Fachbeiträge & Kommentare zu Europäischer Gerichtshof

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Belgien / c) Ordnung innerhalb der Erbklassen

Rz. 39 Unter Beachtung der vorstehenden Grundsätze gilt für das Erbrecht der Verwandten des Erblassers innerhalb einer Erbklasse Folgendes: Erste Klasse: Abkömmlinge Abkömmlinge ersten Grades erben zu gleichen Teilen und nach Köpfen, Art. 4.16 ZGB. Dies gilt für eheliche und – infolge der Reform des belgischen Erbrechts vom 31.3.1987 bzw. 6.6.1987 – auch für nichteheliche[70] ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / II. Das auf die Erbfolge anwendbare Recht

Rz. 13 Gemäß Art. 21 EuErbVO wird das auf die Erbfolge anwendbare Recht an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers angeknüpft. Dieses Recht gilt nicht nur für die Erbfolge an sich, also die gesetzliche Erbfolge, die Wirkungen einer testamentarischen Verfügung und die Pflichtteilsrechte. Auch die Wirksamkeit einer Verfügung von Todes wegen in Form eines einseitigen Testame...mehr

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§ 5 Grenzen der Anwendung a... / 1. Prüfungsmaßstab

Rz. 13 Zum Bestand des nationalen Rechts gehören nicht nur die nationalen Normen, sondern auch die im Inland anzuwendenden Regelungen des europäischen Rechts, vor allem des AEUV und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Es ist zu erwarten, dass dem EuGH diese Regeln besonders nahe liegen und er daher bei Berufung auf diese Regeln am ehesten einen Verstoß gegen de...mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / 1. Allgemeines

Rz. 42 Auch bilaterale Abkommen mit Drittstaaten werden vom Vorbehalt des Art. 75 Abs. 1 UAbs. 1 EuErbVO erfasst.[35] Solche Abkommen bestehen für zahlreiche Mitgliedstaaten. Beispielsweise haben Griechenland und Italien ein Abkommen mit der Schweiz abgeschlossen, das jeweils die Geltung des Heimatrechts auf dem Gebiet des Erbrechts vorsieht. Österreich hat zahlreiche Abkomm...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Besond... / 1.1 Unionsrecht

Die Richtlinie 94/33/EG des Rates vom 22.6.1994 über den Jugendarbeitsschutz[1] regelt in insgesamt 18 Artikeln das europäische Recht zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Als Kern der Richtlinie sind zu betrachten: Art. 4: Verbot der Kinderarbeit Art. 6: Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers Abschnitt III: Regelungen über Arbeits- und Ruhezeiten Die Richtlinie 94/33/EG wurde ...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / III. Reform 2015 des spanischen Schenkungs- und Erbschaftsteuergesetzes

Rz. 260 Der EuGH hat mit Urt. v. 3.9.2014 (C-127/12) festgestellt, dass Spanien die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV und Art. 40 des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum vom 2.5.1992 verletzt, "soweit das spanische Steuerrecht die ungleiche Behandlung bei Schenkungen und Erbschaften von ansässigen und nichtansässigen Erben und Beschenkten, bei in Spanien ...mehr

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Mindestlohn: Höhe des Minde... / 2 Mindestlohn mit zusätzlichen Vergütungsbestandteilen

Problematisch können jedoch Arbeitsverhältnisse sein, bei denen sich ein Stundenlohn von 12,82 EUR brutto erst im Wege einer Umrechnung bzw. im Wege einer Addition von mehreren Vergütungsbestandteilen ergeben würde. Dies ist etwa der Fall, wenn der Mitarbeiter Anspruch auf eine fixe Vergütung i. H. v. 10 EUR zuzüglich eines Anspruchs auf eine variable Vergütung von 2,82 EUR pr...mehr

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Slowenien / Literaturtipps

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Teilzeitarbeit / Zusammenfassung

Begriff Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Ist eine regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht vereinbart, so liegt Teilzeitarbeit vor, wenn die regelmäßige Arbeitszeit eines Arbeitnehmers im Jahresdurchschnitt maßgeblich unter der eines vergleichbaren voll...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer / 1.3 Unionsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

