Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

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zfs 4/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Vernehmungstaktik im Verkehrszivil- und -strafprozess Referent: Axel Wendler, Richter am OLG a.D., Stuttgart, Lehrbeauftragter der Eberhard-Karls-Universität Tübingen Ort: Hannover / Crowne Plaza Hannover Schweizerhof Datum: Samstag, 28.5.2016, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenr...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / 6

Auf einen Blick Werden durch die Errichtung einer liechtensteinischen Stiftung inländische Pflichtteilsansprüche beeinträchtigt, so kann die Vermögensübertragung vor den liechtensteinischen Gerichten angefochten werden. Entsprechende Klagen werden jedoch regelmäßig daran scheitern, dass der Pflichtteilsberechtigte keinen Einblick in Stiftungsinterna hat und insbesondere nich...mehr

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Zerb 4/2016, Pflicht des Er... / Anmerkung

Dem Beschluss lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Der Erbe bzw. Erbeserbe seiner beiden Eltern war zur Vorlage zweier privatschriftlicher Nachlassverzeichnisse verpflichtet. Der Nachlass bestand im Wesentlichen aus einem Mehrfamilienhaus. Nach Erlass eines Teil-Urteils hat der Erbe zwei Nachlassverzeichnisse vorgelegt, zu deren Erstellung die Auskunftsberecht...mehr

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FF 3/2016, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Wie bekannt, wurde zum 1.1.2015 die Anwaltsfortbildungsdauer gemäß § 15 Abs. 3 Fachanwaltsordnung von 10 auf 15 Zeitstunden erhöht. Man durfte gespannt sein, wie sich das DAI entscheiden würde: Belässt es das Fachinstitut im Rahmen seiner Arbeitstagung weiterhin bei lediglich 10 Fortbildungsstunden, hängt es die Mehrstunden der Jahresarbeitstagung an oder widmet es den 5 Meh...mehr

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zerb 3/2016, Das notarielle... / 10

Auf einen Blick Das Verfahren zur Vermittlung der Erbauseinandersetzung ist gerade dann gegenüber einer Erbteilungsklage vorzugswürdig, wenn sich Immobilien im Nachlass befinden. Eine Teilungsversteigerung ist nicht erforderlich. Ebenso muss weder ein bestimmter Auseinandersetzungsplan vorgelegt werden, noch die konkrete Zustimmungserklärung des Antragsgegners zum Teilungspl...mehr

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FF 3/2016, Abänderung einer... / 2 Anmerkung

Der BGH befasst sich in der vorstehenden Entscheidung mit einem Problem, das in der anwaltlichen Praxis häufig übersehen wird, was haftungsträchtig werden kann. § 1578b BGB, wonach Ehegattenunterhalt für die Zeit ab Ehescheidung der Höhe und/oder der Dauer nach begrenzt werden kann, hat sich erwartungsgemäß zu einem der Hauptstreitpunkte nach der Reform des Unterhaltsrechts e...mehr

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FF 3/2016, Kompetenz von Jugendämtern und Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB

Praxis-Beispiel Fall: Ein Paar lebt in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen. Nach zwei Jahren bekommt die Frau am 25.2.2013 ein Kind aus dieser Beziehung. Gut ein Jahr später am 1.5.2014 endet die nichteheliche Lebensgemeinschaft, der Mann verlässt seine Freundin. Die Mutter, die keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht, geht daraufhin zum örtlichen Jugendamt und macht Ansp...mehr

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FF 3/2016, Regelungen zum Versorgungsausgleich

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss sieht Änderungsbedarf bei den Regelungen zum Versorgungsausgleich geschiedener Ehepartner. In der Sitzung (…) beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben. Mi...mehr

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FF 3/2016, Von der Crux, ei... / 3 II.

