Fachbeiträge & Kommentare zu Freiberufler

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 231 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Rspr hatte zunächst alle Lotsen als Gewerbetreibende eingestuft (vgl BFH BStBl III 1963, 499). Mit der ab dem VZ 1960 vorgenommenen Katalogerweiterung (vgl BFH BStBl II 1987, 625) hat der Gesetzgeber die Lotsen als bislang letzte Berufsgruppe in den Katalog des § 18 EStG aufgenommen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Anlage-/Umlaufvermögen

Rn. 446 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Das BV ist in AV und UV zu unterteilen. Sämtliche WG, die der freiberuflichen Tätigkeit auf Dauer zu dienen bestimmt sind und die die Tätigkeit erst ermöglichen, gehören zum AV. Die AK materieller oder immaterieller abnutzbarer WG des AV können nur über die AfA berücksichtigt werden (BFH BStBl II 1978, 620). Verlassen sie das BV wegen Veräu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bewertungsrecht

Rn. 10 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Ausübung eines freien Berufes und der Tätigkeit eines Einnehmers einer staatlichen Lotterie steht nach § 96 BewG für die Einheitsbewertung des BV dem Gewerbebetrieb gleich (vgl BFH BStBl II 1996, 126 betr Grundstück bei einer RA-Sozietät).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zurechnung

Rn. 81a Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Stehen die WG, die der freien Berufstätigkeit dienen, nach dem ehelichen Güterrecht im Eigentum beider Ehegatten, so werden die Einkünfte nicht beiden Ehegatten gemeinschaftlich zugerechnet (was Probleme hinsichtlich der "Abfärbung" aufwürfe); vielmehr erzielt allein der beruflich qualifizierte Ehegatte die freiberuflichen Einkünfte (vgl BF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Notar

Rn. 173 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der vom Staat bestellte Notar übt ein mit öffentlichem Glauben ausgestattetes öffentliches Amt aus. Seine Tätigkeit dient der vorsorgenden Rechtspflege. Bestellung und Berufsausübung richten sich nach der BNotO v 24.02.1961 (BGBl I 1961, 98). Sowohl die sog Nur-Notare (vgl RFH RStBl 1931, 107 zum rheinischen Nur-Notar) als auch die Anwaltsn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Insbesondere Apotheker

Rn. 164 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Seit jeher – abweichend von der Verkehrsanschauung und der auf wissenschaftlicher Grundlage ausgeübten beratenden und überwachenden Tätigkeit – werden Apotheker steuerlich als nicht freiberuflich, da untrennbar kaufmännisch tätig, behandelt (BFH BStBl II 1979, 414; 1979, 574; BFH/NV 1998, 706; ebenfalls FinVerw BB 1995, 1886; Nichtannahmebe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Ähnliche Berufe

Rn. 208 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Auch der ähnliche Beruf muss auf einer vergleichbaren wissenschaftlichen Grundlage ausgeübt werden. Allerdings erschließen sich die Unterscheidungen, die die Rspr bisher getroffen hat, nicht immer. Anerkannt wurde der ähnliche Beruf bei einem klinischen Chemiker (BFH BStBl II 1990, 65; BMF BStBl I 1980, 768) sowie bei einem Umweltauditor (BF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gemischt genutzte WG

Rn. 445 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Auch gemischt genutzte WG können zum BV gehören. Wird ein WG zu mehr als 50 % für die freiberufliche Tätigkeit genutzt, so gehört es insgesamt zum BV (FG Köln EFG 1984, 337; R 4.2 Abs 1 EStR 2012). Auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG kommt gewillkürtes BV auch bei einer unter 50 % liegenden betrieblichen Nutzung in Betracht, sofern...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Ähnliche Berufe

