Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudeaufstockung: Tausende neue Wohnungen möglich

Durch Gebäudeaufstockung könnten in Deutschland Tausende neue Wohnungen geschaffen werden – und das Potenzial wird immer größer, wie neue Studien verdeutlichen. Zudem wäre Nachverdichtung klimafreundlicher als neues Bauland zu erschließen. Allein im Rhein-Main-Gebiet könnten durch die Aufstockung von Gebäuden 250.000 neue Wohnungen entstehen. Neues Bauland zu erschließen, sei...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 4 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 36 ArbG Halberstadt, Urteil v. 3.3.2004, 5 Ca 1037/03: Zum Kündigungsrecht bei Personalanpassung an gesetzliche Personalschlüssel; BSG, Urteil v. 18.1.2011, B 2 U 15/10: Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz in Tageseinrichtungen gilt nur für Kinder i. S. d. § 7 Abs. 1, nicht hingegen für solche nach Abs. 2 der Vorschrift; BVerwG, Beschluss v. 4.8.2006, 5 B 52/06: Es läss...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.7 Methodik und Datenschutz

Rz. 20 Als intensivste ambulante Hilfsform reicht die Sozialpädagogische Familienhilfe am weitesten in den "Binnenraum der Familie" hinein, wie es in der Regierungsbegründung treffend heißt (BT-Drs. 11/5948 S. 70; zum Begriff vgl. auch Stähr, in: Hauck/Noftz, Stand: 08/2015, Werkstand: 2023, § 31 SGB VIII Rz. 10). Die Motivation der Familienmitglieder und die Aushandlung akz...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.6 Ziele und Anspruchsinhalt

Rz. 13 Das Hilfsangebot konzentriert sich auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Der Auftrag der Erziehungsbeistandschaft besteht in der Bearbeitung und nach Möglichkeit Klärung konflikthafter Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen sowie in der Unterstützung und Stärkung (der Sozialisationsfähigkeit) der Familien. Ziel ist es, durch Beratung und Unterstützung K...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 34 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Die Heimerziehung ist neben der Vollzeitpflege eine der klassischen Jugendhilfeformen. Sie ist wie § 33 eine stationäre Hilfe, welche eine Fremdunterbringung des Kindes oder Jugendlichen regelt. Im früheren Recht war diese lediglich im allgemeinen Katalog des § 5 Abs. 1 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.4.6 Eignung der Pflegeperson

Rz. 21 Eine geschriebene Anspruchsvoraussetzung über die Eignung der Pflegeperson findet sich in § 33 nicht. Rz. 22 Ein Anspruch auf Vollzeitpflege, von dem sich der Anspruch auf eine bestimmte Ausgestaltung der Vollzeitpflege ableitet, kann sich jedoch von vornherein nur auf eine geeignete Pflegefamilie beziehen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 26.7.2018, 12 B 979/18, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 2.3 Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten

Rz. 10 Nach Abs. 2 i. d. F. des BKiSchG, der Abs. 1 Satz 3 der vorherigen Fassung entspricht, soll durch freiwillige Vereinbarungen mit den freien Trägern der Jugendhilfe sowie mit Vormundschaftsvereinen i. S. v. § 54 i. d. F. des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts erreicht werden, dass auch sie keine Mitarbeiter beschäftigen, die wegen eines der in...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.3 Verhältnismäßigkeit

Rz. 7 Bei der Fremdunterbringung handelt es sich um einen der stärksten Eingriffe in das Elternrecht. Vor der Vollzeitpflege wird daher sorgfältig aufzuklären sein, ob nicht andere Maßnahmen ausreichend sind, um die Gefährdungen aufzufangen. Dies folgt nicht zuletzt aus der allgemeinen Voraussetzung des § 27, wonach Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege geeignet und...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.7 Methodik

