Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrlässigkeit

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E / 13 Entschädigung nach dem StrEG [Rdn 1816]

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Verkehrsrechtliche Straftaten, § 2 i aa ARB

Rz. 148 Unter die verkehrsrechtlichen Straftaten i.S.d. § 2 i aa ARB fallen zunächst sämtliche Vorschriften, die der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs dienen,[157] auch des Luft- und Schiffsverkehrs. In den meisten Fällen ergeben sich keine Bewertungsprobleme. Verkehrsrechtliche Straftaten in diesem Sinne sind z.B.mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VII. Beweislast

Rz. 165 Es gilt der allgemeine prozessuale Grundsatz, dass die jeweilige Prozesspartei den für sie günstigen Sachvortrag beweisen muss. Beweispflichtig für die Gefahrerhöhung ist daher der Versicherer.[175] Der Versicherungsnehmer hat allenfalls die Möglichkeit, den Kausalitätsgegenbeweis zu führen (§ 26 Abs. 3 Nr. 1 VVG). Der Versicherer kann sich nach Eintritt eines Versiche...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / ff) Missbrauch eines gestohlenen richtigen Schlüssels für Gebäude, § 1 Nr. 2 f AERB 87, A §§ 1 Nr. 2 f AERB 2008, 2010

Rz. 52 Auch hier bedarf es eines Einbruchdiebstahls unter Verwendung eines "richtigen" Schlüssels, der allerdings "nur" zu einem Eindringen in einen Raum eines versicherten Gebäudes führt. Anders als in § 1 Nr. 2 e AERB 87 (A §§ 1 Nr. 2 e AERB 2008, 2010) bedarf es als "Schlüsselvortat" jedoch keines qualifizierten Diebstahls. Ein einfacher Diebstahl des Schlüssels reicht be...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Kündigung des Versicherers

Rz. 466 Weist der Versicherungsnehmer nach, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat oder nimmt der Versicherer dies von sich aus an, ist der Rücktritt gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 VVG ausgeschlossen. Der Gesetzgeber hat das Institut der Kündigung für diese Fallgestaltung durch das VVG 2008 neu eingeführt. Bei einfach fahrlässiger (vgl. § 276 Abs. 2 BGB) wie au...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / e) Rechtsprechungsübersicht

Rz. 202 Nach § 61 VVG a.F. war der Versicherer wie bei Vorsatz auch bei grober Fahrlässigkeit völlig leistungsfrei. Die nachfolgende Rechtsprechungsübersicht betrifft Entscheidungen, die vor Inkrafttreten des VVG 2008 ergangen sind. Rz. 203mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / D. Checkliste: Reisegepäckversicherung

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§ 20 Warenkreditversicherung / 1. Geltung des VVG und das Verschuldensprinzip

Rz. 67 Gemäß § 16 Nr. 2 AVB findet ergänzend zu den vertraglichen Vereinbarungen das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Anwendung. Die §§ 19–58 VVG sind die Grundnormen für die vertraglichen Obliegenheiten, die sich praktisch in Verpflichtungen vor und nach Eintritt des Versicherungsfalles aufteilen lassen. Rz. 68 Die Kreditversicherer hatten in ihren alten Versicherungsbeding...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Überblick

Rz. 446 Anzeigeobliegenheiten [1121] im Rahmen des Vertragsschusses sind in der Personenversicherung von weitaus größerer Bedeutung als in der Sachversicherung. Die erfragten Angaben sollen den Versicherer nicht nur in den Stand versetzen, das zu versichernde Risiko richtig einschätzen und mit einer sachgerechten Prämie belegen zu können, sondern diesen auch vor einem Risiko ...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / E. Muster: Klage wegen Schadenfall in der Leitungswasserversicherung

Rz. 199 Wegen der bei der Anfertigung einer Klageschrift im Versicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten wird auf die Ausführungen zur Feuerversicherung (siehe § 5 Rdn 339 ff.) verwiesen. Es werden – wie eingangs erwähnt – die VGB 2010 zugrunde gelegt, da die VGB 2022 noch keine vergleichbare Bedeutung in der Gerichtspraxis haben. Rz. 200 Der nachfolgende Klageentwurf bes...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / d) Mehrere Obliegenheitsverletzungen

