Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

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zfs 04/2021, Die Abgrenzung zwischen Regel- und Grenzfall in der Rechtsprechung norddeutscher Amtsgerichte bei 21 bis 25 km/h-Verstößen1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1,5 Stunden Fortbildung.

I. Vorbemerkungen Die Abgrenzung zwischen Regelfällen, die zur einer Ahnung nach dem Bußgeldkatalog (BKat) führen sollen, zu Grenzfällen, bei denen von der Regelbuße abgewichen werden kann, bedarf dringend einer Diskussion. Die bisherige Rechtsprechung zu Geschwindigkeitsverstößen zwischen 21 und 25 km/h ist aufgrund ihrer hohen Fallzahl die am besten geeignete Fallgruppe, um...mehr

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zfs 04/2021, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Thema: Update Bußgeldrecht – Tatbestände und Verfahrensrechtliches – Teil I Referent*innen: Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG, Landstuhl Ort: Online Datum: Mittwoch, 21.4.2021, 12.30 bis 15.15 Uhr (2,5 Std. gem. § 15 FAO) Thema: 9. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 2021 (HYBRID-Veranstaltung) Referent*innen: div. Ort: Hamburg / Online (Präsenz ausgebucht) Datum: Freitag, 23.4.2021, 13.00...mehr

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FF 04/2021, Eheverträge auf... / 3. Gesamtbetrachtung

Dieses Merkmal ist nicht neu und auch nicht auf Eheverträge beschränkt, sondern generell im Rahmen der Prüfung einer Sittenwidrigkeit des Vertrages erforderlich.[88] Zur Entwicklung der Rechtsprechung in diesem Bereich kann auf die Ausführungen unter Ziff. II. 2 a) verwiesen werden. Der hohe Stellenwert der Gesamtbetrachtung wird besonders deutlich in der Entscheidung des OLG ...mehr

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zfs 04/2021, Beratungspflic... / D. Schlussbetrachtung

Zu den Beratungspflichten eines Rechtsanwaltes bei Unfallschäden gehört nicht nur der Hinweis, dass der Schaden fiktiv abgerechnet werden kann. Zugleich muss der Mandant darauf hingewiesen werden, dass bei einem erneuten Unfall im vorgeschädigten Bereich der Schaden im Regelfall nicht reguliert wird, wenn die Beseitigung des Vorschadens entsprechend dem Sachverständigengutac...mehr

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ZErb 04/2021, Formbedürftig... / 5

Auf einen Blick Entgegen dem OLG Köln ist davon auszugehen, dass § 311b Abs. 1 BGB auf ein Stiftungsgeschäft unter Lebenden nicht anwendbar ist. Nichts anderes gilt für § 15 Abs. 4 S. 1 GmbHG. Auch wenn man von einer Anwendbarkeit des § 311b Abs. 1 BGB ausgeht, dürfte entgegen einer teilweise in der Literatur vertretenen Meinung eine Beurkundung des Stiftungsgeschäfts gerade...mehr

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FF 04/2021, Interviews in Forum Familienrecht (FF)

Klaus Schnitzler Zum Markenkern dieser Zeitschrift gehören regelmäßige Interviews, die im Laufe eines jeden Jahres geführt werden (vgl. FF 2012, 199 ff.). Im 1. Jahr waren dies Horst Eylmann, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, damals noch in Bonn, Dr. Helmut Büttner, Vorsitzender Richter am OLG Köln und eines unserer ersten Beiratsmitglieder, Prof. S...mehr

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ZErb 04/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, Kommentar, 79. Auflage 2021, C.H.BECK, ISBN 978-3-406-75500-2, 169,00 EUR. Bere...mehr

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FF 04/2021, Nebengüterrecht... / B. Die Reformkommission des Deutschen Familiengerichtstages

