Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzamt

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Berechnung des Mindestwerts

Rz. 381 [Autor/Stand] Zur Berechnung des Mindestwerts nimmt § 146 Abs. 6 BewG auf die Bewertungsvorschrift für unbebaute Grundstücke in § 145 Abs. 3 BewG Bezug. Danach ist als Mindestwert grundsätzlich die Grundstücksfläche × Bodenrichtwert abzüglich eines Abschlags von 20 % anzusetzen. Weichen die Merkmale, die in der Bodenrichtwertkarte für das Bodenrichtwertgrundstück ang...mehr

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AGS 07/2019, Vorsteuerabzug... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin, Revisionsklägerin und Anschlussrevisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, ist eine Tonträgerherstellerin und Inhaberin von Verwertungsrechten an Tonaufnahmen, insbesondere des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19 UrhG in der im Jahr 2010 (Streitjahr) geltenden Fassung. Sie beauftragte eine Rechtsanwaltskanzlei, gegen rechtswidrige Verbreitu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 146 Bebaute Grundstücke

Schrifttum Adel/Thummert/Wenzl, Probleme bei der Bedarfsbewertung von Grundvermögen im ländlichen Raum am Beispiel ehemaliger landwirtschaftlicher Hofstellen, INF 1997, 609; Ammenwerth, Vorweggenommene Erbfolge in ein vermietetes Einfamilienhaus, ErbBstg 2007, 16–19; Brill, Bewertung bebauter Grundstücke im Ertragswertverfahren, AO-StB 2014, 47–48; Brüggemann, Bewertung von M...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Durchschnittliche Jahresmiete – vor 2007

Rz. 162 [Autor/Stand] Nach § 146 Abs. 2 Satz 1 BewG ist aus den Jahresmieten der letzten drei Jahre vor dem Besteuerungszeitpunkt eine durchschnittliche Jahresmiete zu errechnen. Hierfür werden die Dreijahresmieten zu einer Summe zusammengerechnet und durch drei dividiert. Rz. 163 [Autor/Stand] Die Jahresmieten für die letzten drei Jahre vor dem Besteuerungszeitpunkt sind nac...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Übliche Miete ab 2007

Rz. 213 [Autor/Stand] Die Voraussetzungen für den Ansatz der üblichen Miete haben sich durch die Änderungen des § 146 Abs. 3 BewG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2007[2] für Besteuerungszeitpunkte nach dem 31.12.2006 geändert. Als wesentliche Änderung ist hervorzuheben, dass die übliche Miete auch dann anzusetzen ist, wenn Grundstücke oder Grundstücksteile zu einer um mehr a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sollmiete

Rz. 110 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber stellt in § 146 Abs. 2 Satz 2 BewG auf die vertraglich vereinbarte Miete ab. Bei der Jahresmiete handelt es sich somit um eine Sollmiete. Auf das, was tatsächlich in dem dreijährigen Mietermittlungszeitraum an Miete gezahlt wurde, kommt es nicht an; Mietausfälle bleiben daher bei der Ermittlung der Jahresmiete außer Ansatz. Rz. 111 [Autor...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Nutzungsüberlassung zu gewerblichen, freiberuflichen oder öffentlichen Zwecken

Rz. 137 [Autor/Stand] Obwohl der Gesetzgeber die Umschreibung der Jahresmiete, insbesondere hinsichtlich der Berücksichtigung der Betriebskosten, weitestgehend auf Wohngrundstücke zugeschnitten hat, gilt § 146 Abs. 2 BewG für alle Grundstücke und Grundstücksteile, die vermietet sind, also auch bei einer Vermietung zu gewerblichen, freiberuflichen oder öffentlichen Zwecken.[2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Mindestwert

Rz. 376 [Autor/Stand] Der Ertragswert, ermittelt nach § 146 Abs. 2 bis 5 BewG, darf nicht geringer sein als der Wert, mit dem der Grund und Boden allein als unbebautes Grundstück nach § 145 Abs. 3 BewG zu bewerten wäre (Mindestbewertung nach § 146 Abs. 6 BewG). Wie bei der Einheitsbewertung 1964 hat der Gesetzgeber bei der Ertragsbewertung bebauter Grundstücke nach § 146 Bew...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wertminderung wegen tatsächlicher Bebauung

