Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzen

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AG: Rechnungslegungsbesonde... / 2.2 Umfang der Rechnungslegung

Rz. 13 Innerhalb der Rechnungslegung der Aktiengesellschaft kann zwischen kapitalmarktorientierten und nicht kapitalmarktorientierten Aktiengesellschaften unterschieden werden.[1] Bei den nicht kapitalmarktorientierten Aktiengesellschaften kann weiter zwischen kleinsten, kleinen, mittelgroßen und großen Gesellschaften differenziert werden. Der Begriff der Kapitalmarktorientie...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.3.3.1 Ertragslage des Konzerns

Rz. 44 Die Ertragslage des Konzerns wird zweckmäßigerweise durch Aussagen einerseits über den bisherigen, andererseits über den zukünftigen Erfolg dargestellt. Dabei können i. S. e. den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes nur solche künftigen Erfolge oder Erfolgsentwicklungen unter den Begriff der Ertragslage subsumiert werden, die aufgrund im Berichtszeitraum ...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.8 Bericht bezüglich übernahmerechtlicher Angaben im börsennotierten Konzern

Rz. 112 Das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz (ÜbernRLUmsG) von 2006 transformierte die Übernahmerichtlinie von 2004 in deutsches Recht. Zur Transformation von Art. 10 Übernahmerichtlinie fügte das ÜbernRLUmsG einen neuen Abs. 4 in § 315 HGB ein, der mit dem CSR-RLUG in § 315a HGB verschoben wurde. Danach sind im Konzernlagebericht zahlreiche übernahmespezifische Angaben ...mehr

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AG: Rechnungslegungsbesonde... / 2.5 Prüfung

Rz. 27 Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss muss samt Lagebericht unverzüglich dem Aufsichtsrat (§ 170 Abs. 1 AktG) und dem Abschlussprüfer (§ 320 Abs. 1 HGB) vorgelegt werden. Gleichzeitig hat der Vorstand einen nach § 170 Abs. 2 AktG gegliederten Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns zu machen und diesen ebenfalls unverzüglich an den Aufsichtsrat weiterz...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.3.4 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Rz. 64 In die Analyse des Geschäftsverlaufs sind finanzielle Leistungsindikatoren einzubeziehen. Unter finanziellen Leistungsindikatoren werden insbesondere Kennzahlen verstanden, die Aufschluss über wesentliche finanzielle Entwicklungen des Konzerns geben.[1] Hier sind neben Bilanz-, Ertrags- und Liquiditätskennzahlen auch wertorientierte Kennzahlen zu nennen, welche in den...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.5 Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Rz. 93 Nach § 315 Abs. 2 Nr. 1 HGB ist in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten im Konzernlagebericht einzugehen auf: die Risikomanagementziele und -methoden des Unternehmens (Nr. 1a), einschließlich seiner eingesetzten Methoden zur Absicherung aller wichtigen Arten von Transaktionen, die im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfasst werden, sowie die P...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.3.3.3 Vermögenslage des Konzerns

Rz. 59 Die Vermögenslage des Konzerns wird zweckmäßigerweise erläutert durch Vermögenskennzahlen, durch Aussagen zur Zusammensetzung des Vermögens wie auch durch Angaben zur Investitions- und Abschreibungspolitik, zu wesentlichen Unterschiedsbeträgen zwischen den Buchwerten der Vermögensgegenstände und ihren Zeit- bzw. Verkehrswerten, zu betriebsindividuell begründeten Abwei...mehr

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Umsatzsteuer in Tschechien / 2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte

Ausländische Unternehmer können sich bei folgender Stelle informieren: Ministerstvo financí Informační kancelář Letenská 15 118 10 Praha 1 Česká republika Ministerium der Finanzen Informationsbüro Letenská 15 118 10 Prag 1 Tschechische Republik Tel.: + 420 25704 2722, + 420 25704 2719 Fax: + 420 25704 9272, + 420 25704 9273 E-Mail: informace@mfcr.cz Allgemeine Informationen können auf der...mehr