Im Zuge der Einführung des FamFG wurden damals wieder einmal die Begrifflichkeiten dem angeblichen Zeitgeist entsprechend geändert. Kläger und Beklagte wurden nunmehr zu Beteiligten bzw. Antragstellern/Antragsgegnern; aus Urteilen wurden Beschlüsse etc. Die Hektik, mit der die Güterrechtsnovelle 2009 verabschiedet wurde, führte dazu, dass in den §§ 1363 ff. BGB diese Begriff...mehr

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zfs 3/2016, Obliegenheit de... / 2 Aus den Gründen:

" … Die form- und fristgerecht eingelegte, mithin zulässige Berufung, ist teilweise begründet. Der Kl. kann weitere 2.050 EUR Wiederbeschaffungsaufwand sowie 500 EUR Nutzungsausfallentschädigung nebst vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten und Zinsen verlangen. Im Übrigen ist die Berufung unbegründet." 1. Zutreffend und zweitinstanzlich unangegriffen hat das Erstgericht ang...mehr

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AGS 3/2016, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist in der Sache in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet und im Übrigen zurückzuweisen. 1. Maßgeblich für die Bestimmung des Streitwerts ist § 42 Abs. 1 S. 1 GKG in der zum Zeitpunkt der Einreichung der Klage am 30.6.2008 geltenden Fassung. Dahingestellt bleiben kann, ob dies unmittelbar auf § 63 Abs. 1 S. 1 FamGKG beruht (vgl. KG v. 1.2.2...mehr

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AGS 3/2016, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

1. Die gem. § 32 Abs. 2 RVG i.V.m. § 59 FamGKG zulässige Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für das Verfahren erster Instanz hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg; im Übrigen ist sie unbegründet. 2. Für die Wertberechnung des Scheidungsverbundverfahrens gelten gem. § 44 Abs. 1 FamGKG alle in den Verbund einbezogenen Familiensachen (§ 137 FamFG) als ein Verfah...mehr

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AGS 2/2016, Anspruch gegen ... / 1 Sachverhalt

Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem RVG, das dem Beschwerdeführer nach Beiordnung im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe aus der Staatskasse zusteht. Streitig ist, ob dem Beschwerdeführer eine Terminsgebühr sowie Auslagen (Tage- und Abwesenheitsgeld sowie Fahrtkosten) zustehen, obwohl er beim Gerichtstermin am 7.2.2014 nicht an...mehr

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zfs 1/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Verteidigung in Verkehrsstrafsachen Referent: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Neumünster Ort: Gießen-Kleinlinden/Bürgerhaus Datum: Freitag, 4. März 2016, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Berechnung des Personenschadens – Abfindungsvergleich – Praxistipps Referenten: Cordula Schah Sedi,...mehr

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FF 1/2016, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis

Wendl/Dose (Hrsg.)9. Auflage 2015, 2.552 Seiten, 139 EUR, Verlag C. H. Beck Die Neuauflage berücksichtigt vier Jahre nach der 8. Auflage 2011 die Rechtsänderung des materiellen Rechts, insbesondere die Ergänzungsregelungen vom 1.3.2013 zu § 1578b BGB (Stichwort: lange Ehedauer), die Änderungen des Verfahrensrechts, Sozialrechts und des internationalen Rechts sowie die Entwick...mehr

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FF 1/2016, Prof. Dieter Schwab zum 80. Geburtstag

Herr Professor Dr. Dr. h.c. Dieter Schwab hat am 15.8.2015 seinen 80. Geburtstag gefeiert. Dazu gratulieren die Herausgeber, der Beirat und die Redaktion der FF recht herzlich nachträglich. Der Jubilar ist in dieser Zeitschrift anlässlich seines 70. Geburtstages ausführlich gewürdigt worden (vgl. FF 2005, 186). Auf die wissenschaftlichen und literarischen Meriten des Jubilars...mehr

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zerb 12/2015, Die ausländis... / 5

