Fachbeiträge & Kommentare zu Familie

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Türkei / 5. Vor- und Nacherbfolge

Rz. 56 Die Anordnung der Nacherbschaft ist im türkischen Recht – wie im schweizerischen Recht – nur einstufig möglich; eine Bestimmung von Nach-Nacherben ist folglich nicht möglich (Art. 521 Abs. 2 und Art. 522 Abs. 3 ZGB).[103] Der Erblasser kann gem. Art. 521 Abs. 1 ZGB durch Verfügung von Todes wegen den eingesetzten Vorerben verpflichten, die Erbschaft an den Nacherben h...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 1. Gegenständlich gespaltene Rückverweisung

Rz. 69 In vielen Rechtsordnungen wird das Erbstatut nicht einheitlich angeknüpft, also z.B. an Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz des Erblassers (Nachlasseinheit), sondern für Immobilien oder gar sämtliche Nachlassgegenstände dem jeweiligen Belegenheitsrecht unterstellt (siehe Rdn 198). Verteilt sich der Nachlass über mehrere Staaten, gelten für die Erbfolge der einzelnen Tei...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 7 Die zulässige Revision hatte keinen Erfolg. Das Berufungsgericht hatte den vom Kläger geltend gemachten Schmerzensgeldanspruch im Ergebnis zu Recht als gemäß § 104 Abs. 1 S. 1 SGB VII ausgeschlossen erachtet. Rz. 8 Nach dieser Vorschrift sind Unternehmer den Versicherten, die für ihr Unternehmen tätig sind oder zu diesem in einer sonstigen die Versicherung begründenden ...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / d) Pfändungsschutz nach § 811 ZPO

Rz. 325 § 811 ZPO ist die zentrale Vorschrift für den Pfändungsschutz bei der Pfändung von Sachen und Tieren wegen Geldforderungen. Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.2022 durch das Gerichtsvollzieherschutzgesetzes[231] neu gefasst worden, um die weitgehend aus dem 19. Jahrhundert entstammenden, mitunter als antiquiert bezeichneten Pfändungsverbote an die veränderten rec...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / V. Möglichkeit eines mehrfachen gewöhnlichen Aufenthalts?

Rz. 40 Umstritten war zunächst die Frage, ob im Erbrecht ein mehrfacher gewöhnlicher Aufenthalt vorstellbar ist. Typischerweise werden hier als Problemfälle die sog. Mallorca-Rentner genannt, die gleichermaßen viel Zeit des Jahres in Deutschland wie auch im Süden verbringen, oder die Fälle, in denen eine Person in einem Staat arbeitet und in einem anderen mit der Familie leb...mehr

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Großbritannien: England und... / b) Domizilbegriff

Rz. 7 Maßgebliche Bedeutung bei der Bestimmung des anwendbaren Erbrechts hat damit das Domizil (domicile) des Erblassers. Mit diesem Begriff, für den es keine feste Definition gibt, soll die Zugehörigkeit einer Person zu einer bestimmten Rechtsordnung, also nicht nur zu einem bestimmten Ort, bestimmt werden. Aufgrund der Intention zur langfristigen Bindung, die mit diesem Be...mehr

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Dänemark / II. Gesetzliche Erben

Rz. 33 Die engsten verwandtschaftlichen Erben eines Erblassers (Erben erster Ordnung) sind nach § 1 Abs. 1 ARL dessen Kinder und deren Abkömmlinge (im Falle des Todes eines Kindes). § 4 ARL stellt dabei ausdrücklich klar, dass ein Adoptivkind und dessen Abkömmlinge die gleiche erbrechtliche Stellung wie die leiblichen Abkömmlinge des Adoptierenden haben, soweit sich aus den ...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 1. Das Deutsch-Persische Niederlassungsabkommen

Rz. 210 Art. 8 des Niederlassungsabkommens zwischen dem Deutschen Reich und dem Kaiserreich Persien (Deutsch-Persisches Niederlassungsabkommen) vom 17.2.1929[160] lautet wie folgt: Zitat Art. 8 (1) Die Angehörigen jedes vertragsschließenden Staates genießen im Gebiet des anderen Staates in allem, was den gerichtlichen und behördlichen Schutz ihrer Personen und Güter angeht, die...mehr

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Meldungen / 4.1 Erforderliche Meldedaten