Rn. 218 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nicht anerkannt als ähnlicher Beruf wird etwa die Tätigkeit eines Gesetzgebungsverfahren begleitenden Berichterstatters bzw Politikberaters (BFH BStBl II 2015, 128, zu FG BBg v 15.03.2011, 8 K 15 227/08, bestätigt); die Tätigkeit einer Moderatorin im Verkaufsfernsehen (BFH BStBl II 2015, 217; Anm Formel, EStB 2015, 44; Kanzler, FR 2015, 290; ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Gragert, Besteuerung von Tagespflegepersonen, NWB 2009, 1827; Gragert, Abgrenzung gewerblicher Einkünfte von Einkünften aus selbstständiger Arbeit, NWB F 3, 15 083; Benzler, Neuerungen bei der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Pflegeentgelten, DStR 2009, 954; Gragert, Kindervollzeitpflege, NWB 2011, 2120; Lippert, Gewinnermittlung bei Einkünften aus Aufnahme von Heimkind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Qualifikationserfordernis

Rn. 123 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Eine freiberuflich erzieherische Tätigkeit kann ohne eine bestimmte Ausbildung und ohne Ablegung einer fachlichen Prüfung, zB aufgrund eigener praktischer Erfahrungen ausgeübt werden. Das ergibt sich aus dem Wortlaut der Vorschrift, insb der Platzierung des Tatbestandes. Erziehung ist nicht etwa unter den Katalogberufen (zB "Erzieher"), son...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Leitende Tätigkeit

Rn. 246 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die leitende und die eigenverantwortliche Tätigkeit bedeuten nicht dasselbe. Es handelt sich um selbstständige Tatbestandsmerkmale, die nebeneinander vorliegen müssen (st BFH-Rspr seit BFH BStBl III 1965, 557; vgl BFH BStBl II 2002, 478). Auch eine besonders intensive leitende Tätigkeit vermag nicht die eigenverantwortliche Tätigkeit zu ers...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung zur journalistischen Tätigkeit

Rn. 112 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Unterscheidung zum Journalisten ist durch die Aufnahme Letzterer in die Katalogberufe (ebenso für den Bildberichterstatter und Übersetzer) und die Streichung des § 34 Abs 4 EStG aF nicht mehr bedeutsam (zu Letzterem FG Köln EFG 1982, 130 rkr, im Übrigen hinsichtlich der Abgrenzung zweifelhaft).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Schauspieler, Tänzer, Artist

Rn. 96 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Schauspieler sind als Interpreten eines aufzuführenden Werkes grundsätzlich Künstler (BFH BStBl III 1963, 589; BStBl II 1977, 459; 1992, 413; Massbaum, BB 1992, 1763), mE unabhängig von dem interpretierten Werk (aA Kempermann, FR 1992, 250, 253). Wollte man auf das interpretierte Werk abstellen, käme durch eine Hintertür wieder das Kriterium...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Fotograf

Rn. 93 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nach st BFH-Rspr ist Fotografie grundsätzlich keine künstlerische Tätigkeit; technische Brillanz, Beherrschung der Motivauswahl und Motivgestaltung genügen nicht. Nur wenn die Fotografie über die einfache Wiedergabe der Wirklichkeit hinausgeht, sei es aufgrund eigenschöpferischer Motivgestaltung, sei es aufgrund der Nutzbarmachung der fotogr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Berufsbild

Rn. 182 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die beiden Berufe wurden erst 1960 in den Katalog aufgenommen. Mangels gesetzlicher Regelungen des Berufsrechts dürfen die Berufsbezeichnungen frei gewählt werden. Ein fest umrissenes Berufsbild besteht nach allg Sprachgebrauch zunächst nicht (vgl BFH BStBl II 1988, 666; 1989, 24; Graf, INF 1990, 49, 53). Doch dürfte sich das in der Zwische...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Musikschaffende

Rn. 99 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Komposition ernster Musik ist zweifelsfrei künstlerisch (BFH BStBl II 1981, 21; BFH/NV 1990, 146). ME ist darüber hinaus für die Produktion von Jazz, Filmmusik und Unterhaltungsmusik, zB Tanz-, Pop- und Schlagermusik, nicht anders zu entscheiden, also auch für die Kompositionen der Leiter von Tanzkapellen (ebenso Wolf, FR 2002, 202), sch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Architektenähnliche Tätigkeit

