Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aufhebung von Verwaltungsakten / 1.3 Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse

Mit dem Aufhebungsgrund eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse gemäß § 48 SGB X wird dasselbe Ziel wie bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes gemäß § 45 SGB X verfolgt, namentlich Ausgleich der Interessen des Einzelnen auf Aufrechterhaltung der ihm eingeräumten günstigen Rechtsposition und dem Interesse der Allge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Untätigkeitsklage / 1.3 Untätigkeit

Die Untätigkeit der Verwaltung darf nicht auf einen relevanten Grund zurückzuführen sein. Ob die Verwaltung "ohne zureichenden Grund" über den Erlass eines Verwaltungsaktes bzw. Widerspruchs nicht entschieden hat, ist eine Frage des Einzelfalls. Hält die Behörde beispielsweise einen Widerspruch für "verfehlt", ist dies allein kein zureichender Grund, um von einer Widerspruchse...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn bei Vorliegen eines DBA

Kommentar 183-Tage-Schreiben der Finanzverwaltung Werden Arbeitnehmer im Ausland tätig oder arbeiten ausländische Arbeitnehmer vorübergehend in Deutschland, muss geprüft werden, ob der Arbeitslohn im Inland steuerpflichtig ist bzw. ob eine Steuerfreistellung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) infrage kommt. Einzelheiten dazu ergeben sich aus dem sogenannten 183-Tage-...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Untätigkeitsklage / 3 Wirkung/Tenor

Mit der erfolgreichen Untätigkeitsklage wird die Behörde zum Erlass des unterlassenen Verwaltungsaktes verurteilt. Stellt sich heraus, dass die Behörde einen zureichenden Grund für die Nichtbescheidung hatte, setzt das Gericht das Verfahren aus bis zum Ablauf einer von dem Gericht gesetzten Frist. Diese Frist kann verlängert werden. Wird dem Antrag stattgegeben innerhalb der...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aufhebung von Verwaltungsakten / 2.3.1 Dauerwirkung/Änderung der Sach-/Rechtslage

Die Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse muss nach dem Erlass des Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung eingetreten sein. Des Weiteren muss es sich um eine wesentliche Änderung der Sach- oder Rechtslage handeln, damit der Verwaltungsakt aufgehoben werden kann. Eine veränderte (neue) Sachlage liegt beispielsweise bei Erwerbsminderungsrenten, wenn sich der Gesund...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verwaltungsakt / Zusammenfassung

Begriff Jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist, wird als Verwaltungsakt bezeichnet. Als Allgemeinverfügung wird ein Verwaltungsakt bezeichnet, wenn sich der Verwaltungsakt an einen nach allgemeine...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Untätigkeitsklage / 2 Begründetheit

Die Untätigkeitsklage ist begründet, wenn der Kläger ohne zureichenden Grund sachlich nicht beschieden worden ist, die zuständige Behörde mithin keine abschließende Entscheidung zur Hauptsache getroffen hat. Eine vorläufige Entscheidung genügt nicht. Nicht entscheidend ist, ob der Betreffende tatsächlich einen Anspruch auf Erlass des begehrten Verwaltungsaktes hatte und ob de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Widerspruchsverfahren / Zusammenfassung

Begriff Mit Widerspruchsverfahren wird das Vorverfahren bezeichnet, welches durch Erhebung eines Widerspruchs als Rechtsmittel gegen den Erlass eines Verwaltungsaktes oder die Ablehnung des Erlasses eines begehrten Verwaltungsaktes beginnt. Das Widerspruchsverfahren dient der Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit eines Verwaltungsaktes. Es ist einer Klage vor den ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verwaltungsakt / 1 Verfahren

Das Verwaltungsverfahren und somit die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsakts gerichtet ist, ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Das Verwaltungsverfahren ist einfach, zweckmäßig und zügig durch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Untätigkeitsklage / Zusammenfassung

Begriff Als Untätigkeitsklage wird die Verpflichtungsklage bezeichnet, wenn mit ihr der Erlass eines unterlassenen Verwaltungsaktes angestrebt wird. Bei dem unterlassenen Verwaltungsakt kann es sich um einen (Erst-)Bescheid oder um einen Widerspruchsbescheid handeln. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die zentralen Vorschriften für eine Untätigkeitsk...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Widerruf von Verwaltungsakten / 5 Abgrenzung Rücknahme eines Verwaltungsaktes