Rz. 397 [Autor/Stand] Die tatsächliche Bebauung eines Grundstücks kann sich sowohl erhöhend als auch mindernd auf den Wert des Grund und Bodens auswirken. § 5 Abs. 1 Satz 2 WertV [2] bestimmt in diesem Zusammenhang, dass dann, wenn vom Maß der zulässigen Nutzung am Wertermittlungsstichtag in der Umgebung des zu bewertenden Grundstücks regelmäßig nach oben abgewichen wird oder...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anwendungsbereich des § 146 Abs. 3 BewG vor 2007

Rz. 191 [Autor/Stand] In § 146 Abs. 3 Satz 1 BewG sind die Fälle genannt, in denen es zum Ansatz der üblichen Miete kommt, und zwar bei Nichtnutzung, Eigennutzung durch den Eigentümer oder dessen Familie, unentgeltlicher Überlassung an andere und Überlassung an Angehörige oder Arbeitnehmer des Grundstückseigentümers gegen Zahlung einer Miete. Rz. 192 [Autor/Stand] Der Anwendungsb...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Gebührenrecht: Was kostet eine verbindliche Auskunft?

Die Finanzämter und das Bundeszentralamt für Steuern können unter den Voraussetzungen des § 89 Abs. 2 Satz 1 AO und der Steuer-Auskunftsverordnung (StAuskV) auf Antrag verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten erteilen, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonder...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / Zusammenfassung

Überblick In Zeiten ausgeprägter Regelungswut des Gesetzgebers und der sich hieraus ergebenden Verkomplizierung des Steuerrechts haben Ihre Mandanten ein Interesse daran, verbindlich zu wissen, welche Rechtsfolgen geplante steuerliche Gestaltungen nach sich ziehen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können deshalb Steuerpflichtige oder deren Berater beim Finanzamt eine ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kostenrecht: Streitwert im Gewinnfeststellungsverfahren bei Beteiligung einer Kapitalgesellschaft

Bei Anfechtungsklagen wegen einer gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung bemisst sich der Streitwert nach § 52 Abs. 1 GKG nach der typisierten einkommensteuerlichen Bedeutung für die Feststellungsbeteiligten. Diese ist regelmäßig – im Sinne einer Vereinfachungsregelung – mit 25 % des streitigen Gewinns oder Verlusts zu bemessen. Die tatsächlichen Auswirkungen bei d...mehr

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Bewertung von Deponierückstellungen

Leitsatz Die Bewertung von Deponierückstellungen in der Steuerbilanz erfolgt nach den Bewertungsvorschriften des BilMoG. Das im Rahmen der Handelsbilanz ausgeübte Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ist für den Steuerbilanzwert nicht maßgeblich. Die Bestimmungen des § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG lassen, soweit sie keine ausdrückliche Anordnung treffen, die Bewert...mehr

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Stellplatz ist keine Nebenleistung zur Wohnungsvermietung

Leitsatz Bei der Vermietung von Stellplätzen handelt es sich nicht stets um eine unselbständige Nebenleistung zur steuerfreien Wohnungsvermietung, auch wenn Wohnung bzw. Stellplatz von ein und demselben Vermieter an jeweils ein und denselben Mieter vermietet werden. Sachverhalt Ausgangspunkt des Streitfalles ist eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG, die das Finanzamt zu...mehr

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GmbH & Co. KG als Organgesellschaft mit "Fremdbeteiligung"

Leitsatz Eine Personengesellschaft kann auch dann umsatzsteuerliche Organgesellschaft sein, wenn an ihr Personen beteiligt sind, die nicht in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert sind. Sachverhalt Die Antragstellerin ist eine GmbH & Co. KG, an der neben der Komplementär-GmbH weitere Personen als Kommanditisten beteiligt sind, unter anderem die H-GmbH. Da die H-GmbH ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verständigung

Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Zur tatsächlichen Verständigung > Außenprüfung Rz 60ff, > Auskünfte und Zusagen des Finanzamts Rz 86, > Schätzung Rz 5 und > Vereinbarungen mit dem Finanzamt.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verrechnung überzahlter Lohnsteuer

Rz. 1 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Behält der ArbG für einen Lohnzahlungszeitraum zu viel LSt ein, kann das unterschiedliche Ursachen haben:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vertrauensschutz

Stand: EL 118 – ET: 06/2019 > Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten Rz 48ff, > Außenprüfung Rz 88, > Auskünfte und Zusagen des Finanzamts Rz 32ff, 48ff, 61ff, 74ff, 86f > Bindung, > Ermessen, > Haftung für Lohnsteuer Rz 100ff, > Spenden Rz 54ff, > Treu und Glauben und > Verwirkung.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verwaltungsakt

Rz. 1 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Verwaltungsakt (VA) ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist (§ 118 AO). Ein VA muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs 1 AO). Dazu muss er inhaltl...mehr

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Organisatorische Eingliederung einer Bank in eine Versicherung

Leitsatz Die Pflicht zur Berichterstattung aufgrund eines umfangreichen Berichtswesens allein gewährt keinen rechtlich verbindlichen Einfluss auf die laufende Geschäftsführung. Eine organisatorische Eingliederung setzt regelmäßig Personenidentität in den Leitungsgremien von Organträger und Organgesellschaft voraus. Sachverhalt Gestritten wurde darüber, ob zwischen einem Versi...mehr

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Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft in personeller Hinsicht bei mehrstufigem Feststellungsverfahren

Leitsatz Eine verbindliche Auskunft entfaltet Bindungswirkung für die Besteuerung des Antragstellers. Bei einem mehrstufigen Feststellungsverfahren ist die Auskunft bei dem oder den unmittelbaren Feststellungsbeteiligten als bindend zugrunde zu legen. Sachverhalt Die Klägerin - eine GmbH & Co KG - ist Kommanditistin der Beigeladenen. Letztere hatte im Anschluss an die gewinnb...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 5.3 Steuerliche Folgen der Unterhaltszahlungen

Achtung Unterhaltzahlungen können u. U. die Einkommensteuer des Unternehmers mindern Unternehmer können gezahlte Unterhaltsleistungen einkommensteuerrechtlich bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben geltend machen und zusätzlich noch für Beiträge des unterhaltsberechtigten Ehepartners zu dessen Kranken- und Pflegeversicherung (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 Satz 1 und 2 EStG) oder ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 8 Stand: EL 112 – ET: 06/2019 Personengesellschaften können nicht gemeinnützig sein, auch dann nicht, wenn eine GbR ausschließlich aus gemeinnützigen Organisationen besteht. Steuervergünstigungen nach den §§ 51ff. AO (Anhang 1b) können nur von Körperschaften i. S. d. KStG in Anspruch genommen werden (§ 51 Abs. 1 AO, Anhang 1b), nicht von einer GbR. Tz. 9 Stand: EL 112 – ET...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Beispiele zur Durchführung von Sport- und Kirmesveranstaltungen

Tz. 24 Stand: EL 112 – ET: 06/2019 Beispiel 1: Zusammenschluss zur Durchführung von Sportveranstaltungen Eine GbR (Spielgemeinschaft) schließt sich zur Durchführung von Sportveranstaltungen zusammen (Fall des § 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b). Die Sportvereine A, B und C haben im Jahre 03 eine gemeinsame sportliche Veranstaltung durchgeführt. An der Veranstaltung haben nur unbezahlt...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Mietkosten auch nach Beendigung der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abziehbar

Leitsatz Die Miete für eine ursprünglich für eine doppelte Haushaltsführung genutzte Wohnung kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Dauer einer neuen Arbeitsplatzsuche als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden. Sachverhalt Im Streitfall ging der Steuerpflichtige einer Beschäftigung in Berlin nach, hatte seinen Lebensmittelpunkt aber weiterhin in Nordr...mehr

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Bußgeldübernahme durch den Arbeitgeber

