Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

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Gesellschafterbeschlüsse: R... / 8 Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Alle Gesellschafter von Personengesellschaften und Personenhandelsgesellschaften müssen sich mit dem Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) auseinandersetzen.[1] Es tritt – überwiegend – am 1.1.2024 in Kraft. Neuregelungen betreffen nicht nur neu zu gründende Personen(handels)gesellschaften, sondern vor allem auch bereits bestehende Personen(handels)gesellsc...mehr

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AGS 06/2022, Himmelreich/Halm, Handbuch Verkehrsrecht - Fortführung des Handbuchs des Fachanwalts für Verkehrsrecht

Herausgegeben von Wolfgang Halm. 7. Aufl., 2022. Verlag Luchterhand, Hürth. LXVI, 3.019 S., 169,00 EUR Bis zur 6. Aufl. ist das Werk unter dem Titel "Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht" erschienen. Es kann also auf eine lange Tradition zurückblicken. Für die Neuauflage sind einige neue Autoren hinzugekommen, während andere ausscheiden mussten. Ungeachtet dessen setzt sich...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Herausgeber und Autoren / Die Autoren

Françoise Dammertz Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht bei Mazars in Germany am Standort Berlin. Sie ist als Senior Managerin im Bereich der Vermögens- und Unternehmensnachfolge tätig und begleitet Privatpersonen zivil – und steuerrechtlich rund um die Vermögens- und Erbfolgeplanung. Sie berät bei der Vertrags- und Testamentsgestaltung und begleitet die steuerlich...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Herausgeber und Autoren / Die Herausgeber

Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Preißer ist Steuerberater und Partner bei PRS Preißer von Rönn Schultz-Aßberg in Hamburg und Professor für Steuerrecht und Wirtschaftsprivatrecht sowie Studiengangsleiter des Studiengangs "Master of Taxation" (LL.M) an der Leuphana Universität Lüneburg. Er war vorher in der bayerischen Finanzverwaltung, dann als Professor an der Beamtenfachhochschul...mehr

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ZErb 06/2022, Süß/Wachter Handbuch des internationalen GmbH-Rechts

4. Auflage 2022 2.404 Seiten, 189 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-115-5 Ob Sitzverlegung ins Ausland oder Gesellschaftsgründungen in "Steueroasen": Internationale Sachverhalte sind längst auch im Gesellschaftsrecht angekommen. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Tätigkeit auch deutscher Unternehmen sieht sich der Berater immer häufiger...mehr

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FF 06/2022, Auslegung letzt... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Frankfurt betrifft grundlegende Fragen zur Auslegung letztwilliger Verfügungen im Hinblick auf die Wechselbezüglichkeit sowie deren Reichweite. Im Rahmen der Prüfung eines Herausgabeanspruchs nach § 2287 BGB analog hatte der 10. Zivilsenat die Frage zu beantworten, ob von der nach dem Tod des Erstversterbenden eingetretenen Bindungswirkung auch später...mehr

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ZErb 06/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bayerlein/Bleutge/Roeßner Praxishandbuch Sachverständigenrecht 6.,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Abkürzungsverzeichnis

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zfs 05/2022, Vorlage- und Auskunftspflicht des Kraftfahrtversicherers zu einem Sachverständigengutachten1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1 Std. Fortbildung.

Einführung Bei einer Prüfung eines gemeldeten Versicherungsfalls behält es sich der Kasko-Versicherer in den AKB vor, den Schaden durch einen eigenen Sachverständigen zu begutachten und übernimmt die Kosten eines anderen Sachverständigen nur dann, wenn dessen Beauftragung mit ihm abgesprochen gewesen ist. In der Praxis stellt sich dann die Frage, ob und unter welchen Vorausse...mehr

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ZErb 05/2022, AGT-Spezialtagung Testamentsvollstreckervergütung

Auf der 5. AGT[1]-Spezialtagung am 11.2.2022 diskutierten online rund 250 Praktiker umfassend das häufig konfliktäre Thema der Testamentsvollstreckervergütung. Prof. Dr. Wolfgang Reimann[2] eröffnete die Vortragsreihe mit einer Vorstellung der "klassischen" Vergütungsmodelle und deren Anwendung im Einzelfall. Zwar unterliegt die Vergütung des Testamentsvollstreckers der Priva...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-Recht und Missbrauchsvermeidung)

Literaturverzeichnis Baerentzen, Danish Cases on the Use of Holding Companies for Cross-Border Dividends and Interest – A New Test to Disentangle Abuse from Real Economic Activity?, World Tax Journal 2020, 3; Baerentzen/Lejour/van 't Riet, Limitation of Holding Structures for Intra-EU Dividends: An End to Tax Avoidance?, World Tax Journal 2020, 259; Baker, The Meaning of "Ben...mehr

