Fachbeiträge & Kommentare zu EU-Richtlinie

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Jansen, SGB X § 67c Zweckbi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) neu bekanntgemacht worden. Von der Anpassung der nationalen Vorschriften an die Vorgaben der EU-Richtlinie (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Da...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat zum 1.1.1981 mit der Einfügung des SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) in das Sozialgesetzbuch in Kraft. 1994 wurde § 67 durch das 2. SGBÄndG (BGBl. I S. 1229) überarbeitet und erstmals wurden einheitliche Begriffsbestimmungen durch Übernahme der Definitionen aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auch für das Sozialdatenschutzrecht zusammengefasst...mehr

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Jansen, SGB X § 67a Erhebun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 67a wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904), mit dem die Vorgaben der EU-Richtlinie (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, ABl. EG L 281 v. 23.11.199...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.2.8 Empfänger (Art. 4 Nr. 9 DSGVO)

Rz. 52 Der Begriff des"Empfängers" erhielt bereits durch die Anpassung an die EU-Richtlinie 95/46/EG im Jahr 2001 eine neue Bedeutung und umfasst seitdem außer einem Dritten auch die von der Datenverarbeitung betroffene Person, den Auftragsverarbeiter und die verschiedenen Organisationseinheiten beim Verantwortlichen. Empfänger ist damit seit 2001 jeder, der Sozialdaten erhä...mehr

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Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift hat als Vorläufer § 35 SGB I a. F., der bis 31.12.1980 galt, und wurde zum 1.1.1981 mit dem Zweiten Kapitel in das SGB X eingefügt. Überarbeitet wurde sie durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229), in dessen Fassung sie heute mit geringfügigen Änderungen noch gilt. Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) ...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) neu bekannt gemacht worden. § 67b wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904), mit dem die Vorgaben der EU-Richtlinie (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz ...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 3.1.5 Erweiterung des Telekommunikationsnetzes

§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 WEG verleiht dem einzelnen Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Erweiterung des bestehenden Telekommunikationsnetzes an ein Niveau mit sehr hoher Kapazität. Der Begriff des "Telekommunikationsnetzes mit sehr hoher Kapazität" ist dabei an den gleichlautenden Begriff einer EU-Richtlinie vom 11.12.2018 angelehnt.[1]"Bauliche Veränderungen dienen dem Ans...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1 Wichtige EU-Richtlinien

1.1 Regelungen der Richtlinie 2008/9/EG 1.1.1 Erstattungsgrundlage Zum 1.1.2010 wurde das vorher in der sog. 8. EG-Richtlinie[1] geregelte Verfahren der Erstattung von Mehrwertsteuern (Vorsteuervergütung) an EU-Unternehmer auf eine neue Grundlage gestellt. Die 8. EG-Richtlinie wurde aufgehoben. Die RL 2008/9/EG gilt für Erstattungsanträge, die nach dem 31.12.2009 gestellt werd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 8 Mit der erstmaligen Einführung eines Nullsteuersatzes in das deutsche USt-Recht macht Deutschland von den neuen Möglichkeiten Gebrauch, die das Unionsrecht den EU-Mitgliedstaaten ab dem 6.4.2022 aufgrund der EU-Richtlinie v. 5.4.2022[1] einräumt (vgl. im Einzelnen § 12 UStG Rz. 106i f.). Nach Art. 98 Abs. 2 MwStSystRL i. V. m. Anhang III Nr. 10 Buchst. c MwStSystRL i. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8.1 Echte Vermietung von Fotovoltaikanlagen

Rz. 63 Der Nullsteuersatz kann nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG nur auf die Lieferung bzw. die Werklieferung von Fotovoltaikanlagen und deren Komponenten angewendet werden. Die echte Vermietung von Fotovoltaikanlagen stellt keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung dar. Diese Vermietungsleistung des Vermieters an den Betreiber (Mieter der Anlage) unterliegt damit als sonsti...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.36 Außergewöhnliche Aufwands- und Ertragsposten (Nr. 31)

Rz. 172 Da die EU-RL die Unterscheidung zwischen gewöhnlicher und außergewöhnlicher Geschäftstätigkeit aufgibt und die GuV-Gliederung dementsprechend vereinfacht, entfällt die Definition der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen sowie deren Erläuterungspflicht in § 277 Abs. 4 HGB a. F. Mit dieser Streichung geht die neue Pflicht zur Anhangangabe für alle KapG und diesen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6 Installation auf oder in der Nähe von begünstigten Wohnungen/Gebäuden