Kommentar Wenn Arbeitnehmer der Logistikbranche während ihrer Berufsausübung falsch parken oder Lenk- und Ruhezeiten überschreiten, sind ihre Arbeitgeber häufig bereit, die verhängten Bußgelder zu übernehmen. Ob diese Kostenerstattung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt, ist derzeit Gegenstand eines anhängigen Revisionsverfahrens vor dem BFH. Wann Arbeitslohn vorliegt Zuw...mehr

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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Leitsatz Es liegt kein steuerrechtlich anzuerkennendes Mietverhältnis vor, wenn die Vermieterin die zur Hälfte vermietete Wohnung gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten und Mieter bewohnt. Sachverhalt Die Klägerin ist Eigentümerin einer Immobilie mit mehreren Wohnungen. Das Obergeschoss bewohnte sie mit ihrem Lebensgefährten L. Dieser überwies ihr monatlich einen als Miete bezei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / Zusammenfassung

Überblick Die Abgabe einer Schenkungsteuererklärung ist bei Schenkungen unter Lebenden erforderlich, d. h. wenn ein steuerpflichtiger Tatbestand erfüllt wurde. Das Finanzamt kann von jedem an einer Schenkung oder an einer Zweckzuwendung Beteiligten die Abgabe der Schenkungsteuererklärung innerhalb einer vom Finanzamt zu bestimmenden Frist (mindestens 1 Monat) verlangen. Dies ...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 1 Vorbemerkung

Als Schenkung unter Lebenden gilt zunächst jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert worden ist. Dabei unterscheidet sich der steuerliche Schenkungsbegriff vom zivilrechtlichen darin, dass eine Einigung zwischen Schenker und Beschenktem über die Unentgeltlichkeit nicht erforderlich ist.[1] Hinweis Bewertung vo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / 2.1 Allgemeines

Die Schenkungsteuererklärung ist auch für den Fall beim Finanzamt einzureichen, dass man aufgrund der Erläuterungen zur Auffassung gelangt ist, dass eine Schenkungsteuer nicht zu erheben ist. Denn die Entscheidung, was steuerpflichtig bzw. nicht steuerpflichtig ist, trifft das Finanzamt selbst. Gehört zum Erwerb nach § 13a ErbStG und § 19a ErbStG begünstigtes Unternehmensverm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / 2.3 Persönliche Angaben

Mit den Angaben in Zeilen 4 bis 8 zum Zuwendenden bzw. 9 bis 13 zum Erwerber überprüft das Finanzamt insbesondere die persönliche Steuerpflicht im Besteuerungszeitpunkt. Zu unterscheiden ist zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht. 2.3.1 Unbeschränkte Steuerpflicht Unbeschränkte Steuerpflicht ist gegeben, wenn der Schenker (Zuwendender) oder der Empfänge...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 2.9 Vorschenkungen (Zeilen 92 bis 100)

In den Zeilen 94 bis 99 sind Art, Wert und Zeitpunkt aller Vorschenkungen des Schenkers einzutragen. Bei einer Grundstücksschenkung ist zu beachten, dass die Zuwendung eines Grundstücks nicht erst mit der Eintragung in das Grundbuch erfolgt, sondern schon dann, wenn die Vertragsparteien die für die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlichen Erklärungen in ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / 2.4.4 Gütergemeinschaft (Zeile 22)

Wird von Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern der Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart, hat der weniger Vermögende seine dadurch eintretende Bereicherung der Schenkungsteuer zu unterwerfen. Praxis-Beispiel Vereinbarung der Gütergemeinschaft Die eingetragenen Lebenspartner A und B vereinbaren den Güterstand der Gütergemeinschaft. Das Vermögen des A beläuft sich auf 3.4...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / 2.7.8.8 Hausrat und andere Gegenstände (Zeilen 86 und 87)

Schenkweise Zuwendungen in Form von Hausrat (einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke) sind mit dem gemeinen Wert in Zeile 86 einzutragen. Gehört der Beschenkte der Steuerklasse I an, erhält er einen Freibetrag i. H. v. 41.000 EUR. Zur Steuerklasse I gehören insbesondere Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Abkömmlinge. Für Bedachte, die den Steuerklassen II und III ang...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / 2.4.3 Ausländische Schenkungsteuer (Zeile 21)

