Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

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AGS 08/09/2015, Verfassungsmäßigkeit von Gerichtsgebühren, die im Einzelfall das 3,5-fache des Streitwerts betragen; Verfassungsmäßigkeit von § 128 Abs. 3 FGO

Leitsatz Die Höhe der gesetzlichen Gerichtsgebühren kann mit dem verfassungsrechtlichen Justizgewährungsanspruch unvereinbar sein, wenn das Kostenrisiko zu dem mit dem Verfahren angestrebten wirtschaftlichen Erfolg derart außer Verhältnis steht, dass die Anrufung der Gerichte nicht mehr sinnvoll erscheint. Es ist verfassungsrechtlich noch hinzunehmen, dass für das Verfahren üb...mehr

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AGS 12/2014, Streitwert ein... / 2 Aus den Gründen

Für die Entscheidung über die Erinnerung ist der Senat zuständig. § 149 FGO enthält für Erinnerungen gegen die Festsetzung des Kostenerstattungsanspruchs – anders als § 66 GKG für Erinnerungen gegen den Ansatz der Gerichtskosten – keine ausdrückliche Zuweisung an den Einzelrichter. Die gesetzliche Zuständigkeit des Berichterstatters für die Entscheidung über Kosten (§ 79a Abs....mehr

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AGS 08/09/2015, Teilnahme a... / 2 Aus den Gründen

1. Den Antrag des Prozessbevollmächtigten legt der Senat als einen Antrag nach § 46 Abs. 2 S. 1 RVG aus. Gem. § 46 Abs. 2 S. 1 RVG kann das Gericht auf Antrag des Rechtsanwalts vor Antritt der Reise feststellen, dass eine Reise erforderlich ist. 2. Der Antrag ist begründet, soweit der Antragsteller (der Prozessbevollmächtigte) die Feststellung der Erforderlichkeit der Reise f...mehr

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AGS 08/09/2015, Verfassungs... / 1 Sachverhalt

Der Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Kostenschuldner) wendet sich gegen die Kostenrechnung für ein Beschwerdeverfahren, das er vor dem BFH gegen einen finanzgerichtlichen Beschluss geführt hatte, mit dem die vom Kostenschuldner beantragte Aufhebung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids versagt worden war. Der BFH verwarf die Beschwerde als unzulässig, weil sie...mehr

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AGS 08/09/2015, Verfassungs... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 66 GKG statthafte Erinnerung ist unbegründet. 1. Allerdings bestehen Zweifel, ob der Kostenschuldner überhaupt eine Erinnerung hat einlegen wollen und eingelegt hat. Zwar hat er bei buchstabengetreuer Auslegung auf die Frage der Kostenstelle, ob seine Eingabe auch als Erinnerung anzusehen sei, mit der bejahenden Wendung "Natürlich" geantwortet. Zur Begründung seine...mehr

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AGS 12/2014, Streitwert ein... / Leitsatz

Die gesetzliche Zuständigkeit des Berichterstatters für die Entscheidung über Kosten (§ 79a Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. § 4 FGO) erstreckt sich nur dann auf die Entscheidung über Erinnerungen, wenn die Kostenentscheidung im vorbereitenden Verfahren durch den Berichterstatter getroffen worden ist (vgl. Beschl. des FG Münster v. 7.6.2010 – 9 Ko 647/10 KFB). Wenn die Kostenentscheidung...mehr

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AGS 12/2014, Kein Mindestst... / 1 Sachverhalt

Die Erinnerungsführerin erhob Klage gegen die Bundesagentur für Arbeit (Familienkasse Nordrhein-Westfalen) und beanspruchte eine Kostenerstattung für ihre im Einspruchsverfahren entstandenen Aufwendungen (§ 77 EStG); diese betrugen unstreitig 272,87 EUR. Die Erstattung hatte die Familienkasse zuvor in der Einspruchsentscheidung abgelehnt. Das Verfahren wurde unter dem Az. 4 ...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung

Leitsatz Ein Ausschluss der Sicherheitsleistung kommt nur in Betracht, soweit der Rechtsbehelf gegen den Grundlagenbescheid mit Sicherheit oder mit großer Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein wird. Sachverhalt Die Antragstellerin ist eine GmbH und betreibt ein Restaurant. Im Rahmen einer Steuerfahndungsprüfung vertrat das Finanzamt die Auffassung, dass die Buchführung und insb...mehr

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Aufhebung der Kindergeldfestsetzung mit Wirkung vom Zeitpunkt ­des Überschreitens der Altersgrenze

Leitsatz 1. Ein Kind, an das die Familienkasse das gegenüber seiner kindergeldberechtigten Mutter festgesetzte Kindergeld gemäß § 74 Abs. 1 Satz 1 EStG ausgezahlt hat, ist befugt, sowohl gegen einen gegenüber ihm ergangenen Rückforderungsbescheid als auch gegen einen in diesem Zusammenhang gegenüber seiner Mutter ergangenen Aufhebungsbescheid zu klagen. 2. Vollendet das Kind ...mehr

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Zulässigkeit einer Klageänderung bei einem Gewinnfeststellungsbescheid

Leitsatz Eine Klage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid kann verschiedene Zielsetzungen haben. Welche Besteuerungsgrundlagen der Kläger mit seiner Klage angreift, ist in erster Linie durch Auslegung der Klageschrift zu ermitteln. Sachverhalt Die Klägerin, eine Einschiffsgesellschaft in Form einer Kommanditgesellschaft mit nur einem "privaten Anleger" (Private Placement), ...mehr

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KSt-Erhöhung: ausschüttungsunabhängige Nachbelastung bei EK 02; "Verschonungsregelung" des § 34 Abs. 16 KStG 2002 n.F.

Leitsatz 1. Das durch § 34 Abs. 16 KStG 2002 i.d.F. des JStG 2008 eingeräumte Recht, für die Anwendung des bisherigen Rechts zu optieren und damit einer sofortigen, ausschüttungsunabhängigen Nachbelastung des Endbestandes des EK 02 zu entgehen, begründet eine Besserstellung steuerbefreiter Körperschaften sowie bestimmter Körperschaften aus dem Bereich der Wohnungswirtschaft....mehr

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Steuerfreie Heilbehandlungsleistungen (1)

Leitsatz 1. Ästhetische Operationen und ästhetische Behandlungen sind nur dann als Heilbehandlung steuerfrei, wenn sie dazu dienen, Personen zu behandeln oder zu heilen, bei denen aufgrund einer Krankheit, Verletzung oder eines angeborenen körperlichen Mangels ein Eingriff ästhetischer Natur erforderlich ist. 2. Zum Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient...mehr

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Altersvorsorgezulage. Maßgeblichkeit der Verhältnisse des Zulagejahrs. Anspruchsberechtigung von in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversicherter ehemaliger Beamter

Leitsatz Für die Entscheidung der Frage, ob der Steuerpflichtige zum begünstigten Personenkreis der Zulageberechtigten gehört, sind die Verhältnisse des Kalenderjahrs maßgebend, für das die Zulage beansprucht wird. Zum begünstigten Personenkreis gehören auch ehemalige Beamte, die nach Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis für das Zulagejahr in der Rentenversicherung nachvers...mehr

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Steuerfreie Heilbehandlungsleistungen (2)

Leitsatz 1. Ästhetische Operationen und ästhetische Behandlungen sind nur dann als Heilbehandlung steuerfrei, wenn sie dazu dienen, Personen zu behandeln oder zu heilen, bei denen aufgrund einer Krankheit, Verletzung oder eines angeborenen körperlichen Mangels ein Eingriff ästhetischer Natur erforderlich ist. 2. Zum Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient...mehr

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Analoge Anwendung der Härteausgleichsregelungen in § 46 Abs. 3 und 5 EStG 2009 bei in der Schweiz beschäftigtem Grenzgänger

