Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Steuerbefreiung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Tz. 3 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Zuwendungen an steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51–68 AO (Anhang 1b) erfüllen, sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG (Anhang 12e) steuerbefreit. Folgende Voraussetzungen müssen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung gegeben sein: die Steuerbegünstigung wegen Verfolgung gemeinnützi...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 11. Beispiele zur Anwendung

Tz. 32 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Beispiel 1 Ein Platzwart erhält von seinem Verein für seine Tätigkeit pro Monat 40 EUR. Ergebnis 1 Im Kalenderjahr 2018 erhält er 12 × 40 EUR = 480 EUR von dem Verein. Nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) bleibt dieser Betrag unter dem Freibetrag von 840 EUR. Beispiel 2 Max Müller ist für einen steuerbegünstigten Mahlzeitendienst (Essen auf...mehr

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ZErb 04/2022, Anordnung von... / 9

Auf einen Blick Selbst wenn die Einsicht in den Umstand, dass der von Ehegatten oder den Parteien eines Erbvertrages niedergelegte Wille steuerlich und wirtschaftlich nicht die beste Lösung darstellt, erst nach Eintritt des ersten Erbfalls entsteht, ist es noch nicht zu spät. So kann hier noch durch Anordnung eines Supervermächtnisses gegengesteuert werden. Nach hier vertret...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Lohnsteuerverfahren

Tz. 25 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Wie bereits ausgeführt, kann der Freibetrag nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) nur einmal gewährt werden. Dies trifft auch dann zu, wenn mehrere begünstigte Tätigkeiten ausgeübt werden. In den Richtlinien zum Lohnsteuerabzug (s. R 3.26 LStR) ist bezüglich des Lohnsteuerabzugs vorgeschrieben, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber schrif...mehr

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Grundsteuer: Feststellung d... / 2.1.2 Hauptfeststellung

Die Grundsteuerwerte werden erstmals auf den 1.1.2022 festgestellt.[1] Im Rahmen von turnusmäßig wiederkehrenden Hauptfeststellungen (alle sieben Jahre; nächste Hauptfeststellung nach dem 1.1.2022 somit am 1.1.2029) werden die Grundsteuerwerte für sämtlichen inländischen Grundbesitz festgestellt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Grundstücke in regelmäßigen Zeitabständen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Höchstbetrag

Tz. 21 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Der Freibetrag nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) ist ein Jahresbetrag. Dies hat zur Folge, dass unerheblich ist, ob die Tätigkeit regelmäßig oder nur in einem Teil des Jahres ausgeübt wird. Der Freibetrag gilt für alle im Jahr bezogenen Einnahmen aus begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten inklusive Nachzahlungen aus Altjahren (BFH ...mehr

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Grundsteuer: Feststellung d... / 2.1.1 Bewertungsgegenstand

Grundsteuerwerte werden nach § 219 Abs. 1 BewG, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO festgestellt für inländischen Grundbesitz, und zwar für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 232 bis 234, 240 BewG) und Grundstücke (§§ 243 und 244 BewG). In dem Feststellungsbescheid sind auch Feststellungen zu treffen über: die Vermögensart und beim Grundvermögen auch über die Grundstücksart (§ ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Ehrenamtliche Tätigkeit

Tz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Der BFH hat im Urteil vom 23.10.1992 (BStBl II 1993, 303) eine ehrenamtliche Tätigkeit dann angenommen, wenn die Zahlungen nicht nur unwesentlich höher sind als die dem Empfänger in Ausübung seines Ehrenamtes entstandenen Aufwendungen. Tz. 2 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Nach Ansicht des BFH ist eine unwesentliche Überschreitung unschädlich. Eine...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Hobby- und Freizeitvereine

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Hobby- und Freizeitvereine sind im Grundsatz keine steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienenden Körperschaften, weil von ihnen lediglich eine Freizeitbetätigung gefördert wird. Im Übrigen handelt es sich nicht um eine ausschließliche und selbstlose Förderung der Allgemeinheit. Von der Nichtanerkennung steuerbegünstigter und somit auch eige...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Art der Tätigkeit

