Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

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Zerb 7/2015, Betreuungsrecht und Vorsorgeverfügungen in der Praxis

Gabriele Müller und Thomas Renner 4. Auflage 2015, Carl Heymanns Verlag, 387 Seiten, 69 EUR ISBN: 978-3-452-28066-4 Von Tupperware gibt es jetzt einen neuen Shaker. In den 1970er Jahren war Tupperware neu, konkurrenzlos und damit die beste und einzige Wahl. Heutzutage gibt es zahllose Anbieter von Plastikdosen in unterschiedlichster Qualität. Ähnlich ist es mit Büchern zum Vors...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 198 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Schrifttum: Billig, Aktuelles zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG, UVR 2013, 92-94; Brüggemann, Welche Bedeutung hat die Differenzierung nach dem Verkehrswert und Steuerwert noch?, ErbBstg 2009, 155-164; Brüggemann, Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts für Grundstücke gemäß § 198 BewG, ErbBstg 2012, 223-226; Eisele, Erbschaftsteuerliche Immobilienb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung eines unbesichert begebenen Darlehens im Konzern: Sperrwirkung von Art. IV DBA-Großbritannien 1964 gegenüber Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG a.F.

Leitsatz 1. Aufgrund des sog. Rückhalts im Konzern kann es fremdvergleichsgerecht sein, bei einer Darlehensgewährung zwischen Kapitalgesellschaften in einem Konzern von Sicherheiten abzusehen (Bestätigung des Senatsurteils vom 29.10.1997, I R 24/97, BStBl II 1998, 573, BFH/NV 1998, 929). Der Konzernrückhalt lässt jedoch keinen Schluss auf die Rückzahlung der Darlehensverbind...mehr

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zerb 5/2015, Testamente und... / 6

Auf einen Blick Die Nachlassgestaltung für jüngere Menschen hat Besonderheiten zu berücksichtigen, wie den langen Überlebenszeitraum des Partners und das Vorhandensein von Minderjährigen. Eine Möglichkeit dazu ist die hier vorgestellte Vermächtnislösung. Der überlebende Partner wird Alleinerbe, allerdings mit Vermächtnissen zu Gunsten der Kinder belastet. Deren Höhe wird dur...mehr

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zerb 6/2015, Vorratsvollmac... / 6

Auf einen Blick Ein beschränkt geschäftsfähiges Kind kann einem Elternteil eine Vollmacht erteilen, die auf die Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen im Sinne von § 107 BGB beschränkt ist. Das ermöglicht es, eilige Schenkungen auch dann auszuführen, wenn der Minderjährige nicht mitwirken kann. Im Schrifttum wird die Wirksamkeit einer solchen gegenständlich beschränk...mehr

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AGS 6/2015, Kostenerstattun... / 1 Aus den Gründen

Es werden lediglich die Gebühren nach dem vor dem 1.8.2013 geltenden Recht für erstattungsfähig erachtet. Bereits vor dem 1.8.2013 war der Angeklagte anwaltlich vertreten. Mit Schreiben vom 22.11.2013 teilt der bisherige Verteidiger mit, dass "der Angeklagte in meinem Einvernehmen den Verteidiger gewechselt hat". Der neue Verteidiger hatte sich bereits mit seinem Schreiben vo...mehr

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zerb 6/2015, Auswahlermesse... / Anmerkung

Die Entscheidung ist interessant und weitgehend gut begründet – und nach hiesiger Ansicht in einem wesentlichen Punkt, und damit im Ergebnis falsch. Zutreffend führt das VG aus, dass das Hessische Bestattungsgesetz, im Gegensatz zu den meisten Bestattungsgesetzen, nicht ausdrücklich von einer "Reihenfolge" der zur Bestattung Verpflichteten spricht und eine solche auch nicht ...mehr

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zfs 6/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis September 2015 Thema: Verteidigung in Verkehrsstrafsachen Referent: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Neumünster Ort: Stuttgart / Ibis Styles Hotel Datum: Samstag, 4. Juli 2015, 09.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Rechtsprechung des OLG Stuttgart in Verkehrssachen Referent: Dr. Andreas Grube, Richter a...mehr

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zerb 5/2015, Testamente und... / 1. Einheitslösung ("Berliner Testament")