Auf einen Blick Die Qualifikation einer ausländischen Familienstiftung als transparent wird nur in ausgeprägten Ausnahmefällen möglich sein. Insbesondere nach dem Tod des Stifters tritt eine Zäsur im maßgeblichen liechtensteinischen Stiftungs- bzw. Personengesellschaftsrecht ein, die im Regelfall zu einer Trennung des Stiftungsvermögens vom Nachlass führt. Sonderrechte des S...mehr

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Literaturverzeichnis / Bücher

Gerhardt/v. Heintschel-Heinegg/Klein/Bearbeiter, Handbuch des Fachanwalts ­Familienrecht, 10. Aufl, Köln 2015 Jüdt/Kleffmann/Weinreich, Formularbuch des Fachanwalts Familienrecht, 4. Aufl., Köln 2015 Keidel/Bearbeiter, FamFG, Kommentar, 18. Aufl., München 2014 MüKo/Bearbeiter, ZPO, Kommentar, 4. Aufl., München 2013 Prütting/Helms, FamFG, Kommentar, 3. Aufl., Köln 2014 Prütting/We...mehr

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FF 1/2016, Es bleibt spannend …

Klaus Weil Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Weihnachtsfeiertage mit ihrer wunderbaren Ruhe und Besinnlichkeit liegen hinter uns. Das neue Jahr ist angebrochen und der Praktiker im Familienrecht wartet gespannt auf wesentliche Entscheidungen – nicht nur – des BGH zu juristischen Fragestellungen, um diese in der täglichen Arbeit umsetzen zu können. Da sind zunächst streitige F...mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Apfel/Strittmatter, Praxiswissen Strafverteidigung im Betäubungsmittelrecht, 2010 ­zitiert: Apfel/Strittmatter, (Rn) Arloth, Strafvollzugsgesetz, 3. Aufl. 2011 zitiert: Arloth, (Paragraf und Rn) Arnold, Grenzüberschreitende Strafverfolgung in Europa, 2015 zitiert: Arnold, (Rn) Artkämper/Herrmann/Jakobs/Kruse, Aufgabenfelder der Staatsanwaltschaft, 2008 zitiert: Artkämper/Herrmann/J...mehr

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§ 11 Fahrerschutzversicherung / I. Schadenversicherung

Rz. 12 Die Fahrerschutzversicherung ist im Gegensatz zur Insassenunfallversicherung keine Summenversicherung, sondern eine Schadenversicherung.[19] Die Fahrerschutzversicherung ist eher vergleichbar mit einer Kaskoversicherung und vom Grundsatz her eine Restschadenversicherung.[20] Es handelt sich um einen vertraglichen Anspruch auf Schadenersatz. Versichert ist der Fahrer de...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Umfang der Erstattungspflicht [Rdn 200]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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zfs 1/2016, Verkehrsunfall ... / 3 Anmerkung:

1. Wegrollende Einkaufswagen, die außerhalb des Geschäftslokals verwendet werden dürfen, können zu Beschädigungen von Kfz im öffentlichen Verkehrsraum führen. Einkaufswagen, die ein Kaufmarkt Kunden zur Verfügung stellt, können zum einen beim Be- oder Entladen Schäden an anderen Kfz herbeiführen, zum anderen können abgestellte Einkaufswagen bei unzureichenden Sicherungsmaßna...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Familie, Allgemeines [Rdn 691]

Rdn 692 Literaturhinweise: Braeuer, Der Zugewinnausgleich, 2011 Büte, Zugewinnausgleich bei Ehescheidung, 4. Aufl. 2011, Cirelius/Cirelius, Schutz bei Gewalt und Nachstellung, 2013; Gerhardt/v. Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 9. Aufl. 2013 Götz/Brudermüller, Die gemeinsame Wohnung, 2008 Grandel/Stockmann, Familienrecht, 2012 Haußleiter/Schulz, V...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Zivilrecht, Allgemeines [Rdn 1023]