Rz. 200 § 28 VVG enthält keine Regelung zur Quotenbildung bei mehreren Obliegenheitsverletzungen. In der Gesetzesbegründung[216] ist lediglich das Zusammentreffen einer grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung mit der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles (§ 81 Abs. 2 VVG) angesprochen. Hier heißt es, dass in derartigen Fällen eine einheitliche Quote zu bi...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 3. Haftungsvereinbarung gem. § 52 Abs. 1 Nr. 2 BRAO (AGB-Vereinbarung)

Rz. 110 Zitat § 52 Abs. 1 BRAO (1) Der Anspruch des Auftraggebers … kann beschränkt werden: Zitat § 67a Abs. 1 StBerG (1) Der Anspruch des Auftraggebers … kann beschränkt werden:mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 3. Gefahrerhöhung (§ 24 VVG)

Rz. 108 Bei einer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Gefahrerhöhung kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen, bei schuldloser oder einfacher Fahrlässigkeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat (§ 24 Abs. 1 VVG). Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht fristgerecht ausgeübt oder der frühere Zustand wiederhergestellt wird (§ 24 Abs. 3 VVG).mehr

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zfs 11/2024, Grob fahrlässi... / 2 Aus den Gründen:

Der Kl. steht aus abgetretenem Recht gegen die Bekl. ein Anspruch auf bedingungsgemäße Regulierung aus § 1 VVG i.V.m. dem zwischen der Bekl. und Herrn C bestehenden Versicherungsvertrag dem Grunde nach zu. Entgegen der Ansicht der Bekl. ist der Antrag auf Feststellung, dass die Bekl. zur bedingungsgemäßen Regulierung verpflichtet ist, zulässig. Ob der Kl. eine – teilweise – B...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Vertragliche Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall

Rz. 438 Es kommen im verkehrsbezogenen Rechtsschutz (z.B. § 21 Abs. 8 ARB bzw. Nr. 4.2 ARB 2012) vor allem diese in Betracht: Diese Obliegenheiten wenden sich an den Fahrer des Fahrzeugs, der mit dem Versicherungsnehmer identisch, aber auch nur eine mitversicherte Person sein kann. Man ist sich ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / I. Definition

Rz. 228 Grob fahrlässig handelt, wer schon "einfachste, ganz nahe Überlegungen" nicht anstellt und in ungewöhnlich hohem Maße dasjenige unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen.[295]mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / III. Haftungsbeschränkungen

Rz. 101 Der Wunsch, die Haftung zu beschränken, ist vom Gesetz als legitim anerkannt (§ 52 BRAO). Der Anwalt kann seine Haftung folglich durch Vertrag mit dem Mandanten beschränken, muss aber damit rechnen, dass ein Teil der Mandanten mit einer Haftungsbeschränkung nicht einverstanden ist. Rz. 102 Auf diese Reaktion muss der Anwalt gerade bei den wirtschaftlich bedeutsameren ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Schlüssel und Papier

Hinweis Voraussetzung für eine Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit ist, dass der Versicherer die Kausalität des Zurücklassens des Schlüssels im Auto für den Diebstahl beweisen kann. Dieser Nachweis dürfte schwer zu führen sein, wenn das Fahrzeug nicht wieder aufgefunden wird.[250] (1) Grobe Fahrlässigkeit bejaht Rz. 154mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / d) Überschwemmung

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / cc) Kausalität

Rz. 95 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung setzen nach § 28 Abs. 3 VVG sowohl bei Vorsatz als auch bei grober Fahrlässigkeit voraus, dass die Obliegenheitsverletzung kausal für den Eintritt des Versicherungsfalls oder für die Feststellungen im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall oder den Umfang der vom Versicherer zu erbringenden Leistungen ist. Dabei reicht es nicht ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / aa) Mögliche Rechtsfolgen

Rz. 178 Bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht war der Versicherer unter den Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 a.F. VVG zum Rücktritt vom Versicherungsvertrag berechtigt und wurde darüber hinaus gegebenenfalls nach § 21 VVG leistungsfrei. Sofern und sobald das VVG 2008 auf den konkreten Versicherungsvertrag Anwendung findet (vgl. hierzu Rdn 4 ff.), besteht ein unei...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / cc) Kausalität zwischen Sturm und Schaden