Bei der Einheitslösung setzen sich die Ehegatten gegenseitig zum alleinigen Vollerben und zu Schlusserben die gemeinschaftlichen Kinder zu jeweils gleichen Teilen ein.[3] Eine Ersatzerbenregelung, eine Anordnung für den Katastrophenfall, eine Pflichtteilsklausel, ein Anfechtungsverzicht, eine Regelung zur Wechselbezüglichkeit bzw. Bindungswirkung sowie ggf. Schweigepflichten...mehr

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zerb 6/2015, Anwaltformulare Bankvermögen im Erbfall

Daniel Fischer/Andreas Kühne/Anke Warlich (Hrsg.) 1. Auflage 2015, zerb verlag, 594 Seiten, 79,– EUR ISBN 978-3-95661-010-3 "Bankvermögen im Erbfall" heißt das neue, von den Bonner Rechtsanwälten Dr. Daniel Fischer, Andreas Otto Kühne und Dr. Anke Wahrlich herausgegebene Formularbuch. Der Titel ist Programm: Es geht um die zahlreichen Aspekte des Bankvermögens bei der Vermögens...mehr

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FF 6/2015, Rang bei Teilunt... / 2 Anmerkung

Die vorstehende Entscheidung enthält mehrere interessante Aspekte: 1. "Praktikabilität schlägt Dogmatik" – so könnte man kurz zusammengefasst die Überlegungen des BGH zur Rangfolge bei Teilansprüchen im Mangelfall umschreiben. Es war nach der Unterhaltsreform 2008 in der Literatur streitig, ob die Dogmatik zu den Teilansprüchen im nachehelichen Unterhalt noch aufrecht zu erhal...mehr

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ZFS 5/2015, Dronkovic (Hrsg.): Formularbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht, Luchterhand Verlag, 3. Auflage 2015, 564 Seiten, 129 EUR, ISBN 978-3-472-08903-2

Ein Autorenteam bestehend nur aus Anwälten hat das Verkehrsrecht in seiner gesamten Bandbreite zum dritten Mal in Formularform aufbereitet. Das Buch ist unter jurion auch online verfügbar, so dass man die Formulare in den eigenen Bestand übernehmen kann. Der Aufbau der Kapitel ist dabei stets gleich: Zum jeweiligen Unterthema wird zuerst ein Formular präsentiert, i.d.R. ein ...mehr

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AGS 5/2015, Straßenverkehrsrecht. Münchener Anwaltshandbuch.

Herausgegeben von Hans Buschbell. Bearbeitet von Klaus Baschek, Dr. Frank Baumann, Hans Buchsbell, Prof. Harald Geiger, Paul Kuhn, Dr. Daniela Mielchen, Joachim Otting und Dr. Markus Schäpe. 4. überarbeitete Aufl. 2015. Verlag C. H. Beck, München. L, 1333 S. 149,00 EUR Die Reihe der Münchener Anwaltshandbücher hat sich mit Recht schon lange in der anwaltlichen Praxis etablier...mehr

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FF 5/2015, Nebengüterrecht ... / D. Software

Das Programm WinFam[95] ist um ein Modul "Nebengüterrecht" erweitert worden (zu finden unter "Zugewinn und Vermögen"), welches eine Programmberechnung zur ehebezogenen Zuwendung ermöglicht (die konkludente Ehegatteninnengesellschaft, der familienrechtliche Kooperationsvertrag und die Schwiegerelternschenkung sollen folgen). Der Anwender wird mit Hilfetexten, die wie gewohnt ...mehr

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ZFS 5/2015, Übersicht über ... / K. Fazit

Nach Parkverstößen werden bei Bekanntwerden des Fahrers in aller Regel Verwarnungen gem. § 56 OWiG ausgesprochen. Nur bei besonders gravierenden Verstößen droht nach dem Bußgeldkatalog ein Punkt im FAER. Akzeptiert der Fahrer das Verwarnungsgeld nicht, ergeht ein Bußgeldbescheid, gegen den Einspruch eingelegt werden kann. Auch hier kommt es in der Folge zu einem Termin vor de...mehr