Tz. 3 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Mit Wirkung vom 01.01.2007 wurde durch das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" vom 10.10.2007, BGBl I 2007, 2332ff. für alle nebenberuflichen Tätigkeiten im steuerbegünstigten Bereich (ideeller Bereich, Zweckbetriebe) eine Aufwandspauschale (Freibetrag) i. H. v. 500 EUR (s. § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG, Anhang 10) ein...mehr

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ZErb 04/2022, Anordnung von... / 7. Steuerliche Anerkennung des (wenn auch unwirksam angeordneten) Supervermächtnisses

Die wirksame Anordnung eines Supervermächtnisses ist geeignet, die mit ihr in steuerlicher Hinsicht verfolgten Ziele zu fördern.[46] Zwar ist diskutiert worden, ob in der Anordnung eines Supervermächtnisses ein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO gesehen werden kann.[47] Dies wird jedoch weitgehend und zu Recht abgelehnt mit der Begründung, dass das Ziel der Ausnutzung der St...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer (§ 3 Nr. 26b EStG)

Tz. 14 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB sind, soweit sie zusammen mit ggf. anderen steuerfreien Einnahmen i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG den Freibetrag nach § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG von 3 000 EUR (bis einschl. 2019: 2 400 EUR) nicht überschreiten, steuerfrei (§ 3 Nr. 26b EStG). Tz. 15 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Aufwandsentschädigungen nach § 1835a B...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Haftung für Zuwendungen/Spenden

Tz. 20 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Spendenhaftung fällt nicht in den Anwendungsbereich der §§ 69ff. AO (Anhang 1b). Während es sich bei dieser um eine Haftung der für bestimmte steuerliche Pflichten Verantwortlichen oder der Vertreter und Geschäftsführer gemeinnütziger Körperschaften handelt, stellt die Spendenhaftung eine Haftung gemeinnütziger Körperschaften als solcher...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr. 12 EStG)

Tz. 6 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die aus einer Bundeskasse oder Landeskasse gezahlten Bezüge, welche nach einem Gesetz/einer Ermächtigung oder von der Bundesregierung oder Landesregierung festgesetzt sind und als Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan ausgewiesen werden, sind nach § 3 Nr. 12 EStG steuerbefreit. Das Gleiche gilt für andere Bezüge, die als Aufwandsentschädigun...mehr

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ZErb 04/2022, 2021: Ein erb... / b) Folgerungen für die Praxis

Die Befreiungsvorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG begünstigt den Erwerb der selbstgenutzten Wohnung des Erblassers, sofern diese nicht größer als 200 m² ist. Die Befreiung wird jedoch nur dann gewährt, wenn es sich hierbei auch zukünftig um den Mittelpunkt des familiären Lebens handelt. "Soweit" die Wohnfläche 200 m² übersteigt, greift die Vergünstigung nicht ein. Diese...mehr

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Umsatzsteuer bei Apotheken: Insolvenz des Abrechnungsdienstleisters

Leitsatz Ein selbstständiger Apotheker, der Heil- und Arzneimittel an eine Krankenkasse liefert, vereinnahmt das Entgelt bereits bei Zahlung der Krankenkasse an das beauftragte Inkassounternehmen. Das Entgelt wird aus Sicht des Apothekers nicht uneinbringlich, wenn über das Vermögen des Inkassounternehmers das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Sachverhalt Der Kläger betreibt ...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 5.4 Eigenbeteiligung

Auch für die Arbeitnehmereigenbeteiligung am (Zusatz)Beitrag ist § 3 Nr. 63 EStG einschlägig. Die Beiträge sind also aus dem Bruttoentgelt der Beschäftigten zu entnehmen und damit steuer- und sozialabgabenfrei. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem Musterverfahren entschieden (Entscheidung des BFH v. 9.12.2010, I R 57/08). Damit widerspricht das Gericht der Auffassung der Fin...mehr

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Durchlaufende Posten und Ge... / 2.1 Voraussetzungen und Rechtsfolge

Rz. 20 Nicht zum Entgelt – und somit nicht zur umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage – gehören gemäß § 10 Abs. 1 Satz 5 UStG Beträge, die der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt (durchlaufende Posten).[1] Die bloße Vereinnahmung und Verausgabung durchlaufender Posten ist für sich gesehen somit keine steuerbare Leistung i. S. d. § 1...mehr

