Fachbeiträge & Kommentare zu Firmenwagen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Bemessungsgrundlage für die pauschale Ermittlung nach der sog 1 %-Regel für Dienstfahrzeuge mit Elektro- oder Hybridelektroantrieb sowie für Brennstoffzellenfahrzeuge

Tz. 1111 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Für sog Elektrofahrzeuge (gesetzlich definiert als Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge)) und für sog Hybridelektrofahrzeuge (Definition in BMF v 05.06...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Broudré, Steuerliche Behandlung der Nutzung eines Firmenwagens zu Privatfahrten ab 01.01.1996, DStR 1995, 1784; Paus, Änderungen des EStG durch das JStG 1996, INF 1995, 577; Thomas, Einzelfragen zur Gestellung eines Kfz nach dem JStG 1996, DStR 1995, 1859; Schneider, Kritische Anmerkungen zur Neuregelung der Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung durch Unternehmer, DStR 1996, 93;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 204. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr v 07.11.2016, BGBl I 2016, 2498

Rn. 224 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Zum Thema auch s Wünnemann, DB 2016, 2438 u wegen weiterer Erläuterungen BMF v 14.12.2016, IV C 5 – S 2334/14/10002–03, DB 2016, 3008. Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2020 seinen CO ²-Ausstoß gegenüber 1990 um mindestens 40 % zu senken. Zur Erfüllung dieses Zieles bedarf es unterschiedlicher Maßnahmen. Vorläufer des Gesetzes zur s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 221. Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) v 29.06.2020, BGBl I 2020, 1512

Rn. 241 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der Koalitionsausschuss hatte sich am 03.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket unter Einbezug steuerlicher Erleichterungen verständigt. Nachfolgend hat das Bundeskabinett am 12.06.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen beschlossen. Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz bündelt au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Einkünfteermittlung im übrigen

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt (allein im Einkommensteuer- Gesetz wurden insgesamt 75 Vorschriften geändert bzw vollkommen neu gefaßt):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 99. Gesetz zur Ergänzung des Jahressteuergesetzes 1996 und zur Änderung anderer Gesetze vom 18.12.1995, BGBl I 95, 1959; BStBl I 95, 786

Rn. 119 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Symptomatisch für den Zeitdruck, unter dem zZ Steuergesetze entstehen und die teilweise dadurch bedingte mangelnde Qualität ist die Tatsache, daß das Jahressteuergesetz 1996 nach kurzer Frist bereits nachgebessert wurde. Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Bundestag das Gesetz am 24.11.1995 verabschiedet und der Bundesrat hat das G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 210. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (informell JStG 2018) v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338

Rn. 230 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Gesetz reagiert auf Anhaltspunkte dafür, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu USt-Hinterziehungen gekommen ist, insb beim Handel mit Waren aus Drittländern. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften nunmehr für Händler. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Regelungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 187. Gesetz zur Änderung u Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung u des steuerlichen Reisekostenrechts v 20.02.2013, BGBl I 2013, 285

Rn. 207 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Der Bundestag ist am 17.01.2013 einer Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 12.12.2012 (BT-Drucks 17/11 841) zum Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts gefolgt u hat dessen Einigungsvorschlag angenommen. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Im "Binnenbereich"

Rn. 1081 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zu Binnen- und Außenbereich s Rn 1056. Die Legaldefinition zur Entnahme in § 4 Abs 1 S 2 EStG (Entnahme dem Grunde nach s Rn 1052) spricht von WG. Nach st BFH-Rspr gilt die Bewertungsfolge in § 6 Abs 1 Nr 4 EStG nicht für Nutzungen und Leistungen. Diese sind keine WG im bilanzsteuerrechtlichen Sinne. Entnommen werden kann deshalb nur der m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bebauter Grundbesitz

Rn. 341 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Entwicklung der BFH-Rspr unterstreicht die Tendenz, in immer höherem Maße Grundbesitz als wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer extensiven Ausweitung der qualitativ-funktionalen Voraussetzungen für eine sachliche Verflechtung anzusehen. Es reicht jede funktional nicht nur untergeordnete Bedeutung, bei gleichartiger Nutzung weite...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 180. Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1786