Rz. 32 Bei Fotovoltaikanlagen mit einer installierten Bruttoleistung von mehr als 30 kW (peak) kann der Nullsteuersatz nur angewendet werden, wenn die Anlage entweder auf oder aber in der Nähe von begünstigten Wohnungen, Privatwohnungen (Rz. 27f.) oder Gebäuden (Rz. 29f.) installiert wird (§ 12 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 UStG). "Auf" begünstigten Gebäuden werden sowohl sog. Auf-Dach-...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.2 Regelungen der 13. EG-Richtlinie

1.2.1 Grundsatz der Gegenseitigkeit Über das Erstattungsverfahren gegenüber Unternehmern aus anderen Mitgliedstaaten hinaus ist in der 13. EG-Richtlinie für die Mitgliedstaaten der EU verbindlich das Erstattungsverfahren gegenüber Unternehmern aus Drittstaaten vorgeschrieben. Im Gegensatz zu dem Verfahren für EU-Unternehmer können die Mitgliedstaaten die Erstattung der Umsatz...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.1 Regelungen der Richtlinie 2008/9/EG

1.1.1 Erstattungsgrundlage Zum 1.1.2010 wurde das vorher in der sog. 8. EG-Richtlinie[1] geregelte Verfahren der Erstattung von Mehrwertsteuern (Vorsteuervergütung) an EU-Unternehmer auf eine neue Grundlage gestellt. Die 8. EG-Richtlinie wurde aufgehoben. Die RL 2008/9/EG gilt für Erstattungsanträge, die nach dem 31.12.2009 gestellt werden. Die Grundvoraussetzungen des Erstat...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.2.2 Ort der wirtschaftlichen Tätigkeit und der Verwaltung

Nach dem EuGH-Urteil vom 28.6.2007[1] ist der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit i. S. d. Art. 1 Nr. 1 der 13. EG-Richtlinie der Ort, an dem die wesentlichen Entscheidungen zur allgemeinen Leitung dieser Gesellschaft getroffen und die Handlungen zu deren zentraler Verwaltung vorgenommen werden. Der Sitz wird in einem solchen Fall von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst,...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.1.1 Erstattungsgrundlage

Zum 1.1.2010 wurde das vorher in der sog. 8. EG-Richtlinie[1] geregelte Verfahren der Erstattung von Mehrwertsteuern (Vorsteuervergütung) an EU-Unternehmer auf eine neue Grundlage gestellt. Die 8. EG-Richtlinie wurde aufgehoben. Die RL 2008/9/EG gilt für Erstattungsanträge, die nach dem 31.12.2009 gestellt werden. Die Grundvoraussetzungen des Erstattungsverfahrens (Erstattun...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.2.3 Unterschrift durch Bevollmächtigten

Nach dem EuGH-Urteil vom 3.12.2009[1] bedarf es für Erstattungsanträge von EU-Unternehmern keiner vom Unternehmer selbst geleisteten eigenhändigen Unterschrift. Diese kann auch von einem bevollmächtigten Vertreter stammen. Für das Erstattungsverfahren nach der 13. EG-Richtlinie hat das EuGH-Urteil grundsätzlich keine Bedeutung. Die 13. EG-Richtlinie sieht (anders als die 8. ...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.1.4 Bearbeitung des Antrags

Der Erstattungsstaat setzt den Antragsteller auf elektronischem Wege unverzüglich vom Datum des Eingangs des Antrags bei sich in Kenntnis.[1] Der Erstattungsstaat teilt dem Antragsteller auch innerhalb von 4 Monaten ab Eingang des Erstattungsantrags mit, ob die Erstattung gewährt oder abgewiesen wird.[2] Ist der Mitgliedstaat der Erstattung der Auffassung, dass er nicht über ...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.1.2 Ermittlung des Erstattungsbetrags