Rz. 74 Der an der versicherten Sache eingetretene Schaden muss "durch" den Sturm verursacht worden sein. Demgemäß muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass es sich bei den vorliegenden Schäden nicht um Schäden handelt, die vor dem Sturm vorhanden waren.[71] Die geforderte Kausalität setzt jedoch nicht voraus, dass die an der versicherten Sache eingetretenen Schäden auch ta...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 2. Aufgaben der Sachverständigen

Rz. 252 Aufgabe der Sachverständigen ist es, die Höhe des Schadens festzustellen. Hierzu gehört es im Einzelnen, den Versicherungswert der versicherten Sachen unmittelbarer vor dem Schaden und die Höhe des Schadens und den Versicherungswert nach dem Schaden zu ermitteln.[272] Darüber hinaus ist es Aufgabe der Sachverständigen, Aussagen über die technische Abgrenzung des Schad...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 5. Aufgabeverbot (§ 86 Abs. 2 VVG)

Rz. 179 Gemäß § 86 Abs. 1 VVG gehen alle Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Schädiger auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Versicherungsnehmer muss alles tun, um diesen Anspruch gegen den Schädiger aufrechtzuerhalten, er darf insbesondere nicht auf diesen Anspruch verzichten. Der Versicherungsnehmer muss bei der Durchsetzung der ...mehr

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R / 11 Revision, Begründung, Sachrüge [Rdn 2804]

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / D. Muster: Klage wegen Schadenfall in der Einbruchdiebstahlversicherung

Rz. 168 Wegen der bei der Anfertigung einer Klageschrift im Versicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten wird auf die Ausführungen zur Feuerversicherung (siehe § 5 Rdn 339 ff.) verwiesen. Der nachfolgende Klageentwurf beschäftigt sich mit einem Schadenfall in der Einbruchdiebstahlversicherung, bei dem die Beklagte bestreitet, dass ein Versicherungsfall vorliegt, und im Üb...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 8. Verschulden und Kausalität, Schaden

Rz. 60 Verletzt der Anwalt eine Pflicht aus dem Mandatsverhältnis, kann der aufgrund dessen zu Schaden gekommene Mandant seinen Anwalt aus § 280 Abs. 1 BGB [242] (Haftung wegen Pflichtverletzung) auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. In einem arbeitsteiligen Büro kann der Anwalt nicht jede Tätigkeit selbst ausführen, die mit der Bearbeitung des Mandats verbunden ist. Er bedie...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Aufwendungsersatz (§ 83 VVG)

Rz. 288 Wenn der Versicherungsnehmer Aufwendungen nach Weisungen des Versicherers macht, sind diese auch dann zu ersetzen, wenn sie die Versicherungssumme übersteigen (§ 83 Abs. 3 VVG). Entscheidend ist nicht, ob die Maßnahme objektiv geboten war. § 83 Abs. 1 VVG billigt Aufwendungsersatz zu, soweit der Versicherungsnehmer diese Aufwendungen "den Umständen nach für geboten ha...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / bb) Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles

Rz. 535 Ist eine Obliegenheit nach Eintritt des Versicherungsfalls verletzt, so behält der Versicherungsnehmer seinen Leistungsanspruch nach § 28 Abs. 3 VVG dann, wenn die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Bei grob fahrlässiger Verletzung bleibt der Versicherer zur Leistung insoweit verpflichtet, als die Verletzung Einfluss weder auf die Fes...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / XXII. Verwaltungsbeirat

Rz. 50 Ein Verwaltungsbeirat ist künftig das Kontrollorgan der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – § 29 Abs. 2 WEG. Er unterstützt und überwacht den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben. Der Verwaltungsbeirat haftet, wenn er unentgeltlich tätig ist, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ein Aufwendungsersatz ist kein Entgelt und steht der Haftungsprivilegieru...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / cc) Führerscheinklausel

Rz. 84 Nach D.1.1.3 AKB liegt eine Obliegenheitsverletzung vor, wenn der Fahrer des Fahrzeugs bei Eintritt des Versicherungsfalls auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat. Dabei führt in der Kaskoversicherung ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Führerscheinklausel zur völligen Leistungsfreiheit, während die Leistung bei grober Fahrlässi...mehr

