Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

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FF 12/2015, An Tagen wie diesem …

… freue ich mich, wenn ich mir am frühen Nachmittag meinen Hund nehmen kann, um mit ihm in Ruhe spazieren zu gehen und mich etwas zu entspannen. Seit 1997, also seit Einführung der Fachanwaltschaft für Familienrecht, bearbeite ich ausschließlich familienrechtliche Mandate. Im Rahmen des familienrechtlichen Mandates, welches nach meinem persönlichen Dafürhalten von der Lebens...mehr

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AGS 11/2015, Der Fachanwalt als Bemessungskriterium für die Gebührenbestimmung

Das RVG sieht in vielen Fällen Gebührenrahmen vor, sei es Betragsrahmen, wie in Strafsachen, Bußgeldsachen und Sozialsachen, oder auch Satzrahmengebühren, wie insbesondere bei der Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV. Die Höhe der Gebühr bestimmt der Anwalt nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG:mehr

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zfs 11/2015, Anspruch des P... / Sachverhalt

Am 6.5.2013 erhob die Kl. durch ihren Prozessbevollmächtigten RA Dr. A vor dem SG Bayreuth Klage betreffend die Rechtmäßigkeit eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheids. Gleichzeitig beantragte sie die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) und die Beiordnung ihres Prozessbevollmächtigten. Zu dem auf den 7.2.2014 angesetzten Erörterungstermin erschien für die Kl. nicht RA...mehr

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zerb 11/2015, Pflichtteil u... / 7

Auf einen Blick Eine latente Einkommensteuerschuld auf stille Reserven wirkt sich nicht auf die Bewertung steuerverstrickter Nachlassgegenstände aus. Sie ist auch keine ungewisse Nachlassverbindlichkeit, die den Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls mindern kann. Vielmehr ist sie eine Nachlasserbenschuld nach § 1967 Abs. 2, 3. Fall BGB, die erst pflichtteilsrelevant ...mehr

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zerb 11/2015, Anwesenheitsp... / Anmerkung

Das notarielle Nachlassverzeichnis ist je nach Interessenlage des einen Freud, des anderen Leid. Pflichtteilsberechtigte als Gläubiger des Auskunftsanspruchs wählen diesen Weg vordergründig, weil man sich einen höheren Standard an Übersichtlichkeit, inhaltlicher Richtigkeit und Vollständigkeit erwartet. Nicht selten ist die Motivation eine andere; der in der Erbfolge übergan...mehr

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AGS 11/2015, Entwurf eines ... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung ist begründet. Der Klägerin steht die geltend gemachte Forderung – eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV – auf der Grundlage des zwischen den Parteien geschlossenen Anwaltsvertrags nach §§ 611, 612 BGB in vollem Umfange zu. 1. Zwischen den Parteien ist ein Anwaltsvertrag zustande gekommen. Dieser Vertrag war gerichtet auf die Beratung und Errichtung eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 34c EStG Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater Prof. Dr. Jochen Lüdicke, Düsseldorf, Honorarprofessor an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Dipl.-Kfm., Steuerberater Dr. Hans Weggenmann, Nürnberg Literaturverzeichnis Allgemeine Literatur: Amann, Zur Systematik der Ermittlung ausländischer Einkünfte, DB 1997, 796; Baranow...mehr

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zfs 11/2015, van Bühren: Das versicherungsrechtliche Mandat, Deutscher Anwaltverlag, 5. Auflage 2015, 728 Seiten, 59 EUR, ISBN 978-3-82401384-5

Frisch auf dem Markt erscheint die Neuauflage von "Das versicherungsrechtliche Mandat", herausgegeben von van Bühren, einem absoluten Experten für das Versicherungsrecht. Knapp drei Jahre sind seit der Vorauflage vergangen, in denen sich das VVG weiter in der Praxis bewährt hat. Weit überwiegend hatte die Rechtsprechung sich mit Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsneh...mehr

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zerb 11/2015, Bürgerliches Gesetzbuch, 2. Aufl., Rom-Verordnungen | EuErbVO | HUP, Band 6