Der Widerruf eines Verwaltungsaktes unterscheidet sich von der Rücknahme eines Verwaltungsaktes durch das Kriterium der Rechtmäßigkeit. Die Rücknahme von Verwaltungsakten bezieht sich auf rechtswidrige Verwaltungsakte. Die Fehlerhaftigkeit muss bei Erlass bereits vorgelegen haben.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Untätigkeitsklage / 1.2 Klageziel/-begehren

Die Untätigkeitsklage richtet sich auf die durch Tenor ausgesprochene Verpflichtung/Verurteilung zum Erlass eines bis dato nicht erlassenen Verwaltungsaktes, der ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden wurde. Gleiches gilt, wenn über einen Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist nicht entschieden wurde.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeber: Merkmale und F... / 1.3.1 Duldungspflicht des Arbeitnehmers

Eine Stundung von Lohnsteuer ist ebenso wenig möglich wie deren Erlass.[1] Infolgedessen ist der Arbeitnehmer verpflichtet, den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber zu dulden.[2] Der Arbeitnehmer kann – abgesehen von einer Nettolohnvereinbarung[3] – vom Arbeitgeber nicht verlangen, den Bruttolohn ungekürzt ausgezahlt zu erhalten. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 7 Forderungsverzicht

Freiwilliger Verzicht Verzichtet der Arbeitgeber auf die Realisierung einer Darlehensforderung gegen den Arbeitnehmer, liegt in Höhe der erlassenen Summe Arbeitslohn vor, wenn der Arbeitnehmer zur Rückzahlung des Darlehens finanziell in der Lage gewesen wäre. Der Zufluss ist zu dem Zeitpunkt anzunehmen, zu dem aufgrund des Verhaltens von Arbeitgeber und Arbeitnehmer davon ausz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nichtigkeit von Verwaltungs... / 2 Relative Nichtigkeitsgründe

Nicht jeder Fehler führt zwingend zur Nichtigkeit des Verwaltungsaktes. Im Einzelnen ist ein Verwaltungsakt nicht schon deshalb nichtig, weil[1] Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit nicht eingehalten worden sind, eine nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 6 SGB X ausgeschlossene Person mitgewirkt hat, ein durch Rechtsvorschrift zur Mitwirkung berufener Ausschuss den für den...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.5.4 Zusammengefasster Nachforderungs- und Haftungsbescheid

Das Finanzamt kann den Nachforderungs- mit dem Haftungsbescheid zusammenfassen, wenn der Arbeitgeber gleichzeitig als Haftungsschuldner in Anspruch genommen wird. Dabei muss die pauschale Lohnsteuer gesondert ausgewiesen werden. Für den Nachforderungsbescheid tritt wie beim Haftungsbescheid eine Änderungssperre ein.[1] Das bedeutet, dass für denselben Zeitraum wegen eines and...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Strafgefangener / 1 Vergütungen während der Haft

Vergütungen, die Strafgefangene für eine Arbeitsleistung während der Haft erhalten, gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Es liegt kein Dienstverhältnis i. S. d. Lohnsteuerrechts vor.[1] Ausnahme: Reguläres Arbeitsverhältnis Erhält der Strafgefangene eine Vergütung aus einer aufgrund des Arbeitsvertrags ausgeübten Beschäftigung, handelt es sich – mangels Zuweisung i...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Untätigkeitsklage / 1.4 Wartefrist

Richtet sich die Untätigkeitsklage auf die Verpflichtung zum Erlass eines Verwaltungsaktes, ist sie nicht sofort zulässig, sondern erst nach Ablauf von 6 Monaten seit Antrag auf Vornahme des Verwaltungsaktes.[1] Liegt ein zureichender Grund dafür vor, dass der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist , so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Führerschein / 2.4 Straßenwärter-Fahrzeuge

Die Tätigkeit als Straßenwärter erfordert die Fahrerlaubnis Klasse C. Voraussetzung hierfür ist der vorherige Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse B. Da ein Teil der Auszubildenden unter 18 Jahre alt ist, werden sie auf Veranlassung der Ausbildungsstätte sowie auf Kosten des Dienstherrn bei örtlichen Fahrschulen unterrichtet. Das Nichtbestehen der Fahrprüfung Klasse B führt zur En...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Strafgefangener / Zusammenfassung

Begriff Strafgefangene sind Personen, die im Vollzug von Untersuchungshaft, von Freiheitsstrafen und von freiheitsentziehenden Maßnahmen der Besserung und Sicherung stehen oder einstweilig in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt untergebracht sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Gemäß FinMin Bayern, Erlass v. 31.7.1979, 32 – S ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilhabeplanung / Zusammenfassung

