Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzierung

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.14.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe Gefördert werden 100 % der förderfähigen Kosten, max. 50.000 EUR pro Wohneinheit. Der Darlehensmindestbetrag beläuft sich auf 10.000 EUR. Konditionen Die Darlehen können mit folgenden Laufzeiten vereinbart werden: 10, 20 oder 30 Jahre, davon ein Jahr tilgungsfrei. Die jeweils aktuell geltenden Nominal- und Effektivzinssätze können im Internet unter www.ib-sachsen-a...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.3.3 Darlehenskonditionen

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.1.4 Antragstellung

Der Förderantrag ist bei den zuständigen Bewilligungsstellen (Landeshauptstadt München sowie die Städte Augsburg und Nürnberg[1]) einzureichen. In den Fällen, in denen eine Förderung nach den Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Anspruch genommen wird, ist mit dem Förderantrag die Bestätigung eines...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.2.3 Zuschusshöhe

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.2.2 Das wird gefördert

Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen sowie energetische Sanierungen. Bei energetischen Maßnahmen sind grundsätzlich die baulichen Vorschriften des GEG in der zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der NRW.BANK gültigen Fassung zu beachten. Folgende Maßnahmen werden gefördert: Verbesserung der Energieeffizienz (z. B. Fenster, Wärmedämmung), Erneuerung von Heizungsanlagen ode...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.4.2 Darlehenskonditionen

Die Förderung erfolgt über ein durch die L-Bank ausgegebenes zinsverbilligtes Darlehen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.5.2 Das wird gefördert

Gefördert werden der Neubau oder Neubaukauf einer Immobilie, die die energetischen Mindeststandards einhält. Die Immobilie muss bei Jahresprimärenergiebedarf (QP) und Transmissionswärmeverlust (H'T) die Anforderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) um mindestens 10 % unterschreiten; der Kauf einer Immobilie, die mindestens den Energiestandard Effizienzhaus SH 100 ei...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.4.5.7 Anforderungen an die Rechnungen

Um die Zuschüsse erhalten zu können, stellt die KfW-Förderbank besondere Anforderungen an die Rechnungen der an der Fertigstellung der Maßnahmen beteiligten Unternehmen. Folgendes ist hier unbedingt zu beachten: Die Anforderungen gemäß § 14 Umsatzsteuergesetz zur Ausstellung von Rechnungen sind einzuhalten, z. B. Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.1.3 Darlehenskonditionen

Zinsbindungsfristen sind für 5, 10 oder 15 Jahre möglich bei einem Tilgungssatz von 2 % oder 3 % bzw. 1 % und 2 % bei 15 Jahren Zinsbindung p. a. Bereitstellungszinsen werden ab dem 7. Monat nach Darlehenszusage mit 3 % pro Jahr erhoben. Auszahlung bei Neubau: 50 % bei Baubeginn und 50 % bei Fertigstellung des Rohbaus. Auszahlung bei Kauf: in einer Summe bei Fälligkeit des Kau...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.1.3 Darlehenskonditionen

Das Förderdarlehen umfasst bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Höhe der ergänzenden Zuschüsse beträgt: 300 EUR je m2 Wohnfläche als Basiszuschuss, 200 EUR je m2 Wohnfläche als ergänzender Zuschuss für besonders nachhaltige Vorhaben. Als ein besonderes Vorhaben werden Maßnahmen angesehen, die die Faktoren Ökonomie, Ökologie, technische Qualität und soziokulturelle Ansp...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.3.3 Darlehenskonditionen

Die Darlehenslaufzeiten können bis zu 20 Jahre betragen. In der Regel wird ein tilgungsfreies Jahr vereinbart. Der Darlehenszinssatz beträgt 2 % und wird die ersten 15 Jahre festgeschrieben. Die Auszahlungsquote beträgt 100 %. Das gewährte Darlehen ist innerhalb von 12 Monaten abzurufen. Nach Ablauf von 12 Monaten werden auf den noch nicht in Anspruch genommenen Darlehensbetr...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.1 Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Seit dem 1.1.2024 besteht eine weitere Bundesförderung, mit der im Schwerpunkt der Austausch von Heizungsanlagen gefördert werden soll. Bei dem Förderprogramm handelt es sich um ein Zuschussprogramm. Werden die Voraussetzungen erfüllt, müssen die Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden. Hier die wichtigsten Eckpunkte der sog. Heizungsförderung im Schnellüberblick.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.1 Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie

Dieses Programm soll nicht nur den Wohnungsbau fördern, sondern auch energetische Sanierungsvorhaben. Dies gilt besonders für energieeffiziente oder nachhaltige Sanierungsvorhaben zum Effizienzhaus 55 und 40. Das Programm gewährt flankierend zu den Darlehen (oder bislang gewährten Zuschüssen) aus der "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" der KfW zusätzlich eine Förd...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.1 Das wird gefördert

Das Programm fördert ausschließlich Maßnahmen zur Sanierung von bereits bestehenden Wohngebäuden. Die Maßnahmen müssen dabei unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen (siehe hierzu Kap. Bestandsgebäude). Dabei sind die Anforderungen des geltenden GEG einzuhalten, sofern in der Richtlinie[1] und deren technischen Mindestanforderungen...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.1.4 Antragstellung

Das Antragsformular kann auf der Webseite der ISB abgerufen werden (www.isb.rlp.de/fileadmin/user_upload/Foerderprogramme/505/Antrag.pdf). Der ausgefüllte Antrag ist neben weiteren Unterlagen bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde) zu stellen, in deren Zuständigkeitsbereich das Wohnobjekt belegen ist. Die zuständige Behörde erteilt eine Förderbe...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.7 Zinsen

Der Zinssatz für dieses Programm orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarkts. Er wird am Tag der Zusage festgesetzt. Grundsätzlich gilt am Tag der Zusage der für die KfW gültige Produktzinssatz. Ist der Zinssatz am Tag des Antragseingangs bei der KfW günstiger, wird dieser Produktzinssatz angewandt. Die aktuellen Zinskonditionen (Soll- und Effektivzinssätze gemäß ge...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1 Förderungen des Bundes über die KfW-Bank

Aus der Vielzahl der Förderprogramme des Bundes und der KfW-Bank sind 3 Förderprogramme für die energetische Sanierung von Wohnobjekten von großer Bedeutung: Programme des Bundes BEG Effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (Zuschuss und Darlehensprogramm) – BEG EM BEG Wohngebäude-Kredit (Darlehensprogramm) – BEG WG 261 Erneuerbare Energien nutzen (Darlehensprogramm) – Erneuerbare E...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.1.3 Darlehenskonditionen

Die Förderung erfolgt durch eine Zinsverbilligung der KfW-Darlehen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.2.2 Das wird gefördert

Gefördert werden u. a. Modernisierungsmaßnahmen mit folgenden Zielen:[1] nachhaltige Einsparung von Endenergie (energetische Modernisierung), nachhaltige Einsparung nicht erneuerbarer Primärenergie, nachhaltige Reduzierung des Wasserverbrauchs, nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung oder dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, bauliche Maßnahmen, di...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.2.3 Antragstellung

Der Förderantrag ist bei der Bayern Labo einzureichen. Sie ist vom Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft unter Verwendung eines Antragsformblatts [1] mit den dort bezeichneten Unterlagen (z. B. Plangrundlagen, Erläuterungen, Kosten- und Finanzierungsplan) vorzunehmen. Zeitliche Begrenzung! Dieses Programm soll am 31.12.2024 auslaufen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.1.3 Förderung von Eigenleistungen

Erbringt der Antragsteller Eigenleistungen, werden nur die Materialkosten gefördert, die mit der energetischen Maßnahme in Zusammenhang stehen. Hier ist erforderlich, dass der Energieeffizienz-Experte mit der Bestätigung nach Durchführung (BnD) neben der fachgerechten Durchführung auch den Einsatz bzw. die Kosten des Materials bestätigt. Eigenleistungen eines Unternehmers We...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.9 Antragstellung

Kredite aus diesem Programm müssen über Banken und Sparkassen oder Versicherungen beantragt werden. Der Antragsteller kann selbst auswählen, welchen Finanzierungspartner er wählt. Voraussetzungen Der Kreditantrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der KfW-Förderbank gestellt werden. Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum des Eingangs des Antrags bei der KfW-Förder...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.1.2 Das wird gefördert

Gefördert werden insbesondere folgende Modernisierungsmaßnahmen: Ermöglichung eines barrierefreien Wohnens, nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser, nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts einer Wohnung, dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer und regenerativer Energien, Verbesserung der Wärmedäm...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.1.3 Diese Zuschüsse werden gewährt

Die nachfolgende Tabelle zeigt, in welcher Höhe die Zuschüsse ab 2024 gewährt werden:mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.1.2 Das wird gefördert