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Anlagespiegel / Anlagegitter / 5 Vergleichbare Angabepflichten nach IFRS

Rz. 62 Nach IFRS ist ein Anlagespiegel nicht explizit vorgeschrieben. Gleichwohl kann aus den jeweiligen Angabepflichten von Sachanlagen,[1] immateriellen Vermögenswerten,[2] als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien[3] sowie Finanzinstrumenten[4] ein Anlagespiegel abgeleitet werden, da letztlich die Entwicklung der einzelnen Bilanzpositionen vergleichbar darzustellen ist....mehr

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Umsatzsteuer in Kroatien / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Rechnungen sind für folgende Umsätze auszustellen: Inländische Lieferungen und sonstige Leistungen an einen anderen Unternehmer, Innergemeinschaftliche Transporte von Gegenständen mit Ausnahme neuer Fahrzeuge, die nicht zu einem innergemeinschaftlichen Erwerb führen, Lieferungen aus dem Drittland mit Einfuhren in einem anderen Mitgliedstaat als dem Bestimmungsstaat, Innergemein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorsteuerabzug bei unterneh... / 1. Hintergrund

Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers (§ 2 Abs. 1 Satz 2 UStG). Auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts hat nur ein Unternehmen im umsatzsteuerrechtlichen Sinn, das sämtliche Betriebe gewerblicher Art und die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe der Körperschaft umfasst.[58] Eine jPöR erhält deshalb nur eine ein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 2 Grundsatz... / 2.2 Forderungsspektrum

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 stellt die Aktivierung des Erwerbsfähigen und seiner Bedarfsgemeinschaft in den Mittelpunkt. Sie haben es zunächst selbst in der Hand, gegen ihre Hilfebedürftigkeit vorzugehen. Abs. 1 ist eine Grundsatznorm, jedoch kein eigenständiger Ausschlusstatbestand, der herangezogen werden könnte, um Leistungen nicht zu erbringen. Dabei spielt der Einsatz des Einko...mehr

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Blockchain: mehr als nur fü... / 5.1 Potenzial der Blockchain im Bereich der Finanzen und Fintechs

Das umfangreiche Potenzial der Blockchain bleibt auch außerhalb der Kryptomärkte oder Financial Services nicht verborgen. Vielmehr öffnen sich immer mehr Wirtschaftszweige, um von dieser neuen Technologie zu profitieren. Die Anwendungsbereiche sind weitreichend – hier nur ein kurzer, beispielhafter Ausschnitt: Die Blockchain lässt sich für intelligent vernetzte Haushalte (Sm...mehr

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Agile Transformation der Co... / 2.4 Einführung des Cellular Process Understanding in Finanzen und Controlling

Die neue Organisationsform muss durch ihren Aufbau eine Struktur schaffen, welche den optimalen Informationsfluss – sowohl innerhalb der Controlling- und Finanzabteilung als auch außerhalb eingebettet in das Gesamtunternehmen – sowie prozessorientiertes und agiles Arbeiten, einen erhöhten Informationsaustausch und Transparenz gewährleistet. Für diesen Zweck wurde im Rahmen d...mehr

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Purpose und Kultur: Hebel f... / 1 Wandel hin zu agilen Arbeitsweisen im Finance und Controlling

Der Wandel in der modernen Arbeitswelt macht auch vor Finanzorganisationen nicht halt (vgl. Abb. 1). Immer mehr Tätigkeiten werden digitalisiert, die Automatisierung von Prozessen verändert die Berufsbilder in den Finanzteams. Abb. 1: Ablauf der Appreciative Interviews Es gilt, die daraus erwachsenden fachübergreifenden Herausforderungen insbesondere bei der Einführung agiler ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsreporting be... / 3 EU-Taxonomie