Der Deutsche Familiengerichtstag hat – neben den bereits bestehenden Kommissionen[50] – eine weitere und umfassende Kommission eingerichtet, die Reformkommission. Diese erarbeitet in einzelnen Arbeitsgruppen Vorschläge für die einzelnen familienrechtlichen Themen- und Regelungsbereiche Inzwischen liegen erste Ergebnisse vor, und zwar, den Gegenstand dieses Jahresbeitrags bet...mehr

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zfs 04/2021, Die Abgrenzung... / a) Innere Umstände beim Betroffenen

Im Kaskoversicherungsrecht[20] wird mit Bezugnahme auf die BGH-Rechtsprechung von einem Augenblicksversagen ausgegangen, wenn eine unbewusst fahrlässige Handlung eingetreten ist, die auch einem ansonsten pflichtbewussten und sorgfältigen Fahrer einmal unterlaufen[21] und als Ausrutscher oder einmaliges Versagen letztlich jedem Autofahrer passieren kann.[22] Die reine Festste...mehr

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FF 04/2021, Nebengüterrecht... / 1. Zuständigkeit nach § 266 FamFG angenommen

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen vom 12.11.2020[4] handelt es sich nicht um eine Ehewohnungssache nach § 200 Abs. Nr. 1 FamFG, sondern um eine sonstige Familiensache (§ 266 FamFG), wenn ein Ehegatte den anderen während der Trennungszeit darauf in Anspruch nimmt, an der Kündigung des Mietverhältnisses an der Ehewohnung mitzuwirken. Dies entspricht der deu...mehr

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zfs 03/2021, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Thema: Versicherung im Verkehrsrecht – VVG, AKB und ARB (5,0 Stunden FAO) Referent*innen: Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator, Langenhagen Ort: Onlineseminar (ursprünglich geplant in Kaiserslautern) Datum: Samstag, 20.3.2021, 09.00 bis 14.30 Uhr Thema: Ab in den Urlaub – (Nicht nur) mit dem Auto in die Ferne ...mehr

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ZErb 03/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bohl, Erbe und Schenkung richtig planen, 1. Auflage 2018, Schäffer...mehr

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ZErb 03/2021, Negativtestam... / 3 Anmerkung

"Keine Verwandten sind erbberechtigt" Das gesetzliche Erbrecht des Fiskus ist in § 1936 BGB geregelt. Danach erbt der Fiskus subsidiär, wenn keine anderen testamentarischen oder gesetzlichen Erben zur Erbfolge berufen sind. Um einen herrenlosen Nachlass zu verhindern, soll auf diese Weise das Land erben, in dem der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen letzten Wohnsitz oder,...mehr

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FF 03/2021, Homeoffice und Datenschutz

Die Quadratur des Kreises? Argiris Balomatis Am 27.1.2021 trat die zunächst bis 15.3.2021 geltende Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft, die erstmals eine Pflicht zum Angebot eines Homeoffice-Arbeitsplatzes festschreibt. Die meisten von uns werden während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 als reine Vorsichtsmaßnahme das Arbeiten von zu Hause aus für Mitarbeiter und Beruf...mehr

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FF 03/2021, Schenkungsteuerliche Aspekte im Familienrecht

1. Steuerrechtlich ist jeder Vorgang darauf zu untersuchen ob im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG eine Schenkung, eine gemischte Schenkung oder eine Schenkung unter Auflage vorliegt. Als Schenkung gilt danach jede freigebige Zuwendung, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert ist. Unabhängig hiervon sind Vermögensübertragungen unter Ehegatten grun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gesamthandsvermögen (Gesellschaftsvermögen)

Rz. 1183 [Autor/Stand] Der Umfang des Gesellschaftsvermögens ergibt sich aus § 718 BGB. Danach umfasst das Gesellschaftsvermögen die Beiträge der Gesellschafter und die durch die Geschäftsführung für die Gesellschaft erworbenen Gegenstände sowie die Wirtschaftsgüter, die aufgrund eines zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigu...mehr

