Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nichtversicherte GKV / 8 Verspätete Anzeige der Versicherungspflicht

Für die bislang Nichtversicherten führte ein verspätetes Anzeigen der Versicherungspflicht sehr häufig zu erheblichen Beitragsschulden, die von diesen nicht beglichen werden konnten. Nichtversicherte vermieden es aus diesem Grund von vornherein, sich bei den Krankenkassen zu melden. Wird die Mitgliedschaft verspätet durch den bislang Nichtversicherten angezeigt, ermäßigt die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Verfahrensablauf und Rechtsfolgen

Rz. 73 [Autor/Stand] Der Teilerlass der Grundsteuer wird nur auf Antrag gewährt.[2] Der Steuerschuldner beantragt den Erlass der Grundsteuer nach § 35 Abs. 2 Satz 2 GrStG bei der hebeberechtigten Gemeinde bis zum 31.3. des Folgejahres. Entsprechende Antragsmuster sind veröffentlicht.[3] Rz. 74 [Autor/Stand] Die Gemeinde entscheidet in eigener Zuständigkeit ohne Bindung an Bes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entwicklungsgeschichte und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der § 37b EStG wurde mit dem JStG 2007 (vom 13.12.2006, BGBl I 2006, 2878), welches am 27.11.2006 vom Bundesrat verabschiedet wurde (und am 18.12.2006 im BGBl erschienen ist), in das EStG aufgenommen. Die Pauschalierungsmöglichkeit besteht bzw bestand für Zuwendungen und Geschenke, die der Begünstigte nach dem 31.12.2006 empfängt. Die damalige...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / bb) Nettobetrachtung

Rz. 27 Begünstigt ist nach § 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG nur der Teil des begünstigungsfähigen Vermögens, der den um das unschädliche Verwaltungsvermögen gekürzten Teil des Nettowerts des Verwaltungsvermögens übersteigt. Der weitergehende Wertanteil, also der verbleibende Nettowert des Verwaltungsvermögens unterliegt als sog. (schädliches) Verwaltungsvermögen der Regelbesteueru...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Verordnungsermächtigung nach § 93 GBV

Rz. 4 Gegenstand von § 93 S. 1 GBV ist die vollständige oder teilweise [2] Übertragung der Anlegung einschließlich der Freigabe des maschinellen Grundbuchs nach § 128 GBO, §§ 67 ff. GBV auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Hierfür ist nach § 3 Nr. 1 lit. h RPflG grundsätzlich der Rechtspfleger zuständig. Durch die Übertragung soll die Einführung des maschinellen Grundb...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Maßgeblicher Zeitpunkt der Beschwerdeberechtigung

Rz. 65 Die Beschwerdeberechtigung muss i.d.R. bei der Einlegung des Rechtsmittels vorhanden sein und noch im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung vorliegen.[243] Es genügt aber, wenn die zunächst fehlende Beschwerdeberechtigung zum Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung gegeben ist.[244] Dagegen ist die Beschwerde unzulässig und zu verwerfen, wenn die ursprünglich vorhandene B...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Zeitpunkt der Beschwerdeeinlegung

Rz. 2 Die Beschwerde kann erst ab dem Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung des Grundbuchamts (§ 38 Abs. 3 S. 3 FamFG) eingelegt werden; eine Bekanntmachung der Entscheidung an den oder die Beteiligten ist nicht notwendig. Voraussetzung dafür ist, dass das Grundbuchamt überhaupt eine Entscheidung im Sinne des § 71 GBO getroffen hat; hierunter fallen nicht bloße Meinungsäuß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Pauschalsteuersatz

Rn. 47 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Pauschsteuersatz beträgt 30 % der Bemessungsgrundlage. Analog den Vorschriften zur Pauschalierung der LSt sind zusätzlich hierauf die KiSt und der SolZ abzuführen (kritisch zur KiSt Albert, FR 2006, 913, 919). Nach BMF vom 19.05.2015, BStBl I 2015, 468 Tz 36 ist für die Ermittlung der KiSt bei Anwendung des § 37b EStG in RP nach dem Erlas...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Unterschrift; Signatur; Beschlusserlass