Rz. 15 Die EU-Taxonomie ist ein gesetzlicher Standard, der die ökologische Nachhaltigkeit in der EU definiert und somit ein Klassifizierungssystem zur Definition "ökologisch nachhaltiger Geschäftsaktivitäten" darstellt. In diesem Sinne werden erstmals definierte nachhaltige Geschäftstätigkeiten ausgewiesen sowie finanzielle und nichtfinanzielle Themen miteinander verbunden. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schritt für Schritt zur Nac... / 2 Schritt 2: Nachhaltigkeitsteam definieren

Je nach Reifegrad, Ambition und Komplexität werden alternative Organisationsformen für die Zielsetzung und Durchführung der Nachhaltigkeitstransformation definiert. Wichtig ist es, mindestens folgende Strukturen zu etablieren: Einen Steuerungskreis, welcher strategische Entscheide unter Einbeziehung von Geschäftsführung und den Funktionsbereichen/Business Units/Regionen triff...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Was ist Nachhaltigkeit? / 1 Historische Schlaglichter der "Nachhaltigkeit"

Der Begriff Nachhaltigkeit hat seine Ursprünge im frühen 18. Jahrhundert. Bereits bis zum 14. Jahrhundert wurde die Waldfläche des Deutschen Reiches um ca. ein Viertel reduziert. Ein starker Bevölkerungsanstieg ab dem Ende des 17. Jahrhunderts verstärkte das Problem weiter. Außerdem wurde Holz für den Bergbau, u. a. in Sachsen, benötigt. So wie unsere Industrien heute von Öl...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 263 Ermächtigungen

Gesetzestext (1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die folgenden Anlagen zu ändern:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Sachverständigengutachten

Rz. 4 Der Steuerpflichtige hat die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen, als er sich aus den typisierenden Bewertungsvorschriften des BewG durch die in § 182 Abs. 1 BewG fixierten Verfahren ergäbe. Nach § 198 Abs. 2 BewG in der ab 23.7.2021 gültigen Fassung, ergangen aufgrund des Gesetzes zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderun...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 66 Geschäftsführung § 66 fällt zum 1.1.2025 weg, Art. 2, 18 Gesetz v. 26.11.2019, BGBl. I 2019, 1794, 1806, 1813.

Gesetzestext (1) Der Vorsitzende führt die Geschäfte des Bewertungsbeirats und leitet die Verhandlungen. Das Bundesministerium der Finanzen kann eine Geschäftsordnung für den Bewertungsbeirat erlassen. (2) Die einzelnen Abteilungen und Unterabteilungen des Bewertungsbeirats sind beschlußfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind. Bei Abstimmung entschei...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 64 Mitglieder § 64 fällt zum 1.1.2025 weg, Art. 2, 18 Gesetz v. 26.11.2019, BGBl. I 2019, 1794, 1806, 1813.

Gesetzestext (1) Dem Bewertungsbeirat gehören anmehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Bei der Ermittlung des Gebäudesachwerts ist von den Regelherstellungskosten des Gebäudes auszugehen. Regelherstellungskosten sind die gewöhnlichen Herstellungskosten je Flächeneinheit. Durch Multiplikation der jeweiligen nach Absatz 2 an den Bewertungsstichtag angepassten Regelherstellungskosten mit der Brutto-Grundfläche des Gebäudes ergibt sich der Gebäuderegelherstel...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 163 Ermittlung der Wirtschaftswerte

Gesetzestext (1) Bei der Ermittlung der jeweiligen Wirtschaftswerte ist von der nachhaltigen Ertragsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe auszugehen. Ertragsfähigkeit ist der bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung gemeinhin und nachhaltig erzielbare Reingewinn. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die bei einer Selbstbewirtschaftung den Wirtschaftserfolg b...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Der in diesem Verfahren anzuwendende Kapitalisierungsfaktor beträgt 13,75. (2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den Kapitalisierungsfaktor an die Entwicklung der Zinsstrukturdaten anzupassen.mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Kapitalisierungsfaktor