Rn. 200 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Am 28.10.2010 hat der Bundestag das JStG 2010 (Omnibusgesetz für eine Vielzahl von Einzelregelungen von der AO bis hin zum Wohnungsbau-PrämienG) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 darüber entschieden, ohne, wie empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Änderungen sind in allen offenen Fällen und somit rückwirkend anzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Bemessungsgrundlage für die pauschale Ermittlung nach der sog 1 %-Regel

Tz. 1110 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG beinhaltet die sog 1 %-Regel. Nach dieser ist die private Nutzung eines Kfz, das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, für jeden Kalendermonat pauschal mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich USt anzusetzen. Bemessungsgrun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 149. Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen v 28.04.2006, BGBl I 2006, 1095

Rn. 169 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Zur Sanierung der öff Haushalte enthält das Gesetz folgende Regelungen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Norm

Tz. 165 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 12 Nr 2 EStG sieht ein Abzugsverbot für drei verschiedene Tatbestände vor. Betroffen sind freiwillige Zuwendungen (§ 12 Nr 2 EStG Alt 1), Zuwendungen auf Grund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht (§ 12 Nr 2 EStG Alt 2) und Zuwendungen an eine gegenüber dem StPfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigte Person oder der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Führung eines Fahrtenbuches (sog Escape-Klausel nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 3 EStG)

Tz. 1112 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Escape-Klausel des § 6 Abs 1 Nr 4 S 3 EStG ermöglicht dem StPfl einen abweichenden Wertansatz für die Privatnutzung des jeweiligen Kfz mit den tatsächlich auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen. Voraussetzung ist, dass der StPfl die Gesamtaufwendungen für das Kfz durch Belege nachweist und ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Garagengeld

Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Mietet der > Arbeitgeber eine Garage vom > Arbeitnehmer an, um den Firmenwagen unterzustellen, führen die Mietzahlungen idR zu Einkünften aus § 21 EStG beim ArbN (> Arbeitslohn Rz 141 Beispiel 2). Ergänzend > Wagenpflegepauschale. Mietet der ArbN selbst – in verdeckter Stellvertretung für den ArbG – eine Garage an, handelt es sich bei der vom ArbG ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Benutzung von Mobiltelefonen (Handy)/Autotelefonen/Navigationsgeräten

Rz. 10 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Steuerbefreiung (§ 3 Nr 45 EStG; > Rz 5–8/3) gilt auch für die kostenlose Benutzung eines vom ArbG gestellten Mobiltelefons (Handy/Smartphone) oder eines Autotelefons im Firmenwagen für Privatgespräche. Das gilt selbst dann, wenn dem ArbN mehrere betriebliche Handys oder zusätzlich ein Autotelefon zur Verfügung stehen; ebenso bei der Nut...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Garage

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung einer Garage des ArbG durch – ggf auch Vermietung an – den ArbN für dessen privates Fahrzeug führt idR ebenso wie die verbilligte Überlassung einer > Dienstwohnung zu einem geldwerten Vorteil, der zum stpfl > Arbeitslohn gehört. Ggf kann eine Besteuerung des geldwerten Vorteils wegen § 8 Abs 2 Satz ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Geräteüberlassung an ArbN und Verbindungsentgelt

Rz. 4/4 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Steuerfreiheit des § 3 Nr 45 EStG ist nicht auf die USt übertragbar. Da die USt als allgemeine Verbrauchsabgabe den gesamten privaten Verbrauch von Waren und Dienstleistungen belasten soll, unterliegt die private Internet- und Telefonnutzung betrieblicher Geräte durch den ArbN ebenso den Vorschriften des USt-Rechts, wie zB die unentgelt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Fallgruppen ohne Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Rz. 10 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Bei den folgenden Fallgruppen ist deren Gewährung nicht davon abhängig, dass der ArbG die Leistungen "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" erbringt (> Rz 2). Rz. 11 Stand: EL 115 – ET: 05/2018mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Voraussetzungen einer Gehaltsumwandlung

