente der Durchführung der Besteuerung (Vierter Teil der AO) und des Rechtsbehelfs (Siebenter Teil der AO) in sich vereint. Schon die Bezeichnung als "Festsetzung" hat vor dem Hintergrund der Systematik des Steuerrechts den Anklang einer die Durchführung der Besteuerung betreffenden Vorschrift. Bei genau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 2.3 Rechtsnatur des Ermittlungsergebnisses

Rz. 5 Bei dem durch Datensatz übermittelten Ermittlungsergebnis handelt es sich um einen Verwaltungsakt i. S. v. § 118 AO.[1] Der Verwaltungsakt, dessen Adressat der jeweilige Anbieter ist, hat festsetzenden Charakter. Der materiell betroffene Anleger wird über das Ermittlungsergebnis regelmäßig informiert durch die Bescheinigung nach § 92 EStG, die selbst jedoch kein Verwal...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.6 Festsetzung auf Anforderung des FA

Rz. 25 Ab 1.1.2024 besteht zudem die Möglichkeit der Festsetzung auf Anforderung des FA. Gegenstand des Verfahrens ist die Klärung, wie es zu den abweichenden Daten im Zulageantrag und dem steuerlichen Erklärungsvordruck (Anlage AV) kommt und welche Daten zutreffend sind. Die in § 10a Abs. 5 S. 5 EStG bereits bestimmte, primäre Zuständigkeit für die Prüfung der Voraussetzung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2 Erfordernis der Rückverweisung

Rz. 5 Eine Ahndung nach § 381 AO als Verbrauchsteuergefährdung ist nur zulässig, wenn ein Verbrauchsteuergesetz bzw. eine dazu erlassene Rechtsverordnung wegen bestimmter verbrauchsteuerrechtlicher Vorschriften ausdrücklich auf § 381 AO verweist.[1] Es handelt sich somit bei § 381 AO um eine Blankettvorschrift, die durch Regelungen in den einzelnen Verbrauchsteuergesetzen un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.4 Kein Anspruch auf einen Freibetrag gem. § 32 Abs. 6 oder Kindergeld, Abs. 1 S. 4

Rz. 42 Der Abzug von Aufwand für Unterhalt oder Berufsausbildung als außergewöhnliche Belastung setzt ferner voraus, dass weder der Stpfl. noch eine andere Person einen Anspruch auf einen Kinderfreibetrag gem. § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld i. S. der §§ 62ff. EStG hat.[1] Der Gesetzgeber möchte hiermit eine Doppelbegünstigung von Kindern vermeiden, indem einerseits Anspruch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 3.2 Kein gesonderter Bescheid im maschinellen Verfahren, Abs. 2 S. 2

Rz. 8 Ein gesonderter Bescheid ergeht im maschinellen Verfahren nicht. Der "Vorrang der Anbieterbeziehungen" (Rz. 1) würde durchbrochen, wenn die zentrale Stelle per gesondertem Bescheid sich nach Ermittlung eines Berechnungsergebnisses direkt an den Zulageberechtigten wenden würde. Erst im Festsetzungsverfahren kommt es zum direkten Kontakt zwischen zentraler Stelle und Zul...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Reduzierte Terminsgebühr 0,5 nach Nr. 3105 VV RVG – Säumnisverfahren

Rz. 526 Erscheint der Antragsteller zum Scheidungstermin nicht, gilt der Antrag als zurückgenommen, § 130 Abs. 1 FamFG. Der Gesetzgeber hat in § 130 Abs. 1 FamFG mit der Rücknahmefiktion erreicht, dass keine materielle Rechtskraft über den Scheidungsantrag ergeht, was ihm vorzugswürdig gegenüber einer Abweisung des Antrags entsprechend § 330 ZPO erschien. Erscheinen beide Bet...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 1. Gebührenunterschreitungsverbot

Rz. 10 § 49b Abs. 1 S. 1 u. 2 BRAO regelt das Gebührenunterschreitungsverbot sowie den Verweis auf das RVG für die Ausnahme zum Erfolgshonorarverbot. Zitat "(1) -1-Es ist unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt." -2-Im Einzelfall darf der Rechtsanwalt besond...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Gesetzgebungsverfahren

Rz. 627 Seit dem 1.9.2009 gilt: Im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist der Wert in der Regel unter Berücksichtigung der geringeren Bedeutung gegenüber der Hauptsache zu ermäßigen, § 41 S. 1 FamGKG. Dabei ist nach § 41 S. 2 FamGKG von der Hälfte des für die Hauptsache bestimmten Werts auszugehen. Rz. 628 Zur Abrechnung (Vergütung) der einstweiligen Anordnungsverfahren vg...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 4. Verfahrenswert bei Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 652 In der Praxis kommt es recht häufig vor, dass der Unterhaltsberechtigte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Verfahrenskostenvorschuss gegen den Unterhaltsverpflichteten stellt. Der Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss ergibt sich aus § 1360a Abs. 4 BGB: § 1360a Abs. 4 BGB Umfang der Unterhaltspflicht (4) Ist ein Ehegatte nicht in der Lage, die ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Allgemeines

Rz. 43 In § 17 Nr. 4b RVG ist geregelt, dass das Verfahren in der Hauptsache und ein Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung verschiedene Angelegenheiten darstellen, so dass hier gesondert Gebühren abgerechnet werden können, auch wenn der Rechtsanwalt in der Hauptsache selbst tätig wird.mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 16. Gegenstandswert

