Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 10/2014, Die Schiedsfä... / Anmerkung

Das LG Heidelberg hat sich in seinem Urteil zur Zulässigkeit der Klage vor dem ordentlichen Zivilgericht und eben nicht vor dem Schiedsgericht (Ziffer 1. der Entscheidungsgründe) zu einem besonderen Punkt geäußert. Das hat Wendt zu dem Satz bewegt (ErbR 2014, 401, 402): "Die geradezu historisch zu nennende Brisanz enthält der erste Teil." Das LG Heidelberg hat in der Tat, sow...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Pflichten im Zusammenhang mit dem Brandschutz

Leitsatz Die Aufforderung der Bauaufsichtsbehörde zur Herstellung eines zweiten Rettungswegs bei einem 6-geschossigen Gebäude aus Gründen des Brandschutzes überschreitet die eigenständigen Befugnisse des Verwalters. Wird der Verwalter ohne eine verbindliche Inanspruchnahme der Wohnungseigentümer in Anspruch genommen, ist das unzulässig. Etwas anderes gilt, wenn der Verwalter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 9/2014, Keine Schutzbedü... / 1

Leitsätze von Prof. Dr. Winfried Born, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Dortmundmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 9/2014, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Während auf dem Messegelände in Köln die FIBO (Intern. Leitmesse für Fitness, Wellness und Gesundheit) die Besucher anzog, fand auf der anderen Rheinseite am 4. und 5. April 2014 die 17. Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI statt: mit einem Rekord von fast 340 Teilnehmern, denen es um familienrechtliche Fitness ging. Nach der Eröffnung durch den Leiter des Fachinstituts,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 9/2014, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Oktober 2014 Thema: Autokauf und Leasing Referent: Wolfgang Ball, Vorsitzender Richter am BGH a. D., Lemberg Ort: Neubrandenburg / Radisson BLU Hotel Datum: Freitag, 10. Oktober 2014, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160,– Euro Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung / 249,– Euro Mitglieder Anwaltver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 9/2014, NomosKommentar BGB – Familienrecht

Dauner-Lieb/Heidel/Ring (Gesamt-Hrsg.)Kaiser/Schnitzler/Friederici/Schilling (Band-Hrsg.)Band 4, 3. Auflage 2014, 3.194 Seiten, 198 EUR, Nomos Verlag Mit der nunmehr 3. Auflage des Bandes "Familienrecht" knüpft der Nomos-Kommentar zum BGB an eine Erfolgsgeschichte an, die ihn bereits seit der 1. Auflage begleitet. Zu danken ist dies zum einen seinem Konzept, das Praxisbezug u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 9/2014, Schadensberechn... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Entgegen der angefochtenen Entscheidung haben die Bekl., deren Haftung dem Grunde nach gem. §§ 7 Abs. 1, 17 Straßenverkehrsgesetz (StVG) i.V.m. § 115 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unstreitig ist, zur Schadensbehebung erforderliche Reparaturkosten von 1.765,15 EUR abzüglich eines Wertausgleichs von 200 EUR und hieraufgezahlter 200 EUR, entsprechend insgesamt 1.365,1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 8/2014, Die Cash-Gesel... / 5

Auf einen Blick Es zeigt sich also, dass auch nach dem Ende der Cash-Gesellschaft noch Möglichkeiten bestehen, Geldvermögen steuergünstig zu übertragen. Dies erfordert allerdings zum einen ggf. die Zusammenarbeit mit einem Unternehmen und zum anderen die Bereitschaft, gewisse unternehmerische Risiken[11] einzugehen. Bei sinnvoller Ausgestaltung ist das Optimierungspotenzial ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 7/2014, Der Fachanwalt für Erbrecht

Dr. Michael Bonefeld/Dr. Thomas Wachter zerb verlag, 3. Aufl. 2014, 1.808 Seiten gebunden, 119,– EUR ISBN 978-3-941586-96-3 1. "Der Fachanwalt für Erbrecht" richtet sich primär – das besagt bereits der Titel – an im Erbrecht tätige Rechtsanwälte. Das in der aktuellen Auflage von 28 Autoren bearbeitete Werk behandelt alle Bereiche, welche in der erbrechtlichen Praxis wichtig sin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2014, Erbverzichte a... / IV. Zusammenfassung