Rz. 2 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Wird ein bestehender Arbeitsvertrag einvernehmlich dahin geändert, dass der ArbN den vertraglichen Barlohn zukünftig nur in geringerer Höhe beanspruchen kann, und gewährt ihm der ArbG stattdessen Sachlohn zB in Form eines Nutzungsvorteils (Gehaltsumwandlung), so ist der verbliebene Barlohn mit dem Nennwert und der Sachlohn mit den Werten des ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Überlassung betrieblicher Geräte zur Nutzung im Privatbereich des Arbeitnehmers (§ 3 Nr 45 EStG)

Rz. 15 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die unentgeltliche oder verbilligte private Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten ist steuerfrei (vgl § 3 Nr 45 EStG). Dazu gehören auch PCs. Sie können sich in den Betriebsräumen befinden; begünstigt ist aber auch die Nutzung transportabler Laptops, Notebooks, Smartphones, Tablets, Handys und eines Auto...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.17 Schadensersatzansprüche

Ausschlussfristen erfassen grundsätzlich beiderseitige Schadensersatzansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Dies gilt auch, wenn das schadensbegründende Ereignis eine unerlaubte Handlung[1] darstellt.[2] Aus diesem Grund können auch Ansprüche aus Verkehrsunfällen unter weit gefasste Ausschlussfristen fallen, wenn diese in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Hierzu z...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenverarbeitungs- und Tel... / 2 Privatnutzung betrieblicher Software

Auch die private Nutzung von Software bleibt steuerfrei, wenn es sich um System- und Anwendungsprogramme handelt, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt. Hierzu zählen insbesondere betriebliche Software-Lizenzen (sog. Home-use-Programme), die dem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassen werden, ohne dass zugleich ein betrieblicher PC zur Verfügung gestellt w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenverarbeitungs- und Tel... / 1 Privatnutzung von Telefon, PC & Co.

Geldwerte Vorteile aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und anderen Telekommunikationsgeräten sind steuerfrei.[1] Die Steuerbefreiung umfasst private Gespräche des Arbeitnehmers mit dem Telefon am Arbeitsplatz, dem betrieblichen Handy oder Smartphone; die Nutzung des betrieblichen Internetzugangs zur privaten Recherche; die private Nutzung des Autotele...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 7.2 Vorwegnahme

Wenn z. B. in einer Betriebsordnung der Hinweis enthalten ist, dass ein generelles Alkoholverbot im Betrieb besteht und Verstöße dagegen eine Kündigung zur Folge haben können, stellt sich die Frage, ob es sich dabei um eine sog. "vorweggenommene" Abmahnung handelt. Die Rechtsprechung hierzu ist nicht eindeutig[1]. Ausgehend vom Sinn und Zweck der Abmahnung sowie deren Bedeut...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Corona

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Arbei... / 4.5 Nutzung eines Firmenwagens

Wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen überlässt, muss er die private Nutzung als Arbeitslohn erfassen. Dies gilt auch für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. 4.5.1 Anwendung der pauschalen 1 %-Methode Ermittelt der Arbeitgeber die private Pkw-Nutzung nach der pauschalen 1 %-Methode, setzt er den Teil der Aufwendungen an, der auf Fahrt...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Arbei... / 8 Pauschale Berechnung beim Firmenwagen mit 0,03 % oder mit 0,002 %

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, versteuert er den geldwerten Vorteil für Privatfahrten in der Regel nach der 1 %-Methode. Als Ausgleich für die nicht abziehbaren Kosten bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfasst er bei seinem Arbeitnehmer entweder pauschal 0,03 % vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs je Entfernungskilometer pro Monat...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Arbei... / 4.5.1 Anwendung der pauschalen 1 %-Methode

Ermittelt der Arbeitgeber die private Pkw-Nutzung nach der pauschalen 1 %-Methode, setzt er den Teil der Aufwendungen an, der auf Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb entfällt und zwar pauschal mit 0,03 % je Kalendermonat oder mit 0,002 % je Fahrt (pro Tag maximal eine Fahrt) berechnet vom (auf volle 100 EUR abgerundeten) Bruttolistenpreis des Pkw im Zeitpunkt der Erstzulassung...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Arbei... / 4.5.4 Kombinierte Nutzung von Pkw und öffentlichen Verkehrsmitteln