Hüßtege/Mansel Herausgegeben von Dr. Rainer Hüßtege, Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel 2. Aufl. 2015, 1204 S., Gebunden mit Schutzumschlag, 138,– EUR/118,– EUR Vorzugspreis für DAV-Mitglieder ISBN 978-3-8487-2096-5 In der Reihe Nomos-Kommentar zum BGB ist nunmehr die 2. Auflage zum sechsten Band Bürgerliches Gesetzbuch – Rom-Verordnungen | EuErbVO | HUP erschienen. Herausgeber sind D...mehr

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FF 10/2015, Familienanwälte und Familienrichter

Interview mit Dr. Hermann Heuschmid, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Bonn FF/Schnitzler: Sie sind seit 1973, also inzwischen mehr als 40 Jahre Anwalt, seit 1997 Fachanwalt für Familienrecht. Wenn Sie diese lange Zeit Revue passieren lassen, was sind für Sie die einschneidendsten Erlebnisse in dieser Zeit? Heuschmid: Es dürfte schwierig sein, auf diese Frage in d...mehr

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AGS 10/2015, Notwendige Kos... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin machte einen Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die Beklagten geltend. Die in H. ansässige Beklagte zu 1) beauftragte erstinstanzlich den ebenfalls in H. ansässigen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. K. Nachdem das LG der Klage überwiegend stattgegeben hatte, beauftragte die Beklagte zu 1) für das Berufungsverfahren d...mehr

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Zerb 10/2015, Zur Sittenwid... / 4

Auf einen Blick Nach der Entscheidung des OLG Zweibrücken und des Saarländischen Oberlandesgerichts ist nunmehr davon auszugehen, dass die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Sittenwidrigkeit von Bedingungen in letztwilligen Verfügungen und die dazu ergangenen Prüfungsgrundsätze auch auf Wiederverheiratungsklauseln Anwendung finden. Klauseln, die zu einer ...mehr

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FF 10/2015, Bewertung des N... / 2 Anmerkung

Heureka! Ein zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beschlusses noch gar nicht veröffentlichter Aufsatz von Gutdeutsch [1] gibt dem BGH den wohl willkommenen Anlass, sich von seiner unbeliebten Rechtsprechung zum gleitenden Vermögenserwerb zumindest in großen Teilen zu verabschieden. Allerdings bleibt die Begründung – vorsichtig ausgedrückt – ebenso schlicht wie unzutreffend. Sie ...mehr

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AGS 10/2015, Notwendige Kos... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beklagten zu 1) ist unbegründet. a) Zu Recht hat der Rechtspfleger mit seiner Abhilfeentscheidung die von der Klägerin an die Beklagte zu 1) zu erstattenden Kosten auf 6.037,58 EUR festgesetzt. Der Rechtspfleger hat neben den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) für die erste Instanz in Höhe von 8.813,85 EUR brutto, die mit der Beschwerde nicht ang...mehr

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zfs 9/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referent: Klaus Schmedding, Dipl.-Physiker, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Verkehrsregelungs- und Überwachungssysteme, Oldenburg Ort: Rostock / Steigenberger Hotel Sonne Datum: Freitag, 30.10.2015, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Them...mehr

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FF 9/2015, Elternunterhalt: Grundlagen und Strategien

Jörn Hauß 5. Aufl. 2015, 461 Seiten, 49 EUR, FamRZ-Buch 21, Gieseking Verlag Ein Werk, welches innerhalb von zehn Jahren in der fünften Auflage erscheint, kann nur noch als Standardwerk bezeichnet werden. Seit der Vorauflage sind drei Jahre vergangen. Der "Hauß" greift die zwischenzeitlich weiter entwickelte Rechtsprechung, insbesondere die Kasuistik des BGH, auf, erfasst neu...mehr

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FF 9/2015, Weimar lockt

Jochem Schausten – und zwar nicht nur mit Goethe, Schiller und dem Bauhaus, sondern uns Familienrechtler vom 26. bis 28.11.2015 auch mit der Herbsttagung unserer Arbeitsgemeinschaft. Die beginnt am Donnerstagmittag mit einem ganz aktuellen Thema, nämlich der Frage nach der "Ehe für alle?". Prof. Dr. Nina Dethloff und Jens Scherpe von der University of Cambridge werden uns den ...mehr

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zfs 9/2015, Adhäsionsverfah... / 1