Vom nationalen ist der unionsrechtliche Arbeitnehmerbegriff zu unterscheiden. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)[1] ist als "Arbeitnehmer" jeder anzusehen, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt, wobei Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen...mehr

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Kroatien / A. Internationales Erbrecht

Rz. 1 Für nach dem 16.8.2015 eingetretene Erbfälle gilt in Kroatien das nach den Regeln der EuErbVO bestimmte Recht. Zwar ist Kroatien erst nach der Verabschiedung der EuErbVO der EU beigetreten (mit Wirkung zum 1.7.2013). Der Betritt führt aber zur Übernahme des gesamten bestehenden Rechtsrahmens der EU (acquis communitaire) im Beitrittsstaat. Rz. 2 Kroatische Gerichte sind ...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / Literaturtipps

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Kroatien / II. Nachlassverfahren

Rz. 61 Das Nachlassverfahren wird durch das kommunale Gericht oder aber durch einen Notar als "Gerichtskommissär" eingeleitet. In der Regel führt ein Notar im Auftrag des zuständigen Gerichts das Verfahren durch. Das Verfahren wird von Amts wegen eingeleitet, sobald das Gericht vom Tod des Erblassers erfährt. Ist der Erblasser im Ausland verstorben, muss die ausländische Ste...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 95 Das Berufungsgericht war der Ansicht, die Beklagte zu 2 hafte lediglich im Umfang eines in einem Schreiben abgegebenen Anerkenntnisses, 25 % des Schadens zu übernehmen. Darüber hinaus stehe der Klägerin kein Anspruch auf Haftungsausgleich gemäß § 426 BGB gegenüber den Beklagten zu, weil es sich bei der Fahrt von der Baustelle zum Firmensitz des Arbeitgebers um einen A...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / II. Einheitlicher oder erbrechtsspezifischer Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts?

Rz. 5 Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts taucht im Recht an vielen Stellen auf. So kennt das deutsche Recht eine Definition in § 9 AO und in § 30 Abs. 3 S. 2 SGB I. Die Haager Abkommen zum Internationalen Privatrecht benutzen seit dem Zweiten Weltkrieg regelmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt als Anknüpfungspunkt zur Bestimmung des Personalstatuts (für Deutschland verbin...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.9.1 Einschränkungen durch die Rechtsprechung

Rz. 50 Die Rechtsentwicklung zum einheitlichen Vertragswerk beruht auf richterlicher Rechtsfortbildung. Ob ein einheitliches Vertragswerk vorliegt, wird auf Grundlage von Indizien entschieden. Ein Zusammenhang des Verpflichtungsgeschäfts und weiteren Abreden ist gegeben, wenn der Erwerber beim Abschluss des Grundstückskaufvertrags gegenüber der Veräußererseite in seiner Ents...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.5 Die Entwicklung des Rechtsinstituts im Grunderwerbsteuerrecht

Rz. 40 Ausgehend von der unter 2.2 dargestellten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat der Bundesfinanzhof in einer Reihe von Urteilen das Gedankengebäude des einheitlichen Vertragswerkes auf das Grunderwerbsteuerrecht übertragen. Er hat entschieden, dass sich in den Fällen der Erwerb auch auf das Gebäude bezieht, wo der Grundstückskaufvertrag und die im Zusammenhang dam...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 1.3 Zweck der Steuervergünstigung des § 6 a GrEStG

Rz. 9 Grundstücksübergänge sollen im Rahmen von Umstrukturierungen bei Umwandlungsvorgängen innerhalb eines Konzerns grunderwerbsteuerlich begünstigt werden. Die gesetzliche Neuregelung umfasst sämtliche Umwandlungsvorgänge, die zu einem Rechtsträgerwechsel am Grundstück i. S. d. Grunderwerbsteuergesetzes führen. Die Gesetzesbegründung knüpft bei der grunderwerbsteuerrechtlic...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.6 § 4 UStG (Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen)