Rz. 414 Gegenstandswert des Vergleichs sind die Ansprüche, die mit dem Vergleich erledigt werden und nicht der Betrag, auf den sich die Beteiligten vergleichen/einigen. Rz. 415 Zur Antragserweiterung bei laufendem Unterhaltsverfahren siehe § 4 Rdn 414 in diesem Werk. Zur Frage, wann eine Unterhaltskapitalabfindung Gegenstandswert sein kann, siehe § 4 Rdn 437. Rz. 416 Besondere ...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / VIII. Stellungnahmemöglichkeit des Antragsgegners

Rz. 221 § 77 Abs. 1 FamFG regelt die Möglichkeit zur Stellungnahme für übrige Beteiligte und den Antragsgegner:mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Rechtsprechung

Rz. 638 Das OLG Düsseldorf ist der Auffassung, dass – wenn der volle Kindesunterhalt im einstweiligen Anordnungsverfahren geltend gemacht wird – der Regelverfahrenswert bis zur Höhe des für die Hauptsache bestimmten Wertes angehoben werden kann.[590] Gleiches gelte, so das OLG Düsseldorf, wenn die einstweilige Anordnung die Hauptsache vorwegnimmt oder ersetzt.[591] “Auch nac...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Verfahrensablauf

Rz. 690 Einstweilige Anordnungen stellen neben einem Hauptsacheverfahren grundsätzlich eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit dar, so dass die Vergütung hierfür jeweils gesondert anfällt. Rz. 691 Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Maßnahme treffen, soweit dies nach den für das Rechtsverhältnis maßgebenden Vorschriften gerechtfertigt ist und ei...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / IV. Einstweilige Anordnungen als eigene gebührenrechtliche Angelegenheiten

Rz. 50 Einstweilige Anordnungen stellen neben Hauptsacheverfahren verschiedene Angelegenheiten dar, die gesondert abgerechnet werden können, § 17 Nr. 4b RVG. Nach § 16 Nr. 5 RVG stellt jedes Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und jedes Verfahren über deren Abänderung, Aufhebung oder Widerruf gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit dar. Für die vereinzelt mög...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Vergütungsanspruch

Rz. 723 Grundsätzlich entsteht in einstweiligen Anordnungsverfahren zunächst eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG, sobald der Antrag eingereicht ist. Bei vorzeitiger Beendigung gilt Nr. 3101 VV RVG, siehe auch Rdn 482 in diesem Kapitel. Rz. 724 Fraglich ist, ob eine Terminsgebühr nach Nr. 3100 VV RVG entstehen kann, wenn in einem einstweiligen Anordnungsverfahren im Bes...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 4. Beiordnung in Einzelfällen

Rz. 34 Eine Beiordnung ist nach Ansicht des OLG Bremen für ein Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG dann geboten, wenn das Verhältnis der Kindeseltern zueinander überdurchschnittlich konfliktgeprägt ist, auch wenn der Vergleich mit anwaltlicher Beteiligung erarbeitet worden war.[35] Dabei ist hier zu berücksichtigen, dass vorliegend besondere Umstände für die Beiordnung ei...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Gegenstandswert

Rz. 718 Zur Abrechnung (Vergütung) der einstweiligen Anordnungsverfahren vgl. Rdn 723 in diesem Kapitel; zum Verfahrenswert § 4 Rdn 627 ff. Rz. 719 Im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist der Wert in der Regel unter Berücksichtigung der geringeren Bedeutung gegenüber der Hauptsache zu ermäßigen, § 41 S. 1 FamGKG. Dabei ist nach § 41 S. 2 FamGKG von der Hälfte des für die...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 4. Unterhalt nach §§ 1612a–1612c BGB

Rz. 393 Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhaltes verlangen, § 1612a BGB. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes und ist nach dem Alter des Kindes mit jeweiligen Prozentsätzen gesta...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 2. Zeitpunkt der Bewilligung/Beiordnung

Rz. 24 Ärgernis in der Praxis ist immer wieder der Zeitpunkt einer Entscheidung über die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe und/oder Beiordnung des Anwalts. Hier "hängt" nicht nur der Mandant/Auftraggeber sondern auch der anwaltliche Vertreter häufig völlig in der Luft, hat keine Kostensicherheit und trägt ein hohes Kostenrisiko im Falle einer Ablehnung. Dem Rechtssuchend...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Beschwerde und Rechtsbeschwerde – verfahrensrechtliche Darstellung

Rz. 752 Nach dem FamFG ergehen Endentscheidungen des Familiengerichts grundsätzlich durch Beschluss. Damit entfielen auch die nach der ZPO geläufigen Rechtsmittel Berufung und Revision. An ihre Stelle traten vielmehr Beschwerde und Rechtsbeschwerde. Bevor auf die einzelnen Gebühren eingegangen wird, soll kurz ein Abriss über das neue Verfahrensrecht im Rechtsmittelverfahren ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 15. Hauptsachevergleich im einstweiligen Anordnungsverfahren

Rz. 412 Sofern in einem einstweiligen Anordnungsverfahren ein Vergleich auch über die Hauptsache erfolgt, hat das Gericht in Höhe des Hauptsachewerts einen sog. "Mehrvergleichswert" festzusetzen.[305] Die gegenteilige Auffassung, dass bei einem Vergleich im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens auch über das Hauptsacheverfahren lediglich der Verfahrenswert anzuheben...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Einigung im Sorgerechtsverfahren auch über das nicht anhängige Umgangsrecht

Rz. 330 Kommt es in einem Sorgerechtsverfahren zu einer Einigung auch über das nicht rechtshängige Umgangsrecht, kann die Einigungsgebühr aus dem addierten Wert entstehen. Rz. 331 Das OLG Nürnberg vertritt die Auffassung, dass in einem Verfahren wegen der elterlichen Sorge, in dem auch eine Umgangsregelung getroffen wird, aufgrund der erforderlichen Billigung durch das Gerich...mehr