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ZErb 05/2022, Die Haut als ... / 6

Auf einen Blick Tattoos zur Errichtung einer Patientenverfügung könnten in der Theorie eine gute Möglichkeit zur Wahrung des eigenen Willens in Notsituationen darstellen. Allerdings schaffen solche Tattoos mehr Unsicherheiten als Klarheiten. Bürgern ist daher abzuraten, auf diese Möglichkeit einzugehen und sollten vielmehr auf andere Möglichkeiten verwiesen werden. Behandeln...mehr

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ZErb 05/2022, Die datenschu... / 6

Auf einen Blick Im Rahmen der Nachlasspflegschaft hat der Mandatsträger in Nachlass-Sachen gemeinsam mit dem dahingehend geschulten Team unstreitig anlassbezogen die datenschutzrechtlichen Bezüge zu beachten – und in der jeweiligen Nachlasspflegschaft von der ersten (Erben-) Ermittlung bis zum Schlussbericht an das Nachlassgericht konkret und optimalerweise nachweislich umzu...mehr

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FF 05/2022, Nebengüterrecht... / B. Literatur

Wevers Jahresbericht "Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts" war auch 2021 in Koautorenschaft mit Frank erschienen.[68] Der Verfasser des hiermit vorgelegten Beitrags hat sich ausführlich damit befasst, ob es sich nebengüterrechtlichen Ansprüchen konkludente Ehegatteninnengesellschaft, ehebezogene Zuwendung ...mehr

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AGS 05/2022, Sittenwidrige ... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht Ende 2019 mit der gerichtlichen Vertretung in einem Kündigungsschutzprozess beauftragt. Zwischen dem Kläger und dem jetzt beklagten Rechtsanwalt wurde am 4.12.2019 rückwirkend zum Vertragsbeginn am 25.11.2019 eine Vergütungsvereinbarung getroffen, die für den Rechtsanwalt ein Stundenhonorar von 340,00 EUR netto, mindestens a...mehr

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AGS 05/2022, Vergütung des ... / V. Vertrauensgesichtspunkte

Der Rechtsanwalt kann sich nach Auffassung des OLG Brandenburg auch nicht auf Vertrauensgesichtspunkte berufen, weil das AG eine Beiordnung ohne Bewilligung von PKH und ohne Pflichtverteidigerbestellung ausgesprochen hat. Denn dem Rechtsanwalt habe als Fachanwalt für Strafrecht bekannt sein müssen, dass es in erster Linie ihm als Verteidiger nach § 404 Abs. 5 S. 1 StPO oblag...mehr

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ZErb 05/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Dutta/Jacoby/Schwab FamFG Kommentar 4., neu bearbeitete Auflage 202...mehr

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AGS 05/2022, Sittenwidrige ... / II. Inhalt der Vergütungsvereinbarung

Inhaltlich sei die (zweite) Vergütungsvereinbarung vom 28.1.2020, die hier zugrunde zu legen sei, nicht zu beanstanden. Eine Herabsetzung der Vergütung nach § 3a Abs. 2 S. 1 RVG komme – ungeachtet der Verpflichtung zur Erholung eines Gutachtens der zuständigen Rechtsanwaltskammer – nicht in Betracht. Auch eine Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB sei nicht gegeben. 1. Unang...mehr

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FF 05/2022, Auskunft und Be... / 2 Anmerkung

Der Beschluss behandelt einige "Klassiker des Zugewinns", welche bei einem güterechtlichen Verbundverfahren immer wieder auftauchen. 1. Ständiger Rechtsprechung entspricht es, dass eine Teilentscheidung über einzelne Positionen des Anspruches auf Zugewinn in der Regel nicht ergehen kann.[1] Der Zugewinnausgleich stellt sich bezogen auf den Stichtag als eine Gesamtsaldierung d...mehr

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AGS 05/2022, Vergütung des ... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Kein Anspruch gegen die Staatskasse Auf den ersten Blick erscheint die Entscheidung hart. Das mag aber (auf den ersten Blick) sein, die Entscheidung ist aber zutreffend. Der Wahlanwalt hat – wenn keine Beiordnung im Wege der PKH erfolgt ist – keinen Anspruch gegen die Landeskasse wegen der Gebühren des Adhäsionsverfahrens. Das haben die beteiligten Gerichte zutreffend erka...mehr