Erb- und Pflichtteilsverzichte sind typische Begleitregelungen in Eheverträgen im erweiterten Sinne. Globale Regelungen sind in aller Regel nicht angezeigt. Eine Anpassung ähnlich güterrechtlichen Regelungen ist möglich. Zu denken ist z.B. an beschränkte Pflichtteilsverzichte oder bedingte und befristete Verzichte. Gegenleistungen können durch Bedingungen mit dem Verzichtsve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 7/2014, Römer/Langheid, VVG. Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz; mit VVG-InfoV. Bearbeitet von Prof. Dr. Wolfgang Römer, Dr. Langheid und Prof. Roland Rixecker. 4. Aufl. 2014. Verlag C.H. Beck, München. XXII, 1.411 S. 115,00 EUR.

Das Gebiet des Versicherungsrechts betrifft nicht nur den Spezialisten und den Fachanwalt für Versicherungsrecht, sondern auch den Allgemeinanwalt, der sich in seiner forensischen Praxis mit Versicherungsfällen zu befassen hat. Gerade für ihn ist ein übersichtlicher Handkommentar von besonderer Bedeutung. Hier erscheint zwischenzeitlich in der 4. Aufl. in der bewährten orang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2014, Die Abänderung... / 4. Fazit der Abänderungen gem. § 51 VersAusglG

Die Abänderung einer nach bisherigem Recht ergangenen Entscheidung zum Versorgungsausgleich gem. § 51 VersAusglG ist dreistufig zu sehen. Unterstellt, die zeitlichen Voraussetzungen für eine Antragstellung gem. § 226 Abs. 2 FamFG sind erfüllt (6 Monatsfrist), ist die erste Stufe, die Prüfung der Zulässigkeit einer Abänderung, nicht mit besonderen Schwierigkeiten verbunden. Wei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2014, Vereinbarung z... / 3 Anmerkung

Der BGH hat sich in diese Entscheidung zur Anpassung einer – privatschriftlichen – Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt mit einem interessanten Sachverhalt auseinanderzusetzen: Der Antragsgegner war früher einmal verheiratet. In der Zeit von 1993 bis 2005 war er dann wieder verheiratet. In diesem Zeitraum wurde der hier zur Überprüfung anstehende Vertrag abgeschlossen. E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2014, Sofort wirksam, aber unausgewogen?

Dr. Mathias Grandel Mit den Regelungen zur Anordnung der sofortigen Wirksamkeit in Unterhaltssachen verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, die Interessen des Unterhaltsgläubigers zu stärken. Es drängt sich jedoch der Eindruck auf, dass Gesetzgeber und Praxis über das Ziel hinausgeschossen sind. Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses in Unterhaltssachen "soll" gem. § 116 Abs. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 7/2014, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Das FamG hat zu Recht den Verfahrenswert der Folgesache nachehelicher Unterhalt auf 10.800,00 EUR festgesetzt, § 51 FamGKG. Gem. § 51 FamGKG bemisst sich der Verfahrenswert in Unterhaltssachen nach dem Unterhaltsbetrag, der für die ersten zwölf Monate nach Antragseinreichung gefordert werden. Dabei handelt es sich rechnerisch um den Betrag von 10.800,00 EUR. Im Falle eines Unt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2014, Deutscher Nach... / VI. Aktuelle Entwicklungen im Erb- und Nachlassverfahrensrecht

In bereits guter Tradition wurde die Vortragsreihe durch Herrn Horst Bestelmeyer [10] beendet. Den Schwerpunkt des Vortrags bildete die aktuelle Rechtsprechung zum Vergütungsrecht. Entgegen der in der nachlassgerichtlichen Praxis gefestigten Auffassung, wonach eine unterlassene Feststellung der Berufsmäßigkeit sowohl vom Nachlassgericht als auch im Abhilfe- und Beschwerdeverf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2014, Deutscher Nach... / II. Die Überwachung des Nachlasspflegers durch das Nachlassgericht

Dr. Falk Schulz [4] richtete seinen anschließenden Vortrag direkt an die zahlreich anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nachlassgerichte. Anhand des Sprichworts "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" behandelte er das Verhältnis des Rechtspflegers zum Nachlasspfleger. Die Aufsichtspflicht und Weisungsbefugnis des Nachlassgerichts werde dadurch begrenzt, dass der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2014, Deutscher Nach... / I. Der Vertrag zugunsten Dritter im Erbfall