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FF 02/2021, Neue Regionalbe... / Braunschweig:

Hanno Kuba Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht Hanno Kuba Kanzlei Kuba & Kollegen Goethestraße 51 38440 Wolfsburg info@kuba-kollegen.de 05361 890170 05361 8901750 www.kuba-kollegen.de Zur Person:mehr

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zfs 02/2021, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Thema: Aktuelles zum Sachschaden – Teil I Referent*innen: Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Fakultät für Rechtswissenschaften, Universität Bielefeld Ort: Onlineseminar Datum: Dienstag, 23.2.2021, 15.00 bis 17.45 Uhr Thema: Alkohol und Drogen im Straßenverkehr – Update für Verkehrsrechtler Referent*innen: Priv.-Doz. Dr. med. Sven Hartwig, Facharzt für Rechtsmedizin, Institut für Rechts...mehr

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ZErb 02/2021, Für Aufnahme ... / 3 Anmerkung

Der historische Gesetzgeber hat bei Schaffung des Rechts der Erbenhaftung schon seine Genialität ausspielen lassen, betrachtet man die sehr differenzierte Ausgestaltung für unterschiedliche Konstellationen und das System der Trennung zwischen dem Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren. An dieser "Schnittstelle" steht der Ausspruch des Vorbehaltes der beschränkten Erbenhaftu...mehr

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ZErb 02/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Großfeld/Egger/Tönnes, Recht der Unternehmensbewertung, 9., neu b...mehr

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FF 02/2021, Bar- und Betreu... / 2 Anmerkung

Eine umfangreiche Entscheidung zum Kindesunterhalt, die Bekanntes und Neues enthält. 1. Zur Haftung für Kindesunterhalt sieht das Gesetz (§ 1606 Abs. 3 S. 2 BGB) für den typischen Fall des Residenzmodells vor: der eine Elternteil betreut, der andere zahlt. Abweichungen sind nicht nur beim Wechselmodell oder erheblichem finanziellen Ungleichgewicht der Eltern, sondern auch dan...mehr

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FF 02/2021, Gebührenanpassung 2021 - alles gut?

Dr. Christian Grabow Als der Bundesrat am 18.12.2020 das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 beschloss, war der Weg frei für eine Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren. Neben der Anwaltsvergütung wurden u.a. die Honorare für Sachverständige und Sprachmittler erhöht. Für uns Anwälte trat damit nach gut sieben Jahren eine Gebührenerhöhung in Kraft, die neben strukturellen Änderungen ...mehr

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Autoren

Susanne A. Becker Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, zertifizierte Mediatorin, Partnerin, Vahle Kühnel Becker Fachanwälte für Arbeitsrecht PartG mbB, Hamburg; Lehrbeauftragte an der Hamburg School of Business Administration, Hamburg Prof. Dr. Marion Bernhardt Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerb...mehr

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zfs 01/2021, Leitentscheidungen zum Schadensersatz1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1,5 Std. Fortbildung.2 Online-Vortrag beim Symposium des DAV - AG Verkehrsrecht am 17.10.2020 anlässlich des 90. Geburtstags von Dr. Erich Steffen, Vorsitzender Richter am BGH a.D. Die Vortragsform wurde beibehalten.

I. Der Vorsitzende und sein Senat Trotz der ungewöhnlichen Umstände, unter denen ich diesen Vortrag halten muss, war es mir eine große Freude, daran zu arbeiten und mich dabei an die gemeinsame Zeit mit Herrn Dr. Steffen zu erinnern. Es ist mir eine Ehre, dass ich Ihnen heute aus dem schönen Anlass seines 90. Geburtstags hierüber berichten darf. Ich kenne Herrn Steffen schon ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 321 Ein in der Automobilindustrie tätiges Unternehmen mit ca. 200 Mitarbeitern plant das Werk A zum 30.6.2020 zu schließen und sämtliche Mitarbeiter dieses Werkes zu entlassen, um die Produktion ins Ausland zu verlagern. Am 10.12.2019 setzt der Personalleiter des Unternehmens den zuständigen Betriebsrat von der Entscheidung der Geschäftsleitung in Kenntnis. Er teilt dem ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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FF 01/2021, Familienrechtliches Allerlei