Jede für den Beschäftigten zu erstellende Meldung enthält insbesondere die Versicherungsnummer oder die für die Vergabe der Versicherungsnummer erforderlichen Angaben, den Familien- und Vornamen, Geburtsangaben, die Staatsangehörigkeit, Angaben über die Tätigkeit nach dem Schlüsselverzeichnis der Bundesagentur für Arbeit, die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs, die Beitragsg...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
GKV-Monatsmeldung / 2 Inhalt der Meldung

In der GKV-Monatsmeldung sind die Versicherungsnummer, Familien- und Vorname bei einer Namensänderung, die Beschäftigungszeit, die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs, Personen- und Beitragsgruppenschlüssel, die SV-Tage des zu meldenden Abrechnungsmonats, Midijob-Kennzeichen, das monatliche laufende Arbeitsentgelt, von dem Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pfle...mehr

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Finnland / Literaturtipps

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Schweiz / 7. Trust

Rz. 156 Der Trust ist ein vorab in den Staaten des Common Law bekanntes Rechtsinstitut, dessen Bedeutung indessen auch in der Schweiz stetig zunimmt. Er bezeichnet ein Rechtsverhältnis, bei dem der Treugeber (settlor) Vermögenswerte auf eine Person (Trustee) überträgt, welche diese verwaltet und für einen vom Treugeber bestimmten Zweck oder zugunsten von bestimmten Begünstig...mehr

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Niederlande / 1. Estate Planning

Rz. 128 Mittels Estate Planning lassen sich bereits zu Lebzeiten Vermögensbestandteile übertragen. Dies ist insbesondere aus steuerlichen Gründen häufig empfehlenswert. Das Estate Planning wird insbesondere für die Übertragung und Aufrechterhaltung des (Familien-)Vermögens genutzt. Zu Lebzeiten kann der Erblasser steuerfrei den Kindern bestimmte Beträge schenken. Damit kann ...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 1. Allgemeines

Rz. 184 Die besondere Bedeutung der Foralrechte[295] liegt auf dem Gebiet des Familien- und insbesondere des Erbrechts. Handelt es sich bei dem Erblasser um eine Person mit Gebietszugehörigkeit (vecindad civil) zu einem der Foralrechtsgebiete, so ist vorrangig dessen besonderes Erbrecht anzuwenden. Diese Sonderrechte sind zum Teil umfassende Kompilationen, die in ihren erbre...mehr

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Kinderfreibetrag / 1 Keine Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren

Auf den Lohnsteuerabzug haben in den ELStAM eingetragene Kinder grundsätzlich keine Auswirkung; lediglich für die Ermittlung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Stattdessen wird unterjährig das einkommensunabhängige Kindergeld gezahlt; i. d. R. an den Erziehungsberechtigten, bei Familien an einen Elternteil. Erst bei einer ...mehr

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 48 Die Revision hatte keinen Erfolg. Das Berufungsgericht hatte zutreffend entschieden, dass § 116 Abs. 6 S. 1 SGB X analog auch auf Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft anwendbar ist. Sie stehen insoweit "Familienangehörigen" im Sinne dieser Vorschrift gleich. An der gegenteiligen Auffassung (Senatsurt. v. 1.12.1987 – VI ZR 50/87, BGHZ 102, 257, 263 ff.) wird ...mehr

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Niederlande / b) Misch-/Patchworkfamilien

Rz. 93 Die sog. Mischfamilien oder Patchworkfamilien formen eine immer größere Gruppe in den Niederlanden. Dabei handelt es sich um Familien, in denen bspw. eine zweite Ehe oder eingetragene Partnerschaft besteht und (einer) der Partner bereits Kinder aus einer oder mehreren früheren Beziehungen hat. Manchmal haben die neuen Partner auch gemeinsame Kinder. In Patchworkfamili...mehr

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Dänemark / I. Nachlassverfahren

Rz. 140 Das Nachlassverfahren ist im Gesetz über das Nachlassverfahren (DSL; siehe Rdn 3) geregelt. Das Auseinandersetzungsverfahren, das terminologisch dem deutschen Nachlassverfahren entspricht, gestaltet sich wie folgt: Grundsätzlich werden nach § 7 DSL der/die nahen Verwandten des Verstorbenen kurz nach der Anmeldung eines Todesfalls von Amts wegen zu einer mündlichen Be...mehr

