Fachbeiträge & Kommentare zu ESMA

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Rechnungslegung nach IFRS / 4 IFRS 18

Rz. 9 Das IASB hat nach langer Diskussion[1] und einer vergleichsweise langen Phase der Ruhe im April 2024 mit IFRS 18 einen neuen Standard und damit verbunden zahlreichen Änderungen an bestehenden Standards vorgelegt, der nichts weniger als IAS 1 ersetzen soll. Dies soll nach Meinung des Vorsitzenden des IASB die signifikanteste Änderung in der Darstellung der finanziellen ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Angaben zu den bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 46 In die Analyse des Geschäftsverlaufs sind finanzielle Leistungsindikatoren einzubeziehen (zu nichtfinanziellen Leistungsindikatoren s. Rz 77 ff.). Unter finanziellen Leistungsindikatoren werden insb. Kennzahlen verstanden, die Aufschluss über wesentliche finanzielle Entwicklungen des Konzerns geben. Hier sind neben Bilanz-, Ertrags- und Liquiditätskennzahlen auch wert...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Angaben zum Geschäftsverlauf und Analyse von Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 20 Der Geschäftsverlauf des Gj ist in einem Wirtschaftsbericht zu analysieren, zusammenzufassen und wiederzugeben. Hierbei sind die Geschäftsfelder des Konzerns sowie die Struktur und Komplexität des Konzerns ausgewogen und umfassend zu berücksichtigen. Es sind nicht nur finanzielle Angaben, sondern auch nicht finanzielle Leistungsindikatoren in den Wirtschaftsbericht au...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Zweck

Rz. 2 Zweck des Konzernlageberichts ist es, in Ergänzung zum Konzernabschluss ein umfassendes Bild der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation des Konzerns als wirtschaftliche Einheit aus Sicht des Managements zu geben. Hierzu zählen neben der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auch sonstige relevante Aspekte wie z. B. Produkte, Märkte, Technol...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Angaben zu den bedeutsamen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren (Abs. 3)

Rz. 77 Mit der Umsetzung der CSR-Richtlinie wurde der bisher in § 315 Abs. 1 Satz 4 HGB stehende Satz als eigener Abs. 3 gefasst. Allerdings ergeben sich daraus keine weiteren inhaltlichen Änderungen. Auch hat der Gesetzgeber diese klarere Positionierung nicht dazu genutzt, um die für große kapitalmarktorientierte Unt (§ 315b Rz 5) bestehende Gefahr der Dopplung von Angaben ...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 7 Absehbare nächste Schritte in der Implementierung und Erarbeitung der ESRS auf EU-Ebene

Rz. 64 vorläufig frei Rz. 64a Die EFRAG wird ihre Arbeiten zur Veröffentlichung weiterer Erläuterungen und Implementation Guidances fortsetzen. Interessant könnte insbes. eine Implementation Guidance zu Transitionsplänen nach ESRS E1 und ESRS E4 werden. Zudem ist damit zu rechnen, dass die EU-Kommission als Ergebnis ihrer Gespräche mit Mitgliedstaatenvertretern i. R. d. natio...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 1 Corporate Sustainability Reporting Directive als Rechtsgrundlage für verbindliche EU-Berichtsstandards

Rz. 1 Die am 5.1.2023 EU-weit in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive ( CSRD ) stellt die unabdingbare Basis für den Erlass verbindlicher EU-Berichtsstandards zu Nachhaltigkeitsaspekten, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), dar. Der Richtlinienentwurf wurde von der EU-Kommission im April 2021 mit der Begründung einer unzureichenden Ve...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Literaturverzeichnis

Rn. 225 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Baetge (1988), Kontrollmanagement, in: Hoffmann/Rosenstiel (Hrsg.), Funktionale Managementlehre, Berlin et al., S. 383–432. Baetge (1993), Überwachung, in: Bitz (Hrsg.), Vahlens Kompendium der Betriebswirtschaftslehre (Bd. II), 3. Aufl., München, S. 175–218. Baetge (2000), Rechnungslegungskonzeptionen im empirischen Test, in: Wirtschaftswissen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Hinweise zur Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung

Rn. 166 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine eigenständige Bestellung eines AP zur ESEF-Prüfung ist nicht notwendig (vgl. IDW PS 410 (2022), Rn. 18); vielmehr ist der nach § 318 bestellte AP auch ohne explizite Erwähnung der ESEF-Prüfung im Wahlbeschluss bzw. Auftragsbestätigungsschreiben für die ESEF-Prüfung verantwortlich. Der AP muss vor der Auftragsannahme des gesamten AP-Mand...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Entsprechend den gesetzlichen Regelungen des HGB, sowie der Regeln nach IFRS liegt dem Konzernabschluss ein Stufenkonzept zugrunde, das eine Abstufung der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen nach dem Grad der Einflussnahme des Mutterunternehmens auf das jeweilige Unternehmen vornimmt und zu entsprechend unterschiedlichen Methoden der Einbeziehung führt...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Internationale Abstimmung

Tz. 25 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Ein wichtiges Element der internationalen Zusammenarbeit der BaFin im Bereich der Bilanzkontrolle bildet die Teilnahme an der Financial Reporting Working Group (EECS) (FRWG EECS), die in der Enforcement Guideline noch als European Enforcers Coordination Sessions (EECS) bezeichnet wird. Hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung dagegen...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Anzinger/Hönsch, Kommentierung zu §§ 106–113 WpHG, in Assmann/Schneider/Mülbert, Wertpapierhandelsrecht-Kommentar, 8. Aufl. 2023; Arbeitskreis "Externe Unternehmensrechnung", Enforcement der Rechnungslegung, DB 2002, S. 2173–2177; Arbeitskreis "Externe Unternehmensrechnung", Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Bilanzkontrollgesetzes, DB 2004, S. 329–332; Assmann, Ad hoc-P...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Prüffelder und Sachverhaltsermittlung

Tz. 106 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Grundsätzlich orientieren sich der Verfahrensablauf einschließlich der Prüffelder und der Sachverhaltsermittlung an den "ESMA Guidelines on enforcement of financial information" (vgl. Feldmüller/Probst, WP-Handbuch2023, Tz. 273). Obgleich bei Prüfungsanordnung der Umfang der einzelnen Prüfung festgelegt werden "soll" (§ 107 Abs. 1 Satz 4 WpH...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Referenzobjekt

Tz. 66 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Im Rahmen des Enforcement wird überprüft, ob die anzuwendenden Vorschriften befolgt wurden, und nicht, ob getroffene Unternehmensentscheidungen sich ex post bewahrheiten (vgl. Bode, ZCG 2010, S. 205). Maßstab für die zu prüfenden Abschlüsse sind die jeweils anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften (§ 106 WpHG). Bei den Konzernabschlüssen si...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Prüfungsanlass

Tz. 83 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Das Gesetz unterscheidet nach § 107 Abs. 1 Satz 1 und 3 HGB zwei Gründe, die zur Einleitung einer Prüfung durch die BaFin führen: Tz. 84 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Während...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Ziele

Tz. 5 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Das BilKoG sollte vordringlich das durch die Bilanzskandale verloren gegangene Vertrauen der Anleger in die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts wiederherstellen und nachhaltig stärken (vgl. Begr.RegE BilKoG, BT-Drucks. 15/3421, S. 11). Das FISG verfolgt eine ähnliche Zielsetzung, nämlich die Wiederherstellung und dauerhafte Stärkung des Vertr...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Veröffentlichung während des Verfahrens

Tz. 110 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 § 107 Abs. 8 WpHG ermöglicht der BaFin, bereits während des Verfahrens wesentliche Verfahrensschritte sowie im Laufe des Verfahrens gewonnene Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Rechnungslegung unter Nennung des betroffenen Unternehmens bekannt zu machen, soweit hieran ein öffentliches Interesse besteht. Das heißt, es kann nicht nur das abs...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Integrierte Berichterstattu... / 2.1 Institutionen

Rz. 4 Vor dem Hintergrund der (Fort-)Entwicklung und Förderung des Konzepts der integrierten Berichterstattung wurde auf besondere Veranlassung des The Prince’s Accounting for Sustainability Project (A4S)[1] und der in Amsterdam ansässigen Global Reporting Initiative (GRI) im August 2010 das International Integrated Reporting Committee gegründet.[2] Die Institution wurde kur...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 8 Ausblick – elektronische Offenlegung