Rz. 7 Der Kapitalisierungsfaktor ist in § 203 Abs. 1 BewG starr vorgegeben, und zwar mit 13,75. Gemäß § 203 Abs. 2 BewG ist das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den Kapitalisierungsfaktor an die Entwicklung der Zinsstrukturdaten anzupassen. Diese Ermächtigung trägt dem Umstand Rechnung, dass ursprünglich der Kapi...mehr

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§ 4 Betreuungsverfügung / D. Untätiger Bevollmächtigter

Rz. 15 Wenn der Bevollmächtigte die erforderlichen Angelegenheiten nicht erledigt, er mithin untätig ist, ist grundsätzlich trotz Vollmachtserteilung eine Betreuung anzuordnen.[73] Die Untätigkeit kann in Zeitmangel, ggf. in der räumlichen Entfernung zum Vollmachtgeber bzw. in persönlicher Inkompetenz des Bevollmächtigten begründet sein.[74] So muss der Bevollmächtigte mit F...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 164 Mindestwert

Gesetzestext (1) Der Mindestwert des Wirtschaftsteils setzt sich aus dem Wert für den Grund und Boden sowie dem Wert der übrigen Wirtschaftsgüter zusammen und wird nach den Absätzen 2 bis 4 ermittelt. (2) Der für den Wert des Grund und Bodens im Sinne des § 158 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 zu ermittelnde Pachtpreis pro Hektar (ha) bestimmt sich nach der Nutzung, dem Nutzungsteil und ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 169 Tierbestände

Gesetzestext (1) Tierbestände gehören in vollem Umfang zur landwirtschaftlichen Nutzung, wenn im Wirtschaftsjahrmehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 63 Bewertungsbeirat § 63 fällt zum 1.1.2025 weg, Art. 2, 18 Gesetz v. 26.11.2019, BGBl. I 2019, 1794, 1806, 1813.

Gesetzestext (1) Beim Bundesministerium der Finanzen wird ein Bewertungsbeirat gebildet. (2) Der Bewertungsbeirat gliedert sich in eine landwirtschaftliche Abteilung, eine forstwirtschaftliche Abteilung, eine Weinbauabteilung und eine Gartenbauabteilung. Die Gartenbauabteilung besteht aus den Unterabteilungen für Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenbau, für Obstbau und für Baum...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 28 Erklärungspflicht § 28 fällt zum 1.1.2025 weg, Art. 2, 18 Gesetz v. 26.11.2019, BGBl. I 2019, 1794, 1806, 1813.

Gesetzestext (1) Erklärungen zur Feststellung des Einheitswerts sind auf jeden Hauptfeststellungszeitpunkt abzugeben. (2) Die Erklärungen sind innerhalb der Frist abzugeben, die das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bestimmt. Die Frist ist im Bundesanzeiger bekanntzumachen. Fordert die Finanzbehörde zur Abgabe einer Erk...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, ErbStG § 36 Ermächtigungen

Gesetzestext (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesratesmehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 383b Pflichtverletzung bei Übermittlung von Vollmachtsdaten

Schrifttum: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V., Stellungnahme zum Diskussionsentwurf "Modernisierung des Besteuerungsverfahrens", GZ IV A 7-O 2200/14/10015:009, DOK 2014/1019024; Bundessteuerberaterkammer, Stellungnahme zum Regierungsentwurf, zur Stellungnahme des Bundesrates und zur Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drucks. 18/7457 v. 3.2.2016); Deutscher Anwaltsvere...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 259 Ermittlung des Gebäudesachwerts

Gesetzestext (1) Bei der Ermittlung des Gebäudesachwerts ist von den Normalherstellungskosten des Gebäudes in Anlage 42 auszugehen. (2) Der Gebäudenormalherstellungswert ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen nach Absatz 3 an den Hauptfeststellungszeitpunkt angepassten Normalherstellungskosten mit der Brutto-Grundfläche des Gebäudes. (3) Die Anpassung der Normalherst...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 228 Erklärungs- und Anzeigepflicht

