Fachbeiträge & Kommentare zu Europäischer Gerichtshof

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Teil C: Außerordentliche un... / 48 Nichtigkeitsklage, Verfahrensgang [Rdn 694]

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Teil C: Außerordentliche un... / 45 Nichtigkeitsklage, Rechtsmittelverfahren [Rdn 628]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.6.3 Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 71 Die Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 49 AEUV, Art. 54 AEUV steht § 1 Abs. 1 AStG , also dem Fremdvergleichsgrundsatz, grundsätzlich nicht im Wege. Gleichwohl steht der in § 1 AStG normierte Fremdvergleichsgrundsatz hin und wieder auch aus unionsrechtlichen Gründen auf der Agenda der Höchstgerichte. Da § 1 AStG nur im grenzüberschreitenden Fall Anwendung findet, insinu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Verrechnungspreisdokumentation im Lichte der Grundfreiheiten

Rz. 48 [Autor/Stand] Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten im Allgemeinen. Eng verbunden mit der Problematik der Korrektur von Verrechnungspreisen sind die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten.[2] Aus unionsrechtlicher Perspektive kommt dieser Thematik jedenfalls dann eine besondere Bedeutung zu, wenn in Bezug auf den grenzüberschreitenden Sachverhalt höhere Hürde...mehr

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FF 09/2024, 75 Jahre Grundg... / 1. Familie i.S.v. Art. 6 Abs. 1 GG und die Sukzessivadoption

Aufgeworfen war durch die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.2.2013[1] zugrundeliegende fachrechtliche Rechtslage unter anderem die Frage, ob eine aus zwei eingetragenen Lebenspartnern und dem leiblichen oder angenommenen Kind eines der Partner bestehende sozial-familiäre Beziehung in den Schutzbereich des Familiengrundrechts aus Art. 6 Abs. 1 GG fällt. Fachrech...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 80 Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, Substantiierungsanforderungen [Rdn 1192]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick über den Regelungsinhalt und Tatbestandsmerkmale

Rn. 1820 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 6 S 2 EStG enthält eine Regelung über die Erhöhung der AK der Beteiligung an einer KapGes für den Fall, dass eine Übertragung eines WG im Wege der verdeckten Einlage stattfindet. Aus der Bezugnahme der Regelung zu § 6 Abs 6 S 1 EStG wird geschlussfolgert, dass diese Regelung ausschließlich auf die Einlage von WG des BV Anwendung fi...mehr

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Jansen, SGB X § 77 Übermitt... / 2.2 Übermittlung in Drittstaaten auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses nach Art. 45 DSGVO (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 erweitert den Adressatenkreis des Abs. 1 (Rz. 11 bis 14) um Personen und Stellen in einem Drittstaat und internationale Organisationen, sofern diese über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügen, das durch einen Angemessenheitsbeschluss i. S. v. Art. 45 DSGVO festgestellt wurde. Das bedeutet, dass auch dortigen Personen oder Stellen Sozialdaten unter den Vor...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vereinbarkeit des § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG mit höherrangigem Recht

Leitsatz 1. Die Regelung des § 70 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes, dass die Auszahlung von festgesetztem Kindergeld rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats erfolgt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist, ist sowohl verfassungsgemäß als auch unionsrechtskonform. 2. Auch für inländische Saisonarbeitnehmer gilt die Rechtsprechung d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 16.4 Umfang des Mitbestimmungsrechts

Rz. 214 Sowohl aus dem Wortlaut des § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG, als auch aus der Gesetzesbegründung ergibt sich eindeutig, dass das Mitbestimmungsrecht nur die Ausgestaltung der mobilen Arbeit betrifft. Die Ausgestaltung betrifft das "wie" der mobilen Arbeit, nicht aber die Frage, ob diese Möglichkeit für die Arbeitnehmer überhaupt geschaffen werden soll. Die Einführung der m...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Unionsrechtskonforme Auslegung.