Wurde vom Schenker ausländisches Vermögen übertragen, wird der Erwerber bei unbeschränkter Steuerpflicht regelmäßig auch im Ausland zur Schenkungsteuer herangezogen. Die gezahlte ausländische Steuer kann sich der Beschenkte bei der deutschen Schenkungsteuer anrechnen lassen. Dadurch wird eine Doppelbesteuerung vermieden. Wichtig Anrechnung ausländischer Steuer bei Option Opti...mehr

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Produktionshalle mit gedämmten Wänden und gedämmter Decke als Gebäude im Sinne von § 7 Abs. 4 EStG

Leitsatz Eine zu einem Betriebsvermögen gehörende Produktionshalle, bei der das Dach auf den Außenwänden liegt, in der Mitte zusätzlich tragende Stahlstützen aufgestellt sind und deren Gebäudehülle vollständig gedämmt ist, ist nicht als Leichtbauweise im Sinne der amtlichen AfA-Tabelle anzusehen und daher nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG (bzw. nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG be...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aussetzung der Vollziehung bei einem Schenkungsteuerbescheid

Leitsatz Ernstliche Zweifel eines Schenkungsteuerbescheides bei Anwendung der 90 %-Regelung des § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG. Sachverhalt Es ist streitig, ob die Aussetzung der Vollziehung zu gewähren ist. Die Antragstellerin erwarb im Wege der Schenkung von ihrem Vater alle Anteile an einer GmbH. Auf Anforderung des Antragsgegners stellte das Finanzamt den Wert des Anteils für d...mehr

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US-Streitkräfte in Deutschland: Wann die Nichtwohnsitzfiktion des NATO-Truppenstatus eingreift

Leitsatz Das Hessische FG befasst sich mit Urteil vom 3.6.2019 mit der Frage, wann sich ein Mitglied der US-Streitkräfte "nur in dieser Eigenschaft" in Deutschland aufhält, sodass die Nichtwohnsitzfiktion nach dem NATO-Truppenstatut eingreift und hierzulande keine unbeschränkte Steuerpflicht besteht. Sachverhalt Der Kläger war US-amerikanischer Staatsbürger und seit 1982 mit ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (bb) Bereits erfolgte Einbehaltung und Abführung der Abzugsteuern und noch keine Erstattung oder Festsetzung auf 0 Euro durch das Finanzamt

Rz. 278 [Autor/Stand] Rechtsschutzbedürfnis bei erfolgter Einbehaltung/Abführung, aber noch keine Erstattung oder Festsetzung auf 0 Euro. Das Rechtsschutzbedürfnis ist auch gegeben, wenn die Abzugsteuern einbehalten und abgeführt wurden, aber noch nicht von den Finanzämtern auf 0,- Euro festgesetzt oder erstattet wurden. In den Fällen, in denen die Abzugsteuern bereits einbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Unklarheiten, die nicht unmittelbar die Voraussetzungen der Steuerfreiheit nach §§ 43b, 50g EStG oder DBA betreffen, also z.B. solche bzgl. der beschränkten Steuerpflicht

Rz. 76 [Autor/Stand] Bestehen der beschränkten Steuerpflicht als Anwendungsvoraussetzung von § 50d EStG. Es ist klarzustellen, dass § 50d Abs. 1 voraussetzt, dass die von ihm erfassten Einkünfte dem Steuerabzug unterliegen, d.h. insbesondere, dass sie von der beschränkten Steuerpflicht erfasst sind. Streitigkeiten über das Bestehen einer beschränkten Steuerpflicht können nic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Ausnahmsweise analoge Anwendung von Abs. 1 Satz 2

Rz. 80 [Autor/Stand] Analoge Anwendung von § 50d Abs. 1 Satz 2 gemäß BFH. Allerdings hat der BFH eine analoge Anwendung von § 50d Abs. 1 Satz 2 im Fall einer unionsrechtswidrig einbehaltenen Kapitalertragsteuer zugelassen.[2] Diesem Urteil liegt die besondere Konstellation zugrunde, dass eine französische S.A.S. (société par actions simplifiée) als Muttergesellschaft und Kap...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (dd) Bereits erfolgte Abführung der Abzugsteuern und Ablauf der Festsetzungsverjährung für die in der Steueranmeldung zu sehende Steuerfestsetzung