• 2019 Schönheitsoperationen / § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG Voraussetzung für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ist, dass die ärztliche Maßnahme als Heilbehandlung qualifiziert werden kann. Die ärztliche Leistung muss dazu dienen, einer Krankheit vorzubeugen, eine Diagnose zu stellen oder eine Krankheit oder Gesundheitsstörung zu heilen. Bei Schönheitsoperatione...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 8.1 Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte

EuGH, Urteile v. 29.7.2024, C-184/22 und C-185/22 Ein Arbeitgeber zahlte allen Arbeitnehmern, egal ob teilzeit- oder vollzeitbeschäftigt, Mehrarbeitszuschläge erst dann, wenn eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden überschritten worden war. Das führte im Ergebnis dazu, dass der Vollzeitbeschäftigte ab seiner ersten Überstunde einen Mehrarbeitszuschlag erhielt, der Teilzeitbesch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Der Vertrag über die Europäische Union

Rz. 30 Durch den Vertrag über die Europäische Union (EUV) v. 7.2.1992 – sog. Vertrag von Maastricht –[1] wurde die mit der Einheitlichen Europäischen Akte begonnene Weiterentwicklung der Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaft fortgeführt. Der Vertragsteil über die Wirtschafts- und Währungsunion sah die Einführung einer gemeinsamen Währung in den Teilnehmerstaaten no...mehr

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Bereitschaft / 1.1 Europäische Ebene

In den letzten Jahren war die Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie RL 2003/88/EG ein zentrales Thema innerhalb der EU. Nach mehreren gescheiterten Versuchen, Konsultationsverfahren und nicht erfolgreich verlaufenen Verhandlungen mit den Sozialpartnern hat die EU-Kommission beschlossen, von weiteren Änderungsversuchen abzusehen. Stattdessen hat die EU-Kommission eine Interp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.12 Neuer Art. 50b der Satzung des EuGH

Rz. 16b Nach Art. 50b Abs. 1 der Satzung ist das Gericht für Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV zuständig, die ausschließlich in eines oder mehrere der folgenden besonderen Sachgebiete fallen: Gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Verbrauchsteuern; Zollkodex; zolltarifliche Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur; Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.11 Übergang der Zuständigkeit für Vorabentscheidungsersuchen nationaler Gerichte vom EuGH auf das EuG ab 1.10.2024

Rz. 16a Zum 1.10.2024 ist die Zuständigkeit für Vorabentscheidungsersuchen (d. h. für die ab diesem Zeitpunkt beim EuGH eingereichten Ersuchen der nationalen Finanzgerichte) in bestimmten Bereichen (auch im Bereich des Mehrwertsteuerrechts) vom EuGH auf das EuG übergegangen.[1] Die Rechtsgrundlagen der Zuständigkeitsänderungen sind: Verordnung (EU, EURATOM) 2024/2019 des Europ...mehr

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Bereitschaft / 1 Allgemeines und rechtliche Grundlagen

Die Anordnung von Bereitschaftsarbeit ist keineswegs auf den medizinischen und pflegerischen Bereich beschränkt. Vielmehr findet man sie auch in einer Vielzahl anderer Sektoren, wie zum Beispiel im Feuerwehr- und Katastrophenschutz, in der Informationstechnologie, in der Sicherheitsbranche, in der Energieversorgung sowie im Transport- und Logistiksektor. Im öffentlichen Dien...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.6 Der Vertrag von Lissabon

Rz. 36 Bei dem (aufgrund der letzten Ratifikation am 13.11.2009) erst am 1.12.2009 in Kraft getretenen "Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der EG" v. 13.12.2007[1] handelt es sich um einen sog. Mantelvertrag mit Artikelgesetzen, der bereits existierende Verträge veränderte (die Verträge nicht ersetzte). Mit...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.1 Allgemeine Unterrichtungs- und Anhörungspflicht

Der Arbeitgeber hat die SBV in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen schwerbehinderten Menschen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung zu hören sowie ihr die danach getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.[1] Diese Unterrichtungspflicht ist weitergehender als das Informations...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 3 Prozessrecht / 14. Vorabentscheidungsverfahren nach. Art. 267 AEUV