Rn. 204 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Eine architektenähnliche Tätigkeit setzt eine der Berufsausbildung eines Architekten vergleichbare Ausbildung voraus (BFH BStBl II 1988, 497), dh mindestens den Besuch einer höheren Fachschule (BFH BStBl II 1982, 492). Jedoch ist es ausreichend, dass die vergleichbaren Fachkenntnisse durch Kurse oder Selbststudium erworben wurden oder die e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Heilpraktiker, Dentist, Krankengymnast

Rn. 157 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die weiteren im Katalog genannten medizinischen Heil(hilfs)berufe der Heilpraktiker, Dentisten und Krankengymnasten weisen nach Voraussetzungen und Tätigkeitsbild erhebliche Unterschiede auf: Heilpraktiker (HeilpraktikerG v 17.02.1939, RGBl 1939, 251, idF v 23.10.2001, BGBl I 2001, 2702) ist eine in der Bundesrepublik geschützte Berufsbezeic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Einzelheiten zur Einstellung der Berufstätigkeit

Rn. 615 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Für die räumliche Entfernung lassen sich keine allg Regeln festlegen; entscheidend sind die Umstände des Einzelfalles, ua gekennzeichnet durch die Vergleichbarkeit der Betätigung, den Bekanntheitsgrad des Veräußerers und Art und Struktur des Mandantenkreises (BFH BFH/NV 1999, 1594; 2006, 298). Eröffnet der Veräußerer in einer Entfernung von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Beispiele aus der Rspr

Rn. 249 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Bei einem Arzt verneint, weil nicht unerhebliche Leistungen einer angestellten Ärztin nicht auf eigenverantwortliche Leistungen (s Rn 247a) der Praxisinhaber entfielen (BFH BStBl II 2016, 381); ähnlich bei mehreren angestellten Ärzten (FG SAnh EFG 2006, 1916). Dagegen bejaht bei Einflussnahme auf die Arbeit der Angestellten durch eingehende...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Sachverständigenbeweis

Rn. 105 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der StPfl trägt nach allg Grundsätzen die Feststellungslast für das Vorliegen einer künstlerischen Tätigkeit, da er unter dieser Voraussetzung der GewStPfl nicht unterliegt (BFH BStBl II 1990, 73; 1991, 889; 1994, 864; BFH/NV 1995, 210). Rn. 105a Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Ob eine künstlerische Tätigkeit im Einzelfall vorliegt, hat das FG na...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Eigene Fachkenntnisse

Rn. 251 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Leitend und eigenverantwortlich tätig kann nur sein, wer selbst Fachmann auf dem freien Berufsgebiet ist. § 18 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG fordert als Grundlage der Tätigkeit ausdrücklich eigene Fachkenntnisse. Sie müssen sich auf den gesamten Bereich der beruflichen Tätigkeit erstrecken, ihn abdecken (BFH BStBl II 1969, 165; 1981, 170; 1988, 17). ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 500 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 BA sind die durch die selbstständige Tätigkeit veranlassten Aufwendungen, dh, soweit sie mit dieser Tätigkeit in einem tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (§ 4 Abs 4 EStG; BFH BStBl II 2000, 670; 2021, 14; BFH/NV 2002, 188; 2003, 1576). Erforderlich ist ein Veranlassungszusammenhang mit einer inländischen stpfl Tätigkeit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Reformbestrebungen

Rn. 15 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Daher ist die Forderung nach der Erweiterung des Katalogs beständiger Bestandteil der Kritik an der Unsystematik des ESt-Rechts. Hierbei geht es vor allem um solche Berufe, die von der Rspr bereits als "ähnliche Berufe" anerkannt worden sind, aber auch um weitere Berufsgruppen, wie zB Unternehmens- und Wirtschaftsberater, Werbe- und PR-Berat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung zum Kunstgewerbe/Kunsthandwerk