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zfs 4/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Juni 2015 Thema: Sachschaden – aktuelle Fragestellungen aus der instanzgerichtlichen Praxis Referent: Hans-Peter Freymann, Präsident des LG, Saarbrücken Ort: Oldenburg / City Club Hotel Datum: Freitag, 29. Mai 2015, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung Referenten: Dr. Michael Burman...mehr

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FF 4/2015, Schenkung einer ... / 2 Anmerkung

"Alter Wein in neuen Schläuchen?" Der Leser der Entscheidung könnte geneigt sein, dies zu glauben. Eigentlich bestätigt der Beschluss doch nur die seit jeher vertretene Rechtsansicht des BGH, wonach die dingliche Rückforderung des zugewendeten Gegenstandes lediglich in Ausnahmefällen erfolgen konnte. Damit würde aber die Bedeutung des Beschlusses verkannt. Er hat weitreichen...mehr

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FF 4/2015, Familiengerichte

Klaus Schnitzler Familiengerichte sind diejenigen Gerichte der I. Instanz, die die überwiegende Zahl der Verfahren in Ehescheidungs- und Familiensachen durchführen. Sie müssen die Grundlagenarbeit machen und das Massengeschäft erledigen. In vielen Fällen sind sie auch die einzige Instanz, die urteilt. Entscheidungen in Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht sind eher selt...mehr

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FF 4/2015, Der Dienstwagen im Unterhaltsrecht

In unterhaltsrechtlichen Mandaten bzw. unterhaltsrechtlichen familiengerichtlichen Verfahren taucht aufseiten des Unterhaltsverpflichteten bzw. aufseiten des Unterhaltsberechtigten in den letzten Jahren immer wieder ein Dienstwagen in der Gehaltsabrechnung auf. [1] Für die Inhaber von Firmen bzw. Geschäftsführer von Gesellschaften ist die Nutzung eines Dienstwagens eine Selbst...mehr

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FF 4/2015, Wechselmodell un... / II. Rechtsprechung des BGH

Der BGH geht davon aus, dass ein Wechselmodell ein tatsächliches Gleichgewicht an erbrachter Fürsorge und Betreuung voraussetzt, wobei der zeitlichen Komponente der Betreuung indizielle Bedeutung zukommt, ohne dass sich die Beurteilung darauf beschränkt.[8] Solange einem Elternteil ein eindeutig feststellbares, wenn auch nicht notwendigerweise großes Übergewicht bei der tats...mehr

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zfs 4/2015, "Der Adler fliegt allein … "

Wer dieses Zitat[1] vor Augen hat mit einem Bild, das einen Adler im Flug darstellt, der gehört zum "inner circle" der Homburger Tage. Der Betrachter war dann auch schon eingeladen bei Justizrat Hans-Jürgen Gebhardt und seiner Frau Marliese, die Jahr für Jahr seit der Gründung dieser bekannten Fachtagung die Gäste, die es aus Lembach nach Homburg/Saar zurück geschafft haben,...mehr

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zfs 3/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Mai 2015 Thema: Anspruchsvolle Unfallsituationen Referent: Hermann Lemcke, Rechtsanwalt, Vorsitzender Richter am OLG a. D., Münster Ort: Freiburg / Mercure Hotel Panorama Datum: Samstag, 18. April 2015, 09.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht Referenten: Christian Janeczek...mehr

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FF 3/2015, Wechselmodell un... / 2. Ehegattenunterhalt

Im Zusammenhang mit der Frage, wie sich ein Wechselmodell auf den Ehegattenunterhalt auswirkt, gibt es keine grundsätzlichen Differenzen. Denn es liegt auf der Hand, dass beide Ehegatten gleich zu behandeln sind:mehr

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zerb 3/2015, Nachlasswesen

Peter Frohn 3. Aufl. 2014, Gieseking Verlag, Seitenzahl, EUR 34,– ISBN: 978-3-7694-1107-2 Vorliegendes Werk richtet sich vornehmlich an den Rechtspflegernachwuchs zur Examensvorbereitung und als Hilfsmittel für die tägliche Fallbearbeitung. Dabei gelingt dem Autor der Spagat, sowohl das Nachlassverfahrensrecht, das stetigen Veränderungen ausgesetzt ist, als auch das materielle...mehr

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FF 3/2015, Handbuch der Justiz 2014/2015