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Durchlaufende Posten und Ge... / 1.1.2.2 Beispiele für Betriebseinnahmen und -ausgaben (keine durchlaufenden Posten)

Rz. 12 Pfändung Ein Geldzufluss bei dem Steuerpflichtigen, der wegen eines Herausgabeanspruchs nach § 667 BGB gepfändet wird, zählt gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG als zugeflossen und somit zu den Betriebseinnahmen. Der Umstand, dass Einnahmen, die in eigenem Namen und für eigene Rechnung vereinnahmt werden, aus Rechtsgründen zurückgezahlt werden müssen, macht sie nicht zu durc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Land- und Forstwirtschaft 2... / b) Finanzverwaltung = Abstellen auf Verarbeitungsstufen

Die Finanzverwaltung unterscheidet dagegen nach Verarbeitungsstufen. Erste Stufe der Weiterverarbeitung: Ein Nebenbetrieb liegt vor, wenn überwiegend im eigenen Hauptbetrieb produzierte Rohstoffe be- oder verarbeitetet werden und die dabei gewonnenen Erzeugnisse größtenteils für den Verkauf bestimmt sind und die Erzeugnisse auch auf der ersten Stufe der Weiterverarbeitung her...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Land- und Forstwirtschaft 2... / 4. Fazit

Die Be- oder Verarbeitung von Agrarprodukten aus Aquakultur, Hydroponik und Aquaponik kann zu einem Neben- oder auch Gewerbebetrieb führen. Das ist nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden. Dabei ist zu beachten, dass Finanzverwaltung und Rechtsprechung bei der Beurteilung unterschiedliche Auffassungen vertreten. Darüber hinaus bestehen bei anderen Tätigkeiten – z.B....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Land- und Forstwirtschaft 2... / b) Trennung möglich?

Sofern teils gewerbliche und teils land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten vorliegen, sind die Tätigkeiten zu trennen, wenn das nach der Verkehrsauffassung möglich ist. Beachten Sie: Das gilt auch dann, wenn sachliche und wirtschaftliche Bezugspunkte zwischen den Tätigkeiten bestehen. Gewerbliche Tätigkeit = Nebenbetrieb zur LuF oder Gewerbebetrieb? Wenn nach der Verkehrsa...mehr

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Gebäude: Kürzere Nutzungsda... / a) Grundsätzliches

Sie hätten für das FA den Charakter einer Dienstanweisung, während es sich für den Steuerpflichtigen um das Angebot der Verwaltung für eine tatsächliche Verständigung im Rahmen einer Schätzung handele, das er annehmen kann, aber nicht muss.[49] Solange die AfA-Tabelle die ND eines Wirtschaftsgutes im Einzelfall vertretbar abbildet, ist die Finanzverwaltung an die Erfahrungswert...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Land- und Forstwirtschaft 2... / aa) Überwiegender Stromverbrauch im eigenen LuF-Betrieb

Sofern der Strom überwiegend im eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verbraucht werden sollte, ist die Photovoltaikanlage dem Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zuzuordnen. Daneben besteht ein Gewerbebetrieb, bei dem auch die Entgelte aus dem Verkauf des Stroms zu erfassen sind. Die Betriebsausgaben werden aufgeteilt (Entnahme aus dem lan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Land- und Forstwirtschaft 2... / b) Hochsee- und Küstenfischerei

Die Hochsee- und Küstenfischerei ist stets als Gewerbebetrieb einzuordnen. Seefischerei übt aus, wer auf See erwerbsmäßig Fische fängt, zu fangen versucht, an Bord nimmt, aus Meeresaquakultur oder in anderer Weise gewinnt (vgl. § 1a Abs. 1 S. 1 des Gesetzes zur Regelung der Seefischerei und zur Durchführung des Fischereirechts der Europäischen Union). Mithin wäre jede Aquakul...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gebäude: Kürzere Nutzungsda... / IV. Nachweis