Für den gewöhnlichen Verkehrsrechtssachverhalt führt das Adhäsionsverfahren eher ein Schattendasein.[1] Dies beruht auf verschiedenen Gründen. So soll sich etwa das Adhäsionsverfahren wegen der Komplexität der Anspruchslage für Straßenverkehrsunfälle eher weniger eignen.[2] Ein gewichtiges und nicht von der Hand zu weisendes Argument ist aber sicherlich auch, dass das Gesetz...mehr

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zfs 9/2015, Voraussetzungen... / 3 Anmerkung

Die Kl. ist wohl nicht – wie in den Gründen festgehalten – als Zeugin vernommen, was unzulässig gewesen wäre (zur Verwertbarkeit der Aussage vgl. aber BGH LM Nr. 3 zu § 373 ZPO), sondern nach § 287 Abs. 1 S. 3 ZPO angehört worden. Ob ein gesetzlich krankenversicherter Geschädigter die Mehrkosten einer privatärztlichen Behandlung ersetzt verlangen kann oder auf die Inanspruch...mehr

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zfs 9/2015, Keine Gefährdun... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung fasst die Grundsätze zusammen, die der BGH für etwaige Ansprüche geschädigter Dritter bei dem Einsatz des Kfz als Arbeitsmaschine, sei es kombiniert mit dem Einsatz des Kfz als Fortbewegungsmittel oder ausschließlich als nicht bewegte Arbeitsmaschine entwickelt hat. 1. Die Vielzahl der Fälle, in denen ein Kfz auch oder ausschließlich als Arbeitsmaschine verwe...mehr

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zfs 8/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Berechnung des Personenschadens – Abfindungsvergleich – Praxistipps Referent: Cordula Schah Sedi, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Mediatorin (Hochschule Darmstadt, University of Applied Sciences), Rostock; alternativ: Michel Schah Sedi, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator (Hochschule Darmst...mehr

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Zerb 8/2015, Vorsorgevollma... / 4

Auf einen Blick Jüngere Menschen sind an einer Vorsorgeregelung interessiert, wünschen aber andere Beratungsschwerpunkte als ältere Menschen. Bei der Patientenverfügung ist für den Fall einer tödlich verlaufenden Krankheit besonders auf eine laufende Anpassung zu achten, hinsichtlich des sogenannten "Wachkomas" ein grobes medizinisches Verständnis zu vermitteln, sie mit eine...mehr

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Zerb 7/2015, Anmerkungen zu... / 4

Auf einen Blick Die 3. Auflage des Daragan/Halaczinsky/Riedel (Hrsg.), Praxiskommentar ErbStG und BewG wird wohl noch etwas auf sich warten lassen müssen, bis ein Gesetz verabschiedet ist, das hoffentlich die wesentlichsten Mängel des Entwurfs nicht aufweist. Für Erwerbe oberhalb der, insbesondere wegen des zu hohen Kapitalisierungsfaktors zu geringen, Schwelle von 20 Mio. E...mehr

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FF 7+8/2015, Verträge in Familiensachen

Ludwig Bergschneider 5. Auflage 2014, 336 Seiten, 49 EUR, FamRZ-Buch 9, Gieseking Verlag Das Buch des Münchener Kollegen Bergschneider, einem erfahrenen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, enthält als weitere Überschrift Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen. Damit ist im Grunde genommen schon erschöpfend dargestellt, womit sich dieses Buch, das jetz...mehr

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Zerb 7/2015, Pflichtteilsanspruch bei aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen1 Der Aufsatz ist Herrn RA Dr. Hanspeter Daragan zum 75. Geburtstag gewidmet.

Zugleich Anmerkung zu OLG Köln, Urt. v. 5.2.2015 – 7 U 115/14[2] Wer aufschiebend bedingt oder auflösend bedingt zum Nacherben eingesetzt ist, kann einen Pflichtteilsanspruch nur geltend machen, wenn er seine Nacherbeinsetzung gem. § 2306 Abs. 2 BGB ausgeschlagen hat. (n. amtl. Ls.) Die trotz Zulassung der Revision zwischenzeitlich rechtskräftige Entscheidung des OLG Köln ist...mehr

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zfs 7/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Rechtsprechung des OLG Stuttgart in Verkehrssachen Referent: Dr. Andreas Grube, Richter am OLG, Stuttgart; N.N. Ort: Stuttgart / Mercure Hotel Stuttgart City Center Datum: Freitag, 18. September 2015, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160 EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung / 249 E...mehr