Rz. 15 Die Arbeit des Erziehungsbeistandes wird vorrangig in der Einzelberatung und Einzelarbeit mit dem Kind oder Jugendlichen bestehen. Daneben können aber auch Gruppenarbeit, freizeitpädagogische Maßnahmen oder auch eine auf die Familie ausgedehnte Beratung in Betracht kommen (vgl. insoweit auch bei Nellissen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 30 Rz...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.3 Begleitung und Hilfeplanung

Rz. 44 Zur Vermeidung von Nachteilen für das Kind aufgrund eines Auseinanderfallens von rechtlicher und sozialer Zugehörigkeit (dies hatte der Gesetzgeber bereits betont, vgl. BT-Drs. 11/5948 S. 71) wird das Jugendamt in enger Begleitung des Pflegeverhältnisses zu versuchen haben, Unsicherheiten bestmöglich aufzufangen und mit den Beteiligten Handlungsvorgaben zu erarbeiten....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 4.9 Anlage ZVE

Dieser Vordruck übernimmt die eigentliche Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (zvE). Überwiegend werden in der Anlage ZVE nur Werte aus anderen oben bereits angesprochenen Anlagen übertragen und damit rechnerisch gesammelt. Der Vordruck ist umfangreich, enthält er doch auch alle Eintragungen, die von Körperschaften zu machen sind, welche auch andere Einkünfte als solch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 3 Beg... / 3.2 Zweckbefristung

Rz. 17 Bei der Zweckbefristung ergibt sich die Befristung aus Art, Zweck oder Beschaffenheit der Arbeitsleistung. Eine Zweckbefristung liegt vor, wenn die Parteien die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Eintritt eines künftigen Ereignisses abhängig machen, dessen Eintritt sie für gewiss halten; ungewiss ist nur, zu welchem Zeitpunkt das Ereignis eintreten wird.[1] So ver...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Befreiung eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundener Leistungen (zu § 4 Nr. 18 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben fasst Abschn. 4.18.1 UStAE neu. § 4 Nr. 18 UStG wurde zum 1.1.2020[1] neu gefasst. Während bisher im Mittelpunkt der Umsetzung in Abschn. 4.18.1 UStAE die "Wohlfahrtseinrichtungen" standen, ist die Begünstigungsregelung jetzt auf die eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Leistungen ausgerichtet. Hinweis Die Anpassu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 5.3 Welche Behörde ist zuständig: Jobcenter oder Sozialamt?

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Aufenthaltsstatus des Flüchtlings. Die nachfolgende Tabelle gibt eine grobe Übersicht. Der Mietinteressent selbst sollte jedoch regelmäßig Auskunft darüber geben können, welche Behörde für ihn zuständig ist.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 5.1 Bundesgesetzlich zugewiesene Streitigkeiten

Rz. 29 Von der Möglichkeit der spezialgesetzlichen Zuweisung zur Finanzgerichtsbarkeit hat der Bundesgesetzgeber Gebrauch gemacht in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über die Altersvorsorgezulagen im Sinne des XI. Abschnitts des EStG [1], Arbeitnehmersparzulage i. Z. mit vermögenswirksamen Leistungen[2], Bergmannsprämien [3], Datenschutzrechtliche Streitigkeiten i. Z. mit der...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gerichtsbarkeit im WE-Verfa... / 1 Grundsätze

Wohnungseigentumssachen stellten bereits seit Inkrafttreten des WEG-Reformgesetzes 2007[1] keine Verfahren der sog. freiwilligen Gerichtsbarkeit mehr dar, sondern echte streitige Zivilprozessverfahren unter dem Geltungsbereich der ZPO. Im Zuge der großen WEG-Reform 2020 durch das WEMoG[2] ist das wohnungseigentumsrechtliche Verfahren dem Zivilprozess noch mehr angenähert wor...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Darlehensaufnahme in der WE... / Zusammenfassung

Begriff Als weitere Finanzierungsform neben der Erhebung einer Sonderumlage oder eines Zugriffs auf die Erhaltungsrücklage kann auch eine Darlehensaufnahme infrage kommen. Bereits der BGH[1] hat insoweit bestätigt, dass eine entsprechende Beschlusskompetenz besteht und die Aufnahme eines Darlehens durchaus unter bestimmten Voraussetzungen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprech...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Darlehensaufnahme in der WE... / 3 Voraussetzungen einer Beschlussfassung