Begriff Mit dem Teilhabeplan wird sichergestellt, dass die erforderlichen Leistungen von den beteiligten Rehabilitationsträgern in Abstimmung mit dem Leistungsberechtigten hinsichtlich Ziel, Art und Umfang funktionsbezogen individuell festgestellt werden, damit diese nahtlos ineinandergreifen können. Er ist selbst kein Verwaltungsakt, vielmehr Grundlage zum Erlass der Leistu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Widerspruchsverfahren / 3 Form

Der Widerspruch kann bei der Stelle eingereicht werden, die den Verwaltungsakt erlassen hat bzw. den Erlass des begehrten Verwaltungsaktes abgelehnt hat.[1] Er kann in folgender Form erfolgen: schriftlich, in elektronischer Form nach § 36a Abs. 2 SGB I oder zur Niederschrift. Ausreichend für die fristwahrende Erhebung des Widerspruchs ist es, wenn der Beschwerte/Bescheidempfänger...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesamtplanung / Zusammenfassung

Begriff Mit dem Gesamtplan wird sichergestellt, dass die erforderlichen Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen vom Träger der Eingliederungshilfe in Abstimmung mit dem Leistungsberechtigten hinsichtlich Ziel, Art und Umfang funktionsbezogen individuell festgestellt werden, damit diese nahtlos ineinander greifen können. Der Gesamtplan ist selbst kei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aufhebung von Verwaltungsakten / 2.3 Verhältnisänderung

Der Verwaltungsakt soll mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden, soweit die Änderung zugunsten des Betroffenen erfolgt, der Betroffene einer durch Rechtsvorschrift vorgeschriebenen Pflicht zur Mitteilung wesentlicher für ihn nachteiliger Änderungen der Verhältnisse vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachgekommen ist, nach Antragstellung der...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rücknahme von Verwaltungsakten / 1.1 Wirkung für die Vergangenheit

Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Widerspruchsverfahren / 1 Ziel und Beginn des Vorverfahrens

Vor Klageerhebung soll in einem Vorverfahren die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit eines Verwaltungsaktes grundsätzlich überprüft werden. Der Widerspruch kann sich richten gegen einen erlassenen Verwaltungsakt, für den in einem späteren Klageverfahren die Anfechtungsklage die richtige Klageart wäre (mit dem Ziel der Aufhebung des Verwaltungsaktes)[1], die Ablehnung des Erlasse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freifahrten/-flüge für Arbe... / 4.1.2 "BahnBonus"

"BahnBonus" ist das Prämienprogramm für Bahnfahrten mit der BahnCard. Für jede mit der BahnCard durchgeführte Zugfahrt werden dem BahnCard-Inhaber auf sein persönliches Kundenkonto Punkte gutgeschrieben, die ab einer bestimmten Punktezahl in Prämien eingetauscht werden können, z. B. für Freifahrten, Genussscheine für das Bord-Restaurant oder First-Class-Upgrades. Da die auf ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unzulässigkeit einer Leistungsklage mangels Rechtsschutzbedürfnisses

Leitsatz Eine Leistungsklage auf Zahlung eines Erstattungsbetrags nach einer Aufrechnung ist unzulässig, wenn sie erhoben wurde, bevor ein bestandskräftiger Abrechnungsbescheid in Höhe des begehrten Zahlungsanspruchs vorliegt. Normenkette § 218 Abs. 2, § 37 Abs. 2 AO, § 40 Abs. 1 Alternative 3, § 67 Abs. 1 FGO, Art. 103 Abs. 1 GG Sachverhalt Der Kläger war Insolvenzverwalter ü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.3.2 Anrufungsauskunft

Ebenso scheidet die Haftung aus, wenn der Arbeitgeber eine Anrufungsauskunft eingeholt hat und er danach verfahren ist. Das Betriebsstättenfinanzamt ist im Lohnsteuer-Abzugsverfahren an seine Auskunft gebunden, soweit der Arbeitgeber den zu beurteilenden Sachverhalt zutreffend dargestellt hat. Eine Nacherhebung der Lohnsteuer ist in diesem Fall auch dann nicht zulässig, wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anhörung / 1.1 Gefahr im Verzug

Die Verzögerung des Erlasses eines Verwaltungsaktes birgt durch die Durchführung des Anhörungsverfahrens die konkrete Gefahr eines Schadens (Dringlichkeit zur Schadensverhinderung). Es ist ggf. eine sofortige Entscheidung im öffentlichen Interesse erforderlich.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kundenbindungsprogramme / Zusammenfassung