Leitsatz Die Härteausgleichsregelungen in § 46 Abs. 3 und 5 EStG 2009 sind aus Gleichbehandlungsgründen analog bei solchen Arbeitnehmern anzuwenden, die mit ihrem von einem ausländischen Arbeitgeber bezogenen Arbeitslohn im Inland unbeschränkt steuerpflichtig sind und mangels Vornahme eines LSt-Abzugs nicht gemäß § 46 EStG 2009, sondern nach der Grundnorm des § 25 Abs. 1 ESt...mehr

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Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Kernbrennstoffsteuer

Leitsatz 1. Ruft ein FG das BVerfG an oder richtet es an den EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen, entfalten diese Vorlagen im Hinblick auf das Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer angefochtenen Verwaltungsentscheidung für den BFH keine Bindungswirkung. 2. Ein Antrag auf AdV, der mit ernstlichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit oder Unionsrechtskonform...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 142 Prozesskostenhilfe

1 Grundlagen 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Das Recht der Prozesskostenhilfe ist durch Gesetz v. 13.6.1980[1] mit Wirkung ab 1.1.1981 an die Stelle des früheren Armenrechts getreten. Es soll auch im Prozess vor den FG dem finanziell minderbemittelten Beteiligten gerichtlichen Rechtsschutz gewährleisten. Mit der Neuregelung sollte zum einen die mit der Bezeichnung Armenrecht verbun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2.1 Zuständigkeit

Rz. 17 Über den Antrag auf Prozesskostenhilfe entscheidet das Gericht, das auch über die Hauptsache zu entscheiden hat, durch Beschluss, also im Klageverfahren das FG, in der Rechtsmittelinstanz der BFH.[1] Die Zuständigkeit des BFH ist aber schon gegeben, wenn die Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde noch nicht beim BFH anhängig ist.[2] Andererseits bleibt das FG zuständ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.2 Rechtsgrundlagen

Rz. 2 Die FGO enthält keine eigene Regelung der Prozesskostenhilfe. Vielmehr verweist § 142 Abs. 1 FGO auf die Vorschriften der ZPO, die sinngemäß gelten. Dort ist das Recht der Prozesskostenhilfe in den §§ 114–127a ZPO geregelt. Anstelle von Partei ist dort Beteiligter[1] zu lesen, wobei die Behörde als Beteiligte nicht in Betracht kommt. Ergänzend sind zur Ermittlung des fü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1.2 Sachliche Voraussetzungen

Rz. 10 Sachliche Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe ist, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder -verteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.[1] Damit soll verhindert werden, dass die Staatskasse für leichtfertiges oder gar querulatorisches Prozessieren aufzukommen hat. Der Gesetzgeber hat durch eine neuerliche ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.4 Rechtsbehelfe

Rz. 22 Gegen im Prozesskostenhilfeverfahren ergangene Beschlüsse war zunächst das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Seit Inkrafttreten des 2. FGOÄndG v. 19.12.2000[1] ist die Beschwerde in § 128 Abs. 2 FGO ausdrücklich ausgeschlossen. Das gilt auch für die Beschwerde der Staatskasse wegen Nichtfestsetzung von Monatsraten bzw. aus dem Vermögen zu zahlender Beträge.[2] Nach ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Entscheidung

3.2.1 Zuständigkeit Rz. 17 Über den Antrag auf Prozesskostenhilfe entscheidet das Gericht, das auch über die Hauptsache zu entscheiden hat, durch Beschluss, also im Klageverfahren das FG, in der Rechtsmittelinstanz der BFH.[1] Die Zuständigkeit des BFH ist aber schon gegeben, wenn die Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde noch nicht beim BFH anhängig ist.[2] Andererseits bl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.3 Änderung bzw. Aufhebung

3.3.1 Änderung Rz. 20 Das Gericht kann die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben. Wesentlich verbessert haben sich die Verhältnisse eines Beteiligten, der ein laufendes monatliches Einkommen bezieht, wenn die Differenz zu dem bisherige...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Grundlagen