Rz. 48 Als räumlicher Abschluss der Beschwerdeentscheidung muss diese von den erkennenden Richtern unterzeichnet (§ 38 Abs. 3 S. 2 FamFG) bzw. bei einer elektronischen Aktenführung durch die erkennenden Richter mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden (zu den Einzelheiten § 73 GBO Rdn 36 ff.). Der Wechsel eines Richters nach abschließender Beratung zu...mehr

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Beitragsermäßigung / 2 Rückkehrer (zuletzt "Nichtversicherte")

Für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V krankenversicherungspflichtigen Personen ohne Anspruch auf anderweitige Absicherung im Krankheitsfall[1] hat der Gesetzgeber durch das "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung"[2] weitreichende Vorgaben zur Ermäßigung von Beiträgen und zum Erlass von Säumniszuschlägen getroffen.mehr

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§ 26 Kartellrecht / a) Grundzüge des Bußgeldverfahrens

Rz. 84 Gem. § 81 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 1 GWB handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Art. 101 Abs. 1 AEUV bzw. § 1 GWB eine Vereinbarung trifft, einen Beschluss fasst oder Verhaltensweisen aufeinander abstimmt. Gem. § 81c Abs. 1 GWB kann diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 1 Mio. EUR geahndet werden. Richtet sich die Geldbuße geg...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / 2. Verfahren vor dem Schiedsgericht

Rz. 192 Kontrovers diskutiert wird, ob das Schiedsgericht einstweilige Maßnahmen i.S.d. § 1041 ZPO ohne Anhörung der Parteien erlassen kann.[340] Aufgrund der Bedeutung des Grundsatzes der Gewährung rechtlichen Gehörs wird man davon ausgehen müssen, dass beide Parteien im Verfahren – nicht zwingend in Form einer mündlichen Verhandlung – zu hören sind, ggf. aber erst unmittel...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Entscheidung bei begründeter Beschwerde

Rz. 32 Erweist sich die Beschwerde als begründet, dann hat das Beschwerdegericht eine stattgebende Entscheidung zu treffen. Dies kann eine abschließende abändernde Entscheidung (siehe Rdn 33), eine Zwischenverfügung (vgl. Rdn 34) oder eine zurückverweisende aufhebende Entscheidung (siehe Rdn 35) sein. Rz. 33 Die abändernde Entscheidung kann verschiedene Inhalte haben.mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / (2) Ablehnungsverfahren

Rz. 143 Die Parteien müssen ggü. dem Schiedsgericht ihre Ablehnungsgründe nach § 1037 Abs. 2 Satz 1 ZPO innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Kenntnis von der Zusammensetzung des Schiedsgerichts oder eines Umstands i.S.v. § 1036 Abs. 2 ZPO erklären. Sofern der Schiedsrichter daraufhin nicht bereits von selbst zurücktritt oder die andere Partei der Ablehnung zustimmt, en...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Ordentliche Kapitalherabsetzung

Rz. 450 Zweck einer ordentlichen Kapitalherabsetzung kann es sein, durch Aufhebung der Vermögensbindung frei werdendes Vermögen z.B. bar an die Gesellschafter auszuschütten, zur Abfindung ausscheidender Gesellschafter zu verwenden oder den Betrag in eine Kapitalrücklage einzustellen, um z.B. Jahresfehlbeträge ausgleichen zu können. Weiter kann die Kapitalherabsetzung bei noc...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / G. Kosten und Gebühren

Rz. 23 Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Beschwerdegericht nach § 76 GBO fällt keine Gebühr an. Eintragungen und Löschungen, die aufgrund von einstweiligen Anordnungen des Beschwerdegerichts vorgenommen werden, sind nach vor 1.4 Abs. 2 Nr. 2 vor Nr. 14110 KV GNotKG gerichtsgebührenfrei.mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / f) Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs

Rz. 96 Neben das schiedsrechtliche Gleichbehandlungsgebot tritt als prozessuales Grundrecht (Art. 103 Abs. 1 GG) der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs in § 1042 Abs. 1 Satz 2 ZPO.[208] Aus diesem Grundsatz folgt, dass ein Schiedsgericht keine Entscheidung fällen darf, ohne den Parteien in effektiver Weise Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.[209] Den Parteien mus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gfb) Das Prüfungsrecht des FA