Begriff Viele Unternehmen haben inzwischen Kundenbindungsprogramme eingeführt, bei denen der Kunde für die Inanspruchnahme einer Leistung Bonuspunkte erhält. Die Bonuspunkte können unter bestimmten Voraussetzungen in Sachprämien umgewandelt werden. Haben die eingelösten Bonuspunkte ihre wirtschaftliche Ursache in einem Dienstverhältnis zum Arbeitgeber, entsteht lohnsteuerpfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freifahrten/-flüge für Arbe... / 4.1 Bonusprogramme

Mit immer neuen Kundenbindungsprogrammen versuchen Dienstleister und Handelsketten ihre Attraktivität gegenüber dem Verbraucher zu steigern. Der Vielfliegerbonus "Miles & More" – lange Zeit einziges Modell – wurde durch zahlreiche Bonusprogramme anderer Branchen ergänzt. Von Interesse ist dabei die steuerliche Behandlung der ausgeschütteten Prämien. Privat erworbene Bonuspunk...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 5.3 Abweichung von Pausen- und Ruhezeitvorschriften aufgrund tarifvertraglicher Regelung

Unter den Voraussetzungen von § 7 ArbZG (sog. Tariföffnungsklausel) sind die Tarifvertragsparteien berechtigt, Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen zu Ruhepausen und Ruhezeiten zu vereinbaren. Die Tarifpartner von Schicht- und Verkehrsbetrieben sind nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG ermächtigt, abweichend von § 4 Satz 2 ArbZG auch kürzere Zeitabschnitte als 15 Minuten als...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Compliance in Kommunalverwa... / 1 Was bedeutet Compliance für Kommunalverwaltungen?

Die öffentliche Verwaltung ist qua Verfassung an Recht und Gesetz gebunden.[1] Weiterhin stehen öffentliche Verwaltungen unter ständiger kritischer Beobachtung der Öffentlichkeit und der Medien. Die gestiegene Verbreitung von Online-Portalen hat ebenso dazu beigetragen, dass öffentliche Verwaltungen und ihre Amtsträger jederzeit zum Gegenstand öffentlicher Debatten werden kö...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
PV-Anlagen auf einer land- und forstwirtschaftlichen Hofstelle

Kommentar Die Finanzverwaltung hat sich mehrfach zu den Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Photovoltaikanlagen geäußert. Jetzt gibt es eine weitere Verfügung, welche sich speziell mit den Besonderheiten von PV-Anlagen auf land- und forstwirtschaftlichen Hofstellen befasst. PV-Anlagen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft Die Verfügung ergänzt das BMF-Schreiben v. 17...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / IV. Ausgewählte Verwaltungsanweisungen

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 5 Gebäude auf fremdem Boden (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 29 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG sind Gebäude auf fremdem Boden den Grundstücken gleichgestellt. Der hier verwendete Begriff des Gebäudes unterscheidet sich nicht vom üblichen Gebäudebegriff. Es muss sich also auch hier um ein Bauwerk handeln, das fest mit dem Grund und Boden verbunden ist und das Menschen, Tieren und Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zur erbschaft- und schenkun... / 2. Verzicht

Die Möglichkeit eines Verzichts auf das Pflichtteilsrecht sieht § 2346 Abs. 2 BGB zwar ausdrücklich vor, allerdings ist hiermit nur der Verzicht vor Eintritt des Erbfalls angesprochen (Everts in BeckOGK/BGB, § 2346 Rz. 25; Lange, ZEV 2022, 557, 558). Der postmortale Verzicht ist letztlich nichts anderes als ein Erlass i.S.d. § 397 Abs. 1 BGB zugunsten der verpflichteten Pers...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 7.2 Geltendmachung der Unwirksamkeit

Rz. 59 Die Unwirksamkeit einer Rücknahme kann vor oder nach Erlass eines Einstellungsbeschlusses (Rz. 47) geltend gemacht werden. Nach Ergehen des Einstellungsbeschlusses kann die Unwirksamkeit der Rücknahme allerdings wegen § 128 Abs. 2 FGO nicht mit der Beschwerde geltend gemacht werden (Rz. 53), vielmehr ist das Verfahren fortzusetzen. Der Kläger/Antragsteller kann daher ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 3 Grundstücksbegriff (Abs. 1)

Rz. 3 Nach § 1 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Rechtsvorgänge, die sich auf inländische Grundstücke beziehen. § 2 Abs. 1 S. 1 GrEStG definiert diesen Grundstücksbegriff, indem er auf den Grundstücksbegriff des Bürgerlichen Rechts zurückgreift, diesen übernimmt und modifiziert. Der Gesetzgeber hat sich hierbei bewusst nicht am bewertungsrechtlichen Begriff des Grundb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 6 Entscheidung über die Rücknahme (Abs. 2 S. 2)