Rz. 237 Das Unionsrecht gewinnt im nationalen Recht und gerade auch im Arbeitsgerichtsverfahren zunehmend an Bedeutung. Die Kenntnis des Unionsrechts ist für den Berater insbesondere dann wichtig, wenn die Fachgerichte die europarechtlichen Vorgaben nicht ausreichend beachten.[481] Die nationalen Gerichte sind zur gemeinschaftskonformen Auslegung des Unionsrechts verpflichte...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / A. Einleitung

Rz. 1 Die Zeiten, in denen Unternehmen nur landesweit agierten, sind bereits seit Jahrzehnten vorbei. Viele kleine- und mittelständische Unternehmen unterhalten Auslandsvertretungen und operieren europa- oder weltweit. Nicht selten werden die Vertriebsmitarbeiter des Unternehmens im europäischen Absatzland heimisch, heiraten und gründen eine Familie. Damit ist der Grundstein...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 3 Entlohnung / III. Sachliche Ausnahmen

Rz. 14 Das spezielle Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG steht unter dem Vorbehalt der sachlichen Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung. Das spezielle Gleichbehandlungsgebot des § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG enthält diesen Vorbehalt indes nicht. Allgemein wird zutreffend davon ausgegangen, dass § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG im Kontext des Satz 1 ein einheitliches, unter dem V...mehr

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§ 2 Gleichbehandlungsgebot,... / A. Gesetzliche Grundlagen und Inhalt

Rz. 1 Teilzeitarbeit und deren rechtliche Gleichbehandlung ist erst seit etwa den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts in den Blick des Gesetzgebers gerückt. Ein Meilenstein war zweifellos das Inkrafttreten des Beschäftigungsförderungsgesetzes 1995 (BeschFG), das erstmals den Grundsatz der "Gleichbehandlung der Teilzeit" normierte. Eine Einbeziehung der unter sozialvers...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / D. Beendigung durch Befristung oder auflösende Bedingung

Rz. 82 Die gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zur Zulässigkeit von Befristungen und auflösenden Bedingungen gelten gleichermaßen für Teilzeitbeschäftigte wie für Vollzeitbeschäftigte. Rz. 83 Gem. § 14 Abs. 1 TzBfG ist eine Befristung immer dann zulässig, wenn ein sachlicher Grund nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 TzBfG vorliegt. Rz. 84 Eine Befristung ohne Vorliegen eines sa...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ll) Insolvenzanfechtung von Entgeltzahlungen

Rz. 1136 Das am 5.4.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts[3000] verschiebt das Instrument der Insolvenzanfechtung im Wirtschaftsverkehr wieder zugunsten der Arbeitnehmer. Zuvor galt noch: Leistete der Arbeitgeber in der Krise, d.h. vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, an den Arbeitnehmer Entgeltzahlungen, konnte der Insolvenzverwalter...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 4.3 Verkürzung der Elternzeit

Grundsätzlich kann die Elternzeit nur verkürzt werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt.[1] Wenn der Arbeitnehmer eine Verkürzung der Elternzeit vom Arbeitgeber begehrt, muss er den Antrag nicht von sich aus begründen. Der Arbeitgeber ist bis auf die unten beschriebenen Ausnahmen grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Wunsch auf Verkürzung der Elternzeit nachzukommen. Da er den ...mehr

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Insolvenz: Anspruch gegenüb... / Hintergrund

Die Klägerin, eine Schweizer Aktiengesellschaft (AG), hatte bis 2011 Geschäfte mit einem deutschen Unternehmen namens C. C erbrachte Dienstleistungen wie Werbung und Vermittlung von Lieferantenverträgen an das Unternehmen. Die Schweizer AG stellte für diese Dienstleistungen im Gutschriftsverfahren Rechnungen mit deutscher Umsatzsteuer an C aus, obwohl der Ort der Leistungser...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Elternzeit: Auswirkungen au... / 7.1 Erholungsurlaub