Gerd Uecker Das Jahr 2020 liegt nun hinter uns. Die Corona-Pandemie wirft vielfältigste familienrechtliche Fragen auf und schafft organisatorische Probleme. Welche Einkünfte und öffentliche Mittel z.B. bei der Berechnung des Unterhalts zu berücksichtigen sind, ist ebenso ungeklärt, wie die Beantwortung der einfachen Frage danach, ob auch dann eine Herabsetzung des Unterhalts g...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 4. Antrag auf Gestattung der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Sachverständigen

Rz. 330 Muster 3.24: Antrag auf Gestattung der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Sachverständigen Muster 3.24: Antrag auf Gestattung der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Sachverständigen An das Arbeitsgericht Antrag In dem Beschlussverfahren mit den Beteiligten 1. Betriebsrat der _________________________ (Firma), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _____________...mehr

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ZErb 01/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bayerischer Notarverein e.V. (Hrsg.), Kostentabelle für Notare, 3...mehr

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AGS 01/2021, Hartung/Scharmer, BORA/FAO - Kommentar zur Berufs- und Fachanwaltsordnung sowie den §§ 43 bis 59m BRAO, 7. vollständig überarbeitete Auflage, 2020, Verlag C.H. Beck, XXV, 1.418 S., 189,00 EUR

Mit der siebten Auflage ist der Begründer dieses Werkes ausgeschieden. Er hat durch seine liberale Kommentierung das anwaltliche Berufsrecht maßgeblich geprägt. Für die Neuauflage zeichnet sich nunmehr Hartmut Scharmer als Herausgeber verantwortlich. Bearbeitet wird das Werk von insgesamt neun Autoren. Der Kommentar befasst sich zum einen mit den Vorschriften der BORA, also ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Direktionsrecht und Entleitung

Rz. 1654 " Wer hoch aufsteigt, kann tief fallen. " Diese Lebensweisheit bewahrheitet sich in der Unternehmenspraxis gerade immer dann, wenn die Wirtschaftszeiten rauer werden. Durch die Wirtschaftsmagazine und die Fachpresse mäandert in diesem Kontext nicht zuletzt als Werbefläche für Anwaltskanzleien oft das Schlagwort der "Entleitung" oder dramatischer gar die sog. "Entleitu...mehr

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zfs 01/2021, Anrechnung ein... / 3 Anmerkung:

1) Die Parteien sind mit Recht übereinstimmend davon ausgegangen, dass der Kl. ein Anspruch auf Neupreisersatz zustand. Eine Reparatur des beschädigten Kfz wäre nicht geeignet gewesen, den Zustand herzustellen, in dem sich das Fahrzeug vor dem Unfall befand. Da die Nutzungsdauer des Fahrzeuges zum Unfallzeitpunkt unter einem Monat lag und die Laufleistung unter 1.000 km erre...mehr

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Literaturverzeichnis

Annuß/Thüsing, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 3. Aufl. 2012 Anzinger/Koberski, ArbZG – Arbeitszeitgesetz, 5. Aufl. 2020 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2013 Arnold/Gräfl/Imping, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 5. Aufl. 2020 Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, Großkommentar, 5. Aufl. 2017 Bader/Dörner/Mikosch/Schleusener/Schütz/Vos...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Arbeitsunfähigkeit

Rz. 418 Erkrankt der Arbeitnehmer während der Altersteilzeit, muss der Arbeitgeber für die Zeit von sechs Wochen die gesetzliche Entgeltfortzahlung erbringen. Die Entgeltfortzahlung umfasst während der Altersteilzeit auch die Aufstockungszahlungen des Arbeitgebers.[869] Nach dem Ende des Entgeltfortzahlungszeitraumes hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld bzw. Kranken...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / d) Einzelumstände