Strittig war seit jeher, in welcher Form der Nachweis einer kürzeren ND zu erbringen ist, da das Gesetz hierzu keine Angaben enthält. Das FG Köln[34] vertrat die Auffassung, dass schärfere Anforderungen als bei der Schätzung der ND anderer Wirtschaftsgüter einer gesetzlichen Grundlage entbehren, da sich eine erhöhte Nachweispflicht aus dem Gesetz nicht ableiten lasse. Vorauss...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerpflicht einer Immobilien-GmbH bzw. Betriebsstätte bei Einschaltung einer Dienstleistungsgesellschaft

Leitsatz 1. Eine Betriebsstätte i.S. von § 12 Satz 1 AO erfordert eine Geschäftseinrichtung oder Anlage mit einer festen Beziehung zur Erdoberfläche, die von einer gewissen Dauer ist, der Tätigkeit des Unternehmens dient und über die der Steuerpflichtige eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht hat (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). 2. Unter bestimmten Vorausset...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug: Debitorenkonto des Leistenden kann fehlende Rechnung nicht ersetzen

Leitsatz Der Unternehmer kann den Vorsteuerabzug nicht in Anspruch nehmen, wenn er in den Streitjahren nicht im Besitz einer oder mehrerer Rechnungen der fraglichen GmbH gewesen ist. Bei einem Buchführungskonto des leistenden Unternehmers (hier Debitorenkonto) handelt es sich nicht um ein Dokument, mit dem gegenüber einem Leistungsempfänger über eine erbrachte Leistung abger...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. §§ 124 Abs. 1 S. 1, 122 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 Nr. 2 – Bekanntgabe eines Steuerbescheids

Im Fall war der Antragsteller Adressat von zwei Steuerbescheiden, die die Jahre 2018 und 2019 betrafen. Die Bescheide wurden mit Datum vom 7.5.2021 zentral vom Rechenzentrum der Finanzverwaltung versandt und bestanden jeweils aus drei Blättern. Zusätzlich erging für jedes Jahr auf jeweils einem Blatt Papier ein Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verl...mehr

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Computer / 4.1 Klarstellendes BMF-Schreiben

Im Bund/Länderbeschluss v. 19.1.2021[1] wurde unter Tz. 8 angekündigt, dass bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1.1.2021 sofort abgeschrieben werden können. Die Umsetzung sollte "untergesetzlich"geregelt. Die "untergesetzliche Regelung" wurden in Gestalt eines BMF-Schreibens umgesetzt.[2] Die Ausführungen des BMF-Schreibens wurden in der Literatur zum Teil un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Computer / 3.4.1 System-Software

Die für den Betrieb eines Computers erforderlichen Programme (Software), und zwar sowohl die System- als auch die Anwender-Software, stellen jeweils ein eigenständiges Wirtschaftsgut dar[1] und werden grundsätzlich nicht als Einheit mit der Hardware beurteilt. System- wie Anwendungsprogramme sind grundsätzlich losgelöst von der Hardware als selbständige immaterielle Wirtscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Computer / 4.2 Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr

Für die nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG anzusetzende Nutzungsdauer "kann" für die in Rn. 2 ff. des BMF-Schreibens aufgeführten materiellen Wirtschaftsgüter "Computerhardware" sowie die in Rn. 5 näher bezeichneten immateriellen Wirtschaftsgüter "Betriebs- und Anwendersoftware" eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden.[1] Das BMF[2] stellt klar, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Computer / Zusammenfassung

Begriff Der Einsatz von Computern ist mittlerweile in nahezu allen Unternehmen und Lebensbereichen selbstverständlich. Wer sich für den Kauf eines neuen Computers entscheidet, stellt sich oft die Frage: Wie lässt sich der PC absetzen? Aufwendungen für die Anschaffung und den Betrieb eines Computers können bei allen Einkunftsarten steuermindernd zu berücksichtigen sein. Nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Computer / 3.3 AfA-Tabelle

Die Nutzungsdauer für PCs, Notebooks und Laptops sowie für Peripheriegeräte beträgt nach der "AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter" 3 Jahre.[1] Die amtlichen AfA-Tabellen enthalten keine Rechtsvorschriften, sondern geben als Verwaltungsanweisungen lediglich Anhaltspunkte dafür, ob die Nutzungsdauer eines Anlageguts zutreffend geschätzt worden ist. Deshalb kann a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher , GrStG § 33 Erlass... / 2.1.1 Tatsächlicher Reinertrag