Art. 6 der RL 2008/9/EG regelt die Ermittlung des Erstattungsbetrags. Grundvoraussetzung für eine Erstattung im Erstattungsstaat ist, dass der Antragsteller Umsätze bewirkt, die in dem Mitgliedstaat, in dem er ansässig ist, ein Recht auf Vorsteuerabzug begründen.[1] Bewirkt der Antragsteller in seinem Ansässigkeitsstaat sowohl Umsätze, für die ein Recht auf Vorsteuerabzug be...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.1.6 Nichtansässigkeit des antragstellenden Unternehmers im Erstattungsstaat

Für die Anwendung der RL 2008/9/EG reicht es aus, wenn der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit des antragstellenden Unternehmers im Ausland (nicht im Erstattungsstaat) liegt. Ob daneben noch ein Wohnsitz im Erstattungsstaat besteht, ist in einem solchen Fall irrelevant. Nach der RL 2008/9/EG kommt es für den Begriff des "nicht im Inland ansässigen Steuerpflichtigen" für die ...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.1.5 Frist zur Antragstellung

Nach Art. 15 Abs. 1 RL 2008/9/EG sind Erstattungsanträge von EU-Unternehmern in anderen Mitgliedstaaten bis zum 30.9. des Folgejahrs zu stellen.[1] Die Frist für Antragstellungen von EU-Unternehmern (binnen 9 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist) ist eine Ausschlussfrist[2], bei deren Versäumnis Wiedereinsetzung in den vorigen S...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.2.1 Grundsatz der Gegenseitigkeit

Über das Erstattungsverfahren gegenüber Unternehmern aus anderen Mitgliedstaaten hinaus ist in der 13. EG-Richtlinie für die Mitgliedstaaten der EU verbindlich das Erstattungsverfahren gegenüber Unternehmern aus Drittstaaten vorgeschrieben. Im Gegensatz zu dem Verfahren für EU-Unternehmer können die Mitgliedstaaten die Erstattung der Umsatzsteuern für bestimmte Ausgaben ganz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.1.3 Einreichung der Erstattungsanträge

Die Erstattungsanträge können nur elektronisch, nicht auf Papier, eingereicht werden. Art. 7 der RL2008/9/EG regelt die Verpflichtung des den Antrag stellenden Unternehmers, einen elektronischen Erstattungsantrag an den Erstattungsstaat zu richten und den Antrag im Ansässigkeitsstaat über das von diesem Staat eingerichtete elektronische Portal einzureichen. Nach Art. 10 der R...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der zunehmenden Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen (in ausländische Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten) im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die feste Niederlassung im ... / 5. Zusammenfassende Betrachtung zum Niederlassungsbegriff

Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchsteuer, die den Letztverbrauch besteuern soll.[50] Für Unternehmen ("Steuerpflichtige" in der MwStSystRL) soll sie hingegen neutral sein.[51] Grundsätzlich sollte die Besteuerung systematisch am Verbrauchsort stattfinden. Entsprechende Regelungen finden sich dementsprechend an zahlreichen Stellen der MwStSystRL. So werden grenzü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
O

OWi-Verfahren, Anwendung der StPO [Rdn 2869] Das Wichtigste in Kürze:mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität: Ladeinfrastruk... / 3.4 Schnell-Ladepunkte

An Schnell-Ladepunkten (häufig 50 kW und mehr) können viele Fahrzeuge in sehr kurzer Zeit nachladen. Schnellladepunkte sind in städtischen Gebieten ebenso wichtig wie entlang von Landes- und Bundesstraßen sowie von Bundesautobahnen. Im Zuge der Entwicklung von schnell-ladenden Batterien wird der Einsatz von Schnell-Ladesäulen auch für Unternehmen immer interessanter. Die zei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift regelt einerseits den zeitlichen Anwendungsbereich des am 1.1.1983 in Kraft getretenen GrEStG (Abs. 1) und seiner weiteren, zu späteren Zeitpunkten hinzugetretenen bzw. geänderten Vorschriften (Abs. 3 bis 7). Andererseits bestimmt sie über die weitere Anwendbarkeit des früheren – vor dem Inkrafttreten des GrEStG 1983 geltenden – Rechts auf Erwerbsvorgäng...mehr

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R / 2 Rechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 2932]

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R / 9 Rechtsbeschwerde, Frist [Rdn 3017]

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W / 3 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 4245]