Schon der Eröffnungsvortrag von Rechtsanwalt Dr. Dirk Bredemeyer [3] weckte großes Interesse im Auditorium, handelt es sich doch beim Vertrag zugunsten Dritter im Erbfall um ein juristisches Konstrukt, das als Lebensversicherung oder Sparbuch mit Bezugsrecht dem Nachlasspfleger häufig begegnet. Nach Erörterung der allgemeinen Rechtsbeziehungen (Deckungs-, Valuta- und Zuwendun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2014, Zuschlag an den ... / 2 Anmerkung

1. Mit der vorliegenden Entscheidung greift der BGH erneut streitige Fragen in Zusammenhang mit der Auseinandersetzung des Versteigerungserlöses auf, bestätigt teilweise seine bisherige Rechtsprechung und trägt darüber hinaus einem praktischen Bedürfnis Rechnung, indem der Ersteher als früherer Miteigentümer nicht zwingend den auf ihn entfallenden Anteil des Bargebots zum Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2014, Formwirksamkeit ... / 2 Anmerkung

"Roma locuta, causa finita!" Der Leser des durchaus anwaltsfreundlichen Beschlusses könnte geneigt sein, dies zu glauben. Zu Recht? 1. In Rechtsprechung und Literatur wurde die Frage der hier strittigen Formunwirksamkeit sehr kontrovers diskutiert. Unter Beachtung des sichersten Weges hatte es sich daher bisher empfohlen, solche Vereinbarungen ausschließlich in Eheverfahren a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 6/2014, Himmelreich/Andreae/Teigelack: Autokaufrecht, 5. Aufl. 2014, Deutscher Anwaltverlag, 441 Seiten, 590 EUR, ISBN 978-3-8240-1286-2

Die Autoren – renommierte Fachleute – haben das Werk in der Neuauflage auf den Stand von September 2013 gebracht. Der Stoff ist unter Auswertung aktueller Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte sowie der relevanten Literatur systematisch und praxisorientiert aufbereitet. Die Verfasser sprechen zahlreiche rechtliche Streitfragen an und nehmen hierzu häufig auch Stellu...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentümer als mittelbarer Handlungsstörer

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer, der an seinem Wohnungseigentum einen Nießbrauch bestellt hat, kann grundsätzlich als mittelbarer Handlungsstörer von den übrigen Wohnungseigentümern auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn der Nießbraucher das Wohnungseigentum in einer Weise nutzt, die mit dem vereinbarten Zweck unvereinbar ist. Normenkette §§ 14 Nr. 2, 15 Abs. 3 WE...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2014, Fachanwaltschaften und anwaltliche Berufspflichten

Interview mit Dr. Hubert W. van Bühren, Rechtsanwalt und langjähriger Präsident der RAK Köln Dr. Hubert W. van Bühren FF/Schnitzler: Sie waren in Ihrer langjährigen beruflichen Tätigkeit immer bestrebt über den Tellerrand zu schauen, also nicht nur in Ihrer eigenen Praxis, sondern auch in Anwaltsorganisationen tätig zu sein. Sie waren fast 30 Jahre lang im Kammervorstand der R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2014, Geführte Wanderu... / IX. Verordnungen und Ausführungsgesetze

Soweit es um Entscheidungen und Verfahren im Bereich der Verordnung Brüssel II a geht (Statusverfahren und Kindschaftsverfahren) ist das internationale Familienrechtsverfahrensgesetz als Ausführungsgesetz zu beachten. In Bezug auf Unterhaltsansprüche ist auf das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) als Ausführungsgesetz zurückzugreifen. Hinweis Bei dem Beitrag handelt es sich um di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 5/2014, Gute Nachbarn

Die wichtigsten Personen neben der eigenen Familie sind die unmittelbaren Nachbarn. Wenn Nachbarn ein gutes Verhältnis zueinander pflegen, können sie ungestört nebeneinander leben und profitieren beide davon. In rechtlichen Fachbereichen gibt es kaum eine engere Nachbarschaft als diejenigen zwischen dem Verkehrsrecht und dem Versicherungsrecht. Betrachten wir zum Beispiel de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2014, Umfang der Wert... / 2 Aus den Gründen