1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Das Recht der Prozesskostenhilfe ist durch Gesetz v. 13.6.1980[1] mit Wirkung ab 1.1.1981 an die Stelle des früheren Armenrechts getreten. Es soll auch im Prozess vor den FG dem finanziell minderbemittelten Beteiligten gerichtlichen Rechtsschutz gewährleisten. Mit der Neuregelung sollte zum einen die mit der Bezeichnung Armenrecht verbundene diskrim...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe

2.1 Natürliche Personen 2.1.1 Persönliche Voraussetzungen 2.1.1.1 Allgemeines Rz. 6 Persönliche Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe an eine natürliche Person ist deren Bedürftigkeit. Ob ein Beteiligter bedürftig ist, richtet sich nach den §§ 114ff. ZPO. Hiernach steht einem Beteiligten grundsätzlich Prozesskostenhilfe zu, wenn er nach seinen persönlichen und ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Bewilligungsverfahren

3.1 Antrag Rz. 13 Prozesskostenhilfe wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist, für jeden Rechtszug gesondert, beim Prozessgericht zu stellen.[1] Prozessgericht ist das Gericht, vor dem der Rechtsstreit anhängig ist oder anhängig gemacht werden soll, sodass ein Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein Beschwerde- oder Revisionsverfahren auch beim FG gestellt werden kann.[2] 3.1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1.1 Persönliche Voraussetzungen

2.1.1.1 Allgemeines Rz. 6 Persönliche Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe an eine natürliche Person ist deren Bedürftigkeit. Ob ein Beteiligter bedürftig ist, richtet sich nach den §§ 114ff. ZPO. Hiernach steht einem Beteiligten grundsätzlich Prozesskostenhilfe zu, wenn er nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessfüh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2 Parteien kraft Amtes, inländische juristische Personen und parteifähige Vereinigungen

2.2.1 Persönliche Voraussetzungen Rz. 11 Neben den natürlichen Personen gehören zum Kreis der potenziell Anspruchsberechtigten[1] Parteien kraft Amtes, inländische juristische Personen und parteifähige Vereinigungen. Parteien (besser: Beteiligte) kraft Amtes, also Testamentsvollstrecker, Konkursverwalter, Nachlassverwalter, sind Personen, die kraft des ihnen übertragenen Amtes d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1 Natürliche Personen

2.1.1 Persönliche Voraussetzungen 2.1.1.1 Allgemeines Rz. 6 Persönliche Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe an eine natürliche Person ist deren Bedürftigkeit. Ob ein Beteiligter bedürftig ist, richtet sich nach den §§ 114ff. ZPO. Hiernach steht einem Beteiligten grundsätzlich Prozesskostenhilfe zu, wenn er nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhäl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1.3 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 16 Klage und Revision können für den bedürftigen Rechtsuchenden ein erhebliches Kostenrisiko bedeuten. Häufig wird er daher die Entscheidung, zu klagen oder ins Rechtsmittel zu gehen, von der Entscheidung über seinen zuvor gestellten Antrag auf Prozesskostenhilfe abhängig machen wollen. Bevor das Gericht entschieden hat, kann aber die für die jeweilige Verfahrenshandlung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2.3 Inhalt der Entscheidung

Rz. 19 Liegen die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Entscheidungszeitpunkt vor, setzt das Gericht durch Beschluss die zu zahlenden Monatsraten und die aus dem Vermögen zu zahlenden Beträge fest.[1] Werden Monatsraten festgesetzt, beginnt die Zahlungspflicht mit Wirksamwerden des Beschlusses bzw. mit dem im Beschluss bes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1.1 Form

Rz. 14 Der Antrag ist zwar nicht formgebunden; praktisch ist jedoch Schriftform unumgänglich. Er kann auch zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Formgebunden ist dagegen der Bedürftigkeitsnachweis, der auf amtlichem Vordruck dem Antrag beizufügen ist[1] (Ab 1.1.2014[2] : Die Formulare enthalten die nach § 120a Abs. 2 S. 4 ZPO erforderliche Belehrung). Ein Vordruck...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.5 Bedeutung