Rn. 92 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Als Gebrauchskunst (Kunstgewerbe, Kunsthandwerk) wird die Tätigkeit bezeichnet, deren Erzeugnisse nicht nur einen ästhetischen Wert (Wert in sich), sondern einen praktischen Gebrauchswert haben, zB Designer, Gebrauchsgrafiker, Modezeichner, Werbefotograf. Kunst wird in diesem Zusammenhang angenommen, wenn der Kunstwert den Gebrauchswert erhe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Ähnliche Berufe

Rn. 181 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Einem WP, StB oder StBev ähnliche Berufe (s Rn 129ff) werden idR nicht anerkannt. Ein für einen LSt-Hilfeverein als freier Mitarbeiter tätiger Beratungsstellenleiter (§ 23 Abs 3 StBerG) übt weder einen Katalogberuf noch einen einem Katalogberuf ähnlichen Beruf aus (BFH BStBl II 1988, 273; BFH/NV 1989, 498; FG RP EFG 1995, 21 rkr). Die in § 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Anforderungen an die Vorbildung

Rn. 135 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Da der ähnliche Beruf den gesamten typischen Merkmalen eines Katalogberufes entsprechen muss (Ausnahmen: s Rn 133), ist neben einer vergleichbaren Berufstätigkeit auch – sofern der Katalogberuf eine solche voraussetzt – eine vergleichbare Ausbildung erforderlich (BFH BStBl II 1972, 615; 1974, 293; 1978, 565; 1982, 492; 1983, 677; 1984, 823;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Berufsrecht, Berufsbild

Rn. 201 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Das Berufsrecht der Architekten wird – wie ihr Berufsbild – in einzelnen, nicht allen Bundesländern gesetzlich geregelt (vgl die Zusammenstellung in BFH BStBl II 1982, 492). Dem folgt das Ertragsteuerrecht im Wesentlichen. Danach gilt: Architekt ist iSd Vorschrift nur, wer die nach den dafür maßgeblichen Architektengesetzen der Länder erford...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Ähnlichkeit mit Heilpraktiker, Dentist, Krankengymnast

Rn. 161 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Ursprünglich vertrat der BFH im Bereich der Heil(hilfs)berufe nach dem Prinzip der Einzelähnlichkeit die Auffassung, es seien nur solche Berufe als ähnlich anzuerkennen, deren Ausübung von einer staatlichen Erlaubnis/Anerkennung nach entsprechender Ausbildung abhänge (vgl BFH BStBl II 1975, 522; 1975, 576; 1976, 62). Hiervon ist der BFH jed...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Steuerfreiheit

Rn. 124 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Das an sog Erziehungsfamilien aus öffentlichen Kassen gezahlte ausschließlich und unmittelbar zur Förderung der Erziehungszwecke bestimmte Pflegegeld ist steuerfrei nach § 3 Nr 11 EStG. Maßgeblich sind Inhalt und Durchführung des Pflegeverhältnisses (BFH BStBl II 2021, 672; gegen FG BBbg EFG 2018, 1699, aufgehoben). Das gilt auch, wenn und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 122 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Erzieherisch tätig ist, wer sich planmäßig bemüht, die Persönlichkeit insb heranwachsender Menschen charakterlich, geistig, sittlich, aber auch körperlich zu formen (BFH BStBl III 1966, 182; BStBl II 1975, 389; 1990, 1018; 2017, 432). Erzieherische Tätigkeit im Sinn der Vorschrift ist also eine Tätigkeit am Menschen, nicht auch an Tieren (B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Weitere Fallgruppen

Rn. 89 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der selbstständige Schriftleiter (Herausgeber einer Fachzeitschrift, einer fachwissenschaftlichen Buchreihe) soll nach der Rspr wissenschaftlich tätig sein (BFH BStBl III 1956, 251). Das ist angesichts dessen, dass seine Autoren (wohl) die wissenschaftliche Arbeit geleistet haben, ebenso fraglich wie angesichts der wissenschaftlichen Methodik...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Berufsbilder