Deutscher Richterbund (Hrsg.)32. Auflage 2014, 811 Seiten, 74,99 EUR, Verlag C.F. Müller Das bewährte Handbuch der Justiz ist inzwischen in der 32. Auflage erschienen. Alle zwei Jahre wird das Werk vom Deutschen Richterbund in aktualisierter Fassung herausgegeben. Es ist unerlässlich für diejenigen, die sich mit Gerichten zu befassen haben; dies betrifft nicht nur die Justiza...mehr

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zerb 3/2015, BGB-Kommentar

§§ 2303-2345 BGB Staudinger Sellier – de Gruyter Neubearbeitung 2015, 684 Seiten, 319 EUR ISBN: 978-3-8059-1077-4 Der bei Anwälten, Richtern, Wissenschaftlern und Studierenden gleichsam höchst beliebt, – das muss man erst einmal schaffen – Staudinger zu Pflichtteil und Erbunwürdigkeit, ist nun als "Neubearbeitung 2015" erschienen. Nach Ausscheiden von Haas haben dessen Part Ban...mehr

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zerb 3/2015, Die Testamentsvollstreckung

Handbuch für die gerichtliche, anwaltliche und notarielle Praxis Walter Zimmermann 4. Auflage 2014, Erich Schmidt Verlag, 616 Seiten, 98 EUR ISBN: 978-3-503-15695-5 Das Versteck war gut. Erst ein geübter Nachlasspfleger fand das Testament im Inneren der Standuhr hinter der Tür in einem Nebenzimmer. Das Verstecken selbst war allerdings eine schlechte Idee. Zwar kam das Vermögen,...mehr

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FF 3/2015, Tretminen im Recht der Wiedereinsetzung

Dr. Mathias Grandel Nicht selten kann ein Mandant die Kosten eines Beschwerdeverfahrens in Familiensachen nicht selbst stemmen. Vielmehr kann das Beschwerdeverfahren nur durchgeführt werden, wenn Verfahrenskostenhilfe hierfür bewilligt wird. Die Mittellosigkeit eines Beteiligten ist ein unverschuldetes Hindernis an der Einhaltung der Rechtsmittelfristen. Es kann Verfahrenskos...mehr

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FF 3/2015, Kein vorzeitiger... / 2 Anmerkung

A. Das zum 1.9.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts[1] hat u.a. die wechselseitigen Auskunftspflichten der im gesetzlichen Güterstand verheirateten Ehegatten neu strukturiert und erweitert. Anders als nach der bisherigen Rechtslage begründet nunmehr bereits die bloße Trennung i.S.d. § 1567 Abs. 1 BGB nach § 1379 Abs. 2 ...mehr

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AGS 3/2015, Kostenfestsetzu... / 2 Aus den Gründen

1. Das Beschwerdeverfahren hat sich nicht aufgrund der Erklärung des Antragsgegners erledigt. Die Antragstellerin hat sich der Erledigungserklärung nicht angeschlossen. 2. Der Antragsgegner ist verpflichtet, der Antragstellerin einen Betrag von 1.591,43 EUR zu erstatten. Aufgrund des Beschlusses des AG v. 5.3.2013 hat der Antragsgegner die Kosten des Verfahrens zu tragen. Dies...mehr

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zfs 3/2015, DAV Verkehrsanwaltstag

Ein wesentliches Ziel der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht ist es, ihre Mitglieder durch hochwertige Fortbildungsveranstaltungen in die Lage zu versetzen, die Interessen der Geschädigten optimal zu vertreten. Diesem Ziel dient vor allem der sog. Wanderzirkus. Ausgewählte, regelmäßig hochklassige Referenten reisen mit ihrem Vortrag an alle insgesamt 17 Standorte, die von den...mehr

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zfs 2/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis April 2015 Thema: Erfolgreich abrechnen – Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht Referent: Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator, Langenhagen Ort: Gießen-Kleinlinden / Bürgerhaus Datum: Freitag, 6. März 2015, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160 EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/F...mehr

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Zerb 2/2015, Praxis des Handels- und Gesellschaftsrechts