Rz. 117 Geht man von einem in jeder Hinsicht unterdurchschnittlichen Verkehrsunfall aus, nämlich einem Unfall mit folgenden Merkmalen:mehr

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ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / 10

Auf einen Blick: Im ErbStG gilt: Beim wohl häufigeren Vorbehaltsnießbrauch ist für dessen Jahreswert die konkrete Lastenverteilung entscheidend. Trotz des hohen Abzugspostens seit 1.1.2009, nach der Rechtsprechung auch nachrangiger Nießbräuche, sollte zudem die Korrekturvorschrift des § 14 Abs. 2 BewG bei verfrühtem Versterben im Auge behalten werden. Vom Zuwendungsnießbrauc...mehr

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ZErb 12/2020, Gewinne und G... / 7

Auf einen Blick: Vielfach wird bei der vermächtnisweisen Zuwendung von GmbH-Geschäftsanteilen im Rahmen der Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen versäumt, explizite Regelungen zur Behandlung von Gewinnen und Gewinnvorträgen aufzunehmen. Entsprechende Regelungen sollten indessen immer ausdrücklich erfolgen. Hierdurch lassen sich nicht nur vielleicht unerwünschte Folge...mehr

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ZErb 12/2020, Erbrechtssymposium 2020

Am 18.9. und 19.9. fand das 23. Deutsche Erbrecht-Symposium in Heidelberg statt. Doch dieses Jahr war vieles anders. Die DVEV bot die Teilnahme am Symposium erstmals als Parallelveranstaltung an. Neben der Teilnahme vor Ort, mit einem gut durchdachten und umgesetzten Hygienekonzept, konnten Interessierte die Veranstaltung erstmals digital per Live-Stream verfolgen. Um die sic...mehr

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FF 12/2020, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen

Hans Joachim Dose/Bettina Kraft (Hrsg.)Erich Schmidt Verlag, 4. völlig neu bearbeitete Aufl. 2018, 197 SeitenISBN 978-3-503-17784-436 EUR Die Beschäftigung mit dem Einstweiligen Rechtsschutz in Familiensachen bereitet dem/der in diesem Bereich tätigen erfahrenen Anwalt bzw. Anwältin nur begrenzt Vergnügen. Dies hängt schon damit zusammen, dass meistens wenig Zeit besteht, um s...mehr

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ZErb 12/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beck'scher Juristen-Kalender 2021, C.H.BECK, ISBN 978-3-406-72420-6, 47,00 EUR. Mit der Zuverlässigkeit eines Schweizer Uhrwerks tritt der Beck‘sche Juristenkalender 2021 auf...mehr

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zfs 11/2020, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Sachschaden – aktuelle Fragestellungen aus der instanzgerichtlichen Praxis Referierende: Hans-Peter Freymann, Präsident des LG, Saarbrücken Ort: Stuttgart/Mercure Hotel Stuttgart City Centy Datum: Freitag, 4.12.2020, 13:30 Uhr bis 19:00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Unfall mit Kindern Referierende: Nicolas Eilers, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verke...mehr

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FF 11/2020, Anforderungen a... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung befasst sich mit der Übertragung des Freibetrages für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes (BEA), der neben dem Kinderfreibetrag i.H.v. 1.320,00 EUR gezahlt wird. Der BEA ist seit 2010 unverändert. Unterliegen die Eltern der Ehegattenveranlagung gem. § 26 EStG verdoppelt sich der Freibetrag. Fallen die Voraussetzungen der Ehegattenve...mehr

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FF 11/2020, Rechtsprechungs... / XI. Verfahren