Der Gegenstandswert des Hauptsacheverfahrens ist ohne "Anrechnung" der bereits durch die einstweilige Anordnung festgesetzten Beträge zu ermitteln, allerdings – anders als mit der Beschwerde geltend gemacht – unter Berücksichtigung laufenden Unterhalts schon ab November 2013 (zur Abgrenzung rückständigen und laufenden Unterhalts Keske in Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 4. A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2014, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte vor dem FamG den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses in Höhe von 7.791,53 EUR eingereicht. Das FamG hat der einstweiligen Anordnung stattgegeben und den Verfahrenswert auf den hälftigen Wert des geltend gemachten Betrages, also 3.895,76 EUR, festgesetzt. Hiergegen hat die Verfahrensbevollmächtigte der A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 4/2014, Staudinger/Halm/Wendt: Fachanwalts-Kommentar Versicherungsrecht, 1. Aufl. 2013, Luchterhand, 2.668 Seiten, 159 EUR, ISBN: 978-3-472-08019-0

Der Fachanwalts-Kommentar Versicherungsrecht erscheint neu auf dem Markt. Ein Blick ins Autorenverzeichnis hat die Erwartungen erhöht. Zahlreiche namhafte Autoren, wie etwa Halm, Nugel oder Schwab, um nur einige zu nennen, haben an dem Werk mitgewirkt. Es handelt sich weit überwiegend um Autoren aus der Praxis. Ebenfalls eindrucksvoll ist das Inhaltsverzeichnis. Nahezu das ko...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 4/2014, Der Pflichttei... / 5

Auf einen Blick Der Pflichtteilsanspruch erlangt Bedeutung im Sinne des ErbStG durch seine Geltendmachung. Dies meint grundsätzlich jedes aktive oder passive Erfüllungsverlangen oder -verhalten auf Seiten des Berechtigten. Außer in eng beschriebenen Ausnahmefällen führt auch ein verzögertes oder anteiliges Fordern zu einem steuerbaren Erwerb. Steuerfreibeträge von Berechtigt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2014, Schadensersatz w... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung liegt auf der Linie des OLG Oldenburg vom 10.6.2010.[1] In diesem Verfahren hatte das OLG der Rückforderung von Unterhaltsbeträgen für einen Zeitraum von 12 Jahren stattgegeben, nachdem herausgekommen war, dass die geschiedene Ehefrau jahrelang die verfestigte, wenn auch distanzierte Lebensgemeinschaft zu ihrem dann verstorbenen Partner verschwiegen und Zuwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2014, Strukturprobleme in der Familiengerichtsbarkeit

Klaus Schnitzler Bundesfinanzminister Schäuble hat vor einigen Tagen im Zusammenhang mit dem Bonn-Berlin-Gesetz deutlich gemacht, dass Gesetze in der heutigen Zeit nicht für die Ewigkeit gemacht sind. Dies ist zweifellos richtig. 1. Betreuungssachen beim BGH in der Rechtsbeschwerde Seit der FamFG-Reform ist der BGH als Rechtsbeschwerdegericht auch für Betreuungssachen zuständig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2014, Vergütung für Nu... / 2 Anmerkung

Mit dieser Entscheidung stellt der BGH klar, dass an der früheren Rechtsmeinung des Gerichts,[1] die Nutzungsvergütung setze voraus, dass dem in der Wohnung verbliebenen Ehegatten durch die ungeteilte Nutzung der Wohnung ein wirtschaftlicher Vorteil erwachse, nicht mehr festgehalten werde. Die Zubilligung einer Nutzungsentschädigung hat nach der früheren Entscheidung vorausg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2014, ARGE Verkehrsrecht des DAV

Veranstaltungen bis Juli 2014 Thema: Die Reform des Verkehrszentralregisters und Brennpunkte der Verteidigung* Referent: Christian Janeczek, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Dresden Ort: Gießen / Stadthalle Datum: Freitag, 4.4.2014, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Die Reform des Verkehrszentralregisters und Brennpunkte der Verteidigung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 3/2014, Die Güterstand... / 6

Auf einen Blick Gesellschaftsvertragliche Güterstandsklauseln sollen die Gesellschaft und ihre Gesellschafter vor den wirtschaftlichen Folgen des Scheiterns einer Ehe schützen. Als Drittkontrahierungsklauseln sind sie mit dem Risiko behaftet, dass das von ihnen verfolgte Ziel von der Mitwirkung eines Dritten abhängig ist. Das Zusammentreffen privater und geschäftlicher Inter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/14, "In verwirkender M... / 3