Dr. Thomas Wachter (Hrsg.) ZAP-Arbeitsbücher, ZAP Verlag, 3. Auflage 2015, 3.892 S., 218 EUR ISBN 978-3-89655-736-0 Wer den Herausgeber kennt, wird sich über den Umfang, die Betrachtungstiefe sowie den Fußnotenapparat des 3.858-seitigen Werkes kaum wundern. Dr. Thomas Wachter und seine 45 Co-Autoren haben die selbstgestellte Aufgabe einer praxisorientierten Darstellung aller Be...mehr

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Zerb 2/2015, Der Nießbrauch... / 5

Auf einen Blick Der Nießbrauch an GmbH-Geschäftsanteilen ist ein wichtiges Instrument zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Von praktischer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang insbesondere der Vorbehaltsnießbrauch zugunsten des Unternehmens im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge sowie der Vermächtnisnießbrauch zum Zweck der Versorgung eines Angehörigen des Unternehmer...mehr

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zfs 2/2015, Fortbildung im ... / Weitere Änderungen der FAO

In der Sitzung am 6.12.2013 hat die Satzungsversammlung noch weitere Änderungen am § 15 FAO zur Fortbildungsverpflichtung vorgenommen. So wurde in Absatz 1 der Begriff "anwaltlich" in "fachspezifisch" geändert. Hintergrund war der Umstand, dass einige Rechtsanwaltskammern Veranstaltungen, in denen z.B. Sachverständige referiert haben, nicht als Pflichtfortbildung für Fachanw...mehr

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FF 2/2015, Um halb 5 ist hier Schluss …

Klaus Weil Nein, ich möchte Sie diesmal nicht mit den profanen Herausforderungen des Versorgungsausgleichsrechts konfrontieren. Obwohl der BGH derzeit interessante Fragen wie den nachehezeitlichen Werteverzehr bei kapitalgedeckten Versorgungen zu entscheiden hat. Soll dieser versicherungsmathematische Werteverzehr zulasten der Versichertengemeinschaft gehen? Oder doch eher zu...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / 4. Lange Trennungszeit

Anders als beim Zugewinnausgleich spielt die Dauer der Trennung eine Rolle.[43] Der Versorgungsausgleich wird nicht dadurch grob unbillig, dass Ehegatten über eine längere Zeit (jahrelang) einen eigenen Hausstand geführt haben und die eheliche Lebensgemeinschaft nur auf die Wochenenden beschränkt war. Es kommt auf den konkreten Einzelfall an. So scheidet grobe Unbilligkeit be...mehr

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zfs 2/2015, Fortbildung im ... / Fortbildung im Selbststudium – wie geht das?

Typischerweise weisen Fachanwälte ihre Fortbildungspflicht durch hörende oder dozierende Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nach. Auch wissenschaftliche Publikationen werden als Fortbildung angerechnet. Bei der neuen Möglichkeit des Selbststudiums stellen sich den Anwälten, die diesen Weg nutzen möchten, sowie DAV-Arbeitsgemeinschaften, die Angebote für das Selbststudi...mehr

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AGS 2/2015, Wertberechnung ... / 2 Aus den Gründen

1. Die gem. § 32 Abs. 2 RVG i.V.m. § 59 FamGKG zulässige Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für das Verfahren erster Instanz hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg; im Übrigen ist sie unbegründet. 2. Für die Wertberechnung des Scheidungsverbundverfahrens gelten gem. § 44 Abs. 1 FamGKG alle in den Verbund einbezogenen Familiensachen (§ 137 FamFG) als ein Verfah...mehr

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Autorenverzeichnis

Dr. Michael Burmann Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht, Erfurt Bernd Deeken Dipl.-Ingenieur, Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle und Fahrzeugtechnik, ­Oldenburg Norbert Marten Dipl.-Ingenieur, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK Oldenburg für Straßenverkehrsunfälle, Oldenburg Hans Otto Rausch Dipl.-Ingenieur, öffentlich ...mehr

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zerb 5/2015, Durchsetzung d... / Anmerkung

Entscheidungen zur Totenfürsorge und zum Bestattungsrecht, die bislang eher ein Schattendasein führten, nehmen zu. Grund dafür sind nicht nur die in Mode gekommenen individuellen Bestattungswünsche (siehe Kurze, ZErb 2012, 103 ff), sondern auch die zunehmende Tendenz der Testatoren, neben der Einsetzung von Rechtsnachfolgern in das eigene Vermögen eine bestimmte Art der Best...mehr