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AGS 11/2024, Rechtsnachfolg... / III. Unklare Inhaberschaft

Das LG sah die Beschwerde teilweise als begründet an. Nämlich insoweit, als dass die Inhaberschaft des Vergütungsanspruchs unklar sei. Folgerichtig sah es den Antrag als begründet an, den Betrag zu hinterlegen. Nach Ansicht des Beschwerdegerichts ergibt sich dies aus § 372 S. 2 BGB. Es bestehe aus Sicht des Schuldners eine nicht auf Fahrlässigkeit beruhende Ungewissheit über...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 3. Folgen von Obliegenheitsverletzung

Rz. 765 Wegen der Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen wird im Übrigen auf die Ausführungen im Allgemeinen Teil (§ 1) dieses Handbuches verwiesen. Rz. 766 Im Hinblick auf die Entscheidung des BGH[527] zu den Rechtsfolgen einer versäumten Anpassungsmöglichkeit von AVB ist darauf hinzuweisen, dass nach Ablehnung einer geltungserhaltenden Reduktion bei Altverträgen ohne Be...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 4. Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheit (§ 28 Abs. 4 VVG)

Rz. 204 Der Versicherungsnehmer hat nach Eintritt des Versicherungsfalles umfassende Auskunfts- und Aufklärungspflichten, die es dem Versicherer ermöglichen sollen, seine Eintrittspflicht dem Grund und der Höhe nach festzustellen. Auch hier führen Vorsatz zur völligen und grobe Fahrlässigkeit zur partiellen Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn sich die Obliegenheitsverle...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 3. § 81 VVG und § 28 VVG

Rz. 241 Wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt und außerdem eine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung begangen hat, kommt eine mehrfache Quotelung in Betracht.[340] Eine Addition dürfte nicht in Betracht kommen.[341] Auch hier dürfte, wie bei mehrfachen Obliegenheitsverletzungen, vor und nach Eintritt des Versicherungsfalles eine...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen

Rz. 158 Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit erfolgt eine Leistungskürzung nach dem Grad des Verschuldens des Versicherungsnehmers, § 28 Abs. 2 VVG n.F., Ziff. 26.2 AHB. Dies hat zur Folge, dass bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung eine Leistungsfreiheit des Versicherers besteht, bei leicht fahrlässiger Verletzung hingegen eine volle Leistungspflicht. Bei...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / i) Abstellen des Kfz

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 184 Der Versicherungsnehmer hat für das Fehlverhalten Dritter bei der Verletzung von Obliegenheiten oder der Herbeiführung des Versicherungsfalls nur in Ausnahmefällen einzustehen.[254] In der Kaskoversicherung wirkt die Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer gem. F.3 AKB auch gegenüber allen mitversicherten und sonstigen Personen, die Ansprü...mehr

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§ 18 Transportversicherung / cc) Beweislast bei Obliegenheitsverletzungen

Rz. 244 Dass der Tatbestand einer Obliegenheitsverletzung objektiv vorliegt, hat der Versicherer zu beweisen. Auch die Beweislast für die Vorsätzlichkeit der Obliegenheitsverletzung trägt der Versicherer. Dagegen hat der Versicherungsnehmer nachzuweisen, dass die Obliegenheitsverletzung mit einem geringeren Verschulden als grober Fahrlässigkeit begangen wurde. Der Versicheru...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 7. Gefahränderung (Ziff. 5 DTV-Güter 2000/2011; Ziff. 2 ADS Güterversicherung 73/84/94)

Rz. 89 Nach Ziff. 5.1 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 2.1 ADS Güterversicherung 73/84/94 darf der Versicherungsnehmer die Gefahr ändern, insbesondere erhöhen, und die Änderung durch einen Dritten gestatten. Bei der Gefahränderung geht es um Umstände, die nach dem Abschluss des Vertrags eintreten, während gefahrerhebliche Umstände vor Vertragsabschluss die vorvertragliche Anzeigep...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Repräsentant