Rdn 1024 Literaturhinweise: Augustin, Das Recht des Beschuldigten auf effektive Verteidigung, 2013 Barton, Mindeststandards der Strafverteidigung, 1994 ders., Einführung in die Strafverteidigung, 2. Aufl. 2013 ders., § 41, in: Widmaier/Müller/Schlothauer (Hrsg.), Münchener Anwaltshandbuch, 2. Aufl. 2014 Dietrich, Die Haftung des Strafverteidigers, 2011 Fahrendorf/Mennemeyer/Terbi...mehr

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zfs 1/2016, Verneinte Besor... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Das LG Bochum hat den Antrag der Bekl. auf Ablehnung des Sachverständigen Dipl.-Ing. S zu Recht zurückgewiesen. Ein Ablehnungsgrund i.S.v. §§ 406, 42 ZPO ist nicht ersichtlich." 1. Ein Sachverständiger kann gem. § 406 Abs. 1 ZPO aus denselben Gründen abgelehnt werden, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen. Daher ist die Ablehnung eines Sachverständigen wegen de...mehr

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zfs 12/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referenten: Jörg Elsner, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Hagen; Prof. Dr. Rainer Heß, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Bochum, Honorarprofessor an der Universität Bielefeld Ort: Oldenburg / City Club Hotel Datum: Freit...mehr

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FF 12/2015, Der Ausgleich konkurrierender Ehegattenunterhaltsansprüche

Renata von Pückler2015, Studien zum deutschen und internationalen Familien- und Erbrecht Bd. 22, 218 Seiten, 54,95 EUR, ISBN 978-3-631-65346-3 "Unfair zu Muttchen" titelte Sebastian Haffner im Jahr 1977 einen Artikel im "Stern" und brachte damit das schon damals im Zuge der ersten Eherechtsreform diskutierte Prinzip nachehelicher Eigenverantwortlichkeit der geschiedenen Ehega...mehr

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FF 12/2015, Versorgungsausg... / 5. Maßnahmen zur Kontrollfestigkeit

a) Trotz der hohen Bedeutung des VA im Rahmen der Kernbereichslehre, die in der Einordnung in den zweithöchsten Rang zum Ausdruck kommt, besteht bei Vereinbarungen zum VA eine erhebliche Dispositionsfreiheit. Der BGH relativiert denn auch seine Klassifizierung mit der Feststellung, dass der VA als Teilhabe an dem in der Ehe erworbenen Versorgungsvermögen mit dem Zugewinnausg...mehr

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FF 12/2015, Erbunwürdigkeit... / 3 Anmerkung

Der vorstehenden Entscheidung liegt ein Sachverhalt zu Grunde, welcher den Stoff für eine antike Tragödie bilden könnte. Es geht um Leben und Tod, um die Verzweiflung eines Ehemannes angesichts des Leidens seiner Frau, sein eigenes Zerbrechen und schließlich um das Auseinanderbrechen einer Familie. Die Grenzen zwischen Täter und Opfer verschwimmen. Die Entscheidung des BGH br...mehr

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FF 12/2015, Wann kommt der "Gutdeutsch" fürs Smartphone? oder: die Bremer Tabelle fürs Handgepäck

Dr. Mathias Grandel Stellen wir uns einen üblichen Ablauf in einer mündlichen Verhandlung über nachehelichen Unterhalt vor. Sie vertreten die Ehefrau: Man diskutiert über den Umfang der Erwerbsobliegenheit Ihrer Mandantin und über die Höhe des Wohnwertes der von der Ehefrau bewohnten Ehewohnung. Beim Ehemann ist die Höhe seines unterhaltsrelevanten Einkommens aus selbstständi...mehr

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FF 12/2015, An Tagen wie diesem …

… freue ich mich, wenn ich mir am frühen Nachmittag meinen Hund nehmen kann, um mit ihm in Ruhe spazieren zu gehen und mich etwas zu entspannen. Seit 1997, also seit Einführung der Fachanwaltschaft für Familienrecht, bearbeite ich ausschließlich familienrechtliche Mandate. Im Rahmen des familienrechtlichen Mandates, welches nach meinem persönlichen Dafürhalten von der Lebens...mehr