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ZErb 05/2022, RuhwinkelDie Erbengemeinschaft

2., neu bearbeitete Auflage 2021 408 Seiten, 58 EUR ESV, ISBN 978-3-503-20040-5 Nach nahezu zehn Jahren legt Ruhwinkel die 2. Auflage seines Werks "Die Erbengemeinschaft" vor. Der Autor ist Notar in München, hat aber bereits in seinem Vorwort zur 1. Auflage darauf hingewiesen, dass sein Werk sich nicht nur an Notare, sondern auch an Richter, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und...mehr

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Autorenverzeichnis

Peter Hinrich Meier Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.), Diplom-Betriebswirt (BA), Steuerberater, Jockgrim Matthias Pruns Rechtsanwalt, Bonn Prof. Dr. Wolfgang Reimann Notar a.D., Regensburg Dr. Peter Reinfeldt Rechtsanwalt a.D., Hamburg Eberhard Rott Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Testamentsvollstrecker (AGT)...mehr

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§ 5 Formulierungsbeispiele ... / II. Spezifische Formulierungen

Rz. 5 Auch wenn zumindest über die Andeutungstheorie[13] eine rechtswirksame einfache Bezugnahme auf die einschlägigen Tabellen und Vergütungsrichtlinien für Testamentsvollstrecker[14] möglich ist,[15] erscheint wegen der zahlreichen, vorstehend angesprochenen Fragen und Unklarheiten bei diesen Regelwerken eine spezifische Vergütungsregelung durch den Erblasser für seinen ko...mehr

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§ 7 Zeitvergütung für den T... / D. Höhe des Stundensatzes

Rz. 18 Als das größte Problem der stundenmäßigen Vergütung wird die Höhe des Stundensatzes des Testamentsvollstreckers gesehen. Birk schlägt für anwaltliche Testamentsvollstrecker einen Stundensatz von 120 EUR zuzüglich Umsatzsteuer vor.[25] Er orientiert sich dabei am durchschnittlichen Stundensatz eines Rechtsanwaltes, wobei er auf das Statistische Berichtssystem für Recht...mehr

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§ 5 Formulierungsbeispiele ... / E. Gerichtliche Durchsetzung des Vergütungsanspruchs

Rz. 23 Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vergütung des Testamentsvollstreckers sind grundsätzlich vor den Zivilgerichten auszutragen. Etwas anderes gilt, wenn sich die Streitenden etwa wegen der Vertraulichkeit der Verhandlung auf ein privates Schiedsgericht geeinigt haben, oder der Erblasser hat ein solches, was er ohne weiteres kann, letztwillig angeordnet.[35] Rz. 24...mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Auflage 2020 Birk, Vergütung und Aufwendungsersatz des Testamentsvollstreckers, Diss., Konstanz 2002 Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, Kommentar, Loseblatt, Stand: Oktober 2021 Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, 4. Auflage 2020 Dauner-Lieb, Unternehmen im Sondervermögen (zugl. Habil.,), 1998 Deckenbrock/Henssler, R...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 2. Bankkaufleute und Finanzdienstleister

Rz. 34 In der Erschließung neuer Tätigkeitsfelder ist die Kreditwirtschaft den freien Berufen oftmals um Jahre voraus. Dies zeigt bereits die lange und teilweise unerfreuliche Diskussion um die Einführung des Fachberaters bei den Steuerberatern oder die Einführung des Fachanwalts für Erbrecht im Bereich der Anwaltschaft. So hat die Kreditwirtschaft die Testamentsvollstreckung...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 2. Letztwilliges Schiedsgericht?

Rz. 78 Einen in der Praxis leider viel zu selten beschrittenen Weg der Herbeiführung einer Erbauseinandersetzung bildet die Schiedsgerichtsbarkeit. Nach § 1066 ZPO kann der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen einseitig (!) bestimmen, dass alle oder aber auch nur bestimmte Streitigkeiten, die ihren Grund in dem Erbfall haben, unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte a...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 1. Fachliche Fähigkeiten und Zertifizierung

Rz. 39 Die fachlichen Anforderungen an einen Testamentsvollstrecker sind von Fall zu Fall unterschiedlich: So spielen wirtschaftliche Fragen teilweise kaum eine Rolle, z.B. wenn der Nachlass lediglich aus liquidem Vermögen besteht. Hier mag die Zerstrittenheit der Erbengemeinschaft der Grund dafür sein, weshalb eine Auseinandersetzungsvollstreckung angeordnet wurde. Der Test...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / II. Übersicht zu tatsächlichen Aufgaben in der Praxis