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Türkei / II. Besonderheiten bei deutsch-türkischen Doppelstaatern

Rz. 8 Bei einem Erblasser mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit ist das Nachlassabkommen nicht einschlägig. Die Anknüpfung in deutschen sowie in türkischen Kollisionsnormen an die Staatsangehörigkeit führt bei deutsch-türkischen Doppelstaatern zu Problemen.[19] Die Frage, wie zu verfahren ist, wenn deutsche und türkische Behörden sich für das Personenrecht eines d...mehr

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Russische Föderation / II. Grundsätze der Testamentserrichtung

Rz. 28 Gemäß Art. 1118 ZGB muss das Testament höchstpersönlich errichtet werden; eine Vertretung ist grundsätzlich nicht zulässig. Seit 1.7.2019 ist die Errichtung gemeinschaftlicher Testamente (siehe Rdn 40) zulässig. Rz. 29 Weiterhin ist das Testamten grundsätzlich eigenhändig zu unterschreiben. Art. 1125 Abs. 3 ZGB sieht lediglich in den Fällen, in denen der Erblasser aufg...mehr

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Vorwort zur 6. Auflage

Die 6. Auflage der "AnwaltFormulare Zwangsvollstreckung" hat einen neuen Herausgeber bekommen. Als ich gefragt wurde, ob ich bereit sei, die Herausgeberschaft mit zu übernehmen, war es für mich eine große Ehre, das Standardwerk weiter fortführen zu dürfen. Ich hoffe, ich konnte und kann dem auch zukünftig gerecht werden. Seit der letzten Auflage hat sich einiges getan. Durch ...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 6. Nachfolgeplanung

Rz. 166 Bei der Nachfolgeplanung sollten – falls dies mit den Plänen des Erblassers (und der Bedachten) vereinbar ist – die unterschiedlichen Anknüpfungsmerkmale der Besteuerung berücksichtigt werden. So mag es im Einzelfall beispielsweise sinnvoll sein, rechtzeitig den oder einen deutschen Wohnsitz aufzugeben und in ein Land zu ziehen, wo es keine Erbschaftsteuer gibt. In d...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 95 Das Berufungsgericht war der Ansicht, die Beklagte zu 2 hafte lediglich im Umfang eines in einem Schreiben abgegebenen Anerkenntnisses, 25 % des Schadens zu übernehmen. Darüber hinaus stehe der Klägerin kein Anspruch auf Haftungsausgleich gemäß § 426 BGB gegenüber den Beklagten zu, weil es sich bei der Fahrt von der Baustelle zum Firmensitz des Arbeitgebers um einen A...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / a) Statthaftigkeit

Rz. 249 Die sofortige Beschwerde findet nach § 793 ZPO statt gegen die Rz. 250 Mit der Voraussetzung, dass es sich um eine Entscheidung handeln muss, wird die sofortige Beschwerde zur Erinnerung nach § 766 ZPO abgegrenzt. Mit der weiteren Voraussetzun...mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / 2. Zuständigkeit für die Vollstreckungsentscheidung

Rz. 18 Nach dem eindeutigen Wortlaut von § 887 ZPO entscheidet über den Antrag des Gläubigers das Prozessgericht des ersten Rechtszuges. Damit ist die örtliche und sachliche Zuständigkeit geregelt, sofern es sich um einen gerichtlichen Titel handelt, d.h. insbesondere dann, wenn sich die Handlungsverpflichtung aus einem Urteil oder einem Prozessvergleich ergibt. Die Zuständi...mehr

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Belgien / Literaturtipps

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 116 Das Berufungsgericht verneinte die Aktivlegitimation der Klägerinnen. Es könne offen bleiben, ob Schadensersatzansprüche des Geschädigten P. gegen die Beklagten entstanden seien, jedenfalls seien etwaige Ansprüche wegen der Haftungsprivilegierung gemäß §§ 105 Abs. 1 S. 3, 104 Abs. 1 S. 2 SGB VII nicht nach § 116 SGB X auf die Klägerinnen übergegangen. Es handle sich ...mehr

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Katalonien / I. Das katalanische Zivilrecht in Spanien als Staat mit mehreren Gesetzgebungsorganen