Rz. 53 Die von der EU angestrebte Zentralisierung des Registerwesens (European Single Access Point, ESAP) einerseits und die Notwendigkeit zur zunehmenden elektronischen Offenlegung nach den XBRL[1] gem. vorgegebenen Taxonomien andererseits, dürften die Möglichkeiten der Ausweiswahlrechte und Gestaltungen des Abschlusses und Lageberichts mittel- bis langfristig deutlich eins...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Nach § 264 Abs. 1 HGB haben mittelgroße und große KapG (§ 267 Abs. 2 und 3 HGB) sowie mittelgroße und große PersG i. S. d. § 264a Abs. 1 HGB, sofern sie als TU nicht nach § 264 Abs. 3 bzw. § 264b HGB befreit sind, einen Lagebericht aufzustellen. Unt, die dem PublG unterliegen, haben, sofern es sich bei ihnen nicht um Einzelkaufleute (EKfl.) oder reine PersG handelt, eb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.11.2 Sachliche Voraussetzungen und Rechtsfolge der Börsenklausel

Rz. 93u Der Begriff des "organisierten Marktes" i. S. v. § 2 Abs. 11 WpHG entspricht dem Begriff des "geregelten Marktes" i. S. v. Art. 4 Abs. 1 Nr. 21 der Richtlinie 2014/65/EU. Die begriffliche Unterscheidung geht darauf zurück, dass ehemals der "geregelte Markt" als "regulierter Markt" bezeichnet wurde. Mit der Bezeichnung "organisierter Markt" wird einer Verwechslungsgef...mehr

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ISO 14068-1:2023: Ein Leitf... / 7 Literaturhinweise

Arnold J, Toledano P (2021) Corporate Net-Zero Pledges: The Bad and the Ugly. Columbia Center on Sustainable Investment Bhatia P, Cummis C, Rich D, et al (2011) Greenhouse Gas Protocol Corporate Value Chain (Scope 3) Accounting and Reporting Standard Bingler JA, Kraus M, Leippold M, Webersinke N (2022) Cheap talk in corporate climate commitments: The role of active institution...mehr

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Anwendungsbereich und Vorga... / 1 Einleitung

Die EU-Taxonomie zeichnet sich durch hohe Komplexität bei der Datenerhebung und diverse Auslegungsunsicherheiten aus. Zur Erleichterung der Taxonomie-Berichterstattung wird in der Praxis häufig die Anwendung des Wesentlichkeitskonzeptes diskutiert. Das Konzept der Wesentlichkeit ist insbesondere in der internationalen Rechnungslegung explizit in den entsprechenden Standards ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsbereich und Vorga... / 6 Literaturverzeichnis

DRSC (2021): 4th Submission of requests regarding disclosures to be made according to the EU Taxonomy Regulation URL: https://www.drsc.de/app/uploads/2021/12/211207_ASCG_EU-Tax_Submission4.pdf (aufgerufen am: 28.08.2023). DRSC (2023): DRSC-Fachausschuss für Nachhaltigkeitsberichterstattung ruft zur Öffnung der Europäischen Vorgaben für eine Integrierte Nachhaltigkeitsberichte...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5.3 Aktiengesellschaften oder verbundene Rechtsträger/Börsennotierter Rechtsträger an anerkannter Wertpapierbörse (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 21 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 stellt Unternehmen frei, deren Aktien regelmäßig an einer anerkannten Wertpapierbörse gehandelt werden. Hintergrund hierfür ist, dass diese im Allgemeinen anderen Aufsichtsformen und Transparenzvorschriften unterliegen, die die Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten fördern. Verbundene Unternehmen derartiger börsennotierter Gesellschaften fallen na...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Nutzung eines organisierten Markts

Rz. 4 I. R. d. Darstellung der Tatbestandsmerkmale des § 264d HGB ist eine Bezugnahme auf zentrale Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) erforderlich.[1] Durch das WpHG wird in Deutschland der Wertpapierhandel reguliert. Gleichzeitig sind hier Kontrollmechanismen für DienstleistungsUnt, die mit Wertpapieren oder Finanztermingeschäften handeln, festgelegt. Ferner ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS 1