Rn 19 Besondere Bedeutung wird § 242 zukünftig auch bei der Durchsetzung unionsrechtlicher Vorgaben zukommen. Die insoweit meist einschlägigen EG-Richtlinien gelten unter Privaten grds nicht unmittelbar (Calliess/Ruffert, Art 288 AEUV Rz 47 ff). Allerdings hat der Europäische Gerichtshof das Gebot der richtlinienkonformen Auslegung in jüngerer Zeit erheblich ausgeweitet (Sch...mehr

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§ 18 Länderübersicht / Literaturtipps

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / aa) Gesetzesänderung durch das Zweite Erbrechtsgleichstellungsgesetz

Rz. 7 Im Verhältnis zwischen Mutter und nichtehelichen Abkömmlingen besteht ohne jede zeitliche Einschränkung ein volles Erb- und Pflichtteilsrecht. Im Verhältnis zwischen dem nichtehelichen Vater und seinen Abkömmlingen war dies lange Zeit anders: Nach Art. 12 § 10 Abs. 2 S. 1 NEhelG besaßen vor dem 1.7.1949 geborene nichteheliche Kinder nach wie vor kein gesetzliches Erbre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der bescheiden elegante Wortlaut von § 242 lässt nicht erkennen, welche zentrale Bedeutung der Vorschrift wie dem mit ihr verknüpften Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben im deutschen Recht zukommt. Nach diesem Wortlaut enthält § 242 lediglich Vorgaben für die Ausfüllung des schuldnerischen Pflichtenprogramms, genauer: für die Konkretisierung der von ihm geschuldeten Le...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / bb) Objektive Anknüpfung des Erbstatuts nach den Regeln der EuErbVO

Rz. 13 Gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO wird das auf die Erbfolge und im Pflichtteilsrecht anwendbare Recht an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers angeknüpft. Bedenken gegen die Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt wurden anlässlich des Kommissionsentwurfs vom 14.10.2009 geäußert, weil man befürchtete, der leichte Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts führe zu einer I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Auslegungsgrundsätze.

Rn 12 Die ROM I ist Unionsrecht und daher unionsrechtlich auszulegen (EuGH C-135/15 Nikiforidis = ECLI:EU:C: 2016:774 Rz 29). Dies erfordert eine autonome Auslegung, weil das Unionsrecht eine Rechtsordnung sui generis ist. Zur Anwendung dieser Methodik sind die mitgliedstaatlichen Gerichte nach dem Grundsatz der Unionstreue in Art 4 III EUV verpflichtet. Bei der Auslegung ka...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausgangspunkt: Unionsrechtliche Vorgaben und Vorgaben des EWRA.

Rn 11 Das Unionsrecht enthält in Art 49, 54 AEUV (Niederlassungsfreiheit) und Art 56, 62, 54 AEUV (Dienstleistungsfreiheit) Vorgaben, die sich auf das IntGesR auswirken. Die Anwendung des IntGesR darf nicht zu einer ungerechtfertigten Beschränkung der Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit führen (eingehend Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 7 ff, 51; Gebauer/Wiedmann/We...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / a) Erbrechtsspezifischer Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

Rz. 61 Die Unklarheiten beginnen schon mit der Frage, ob nicht zumindest im Internationalen Privatrecht der Europäischen Union der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts einheitlich auszulegen sei, der gewöhnliche Aufenthalt im internationalen Erbrecht also genauso bestimmt werden müsse wie in anderen Rechtsakten der Europäischen Union auf dem Gebiet des Internationalen Privat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gemeinschaftsrecht.

Rn 2 Nach der Rspr des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften haftet ein Staat bei Verletzungen des Gemeinschaftsrechts durch seine Organe, selbst wenn es sich um Gerichtsentscheidungen handelt (NJW 03, 3539). Der BGH hat dies so umgesetzt, dass Amtshaftungsansprüche nach nationalem Recht und der gemeinschaftsrechtliche Staatshaftungsanspruch selbstständig nebeneinand...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fristbeginn.