Rz. 280 [Autor/Stand] Kein Rechtsschutzbedürfnis bei erfolgter Einbehaltung/Abführung und Ablauf der Festsetzungsverjährung für die Steuerfestsetzung. Es fehlt – mit Blick auf die vorangegangenen Erwägungen – auch in den Fällen an einem Rechtsschutzinteresse, in denen der Vergütungsgläubiger die Vergütung zwar erst nach Beantragung der Freistellungsbescheinigung erhalten hat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Sonderfall des § 50a Abs. 7 EStG

Rz. 69 [Autor/Stand] Sicherungsabzug. Daneben sieht das Gesetz in § 50a Abs. 7 EStG außerdem einen Sicherungsabzug vor. Hiernach erfolgt der Steuerabzug auf Anordnung des Finanzamts des Vergütungsgläubigers, wenn dies zur Sicherung des Steueranspruchs zweckmäßig ist. Rz. 70 [Autor/Stand] Frage der Zulässigkeit des Sicherungsabzugs in den Fällen des § 50d Abs. 1. Es stellt sic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Empfehlungen der Ausschüsse vom 20.9.2001 (BR-Drucks. 638/1/01)

1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchst. b: a) In Artikel 1 Nr. 1 Buchst. b ist in § 3 Nr. 41 folgender Satz anzufügen: "Die Prüfung dieser Voraussetzungen erfolgt im Rahmen der gesonderten Feststellung nach § 18 des Außensteuergesetzes." Begründung – (Auszug) Die Umsetzung des Konzeptes der geänderten Hinzurechnungsbesteuerung wird in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Währen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Bericht des Finanzausschusses vom 8.11.2001 (BT-Drucks. 14/7344)

Zu Artikel 1 (Einkommensteuergesetz) Zu Nummer 1 (§ 3) Zu Buchstabe b (Nummer 41) Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 41 Buchstabe a dient der Vermeidung der Doppelbesteuerung von Beträgen, die zuvor als Hinzurechnungsbetrag nach den §§ 7 bis 14 AStG zum individuellen Steuersatz der Einkommensteuer unterlegen haben. Für Ausgaben, die mit den nach § 3 Nr. 41 Buchstabe a steuerfreie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / gg) Rechtsfolgen der Freistellungsbescheinigung

Rz. 268 [Autor/Stand] Über Unterlassung des Steuerabzugs hinausgehende Rechtsfolgen der Freistellungsbescheinigung. Neben der Unterlassung des Steuerabzugs für den entsprechenden Gläubiger und den jeweiligen Zahlungszeitpunkt nach § 50a Abs. 4 EStG durch den Vergütungsschuldner (§ 50d Abs. 2 Satz 1) kann eine Freistellungsbescheinigung darüber hinaus auch Rechtswirkungen für...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4.1 Abführung der Abzugsteuer nach Erteilung der Freistellungsbescheinigung

Bei Vergütungen, die dem Vergütungsgläubiger bis zum 31.12.2013 zugeflossen sind, gilt Folgendes: Für die Erstattung aufgrund von § 50g EStG oder aufgrund von DBA ist das BZSt zuständig (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 FVG). Dessen Zuständigkeit ist jedoch dann nicht gegeben, wenn es auf entsprechenden Antrag hin die Freistellungsbescheinigung erteilt hat und die Abzugsteuer erst nach diese...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.1 Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft

Entsprechend der Regelung in Art. 16 OECD-Musterabkommen (OECD-MA) weisen fast alle zur Zeit geltenden DBA das Besteuerungsrecht für Aufsichts- und Verwaltungsratsvergütungen dem Staat zu, in dem die zahlende Gesellschaft ansässig ist. Damit es jedoch nicht zu einer Doppelbesteuerung der Einkünfte kommt, besteuert der Wohnsitzstaat des Aufsichts- oder Verwaltungsratsmitglieds...mehr