Rz. 2 In Spanien bestehen für das Zivilrecht mehrere Gesetzgebungskompetenzen. Die Spanische Verfassung (Constitución Española – CE) von 1978 anerkennt und gewährleistet diese Vielfalt der Gesetzgebung in Art. 149.1.8 insofern, als sie den Autonomen Regionen mit eigenem Zivilrecht die alleinige Kompetenz für dessen Erhaltung, Änderung und Weiterentwicklung mit Ausnahme einig...mehr

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Österreich / Literaturtipps

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / 2. Zuständigkeit für die Vollstreckungsentscheidung

Rz. 98 Nach § 888 ZPO entscheidet über den Antrag des Gläubigers das Prozessgericht des ersten Rechtszuges. Damit ist die örtliche und sachliche Zuständigkeit geregelt, sofern es sich um einen gerichtlichen Titel handelt, d.h. insbesondere dann, wenn sich die Handlungsverpflichtung aus einem Urteil oder einem Prozessvergleich ergibt. Die Zuständigkeit ist nach § 802 ZPO auss...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / 1. Wirksame Rechtswahl des Erblassers

Rz. 33 Die Rechtswahl des Erblassers nach Art. 22 Abs. 1 EuErbVO führt zu einer Durchbrechung des von der EuErbVO angestrebten Ziels des Gleichlaufs von internationaler Zuständigkeit und anwendbarem Recht. In diesem Fall müssten die nach Art. 4 oder 10 EuErbVO zuständigen Gerichte fremdes Erbrecht anwenden. In den Art. 5 ff. EuErbVO sieht die Verordnung daher Mechanismen vor...mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / IV. Sonderregelungen für eine vor dem 17.8.2015 getroffene Rechtswahl

Rz. 36 Das IPR zahlreicher Mitgliedstaaten enthielt vor dem Anwendungsstichtag für die EuErbVO Rechtswahlmöglichkeiten, die über die Rechtswahlmöglichkeiten der EuErbVO hinausgingen (Beispiele: Polen, wo bei gesetzlicher Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit das Wohnsitzrecht und das am gewöhnlichen Aufenthalt geltende Recht gewählt werden konnten; Wahl des deutschen Rechts ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Lohnverschleierung (§ 850h Abs. 2 ZPO)

Rz. 177 Nach § 850h Abs. 2 S. 1 ZPO werden solche Vergütungen dem Arbeitseinkommen des Schuldners hinzugezählt, die dadurch "verschleiert" werden, dass der Schuldner dem Drittschuldner nach der zwischen beiden vorgenommenen Vertragsgestaltung oder auch nur nach den tatsächlichen Verhältnissen Arbeitsleistungen unentgeltlich oder gegen eine unverhältnismäßig geringe Vergütung...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Allgemeines

Rz. 505 Am 1.1.2007 ist das Gesetz zur Einführung des Elterngeldes (BEEG) in Kraft getreten.[457] Hierdurch wurde die bisherige staatliche Familienförderung erheblich verändert. War das bisherige Erziehungsgeld noch als Sozialleistung im Kindesinteresse ausgestaltet, richtet sich das neue Elterngeld als Lohnersatzleistung vorwiegend nach dem Erwerbseinkommen der Eltern, um e...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 2. Exkurs: Die GmbH als Schuldner

Rz. 102 Besonders häufig zeigt sich in der Zwangsvollstreckung die GmbH oder ein Gesellschafter einer GmbH als Schuldner. In diesen Fällen stellen sich verschiedene Fragen: Rz. 103 Ist die Gesellschaft selb...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 4. Exkurs: Die Durchgriffshaftung gegen den GmbH-Gesellschafter

Rz. 113 Nach § 13 Abs. 2 GmbHG haftet für Verbindlichkeiten der GmbH grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Soweit die Einlage nicht geleistet wurde, kann sie allerdings noch nachgefordert werden. Eine Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der GmbH scheidet dagegen regelmäßig aus. Rz. 114 Jedoch soll eine Haftung der Gesellschafter da...mehr

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Inflationsausgleichsprämie / 3.2 Einschränkung der Auswahl durch Gleichbehandlungsgrundsatz

Wie eingangs erläutert, sind Unternehmen bei der Entscheidung, ob die Inflationsausgleichprämie gezahlt wird, vollständig frei. Hingegen sind bei der Frage, welche Mitarbeiter bzw. Mitarbeitergruppen eine Inflationsprämie erhalten und wie hoch sie für die ausgewählten Gruppen ist, arbeitsrechtliche Grundsätze und Gesetze zu beachten. Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist...mehr