Rn. 455 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines, Umfang des Prüfungsrechts des FA Ob die Aufwandsentschädigung tatsächlich zur Aufwandsbestreitung erforderlich ist, darf und muss (§ 85 AO) das FA nachprüfen (anders bei § 3 Nr 12 S 1 EStG; s Rn 436), so die einhellige Meinung (BVerfG BStBl II 1999, 502; BFH BStBl II 1971, 519; 1976, 418; 1983, 75; 1990, 121; 1990, 123; 1993...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Wirkungen der Ausschließung oder Ablehnung

Rz. 19 Nach § 47 ZPO darf ein abgelehnter Richter vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs nur solche Handlungen vornehmen, die keinen Aufschub gestatten. Er ist deshalb befugt, beim Erlass von einstweiligen Anordnungen nach §§ 76, 80 Abs. 3 GBO mitzuwirken. Wird ein Richter während der – in Grundsachen sehr seltenen – mündlichen Verhandlung abgelehnt und würde die Entscheidung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Durchschnittliche Wertzahl bei einem Geschäftsgrundstück, das mehreren Zwecken dient (§ 2 Abs. 5 WertVO)

Rz. 176 [Autor/Stand] Gehören Teile eines Geschäftsgrundstücks (vgl. § 75 BewG Rz. 37 f.) zu verschiedenen Grundstücksgruppen i.S. des § 2 Abs. 1 Buchst. A Nr. 2–10 WertVO, z.B. Gaststätte und Lichtspielhaus, Hotel und Schwimmbad, Kreditinstitut und Versicherungsinstitut, so ist gem. § 2 Abs. 5 Satz 1 WertVO für das ganze Grundstück eine durchschnittliche Wertzahl zu bilden....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / J. Zurücknahme der Beschwerde

Rz. 27 Eine Zurücknahme der Beschwerde ist ab der Einlegung des Rechtsmittels bis zum Erlass der Beschwerdeentscheidung möglich (vgl. § 67 Abs. 4 FamFG), d.h., bis zur Übergabe des Beschlusses an die Geschäftsstelle oder der Bekanntgabe durch Verlesen der Beschlussformel (vgl. § 38 Abs. 3 S. 3 FamFG). Gleiches gilt für die Rücknahme einer Anschlussbeschwerde.[66] Eine Zurück...mehr

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Krankenhausbehandlung / 5.3 Einbehaltung/Einziehung durch das Krankenhaus

Das Krankenhaus hat die Zuzahlung vom Versicherten einzubehalten und nicht geleistete Zuzahlungsbeträge im Auftrag der Krankenkasse einzuziehen. Es erhält für jeden durch Erlass eines Leistungsbescheides abgeschlossenes Verwaltungsverfahren von der Krankenkasse eine Kostenpauschale i. H. v. 8,50 EUR. Bei erfolglosem Einziehungsverfahren ist für die Durchführung eines erforde...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / K. Verzicht auf die Beschwerde

Rz. 32 Ein Verzicht auf die Beschwerde ist mit unmittelbarer verfahrensrechtlicher Wirkung, die ihre erneute Einlegung hindert, zulässig; ebenfalls ist bei einem teilbaren Verfahrensgegenstand ein Teilverzicht möglich. Der Verzicht führt zum Verlust der Möglichkeit der Einlegung des Rechtsmittels bzw. eines bereits eingelegten Rechtsmittels, was das Gericht von Amts wegen zu...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Richtlinien

Rz. 140 Art. 2 Abs. 1 AEUV bestimmt, dass die Gemeinschaft nur innerhalb der ihr in dem Vertrag zugewiesenen Befugnisse und gesetzten Ziele tätig werden kann. Dieses Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung schließt eine umfassende Harmonisierung des Rechts der Mitgliedstaaten grds. aus. Allerdings zeigt sich in der Praxis, dass der Gegenstand der Ermächtigungsgrundlage ger...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines, Normzweck