Rz. 47 Nach § 72 Abs. 2 S. 2 FGO stellt das mit der Sache befasste Gericht nach Eintritt der Wirkung einer Rücknahmeerklärung das Verfahren durch einen sog. Einstellungsbeschluss ein.[1] Allerdings wird im Einstellungsbeschluss eine Entscheidung über das Vorliegen einer Klagerücknahme oder deren Wirksamkeit nicht getroffen; so dass dem Beschluss nur eine deklaratorische Bede...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 3.2 Gesamtgegenleistung und deren Aufteilung

Rz. 9 Als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer kann nur der Wert der Gegenleistung herangezogen werden, die sich auf das Grundstück i. S. d. § 2 GrEStG bezieht. Entgelt für den Erwerb von Zubehör gehört nicht zur Bemessungs-grundlage für die Grunderwerbsteuer, stellt mithin keine Gegenleistung dar (so nochmals BFH v. 3.6.2020, II B 54/19, BStBl II 2020, 586). In der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / II. Aufsatzübersicht 2023

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zur erbschaft- und schenkun... / aa) Verzicht ist keine steuerbare und steuerpflichtige Schenkung

Aus Sicht der pflichtteilsverpflichteten Person stellt sich zunächst die Frage, ob der zu ihren Gunsten ausgesprochene Verzicht – genauer: Erlass – (schenkung-)steuerliche Konsequenzen entfaltet. Ist der Pflichtteilsanspruch bereits verjährt, dürfte dies einer Schenkungsteuerbarkeit nicht per se entgegenstehen, da der Anspruch trotz Verjährung fortbesteht. Allenfalls könnte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 19 Anzei... / 2 Anzeigepflicht – Voraussetzung, Rechtsnatur –

Rz. 3 § 19 GrEStG bezweckt, der zuständigen Finanzbehörde die Ermittlung grunderwerbsteuerrechtlich relevanter Erwerbsvorgänge zu ermöglichen (Thüringer FG v. 24.1.2018, 4 K 823/15, Rn. 36). Die Vorschrift regelt dazu eine gesetzliche Anzeigepflicht nach § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO (BFH v. 27.9.2017, II R 41/15, BFH/NV 2018, 393) und zählt abschließend die Fälle auf, in denen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 4 Beurteilung von Erbbaurechtsvorgängen (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 25 Bürgerlich-rechtlich werden bestimmte Rechte dem Eigentum am Grundstück gleichgestellt (grundstücksgleiche Rechte). Zu ihnen gehört u. a. das Erbbaurecht, auf das nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 des Gesetzes über das Erbbaurecht (Erbbaurechtsgesetz – ErbbauRG) – früher Verordnung über das Erbbaurecht – ErbbauVO) – v. 15.1.1919 (RGBl 1919, 72), zuletzt geändert durch Art....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.2 Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG

Rz. 15 Die Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG wurde in der Kommentierung zu Recht schon seit geraumer Zeit in Zweifel gezogen. Besonders zweifelhaft war es, ob die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen in § 8 Abs. 1 und Abs. 2 GrEStG (Gegenleistung und – ausnahmsweise – Grundbesitzwert) im Hinblick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 GG mit der Verfassung in Einkla...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 8 Wohnungs- und Teileigentum (Sondereigentum)

Rz. 47 Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) – WEG – v. 15.3.1951 (BGBl I 1951, 175), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg sowie zur Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und des Wohnungseigentu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.2 Erforderlichkeit der Einwilligung

Rz. 29 Der Einwilligung des Beklagten in die Rücknahme bedarf es, wenn die Rücknahme nach Schluss der mündlichen Verhandlung erklärt wird.[1] Nach Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung lebt das Recht auf Zurücknahme der Klage ohne Einwilligung des Beklagten wieder auf.[2] In der Revisionsinstanz ist für wirksame Klagerücknahme schon im Hinblick auf die erstinstanzliche ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.1 Grundbesitzwerte der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bzw. Betriebsgrundstücke

Rz. 27 § 157 Abs. 2 BewG regelt die Ermittlung der land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwerte, die in den Fällen des § 8 Abs. 2 GrEStG Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer sind. Die entsprechenden Grundbesitzwerte sind für die wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und die Betriebsgrundstücke i. S. v. § 99 Abs. 1 Nr. 2 BewG un...mehr