Rz. 9 Die Wesentlichkeitsanalyse ist ein zentrales Element der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS. Der ESRS 1 Allgemeine Vorschriften definiert das Konzept der doppelten Wesentlichkeit (double materiality), das der nichtfinanziellen Berichterstattung zugrundegelegt wird. Unterschieden wird zwischen einer impact materiality und einer financial materiality. Impact m...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften unterliegen i. R. d. HGB gesonderten Bestimmungen. Aus diesem Grund ist es notwendig, den Terminus der "Kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaft" zu definieren. Diese Aufgabe kommt § 264d HGB zu. Werden künftig Änderungen des WpHG vorgenommen, so sind diese automatisch über § 264d HGB erfasst und müssen lediglich auf ih...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Unternehmensberichterstattung befindet sich seit Jahren in einem grundlegenden Wandel. Die Tendenz geht dabei weg von der rein finanziellen Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hin zu einer integrierten Darstellung von sowohl finanziellen als auch nichtfinanziellen bzw. nachhaltigkeitsbezogenen Faktoren,[1] wobei unter dem Terminus Nachhaltigkeit die D...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 4 Wesentlichkeit

Rz. 12 Diese hohen Ansprüche an die IFRS-Rechnungslegung werden jedoch vom IASB in IAS 1.29-31 und IAS 8.8 für den gesamten Jahresabschluss auf die wesentlichen Aspekte beschränkt. Daher müssen IFRS-Regelungen nicht angewandt werden, wenn die Auswirkung ihrer Anwendung unwesentlich ist (IAS 1.31). Allerding darf diese Möglichkeit nicht zu abschlusspolitischen Gestaltungen ge...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Variabilität der Renditen

Tz. 143 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Das zweite Element der Beherrschung bezieht sich auf die Risikobelastung eines Investors durch oder Anrechte auf schwankende Renditen. Für die Frage, ob ein Investor ein potenzielles Tochterunternehmen beherrscht, muss somit beurteilt werden, ob der Investor aufgrund seiner Beteiligung an dem Beteiligungsunternehmen schwankende Renditen erhä...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Verfügungsgewalt aufgrund Sponsoring

Tz. 139 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 enthält erstmals auch Hinweise, ob die Beteiligung an der Gründung oder Initiierung (sog. Sponsoring) eines strukturierten Unternehmens dazu führt, dass der Investor Verfügungsgewalt über das strukturierte Unternehmen hat. Gemäß IFRS 10 ist es nicht ausreichend, an der Gründung oder Initiierung beteiligt zu sein, um bereits Verfügung...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Beurteilung von Prinzipal-Agenten-Beziehungen

Tz. 156 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Ein Investor mit Entscheidungsbefugnissen in Bezug auf ein Beteiligungsunternehmen, der sog. Entscheidungsträger, hat zu beurteilen, ob er als Prinzipal oder als Agent einer anderen Partei handelt (IFRS 10.18 iVm. B58ff.). Dies ist insbesondere in den Fällen relevant, in denen Entscheidungsbefugnisse auf eine andere Partei übertragen oder de...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Auf- oder Abstockung durch Hinzuerwerb oder Veräußerung von Anteilen

Tz. 391 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Beim Hinzuerwerb oder der Veräußerung von Anteilen an Unternehmen, die nicht zu einem Statuswechsel führen, stellt sich die Frage, wie Differenzen zwischen dem für die zusätzlichen Anteile gezahlten oder erhaltenen Betrag und dem Buchwert des anteiligen abgehenden nicht beherrschenden Anteils zu bilanzieren sind (zur Bilanzierung bei Statusw...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Schutzrechte

Tz. 84 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 In die Beurteilung, ob Verfügungsgewalt vorliegt, sind nur substanzielle Rechte und keine Schutzrechte einzubeziehen (IFRS 10.B9). Jede rechtliche Entscheidungsbefugnis (zB Kreditklauseln, vertragliche Nebenabreden) eines Investors und Dritter ist daraufhin zu beurteilen, ob es sich um ein Schutzrecht oder ein substanzielles Gestaltungsrecht ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Faktische Beherrschung (de facto control)

Tz. 106 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Auch Investoren ohne Stimmrechtsmehrheit haben zu prüfen, ob sie Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen innehaben (IFRS 10.B38). Zum einen können vertragliche Vereinbarungen (vgl. Tz. 125ff.) zur Verfügungsgewalt führen und zum anderen gibt es Situationen, in denen Verfügungsgewalt über Stimmrechte auch ohne die absolute Stimmrech...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Nahestehende Parteien und De-facto-Agenten