Rz. 1 Die Bestimmung gibt dem GBA die Vorgehensweise vor, wenn eine beantragte Eintragung nicht erfolgen kann. Sie bildet damit einerseits systematisch den Gegenpart zu §§ 44 ff. GBO, welche die Form und Fassung der Eintragung vorschreiben. § 18 GBO konkretisiert darüber hinaus die Fürsorgepflicht des GBA als Teil der Gerichtsbarkeit (vgl. auch § 139 ZPO für den Zivilprozess...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz

Rz. 2 In formeller Hinsicht sind an den Antrag und den Inhalt der Beschwerde nur geringe Anforderungen zu stellen. Es genügt, dass die angefochtene Entscheidung und die Person des Beschwerdeführers[2] möglichst genau bezeichnet werden, damit im Fall von mehreren Beschlüssen des Grundbuchamts bzw. mehreren Beteiligten Klarheit über die angefochtene Entscheidung und den Rechts...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz

Rz. 9 Das Vorbringen neuer Tatsachen und Beweise ist im Beschwerdeverfahren grundsätzlich uneingeschränkt zulässig; insoweit handelt es sich bei dem Beschwerdeverfahren um eine vollwertige weitere Tatsacheninstanz.[25] Nicht nur der Beschwerdeführer, sondern auch die übrigen Beteiligten haben das Recht zu einem neuen Vortrag.[26] Insoweit sieht § 74 GBO keine Präklusion hins...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Schutzschrift gegen eine einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung

Rz. 59 Ein ähnliches Muster findet sich bei Weise/Barbers, Sicherheit im Baurecht, Rn 811. Rz. 60 Muster 4.5: Schutzschrift gegen eine einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung Muster 4.5: Schutzschrift gegen eine einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung Landgericht _________________________ Schutzschrift wegen einstweiliger Verfügung In Sachen ________...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Späterer Antrag

Rz. 32 Der später gestellte Antrag kann nur nach Erledigung des früher gestellten erledigt werden. Eine gleichzeitige (hier: taggleiche) Eintragung ist dann nicht verboten, wenn ein etwa bestehendes Rangverhältnis gem. § 879 BGB verlautbart wird.[35] Interessen des früheren Antragstellers sind dann nicht berührt. Also kann einer rationellen Arbeitsweise des GBA der Weg freig...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Entscheidung des Gerichts auf die Rüge

Rz. 27 Ist die Anhörungsrüge nicht in der gesetzlichen Form oder Frist erhoben, so ist sie als unzulässig zu verwerfen (§ 44 Abs. 4 S. 1 FamFG). Ist die Rüge unbegründet, weist das Gericht sie zurück (§ 44 Abs. 4 S. 2 FamFG). Die Entscheidungen über die Verwerfung oder Zurückweisung ergeht durch Beschluss (§ 44 Abs. 4 S. 3 i.V.m. § 38 FamFG), der kurz begründet werden soll (...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Prüfschema zu § 34 Abs. 2 GrStG

Rz. 65 Abb. 3: Prüfschema zu § 34 Abs. 2 GrStG Quelle: Eigene Darstellungmehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen

Rz. 189 Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht bereitet der in der Überschrift bezeichnete Vorgang keine besonderen Schwierigkeiten. Es handelt sich in der Sache um die Gründung einer Personengesellschaft, bei der ein Gesellschafter als Sacheinlage sein Einzelunternehmen und der andere Gesellschafter eine Bar- oder gleichfalls eine Sacheinlage erbringt. Diese Gründung kann nur d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Weitergehende Prüfungsbefugnisse des GBA

Rz. 85 Die inhaltliche Bindung des GBA an das Eintragungsersuchen kann nur im Einzelfall hinsichtlich des mutmaßlichen Mangels beurteilt werden. Sicher kann das GBA Ersuchen beanstanden, die zu einer verfahrensrechtlich unzulässigen Eintragung führen würden[158] oder die inhaltlich unzulässig wären. § 38 GBO erweitert den Kreis der Antrags- und Bewilligungsbefugnis, nicht ab...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Zurückweisung eines Eintragungsantrags