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Zerb 7/2015, Die Bewertung ... / 7

Auf einen Blick Als Fazit ist festzuhalten, dass die derzeitigen gesetzlichen Regelungen nicht (und schon gar nicht im Regelfall) geeignet sind, den gemeinen Wert von Gesellschaftsanteilen zutreffend zu erfassen. Selbst im Rahmen einer direkten Anteilsbewertung können die individuellen Eigenschaften, z. B. gesellschaftsvertragliche Besonderheiten (hinsichtlich der Stimmrecht...mehr

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Zerb 7/2015, Die Absicherun... / 8

Auf einen Blick Die Risiken, die sich aus einer bindenden letztwilligen Verfügung für die Unternehmensnachfolge ergeben können, stehen grundsätzlich in keinem Verhältnis zu dem Vorteil, der sich aus einer bindenden erbrechtlichen Verfügung ergibt. Die Frage, ob daher überhaupt eine solche Bindung eingegangen wird, sollte daher wohlüberlegt sein, insbesondere, ob eine solche ...mehr

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Zerb 7/2015, Anmerkungen zu... / 1

Dr. Hanspeter Daragan hat sich mit Steuern aus den Blickwinkeln der beiden klassischen Lager beschäftig, so als Angehöriger der Finanzverwaltung zuletzt als Referent einer Oberfinanzdirektion und seit 1985 als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht in Bremen. Dabei ist er immer wieder literarisch eindrucksvoll in Erscheinung getreten.[2] Daher liegt es nahe, einen Beitr...mehr

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FF 7+8/2015, Ausgleichspfli... / 3 Anmerkung

Auch wenn das Zweikontenmodell im Blickfang des amtlichen Leitsatzes steht: Die grundsätzliche Bedeutung der Entscheidung erwächst nicht aus steuerlichen Aspekten. Im Kern geht es um die verschiedenen Ausgleichsansprüche getrennter Ehegatten, wenn einer von beiden über den Trennungszeitpunkt hinaus die Raten für Darlehen zahlte, die auch im Interesse des anderen aufgenommen ...mehr

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Zerb 7/2015, Betreuungsrecht und Vorsorgeverfügungen in der Praxis

Gabriele Müller und Thomas Renner 4. Auflage 2015, Carl Heymanns Verlag, 387 Seiten, 69 EUR ISBN: 978-3-452-28066-4 Von Tupperware gibt es jetzt einen neuen Shaker. In den 1970er Jahren war Tupperware neu, konkurrenzlos und damit die beste und einzige Wahl. Heutzutage gibt es zahllose Anbieter von Plastikdosen in unterschiedlichster Qualität. Ähnlich ist es mit Büchern zum Vors...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung eines unbesichert begebenen Darlehens im Konzern: Sperrwirkung von Art. IV DBA-Großbritannien 1964 gegenüber Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG a.F.

Leitsatz 1. Aufgrund des sog. Rückhalts im Konzern kann es fremdvergleichsgerecht sein, bei einer Darlehensgewährung zwischen Kapitalgesellschaften in einem Konzern von Sicherheiten abzusehen (Bestätigung des Senatsurteils vom 29.10.1997, I R 24/97, BStBl II 1998, 573, BFH/NV 1998, 929). Der Konzernrückhalt lässt jedoch keinen Schluss auf die Rückzahlung der Darlehensverbind...mehr

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zerb 5/2015, Testamente und... / 6

Auf einen Blick Die Nachlassgestaltung für jüngere Menschen hat Besonderheiten zu berücksichtigen, wie den langen Überlebenszeitraum des Partners und das Vorhandensein von Minderjährigen. Eine Möglichkeit dazu ist die hier vorgestellte Vermächtnislösung. Der überlebende Partner wird Alleinerbe, allerdings mit Vermächtnissen zu Gunsten der Kinder belastet. Deren Höhe wird dur...mehr

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AGS 6/2015, Kostenerstattun... / 1 Aus den Gründen

Es werden lediglich die Gebühren nach dem vor dem 1.8.2013 geltenden Recht für erstattungsfähig erachtet. Bereits vor dem 1.8.2013 war der Angeklagte anwaltlich vertreten. Mit Schreiben vom 22.11.2013 teilt der bisherige Verteidiger mit, dass "der Angeklagte in meinem Einvernehmen den Verteidiger gewechselt hat". Der neue Verteidiger hatte sich bereits mit seinem Schreiben vo...mehr