Rz. 245 Grundsätzlich haftet der Versicherungsnehmer als Partner des Versicherungsvertrages nur für eigenes Verschulden. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung des Versicherungsfalles oder Obliegenheitsverletzungen wirken sich daher nur dann aus, wenn der Versicherungsnehmer sich selbst schuldhaft verhalten hat. Es würde jedoch nicht der Risikoverteilung entsp...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Versicherungsvertragsgesetz von 2008 (VVG)

Rz. 7 Die Neufassung des noch aus dem Kaiserreich (1908) stammenden VVG ist von einer Expertenkommission vorbereitet worden, die den Entwurf eines fertig ausformulierten Versicherungsvertragsgesetzes vorgelegt hat. Obgleich in dieser aus 21 Mitgliedern bestehenden Kommission die Vertreter der Assekuranz zahlenmäßig dominierten, konnte dieser Entwurf als ausgewogen bezeichnet...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / III. Risikoausschluss/Obliegenheit

Rz. 216 Während bei einer Risikobegrenzung der Versicherer nur den Tatbestand des Risikoausschlusses beweisen muss, führen Obliegenheitsverletzungen gem. § 28 VVG nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zum Haftungsausschluss. Die Abgrenzung zwischen Obliegenheit und Risikoausschluss ist somit von großer praktischer Bedeutung und Gegenstand einer Vielzahl höchstrichterlich...mehr

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B / 56 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Allgemeine Verfahrensgrundsätze [Rdn 1535]

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / (2) Einsteigen

Rz. 32 Das Einsteigen im Sinne der Versicherungsbedingungen setzt voraus, dass der Täter die zum Eintritt in einen Raum eines Gebäudes bestehenden Hindernisse dadurch überwindet, dass er einen nicht bestimmungsgemäßen Zugang zum Versicherungsort gebraucht.[40] Dabei muss der Täter auf einem unüblichen Weg in das Gebäude gelangen. Im Rahmen des Einbruchdiebstahls ersetzt die ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 4. Beweislastverteilung

Rz. 131 Der Versicherer trägt die Beweislast für den objektiven Tatbestand der Obliegenheitsverletzung. Der Versicherer trägt auch die Beweislast dafür, dass der Versicherungsnehmer die aufklärungspflichtige Tatsache gekannt hat.[222] Sobald der objektive Tatbestand nachgewiesen ist, wird grobe Fahrlässigkeit nach § 28 Abs. 2 S. 2 VVG vermutet und die Leistung kann entsprech...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 5. Belehrung

Rz. 187 Der Versicherer kann sein Recht auf Kündigung oder Rücktritt gem. § 19 Abs. 5 S. 1 VVG nur ausüben, "wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Belehrung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat". Fettdruck oder schwarzer Balken genügen.[194]mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / h) Bestimmungswidriger Austritt

Rz. 42 Voraussetzung jedes Leitungswasserschadens ist, dass das Wasser bestimmungswidrig aus der betreffenden Anlage oder Einrichtung austritt. Danach muss das Wasser entgegen dem Willen und den Planungen des Versicherungsnehmers oder der berechtigten Personen austreten.[28] Dies ist zweifelsfrei dann der Fall, wenn es zu Undichtigkeiten in der Wasserversorgung kommt oder da...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / B. Gegenstand der Versicherung

Rz. 15 Musterbedingungen des GDV existieren für die VSV nicht. Damit kommt den Bedingungswerken der Versicherer für die konkrete Ausgestaltung des Versicherungsschutzes maßgebliche Bedeutung zu. Nachdem der Marktführer, die Euler Hermes S.A., bereits seit 2002 von der Allianz-Gruppe gehalten wird, fand im Jahr 2022 die Eingliederung unter den Markennamen Allianz Trade statt....mehr

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§ 3 Hausratversicherung / c) Rettungsmaßnahmen, Weisungen

Rz. 209 Die Kosten von Rettungsmaßnahmen, zu denen der Versicherungsnehmer nach B 3.3.2.1 VHB 2022 verpflichtet ist, fallen dem Versicherer zur Last. Die Klausel entspricht § 82 VVG. Der Versicherungsnehmer ist danach verpflichtet, bei Eintritt des Versicherungsfalls nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und dabei die Weisungen des Versicher...mehr