Rz. 17 Mit der Beschwerde anfechtbar sind die Zurückweisung eines gestellten Eintragungsantrags, die Zurückweisung eines Eintragungsersuchens nach § 38 GBO sowie die Ablehnung einer Anregung, eine Eintragung von Amts wegen vorzunehmen.[35] Im Rahmen der Beschwerde können sämtliche Gründe geltend gemacht werden, die geeignet sind, die Zurückweisung des Antrags durch das Grund...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verwaltungsanweisungen

Rn. 5 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Mit BMF vom 19.05.2015, BStBl I 2015, 468 hat die FinVerw zu Zweifelsfragen bei der Auslegung des § 37b EStG abermals Stellung genommen und das Schreiben des BMF vom 29.04.2008, BStBl I 2008, 566 abgelöst. Die wesentliche Abweichung zum Vorgängerschreiben ist die Einbeziehung der BFH-Urteile vom 12.12.2013 und 16.10.2013 (s Rn 6, 7ff). Hinzu ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 9 [Autor/Stand] Verfahrensregelungen zum Grundsteuererlass fanden sich ursprünglich in §§ 2–6 Grundsteuererlassverordnung vom 26.3.1952.[2] Das Gesetz zur Reform des Grundsteuerrechts v. 7.8.1973.[3] fasste diese verfahrensrechtlichen Regelungen in § 34 GrStG zusammen.[4] Verzichtet wurde auf eine besondere Regelungen zur Stundung (§ 4 GrStErlVO), zu Kleinbeträgen (§ 5 G...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Entscheidung, Wirkung der Beschwerdeeinlegung

Rz. 89 Das Beschwerdegericht entscheidet nach Sach- und Rechtslage und Zeitpunkt seiner Entscheidung, nicht rückbezogen auf den Zeitpunkt des Erlasses der Zwischenverfügung. Änderungen im Tatsächlichen oder ggf. in der Rechtslage sind zu berücksichtigen.[232] Bei zwischenzeitlicher Erledigung des Hindernisses scheidet eine Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde aus.[233] Rz. 90...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 9. Kundenschutzvereinbarungen

Rz. 43 Bis zum Erlass des Dekartellierungsgesetzes im Jahr 1948 waren alle Formen vertikaler Wettbewerbsbeschränkungen unbeschränkt zulässig. Danach waren namentlich solche Ausschließlichkeits- und Vertriebsbindungen verboten, durch die der Wettbewerb wesentlich beschränkt oder die Freiheit der Konkurrenten ungebührlich beeinträchtigt wurden. Als Ausnahme von diesem grundsät...mehr

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Vorbemerkungen

Rz. 1 Der 8. Abschnitt mit den Übergangs- und Schlussbestimmungen ist zuletzt durch das ERVGBG vom 11.8.2009[1] und davor durch das RegVBG vom 20.12.1993[2] geändert und neu gefasst worden; er ist an die Stelle des früheren 8. bzw. 6. Abschnitts mit den §§ 135 bis 144 GBO bzw. davor §§ 116 bis 125 GBO getreten. Er enthält im Einzelnen folgende Vorschriften: § 142 Abs. 1 GBO ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 63 Abs 1 EStG regelt, welche Kinder unter bestimmten Voraussetzungen iS eines Zählkindverhältnisses, dazu ausführlich s Rn 20, berücksichtigungsfähig sind. § 63 Abs 1 S 1 EStG bestimmt, welche Kinder dafür in Betracht kommen. § 63 Abs 1 S 2 EStG regelt mit der Verweisung auf § 32 Abs 3–5 EStG die weiteren Anspruchsvoraussetzungen, unter denen...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

Wegen der hier nicht aufgeführten Abkürzungen wird auf die Abkürzungshinweise in der Kommentierung, und auf Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 10. Auflage, Berlin 2021, verwiesen.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Bekanntgabe (Abs. 1 S. 2, Abs. 4)

Rz. 5 Der Einleitungsbeschluss ist – abweichend von § 41 Abs. 1 S. 2 FamFG – nicht nur demjenigen, dessen erklärten Willen er nicht entspricht, sondern nach § 91 Abs. 2 GBO allen Beteiligten zuzustellen. Hierdurch soll das rechtliche Gehör gewährt werden, da die GBO eine Anhörung der Beteiligten vor dem Erlass des Einleitungsbeschlusses nicht vorschreibt. Die Zustellung rich...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (3) Grundstruktur des Entlastungsmechanismus