Bei Anwendung der pauschalen 0,03 %-Methode (bzw. bei der 0,002 %-Methode) ist zur Ermittlung des geldwerten Vorteils grundsätzlich die gesamte Entfernung zu berücksichtigen, auch wenn der Arbeitnehmer nur ein Teil der Strecke mit dem Firmenwagen zurückgelegt hat. Aber: Es ist nur die tatsächlich mit dem Pkw zurückgelegte Teilstrecke zu erfassen, wenn der Arbeitnehmer glaubha...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Arbei... / 9.2 Pauschalierung der Arbeitgeberzuwendung

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer für an Arbeitnehmer (auch an Arbeitnehmer-Ehegatten) überlassene Sachbezüge in Form der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung sowie zusätzlich zum Arbeitslohn geleistete Zuschüsse auch mit einem Pauschalsteuersatz von 15 % ermitteln, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Bei Wahl der Pauschalierung durch den Arbeitgeber, ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Arbei... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Erste Tätigkeitsstätte 0,03 %- oder 0,002 %-Methode beim Firmenwagen Nutzung unterschiedlicher Verkehrsmittelmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Arbei... / 4.4 Abzug der tatsächlichen Kosten bei Behinderung

Behinderte Arbeitnehmer, deren Grad der Behinderung mindestens 70 % beträgt oder weniger als 70 % aber mindestens 50 % beträgt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind (Merkzeichen "G" oder "aG" im Behindertenausweis), können (ab dem Eintritt der Behinderung) für ihre Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte anstelle der Entfernungspauschal...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Arbei... / 4.5.3 Ermittlung der abziehbaren Kosten mithilfe eines Fahrtenbuchs oder durch Schätzung

Ermittelt der Arbeitnehmer seine private Pkw-Nutzung mit einem Fahrtenbuch, müssen die tatsächlichen Kosten festgestellt werden, die auf die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entfallen. Befinden sich mehrere Fahrzeuge in seinem Betriebsvermögen, muss der Unternehmer die Kosten für jedes Fahrzeug getrennt aufzeichnen. Das gilt für alle Kosten (Abschreibung,...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Arbei... / 4.5.2 1 %-Methode bei Elektrofahrzeugen

Bei Nutzung von Fahrzeugen, deren Antrieb ausschließlich mit Elektromotoren erfolgt, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektromechanischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge), oder von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen, ist für die Ermittlung der 1 %-Methode ein geminderter Listenpreis hera...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.2 Allgemeine Zuwendungen

Rz. 42 Nicht berücksichtigt werden bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage Vergütungen für zusätzliche Arbeitsleistungen.[1] Die Arbeitsentgeltgarantie erstreckt sich deshalb auch nur, wie Abs. 4 Satz 2 klarstellt, auf allgemeine Zuwendungen des Arbeitgebers. Hierunter fallen Gratifikationen, Abschlussvergütungen, Jubiläumszuwendungen und auch vermögenswirksame Leistungen,...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Arbei... / 3.2 Wie die Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte ermittelt wird

Maßgebend ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und zwar unabhängig davon, welches Verkehrsmittel der Arbeitnehmer benutzt. Die Entfernung ist auf volle Entfernungskilometer abzurunden, d. h., angefangene Kilometer bleiben unberücksichtigt. Bei der Nutzung eines Kfz kann auch statt der kürzesten die verkehrsgünstigste Straßenverbindun...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Arbei... / 4 Auswirkungen durch die Wahl der Verkehrsmittel

Ein Arbeitnehmer ermittelt die Entfernungspauschale gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 EStG. Die Entfernungspauschale ist – unabhängig vom Verkehrsmittel – immer gleich hoch. Wegen des begrenzten Abzugs auf 0,30 EUR bzw. 0,38 EUR pro Entfernungskilometer ergeben sich jedoch unterschiedliche steuerliche Auswirkungen, und zwar abhängig davon, ob öffentliche Verkehrsmittel, ein privat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5 Verbot der Minderung des Arbeitsentgelts

Rz. 18 Für die Zeit des Arbeitsversäumnisses hat das Betriebsratsmitglied den Anspruch auf Fortzahlung seines Arbeitsentgelts. Anspruchsnorm ist insoweit weiterhin der Arbeitsvertrag[1] sowie der ggf. anzuwendende Tarifvertrag.[2] Da nicht die Betriebsratstätigkeit als solche, sondern die wegen der Betriebsratsarbeit notwendige Arbeitsversäumnis wie geleistete Arbeit vergüte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.75 Kraftfahrzeug