Folgende Maßnahmen an einem in Berlin belegenen Gebäude werden über dieses Programm gefördert: Verbesserung der Energieeffizienz in Form von energetischen Einzelmaßnahmen, z. B. Wärmedämmung, Fenstererneuerung, Erneuerung der Heizungstechnik (u. a. Wärmepumpe) einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen, Einsatz von erneuerbaren Energien, z. B. Photovoltaik, ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.2.2 Das wird gefördert

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.3.5 Rahmenbedingungen und Laufzeiten

Die Auszahlung des Kreditbetrags erfolgt zu 100 % des zugesagten Betrags. Der gewährte Kreditbetrag kann in einer Summe oder auch in Teilen abgerufen werden. Die Abruffrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Zusage. Diese Abruffrist kann für noch nicht ausgezahlte Beträge um maximal 24 Monate verlängert werden. Allerdings wird für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag, beginne...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.1.2 Das wird gefördert

Gefördert werden 4 unterschiedliche Maßnahmen: der Neubau einer Wohnung, der Erwerb einer vorhandenen Wohnung, Modernisierungsmaßnahmen und energetische Modernisierungen. Zu den geförderten Modernisierungsmaßnahmen zählen insbesondere Maßnahmen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts des Wohnraums oder des Wohngebäudes zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältn...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.5.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Anforderungen an das Förderobjekt Die vorgenommenen Modernisierungen müssen den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) entsprechen. Zudem muss die Erschließung gesichert sein. Die geförderten Wohnungen müssen im Sinne der Technischen Baubestimmungen (BremLTB) barrierefrei...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.3.2 Das wird gefördert

Gefördert werden der Kauf und die Installation einer PV-Anlage mit einer installierten Leistung von bis zu 20 kW inklusive des Anschlusses an das Stromnetz, der Kauf und die Installation eines Batteriespeichers, wenn der Kauf im Zusammenhang mit der Installation einer neuen PV-Anlage steht und der Kauf und die Installation von Steuer- und Regeltechnik im Zusammenhang mit der In...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt ist jede natürliche Person, die eine der Wohneinheiten selbst bewohnt und ihren Erstwohnsitz in dem geförderten Objekt hat. Überlässt der Antragstellende die geförderte Immobilie unentgeltlich an Angehörige im Sinne des § 15 AO, wird dies wie eine Eigennutzung gefördert. Nicht antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) als Ganzes. Einzelne WEG...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.4.3 Antragstellung

Der Förderantrag kann über das Antragsportal der IBB[1] gestellt werden. Der Förderantrag muss vom Antragsteller vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Es dürfen zuvor keine Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Die Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn. Zeitliche Begrenzung! Dieses Programm soll am 31.12.2024 auslaufen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.3 Antragsberechtigung

Neben Unternehmen sind auch Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften berechtigt, die Förderungen dieses Programms zu erhalten, wenn diese die Fördervoraussetzungen erfüllen. Wohnungseigentümergemeinschaft Handelt es sich um eine Maßnahme einer Wohnungseigentümergemeinschaft am Gemeinschaftseigentum, ist eine Antragstellung ausschließlich durch die Gemeinschaft der W...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.13.2 Das wird gefördert

Gefördert wird die Anschaffung und Installation sowie die Inbetriebnahme einer steckerfertigen netzgekoppelten Stecker-PV-Anlage mit Wechselrichter (kurz: "Balkonkraftwerk") mit einem Zuschuss von 300 EUR. Die Mindestleistung soll 300 Wp (Leistung der PV-Module) betragen. Der Zuschuss wird auch für die dauerhaft sichere Installation und Montage der Stecker-PV-Anlage (wie z. ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.3.2 Das wird gefördert

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.14.2 Das wird gefördert

Gefördert werden 3 Bereiche: Altersgerechtes Umbauen, energieeffiziente Sanierung und allgemeine Modernisierung, einschließlich ggf. Objekterwerb (nur in Kombination mit altersgerechtem Umbau und/oder energieeffizienter Sanierung möglich). Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Objekt muss im Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegen. Bei allen energetische...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.5.1.3 Darlehenskonditionen