Rz. 295 Die Steuerermäßigung nach § 35 EStG steht nur natürlichen Personen offen, die Einkünfte aus § 15 EStG beziehen. Sie gilt für unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige. § 35 EStG ist seit dem VZ 2001 anzuwenden. Aktuelles Anwendungsschreiben ist das BMF-Schreiben vom 3.11.2016,[530] welches durch das BMF-Schreiben vom 17.4.2019 [531] teilweise angepasst wurde. Zur E...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Allgemeines

Rz. 1839 Zum Schutz der Anleger und der Integrität der Kapitalmärkte sieht das Kapitalmarktrecht eine Reihe von Veröffentlichungspflichten vor. Damit soll gewährleistet werden, dass alle Interessenten ihre Anlageentscheidungen auf Grundlage derselben Informationsbasis treffen können. Geht es um die Ausgabe von Aktien, muss deshalb im Grunde vorab ein Prospekt veröffentlicht ...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Eintragung einer Sicherungshypothek bzw. einer Vormerkung

Rz. 36 Voraussetzungen für die Bestellung einer Sicherungshypothek sind die Einigung der Parteien und die Eintragung ins Grundbuch gem. § 873 BGB. Die Eintragungsbewilligung des Bestellers hat dabei in notariell beglaubigter Form gem. §§ 19, 29, 39 GBO zu erfolgen. Zur Sicherung der Rangstelle für die Sicherungshypothek kann eine Vormerkung eingetragen werden. Alle Grundbuch...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 3. Dritte gesellschaftsrechtliche Richtlinie

Rz. 150 Die Dritte gesellschaftsrechtliche Richtlinie (78/855/EWG) vom 9.10.1978[290] betrifft die Verschmelzung von mehreren AG (Fusionsrichtlinie) aus demselben Staat. Sie wurde gem. Art. 32 der Richtlinie 2011/35/EU vom 5.4.2011[291] mit Wirkung vom 1.7.2011 aufgehoben und durch diese neu kodifiziert. Die Regelungen der Fusionsrichtlinie finden sich heute in Art. 87–Art. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bezugsgröße / Zusammenfassung

Begriff Die Bezugsgröße ist eine einheitliche "Referenzgröße" für den gesamten Bereich der Sozialversicherung. Sie ist dynamisch und wird zum 1.1. jeden Jahres durch Rechtsverordnung an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Zahlreiche andere Vorschriften der Sozialversicherung verweisen auf die Bezugsgröße. Die Werte der einzelnen Vorschriften werden dadurch ständig aktu...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / C. Umgangsrecht

Rz. 4 Seit dem 1.4.2004 haben alle Bezugspersonen eines Kindes ein Umgangsrecht, die tatsächlich Verantwortung für das Kind übernommen haben (§ 1685 Abs. 2 BGB). Dies gilt auch für unverheiratete Lebenspartner des leiblichen Kindes. Das Gesetz fordert allerdings hierfür das Bestehen einer "sozial-familiären Beziehung".[5] Beim Tod des leiblichen Elternteils besteht nach § 16...mehr

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Fälligkeit von Lohnsteuer u... / Zusammenfassung

Überblick In diesem Beitrag wird ausführlich dargestellt, in welchem Fall und in welcher Weise bei verspäteter Abführung der vom Arbeitgeber einzubehaltenden und übernommenen Lohnsteuer sowie verspäteter Beitragszahlung Säumniszuschläge berechnet werden. Sozialversicherungsrechtlich wird dabei bezüglich der Beitragsfälligkeit zwischen pflicht- und freiwillig krankenversicher...mehr

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Vorbemerkungen

Rz. 1 Das Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens v. 20.12.1963 (BGBl I 1963, 986) sollte zunächst Besonderheiten des Grundbuchverfahrens im Zusammenhang mit der Währungsreform im Jahre 1948 regeln. Daneben enthält es Regelungen zur Vereinfachung der Löschung von Grundpfandrechten sowie notwendiger Briefvorlage nach § 41 GBO. Nach Einführung des Euro als Wä...mehr