Einfacher Mehrheitsbeschluss Da den Wohnungseigentümern grundsätzlich im Rahmen des § 19 Abs. 1 WEG eine Beschlusskompetenz zur Darlehensaufnahme zukommt, bedarf der Beschluss selbst keines bestimmten Quorums. Es genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss. Finanzierte Maßnahme muss ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen Selbstverständlich muss zunächst die zu finanzierende Maßnahm...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.4 Förderung

2.4.1 Umfang und Dauer der Gewährung des Lohnkostenzuschusses 2.4.1.1 Dauer der Gewährung des Lohnkostenzuschusses (Abs. 3 Nr. 4 und Abs. 10) Rz. 25 Zur möglichen, aber auch begrenzten Dauer der Gewährung des Lohnkostenzuschusses trifft Abs. 3 Nr. 4 in Bezug auf den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, für den eine Förderung in Betracht kommt, die eindeutige Aussage, dass ein...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.1 Grundlagen der Förderung

Rz. 3 § 16i knüpft u. a. an das Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" an, das mit ESF-Mitteln durchgeführt wird. In der Förderperiode 2007 bis 2013 erhielt Deutschland rd. 9,4 Mrd. EUR ESF-Mittel, in der Förderperiode 2014 bis 2020 rd. 7,5 Mrd. EUR ESF-Mittel. Auf den Bund entfielen davon jeweils etwas mehr als ein Drittel der Mittel (vgl. BT-Drs. 19/4946). Beim ...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift führt ein neues Instrument zur Teilhabe am Arbeitsmarkt in das SGB II ein. Durch die Möglichkeit der Gewährung von Lohnkostenzuschüssen als eigenständige Leistung zur Eingliederung in Arbeit an Arbeitgeber sollen Beschäftigungsmöglichkeiten für sehr arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Personen gewonnen werden. Diese werden Arbeitgebern zugewiesen, die ...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.4.1.1 Dauer der Gewährung des Lohnkostenzuschusses (Abs. 3 Nr. 4 und Abs. 10)

Rz. 25 Zur möglichen, aber auch begrenzten Dauer der Gewährung des Lohnkostenzuschusses trifft Abs. 3 Nr. 4 in Bezug auf den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, für den eine Förderung in Betracht kommt, die eindeutige Aussage, dass eine Förderung nicht mehr möglich ist, wenn Zuschüsse nach Abs. 1 für eine Dauer von 5 Jahren erbracht worden sind. Dabei muss die Förderung fü...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.3 Zielgruppe (Abs. 3)

Rz. 11 Ziel der Vorschrift ist eine Perspektive zur Erwerbstätigkeit als soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt für Menschen, denen es auch mit Unterstützung durch die Jobcenter über viele Jahre hinweg nicht gelungen ist, eine nachhaltige Beschäftigung zu finden und die dieser Perspektive bedürfen, weil eine Beschäftigungsprognose ansonsten negativ ausfallen muss und andere Leistu...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.8 Befristung des Arbeitsverhältnisses (Abs. 8)

Rz. 51 Die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses auf 5 Jahre oder insgesamt bis zu 5 Jahre mit der Möglichkeit der einmaligen Verlängerung bis zum Ende dieser Frist bringt die längerfristig angelegte Förderung des Arbeitsverhältnisses als soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt und den Umstand zum Ausdruck, dass die Förderung nicht an eine Minde...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 16d verfolgt das vorrangige Ziel des SGB II, die Arbeitsuchenden in eine Erwerbstätigkeit zu integrieren. Das zielt anders als nach einer Vorgängervorschrift im BSHG nicht darauf, entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten beim Leistungsträger selbst zu schaffen, auch wenn dies nicht ausgeschlossen ist. Die Vorschrift ist politisch umstritten. Sie wird auch als Vorwan...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.4.2 Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung

Rz. 36 Nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit soll durch die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung, der Einstieg in das Arbeitsverhältnis bei Beschäftigungsaufnahme begleitet und das Arbeitsverhältnis selbst stabilisiert werden. Ziel ist die Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit und des Leistungsvermögens. Eine dauerhafte Eingliederung in den allgemeinen A...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.1 Überblick

Rz. 15 Die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten stellt eine Möglichkeit dar, Arbeitsuchenden Angebote zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit zu eröffnen, trotz Langzeitarbeitslosigkeit und relativer Chancenlosigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Aktivitäten zu entwickeln, die mittelbar in eine selbständige Erwerbstätigkeit, sozialvers...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.3 Verlängerte Zuweisung

Rz. 32a Abs. 6 Satz 3 ermöglicht eine Zuweisung zu Arbeitsgelegenheiten über 24 Monate hinaus. Dies setzt von vornherein voraus, dass die in den Abs. 1 und 5 der Vorschrift geforderten Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Das bedeutet, dass diese Voraussetzungen erneut zu prüfen sind. Das Jobcenter hat also auch nach Inkrafttreten des Abs. 6 Satz 3 jeweils die "Rahmenfrist" v...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.6 Abberufung und Kündigungsrecht (Abs. 6)

Rz. 47 Eine Abberufung ist auch wegen der Verbesserung der Übergangschancen möglich, um in ein anderes, gefördertes Arbeitsverhältnis nach § 16i oder in ein marktnäheres Arbeitsverhältnis nach §16e einzumünden: Eine Förderung nach § 16i kann bei einem Arbeitgeber beendet werden, um in ein anderes Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber mit Fortführung der Förde...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.4 Sozialpädagogische Betreuung

Rz. 32e Sozialpädagogische Betreuung ist im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten nach § 16d oft von herausragender Bedeutung, um die arbeitsmarktfernen Leistungsberechtigten dabei zu unterstützen, sich mit ihrer Arbeit zu arrangieren und diese dauerhaft in ihren Alltag zu integrieren und zu festigen. Sozialpädagogische Betreuung ist immer dann notwendig, wenn ein objektives Risik...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.12 Leistungsverfahren

Rz. 61 Zum Zeitpunkt der Antragstellung auf einen Lohnkostenzuschuss und der Förderentscheidung darf der Arbeitsvertrag noch nicht abgeschlossen sein. Die Förderentscheidung muss kausal für den Abschluss des Arbeitsvertrages sein. Die Vordrucke zur Antragstellung und Information des Arbeitgebers zur Zuweisung des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten enthalten hierzu einen Hi...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.13 Sonstiges

Rz. 65 Die Integrationsverantwortung obliegt für die gesamte Förderdauer, auch bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit, dem Jobcenter der gemeinsamen Einrichtung (§ 44b) bzw. des zugelassenen kommunalen Trägers (§ 6a). Durch die Integrationsfachkraft des Jobcenters werden regelmäßige Kundenkontakte zusätzlich zur ganzheitlichen Betreuung wahrgenommen, um auch während der Förderun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.5 Keine Einkunftserzielung

Rz. 7 Das Kulturgut darf weder der Erzielung von Einkünften noch – bei Gebäuden oder Gebäudeteilen – der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken dienen.[1] Werden Einnahmen erzielt, ist maßgeblich, ob eine Einkunftserzielungsabsicht besteht. Bei Fehlen einer Einkunftserzielungsabsicht ist das Objekt dem Anwendungsbereich des § 10g EStG zu unterwerfen, da es – anders als bei § 10f ESt...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.11 Übergangsmöglichkeiten