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zerb 6/2015, Vorratsvollmac... / 6

Auf einen Blick Ein beschränkt geschäftsfähiges Kind kann einem Elternteil eine Vollmacht erteilen, die auf die Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen im Sinne von § 107 BGB beschränkt ist. Das ermöglicht es, eilige Schenkungen auch dann auszuführen, wenn der Minderjährige nicht mitwirken kann. Im Schrifttum wird die Wirksamkeit einer solchen gegenständlich beschränk...mehr

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zerb 6/2015, Auswahlermesse... / Anmerkung

Die Entscheidung ist interessant und weitgehend gut begründet – und nach hiesiger Ansicht in einem wesentlichen Punkt, und damit im Ergebnis falsch. Zutreffend führt das VG aus, dass das Hessische Bestattungsgesetz, im Gegensatz zu den meisten Bestattungsgesetzen, nicht ausdrücklich von einer "Reihenfolge" der zur Bestattung Verpflichteten spricht und eine solche auch nicht ...mehr

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zfs 6/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis September 2015 Thema: Verteidigung in Verkehrsstrafsachen Referent: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Neumünster Ort: Stuttgart / Ibis Styles Hotel Datum: Samstag, 4. Juli 2015, 09.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Rechtsprechung des OLG Stuttgart in Verkehrssachen Referent: Dr. Andreas Grube, Richter a...mehr

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zerb 5/2015, Testamente und... / 1. Einheitslösung ("Berliner Testament")

Bei der Einheitslösung setzen sich die Ehegatten gegenseitig zum alleinigen Vollerben und zu Schlusserben die gemeinschaftlichen Kinder zu jeweils gleichen Teilen ein.[3] Eine Ersatzerbenregelung, eine Anordnung für den Katastrophenfall, eine Pflichtteilsklausel, ein Anfechtungsverzicht, eine Regelung zur Wechselbezüglichkeit bzw. Bindungswirkung sowie ggf. Schweigepflichten...mehr

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zerb 6/2015, Anwaltformulare Bankvermögen im Erbfall

Daniel Fischer/Andreas Kühne/Anke Warlich (Hrsg.) 1. Auflage 2015, zerb verlag, 594 Seiten, 79,– EUR ISBN 978-3-95661-010-3 "Bankvermögen im Erbfall" heißt das neue, von den Bonner Rechtsanwälten Dr. Daniel Fischer, Andreas Otto Kühne und Dr. Anke Wahrlich herausgegebene Formularbuch. Der Titel ist Programm: Es geht um die zahlreichen Aspekte des Bankvermögens bei der Vermögens...mehr

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FF 6/2015, Rang bei Teilunt... / 2 Anmerkung

Die vorstehende Entscheidung enthält mehrere interessante Aspekte: 1. "Praktikabilität schlägt Dogmatik" – so könnte man kurz zusammengefasst die Überlegungen des BGH zur Rangfolge bei Teilansprüchen im Mangelfall umschreiben. Es war nach der Unterhaltsreform 2008 in der Literatur streitig, ob die Dogmatik zu den Teilansprüchen im nachehelichen Unterhalt noch aufrecht zu erhal...mehr

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ZFS 5/2015, Dronkovic (Hrsg.): Formularbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht, Luchterhand Verlag, 3. Auflage 2015, 564 Seiten, 129 EUR, ISBN 978-3-472-08903-2

Ein Autorenteam bestehend nur aus Anwälten hat das Verkehrsrecht in seiner gesamten Bandbreite zum dritten Mal in Formularform aufbereitet. Das Buch ist unter jurion auch online verfügbar, so dass man die Formulare in den eigenen Bestand übernehmen kann. Der Aufbau der Kapitel ist dabei stets gleich: Zum jeweiligen Unterthema wird zuerst ein Formular präsentiert, i.d.R. ein ...mehr

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AGS 5/2015, Straßenverkehrsrecht. Münchener Anwaltshandbuch.