Nach § 219 Nr. 2 FamFG sind die Versorgungsträger am Verfahren zu beteiligen, bei denen ein auszugleichendes Anrecht besteht. Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen, die der Arbeitgeber zur finanziellen Absicherung seiner Versorgungszusage gegenüber dem ausgleichspflichtigen Ehegatten abgeschlossen hat, sind nicht Teilungsgegenstand im Versorgungsausgleich. Der Träger der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 407 Beteiligung der Finanzbehörde in sonstigen Fällen

Schrifttum S. zunächst das allgemeine Schrifttumsverzeichnis in Bd. I sowie das Schrifttum zu § 385 vor Rz. 1; ferner Harms, Die Stellung des Finanzbeamten im Steuerstrafverfahren, in GS Schlüchter, 2002, S. 451; Joecks, Iura novit Curia? Iudex non calculat?, Der Finanzbeamte als Zeuge in der Hauptverhandlung, in FS 50 Jahre Fachanwälte für Steuerrecht, 1999, S. 661; Klos/Wey...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Anhörungsrecht (§ 407 Abs. 1 Satz 1 AO)

Rz. 5 [Autor/Stand] Nach § 407 Abs. 1 Satz 1 AO muss das Gericht von Amts wegen der FinB Gelegenheit geben, die Gesichtspunkte vorzubringen, die von ihrem Standpunkt aus für die Entscheidung von Bedeutung sind. Rz. 6 [Autor/Stand] Welche FinB sachlich und örtlich zuständig ist, ergibt sich aus den §§ 387–390 AO [3]. Auf die hierzu gemachten Erläuterungen wird verwiesen. Innerh...mehr

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AGS 11/2020, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gem. § 46 Abs. 1 OWiG, § 464 b S. 3 StPO, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG, §§ 304, 311 StPO zulässig. Sie hat in der Sache zum Teil Erfolg. 1. Im Hinblick auf die überwiegend zum Abzug gebrachten Fahrtkosten des auswärtigen Wahlverteidigers ist dies zu Recht erfolgt. Es handelte sich weder vorliegend um eine Spezialmaterie, für die nur ver...mehr

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Portugal / 2. Anwaltszwang nur bei Scheidung ohne Zustimmung des anderen Ehegatten

Rz. 71 Im Verfahren der einvernehmlichen Scheidung vor dem Standesbeamten besteht kein Anwaltszwang. Allerdings entscheiden sich die scheidungswilligen Eheleute in der Praxis auch hier regelmäßig für anwaltlichen Beistand bzw. Vertretung.[73] Bei Scheidung ohne Zustimmung des anderen Ehegatten haben sich die Parteien im gerichtlichen Verfahren von einem Advogado vertreten zu...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / Zusammenfassung

In der Praxis zeigt sich oft, dass die Gefahren, die eine Insolvenzverschleppung beinhaltet, vom Berater und von den Unternehmern verkannt und nicht ernst genug genommen werden. Unabhängig davon, ob der Steuerberater als Sanierungs- oder Krisenberater tätig sein will, bzw. dieses Betätigungsfeld bewusst erweitern möchte, erläutert dieser Beitrag wichtige Begriffe, Risiken und...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 8 Haftungsrisiko: Insolvenzverwaltungen seitens des Steuerberaters

Die Tätigkeit als vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter wird in der Praxis davon abhängen, ob der Steuerberater sich beim Insolvenzrichter als möglicher Kandidat vorgestellt hat, und auch seine Kenntnisse in der Insolvenzordnung unter Beweis stellen kann. Regelmäßig sind es aber immer die gleichen Rechtsanwaltskanzleien – Fachanwälte für Insolvenzrecht –, auf welche die ...mehr

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ZErb 10/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, RA, FA ErbR und Notar, Kiel steuer-lexikon, Die efv-Steuerrechts-Datenbank, Erich Fleischer Verlag, ISBN 978-3-8168-8200-8, 99 EUR. Zweimal im Jahr ...mehr