Anmerkung Bei dem Beitrag handelt es sich um die überarbeitete und gekürzte Fassung eines Vortrages, den der Verfasser am 22.11.2013 bei der Jubiläumstagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Karlsruhe gehalten hat. Autor: Klaus Schnitzler , Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Euskirchen FF 3/2014, S. 94 - 104mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/14, NomosKommentar BGB – Rom-Verordnungen zum Internationalen Privatrecht

Mansel/Hüßtege 2013, 792 Seiten, 118 EUR, Nomos Verlag, ISBN 978-3-8329-7385-8 Im Nomos Verlag ist im Frühjahr 2013 der Sonderband 6 zu den Rom-Verordnungen erschienen. Der Umfang des Werkes entspricht der erheblichen praktischen Bedeutung der Verordnungen. Die von der Kommentierung erfassten Verordnungen Rom I, Rom II und Rom III sowie die textlich dargestellte europäische Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 3/2014, Das erbrechtliche Mandat

Karl-Ludwig Kerscher, Walter Krug, Tobias Spanke (Hrsg.) zerb verlag, 5. Auflage 2014, 1776 Seiten, gebunden, 119,– EUR ISBN: 978-3-941586-83-3 Anfang 2007 erschien "Das erbrechtliche Mandat" in der 4. Auflage. Seither mussten sich Praktiker mit für das Gebiet des Erbrechts eher gravierenden Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Beispielhaft zu nennen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/14, Abgrenzung Privile... / 2 Anmerkung

(zu Leitsatz 2) 1. Sedes materiae ist insoweit § 1374 Abs. 2 BGB, der im 1. Halbsatz vier Tatbestände enthält, in denen ein Vermögenserwerb des Ehegatten während des bestehenden Güterstandes grundsätzlich seinem in § 1374 Abs. 1 BGB definierten (tatsächlichen) Anfangsvermögen bei Eintritt des Güterstandes hinzuzurechnen ist: beim Erwerb von Todes wegen, mit Rücksicht auf ein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/14, Der (Versorgungsausgleichs-)Prozess – frei nach Franz K.

Klaus Weil Versorgungsausgleichsverfahren stellen immer eine Herausforderung für alle Verfahrensbeteiligte dar. Insbesondere Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG oder schuldrechtliche Ausgleichsverfahren können zu kafkaesken Zuständen führen. Da zudem isolierte Versorgungsausgleichssachen keine Familienstreitsachen sind, besteht bei ihnen – außer in Fällen des Scheidungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/14, Zuständigkeit der ... / 1 Gründe:

I. Die Antragstellerin hat bei dem AG – Familiengericht – Alsfeld im November 2013 einen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für einen Antrag eingereicht, mit welchem sie den Antragsgegner – ihren inzwischen von ihr getrennt lebenden Ehemann – auf Zahlung von Schmerzensgeld in Anspruch nimmt. Sie macht geltend, dass es am 13.4.2012 in der ehelichen Wohnung zu ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2014, AnwaltKommentar zum RVG. Herausgegeben von Norbert Schneider und Hans-Joachim Wolf. Bearbeitet von Peter Fölsch, Helmut Kögler, Peter Mock, Martin Schafhausen, Norbert Schneider, Lotte Thiel, Joachim Volpert, Stefan Wahlen, Joachim Wolf, 7. Aufl. 2014; XXVI, 3048 S. 159,00 EUR.

Das Bessere ist des Guten Feind! Diesem altbekannten Motto haben sich die Herausgeber und Autoren der nunmehr vorliegenden 7. Aufl. des Anwaltkommentars ganz offensichtlich verpflichtet gefühlt, der mit fast 1.000 Seiten mehr Umfang noch gewichtiger daherkommt als die Vorgänger. Und man kann es vorausschicken: Hier ist wirklich ein großer Wurf gelungen! Nachdem es dem Anwaltk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 2/2014, Pflichtfortbildung für Fachanwälte