Gesetzestext (1) Die Steuerpflichtigen haben Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte für den Hauptfeststellungszeitpunkt oder einen anderen Feststellungszeitpunkt abzugeben, wenn sie hierzu durch die Finanzbehörde aufgefordert werden (§ 149 Absatz 1 Satz 2 der Abgabenordnung). Fordert die Finanzbehörde zur Abgabe einer Erklärung auf, hat sie eine Frist zur Abgabe ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 264 Bekanntmachung

Gesetzestext Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, den Wortlaut dieses Gesetzes und der zu diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung satzweise nummeriert bekannt zu machen. Rz. 1 § 264 BewG enthält eine Ermächtigung zur Neubekanntmachung des BewG. § 264 BewG entspricht dem bisherigen § 204 BewG, verschoben durch Art. 1 Nr. 3 d...mehr

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FoVo 01/2023, Unpfändbarkei... / 2 II. Aus der Entscheidung

Freiwillige Corona-Prämie als Erschwerniszulage mit Voraussetzungen Die zulässige Klage ist unbegründet. Die Klägerin hat keinen Anspruch gegen den Beklagten auf Zahlung von 182,99 EUR nebst Zinsen. Zahlt ein Arbeitgeber, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an seine Beschäftigten eine Corona-Prämie, ist diese Leistung als Erschwerniszulage nach § 850a Nr. 3 ZPO u...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Berechnung des Kapitalwerts

Rz. 5 Nach § 14 Abs. 1 BewG wird der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen mit dem Vielfachen des Jahreswerts angesetzt.[5] Die Vervielfältiger beruhen auf den Sterbetafeln des Statistischen Bundesamts. Wird eine neue Sterbetafel veröffentlicht, ist sie ab dem 1. Januar des darauffolgenden Jahres maßgebend. Die Vervielfältiger beruhen auf einer mittelschüssig...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 Wie bei jeder ertragsorientierten Bewertungsmethode kommt auch im Rahmen des vereinfachten Ertragswertverfahrens der Bestimmung des Kapitalisierungsfaktors bzw. des Kapitalisierungszinssatzes erhebliche Bedeutung zu. In der betriebswirtschaftlichen Praxis bildet dies eines der schwierigsten und streitbeladensten Probleme, zumal eine exakte, wissenschaftlich überprüfbar...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Ermittlung der Bewirtschaftungskosten

Rz. 3 Die Bewirtschaftungskosten sind nach dem Gesetzeswortlaut pauschal mit Erfahrungssätzen anzusetzen. Nach der Auffassung der Verwaltung (R B 187 Abs. 2 ErbStR 2019) sind die Erfahrungssätze am Markt gemeint. Eine Berücksichtigung die tatsächlich entstandenen Kosten kommt nicht in Betracht. Liegt einem Steuerpflichtigen z.B. eine betriebswirtschaftliche Kalkulation der M...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XVIII. Abs. 1 Nr. 16: Zuwendungen an Religionsgemeinschaften und begünstigte Körperschaften

Rz. 98 Nr. 16 stellt Zuwendungen an Religionsgemeinschaften, jüdische Kultusgemeinschaften und an kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienende Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmasse sowie an vergleichbare ausländische Institutionen von der Steuer frei. Rz. 99 Nr. 16 Buchst. a: Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts sind alle freien ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 229 Auskünfte, Erhebungen und Mitteilungen

Gesetzestext (1) Die Eigentümer von Grundbesitz haben der Finanzbehörde auf Anforderung alle Angaben zu machen, die sie für die Sammlung der Kauf-, Miet- und Pachtpreise braucht. Dabei haben sie zu versichern, dass sie die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht haben. (2) Die Finanzbehörden können zur Vorbereitung einer Hauptfeststellung und zur Durchführung von Fes...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift wurde durch das "Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens" vom 17.6.2016[2] eingefügt. Die zunächst im Diskussionsentwurf "Modernisierung des Besteuerungsverfahrens"[3] bestehende Fassung wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens fast vollständig überarbeitet. Die Ursprungsversion lautete wie folgt: § 383b Bußgeldvorschriften b...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Ermittlung des Liegenschaftszinssatzes (Abs. 2)