Godek, Fahrzeugleasing – Mehr Flexibilität durch offene Leasingverträge, b+b 11/2024, S. 28; Seifert, Kfz-Leasingsonderzahlungen und Ermittlung der Nutzungseinlagehöhe – Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 12.3.2024 – VIII R 1/21, StuB 22/2024, S. 853; Hoberg, Gesetzgebung: Wachstumsinitiative: Effekte der beschleunigten Abschreibung für E-Autos, BBP 10/2024, S. 275; Ulbrich, Bila...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge: Lohnsteuer- und... / 2 Sachbezüge sind einkommensteuerpflichtig

Sind Sachbezüge sog. "geldwerte Vorteile", sind sie immer einkommensteuerpflichtig. Geldwerte Vorteile sind z. B. die Übereignung von Sachen (z. B. Waren) sowie die Überlassung von Gegenständen zum Gebrauch (z. B. Nutzung von Geschäftswagen zur privaten Nutzung). Zunächst geht man vom Grundsatz aus, dass alles, was dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber als Gegenleistung für s...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.21 Buchführung

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Sachbezüge: Lohnsteuer- und... / 5.1 Pkw-Überlassung an Arbeitnehmer: Es gibt 2 Methoden der Berechnung des zu versteuernden Wertes

Der Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung eines Dienstwagens an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Die Bewertung des Vorteils ist gesetzlich geregelt. Danach sind nur 2 Methoden zulässig. 5.1.1 Das Pauschalverfahren (1-%-Methode) auf der Basis des Listenpreises des Fahrzeugs Hier setzen Sie monatlich 1 % d...mehr

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Sachbezüge: Lohnsteuer- und... / 5.1.1 Das Pauschalverfahren (1-%-Methode) auf der Basis des Listenpreises des Fahrzeugs

Hier setzen Sie monatlich 1 % des auf volle 100 EUR abgerundeten inländischen Bruttolistenpreises des Fahrzeugs zuzüglich werkseitig eingebauter Sonderausstattung an. Handelt es sich um ein Elektrofahrzeug oder ein extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug, ist der Bruttolistenpreis zu halbieren und dann auf volle 100 EUR abzurunden, für Elektrofahrzeuge ohne Kohlendioxidemis...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.34 § 22 EStG (Arten der sonstigen Einkünfte)

• 2020 Doppelbesteuerung von Renten / Verfassungsmäßigkeit / § 22 EStG Nach den Vorgaben des BVerfG darf die Rentenbesteuerung nicht zu einer Doppelbesteuerung führen. Dagegen dürfte die Rentenbesteuerung mathematisch nachweisbar verstoßen. Dies ergibt sich allein schon daraus, dass die Renteneinkommen ab einem Rentenbeginn im Jahr 2040 in voller Höhe der Besteuerung unterlie...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.5 § 3a UStG (Ort der sonstigen Leistung)

• 2021 Überlassung von Dienstwagen an Arbeitnehmer auch zur Privatnutzung / § 3a Abs. 1 UStG Der EuGH hat mit Urteil v. 20.1.2021 - C-288/19 entschieden, dass die Überlassung von Dienstwagen an Arbeitnehmer auch zur Privatnutzung, sofern keine anderweitige Vereinbarung vorliegt, einen unentgeltlichen Vorgang darstellt. Es dürfte weitgehend unzweifelhaft sein, dass in diesen F...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.10 § 6 EStG (Bewertung)

• 2020 BMF v. 20.11.2019, BStBl I 2019, 1291/Unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen/Zweifelsfragen/§ 6 Abs. 3 EStG/§ 6 Abs. 5 EStG Das BMF-Schreiben v. 20.11.2019 (BMF, Schreiben v. 20.11.2019, IV C 6 - S 2241/15/10003, BStBl 2019 I S. 1291) äußert sich zu Zweifelsfragen hinsichtlich der unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen i.S.v. § 6 Abs. 3 E...mehr