Rz. 13 Der Begriff des tatsächlichen Reinertrags eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft wird in § 33 Abs. 1 Satz 3 GrStG unter Hinweis auf die bewertungsrechtlichen Grundsätze nach § 236 Abs. 3 Satz 1 und 2 BewG konkretisiert. § 236 Abs. 3 BewG normiert die Bewertungsgrundsätze zur Ermittlung der durchschnittlichen Reinerträge, wie sie sich aus den Anlagen 27 bis 32 zum...mehr

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Roscher, GrStG § 10 Steuers... / 2 Steuerschuldner (Abs. 1)

Rz. 10 Nach § 10 Abs. 1 GrStG ist derjenige Schuldner der Grundsteuer, dem der Steuergegenstand (§ 2 GrStG) bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zugerechnet ist. Die Zurechnung des Steuergegenstandes bei der Feststellung von Grundsteuerwerten i. S. d. § 219 Abs. 2 Nr. 2 BewG richtet sich nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Wirtschaftsgüter sind gem. § 39 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher , GrStG § 33 Erlass... / 2.1.2 Ermittlung des Ausmaßes der Reinertragsminderung

Rz. 15 Erlass wegen Reinertragsminderung bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft Aufgrund des Gesetzesfolgenverweises in § 33 Abs. 1 S. 3 GrStG auf § 236 Abs. 3 S. 1 und 2 BewG setzt der Gesetzgeber für den Erlass nach § 33 GrStG voraus, dass die in den Anlagen 27 bis 32 zum BewG normierten – standardisierten – Reinerträge anhand der tatsächlichen Umstände vermindert sind...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 19... / 2 Anzeigepflicht aufgrund gewährter Grundsteuerbefreiungen (Abs. 1)

Rz. 10 Nach § 19 Abs. 1 S. 1 GrStG hat der Steuerschuldner (§ 10 GrStG) jede Änderung in der Nutzung oder in den Eigentumsverhältnissen eines ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreiten Steuergegenstandes anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht gilt insbesondere im Zusammenhang mit allen Steuerbefreiungstatbeständen nach §§ 3, 4 i. V. m. 5 – 8 GrStG (Rz. 8). Entgegen dem weit g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 2 Steuerge... / 2.1.2 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 23 Die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (Rz. 17ff.) ist gem. § 232 Abs. 2 S. 1 BewG der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Der Umfang der wirtschaftlichen Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens bestimmt sich grundsätzlich nach den Eigentumsverhältnissen beim Grund und Boden am Bewertungsstichtag. Es genügt das wirtsc...mehr

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Akteneinsicht im Besteuerungsverfahren

Leitsatz Steuerpflichtigen steht aufgrund der Datenschutzgrundverordnung grundsätzlich ein Recht auf Akteneinsicht im steuerlichen Verwaltungsverfahren zu. Sachverhalt Der Kläger beantragte die Einsicht in die Steuerakten beim Finanzamt für das Jahr 2015. Ziel war im Wesentlichen zu prüfen, ob ein Anspruch gegen den ehemaligen steuerlichen Vertreter in Betracht kam. Das Finan...mehr

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Roscher, GrStG § 13 Steuerm... / 3 Steuermessbetragsverfahren – Verfahrensgrundsätze

Rz. 17 Neben den grundsteuerrechtlichen Vorschriften zur Durchführung der Veranlagung der Steuermessbeträge nach §§ 16-18 GrStG sind für das Steuermessbetragsverfahren die abgabenrechtlichen Vorschriften, insbesondere § 184 AO , maßgeblich. Nach § 184 Abs. 1 S. 1 AO sind die Steuermessbeträge durch Steuermessbescheid festzusetzen. Für die Festsetzung des Steuermessbetrags ist n...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3.4 Betriebe gewerblicher Art (Abs. 3)