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrecht

Rz. 4 Die EU-Mitgliedstaaten dürfen grundsätzlich nur auf solche Arten von Umsätzen einen ermäßigten Steuersatz anwenden, die in Anhang III der MwStSystRL expliziert aufgeführt sind (§ 12 UStG Rz. 98). Sie sind allerdings nicht verpflichtet, von einer nach dem Unionsrecht möglichen Steuerermäßigung in ihrem nationalen Recht Gebrauch zu machen (§ 12 UStG Rz. 113). Mangels exp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.8 Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (Abs. 1 Nr. 3 S. 2 Buchst. b)

Rz. 48 Änderungen der eigentumsmäßigen Zuordnung von Grundstücken im Umlegungsverfahren (vgl. dazu Ländererlass v. 18.2.2020, BStBl. I 2020, 282) nach dem Baugesetzbuch – BauGB – (früher Bundesbaugesetz – BBauG) unterliegen grundsätzlich der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 GrEStG, da ein Rechtsträgerwechsel erfolgt, dem kein den Anspruch auf Übereignung begründe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristetes Arbeitsverhältnis / 2 Inhalt des befristeten Arbeitsverhältnisses

Während seiner Dauer stellt das befristete Arbeitsverhältnis ein ganz normales Arbeitsverhältnis dar, für das alle gesetzlichen und kollektivrechtlichen Regelungen grundsätzlich entsprechend gelten. § 4 Abs. 2 TzBfG enthält ausdrücklich ein Diskriminierungsverbot für befristet beschäftigte Arbeitnehmer. Danach darf dieser wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlec...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristetes Arbeitsverhältnis / 8 Besondere Pflichten des Arbeitgebers

Für den Arbeitgeber bestehen im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses besondere Pflichten:[1] Informations- und Begründungspflicht: Arbeitgeber sind verpflichtet, die befristet beschäftigten Arbeitnehmer über entsprechende unbefristete Arbeitsplätze zu informieren, die besetzt werden sollen. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 wurde diese Arbeitgeberpflicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Crowdworking / 1.3 EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern

Damit zukünftig auch innerhalb der EU eine rechtssichere Einordnung von Plattformarbeit und damit auch Crowdworking für die Mitgliedstaaten erleichtert werden kann, hatte die EU-Kommission bereits 2021 einen Vorschlag für eine EU-Richtlinie[1] vorgelegt, dessen Ziel es war, menschenwürdige Arbeitsbedingungen für diejenigen zu gewährleisten, die ihr Einkommen aus der Arbeit f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 145. Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht u zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG) v 09.12.2004, BGBl I 2004, 3310

Rn. 165 Stand: EL 66 – ET: 05/2005 Im Bereich des EStG erfolgt durch dieses Gesetz die Umsetzung der Änderungen der Mutter-/Tochterrichtlinie (Änderung v 22.12.2003, ABIEU Nr L 7, 41) in nationales Recht. Das Gesetz ist darüber hinaus ein "Omnibusgesetz" u dadurch zum "SteueränderungsG 2004" mutiert: s Stellungnahme des FinMin NRW in DB 2004, 2660ff. Im Einzelnen: § 11 Abs 1 S...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2 Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (§§ 13b ff. UStG)

Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In bestimmten Fällen geht die Steuerschuld auf den Empfänger der Leistung oder Lieferung über (reverse charge), sofern dieser eine zur Mehrwertsteuer identifizierte Person in Slowenien ist. Dies gilt generell bei Dienstleistungen, erbracht von einem nicht in Slowenien ansässigen Unternehmer, bei denen der Leistungsort aufgrund der B2B-Grundre...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.1.1 Übertragung von Gutscheinen (§§ 15–15b MWStG)

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit Wirkung vom 27. März 2019 hat das tschechische Umsatzsteuergesetz die EU-Richtlinie zur Behandlung von Gutscheinen vollständig umgesetzt. Es wird nun zwischen Einweg- und Mehrzweckgutscheinen unterschieden, wobei die Übertragung Letzterer nicht als Lieferung von Gegenständen oder Erbringung von Dienstleistungen gilt. Dieser Ansatz kann je...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / II. Verfahrensarten