Herausgegeben von Hans Buschbell. Bearbeitet von Klaus Baschek, Dr. Frank Baumann, Hans Buchsbell, Prof. Harald Geiger, Paul Kuhn, Dr. Daniela Mielchen, Joachim Otting und Dr. Markus Schäpe. 4. überarbeitete Aufl. 2015. Verlag C. H. Beck, München. L, 1333 S. 149,00 EUR Die Reihe der Münchener Anwaltshandbücher hat sich mit Recht schon lange in der anwaltlichen Praxis etablier...mehr

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FF 5/2015, Nebengüterrecht ... / D. Software

Das Programm WinFam[95] ist um ein Modul "Nebengüterrecht" erweitert worden (zu finden unter "Zugewinn und Vermögen"), welches eine Programmberechnung zur ehebezogenen Zuwendung ermöglicht (die konkludente Ehegatteninnengesellschaft, der familienrechtliche Kooperationsvertrag und die Schwiegerelternschenkung sollen folgen). Der Anwender wird mit Hilfetexten, die wie gewohnt ...mehr

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ZFS 5/2015, Übersicht über ... / K. Fazit

Nach Parkverstößen werden bei Bekanntwerden des Fahrers in aller Regel Verwarnungen gem. § 56 OWiG ausgesprochen. Nur bei besonders gravierenden Verstößen droht nach dem Bußgeldkatalog ein Punkt im FAER. Akzeptiert der Fahrer das Verwarnungsgeld nicht, ergeht ein Bußgeldbescheid, gegen den Einspruch eingelegt werden kann. Auch hier kommt es in der Folge zu einem Termin vor de...mehr

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zfs 4/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Juni 2015 Thema: Sachschaden – aktuelle Fragestellungen aus der instanzgerichtlichen Praxis Referent: Hans-Peter Freymann, Präsident des LG, Saarbrücken Ort: Oldenburg / City Club Hotel Datum: Freitag, 29. Mai 2015, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung Referenten: Dr. Michael Burman...mehr

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FF 4/2015, Schenkung einer ... / 2 Anmerkung

"Alter Wein in neuen Schläuchen?" Der Leser der Entscheidung könnte geneigt sein, dies zu glauben. Eigentlich bestätigt der Beschluss doch nur die seit jeher vertretene Rechtsansicht des BGH, wonach die dingliche Rückforderung des zugewendeten Gegenstandes lediglich in Ausnahmefällen erfolgen konnte. Damit würde aber die Bedeutung des Beschlusses verkannt. Er hat weitreichen...mehr

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FF 4/2015, Familiengerichte

Klaus Schnitzler Familiengerichte sind diejenigen Gerichte der I. Instanz, die die überwiegende Zahl der Verfahren in Ehescheidungs- und Familiensachen durchführen. Sie müssen die Grundlagenarbeit machen und das Massengeschäft erledigen. In vielen Fällen sind sie auch die einzige Instanz, die urteilt. Entscheidungen in Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht sind eher selt...mehr

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FF 4/2015, Der Dienstwagen im Unterhaltsrecht

In unterhaltsrechtlichen Mandaten bzw. unterhaltsrechtlichen familiengerichtlichen Verfahren taucht aufseiten des Unterhaltsverpflichteten bzw. aufseiten des Unterhaltsberechtigten in den letzten Jahren immer wieder ein Dienstwagen in der Gehaltsabrechnung auf. [1] Für die Inhaber von Firmen bzw. Geschäftsführer von Gesellschaften ist die Nutzung eines Dienstwagens eine Selbst...mehr

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FF 4/2015, Wechselmodell un... / II. Rechtsprechung des BGH

Der BGH geht davon aus, dass ein Wechselmodell ein tatsächliches Gleichgewicht an erbrachter Fürsorge und Betreuung voraussetzt, wobei der zeitlichen Komponente der Betreuung indizielle Bedeutung zukommt, ohne dass sich die Beurteilung darauf beschränkt.[8] Solange einem Elternteil ein eindeutig feststellbares, wenn auch nicht notwendigerweise großes Übergewicht bei der tats...mehr

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zfs 4/2015, "Der Adler fliegt allein … "

Wer dieses Zitat[1] vor Augen hat mit einem Bild, das einen Adler im Flug darstellt, der gehört zum "inner circle" der Homburger Tage. Der Betrachter war dann auch schon eingeladen bei Justizrat Hans-Jürgen Gebhardt und seiner Frau Marliese, die Jahr für Jahr seit der Gründung dieser bekannten Fachtagung die Gäste, die es aus Lembach nach Homburg/Saar zurück geschafft haben,...mehr