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FF 1/2015, Betreuungsunterh... / IV. Zusammenfassung

1. Das Alter ist im Rahmen des Betreuungsunterhalts für sich allein kein Kriterium mehr. Vielmehr kommt es entscheidend auf individuelle Umstände an, z.B. die bestehenden Möglichkeiten der Kindesbetreuung, Belange des Kindes, Rollenverteilung zwischen den Eltern in der Ehe sowie die Praktizierung dieser Verteilung. 2. Bei den kindbezogenen Gründen gilt Folgendes: a) Überzogene...mehr

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zfs 1/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Februar 2015 Thema: 61. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht Ort: Köln / Leonardo Hotel Datum: Donnerstag, 5. Februar 2015, 9.30 Uhr bis Samstag, 30. Mai 2015, 17.00 Uhr(6 Bausteine, jeweils Do-Sa, insgesamt 120 Vortragsstunden) Gebühr: 1.865,- EUR Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht sowie Mitglieder FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung /...mehr

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FF 1/2015, Anfechtung eines... / 1 Gründe:

I. Das Amtsgericht – Familiengericht – Augsburg hat mit Beschl. v. 25.2.2014 eine in der Sitzung vom selben Tag getroffene Umgangsvereinbarung familiengerichtlich gebilligt. Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Großmutter. Die Mutter, der Vater, der Ergänzungspfleger und der Verfahrensbeistand haben sie schriftlich geäußert. II. Die zulässige Beschwerde der Großmutter führ...mehr

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Zerb 12/2014, Unternehmensn... / II. Die neue Schrift von Klinger

Stiftungen stehen im Fokus der Aufmerksamkeit. Über die altehrwürdige Rechtsform der Stiftung wird viel geschrieben – nicht nur in der Wirtschaftspresse[6] und in Magazinen.[7] Auch die Fachwelt verwöhnt uns schon seit Jahrzehnten mit einer Flut von Aufsätzen und Monografien zur Stiftung und speziell zur unternehmensverbundenen Stiftung.[8] Prominenten, immer wieder genannte...mehr

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zfs 1/2015, Die Fahrerschut... / I. Einleitung

Die Fahrerschutzversicherung wurde in Skandinavien entwickelt und war auch in Belgien und Luxemburg verbreitet, bevor sie dann nach 2002 auch in Deutschland eingeführt wurde.[1] Seit Geltung des Schadensrechtsänderungsgesetzes vom 1.8.2002 sind sämtliche Insassen im Fahrzeug im Hinblick auf die Ausdehnung der Gefährdungshaftung im Rahmen von § 8a StVG geschützt, da ihnen eig...mehr

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§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / b) Übersicht über die Rechtsfolgen der Obliegenheitsverletzung

aa) Rechtsfolgen nach altem Recht Rz. 75 bb) Rechtsfolgen ab dem 1.1.2008 (§ 17 Abs. 6 ARB/§ 28 VVG n.F.) Rz. 76mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (1) Leistungsträger

Rz. 1270 Leistungsträger sind private Versicherer. Rz. 1271 Private Schadenversicherer sind (siehe auch oben Rn 485)mehr

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§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / c) Struktur zur Regelung der Leistungsfreiheit und Beweislast

Rz. 15 In den ARB 2008 erfolgte eine Anpassung der Systematik der mit der Obliegenheit verbundenen Rechtsfolgen an die Regelung in § 28 VVG. Die Regelung beinhaltet zunächst den Fortfall des "Alles-oder-nichts-Prinzips". Aus § 28 VVG ergibt sich eine identische Regelung der Rechtsfolgen von Obliegenheiten vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls. Die leichte Obliegenheits...mehr

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zfs 1/2015, Die Fahrerschut... / III. Subsidiarität

Allen Fahrerschutzversicherungsverträgen ist gemein, dass diese nur subsidiär leisten wollen. So heißt es z.B. bei der HUK-Coburg Versicherung in den Versicherungsbedingungen wie folgt[5] : "Wir leisten nicht, soweit ihnen wegen des Unfalls aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen ein deckungsgleicher Anspruch gegen einen Dritten (z.B. Unfallgegner, Haftpflichtvers...mehr