Sofern der oder die Beschäftigte keine Teilzeitarbeit leistet, kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub anteilig für Zeiten der Elternzeit kürzen (§ 17 BEEG). Die Kürzung kann jedoch nur für volle Kalendermonate der Elternzeit stattfinden. Selbst wenn in einem Monat lediglich Tage ohne Arbeitspflicht (z. B. Feiertage) fehlen, verhindert das die Kürzung.[1] Praxis-Beispiel Ber...mehr

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Elternzeit: Auswirkungen au... / 7 Urlaub und Urlaubsgeld

Während der Elternzeit kann der Erholungsurlaub vom Arbeitgeber gekürzt werden (§ 17 Abs. 1 BEEG). Möchte der Arbeitgeber von seiner ihm gesetzlich eingeräumten Befugnis Gebrauch machen, den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen, muss er eine darauf gerichtete empfangsbedürftige rechtsgeschäftliche Erklärung abgeben. Dazu ist...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.5 Tätigkeitsbezeichnung

Nach der bis 31.12.2024 geltenden Fassung des § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 NachwG (ab 1.1.2025 Satz 7) muss der Arbeitgeber "die Bezeichnung oder allgemeine Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit" in den Nachweis aufnehmen. Hingegen sah Art. 2 Abs. 2c der Nachweis-Richtlinie die Aufnahme einer "kurzen Charakterisierung oder Beschreibung der Arbeit" vor. Die in ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Übertragung des Urlaubs (§ 17 Abs. 2)

Rz. 17 Im Rahmen eines sachgerechten Interessenausgleichs enthält § 17 Abs. 2 gewissermaßen als Gegenstück zur Urlaubskürzung eine großzügige Übertragungsregelung für den Urlaub, der infolge der Elternzeit nicht mehr genommen werden konnte. Dieser Urlaub überträgt sich ohne Weiteres und ohne besondere Erklärung des Arbeitnehmers auf das Jahr, in dem die Elternzeit beendet wir...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 7.4.1 Bindungswirkungen an den Inhalt des Nachweises

Das NachwG enthält keine Regelung für den Fall, dass der Arbeitgeber den Nachweis nicht oder nicht ordnungsgemäß erbringt. Auch die zugrunde liegende Nachweis-Richtlinie enthält keine entsprechenden Vorgaben, vielmehr bleiben nach Art. 6 Nachweis-Richtlinie "einschlägige Verfahrensregeln" der Mitgliedstaaten unberührt. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erg...mehr

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Urlaub: Erholungszweck und ... / 1.1 Begriff und Zweck des Erholungsurlaubs

Begriff des Erholungsurlaubs "Erholungsurlaub" im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes wird als die zeitweilige Freistellung des Arbeitnehmers von der vertraglichen Arbeitsverpflichtung unter Fortzahlung der Vergütung zu Zwecken der Erholung definiert.[1] Dies ist die durchgängig im Bundesurlaubsgesetz geltende Definition, auch wenn dort stellenweise nur vom "Urlaub" die Rede ist....mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 2.2 Auslandserkrankung

Für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall spielt es keine Rolle, an welchem Ort der Arbeitnehmer erkrankt. Auch bei Erkrankungen im Ausland hat der Arbeitgeber das Entgelt fortzuzahlen. Für Anzeige und Nachweis der Arbeitsunfähigkeit sieht § 5 Abs. 2 EFZG allerdings Sonderregelungen vor. Solange der Arbeitnehmer diesen Pflichten nicht nachkommt, besteht für d...mehr

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Urlaub: Erteilung / 4 Wirkung der Festlegung

Sobald der Urlaub gewährt und damit erfüllt wurde, erlischt er.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer den Urlaub von sich aus beantragt hat oder ob der Arbeitgeber ihn einseitig festgelegt hat. Durch die Freistellungserklärung in einem Kündigungsschreiben kann ein Arbeitgeber allerdings nur dann wirksam Urlaub gewähren, wenn er dem Arbeitnehmer die Urlaubsvergütu...mehr