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Türkei / I. Bestimmung und Umfang des Erbstatuts

Rz. 1 Das türkische IPRG wurde im Jahr 2007 vom türkischen Gesetzgeber verabschiedet und ist am 12.12.2007 in Kraft getreten.[1] Die Regelung zum Erbrecht ist jedoch identisch geblieben.[2] Das IPRG enthält keine Übergangsvorschriften, da in Art. 1 EinfG zum ZGB [3] der allgemeine Grundsatz des Rückwirkungsverbots von Gesetzen festgeschrieben ist. Daher sind auf die Erbfolge d...mehr

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Slowakei / 2. Einbeziehung lebzeitiger Verfügungen des Erblassers

Rz. 103 Der Erblasser als Schenker kann zu Lebzeiten über sein Vermögen nach Belieben verfügen und den Beschenkten uneingeschränkt beschenken. Es ist zu betonen, dass eine Schenkung nur unter Lebenden stattfinden kann. Das BGB sieht in § 628 Abs. 3 ausdrücklich vor, dass ein Schenkungsvertrag, der erst nach dem Tod des Schenkers erfüllt werden soll, ungültig ist. Rz. 104 Gemä...mehr

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Luxemburg / Literaturtipps

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§ 5 Grenzen der Anwendung a... / 2. Praktische Beispielsfälle

Rz. 19 Umstritten ist in Deutschland weiterhin, ob sich die Rechtsprechung des BGH zum ordre public-Vorbehalt[34] im internationalen Pflichtteilsrecht durch die Entscheidung des BVerfG vom 19.4.2005[35] zum Pflichtteilsrecht ändern muss. Teilweise wird die Ansicht vertreten, ein Pflichtteil der Kinder sei nun auch bei ausländischem Erbstatut bei ausreichender Inlandsberührun...mehr

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Griechenland / I. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 32 Die gesetzliche Erbfolge (Art. 1813 ff. grZGB) beruht auf dem Gesetz.[33] Sie kommt in Betracht, sofern Rz. 33 Gemäß Art. 1710...mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 80. Auflage 2021 Andrae, Internationales Familienrecht, 5. Auflage 2024 Bäck, Familien- und Erbrecht – Europas Perspektiven, Wien 2007 Bamberger/Roth/Hau/Poseck (Hrsg.), Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 5. Auflage 2023 von Bar/Mankowski, Internationales Privatrecht, Band 1: Allgemeine Lehren, 2. Auflage 2003 Band 2: Besonderer Teil, 2. Auf...mehr

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Niederlande / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ukraine / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ukraine / 1.4.1 Tätigkeit in der Ukraine für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Ukraine für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Ukraine besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1 Familienangehörige

Rz. 16 Der Vorschrift des § 6 Abs. 1 EFZG lassen sich zwar ausgehend von ihrem Wortlaut keine Besonderheiten bzw. Einschränkungen bei Familienangehörigen entnehmen. Die vergleichbaren Regelungen der §§ 116 Abs. 6 Satz 1 SGB X und § 86 Abs. 3 VVG zu einem gesetzlich angeordneten Forderungsübergang bei Dritthaftung schließen einen solchen jedoch in den Fällen aus, in denen ein...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 4.1.2 Änderungen bei Kindern

Die einkommensteuerliche Berücksichtigung eines Kindes erfolgt bei den Eltern durch die Gewährung der Freibeträge für Kinder oder des Kindergelds.[1] Zur steuerlichen Entlastung und Förderung der Familien soll ab Januar 2025 das monatliche Kindergeld um 5 EUR auf 255 EUR je Kind angehoben werden.[2] Der alternativ zu gewährende Kinderfreibetrag soll sich ab dem Jahr 2025 für j...mehr

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Personalentwicklung im Para... / 3 Wo kommen diese Trendthemen alle auf einmal her?

Seit der Frühzeit der Geschichte versucht der Mensch in die Zukunft zu blicken. Im modernen Geschäftsleben haben Forscher und Mathematiker die Rolle von Wahrsagern übernommen. Mittels statistischer und anderer wissenschaftlicher Verfahren werden Daten gesammelt, ausgewertet und interpretiert, Prognosen für künftige Entwicklungen getroffen. Je stabiler linear sich Ereignisse v...mehr