Rz. 58 Abs. 10 erlaubt den Übergang zu einem anderen Arbeitsverhältnis nach § 16i durch Abberufung und erneute Zuweisung. Ebenso sind Übergänge aus Arbeitsverhältnissen nach § 16e a. F. und aus dem Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" möglich, dafür müssen die speziellen Voraussetzungen aus Abs. 3 Nr. 2 und 3 nicht erneut vorliegen. Für alle Fallgestaltungen gil...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 10g EStG wurde durch G. v. 25.2.1992[1] eingefügt. Die Vorschrift dient der Förderung und Erhaltung schutzwürdiger Kulturgüter des Privatvermögens, die ohne Einkunftserzielungsabsicht unterhalten werden, soweit sie nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Begünstigt sind Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen an den in § 10g EStG genannten Kulturgütern, soweit ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.5 Berufliche Weiterbildung und Praktika (Abs. 5)

Rz. 43 In angemessenem zeitlichen Umfang sollen nach Abs. 5 erforderliche Weiterbildungen gefördert werden können. Es werden alle Arten von Qualifizierungen gefördert. Eine Zulassung nach AZAV ist weder für den Träger noch für die Maßnahme erforderlich. Es steht aber nicht das Regelinstrumentarium zur Verfügung. Rz. 44 Im Regelfall ist eine Weiterbildung für die Ausübung der ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 4 Leistungs... / 2.3 Beratung und Hilfe durch andere Träger

Rz. 9 Aktivitäten der Jobcenter (§ 44b) bzw. zugelassenen kommunalen Träger (§ 6a) nach Abs. 2 sind auf das Ausschöpfen von Ansprüchen gegenüber jeglichen anderen Trägern von Leistungen ausgerichtet, auch außerhalb des Sozialgesetzbuchs. Die Träger der Kranken- und Rentenversicherung werden ausdrücklich genannt, weil ihnen gegenüber besonders häufig Ansprüche bestehen können...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.9 Beirat des Jobcenters (Abs. 9)

Rz. 53 Die gemeinsame Einrichtung hat die jährlichen Stellungnahmen der Vertreter der Sozialpartner des Beirats zu berücksichtigen (vgl. § 18d Satz 2). Der Beirat hat aber kein Vetorecht. Die Entscheidung zu den Tätigkeitsfeldern und Branchen für Arbeitsverhältnisse nach § 16i verbleibt stets beim Jobcenter der gemeinsamen Einrichtung oder des zugelassenen kommunalen Trägers...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.2 Grundsatz (Abs. 1)

Rz. 6 Das Förderinstrument nach § 16i zielt auf eine Teilhabe am Arbeitsmarkt für die betroffenen Arbeitnehmer. Damit ist die Förderung in erster Linie politisches Motiv und keine Marktunterstützung. § 16i wendet sich an Arbeitgeber und an Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann einen Lohnkostenzuschuss erhalten, der Arbeitnehmer – abgesehen von dem mit dem Arbeitsverhältnis einh...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.4.1 Umfang und Dauer der Gewährung des Lohnkostenzuschusses

2.4.1.1 Dauer der Gewährung des Lohnkostenzuschusses (Abs. 3 Nr. 4 und Abs. 10) Rz. 25 Zur möglichen, aber auch begrenzten Dauer der Gewährung des Lohnkostenzuschusses trifft Abs. 3 Nr. 4 in Bezug auf den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, für den eine Förderung in Betracht kommt, die eindeutige Aussage, dass eine Förderung nicht mehr möglich ist, wenn Zuschüsse nach Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 25a Organis... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die demographisch bedingte Zunahme der Neuerkrankungen an Krebs initiierte den Nationalen Krebsplan (veröffentlicht im Internet auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums unter http://www.bundesgesundheitsministerium.de), durch den die Krebsfrüherkennung, die onkologischen Versorgungsstrukturen und die Qualitätssicherung sowie die Patientenorientierung gestärkt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.4.1.2 Höhe des Lohnkostenzuschusses

Rz. 31 Der Lohnkostenzuschuss stellt allein auf das Arbeitsverhältnis ab und damit auf erbrachte Arbeitsleistung einerseits und dafür seitens des Arbeitnehmers zu beanspruchender Lohn gegen den Arbeitgeber. Dieser wird nach Maßgabe des Abs. 4 bezuschusst. Der Zuschuss wird bei Änderungen des Lohnes angepasst. Rz. 32 Die Förderung ist der Höhe nach im Gesetz festgelegt. Der Lo...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.1 Grundsatz (Abs. 1)