Rz. 3 Der Liegenschaftszinssatz wird nicht individuell ermittelt. Liegen von dem Gutachterausschuss ermittelte und dem Finanzamt mitgeteilte örtliche Liegenschaftszinsen vor, sind diese zu nehmen (vgl. § 193 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 und S. 3 BauGB). Soweit von den Gutachterausschüssen keine geeigneten Liegenschaftszinssätze zur Verfügung stehen, gelten subsidiär die in § 188 Abs. 2...mehr

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / B. Berufsrecht

Rz. 5 Wird ein Anwalt mit einer Vorsorgevollmacht zum Bevollmächtigten bestellt und gleichzeitig eine Vollmachtsvereinbarung getroffen, geschieht dies vordringlich wegen der Stellung und der damit verbundenen beruflichen Tätigkeit, Erfahrung und Verantwortung des Anwaltes. Als Bevollmächtigter und Partei der Vereinbarung mit dem Vollmachtgeber (im Folgenden Bevollmächtigter ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 Da die Pflicht zur Abgabe einer Erklärung erst durch die Aufforderung der Erbschaftsteuerstelle entsteht, muss die Erbschaftsteuerstelle zunächst in die Lage versetzt werden zu prüfen, ob ein Besteuerungsverfahren voraussichtlich mit der Festsetzung einer Steuer enden wird. Zur Vorprüfung benötigt die Erbschaftsteuer die Mitteilung, dass ein der Besteuerung unterliegen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Rechtsfolge, Abs. 2

Rz. 47 § 5 Abs. 2 ErbStG stellt klar, dass die Ausgleichsforderung i.S.v. §§ 1378 ff. BGB nicht zum steuerpflichtigen Erwerb i.S.d. §§ 3, 7 ErbStG mangels freigebiger Zuwendung zählt.[72] Erfasst werden von der Steuerfreiheit auch Ansprüche gegen Dritte nach § 1390 BGB. Eine zinslose Stundung der Ausgleichsforderung durch den ausgleichsverpflichteten Ehegatten bzw. Lebenspar...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist die örtliche Zuständigkeit spezialgesetzlich zu regeln. Eine direkte Anwendung der §§ 19, 20 AO kommt nicht in Betracht, da die Besonderheiten bei der Erbschaftsteuer dort nicht hinreichend zum Ausdruck kommen, sondern die Regelungen sich eher an den Anforderungen der laufend zu veranlagenden Steuern orientieren. Die Bestimmun...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Darlehen

Rz. 12 Bei einem zinslosen Darlehen liegt nach der Rechtsprechung des BFH die Bereicherung in der unentgeltlichen Nutzungsmöglichkeit des Kapitals. Diese bemisst sich nach dem Kapitalwert, der sich aus einem Vielfachen des Jahreswertes der Nutzungen berechnet.[15] Dem steht auch § 498 Abs. 1 S. 2 BGB nicht entgegen, wonach Zinsen nur geschuldet werden, wenn sie vereinbart si...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Bewertungsstichtag beim Grundvermögen (Abs. 1)

Rz. 4 Der Gesetzgeber führte mit dem JStG 2007 v. 13.12.2006[11] für Erwerbe ab dem 1.1.2007 in § 138 Abs. 1 BewG eine Bewertung auf den Zeitpunkt des Erwerbs ein. Für die Bewertung des Grundvermögens ist dies ohne weiteres möglich, da die zur Bewertung erforderlichen Bodenrichtwerte und aktuellen Mieten vorbehaltlich einer abweichenden landesrechtlichen Regelung im Zwei-Jah...mehr