Die Satzungsversammlung hat beschlossen, die für die Gesamtdauer der von Fachanwältinnen und Fachanwälten mindestens zu erbringenden Fortbildungsleistungen von 10 auf 15 Stunden zu erhöhen. Gleichzeitig soll der § 15 Abs. 1 FAO so gefasst werden, dass künftig die Fortbildung auch bei Veranstaltungen, die nicht von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (sondern beispielsweise ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 2/2014, Der deutsch-ja... / 4

Auf einen Blick Eine zivilrechtliche Gestaltung löst nicht automatisch eine Besteuerung nur in Deutschland oder Japan aus. Vielmehr kann das Fehlen eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Japan auf dem Gebiet des Erbrechts zu einer doppelten steuerlichen Belastung des Erben führen. Dies ist auch dem Umstand geschuldet, dass jeder Staat ein Interesse an der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 2/2014, Steuerliche Ge... / 5

Auf einen Blick Durch den Wechsel des ehelichen Güterstandes können in vielen Fällen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche sowie die Erbschaft- und Schenkungsteuer und gleichfalls Haftungsrisiken reduziert oder sogar ganz ausgeschlossen werden. Bei umfassender Betrachtung der rechtlichen Möglichkeiten wird deutlich, dass der Güterstand sowie dessen eventueller We...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 2/2014, Nebengüterrecht ... / 4. Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch

Gleich drei Fachbeiträge von Götz,[90] Langheim [91] und Volker [92] haben sich 2013 diesem Thema gewidmet. Sie stellen die wichtigsten Fragen zum Anspruchsgrund heraus und sind jeweils für sich, vor allem aber in der Zusammenschau eine gute Arbeitshilfe. Volker vertieft Ausgleichsansprüche bei Kindergeld- und vergleichbaren Leistungen, Langheim das Konkurrenzverhältnis zwisch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 2/2014, Handbuch Pflichtteilsrecht

Jörg Mayer, Rembert Süß, Manuel Tanck, Jan Bittler, Eckhard Wälzholz zerb zerlag, 3. Aufl. 2013, 1.217 Seiten, gebunden ISBN 978-3-941586-86-4 Das Pflichtteilsrecht ist in der anwaltlichen und notariellen Erbrechtspraxis von erheblicher Bedeutung. Es lohnt sich daher, in eine entsprechende Handbibliothek zu investieren. Wer hier noch auf der Suche nach einer anspruchsvollen Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 2/2014, Anwältin/Anwalt 2030

Jochem Schausten Welche Auswirkungen haben wirtschaftliche, demografische, gesellschaftliche und technologische Entwicklungen auf den Rechtsdienstleistungsmarkt in den nächsten zwanzig Jahren? Wie sind die Anwaltskanzleien heute aufgestellt und können sie ausgehend vom heutigen Status quo auch in Zukunft erfolgreich am Markt agieren? Das Forschungsprojekt "Rechtsdienstleistun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 2/2014, Merkantiler Min... / 3 Anmerkung:

Ob eine merkantile Wertminderung bei einem "Altfahrzeug" angenommen werden kann, ist im Laufe der Zeit nach der grds. Anerkennung der merkantilen Wertminderung unterschiedlich beantwortet worden. Nachdem der BGH in seiner Grundsatzentscheidung v. 3.10.1961 (NJW 1961, 2253 = VersR 1961, 1043) von einem merkantilen Minderwert eines Unfallfahrzeugs trotz Behebung der Schäden im...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 2/2014, Rechtsschutzversicherung – falsa demonstratio?

Rechtsschutzversicherer sind auf Gewinnerzielung gerichtete Unternehmen. Diese Selbstverständlichkeit müssen sich die Kunden der Versicherer vor Augen führen, wenn sie der Werbung vertrauen "wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht". Tatsächlich unternimmt die Branche viel, um die Versicherungsnehmer vor allem davon abzuhalten. Rechtsprechung obliegt den Gerichten. Ob sein Fall dort...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2013, Killian/von Albedyll: Fachanwälte für Verkehrsrecht, Deutscher Anwaltverlag, 160 Seiten, 15 EUR, ISBN 978-3-8240-5416-9

Die Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht ist seit der erstmaligen Verleihung entsprechender Fachanwaltstitel durch die Rechtsanwaltskammern im Jahr 2004 schnell zur viertgrößten der 20 Fachanwaltschaften geworden. Rund 3.000 Rechtsanwälte haben mittlerweile den Rechtsanwaltskammern überdurchschnittliche theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Verkehrsrecht nachge...mehr