Rz. 5 Anders als im Zivilprozess war Prozesskostenhilfe im erstinstanzlichen Verfahren vor den FG bislang von geringerer Bedeutung, da dort weder Vertretungszwang herrscht noch bislang[1] ein Gebührenvorschuss zu leisten war. Durch das KostRMoG hat sich ab 1.7.2004 die Rechtslage insoweit geändert, als nunmehr mit Einreichung der Klage die Verfahrensgebühr fällig wird. Das h...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2.2 Antragsprüfung

Rz. 18 Auch für das Verfahren wegen Bewilligung von Prozesskostenhilfe gilt der Untersuchungsgrundsatz[1], obwohl die Anforderungen an den Nachweis der vorgetragenen tatsächlichen Behauptungen im summarischen Verfahren geringer als im Hauptsacheverfahren sind. Das Gericht kann zur Prüfung des Antrags verlangen, dass der Antragsteller seine tatsächlichen Angaben glaubhaft mach...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1.1.2 Einsatz des Vermögens

Rz. 7 Nach § 115 Abs. 2 ZPO hat der Beteiligte (zunächst) sein Vermögen einzusetzen, soweit ihm dies zumutbar ist. Die Zumutbarkeit ist ab 1.1.2005 nach den Voraussetzungen des § 90 SGB XII zu beurteilen. Zum Vermögen i. S. d. SGB XII gehört das gesamte verwertbare Vermögen. Reicht dies aus, den Prozess zu führen, ist Prozesskostenhilfe nicht zu gewähren.[1] Vom Einsatz oder...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2.1 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 11 Neben den natürlichen Personen gehören zum Kreis der potenziell Anspruchsberechtigten[1] Parteien kraft Amtes, inländische juristische Personen und parteifähige Vereinigungen. Parteien (besser: Beteiligte) kraft Amtes, also Testamentsvollstrecker, Konkursverwalter, Nachlassverwalter, sind Personen, die kraft des ihnen übertragenen Amtes die Belange anderer vertreten, ins...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.3 Kostenbegriff

Rz. 3 Der Kostenbegriff des Prozesskostenhilferechts ist enger als der des § 139 Abs. 1 FGO. Er umfasst die rückständigen, gleichzeitig und zukünftig entstehenden Gerichtskosten sowie die Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts oder Steuerberaters.[1] Damit deckt die Prozesskostenhilfe nicht das gesamte Kostenrisiko des Rechtsstreits ab. So hat nach § 123 ZPO die Bewilligu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1.1.4 Einkommensermittlung

Rz. 9 Das für die Anwendung der Tabelle maßgebende einsetzbare Einkommen ist nach § 115 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 82 Abs. 2 SGB XII (ab 1.1.2005) zu ermitteln. Der hier verwendete Einkommensbegriff entspricht nicht dem des Steuerrechts. Er umfasst alle Einkünfte in Geld und Geldeswert[1], auch soweit sie steuerlich nicht berücksichtigt werden, wie z. B. Leibrenten einschließlich ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1.1.3 Einsatz des Einkommens

Rz. 8 Soweit der Beteiligte die Prozesskosten aus seinem – verwertbaren – Vermögen nicht tragen oder ihm dies nicht zugemutet werden kann, ist zu prüfen, ob sein Nettoeinkommen hierzu heranzuziehen ist. Die Höhe der ihm nach dem Gesetz zumutbaren Belastung[1] hängt sowohl von seinem (Monats-)Einkommen als auch von der Zahl der von ihm gesetzlich unterhaltsberechtigten Persone...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.3.1 Änderung

Rz. 20 Das Gericht kann die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben. Wesentlich verbessert haben sich die Verhältnisse eines Beteiligten, der ein laufendes monatliches Einkommen bezieht, wenn die Differenz zu dem bisherigen Bruttoeinkom...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1.2 Frist

Rz. 15 Das Gesetz kennt keine Antragsfrist. Der Antrag kann schon vor Klageerhebung oder Einlegung des Rechtsmittels gestellt werden, da nach § 114 ZPO die Absicht, einen Rechtsstreit zu führen, genügt. Andererseits kann der Antrag auch noch während des laufenden Verfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung oder anderweitiger Erledigung gestellt werden. Rückwirkend kan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.3.2 Aufhebung