Rn 5 Bei Verbraucherdarlehensverträgen beginnt die Frist nicht schon mit dem Vertragsschluss (§ 355 II), sondern nach I erst dann, wenn der Verbraucher zusätzlich eine Vertragsurkunde oder etwas Ähnliches erhält. Der Fristbeginn erfordert nicht, dass die dem Verbraucher zur Verfügung gestellte Abschrift seines Antrages von ihm auch unterschrieben worden ist. Eine Abschrift d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ruhezeiten / 7 Arbeitsbereitschaft/Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft

Arbeitszeitrechtlich ist Ruhezeit jede Zeit, die keine Arbeitszeit ist. Für den Begriff der Ruhezeit kommt es also darauf an, was unter Arbeitszeit zu verstehen ist: Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Pausen.[1] Dies ist also die Zeit, in welcher der Arbeitnehmer – auch wenn er nicht arbeitet – dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügun...mehr

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Ausschlussfrist / 5.1.10 Sonderfall: Urlaub und Urlaubsabgeltung

Nach allgemeiner Meinung findet eine Regelung zur Ausschlussfrist keine Anwendung für die Geltendmachung von gesetzlichen Urlaubsansprüchen.[1] Gesetzliche Urlaubsansprüche unterliegen einem eigenständigen Fristenregime, das den Beschäftigten lediglich zwingt, seine Ansprüche rechtzeitig vor Ablauf des Urlaubsjahres oder des Übertragungszeitraums zu verlangen, und auf das de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AO – Befugnis zur Änderung zu Lasten des Steuerpflichtigen

Die Klägerin absolvierte in den Jahren 2009 und 2010 einen Lehrgang zur Rettungssanitäterin und schloss diesen mit dem entsprechenden Examen ab. Die Ausbildung dauerte nicht länger als drei Monate. Nach der Ausbildung begann die Klägerin ein Medizinstudium, das in den Jahren 2011–2016 zu erheblichen Verlusten führte. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagungen für 2015 und 20...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.4.6.1 TVÜ-VKA

Hintergrund der Regelung (Abs. 1) Nach den Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im "SIMAP-Urteil" vom 3.10.2000[1] und im Urteil[2] vom 9.10.2003 ist der Bereitschaftsdienst nach der EU-Richtlinie 2003/88/EG arbeitsschutzrechtlich als Arbeitszeit zu werten. Dieser Rechtsprechung hatte sich das Bundesarbeitsgericht in mehreren Entscheidungen[3] angeschlossen. Der d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / VII. Aufteilung wegen Sonderregelungen außerhalb des harmonisierten Rahmens

EuGH-Urteil Talacre: Zumindest für bestimmte Konstellationen im Zusammenhang mit der Lieferung von Neubauten oder Baugrundstücken wäre zu überlegen, ob nach den Ausführungen des EuGH im Urteil ‚Talacre Beach’ vom 7.6.2006 doch eine Aufteilung des Umsatzes in steuerfreie Bestandteile und steuerpflichtige Bestandteile zu erfolgen hat.[67] In diesem Urteil hatte der EuGH festge...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeldrechtliche Ausschlussfrist bei Wanderarbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Leitsatz 1. Die Regelung des § 66 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes vom 23.06.2017 (EStG a.F.) ist europarechts- und verfassungskonform. 2. Stellt ein Wanderarbeitnehmer, der die Anspruchsvoraussetzungen für einen Kindergeldanspruch im Inland erfüllt, seinen Antrag auf Kindergeld bei der inländischen Familienkasse erst nach Ablauf der in § 66 Abs. 3 EStG a.F. vorgesehenen se...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 2 Arbeitsunfähigkeit/Erkrankung

Rz. 3 Voraussetzung für die Nichtanrechnung des Urlaubs ist, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt. Weder der Begriff der "Arbeitsunfähigkeit" noch der Begriff der "Krankheit" ist im BUrlG definiert. Eine Krankheit im Sinne des Gesetzes ist anzunehmen, wenn ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand vorliegt, der einer Heilbehandlung bedarf.[1] Der Begriff der Arb...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.12 Kein einheitliches Vertragswerk bei Leistungen mehrerer Unternehmen

Mit Vorlage einer Beschwerde wurde dem BFH die abstrakte Rechtsfrage vorgelegt, ob im Falle des Vorliegens einer personellen Verflechtung zwischen einer grundstücksübertragenden Person (= natürliche Person im vorgelegten Fall) und einer bauwerkserrichtenden Person (= GbR im vorgelegten Fall) eine einheitliche Leistung anzunehmen ist, welche in der Folge auch zu einer durchgä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

Zu den Abkürzungen der zitierten Publikationen siehe auch "Zeitschriften-/Fundstellenverzeichnis".mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / II. Kirchensteuer