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AGS 11/2015, Der Fachanwalt als Bemessungskriterium für die Gebührenbestimmung

Das RVG sieht in vielen Fällen Gebührenrahmen vor, sei es Betragsrahmen, wie in Strafsachen, Bußgeldsachen und Sozialsachen, oder auch Satzrahmengebühren, wie insbesondere bei der Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV. Die Höhe der Gebühr bestimmt der Anwalt nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG:mehr

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zfs 11/2015, Anspruch des P... / Sachverhalt

Am 6.5.2013 erhob die Kl. durch ihren Prozessbevollmächtigten RA Dr. A vor dem SG Bayreuth Klage betreffend die Rechtmäßigkeit eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheids. Gleichzeitig beantragte sie die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) und die Beiordnung ihres Prozessbevollmächtigten. Zu dem auf den 7.2.2014 angesetzten Erörterungstermin erschien für die Kl. nicht RA...mehr

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zerb 11/2015, Pflichtteil u... / 7

Auf einen Blick Eine latente Einkommensteuerschuld auf stille Reserven wirkt sich nicht auf die Bewertung steuerverstrickter Nachlassgegenstände aus. Sie ist auch keine ungewisse Nachlassverbindlichkeit, die den Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls mindern kann. Vielmehr ist sie eine Nachlasserbenschuld nach § 1967 Abs. 2, 3. Fall BGB, die erst pflichtteilsrelevant ...mehr

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AGS 11/2015, Entwurf eines ... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung ist begründet. Der Klägerin steht die geltend gemachte Forderung – eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV – auf der Grundlage des zwischen den Parteien geschlossenen Anwaltsvertrags nach §§ 611, 612 BGB in vollem Umfange zu. 1. Zwischen den Parteien ist ein Anwaltsvertrag zustande gekommen. Dieser Vertrag war gerichtet auf die Beratung und Errichtung eine...mehr

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zerb 11/2015, Anwesenheitsp... / Anmerkung

Das notarielle Nachlassverzeichnis ist je nach Interessenlage des einen Freud, des anderen Leid. Pflichtteilsberechtigte als Gläubiger des Auskunftsanspruchs wählen diesen Weg vordergründig, weil man sich einen höheren Standard an Übersichtlichkeit, inhaltlicher Richtigkeit und Vollständigkeit erwartet. Nicht selten ist die Motivation eine andere; der in der Erbfolge übergan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 34c EStG Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater Prof. Dr. Jochen Lüdicke, Düsseldorf, Honorarprofessor an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Dipl.-Kfm., Steuerberater Dr. Hans Weggenmann, Nürnberg Literaturverzeichnis Allgemeine Literatur: Amann, Zur Systematik der Ermittlung ausländischer Einkünfte, DB 1997, 796; Baranow...mehr

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zfs 11/2015, van Bühren: Das versicherungsrechtliche Mandat, Deutscher Anwaltverlag, 5. Auflage 2015, 728 Seiten, 59 EUR, ISBN 978-3-82401384-5

Frisch auf dem Markt erscheint die Neuauflage von "Das versicherungsrechtliche Mandat", herausgegeben von van Bühren, einem absoluten Experten für das Versicherungsrecht. Knapp drei Jahre sind seit der Vorauflage vergangen, in denen sich das VVG weiter in der Praxis bewährt hat. Weit überwiegend hatte die Rechtsprechung sich mit Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsneh...mehr

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zerb 11/2015, Bürgerliches Gesetzbuch, 2. Aufl., Rom-Verordnungen | EuErbVO | HUP, Band 6

Hüßtege/Mansel Herausgegeben von Dr. Rainer Hüßtege, Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel 2. Aufl. 2015, 1204 S., Gebunden mit Schutzumschlag, 138,– EUR/118,– EUR Vorzugspreis für DAV-Mitglieder ISBN 978-3-8487-2096-5 In der Reihe Nomos-Kommentar zum BGB ist nunmehr die 2. Auflage zum sechsten Band Bürgerliches Gesetzbuch – Rom-Verordnungen | EuErbVO | HUP erschienen. Herausgeber sind D...mehr