Rn. 226 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Dolmetscher ist ein (Fremd-)Sprachenkundiger, der die sprachliche Verständigung zwischen Menschen vermittelt, die verschiedene Sprachen sprechen. Ein fixiertes Berufsbild fehlt (vgl BFH BStBl III 1963, 458). Zur Vorbildung s Rn 227. Rn. 227 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der Übersetzer überträgt schriftliche Gedankenäußerungen von einer Sprache i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Leingärtner, Zur Frage der GewStPfl der Lotterieeinnehmer, FR 1957, 487; Eppler, Zur Besteuerung der Lotterieeinnehmer, DStR 1987, 84. Rn. 324 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nach der früheren Rspr zum EStG 1925 führte erst die Angliederung der Lotterieeinnahmen an einen Gewerbebetrieb zur Gewerblichkeit der ansonsten als Angestelltentätigkeit beurteilten Betätigung der Lotterieein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Insbesondere Ärzte

Rn. 37 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Tätigkeit eines sonst selbstständigen Arztes beim Arbeitsamt ist wegen seiner Eingliederung dort in Übereinstimmung mit dem oben angegebenen Grundsatz eine nichtselbstständige Tätigkeit (FG SchlH EFG 1957, 294); ebenso die zivilen Musterungsärzte der Bundeswehr (StEK EStG § 19 R 49). Anderes gilt nach der Rspr mE für die Knappschaftsärzt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Weitere Einzelfälle

Rn. 120 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Bejaht wurde die unterrichtende Tätigkeit zu Unrecht bei einem Informationsfahrtbegleiter (FG Bln EFG 1977, 316). Die FinVerw nimmt bei nebenberuflicher Lehrtätigkeit von Handwerksmeistern an Berufs- und Meisterschulen idR freiberufliche Einkünfte an (H 18.1 EStH 2020 "Lehrtätigkeit"). Ebenso hat der BFH v 28.01.1988, IV R 186/85 – insoweit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Arztähnliche Berufe

Rn. 159 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Bejaht als arztähnlicher Beruf (Grundsätzliches s Rn 129ff) wird die Tätigkeit eines psychologischen Psychotherapeuten. Sie ist nach Erlass des PsychotherapeutenG v 16.06.1998 (BGBl I 1998, 1311) nur zulässig aufgrund einer staatlichen Erlaubnis (Approbation; hierzu Schlund, NJW 1998, 2722). Erforderlich für die Ähnlichkeit ist, dass der Th...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Ähnliche Berufe

Rn. 198 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Dem Ingenieur "ähnlich" ist danach nur, wer eine vergleichbare Ausbildung vorweisen kann und eine in den wesentlichen Punkten vergleichbare Tätigkeit ausübt (BFH BStBl II 1983, 677; 1985, 584; 1988, 497; 1989, 198; 1990, 73; 1990, 337; 1991, 20; 1991, 878; 1993, 100; 1993, 324; 1996, 518; 2003, 761; 2004, 899; Kempermann, FR 1990, 535; Pump...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 108 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der Begriff schriftstellerische Tätigkeit wird seit jeher entsprechend dem allg Sprachgebrauch weit ausgelegt (BFH BStBl III 1958, 316; BStBl II 1976, 192): Schriftstellerisch tätig ist, wer eigene Gedanken mit den Mitteln der Sprache schriftlich für die Öffentlichkeit niederlegt (BFH BStBl II 2003, 27; 2015, 128). Insofern muss ein eigensc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bildberichterstatter

Rn. 223 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Auch für diese Tätigkeit besteht kein fixiertes Berufsbild. Nach der Rspr des BFH ist der Bildberichterstatter nach Aufgabe und Tätigkeit Journalist, der an der Gestaltung des geistigen Inhalts publizistischer Medien mitwirkt, und zwar im Wege der Nachrichtenübermittlung und/oder -vertiefung durch Bilder und/oder Filme. Danach erhält die Tä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Im Zweifel großzügige Beurteilung?