Rz. 8 Die Vorschrift definiert die Leistungen, die Auszubildende gleichwohl nach dem SGB II im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten können, obwohl sie gem. § 7 Abs. 5 von den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausgeschlossen sind, weil sie eine Ausbildung absolvieren, die im Rahmen des BAföG dem Grunde nach förderungsfähig ist. Dasselbe gilt in F...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 2.1.3 Tatsächlicher Aufenthalt

Rz. 12 Bei Personen ohne festen Wohnsitz bzw. ohne gewöhnlichen Aufenthalt, also z. B. bei nichtsesshaften Menschen, kann die örtliche Zuständigkeit nach § 36 mangels eines gewöhnlichen Aufenthalts kaum festgestellt werden (kritisch auch Paulenz/Schoch, in: Münder/Geiger, SGB II, § 36 Rz. 10). Dagegen ist für die Sozialhilfe nach § 98 Abs. 1 Satz 1 SGB XII der Träger der Soz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 68 Deutscher Bundestag, Teilhabechancengesetz, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD u. a., BT-Drs. 19/20634. ders., Auswirkungen des 10. SGB II-ÄndG – Teilhabechancengesetz, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD u. a., BT-Drs. 19/16312. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Empfehlungen z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 3.1 Gebäude

Rz. 11 Die Förderung wird durch § 177 Abs. 1 BauGB, auf den § 7h Abs. 1 S. 1 EStG Bezug nimmt, nicht auf bestimmte Gebäude (§ 7 EStG Rz. 373ff.) beschränkt, sondern gilt umfassend. Unerheblich ist, ob sich das Gebäude im Privat- oder Betriebsvermögen befindet. Ferner ist nicht erforderlich, dass das Gebäude bestimmten Zwecken – z. B. Wohnzwecken – dient. Begünstigt ist daher...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.7 Ausschlusstatbestände (Abs. 7)

Rz. 49 Die Ausschlussgründe sollen Mitnahmeeffekte vermeiden. Kraft Gesetzes genügt die Vermutung dafür, dass der Arbeitgeber die Beendigung eines anderen Arbeitsverhältnisses veranlasst hat (Abs. 7 Nr. 1) oder eine bisher erbrachte Förderung für das Arbeitsverhältnis ohne besonderen Grund nicht mehr in Anspruch nimmt (Abs. 7 Nr. 2). Die Vermutung stellt das Jobcenter auf. H...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 1.1.2009 durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) in das SGB II eingefügt worden. Bis zum 31.12.2008 waren die Arbeitsgelegenheiten in § 16 Abs. 3 geregelt. Die Neufassung des § 16d stimmt inhaltlich im Wesentlichen – bis auf den Wegfall der Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahm...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.6 Weitere rechtliche Aspekte der Arbeitsgelegenheiten (Abs. 7 und 8)

Rz. 36 Jobcenter handeln wie jeder andere öffentliche Auftraggeber (vgl. § 98 Nr. 2 GWB). Sie können insbesondere auch Dritte fördern, die Arbeitsgelegenheiten schaffen. Darin liegen keine vergaberechtlichen Beschränkungen, weil kein öffentlicher Auftrag i. S. d. § 99 Abs. 1 GWB vorliegt, sondern gesetzlich vorgesehene Leistungen bewilligt werden. In einem Antrags- und Bewil...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.2 Anforderungen

Rz. 24 Abs. 1 Satz 2 bestimmt die Anwendung des § 18d Satz 2. Diese Vorschrift definiert die Beratung der Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und Eingliederungsmaßnahmen als Aufgabe des örtlichen Beirates. Die Geschäfte der gemeinsamen Einrichtung führt zwar der Geschäftsführer nach § 44d. Das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogra...mehr