Rz. 21 Unter den Voraussetzungen des § 124 ZPO kann das Gericht die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufheben bei: falscher Darstellung des Streitverhältnisses (sachliche Bewilligungsvoraussetzungen) durch den Beteiligten[1]; absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit gemachten falschen Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (persönliche Bewilligungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1.1.1 Allgemeines

Rz. 6 Persönliche Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe an eine natürliche Person ist deren Bedürftigkeit. Ob ein Beteiligter bedürftig ist, richtet sich nach den §§ 114ff. ZPO. Hiernach steht einem Beteiligten grundsätzlich Prozesskostenhilfe zu, wenn er nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur z. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Antrag

Rz. 13 Prozesskostenhilfe wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist, für jeden Rechtszug gesondert, beim Prozessgericht zu stellen.[1] Prozessgericht ist das Gericht, vor dem der Rechtsstreit anhängig ist oder anhängig gemacht werden soll, sodass ein Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein Beschwerde- oder Revisionsverfahren auch beim FG gestellt werden kann.[2] 3.1.1 Form Rz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2.2 Sachliche Voraussetzungen

Rz. 12 Für die sachlichen Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den genannten Personenkreis gilt zunächst das zu natürlichen Personen Gesagte.[1] So ist Voraussetzung, dass die Kosten der Rechtsverfolgung weder von der juristischen Person noch von den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten aufgebracht werden können.[2] Bei juristischen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.4 Anspruchsberechtigte

Rz. 4 Soweit die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen, kann – abgesehen von der Finanzbehörde – jeder Beteiligte Prozesskostenhilfe beanspruchen.[1] Der Kreis der Anspruchsberechtigten umfasst nicht nur natürliche Personen, sondern auch Parteien kraft Amtes, inländische juristische Personen und parteifähige Vereinigungen.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Recht der Prozesskostenhilfe ist durch Gesetz v. 13.6.1980[1] mit Wirkung ab 1.1.1981 an die Stelle des früheren Armenrechts getreten. Es soll auch im Prozess vor den FG dem finanziell minderbemittelten Beteiligten gerichtlichen Rechtsschutz gewährleisten. Mit der Neuregelung sollte zum einen die mit der Bezeichnung Armenrecht verbundene diskriminierende Wirkung des...mehr

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Gesonderte und einheitliche Feststellung der Hinzurechnungsbeträge nach § 15a Abs. 3 EStG

Leitsatz Die Frage, ob eine Gewinnhinzurechnung nach § 15a Abs. 3 Satz 3 EStG vorzunehmen ist, ist im Rahmen des Verfahrens zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 179 Abs. 2 Satz 2, § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO zu klären. Normenkette § 15a, § 16, § 52 Abs. 33 Sätze 3 und 4 EStG, § 171 Abs. 10, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 179 Abs....mehr

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Übertragung eines GmbH-Anteils unter Vorbehaltsnießbrauch

Leitsatz 1. Zahlungen für die Ablösung eines (Vorbe­halts-)Nießbrauchs an einer Beteiligung i.S.v. § 17 EStG stellen im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte nach § 17 EStG nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung dar. 2. Eine unentgeltliche Übertragung nach § 17 Abs. 2 Satz 5 EStG liegt auch bei der Übertragung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft unter Vorbe...mehr

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Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung gegen wiederkehrende Bezüge: zur Anwendbarkeit des Halbeinkünfteverfahrens bei Wahl der Zuflussbesteuerung

Leitsatz 1. Bei Veräußerung einer Beteiligung i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG und Wahl der Zuflussbesteuerung (entsprechend R 140 Abs. 7 i.V.m. R 139 Abs. 11 EStR 2001) richtet sich die Besteuerung nach dem im Zeitpunkt des Zuflusses geltenden Recht (entgegen BMF, Schreiben vom 3.8.2004 in BStBl I 2004, 1187). 2. § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c Satz 1 EStG ist bei einer Veräußerun...mehr