Rz. 10 Vorweg: Ein Testamentsvollstrecker sollte, um die nachfolgend angesprochenen Aufgaben erfüllen zu können, über eine professionelle Infrastruktur verfügen, die ihn in die Lage versetzt, jeweils umgehend und präzise agieren und reagieren zu können.[20] Was tut der Testamentsvollstrecker typischerweise, wenn er von dem Tod des Erblassers erfahren hat, der ihn zum Testamen...mehr

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Die oft verkannten Vorteile... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / Michael Kaufmann, Saarbrücken[*] Der äußerst zurückhaltende Umgang vieler Staatsanwälte und Strafgerichte im Steuerstrafverfahren mit der Regelung der Aussetzung des Verfahrens nach § 396 AO ist kaum nachvollziehbar. Die Autoren schildern die Vorteile nicht nur für den Beschuldigten, sondern auch für Staatsanwälte und Gerichte.mehr

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§ 24 Rechtsmittel / G. Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung bei anwaltlicher Vertretung

Rz. 61 Nach Ansicht des Gesetzgebers erfordert die gesetzliche Vermutung einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristsäumnis.[78] Damit sei eine Wiedereinsetzung in denjenigen Fällen ausgeschlossen, in denen der Beteiligte wegen vorhandener Kenntnis über seine Rechtsmittel keiner Unterstützung durch eine Rechtsmittelbelehrung bedarf.[79] Auf diese Weise...mehr

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ZErb 04/2022, 2021: Ein erb... / 8

Auf einen Blick Zusammenfassend lässt sich für den zweiten Teil des erbrechtlichen Jahresrückblicks festhalten:mehr

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FF 04/2022, Großeltern haft... / III. Meinungsstreit notwendiger oder angemessener Selbstbehalt

Streitig wurde bislang in der Rechtsprechung und Literatur diskutiert, ob ein Verweis auf einen solchen leistungsfähigen Großelternteil bereits erfolgen darf, wenn der jeweilige angemessene Selbstbehalt der Eltern tangiert ist, oder erst dann, wenn der notwendige Selbstbehalt gefährdet ist. Abweichend von dem Gesetzestext des § 1603 BGB will eine Meinung,[14] welche bislang a...mehr

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ZErb 04/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Blaeschke, Praxishandbuch Notarprüfung, Geschäftsprüfungen nach § ...mehr

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ZErb 04/2022, Schadensersat... / 4 Anmerkung

Zu Recht wird das Urt. des LG Hamburg zwischenzeitlich in zweiter Instanz überprüft. Es ist insbesondere in seiner Eindeutigkeit gelinde gesagt verkürzt bzw. wenig reflektiert, was die Praxis der Nachlasspflegschaft betrifft. Für diese, letztlich aber auch die der Insolvenzverwaltung, wäre gar eine zwischen Erbrechts- und Insolvenzrechtssenat abgestimmte Entscheidung des BGH...mehr

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FF 04/2022, Freistellung vo... / 2 Anmerkung

Der Entscheidung liegt der Fall einer gesamtschuldnerischen Verbindlichkeit von Ehegatten gegenüber einem Kreditinstitut zugrunde, zu der sich der Ehemann (M) im Alleininteresse der Ehefrau (F) mitverpflichtet hatte, um deren Immobilienerwerb zu finanzieren. Nach der Trennung stritten beide – bis zu einem Anerkenntnis der F – darum, ab wann der Befreiungsanspruch des M gegen...mehr

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FF 04/2022, Einigungsgebühr... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beschwerde betrifft die Festsetzung einer Einigungsgebühr nach Nr. 1003 Abs. 2 VV RVG im Rahmen der VKH-Vergütung. Der Beschwerdegegner vertrat in einem Hauptsacheverfahren nach § 1666 BGB als beigeordneter Verfahrensbevollmächtigter die Mutter. Anlass des Verfahrens war, dass die Mutter zusammen mit ihrer sechsjährigen Tochter in einer Mutter-Kind-Einrich...mehr

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zfs 04/2022, 25 Jahre Europ... / Einführung

[1] Diese Zeilen sollen einen Überblick über das Fahrerlaubnisrecht mit Schwerpunkt Fahrerlaubnisklassen und ausländische Fahrerlaubnisse der letzten 25 Jahre in Deutschland geben. Der Verfasser des Beitrages unterrichtet in diesem Vierteljahrhundert Verkehrsrecht und damit auch das Fahrerlaubnisrecht. Zu Beginn der Zeit waren die wesentlichen Gesetze und Verordnungen aus ve...mehr