Rn. 141 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 In der Literatur wird teilweise die Auffassung vertreten, aus dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Gleichbehandlung der StPfl sei eine großzügige Auslegung der als Generalklausel zu verstehenden Regelung der "ähnlichen Berufe" geboten. Auch habe sich der Gesetzgeber wiederholt zu Erweiterungen d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.2.2.4 Sachlicher Regelungsbereich bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit

Rz. 273 Nach § 18 Abs. 4 EStG gelten die Vorschriften des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG, und damit die Regelungen über Sondervergütungen, entsprechend für Gesellschafter, die Einkünfte aus einer Personengesellschaft als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG erzielen, Hieran anschließend bestimmt § 50d Abs. 10 S. 7 Nr. 2 EStG, dass die S. 1–6 für diese Sondervergü...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / 1. Einzelfälle

Rz. 51 Ein interessanter Rechtsstreit wurde vor einiger Zeit vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf[74] verhandelt. Eine Auszubildende postete auf ihrer Facebook-Seite den Satz "Ab zum Arzt und dann Koffer packen". Nach ihrer Krankmeldung machte sie Urlaub auf Mallorca und stellte später ihre Urlaubsbilder ins Netz. Der Arbeitgeber kündigte das Ausbildungsverhältnis fristlos mit ...mehr

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§ 13 Steuerrecht / 6. Nutzung durch Arbeitnehmer

Rz. 9 Steuerbefreit ist nur die Nutzung durch einen Arbeitnehmer. Darunter zu fassen sind auch Rechtsnachfolger i.S.d. § 1 Abs. 1 LStDV des Arbeitnehmers.[6] Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift auf Gewerbetreibende und Freiberufler ist nicht möglich; eine Verletzung des Gleichheitssatzes ist hiermit nicht verbunden.[7] Unerheblich ist, ob die Geräte im Betrieb oder in...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 3. Nutzungsumfang

Rz. 17 Geregelt werden sollte nicht nur, ob der Arbeitnehmer den Internet- und E-Mail-Zugang privat nutzen darf oder nicht, sondern ggfs. auch in welchem Umfang. Die Festlegung des Umfangs der erlaubten Privatnutzung obliegt dabei wiederum allein der Entscheidung des Arbeitgebers. Rz. 18 Bei dieser Entscheidung muss der Arbeitgeber die konkrete Ausgestaltung des Arbeitsverhäl...mehr

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§ 7 Homeoffice / III. Homeoffice und selbstständige Tätigkeit

Rz. 32 Zwar werden eine Vielzahl von Telearbeitsverhältnissen als Arbeitsverhältnisse zu qualifizieren sein.[55] Fehlt jedoch einmal die persönliche Abhängigkeit des im Homeoffice Tätigen vom Auftraggeber und ist er etwa in der Lage, selbstbestimmt seine Arbeit zu erbringen, so kann es sich um eine selbstständige Tätigkeit handeln. Voraussetzung ist allerdings, dass der Betr...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 2.3 Personenunternehmen

Auch bei der Personengesellschaft beginnt die Gewerbesteuerpflicht unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister erst, wenn der Gewerbebetrieb erstmals in Gang gesetzt wird. Bloße Vorbereitungshandlungen sind nicht ausreichend. Die Gewerbesteuerpflicht endet mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebs, d. h. mit der Aufgabe jeglicher werbenden Tätigkeit. Au...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger...mehr

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Praxisfall: Einspruch gegen... / II. Sachverhalt

Freiberufler A ist als Kommanditist an der B-KG und an der C-KG beteiligt. In seiner Einkommensteuererklärung 2014, die er im Juni 2015 abgegeben hat, erklärte er den Gewinnanteil an der B-KG mit 20.000 EUR und den Gewinnanteil an der C-KG mit 30.000 EUR. Das FA veranlagte erklärungsgemäß. Bei Durchführung der Veranlagung lagen dem FA ESt4B-Mitteilungen über einen Gewinnante...mehr