Tz. 166 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Nach IFRS 10 hat ein Investor darüber hinaus die Art seiner Beziehungen zu dritten Parteien im Allgemeinen zu berücksichtigten und zu beurteilen, ob diese Dritten in seinem Namen handeln, auch wenn keine expliziten vertraglichen Verpflichtungen hierzu bestehen (sog. De-facto-Agenten). Es reicht aus, wenn ein oder mehrere Investoren oder diej...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzern­abschlusses für Investmentgesellschaften

Tz. 191a Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Eine Investmentgesellschaft ist ein Unternehmen, das Dienstleistungen im Bereich der Vermögensverwaltung anbietet: Es sammelt finanzielle Mittel von Investoren ein und investiert diese, um Wertsteigerungen oder Kapitalerträge zu erwirtschaften (zur Bestimmung, ob ein Unternehmen eine Investmentgesellschaft iSd. IFRS 10 ist, vgl. Tz. 191d). ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Substanzielle Rechte

Tz. 77 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Nachdem die maßgeblichen Tätigkeiten bestimmt wurden, ist zu prüfen, ob, und wenn ja, welcher Investor aufgrund bestehender Rechte die gegenwärtige Fähigkeit hat, die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens zu steuern (IFRS 10.10). Gemäß IFRS 10.11 basiert Verfügungsgewalt auf rechtlich gesicherten (oder faktischen) Ansprüchen (...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Voraussetzungen

Tz. 70 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Das erste Kriterium bei der Beurteilung von Beherrschung ist die Verfügungsgewalt (power) des Investors über das Beteiligungsunternehmen. Gemäß IFRS 10.10 und B9 verfügt ein Investor über die Verfügungsgewalt, sofern er über eine Rechtsposition verfügt, die ihm gegenwärtig die Steuerung der maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Organisierter Markt

Rn. 3 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Ein organisierter Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG ist ein im "Inland [(Herv.d. d.Verf.)], in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum betriebenes oder verwaltetes, durch staatliche Stellen genehmigtes, geregeltes und überwachtes multilaterales System...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Kommentar, Stuttgart 2002; Busch/Zwirner, Grundlagen der Währungsumrechnung im Konzernabschluss nach nationalen und internationalen Normen, IRZ 2017, S. 442–445; Busse von Colbe, Preis- und Geldwertschwankungen, Eliminierung von, in: Seischab/Schwantag (Hrsg.), Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, 3. Aufl...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Angabepflichten

Tz. 80 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Der Standard fordert mehrere Angaben, die nach Einschätzung des IASB erforderlich sind, um die Grundlagen für die Handhabung von Inflationseinflüssen im Abschluss und der daraus resultierenden Beträge zu verstehen. Die Angabepflichten nach IAS 29.39 umfassen:mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Achleitner, Die Normierung der Rechnungslegung, Zürich 1995; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2011; Anders, Fusionen bei wechselseitigen Beteiligungen und Finanzierung mit eigenen Anteilen, PiR 2018, S. 114–121; Bachem/Fervers/Janssen/Mehrhoff, IFRS-Jahresabschluss Erstellung und Prüfung 2009/10, 4. Aufl., Bonn/Berlin 2008; Bach/Sc...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Nichtanwendung von neu herausgegebenen Standards bzw. Interpretationen

Tz. 114 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Wenn ein Unternehmen einen neuen Standard oder eine neue Interpretation nicht angewendet hat, der bzw. die herausgegeben wurde, aber noch nicht verbindlich anzuwenden ist, hat es diese Tatsache zusammen mit bekannten oder verlässlich schätzbaren Informationen, die Aufschluss über den Einfluss der Anwendung des Standards bzw. der Interpretati...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Grundsätzliches

Tz. 36 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Der Abschluss eines Unternehmens, dessen funktionale Währung die eines Hochinflationslandes ist, muss gem. IAS 29.8 in Maßeinheiten zum Abschlussstichtag ausgedrückt werden. Diese Anforderung gilt unabhängig davon, ob der Abschluss auf historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten (historical cost) oder auf Tageswerten (current cost) basi...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Entwicklung und Potenziale der E-Bilanz

Rn. 63 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In Anbetracht des definierten Mindestumfangs befürchteten die Wirtschaft sowie deren StB zum Einführungszeitpunkt der E-Bilanz einen erheblichen Anpassungsbedarf für das betriebliche Rechnungswesen, wie z. B. die Änderung der Bearbeitungsreihenfolge der steuerlichen Überleitungen (vgl. Koch/Nagel, NWB 2010, S. 1340 (1344)) und die Notwendigke...mehr