Rz. 46 Nach § 3 Abs. 3 GrStG kann bei Betrieben gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Rz. 24ff.) i. S. d. KStG ein "Öffentlicher Dienst oder Gebrauch" (Rz. 36ff.) nicht angenommen werden. Die hierzu bei der Körperschaftsteuer getroffene Entscheidung ist für die Grundsteuer grundsätzlich zu übernehmen. Die Entscheidung über die Annahme eines Betr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3.3.1 Hoheitliche Tätigkeit

Rz. 39 Jede hoheitliche Tätigkeit stellt einen "Öffentlichen Dienst oder Gebrauch" i. S. d. § 3 Abs. 2 GrStG dar. Eine hoheitliche Tätigkeit liegt vor, wenn Hoheitsaufgaben erfüllt werden. Es muss sich insoweit um Aufgaben handeln, die der juristischen Person des öffentlichen Rechts eigentümlich und ihr vorbehalten sind.[1] Eine Tätigkeit ist der juristischen Person des öffen...mehr

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Umsatzsteuerliche Behandlun... / 1. Hintergrund

BayLfSt: KWK-Bonus Entgelt von dritter Seite: Die Verfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern (S 7210.1.1-4/1 St33 vom 24.11.2021) hatte für große Unruhe bei den Betreibern von Biogasanlagen gesorgt. Das Bayerische Landesamt für Steuern vertrat in der vorgenannten Verfügung die Auffassung, dass der KWK-Bonus im Falle der Direktvermarktung bei Biogasanlagen als Entgelt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / III. Fazit

Bei der Häufigkeit der Anpassungen des UStAE durch das BMF ist es schwierig, nicht den Überblick zu verlieren. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, die Anpassungen der Finanzverwaltungsauffassung zu verfolgen, um ggf. zeitnah reagieren zu können und eventuellen Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung aus dem Weg zu gehen.mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 5. Rechnung – § 14 UStG

Qualifizierte elektronische Signatur und elektronischer Datenaustausch (EDI); Anpassung UStAE an das Vertrauensdienstegesetz (VDG) und die Aufhebung des Signaturgesetzes (SigG): Das Signaturgesetz (SigG) wurde durch das eIDAS-Durchführungsgesetz (BGBl. 2017, 2745) mit Wirkung zum 29.7.2017 aufgehoben und teilweise durch das Vertrauensdienstegesetz (VDG) ersetzt. Allerdings r...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerliche Behandlun... / b) Steuerliche Behandlung der sog. Marktprämie

Eine höchstrichterliche Entscheidung, ob die Marktprämie als echter Zuschuss oder Entgelt von dritter Seite einzuordnen ist, liegt bislang noch nicht vor. Nach der Gesetzesbegründung[3] zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien [4], welche wiederum auf den EEG-Erfahrungsbericht verweist, ist es das Ziel der Marktprämie, ei...mehr

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Vorsteuervergütung bei fehlenden Rechnungsangaben

Leitsatz Die Finanzverwaltung hat bei unzureichenden Angaben in einem Vorsteuervergütungsantrag die fehlenden Informationen den ihr vorliegenden Rechnungen zu entnehmen. Sachverhalt Die Klägerin ist ein in der Tschechischen Republik ansässiges Unternehmen und handelt mit landwirtschaftlichen Produkten. Sie hat am 1.3.2021 über das elektronische Portal einen Antrag auf Vorsteu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einem Blockheizkraftwerk

Leitsatz 1. Entstehen Selbstkosten i.S. von § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG für entgeltliche Lieferungen wie auch für unentgeltliche Wertgaben nach § 3 Abs. 1b UStG, sind diese entsprechend § 15 Abs. 4 UStG aufzuteilen. 2. Müssen aufgrund einer unentgeltlichen Abgabe von Wärme aus einem Blockheizkraftwerk die Selbstkosten auf den Strom und die Wärme aufgeteilt werden, hat die A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug

Kommentar Ab 2022 ist die Sachbezugs-Freigrenze auf 50 EUR erhöht worden. Gleichzeitig gelten aber seit Jahresbeginn verschärfte Voraussetzungen für die Anerkennung von Gutscheinen und Geldkarten. Die Verwaltung hat im März mit geändertem Anwendungserlass zu den Neuerungen Stellung genommen. Bereits seit 2020 gibt es gesetzliche Einschränkungen für Gutscheine, Geldkarten und ...mehr