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zfs 04/2022, Berücksichtigu... / 2 Aus den Gründen:

[6] I. Nach Ansicht des Berufungsgerichts hat die Klägerin zu 1 gegen die Beklagte aus übergegangenem Recht einen Anspruch aus § 7 Abs. 1 StVG i.V.m. § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG i.V.m. § 1 PflVG i.V.m. § 116 Abs. 1 SGB X. Unstreitig sei das Kind J. bei dem Verkehrsunfall, der sich bei dem Betrieb des bei der Beklagten haftpflichtversicherten Kfz ereignet habe und von der F...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 11 Besonderheiten bei Kauf vor/aus der Insolvenz

Krise und Insolvenz sind oft Anlass für den Verkauf eines Unternehmens und können eine günstige Gelegenheit für einen Käufer darstellen, sind aber besonders kritisch zu sehen. Neben den Gefahren wie Haftung für Altverbindlichkeiten, kommen für Unternehmenskäufer vor einem eigentlich vernünftigerweise vom Verkäufer zu stellenden Insolvenzantrag weitere, dem Steuerberater bekan...mehr

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Kassenführung: Steuerverkür... / 4.3 Ist der Ehrliche der Dumme?

Das befürchtet auch ein Fachanwalt für Steuerrecht vom Bodensee, gleichzeitig Besitzer mehrerer Restaurants. Als Steuerrechtler der Ehrlichkeit verpflichtet, weiß er genau wovon er spricht, wenn er behauptet: Viele Gastwirte entziehen nicht unerhebliche Teile ihres Umsatzes der Besteuerung. Einige können sogar nur deshalb wirtschaftlich überleben, erklärt er. Der Steuerehrli...mehr

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zfs 03/2022, Mithaftung von Kraftradfahrern bei fehlender Schutzkleidung1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1 Std. Fortbildung.

Einführung Motorrad- und Rollerunfälle gehen mit zuweilen schweren Verletzungen einher. Mangels einer schützenden Außenkonstruktion sind die Fahrer den Verkehrsrisiken gegenüber exponiert und können sich nur bedingt mit entsprechender Bekleidung schützen. Verwirklicht sich das latente Risiko im Schadensfall, drängt sich die Frage auf, ob andere oder bessere Kleidung die Folge...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 7

Auf einen Blick Steuerrecht ist selten einfach, bei Vermächtnissen definitiv nur bei einem unentgeltlichen Vermächtnis, das unmittelbar nach dem Tod des Erblasers dauerhaft zugunsten einer einzigen Person wirkt und von ihr sofort gegenüber dem Erben durchgesetzt werden kann. Ist eine Gegenleistung vom Vermächtnisnehmer zu erbringen, ist die Erfüllung des Vermächtnisses zeitl...mehr

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FF 03/2022, Die Depression ... / V. Zusammenfassung und Ergebnis

1. Depressionen können in sehr unterschiedlichen Formen auftreten. Diagnose und Therapie sind nicht einfach und gehören in die Hand von Fachleuten; hausärztliche Feststellungen reichen regelmäßig nicht aus. Eine EU-Rente wegen psychischer Störung indiziert den Krankheitswert, schließt aber einfache Tätigkeiten nicht aus. 2. Im Regelfall sind Depressionen einer Behandlung zugä...mehr

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zfs 03/2022, Der Öffentlich... / VII. Fazit

Das einvernehmliche Vorziehen einer Hauptverhandlung in Bußgeldsachen verstößt nicht gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz. Es gelten die folgenden Grundsätze: Findet eine Hauptverhandlung statt, muss diese öffentlich sein. Es genügt, wenn ein präsentativer Teil von potenziellen Zuhörern teilnehmen kann. Nicht erforderlich ist, die Hauptverhandlung zwingend zum ursprünglich ang...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / 8

Auf einen Blick Zusammenfassend lässt sich für den ersten Teil des erbrechtlichen Jahresrückblicks festhalten:mehr

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zfs 03/2022, Mithaftung von... / 7

Anmerkung: Selbst wenn ein Obliegenheitsverstoß nachgewiesen werden kann, darf dessen adäquate Kausalität für den Schadenseintritt nicht vergessen werden. Erst diese führt zum Mitverschulden und damit letztlich zur Anspruchskürzung. Die hier beweisbelastete Schädigerseite muss also zu beiden Punkten Darlegungen und Beweisangebote unterbreiten. Mangels schützender Fahrgastzel...mehr

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ZErb 03/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Beck'sches Prozessformularbuch, Handbuch, 15. Auflage 2022, Mit Fre...mehr