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§ 1 Einführung / 3. Verschärfte Haftung des Fachanwalts für Familienrecht

Rz. 54 Für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung zum Fachanwalt für Familienrecht hat der Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen. Rz. 55 Nach der Rechtsprechung unterliegen Fachanwälte damit auch einer besonders strengen Sorgfaltspflicht. Dabei hat das OLG Zweibrücken[16] die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / b) Anfechtung einer vorsätzlichen Benachteiligung

Rz. 142 In diesem Fall ist nach § 133 InsO eine Rechtshandlung des Insolvenzschuldners anfechtbar, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder in dem anderen Fall, in den letzten 10 Jahren vor dem Insolvenzantrag der Schuldner mit dem dem Gläubiger bekannten Vorsatz vorgenommen hat, die späteren Insolvenzgläubiger zu benachteiligen.mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / ii) § 41 FamGKG (Einstweilige Anordnungen)

Rz. 48 § 41 FamGKG Einstweilige Anordnung Im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist der Wert in der Regel unter Berücksichtigung der geringeren Bedeutung gegenüber der Hauptsache zu ermäßigen. Dabei ist von der Hälfte des für die Hauptsache bestimmten Werts auszugehen. Rz. 49 Der Verfahrenswert in einstweiligen Anordnungsverfahren ist in § 41 FamGKG geregelt. Das FamGKG si...mehr

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§ 4 Güterstände / i) Muster eines Antrags auf Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft im Scheidungsverbund

Rz. 1488 Muster 4.4: Antrag auf Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft im Scheidungsverbund Muster 4.4: Antrag auf Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft im Scheidungsverbund Auseinandersetzungsantrag Gütergemeinschaft [1653] Bestellen wir uns für die Antragstellerin, für die wir folgenden Auseinandersetzungsantrag stellen: Der Antragsgegner wird verpflichtet, zur Auseinande...mehr

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FF 10/2015, Familienanwälte und Familienrichter

Interview mit Dr. Hermann Heuschmid, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Bonn FF/Schnitzler: Sie sind seit 1973, also inzwischen mehr als 40 Jahre Anwalt, seit 1997 Fachanwalt für Familienrecht. Wenn Sie diese lange Zeit Revue passieren lassen, was sind für Sie die einschneidendsten Erlebnisse in dieser Zeit? Heuschmid: Es dürfte schwierig sein, auf diese Frage in d...mehr

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AGS 10/2015, Notwendige Kos... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin machte einen Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die Beklagten geltend. Die in H. ansässige Beklagte zu 1) beauftragte erstinstanzlich den ebenfalls in H. ansässigen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. K. Nachdem das LG der Klage überwiegend stattgegeben hatte, beauftragte die Beklagte zu 1) für das Berufungsverfahren d...mehr

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Zerb 10/2015, Zur Sittenwid... / 4

Auf einen Blick Nach der Entscheidung des OLG Zweibrücken und des Saarländischen Oberlandesgerichts ist nunmehr davon auszugehen, dass die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Sittenwidrigkeit von Bedingungen in letztwilligen Verfügungen und die dazu ergangenen Prüfungsgrundsätze auch auf Wiederverheiratungsklauseln Anwendung finden. Klauseln, die zu einer ...mehr

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AGS 10/2015, Notwendige Kos... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beklagten zu 1) ist unbegründet. a) Zu Recht hat der Rechtspfleger mit seiner Abhilfeentscheidung die von der Klägerin an die Beklagte zu 1) zu erstattenden Kosten auf 6.037,58 EUR festgesetzt. Der Rechtspfleger hat neben den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) für die erste Instanz in Höhe von 8.813,85 EUR brutto, die mit der Beschwerde nicht ang...mehr