Rz. 50 Ist Lohn-/Einkommensteuer zu erstatten, gilt dies auch für die hierauf entfallende Kirchensteuer. Zu beachten ist gleichzeitig, dass bei der Ermittlung des Netto-Verdienstausfallschadens auch eine etwaige Kirchensteuerpflicht anspruchsmindernd zu berücksichtigen ist. Rz. 51 Soweit der BGH [56] im Jahre 1987 noch von einer grundsätzlich zu vermutenden Kirchensteuerpflich...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Anwendbares Recht

Rz. 313 Bei Unfällen mit Auslandsbezug ist zunächst zu klären, welches materielle Recht einschlägig ist.[380] Dies ergibt sich konkret aus den Regeln des Internationalen Privatrechts (Art. 40 EGBGB) und dem Recht der europäischen Union (insbesondere Art. 85 VO (EG) 883/2004 [381]). Die VO (EWG) 1408/71 trat zum 30.4.2010 außer Kraft und wurde nachgefolgt von der VO (EG) 883/2...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Anwendung der Margenbesteuerung auf "Kaffeefahrten"

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Auslegung der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (Richtlinie 77/388/EWG) bei Ausflügen im Sinne von Art. 1 Abs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt bei Krankheit, Urla... / 1.1 Funktion der Vorschrift

Durch § 21 TVöD, der die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung festlegt, wurde mit Inkrafttreten des TVöD am 1.10.2005 die komplizierte Aufschlagsregelung in § 47 Abs. 2 BAT abgelöst. Inhaltlich ist vor allem die Berücksichtigung der Überstunden entfallen. Nach § 21 Satz 1 TVöD wird in den Fällen der Entgeltfortzahlung (Freistellung am 24./31.12., Krankheit, Erholung...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden DSGVO) gilt seit dem 25.05.2018. Sie ist eine EU-Verordnung (s. Verordnung (EU) 2016/679), die nicht wie Richtlinien in nationales Gesetz umgesetzt werden muss. Sie ersetzt die EU-Datenschutzrichtlinie (95/46/EG), auf der auch das Bundesdatenschutzgesetz basiert. Mit Geltung der DSGVO wurde gleichz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14

Literaturverzeichnis: Angsten, Praxisfälle des Investmentsteuerrechts und der Hinzurechnungsbesteuerung, IWB 2015, 199; Axwe, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zur "doppelten Kohärenz" – Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury-Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Kapital-Investitionsgesellschaften im Spannungsfeld zwischen InvStG und H...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

a) Verhältnis zu § 39 AO Rz. 49 [Autor/Stand] Zurechnung von Wirtschaftsgütern. § 39 AO gehört zu den Vorschriften des deutschen Steuerrechts, deren Anwendung § 10 Abs. 3 Satz 1 vorschreibt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 39 AO keine Missbrauchsvorschrift ist und auch nicht die Zurechnung von Einkünften regelt. Einer ausländischen Gesellschaft sind im Rahmen der Einkünf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsmäßigkeit des § 24b EStG

Rn. 23 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das BVerfG hat in dem Nichtannahmebeschluss vom 22.05.2009 (BVerfG 2 BvR 310/07, BStBl II 2009, 884) die Verfassungsmäßigkeit des § 24b EStG bejaht. Die gegen diesen Beschluss vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erhobene Beschwerde (Az 45 624/09) war unzulässig (Selder in Brandis/Heuermann, § 24b EStG Rz 4 (Februar 202...mehr

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zfs 06/2024, Vorlage zur Vo... / 1 Sachverhalt

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Nr. 6.4 des Anhangs III der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 20.12.2006 über den Führerschein (ABl 2006, L 403, S. 18) in der durch die Richtlinie 2009/113/EG der Kommission vom 25.8.2009 (ABl 2009, L 223, S. 31) geänderten Fassung (im Folgenden: Richtlinie 2006/126). Es ergeht im Rah...mehr

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ZErb 06/2024, Ungeahnte Rechtswahlmöglichkeiten und andere Optionen …

Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 12.10.2023 (C-21/22, FamRZ 2024, 221) betrifft zunächst einen scheinbar vom deutschen Rechtskreis geografisch weit entfernt liegenden Fall. Die Europäische Erbrechtsverordnung, die für alle Sterbefälle ab 17.8.2015 gilt, ließ zu diesem Datum bereits bestehende Staatsverträge der Vertragsstaaten ausschließlich mit sog. "Drit...mehr

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zfs 06/2024, Vorlage zur Vo... / 2 Zu den Vorlagefragen:

[30] Mit seinen Fragen, die zusammen zu prüfen sind, möchte das vorlegende Gericht im Wesentlichen wissen, ob Nr. 6.4 des Anhangs III der Richtlinie 2006/126 im Licht des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und von Art. 15 der Charta dahin auszulegen ist, dass es danach in einem konkreten Fall einer Person, die dem darin vorgesehenen Erfordernis, dass bei Fahrzeugführern der...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 41 Großer Sen... / 3 Literatur

Rz. 10 Loytved, Die sozialgerichtliche Vorlage zum Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, SGb 2001, 1. Sensburg, Die Vorlagepflicht an den EuGH; eine einheitliche Rechtsprechung des BVerfG, NJW 2001, 1259.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auftragsverarbeitung: Grund... / 6 Ausländische Auftragnehmer in Nicht-EU-Ländern

Auch in Ländern, die nicht zur EU gehören, spielt die EU-Datenschutz-Grundverordnung eine Rolle, wenn Daten von Personen betroffen sind, die sich in der EU befinden.[1] Das bedeutet, dass man die Vorschriften (Art. 28 DSGVO) grundsätzlich auch bei Auftragsverarbeitern in Ländern, die nicht zur EU gehören, anwenden muss. Bei der Auswahl der Auftragsverarbeiter sollte man dara...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beendigung des Arbeitsverhä... / Zusammenfassung

Überblick Abgesehen von der Beendigung durch Kündigung, dem Ablauf einer Befristung oder durch Anfechtung kann das Arbeitsverhältnis auch aus anderen Gründen enden, z. B. den Tod des Arbeitnehmers oder das Erreichen von Altersgrenzen; außerdem durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung. In diesem Beitrag werden die genannten sonstigen Gründe für die Beendigung des Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.16 Tendenzbetrieb

Rz. 643 Tendenzbetriebe stellen besondere Anforderungen an die Loyalität und die Lebensführung ihrer Arbeitnehmer. Tendenzbetriebe sind Betriebe von Trägern, die unmittelbar oder überwiegend politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen oder Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäuße...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.4.5 Erreichen einer bestimmten Altersgrenze durch den Arbeitnehmer

Rz. 92 Erreicht der Arbeitnehmer eine bestimmte Altersgrenze, führt dies nicht automatisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann nicht allein auf das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze gestützt werden (vgl. § 41 Satz 1 SGB VI). Ist eine betriebsbedingte Kündigung erforderlich, wird das Lebensalter im Rahmen der Sozialauswahl be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2 Kettenbefristungen

Im Allgemeinen ist es rechtlich zulässig, befristete Arbeitsverhältnisse auch mehrfach hintereinander zu vereinbaren. Die europäische Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28.6.1999 enthält jedoch Vorgaben, um einen Missbrauch von Kettenbefristungen zu verhindern. Danach müssen die EU-Staaten befristete Verträge von einem Sachgrund abhängig machen oder für aufeinander folgende...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.4.3 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

Rz. 52 Grundsätzlich verbietet § 7 AGG eine unterschiedliche Behandlung der Beschäftigten wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion oder Weltanschauungsgemeinschaft. Die Vorschrift des § 9 AGG macht aber von der in der Richtlinie 2000/78/EG [1] eröffneten Möglichkeit Gebrauch, bereits geltende Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten beizubehalten, die bisher schon e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung von Rechnungsle... / 2.1 Begründung der Offenlegungspflichten bei Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften nach § 264 a HGB

Die zentrale und einfachste Begründung für die Offenlegungspflichten resultiert aus der Verknüpfung von Haftungsbeschränkung und Publizität. Der deutsche und europäische Gesetzgeber sind der Auffassung, dass derjenige, der sich einer Rechtsform bedient, die sein unternehmerisches Risiko auf das eingesetzte Eigenkapital beschränkt, auf der anderen Seite akzeptieren muss, dass...mehr