Gefördert wird mit einem zinsverbilligten Darlehen i. H. v. bis zu 55.000 EUR und einem Kostenzuschuss in Höhe von 15.000 EUR je Wohneinheit, höchstens jedoch bis zu 80 % der anerkannten Modernisierungskosten. In der ersten Finanzierungsphase werden die Darlehenszinsen 10 Jahre festgeschrieben. Der marktübliche Zinssatz wird aber für die ersten 20 Jahre der Laufzeit jährlich ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.2.2 Das wird gefördert

Durch Bürgschaften werden Darlehen zur energetischen und/oder altersgerechten Modernisierung von Wohnraum[1] gesichert. Maßnahmen zur energetischen Modernisierung nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Daches, der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume Fenster- und Außentürenerneuerung Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoff...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.3.2 Das wird gefördert

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.5 Diese Kredite gewährt das Programm

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von selbst genutztem Wohneigentum. Die Antragsteller dürfen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 10 % (für einen Tilgungszuschuss von bis zu 25 %) oder um nicht mehr als 60 % (für einen Tilgungszuschuss von bis zu 15 %) überschreiten. Einkommensgrenzen – Ü...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.4.1 Das wird gefördert

Die Förderung umfasst den Erwerb und die Errichtung eines fabrikneuen Gesamtsystems zur Eigenstromerzeugung und -nutzung für Elektroautos im nicht öffentlichen Bereich von Wohngebäuden, bestehend aus Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp Spitzenleistung, Solarstromspeicher mit mindestens 5 kWh nutzbarer Speicherkapazität und nicht öffentlich zugänglicher Ladestation mit minde...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.3.1 Das wird gefördert

Das KfW-Förderprogramm fördert 4 Förderbereiche: Förderbereich 1 Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen, die die technischen Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG in der jeweils aktuellen Fassung) erfüllen. Hierzu gehören auch die zur Erfüllung der Maßnahmen erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Insta...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.4.5.1 Definition und technische Mindestvoraussetzungen (Gesamtsystem, Photovoltaikanlage und Speicher)

Definitionen Als ein Gesamtsystem[1] wird eine Anlagenkombination aus Photovoltaikanlage, Solarstromspeicher und nicht öffentlich zugängliche Ladestation für Elektroautos sowie die für den gekoppelten Betrieb der Anlagen notwendigen Nebenanlagen wie Wechselrichter, Energiemanagementsystem und Netzanschluss angesehen. Eine Photovoltaikanlage ist eine dezentrale Energieerzeugung...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.4.2 Das wird bezuschusst

Zuschüsse werden im Rahmen folgender Fördermodule gewährt:mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.1.1 Sanierung zum Effizienzhaus

Es werden energetische Sanierungen sowie der Ersterwerb von fertiggestellten Bestandsgebäuden bzw. Wohneinheiten gefördert. Voraussetzung ist, dass sie nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den energetischen Standard eines Effizienzhauses erreichen. Bestandsgebäude Bei Bestandsgebäuden handelt es sich um fertiggestellte Wohngebäude, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitp...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.1.2 Das wird gefördert

Über dieses Programm lassen sich folgende Vorhaben finanzieren: Neubau von Wohnimmobilien Kauf von Wohnimmobilien – gegebenenfalls mit anschließenden Maßnahmen zu Modernisierung oder Umbau Energetische Sanierung von Wohnimmobilien Installation von Erneuerbare-Energien-Anlagen zur Wärme- und/oder Stromerzeugung sowie von Speichern für die erzeugte Energie (auch ohne Neubau oder S...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.8.2 Das wird gefördert

Förderfähig sind Modernisierungsmaßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnungen und Wohngebäude nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern, nachhaltig Einsparungen von Energie und Wasser bewirken, die Kohlendioxid-Emissionen reduzieren, der Sanierung von Wohngebäuden als Effizienzhaus dienen, dem Abbau von Mobilitätsbarrieren durch Wohnraumanpassungen...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.3.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind alle Träger von Investitionsmaßnahmen an vermieteten Wohngebäuden. Vorgaben zur Wohnungsgröße Bezüglich der Wohnungsgrößen ergeben sich folgende Anforderungen:mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.2.2 Das wird gefördert

Um die Förderung zu erhalten, muss die Anschaffung und Installation einer Photovoltaik-Anlage vorgenommen werden. Die Anlage kann als Aufdach-, Fassadenanlage oder auf der Garage oder dem Carport installiert werden. Die Installation muss an privaten Wohngebäuden mit bis zu 3 Wohneinheiten erfolgen. Dabei muss der Antragsteller eine der Wohneinheiten selbst nutzen. Das Wohngeb...mehr