Rz. 5 Die Insolvenzordnung hält gegenwärtig zwei Verfahrensarten bereit, deren Unterscheidung in der Praxis gerade in arbeitsrechtlichen Fragen erhebliche Bedeutung zukommt. Der Praktiker sollte daher bei allen Fragen im Kontext eines Insolvenzverfahrens zunächst nicht nur prüfen, in welchem Stadium man sich befindet (vor oder nach Insolvenzeröffnung) sondern auch, um welche...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.1 Innergemeinschaftliche Erwerbe (§ 1a dUStG)

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Seit dem EU-Beitritt Ungarns gehören Lieferungen aus den EU-Mitgliedstaaten ins Inland nicht mehr zum Warenimport, sondern werden als steuerpflichtiger i. g. Erwerb qualifiziert und unterliegen beim Erwerber der ungarischen USt. Die Voraussetzungen für das Vorliegen eines i. g. Erwerbes, dass die Geschäftstransaktion eine Lieferung darstellt ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Einführung der Mehrwertsteuer im Jahr 1999 war einer der wichtigsten Schritte zur Anpassung der slowenischen Gesetzgebung an die europäischen Regelungen. Das erste Mehrwertsteuergesetz wurde schon in den Grundzügen mit EU-Richtlinien in Einklang gebracht, eine endgültige Harmonisierung mit dem EU-Recht erfolgte schließlich mit dem Beitritt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die ursprüngliche Vorschrift des § 18c UStG wurde durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz vom 25.08.1992, BGBl I 1992, 1548, BStBl I 1992, 552 mit Wirkung vom 01.01.1993 in das UStG eingefügt. Durch das Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Ric...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bruschke, Privatlehrer und Umsatzsteuer, DStZ 2023, 413. Droege, Der Grundsatz der Bildungsrechtsakzessorität des Umsatzsteuerrechts, MwStR 2023, 244. Hättich/Renz, Entwurf zum JStG 2013 – Umsatzsteuerbefreiung für berufsbildende Bildungsleistungen – heute und morgen, NWB 2012, 2756. Hüttemann, Umsatzsteuerbefreiung der Studentenwerke nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL, ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Ahrens/Hammler, Ausgewählte Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei Grundstücken/Gebäuden, UStB 2006, 173. Birkenfeld, Vorsteuerberichtigung hat Lücken. Eine Darstellung der Problematik anhand von Fallbeispielen, UStB 2004, 16. Birkenfeld, Zuordnung von Wohnräumen, wechselndes Recht der Vorsteuerberichtigung und Entwicklungen bei grenzü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist der Kern des am 1.7.2008 in Kraft getretenen und zum 1.1.2015 sowie 24.12.2022 maßgeblich modifizierten Pflegezeitgesetzes (PflegeZG) Das Gesetz soll Beschäftigten insbesondere die Möglichkeit eröffnen, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern. Hierzu ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.1.5 Anspruchsgegner

Rz. 16 HI1996273 Arbeitgeber Anspruchsgegner der Beschäftigten ist der Arbeitgeber. Dies sind nach § 7 Abs. 2 PflegeZG natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Beschäftigte im Sinne des Gesetzes beschäftigen. Für arbeitnehmerähnliche Personen, insbesondere für die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten, tritt an di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1.2 Als entgeltlich geltende sonstige Leistungen (§ 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 u. Nr. 3 UStG)

Rz. 474 Die Bemessungsgrundlagen für die beiden Arten der in § 3 Abs. 9a UStG geregelten als entgeltlich geltenden sonstigen Leistungen richten sich übereinstimmend nach den bei der Ausführung dieser Umsätze entstandenen Ausgaben. Bis zum 30.6.2004, also vor der Gesetzesänderung durch das Richtlinien-UmsetzungsG[1] mit (Rück-)Wirkung ab 1.7.2004, stellten § 10 Abs. 4 S. 1 Nr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Tausch und tauschähnlicher Umsatz (§ 10 Abs. 2 S. 2 UStG)

Rz. 399 Beim Tausch und beim tauschähnlichen Umsatz gilt der Wert jedes Umsatzes als Entgelt für den anderen Umsatz. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Bemessungsgrundlage auch in diesen Fällen in Geld auszudrücken ist, da auf sie der geltende Steuersatz anzuwenden ist.[1] Beide genannten Vorgänge haben die Besonderheit, dass bei einem Leistungsaustausch auf jeder Se...mehr